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Wg. Fahren auf Bahnsteig aus Zug geschmissen

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Hans Schmidt

unread,
Jun 10, 2003, 12:50:33 PM6/10/03
to
Pfingsten: Sommer, Sonne , gute Laune und ein Faltrad...
Pfingsten im Rhein-Main-Neckar Gebiet:
Meine RB (recycelter Silberling) steht auf Gleis 1, Bahnsteig ist bis
auf zwei Leute, ebenfalls mit Rädern, leer.
Auf dieser Strecke ist das Fahradabteil normal am Zugende, ich laufe
also in die Richtung, frage noch den Schaffner: "Ist das Fahrrabteil
hinten oder vorne ?"
ER: Vorne..
...Ich setze mich also auf mein kleines Faltrad, um die 50 m zu
radeln.
ER: Sie müssen absteigen!
Ich: Ist mir zu weit, ich fahre.
Er : ruft noch irgendwas mit absteigen.
Ich setze mich in den Zug , lese meine Zeitung
Er: kommt angerannt, fängt an zu poltern: Sie steigen jetzt aus!
Zusammenfassung Unterhaltung Schaffner:
Er schließt mich wegen Verstoßes gegen die Hausordnung im Bhf von der
Beförderung aus. Ich muß Termin halten und weigere mich auszusteigen.
Rote Mützen vom Bahnschutz kommen, bauen sich auf, ich sitze friedlich
da:
"Sie müssen aussteigen, der Schaffner hats angeordnet!"
Meine Erklärung, daß ich auf dem Bahnsteig gefahren bin und daß das mE
nichts mit der Beförderung zu tun hat, ist ihnen egal.
Ich teile ihnen mit, daß sie mich sowieso nicht anfassen können und
daß ich gedenke, die Fahrt anzutreten.
Sie teilen mir mit, daß dann wohl der BGS einschreiten müsse und ich
die Kosten für Einsatz+Verspätung tragen müßte und ziehen ab um den
BGS zu holen.
Verspätung bisher = 10 min
Ich werde wg. der Kosten nachdenklich, rufe meine Anwältin an, sie
meint auch: Recht haben vs. Kosten, Ratio walten lassen. (15 min
Verspät.)
Ich packe also gemütlich meine Sachen wieder ein, hole mein Bike,
trete aufs Gleis raus , als gerade 2 BGS Beamte anrücken, sichtlich
erleichtert, daß ich "freiwillig" draußen bin. Ich teile ihnen meine
Entscheidung mit, freiwillig ausgestiegen zu sein, setze mich dabei
auf mein Bike und radle im Schrittempo vom Gleis 1 auf einen
angrenzenen Parkplatz, ohne der Bitte nach meinem Namen und Anschrift
zu entsprechen.
Abgesehen davon, daß ich mir vorkam wie Adam Sandler in Anger
Management (Wutprobe), der eigentlich nicht weiß , was das Problem
sein soll, würde ich gerne wissen:
Kosten für Verspätung, Einsatz , was soll das sein? Wie können die
berechnet sein ?
Wieso kann ein Schaffner ein Verstoß gegen eine Hausordnung mit Hilfe
der Beförderungsbedingungen durchsetzen, ín den
Beförderungsbedingungen steht doch bestimmt nix zu den Bahnhöfen ?
Naja, jedenfalls meide ich jetzt für ein paar wochen alle
Nahverkehrszüge...

Tom Orle

unread,
Jun 10, 2003, 1:35:38 PM6/10/03
to
h...@getaccess.to (Hans Schmidt) wrote:

San's a bisserl arrogant - nicht???

Wären's doch sitzen geblieben :-))

-=tom=-

Christian Blome

unread,
Jun 10, 2003, 1:39:28 PM6/10/03
to
Hans Schmidt <h...@getaccess.to> schrieb/ wrote/ a écrit:

> Abgesehen davon, daß ich mir vorkam wie Adam Sandler in Anger
> Management (Wutprobe), der eigentlich nicht weiß , was das Problem
> sein soll, würde ich gerne wissen:

AFAIK untersagt die Hausordnung der DB StuS das Fahren mit
Fahrrädern, Inlinern, Skateboards, Kickboards u.ä. im gesamten
Bahnhofsbereich.
Auf Bahnsteigen kann ich das auch nachvollziehen. Klar macht es einen
Unterschied, ob du auf irgendeinem leeren Dorfbahnhof mit dem Rad
fährst oder auf einem vollen Großstadthauptbahnhof - aber wie soll
man da eine Regelung treffen?


Christian

Michael Landmann

unread,
Jun 10, 2003, 1:45:13 PM6/10/03
to
Christian Blome wrote:

>> Abgesehen davon, daß ich mir vorkam wie Adam Sandler in Anger
>> Management (Wutprobe), der eigentlich nicht weiß , was das Problem
>> sein soll, würde ich gerne wissen:
>
> AFAIK untersagt die Hausordnung der DB StuS das Fahren mit
> Fahrrädern, Inlinern, Skateboards, Kickboards u.ä. im gesamten
> Bahnhofsbereich.

Stimmt

> Auf Bahnsteigen kann ich das auch nachvollziehen. Klar macht es einen
> Unterschied, ob du auf irgendeinem leeren Dorfbahnhof mit dem Rad
> fährst oder auf einem vollen Großstadthauptbahnhof - aber wie soll
> man da eine Regelung treffen?

Das ist ja nicht verboten, weil die Bahn ihre Kunden ärgern möchte,
sondern weil es schon so manchen Unfall gegeben hat.

Gruß

Michael

--
Heimatbahnhof: 4862
Stammburger: McD HH-Dammtor, BK HH-Altona

Christian Blome

unread,
Jun 10, 2003, 1:59:15 PM6/10/03
to
Michael Landmann <micha...@gmx.de> schrieb/ wrote/ a écrit:

> Christian Blome wrote:
>
>>> Abgesehen davon, daß ich mir vorkam wie Adam Sandler in Anger
>>> Management (Wutprobe), der eigentlich nicht weiß , was das Problem
>>> sein soll, würde ich gerne wissen:
>>
>> AFAIK untersagt die Hausordnung der DB StuS das Fahren mit
>> Fahrrädern, Inlinern, Skateboards, Kickboards u.ä. im gesamten
>> Bahnhofsbereich.
>
> Stimmt

Nachzutragen wäre noch, dass die DB AG auf sehr vielen (auch
ganz kleinen) Bahnhöfen und Haltepunkten große DIN A1 (?) Plakate
aufgehangen hat, auf denen man Auszüge aus der "Hausordnung" lesen
kann.


>> Auf Bahnsteigen kann ich das auch nachvollziehen. Klar macht es einen
>> Unterschied, ob du auf irgendeinem leeren Dorfbahnhof mit dem Rad
>> fährst oder auf einem vollen Großstadthauptbahnhof - aber wie soll
>> man da eine Regelung treffen?
>
> Das ist ja nicht verboten, weil die Bahn ihre Kunden ärgern möchte,
> sondern weil es schon so manchen Unfall gegeben hat.


Eben.


Christian

Michael Landmann

unread,
Jun 10, 2003, 2:09:16 PM6/10/03
to
Christian Blome wrote:

>>> AFAIK untersagt die Hausordnung der DB StuS das Fahren mit
>>> Fahrrädern, Inlinern, Skateboards, Kickboards u.ä. im gesamten
>>> Bahnhofsbereich.
>>
>> Stimmt
>
> Nachzutragen wäre noch, dass die DB AG auf sehr vielen (auch
> ganz kleinen) Bahnhöfen und Haltepunkten große DIN A1 (?) Plakate
> aufgehangen hat, auf denen man Auszüge aus der "Hausordnung" lesen
> kann.

Die Hausordnungs sollte eigentlich, in welcher Form auch immer, an jeder
Verkehrsstation vorhanden sein.

Bei uns in Hamburg hängen Plakate in den bekannten Info-Riesen.

Wilfried Fischer

unread,
Jun 10, 2003, 2:51:57 PM6/10/03
to
Am Tue, 10 Jun 2003 19:39:28 +0200 schreibselte "Christian Blome"
<news_...@christianblome.de>:

>AFAIK untersagt die Hausordnung der DB StuS das Fahren mit
>Fahrrädern, Inlinern, Skateboards, Kickboards u.ä. im gesamten
>Bahnhofsbereich.
>Auf Bahnsteigen kann ich das auch nachvollziehen. Klar macht es einen
>Unterschied, ob du auf irgendeinem leeren Dorfbahnhof mit dem Rad
>fährst oder auf einem vollen Großstadthauptbahnhof - aber wie soll
>man da eine Regelung treffen?

Zustimmung: Im Grunde macht diese Regel Sinn. Es ist a bisserl
gefährlich, wenn die Leute auf dem Bahnsteig mit dem Fahrrad
rumkurven. Auch wg. möglicher Kollisionen mit Leuten, die
ein-/aussteigen.

Aber: Ich empfinde es als unverhältnismäßig, jemanden dann aus dem Zug
zu werfen, zumal wo nix passiert ist. Die Reaktion des Schaffners
scheint mir eine Überreaktion zu sein, und die der Hilfssherrifs
ebenfalls (ich bin nix, ich kann nix, gebt mir eine Uniform). So ein
arrogantes Auftreten erzeugt bei mir einen plötzlichen Totalverlust
von Respekt vor diesen Personen - der Ton macht die Musik.

Es war ein Regelverstoß, eine Ordnungswidrigkeit. Damit sollte der
Schaffner genauso umgehen, wie mit Leuten, die außerhalb der
Raucherbereiche auf dem Bahnsteig oder im Zug rauchen. Das reicht
völlig aus. Das kann man mit Worten und/oder mit Geld regeln.

Soweit mein Senf dazu.

Grüße, Wilfried.

Reinhard Zwirner

unread,
Jun 10, 2003, 3:29:21 PM6/10/03
to
Michael Landmann schrieb:
>
[ebenso wie mehrere andere Poster: Fahrverbot im Bahnhof/auf
Bahnsteigen ist sinnvoll]

Das mag ja auch so sein. Trotzdem kann ich die Rechtmäßigkeit
des Zugverweises durch den "Schaffner" - und darum ging es dem
OP doch eigentlich - nicht nachvollziehen: immerhin hat der OP
ja nicht _im_Zug_ geradelt ... Oder sind solche Bahn-Mitarbeiter
Staatsanwalt, Richter und Vollzugsinstanz in einer Person und
haben das Recht, jedwedes Verstößchen zu sanktionieren? Man,
muß das das Selbstwertgefühl stärken :-/.

Kopfschüttelnd,

Reinhard

Joachim Schmid

unread,
Jun 10, 2003, 4:09:15 PM6/10/03
to
Reinhard Zwirner schrieb:

>
> Trotzdem kann ich die Rechtmäßigkeit
> des Zugverweises durch den "Schaffner" - und darum ging es dem
> OP doch eigentlich - nicht nachvollziehen: immerhin hat der OP
> ja nicht _im_Zug_ geradelt ...

Immerhin hat der OP sogar einer ausdrücklichen Anweisung des Zub zuwider
gehandelt. Und immerhin ist der Zub der Vertreter des Inhabers der
Hausgewalt.

> Oder sind solche Bahn-Mitarbeiter
> Staatsanwalt, Richter und Vollzugsinstanz in einer Person und
> haben das Recht, jedwedes Verstößchen zu sanktionieren?

Man befindet sich auf Privatboden, und deswegen braucht es weder
Staatsanwalt noch sonstwas, um rechtswirksame Entscheidungen zu treffen.

> Man, muß das das Selbstwertgefühl stärken :-/.

Ich finde, so ein Zugverweis geschieht diesem arroganten Herrn ganz
recht. Unabhängig von der Rechtslage.

Joachim

Soeren Wollschlaeger

unread,
Jun 10, 2003, 4:17:50 PM6/10/03
to
"Wilfried Fischer" <w.fi...@foni.net> schrieb...

>
> Die Reaktion des Schaffners scheint mir eine Überreaktion zu
> sein, und die der Hilfssherrifs ebenfalls (ich bin nix, ich kann nix,
> gebt mir eine Uniform). So ein arrogantes Auftreten erzeugt bei
> mir einen plötzlichen Totalverlust von Respekt vor diesen
> Personen - der Ton macht die Musik.

Abgesehen davon, daß ich in dem Bericht gar keine Beschreibung
des Verhaltens der "Hilfssherrifs" finden kann, ging es nicht um
den Bahn Schutz der DB sondern um den Bundesgrenzschutz.

Oder findest Du es arrogant, wenn Du von BGS nach Deinem
Namen gefragt wirst?

Sören

Soeren Wollschlaeger

unread,
Jun 10, 2003, 4:19:03 PM6/10/03
to
"Wilfried Fischer" <w.fi...@foni.net> schrieb...

>
> Die Reaktion des Schaffners scheint mir eine Überreaktion zu
> sein, und die der Hilfssherrifs ebenfalls (ich bin nix, ich kann nix,
> gebt mir eine Uniform). So ein arrogantes Auftreten erzeugt bei
> mir einen plötzlichen Totalverlust von Respekt vor diesen
> Personen - der Ton macht die Musik.

Abgesehen davon, daß ich in dem Bericht gar keine Beschreibung


des Verhaltens der "Hilfssherrifs" finden kann, ging es nicht um

den Bahnschutz der DB sondern um den Bundesgrenzschutz.

Oder findest Du es arrogant, wenn Du vom BGS nach Deinem
Namen gefragt wirst?

Sören

Joachim Schmid

unread,
Jun 10, 2003, 4:17:39 PM6/10/03
to
Hans Schmidt schrieb:

>
> ...Ich setze mich also auf mein kleines Faltrad, um die 50 m zu
> radeln.
> ER: Sie müssen absteigen!
> Ich: Ist mir zu weit, ich fahre.

Arroganz und Egoismus, erster Teil.

Wozu Regeln einhalten, wenn man es bequem haben kann?

> Er schließt mich wegen Verstoßes gegen die Hausordnung im Bhf von der
> Beförderung aus. Ich muß Termin halten und weigere mich auszusteigen.

Arroganz und Egoismus, zweiter Teil.

Der eigene Termin ist natürlich das alles Andere schlagende Argument.

> Ich teile ihnen mit, daß sie mich sowieso nicht anfassen können und
> daß ich gedenke, die Fahrt anzutreten.

Arroganz und Egoismus, dritter Teil.

Der Herr wollen also seine Termine halten, aber dass wegen ihm ein Zug
voller Leute Verspätung bekommt und womöglich seine Anschlüsse verliert,
ist ihm egal.

> Ich werde wg. der Kosten nachdenklich, rufe meine Anwältin an,

Du brauchst anscheinend öfters deine Anwältin, wenn du sie so mir
nichts, dir nichts anrufen kannst. Kein Wunder bei deinem Verhalten.

> Ich packe also gemütlich meine Sachen wieder ein,

Arroganz und Egoismus, vierter Teil.

Lasse die Anderen ruhig zu spät kommen, Hauptsache du kannst
demonstrieren, was du für ein cooler Typ bist.

> setze mich dabei
> auf mein Bike und radle im Schrittempo vom Gleis 1 auf einen
> angrenzenen Parkplatz,

Arroganz und Egoismus, fünfter Teil.

Was scheren mich Verbote, wo ich doch so ein tolles Bike habe?

> ohne der Bitte nach meinem Namen und Anschrift
> zu entsprechen.

Arroganz und Egoismus, (hoffentlich) letzter Teil.

> Naja, jedenfalls meide ich jetzt für ein paar wochen alle
> Nahverkehrszüge...

Dafür wäre ich und sicher auch einige Andere dir sogar dankbar. Auf
solche betriebsstörenden und rücksichtslosen Schnösel kann man gerne
verzichten.

Joachim

Michael Landmann

unread,
Jun 10, 2003, 4:43:21 PM6/10/03
to
Joachim Schmid wrote:

>> ohne der Bitte nach meinem Namen und Anschrift
>> zu entsprechen.
>
> Arroganz und Egoismus, (hoffentlich) letzter Teil.

Und auch noch Widerstand gegen die Staatsgewalt, denn das war
wahrscheinlich keine Bitte. Manche habens halt nötig. :)

>> Naja, jedenfalls meide ich jetzt für ein paar wochen alle
>> Nahverkehrszüge...
>
> Dafür wäre ich und sicher auch einige Andere dir sogar dankbar. Auf
> solche betriebsstörenden und rücksichtslosen Schnösel kann man gerne
> verzichten.

Ich auch, schon mal vielen Dank im Vorraus.

Michael Landmann

unread,
Jun 10, 2003, 4:45:21 PM6/10/03
to
Reinhard Zwirner wrote:

Privatgelände, mehr muss ich dazu wohl nicht sagen.

Wenn der Zugchef (er ist immerhin Besitzdiener der DB AG und kann somit
das Hausrecht ausüben) ihn des Zuges aufgrund eines Verstoßes gegen die
Hausordnung verweisen möchte handelt er völlig korrekt. Das hat nichts
mit Selbstwertgefühl zu tun, er hat seinen Job gemacht.

Reinhard Schumacher

unread,
Jun 10, 2003, 5:09:04 PM6/10/03
to
Am Tue, 10 Jun 2003 19:39:28 +0200, schrieb "Christian Blome"
<news_...@christianblome.de>:

>Hans Schmidt <h...@getaccess.to> schrieb/ wrote/ a écrit:
>
>> Abgesehen davon, daß ich mir vorkam wie Adam Sandler in Anger
>> Management (Wutprobe), der eigentlich nicht weiß , was das Problem
>> sein soll, würde ich gerne wissen:
>
>AFAIK untersagt die Hausordnung der DB StuS das Fahren mit
>Fahrrädern, Inlinern, Skateboards, Kickboards u.ä. im gesamten
>Bahnhofsbereich.
>Auf Bahnsteigen kann ich das auch nachvollziehen.

Nicht nur auf Bahnsteigen, auch in der Bahnhofshalle. Ich hatte da
neulich ein Erlebnis in Dortmund Hbf. Wirklich volle Halle, da kamen
zwei Radfahrer, einer sogar mit Kleinkind auf einem Kindersitz, mit
ziemlichem Tempo in die Halle Richtung Tunnel geradelt. Am Engpass
neben dem Servicepoint hatte ich dann etwas unangenehmen Kontakt mit
der rücksichtslosen Radlerin, wobei sie (leider nicht vollständig)
fast vom Rad fiel. Und sie hatte noch die Frechheit, mich ausschimpfen
zu wollen, weil ich nicht Platz gemacht habe. Ich nenne sowas asozial.

>Klar macht es einen
>Unterschied, ob du auf irgendeinem leeren Dorfbahnhof mit dem Rad
>fährst oder auf einem vollen Großstadthauptbahnhof - aber wie soll
>man da eine Regelung treffen?

Ganz einfach so wie es eigentlich heute schon geregelt ist:
grundsätzliches Radfahrverbot auf Bahnsteigen und Zugangsanlagen.

Den Radler anschließend von der Zugfahrt auszuschließen, fände ich als
Idee nicht schlecht, aber das ginge auch mir zu weit, auch wenn ich
aus eigenen Erlebnissen heraus so manchen Radler gern eigenhändig aus
dem (fahrenden) Zug werfen würde.
Ich war bei dem im Posting beschriebenen Szenario nicht dabei und weiß
deshalb nicht, wie sich der Poster selbst verhalten hat, aber auch BSG
sollte das Verhältnis wahren. Die Gefahr war ja zunächst mal gebannt.

--
Reinhard

Dieses Posting stellt einen bedauerlichen Einzelfall dar.

Wilfried Fischer

unread,
Jun 10, 2003, 5:19:57 PM6/10/03
to
Mit Bezug auf folgenden Ausschnitt meines Postings...

>> Die Reaktion des Schaffners scheint mir eine Überreaktion zu
>> sein, und die der Hilfssherrifs ebenfalls (ich bin nix, ich kann nix,
>> gebt mir eine Uniform). So ein arrogantes Auftreten erzeugt bei
>> mir einen plötzlichen Totalverlust von Respekt vor diesen
>> Personen - der Ton macht die Musik.

...schrob Soeren Wollschlaeger <sw.b...@gmx.net>:


>Abgesehen davon, daß ich in dem Bericht gar keine Beschreibung
>des Verhaltens der "Hilfssherrifs" finden kann, ging es nicht um
>den Bahnschutz der DB sondern um den Bundesgrenzschutz.

Vielleicht hast du es übersehen, ich las folgendes beim Hans Schmidt:


| Rote Mützen vom Bahnschutz kommen, bauen sich auf,
| ich sitze friedlich da:
| "Sie müssen aussteigen, der Schaffner hats angeordnet!"

| Eine Erklärung, daß ich auf dem Bahnsteig gefahren bin und daß das mE


| nichts mit der Beförderung zu tun hat, ist ihnen egal.
| Ich teile ihnen mit, daß sie mich sowieso nicht anfassen können und
| daß ich gedenke, die Fahrt anzutreten.
| Sie teilen mir mit, daß dann wohl der BGS einschreiten müsse und ich
| die Kosten für Einsatz+Verspätung tragen müßte und ziehen ab um den
| BGS zu holen.

Und sowas finde ich nicht angemessen, sondern arrogant in Uniform.

>Oder findest Du es arrogant, wenn Du vom BGS nach Deinem
>Namen gefragt wirst?

Nö. Da die i.d.R dazu befugt sind, würde ich mich sogar ausweisen ...

Grüße, Wilfried - heute mal wieder Meinungsfreudig ...

Christoph Zimmermann

unread,
Jun 10, 2003, 5:32:29 PM6/10/03
to

"Wilfried Fischer" <w.fi...@foni.net> schrieb

>
> Vielleicht hast du es übersehen, ich las folgendes beim Hans Schmidt:
> | Rote Mützen vom Bahnschutz kommen, bauen sich auf,
> | ich sitze friedlich da:
> | "Sie müssen aussteigen, der Schaffner hats angeordnet!"
> | Eine Erklärung, daß ich auf dem Bahnsteig gefahren bin und daß das mE
> | nichts mit der Beförderung zu tun hat, ist ihnen egal.
> | Ich teile ihnen mit, daß sie mich sowieso nicht anfassen können und
> | daß ich gedenke, die Fahrt anzutreten.
> | Sie teilen mir mit, daß dann wohl der BGS einschreiten müsse und ich
> | die Kosten für Einsatz+Verspätung tragen müßte und ziehen ab um den
> | BGS zu holen.
> Und sowas finde ich nicht angemessen, sondern arrogant in Uniform.

Naja, die Arrognaz ist ja irgendwie doch auch provoziert:

Der Zugführer hat eine Anweisung getroffen, und auch der auf dem Zug
anwesende Bahnschutz muss sich daran halten. Eine Diskussion vom Zaun
brechen zu wollen würde ich von vorherein als sinnlos bezeichnen, was soll
das? Auf eine klare Anweisung nochmals losdiskustieren?
Und dann wird der OP doch arrogant: "Ihr könnt mir ja eh nichts, ätsch", und
das der BSG dann auf die Folgen seines Handelns hingewiesen wird, würde ich
sogar als positiv bemerken, sonst hätte er ja nachher noch die Rechnung
angefochten.

-chriz, ebenfalls Meinungsfreudig


Wilfried Fischer

unread,
Jun 10, 2003, 6:07:19 PM6/10/03
to
Am Tue, 10 Jun 2003 22:45:21 +0200 schreibselte "Michael Landmann"
<micha...@gmx.de>:

>Privatgelände, mehr muss ich dazu wohl nicht sagen.
>
>Wenn der Zugchef (er ist immerhin Besitzdiener der DB AG und kann somit
>das Hausrecht ausüben) ihn des Zuges aufgrund eines Verstoßes gegen die
>Hausordnung verweisen möchte handelt er völlig korrekt. Das hat nichts
>mit Selbstwertgefühl zu tun, er hat seinen Job gemacht.

Ja, korrekt. So könnte man das nennen.

Aber kommt es darauf an?
Ich finde, er hat das Augenmaß verloren. Zug abfahren lassen und mit
dem Herrn mit dem Faltrad ein ernstes Wörtchen reden. Ggf. ein Paar
Euros Bußgeld (oder wie auch immer das in diesem Falle, wo jemand die
Hausordnung missachtet, heißen mag) kassieren. Und damit ists gut.
Warum aus einer Mücke 'nen Elefanten machen.

Bin etwas verwundert darüber, dass sich hier einige so sehr darauf
kaprizieren, dass der Schaffner ja im Recht ist und das darf. Aber ich
weiß, wie das ist, wenn meine eigene Gerechtigkeitsdrüse gereizt
wird....

Grüße, Wilfried.

Reinhard Zwirner

unread,
Jun 10, 2003, 6:15:17 PM6/10/03
to
Joachim Schmid schrieb:
>
> Reinhard Zwirner schrieb:

> >
...
>
> Immerhin hat der OP sogar einer ausdrücklichen Anweisung des Zub zuwider
> gehandelt. Und immerhin ist der Zub der Vertreter des Inhabers der
> Hausgewalt.

Als _Zug_begleiter auch auf allen Bahnsteigen/Bahnhöfen?



> > Oder sind solche Bahn-Mitarbeiter
> > Staatsanwalt, Richter und Vollzugsinstanz in einer Person und
> > haben das Recht, jedwedes Verstößchen zu sanktionieren?
>
> Man befindet sich auf Privatboden, und deswegen braucht es weder
> Staatsanwalt noch sonstwas, um rechtswirksame Entscheidungen zu treffen.
>

...


>
> Ich finde, so ein Zugverweis geschieht diesem arroganten Herrn ganz
> recht. Unabhängig von der Rechtslage.

Eben. Kleine Könige. Dürfen rechtswirksame Entscheidungen treffen
unabhängig von der Rechtslage. Früher nannte man sowas Absolutismus.

Daß sich der OP durch sein Radeln unkorrekt verhalten hat, ist wohl
unbestritten. Trotzdem sehe ich keinen inneren Zusammenhang zwischen
Radeln und Zugverweis. Personalienfeststellung zur Einleitung eines
ordentlichen Ordnungswidrigkeitsverfahrens wäre auch noch am Zielort
möglich gewesen. Auch auf Privatgelände ist Verhältnismäßigkeit
angesagt. Und ob das Privatgelände angesichts der Beförderungspflicht
wirklich sooo privat ist, lasse ich mal offen.

Meint

Reinhard

Michael Landmann

unread,
Jun 10, 2003, 6:34:12 PM6/10/03
to
Wilfried Fischer wrote:

>> Privatgelände, mehr muss ich dazu wohl nicht sagen.
>>
>> Wenn der Zugchef (er ist immerhin Besitzdiener der DB AG und kann
>> somit das Hausrecht ausüben) ihn des Zuges aufgrund eines Verstoßes
>> gegen die Hausordnung verweisen möchte handelt er völlig korrekt.
>> Das hat nichts mit Selbstwertgefühl zu tun, er hat seinen Job
>> gemacht.
>
> Ja, korrekt. So könnte man das nennen.

Wie sollte man es sonst nennen?

> Aber kommt es darauf an?
> Ich finde, er hat das Augenmaß verloren. Zug abfahren lassen und mit
> dem Herrn mit dem Faltrad ein ernstes Wörtchen reden. Ggf. ein Paar
> Euros Bußgeld (oder wie auch immer das in diesem Falle, wo jemand die
> Hausordnung missachtet, heißen mag) kassieren. Und damit ists gut.
> Warum aus einer Mücke 'nen Elefanten machen.

Bei der Arroganz dieses FGs?

Wieso Bußgeld? Sowas gibts bei Straftaten imho nicht. Denn das ganz
würde irgendwann zu einer Straftat nach §123 StGB werden.

Daniel Roedding

unread,
Jun 10, 2003, 7:12:45 PM6/10/03
to
h...@getaccess.to (Hans Schmidt) wrote:
> Zusammenfassung Unterhaltung Schaffner:
> Er schließt mich wegen Verstoßes gegen die Hausordnung im Bhf von der
> Beförderung aus.

In solchen Fällen sollte man gar nicht erst das Diskutieren anfangen
(der Schaffner hat halt immer "Recht"), sondern eher einmal kurz und heftig
handgreiflich werden und dann der Anweisung folgen - durch
Geschwindigkeitsvorteil dank Fahrrad wären bei Gegenaktion auf dem
Bahnsteig wenig Negativfolgen zu erwarten.

Wenn derlei arrogante Ärsche nicht direkten Gegenwind bekommen,
artet es von seiten der "Ordnung" irgendwann in Willkür aus.

Ich kann ein gewisses Maß an Ordnung durchaus verstehen - habe aber
auch schon oft Fahrradfahrer gesehen, die schiebenderweise gegen
technisch abgefertigte Nahverkehrszüge verloren haben. Allein vor
diesem Hintergrund halte ich ggf. das Radfahren auf dem Bahnsteig
für erforderliche Selbsthilfe zwecks Erlangung der Beförderungs-
möglichkeit, auch wenn ich selbst nur selten in der Situation war.

Daniel

Reinhard Schumacher

unread,
Jun 10, 2003, 7:34:31 PM6/10/03
to
Am 10 Jun 2003 16:12:45 -0700, schrieb d...@roedding.de (Daniel
Roedding):

>h...@getaccess.to (Hans Schmidt) wrote:
>> Zusammenfassung Unterhaltung Schaffner:
>> Er schließt mich wegen Verstoßes gegen die Hausordnung im Bhf von der
>> Beförderung aus.
>
>In solchen Fällen sollte man gar nicht erst das Diskutieren anfangen
>(der Schaffner hat halt immer "Recht"), sondern eher einmal kurz und heftig
>handgreiflich werden

???

> und dann der Anweisung folgen - durch
>Geschwindigkeitsvorteil dank Fahrrad wären bei Gegenaktion auf dem
>Bahnsteig wenig Negativfolgen zu erwarten.
>
>Wenn derlei arrogante Ärsche nicht direkten Gegenwind bekommen,
>artet es von seiten der "Ordnung" irgendwann in Willkür aus.

Wer hat denn mit der Arroganz angefangen? Doch wohl der asoziale [1]
Radfahrer.

>Ich kann ein gewisses Maß an Ordnung durchaus verstehen - habe aber
>auch schon oft Fahrradfahrer gesehen, die schiebenderweise gegen
>technisch abgefertigte Nahverkehrszüge verloren haben. Allein vor
>diesem Hintergrund halte ich ggf. das Radfahren auf dem Bahnsteig
>für erforderliche Selbsthilfe zwecks Erlangung der Beförderungs-
>möglichkeit, auch wenn ich selbst nur selten in der Situation war.

Gerade in solchen Situationen könnte ich zwar den Radfahrer verstehen,
aber meist ist gerade dann der Bahnsteig so voll, daß Radfahren für
die Anderen zur Gefahr wird.

[1] asozial = unfähig zum Leben in der Gemeinschaft

Wilfried Fischer

unread,
Jun 10, 2003, 9:16:57 PM6/10/03
to
...auf meinen Einwurf...

>> Aber kommt es darauf an?
>> Ich finde, er hat das Augenmaß verloren. Zug abfahren lassen und mit
>> dem Herrn mit dem Faltrad ein ernstes Wörtchen reden. Ggf. ein Paar
>> Euros Bußgeld (oder wie auch immer das in diesem Falle, wo jemand die
>> Hausordnung missachtet, heißen mag) kassieren. Und damit ists gut.
>> Warum aus einer Mücke 'nen Elefanten machen.

... schreibselte "Michael Landmann" <micha...@gmx.de>:


>Bei der Arroganz dieses FGs?

Wieso Arroganz? Wenn Autoritätspersonen mir Vorschriften machen, dann
heisst das nicht automatisch, dass ich nu das Denken einstelle. Es ist
immer noch meine Entscheidung, ob ich dem Folge leiste, oder das tue,
was ich für geboten halte. Daran find' ich nix arrogantes. Arrogant
wäre es, wenn die Autoritätsperson unnötigerweise herabwürdige durch
Gesten oder Kommentare, und mich selber über sie stelle. Aber nicht
wenn ich mich einfach für ein anderes Handeln entscheide. Klar: mit
den Folgen muss ich leben, und die anderen auch. Ich werde ggf. zur
Verantwortung gezogen.

Ich bin davon überzeugt, dass es zwischen Autoritätshörigkeit und
Anarchie noch Spielraum gibt, und dass es Sinn macht, den zu nutzen.

Und selbst wenn der OP arrogant war: Der Rausschmiss ist und bleibt
unangemessen. Schonmal erlebt, dass ein Raucher wg. Rauchen im
Nichtraucherbereich des Bahnhofes im Zug dann im Raucherabteil
aufgefordert wird, den Zug deswegen auf der Stelle zu verlassen?

>Wieso Bußgeld? Sowas gibts bei Straftaten imho nicht. Denn das ganz
>würde irgendwann zu einer Straftat nach §123 StGB werden.

Wenn man aus einer Mücke (zur Erinnerung: Radfahren auf dem Bahnsteig)
einen Elefanten macht. Man kann alles beliebig weit her holen.

MMn sind hier doch einige, die es als Wohltat empfänden, wenn sie die
Arroganz und Ungerechtigkeit, die ihnen selbst im Alltag
entgegenschlägt, mit gleicher Münze heimzahlen könnten. Wenn sie diese
Macht hätten.

Sowas will ich bei Autoritätspersonen, die ich als solche akzeptiere,
nicht erleben. Dann ist es ganz schnell aus mit der Autorität. Und
nach meinem Empfinden verträgt auch die freiheitlich-demokratische
Grundordnung diese Art von Law-and-Order-Denken nur schlecht.

... und um auch wieder die Kurve zum Thema zu kriegen: Die Zustände,
die wir bei Fahrten mit der Bahn erleben, legen es doch nahe, dass nur
*Gelassenheit* wirklich weiterhilft. Galgenhumor zur Not. Irgendwann
kommt man schon an...

Grüße, Wilfried.

Christian Blome

unread,
Jun 11, 2003, 12:44:39 AM6/11/03
to
Reinhard Schumacher <reinhard....@arcor.de> schrieb/ wrote/ a écrit:

> Ich hatte da neulich ein Erlebnis in Dortmund Hbf.

Durchgangsverkehr mit dem Fahrrad ist im Dortmunder Bahnsteigtunnel doch
nicht vorhanden, da dieser +sicherheitshalber* am nördlichen und östlichen
Ende lange Treppen hat. Die sind für Radfahrer richtig uninteressant.

;-)


> Wirklich volle Halle, da kamen zwei Radfahrer, einer sogar mit Kleinkind a
> uf einem Kindersitz, mit ziemlichem Tempo in die Halle Richtung Tunnel
> geradelt.

Wenn ich es so eilig gehabt hätte, hätte ich mich durch den Gepäcktunnel
zum Bahnsteig bringen lassen. Da kommt man trotz langsamem Aufzug bei einer
vollen Bahnhofshalle mit viel Gepäck, Kofferkuli, Fahrrad oder Kinderwagen
deutlich schneller voran.


> Am Engpass neben dem Servicepoint hatte ich dann etwas unangenehmen
Kontakt
> mit der rücksichtslosen Radlerin, wobei sie (leider nicht vollständig)
> fast vom Rad fiel.

Das wundert mich etwas. Dann hat sie dich doch wirklich nur leicht berührt,
oder? ;-))


Christian

Wolfgang Hauser

unread,
Jun 11, 2003, 1:50:08 AM6/11/03
to
Wilfried Fischer <w.fi...@foni.net> schrieb:

>Und selbst wenn der OP arrogant war: Der Rausschmiss ist und bleibt
>unangemessen.

Finde ich nicht, für gewisse Leute wie den OP ist das ein Denkzettel
mit deutlich größerer Nachhaltigkeit als ein 30-Euro-Knöllchen.

Ein Zub hat hier (deb*) auch schon mal erzählt, daß er Leute
rausschmeißt, die über die Gleise laufen, ohne daß es Widerspruch
gegeben hätte.

Reinhard Schumacher

unread,
Jun 11, 2003, 3:22:38 AM6/11/03
to
Am Wed, 11 Jun 2003 03:16:57 +0200, schrieb Wilfried Fischer
<w.fi...@foni.net>:

>>Bei der Arroganz dieses FGs?
>
>Wieso Arroganz? Wenn Autoritätspersonen mir Vorschriften machen, dann
>heisst das nicht automatisch, dass ich nu das Denken einstelle.

Nein, sicher nicht. Aber man sollte das Denken einfach mal "beginnen"
und sich überlegen, ob diese "Vorschrift" nicht Sinn macht.
Außerdem hat diese Autoritätsperson diese Vorschrift nicht gemacht,
diese existiert bereits in der Hausordnung. Die Autoritätsperson hat
den FG lediglich aufgefordert, die Hausordnung zu befolgen.

> Es ist
>immer noch meine Entscheidung, ob ich dem Folge leiste, oder das tue,
>was ich für geboten halte. Daran find' ich nix arrogantes.

Doch, gerade das ist Arroganz. Und dann darf man sich über die Folgen
nicht beschweren.

Patrick Bonacker

unread,
Jun 11, 2003, 3:23:09 AM6/11/03
to
Hallo,

on Wed, 11 Jun 2003 07:50:08 +0200, Wolfgang Hauser <see...@gmx.de>
wrote:

>Ein Zub hat hier (deb*) auch schon mal erzählt, daß er Leute
>rausschmeißt, die über die Gleise laufen, ohne daß es Widerspruch
>gegeben hätte.

Also, Connex(OME)-Zubs machen das jedenfalls nicht, selbst wenn man es
im Angesicht des soeben eingefahrenen Zuges tut; okay, _hinter_ ihm.

Patrick

Patrick Bonacker

unread,
Jun 11, 2003, 3:51:34 AM6/11/03
to
Hallo,

on Wed, 11 Jun 2003 06:44:39 +0200, "Christian Blome"
<news_...@christianblome.de> wrote:

>Durchgangsverkehr mit dem Fahrrad ist im Dortmunder Bahnsteigtunnel doch
>nicht vorhanden, da dieser +sicherheitshalber* am nördlichen und östlichen
>Ende lange Treppen hat. Die sind für Radfahrer richtig uninteressant.
>
>;-)

Für Moutainbiker nicht wirklich (beobachtet in Ahrensburg; obwohl man
da durch den Tunnel fahren darf, und es auch Auffahrten gibt. Diese
befinden sich aber dummerweise auf der Seite des Tunnels, auf der die
Treppen zu den Bahnsteigen sind...)

Patrick

Volker Eichmann

unread,
Jun 11, 2003, 4:03:33 AM6/11/03
to
Hallihallo!

Christoph Zimmermann schrieb:


>
> "Wilfried Fischer" <w.fi...@foni.net> schrieb
>
> >
> > Vielleicht hast du es übersehen, ich las folgendes beim Hans Schmidt:
> > | Rote Mützen vom Bahnschutz kommen, bauen sich auf,
> > | ich sitze friedlich da:
> > | "Sie müssen aussteigen, der Schaffner hats angeordnet!"
> > | Eine Erklärung, daß ich auf dem Bahnsteig gefahren bin und daß das mE
> > | nichts mit der Beförderung zu tun hat, ist ihnen egal.
> > | Ich teile ihnen mit, daß sie mich sowieso nicht anfassen können und
> > | daß ich gedenke, die Fahrt anzutreten.
> > | Sie teilen mir mit, daß dann wohl der BGS einschreiten müsse und ich
> > | die Kosten für Einsatz+Verspätung tragen müßte und ziehen ab um den
> > | BGS zu holen.
> > Und sowas finde ich nicht angemessen, sondern arrogant in Uniform.
>
> Naja, die Arrognaz ist ja irgendwie doch auch provoziert:
>
> Der Zugführer hat eine Anweisung getroffen, und auch der auf dem Zug
> anwesende Bahnschutz muss sich daran halten. Eine Diskussion vom Zaun
> brechen zu wollen würde ich von vorherein als sinnlos bezeichnen, was soll
> das? Auf eine klare Anweisung nochmals losdiskustieren?

So? Wir sind nicht in einem Obrigkeitsstaat, wo der Untertan gefälligst
jede unsinnige Anweisung eines Menschen in Uniform hinzunehmen hat.

> Und dann wird der OP doch arrogant: "Ihr könnt mir ja eh nichts, ätsch", und
> das der BSG dann auf die Folgen seines Handelns hingewiesen wird, würde ich
> sogar als positiv bemerken, sonst hätte er ja nachher noch die Rechnung
> angefochten.

Im Text habe ich nichts von Arroganz gelesen, sondern nur den sehr
berechtigten Hinweis des OP an die "Roten Mützen", dass diese nicht
berechtigt sind, ihn gewaltsam, also mit Körpereinsatz, aus dem Zug zu
werfen. Das ist keinesfalls arrogant, sondern die Wahrnehmung von
Rechten.

Die Reaktion des Schaffners finde ich übrigens ausgesprochen überzogen
und dem Delikt "Radeln auf dem Bahnsteig" keinesfalls angemessen. Da
fühlte sich offensichtlich jemand noch als "Staat".

Gruß, Volker

Volker Eichmann

unread,
Jun 11, 2003, 4:10:48 AM6/11/03
to
Hallihallo!

Joachim Schmid schrieb:


>
> Hans Schmidt schrieb:
> >
> > ...Ich setze mich also auf mein kleines Faltrad, um die 50 m zu
> > radeln.
> > ER: Sie müssen absteigen!
> > Ich: Ist mir zu weit, ich fahre.
>
> Arroganz und Egoismus, erster Teil.

Ok, Zustimmung.

> Wozu Regeln einhalten, wenn man es bequem haben kann?
>
> > Er schließt mich wegen Verstoßes gegen die Hausordnung im Bhf von der
> > Beförderung aus. Ich muß Termin halten und weigere mich auszusteigen.
>
> Arroganz und Egoismus, zweiter Teil.

Keine Zustimmung. Die Forderung des Schaffners übersteigt jede
Verhältnismäßigkeit. Ein Bußgeld wäre akzeotabel, aber nicht diese
Reaktion.



> Der eigene Termin ist natürlich das alles Andere schlagende Argument.

Wieso?



> > Ich teile ihnen mit, daß sie mich sowieso nicht anfassen können und
> > daß ich gedenke, die Fahrt anzutreten.
>
> Arroganz und Egoismus, dritter Teil.

Nein - das ist Wahrnehmung von Grundrechten. Die Bahnschutzfreds sind
nun mal nicht dazu berechtigt, und es ist manchmal sinnvoll, sie darauf
hinzuweisen.



> Der Herr wollen also seine Termine halten, aber dass wegen ihm ein Zug
> voller Leute Verspätung bekommt und womöglich seine Anschlüsse verliert,
> ist ihm egal.

Wenn ich mich unverhältnismäßig behandelt fühle, würde ich genauso
reagieren. Das hat mit Arroganz wenig zu tun.



> > Ich werde wg. der Kosten nachdenklich, rufe meine Anwältin an,
>
> Du brauchst anscheinend öfters deine Anwältin, wenn du sie so mir
> nichts, dir nichts anrufen kannst. Kein Wunder bei deinem Verhalten.

Wieso? Man kann seine Anwältin auch privat kennen. Soll ja vorkommen.



> > Ich packe also gemütlich meine Sachen wieder ein,
>
> Arroganz und Egoismus, vierter Teil.
>
> Lasse die Anderen ruhig zu spät kommen, Hauptsache du kannst
> demonstrieren, was du für ein cooler Typ bist.

Ich lese aus dem Satz nicht, dass er betont langsam gehandelt hat. Das
ist eine Interpretation, die man so aus diesem Satz nicht herauslesen
kann.



> > setze mich dabei
> > auf mein Bike und radle im Schrittempo vom Gleis 1 auf einen
> > angrenzenen Parkplatz,
>
> Arroganz und Egoismus, fünfter Teil.
>
> Was scheren mich Verbote, wo ich doch so ein tolles Bike habe?

Von "tollem Bike" habe ich nichts gelesen. Es war lediglich von
"Klapprad" die Rede.



> > ohne der Bitte nach meinem Namen und Anschrift
> > zu entsprechen.
>
> Arroganz und Egoismus, (hoffentlich) letzter Teil.

Wenn der BGS ernsthaft daran interessiert gewesen wäre, hätte er sie
bekommen (den Namen und die Anschrift). War aber wohl nicht so.



> > Naja, jedenfalls meide ich jetzt für ein paar wochen alle
> > Nahverkehrszüge...
>
> Dafür wäre ich und sicher auch einige Andere dir sogar dankbar. Auf
> solche betriebsstörenden und rücksichtslosen Schnösel kann man gerne
> verzichten.

Entschuldige, Joachim, aber aus dem beschriebenen Verhalten kann ich
lediglich einen Delikt in Form von Radeln auf dem Bahnsteig erkennen,
verbunden mit einer völligen Überreaktion des Schaffners. Von Arroganz
und Egoismus kann ich da wenig erkennen, mehr von "Ich bin hier der
Chef, alle haben das zu tun, was ich sage, denn ich habe eine
Uniform"-Mentalität seitens des Schaffners und einiger weiterer
Beteiligter.

Gruß, Volker

Volker Eichmann

unread,
Jun 11, 2003, 4:13:04 AM6/11/03
to
Hallihallo!

Reinhard Zwirner schrieb:
>
> Joachim Schmid schrieb:
> >

[...]

> > Ich finde, so ein Zugverweis geschieht diesem arroganten Herrn ganz
> > recht. Unabhängig von der Rechtslage.

So? Sind wir in einem Willkürstaat? Ich bin wirklich entsetzt! Urteilt
da das "gesunde Volksempfinden"?

Gruß, Volker

Patrick Bonacker

unread,
Jun 11, 2003, 4:21:10 AM6/11/03
to
Hallo,

on Wed, 11 Jun 2003 01:34:31 +0200, Reinhard Schumacher
<reinhard....@arcor.de> wrote:

[...]


>Wer hat denn mit der Arroganz angefangen? Doch wohl der asoziale [1]
>Radfahrer.

[...]

Wieso ist Radfahren auf einem Bahnsteig mit "zwei Leuten, auch mit
Rädern" (plus "Schaffner") asozial?

Wenn der Regelverstoss wirklich nur im oben beschriebenen Sachverhalt
bestand, halte ich dagegen die Umsetzung der "Kann"-Bestimmung der
Hausordnung in Form des "Ausschlusses von der Beförderung" für
bedeutend asozialer. Zumal die anderen Reisenden ja letztendlich
dadurch aufgehalten wurden, nicht durch das Fahren auf dem Bahnsteig,
durch das niemand geschädigt wurde, und zu 99,99% Wahrscheinlichkeit
_in diesem Fall_ auch nicht konnte (wie schnell wird man eigentlich
auf einem kleinen Klapprad auf 50 m abzüglich Bremsstrecke? Vielleicht
sollte auch Laufen oder "schnelles" Gehen über 5 km/h verboten werden?
Oder nur ohne sperriges Gepäck erlaubt sein? Fragen über Fragen.)

>Gerade in solchen Situationen könnte ich zwar den Radfahrer verstehen,
>aber meist ist gerade dann der Bahnsteig so voll, daß Radfahren für
>die Anderen zur Gefahr wird.

Hat aber, s. o., nix mit diesem Fall zu tun.

Patrick

Volker Eichmann

unread,
Jun 11, 2003, 4:22:12 AM6/11/03
to
Hallihallo!

Wilfried Fischer schrieb:


>
> ...auf meinen Einwurf...
> >> Aber kommt es darauf an?

> >> Ich finde, er hat das AugenmaĆ verloren. Zug abfahren lassen und mit
> >> dem Herrn mit dem Faltrad ein ernstes Wƶrtchen reden. Ggf. ein Paar
> >> Euros BuĆ geld (oder wie auch immer das in diesem Falle, wo jemand die
> >> Hausordnung missachtet, heiĆ en mag) kassieren. Und damit ists gut.
> >> Warum aus einer Mücke 'nen Elefanten machen.


>
> ... schreibselte "Michael Landmann" <micha...@gmx.de>:
> >Bei der Arroganz dieses FGs?

Welcher Arroganz? Abgesehen von dem eigentlichen Delikt kann ich da
nichts erkennen. Und das radeln auf dem Bahnsteig ist angesichts der
bekannten Tatsache, dass schon manchesmal Leute deswegen dann doch ihren
Zug verpasst haben (ist auch schon Bekannten von mir passiert, die waren
ziemlich sauer), auch noch zumindest zu verstehen (wenn auch nicht
unbedingt zu billigen).

Und bei Bemsseung von Bussgeldern, Strafen im Bagatellbereich usw. hat
die vorhandene oder fehlende Arroganz des Täters nichts, aber absolut
gar nichts mit dem Strafmaß zu tun. Erst wenn er beleidigend würde, dann
.... aber davon ist zumindest im OP nicht die Rede.

> Wieso Arroganz? Wenn AutoritƤtspersonen mir Vorschriften machen, dann


> heisst das nicht automatisch, dass ich nu das Denken einstelle. Es ist
> immer noch meine Entscheidung, ob ich dem Folge leiste, oder das tue,

> was ich für geboten halte. Daran find' ich nix arrogantes.

Unbedingte Zustimmung. Wir sind gottseidank nicht mehr im preussischen
Obrigkeitsstaat. Und selbst als der Hauptmann von Köpenick seine Aktion
startete, versuchte sich der Bürgermeister noch durch Rückruf zu
vergewissern, ob das überhaupt rechtens sei. Nur weil er niemand
telefonisch erreichen konnte, gab er dem "Hauptmann" überhaupt nach.

Aber es gibt offensichtlich heute noch Leute, die wesentlich
obrigkeitshöriger sind, als es selbst unter Wilhelm II. üblich war.

> Arrogant
> wäre es, wenn die Autoritätsperson unnötigerweise herabwürdige durch
> Gesten oder Kommentare, und mich selber über sie stelle. Aber nicht
> wenn ich mich einfach für ein anderes Handeln entscheide. Klar: mit


> den Folgen muss ich leben, und die anderen auch. Ich werde ggf. zur
> Verantwortung gezogen.

Auch hier Zustimmung.

> Ich bin davon überzeugt, dass es zwischen Autoritätshörigkeit und


> Anarchie noch Spielraum gibt, und dass es Sinn macht, den zu nutzen.
>
> Und selbst wenn der OP arrogant war: Der Rausschmiss ist und bleibt
> unangemessen. Schonmal erlebt, dass ein Raucher wg. Rauchen im
> Nichtraucherbereich des Bahnhofes im Zug dann im Raucherabteil
> aufgefordert wird, den Zug deswegen auf der Stelle zu verlassen?

Vielleicht nicht das optimale Beispiel, aber dennoch passend.

> >Wieso BuĆ geld? Sowas gibts bei Straftaten imho nicht. Denn das ganz
> >würde irgendwann zu einer Straftat nach §123 StGB werden.
> Wenn man aus einer Mücke (zur Erinnerung: Radfahren auf dem Bahnsteig)


> einen Elefanten macht. Man kann alles beliebig weit her holen.
>

> MMn sind hier doch einige, die es als Wohltat empfƤnden, wenn sie die


> Arroganz und Ungerechtigkeit, die ihnen selbst im Alltag

> entgegenschlägt, mit gleicher Münze heimzahlen könnten. Wenn sie diese
> Macht hƤtten.

So kommt es mir bei manchen Antworten hier leider auch vor. Law und
order, egal was danach kommt! Ich dachte, das hätten wir in D so langsam
überwunden...

> Sowas will ich bei AutoritƤtspersonen, die ich als solche akzeptiere,
> nicht erleben. Dann ist es ganz schnell aus mit der AutoritƤt. Und
> nach meinem Empfinden vertrƤgt auch die freiheitlich-demokratische


> Grundordnung diese Art von Law-and-Order-Denken nur schlecht.
>

> ... und um auch wieder die Kurve zum Thema zu kriegen: Die ZustƤnde,


> die wir bei Fahrten mit der Bahn erleben, legen es doch nahe, dass nur
> *Gelassenheit* wirklich weiterhilft. Galgenhumor zur Not. Irgendwann
> kommt man schon an...

Stimmt ... es ist wohl noch niemand im Zug verschollen... ;-)

Gruß, Volker

Will Berghoff

unread,
Jun 11, 2003, 4:22:16 AM6/11/03
to
Reinhard Schumacher wrote:
aufgefordert, die Hausordnung zu befolgen.
>
>> Es ist
>> immer noch meine Entscheidung, ob ich dem Folge leiste, oder das tue,
>> was ich für geboten halte. Daran find' ich nix arrogantes.
>
> Doch, gerade das ist Arroganz. Und dann darf man sich über die Folgen
> nicht beschweren.

militante Radfahrer - solche Leute fahren auch auf Gehwegen alte Omas um und
hauen ab:-(

Ich bin für Nummernschild- und Versicherungspflicht für Radfahrer.

Gruß
Will

Will Berghoff

unread,
Jun 11, 2003, 4:24:13 AM6/11/03
to
Volker Eichmann wrote:
> Die Reaktion des Schaffners finde ich übrigens ausgesprochen überzogen
> und dem Delikt "Radeln auf dem Bahnsteig" keinesfalls angemessen. Da
> fühlte sich offensichtlich jemand noch als "Staat".

Im Prinzip stiimme ich zu, ich habe jedoch den Verdacht, dass der OP an der
Verschärfung der Situation sehr beteiligt war. Irgendwann muss man dann mal
das Hausrecht herauskehren. In meiner Jugend waren die Zub noch echte
Autoritäten...

Gruß
Will

Christoph Zimmermann

unread,
Jun 11, 2003, 4:40:44 AM6/11/03
to

"Patrick Bonacker" <pat...@bonacker-imberkh.de> schrieb

>
> Also, Connex(OME)-Zubs machen das jedenfalls nicht, selbst wenn man es
> im Angesicht des soeben eingefahrenen Zuges tut; okay, _hinter_ ihm.

Die haben ja auch in den wenigsten Fällen das Hausrecht _auch_ auf dem
Bahnsteig, da dieser doch allzumeist weiter StuS gehört.

-chriz


Falk Schade

unread,
Jun 11, 2003, 4:45:32 AM6/11/03
to

"Edgar Warnecke" <ewar...@gmx.net> schrieb im Newsbeitrag
news:g48cev04rgbq77rdi...@4ax.com...

> Am Tue, 10 Jun 2003 19:39:28 +0200, schrieb Christian Blome :
>
> >AFAIK untersagt die Hausordnung der DB StuS das Fahren mit
> >Fahrrädern, Inlinern, Skateboards, Kickboards u.ä. im gesamten
> >Bahnhofsbereich.
>
> ...und baut den Fahrradschuppen in Minden (Westf.) zwischen Gleis 1
> und 10, welcher nur ueber Bahnsteige zu erreichen ist. ROTFL
>
Kannst Du mir mal den tatsächlichen Zusammmenhang erläutern.
Kann man die Fahräder da nicht hinschieben, ist man gezwungen zu fahren?
Aber ganz einfach, Schuppen abbauen, irgendwo an ein Geländer angschlossene
Fahrräder werden dann natürlich kostenpflichtig entfernt. So besser?
Falk


Falk Schade

unread,
Jun 11, 2003, 4:54:39 AM6/11/03
to

"Patrick Bonacker" <pat...@bonacker-imberkh.de> schrieb im Newsbeitrag
news:p6odev4km9q6cbe5q...@4ax.com...

> Hallo,
>
> on Wed, 11 Jun 2003 01:34:31 +0200, Reinhard Schumacher
> <reinhard....@arcor.de> wrote:
>
> [...]
> >Wer hat denn mit der Arroganz angefangen? Doch wohl der asoziale [1]
> >Radfahrer.
> [...]
>
> Wieso ist Radfahren auf einem Bahnsteig mit "zwei Leuten, auch mit
> Rädern" (plus "Schaffner") asozial?

Weil z.B. genau in dem Moment jemand aus dem Zug steigen könnte der dann
umgefahren wird. Nein das ist nicht konstruiert genau so habe ich das
gesehen.

>
> Wenn der Regelverstoss wirklich nur im oben beschriebenen Sachverhalt
> bestand, halte ich dagegen die Umsetzung der "Kann"-Bestimmung der
> Hausordnung in Form des "Ausschlusses von der Beförderung" für
> bedeutend asozialer. Zumal die anderen Reisenden ja letztendlich
> dadurch aufgehalten wurden, nicht durch das Fahren auf dem Bahnsteig,
> durch das niemand geschädigt wurde, und zu 99,99% Wahrscheinlichkeit
> _in diesem Fall_ auch nicht konnte (wie schnell wird man eigentlich
> auf einem kleinen Klapprad auf 50 m abzüglich Bremsstrecke? Vielleicht
> sollte auch Laufen oder "schnelles" Gehen über 5 km/h verboten werden?
> Oder nur ohne sperriges Gepäck erlaubt sein? Fragen über Fragen.)

ja Fragen über Fragen, ist der Zeitvorteil, um bei Deiner Rechnung zu
bleiben, so groß, vor allem wenn man denn Bremsweg mit bedenkt

Falk


Christian Blome

unread,
Jun 11, 2003, 5:02:38 AM6/11/03
to
Patrick Bonacker <pat...@bonacker-imberkh.de> schrieb/ wrote/ a écrit:

Auch für gewöhnliche Mountainbiker halte ich die Treppen in Dortmund
für zu hoch. Das dürften so ca. 30 Stufen sein.


Christian

Patrick Bonacker

unread,
Jun 11, 2003, 5:20:51 AM6/11/03
to
Hallo,

on Wed, 11 Jun 2003 11:02:38 +0200, "Christian Blome"
<news_...@christianblome.de> wrote:

>> Für Moutainbiker nicht wirklich (beobachtet in Ahrensburg; obwohl man
>> da durch den Tunnel fahren darf, und es auch Auffahrten gibt. Diese
>> befinden sich aber dummerweise auf der Seite des Tunnels, auf der die
>> Treppen zu den Bahnsteigen sind...)
>
>Auch für gewöhnliche Mountainbiker halte ich die Treppen in Dortmund
>für zu hoch. Das dürften so ca. 30 Stufen sein.

Wieso hoch? Runter (AKA _Downhill_)!

Patrick

Martin Bienwald

unread,
Jun 11, 2003, 5:25:00 AM6/11/03
to
Michael Landmann schrieb:

> Wenn der Zugchef (er ist immerhin Besitzdiener der DB AG und kann somit
> das Hausrecht ausüben) ihn des Zuges aufgrund eines Verstoßes gegen die
> Hausordnung verweisen möchte handelt er völlig korrekt. Das hat nichts
> mit Selbstwertgefühl zu tun, er hat seinen Job gemacht.

Das würde ich so nicht sagen. Er war sicher nicht verpflichtet, jeden,
der gegen die Hausordnung verstößt, von der Fahrt auszuschließen. Wie
schon gesagt, Feststellung der Personalien wäre auch im Zug noch möglich
gewesen.

Immerhin hat dieser Zub durch seine Rechthaberei auch 15 Minuten Verspätung
verursacht, die womöglich Dutzende von Fahrgästen ihren Anschluß gekostet
hat.

... Martin

Martin Bienwald

unread,
Jun 11, 2003, 5:27:17 AM6/11/03
to
Michael Landmann schrieb:

> Bei der Arroganz dieses FGs?

Arroganz ist nicht verboten. Wenn jeder Zub, weil ihm das Verhalten eines
Fahrgasts nicht gefällt, für 15 Minuten Verspätung sorgt, wundert mich
allerdings nicht, daß die Bahn nicht mehr pünktlich ist.

... Martin

Soeren Wollschlaeger

unread,
Jun 11, 2003, 5:41:18 AM6/11/03
to
"Wilfried Fischer" <w.fi...@foni.net> schrieb...

>
> Vielleicht hast du es übersehen, ich las folgendes beim Hans Schmidt:
> | Rote Mützen vom Bahnschutz kommen, bauen sich auf,
> | ich sitze friedlich da:
> | "Sie müssen aussteigen, der Schaffner hats angeordnet!"
> | Eine Erklärung, daß ich auf dem Bahnsteig gefahren bin und daß das mE
> | nichts mit der Beförderung zu tun hat, ist ihnen egal.
> | Ich teile ihnen mit, daß sie mich sowieso nicht anfassen können und
> | daß ich gedenke, die Fahrt anzutreten.
> | Sie teilen mir mit, daß dann wohl der BGS einschreiten müsse und ich
> | die Kosten für Einsatz+Verspätung tragen müßte und ziehen ab um den
> | BGS zu holen.
> Und sowas finde ich nicht angemessen, sondern arrogant in Uniform.

Tut mir leid, daß hatte ich tatsächlich übersehen. Allerdings finde
ich das geschilderte Verhalten korrekt.

Grüße

Sören

michael rudolf

unread,
Jun 11, 2003, 5:42:05 AM6/11/03
to
Volker Eichmann schrieb:

> So? Wir sind nicht in einem Obrigkeitsstaat, wo der Untertan gefälligst
> jede unsinnige Anweisung eines Menschen in Uniform hinzunehmen hat.

Die bitte des ZUB, das radeln auf dem Bahnsteig zu unterlassen war also
"unsinnig"?

[ ] Du hast schon gesehen, wie ein Radfahrer von einem durchfahrenden
Zug mitgeschleift wir.

Hier liegt doch das eigentliche Problem, der Zugverweis ist eine Folge
davon, die durch *ein klein wenig* Einsicht und Vernunft des
Bahnsteigradlers hätter verhindert werden können. Aber Konequenzen
betreffen ja immer nur die anderen...

> Die Reaktion des Schaffners finde ich übrigens ausgesprochen überzogen
> und dem Delikt "Radeln auf dem Bahnsteig" keinesfalls angemessen.

Und das missachten der Anordung des ZUB spiel da wohl keine Rolle?

Gruss


--
michael rudolf, konradstrasse 77, 8005 zürich, michael...@solnet.ch


*Americans Intervening for Peace in the Middle East*

The title of this thread is wrong. Shouldn't it be "Americans
Intervening for A piece OF the Middle East"?

Peter Bartosch

unread,
Jun 11, 2003, 6:12:38 AM6/11/03
to
On Tue, 10 Jun 2003 22:43:21 +0200, Michael Landmann <micha...@gmx.de> wrote:
> Joachim Schmid wrote:
>
>>> ohne der Bitte nach meinem Namen und Anschrift
>>> zu entsprechen.
>>
>> Arroganz und Egoismus, (hoffentlich) letzter Teil.
>
> Und auch noch Widerstand gegen die Staatsgewalt, denn das war
> wahrscheinlich keine Bitte. Manche habens halt nötig. :)

auch wenn ich mit dem Verhalten nicht ganz einverstanden bin - wo war
denn da bitte die Staatsgewalt?

der Zub oder das "Rotkäppchen" ist keine, und vor dem BGS ist er ja
abgehauen

Peter

Jens Wahnes

unread,
Jun 11, 2003, 6:06:09 AM6/11/03
to
Wolfgang Hauser schrieb am 11. Juni 2003 07:50:08 CEST folgendes:

> Ein Zub hat hier (deb*) auch schon mal erzählt, daß er Leute
> rausschmeißt, die über die Gleise laufen, ohne daß es Widerspruch
> gegeben hätte.

Ich habe vom "Gleislatscher"-Thread in Erinnerung behalten, daß es
keine rechtliche Grundlage gibt, die in diesem Fall die Beförderungs-
pflicht der Die Bahn aufheben würde und somit ein Ausschluß von der
Beförderung nicht rechtens ist. Aber vielleicht habe ich mir das auch
nur falsch gemerkt.


Jens

--
Verbundfahren - die schnelle Tour an Rhein und Ruhr.

Peter Bartosch

unread,
Jun 11, 2003, 6:32:38 AM6/11/03
to
On Wed, 11 Jun 2003 07:50:08 +0200, Wolfgang Hauser <see...@gmx.de> wrote:


schön für ihn, das er keinen Wiederspruch bekommen hat, sicher auch weil
den Personen die Unrechtmässigkeit ihres handelns bewusst war (auf
frischer Tat ertappt) - aber mit welcher Berechtigung verweigert er die
Beförderung?

DB "Haus und Hof" (bzw DB Netz) und DB Regio (bzw DB R&T) sind
verschiedene "Firmen"


Peter

Peter Bartosch

unread,
Jun 11, 2003, 6:32:38 AM6/11/03
to
On Tue, 10 Jun 2003 22:45:21 +0200, Michael Landmann <micha...@gmx.de> wrote:
> Reinhard Zwirner wrote:
>
>> [ebenso wie mehrere andere Poster: Fahrverbot im Bahnhof/auf
>> Bahnsteigen ist sinnvoll]
>>
>> Das mag ja auch so sein. Trotzdem kann ich die Rechtmäßigkeit
>> des Zugverweises durch den "Schaffner" - und darum ging es dem
>> OP doch eigentlich - nicht nachvollziehen: immerhin hat der OP
>> ja nicht _im_Zug_ geradelt ... Oder sind solche Bahn-Mitarbeiter
>> Staatsanwalt, Richter und Vollzugsinstanz in einer Person und
>> haben das Recht, jedwedes Verstößchen zu sanktionieren? Man,
>> muß das das Selbstwertgefühl stärken :-/.
>
> Privatgelände, mehr muss ich dazu wohl nicht sagen.

>
> Wenn der Zugchef (er ist immerhin Besitzdiener der DB AG und kann somit
> das Hausrecht ausüben) ihn des Zuges aufgrund eines Verstoßes gegen die
> Hausordnung verweisen möchte handelt er völlig korrekt. Das hat nichts
> mit Selbstwertgefühl zu tun, er hat seinen Job gemacht.

wenn das Hausrecht Anwenung findet hätte der OP wohl des Gebäudes
verwiesen werden müssen ... da er sich aber nicht mehr in einem Gebäude
befand ... nein der Zug fällt nicht unter Hausrecht (zumindest habe ich
noch keinen § in dieser Richtung gesehen, bzw. von einer Assesorin
dergleichen gehört)


Peter

Michael Landmann

unread,
Jun 11, 2003, 6:41:43 AM6/11/03
to
Peter Bartosch wrote:

>>> Und selbst wenn der OP arrogant war: Der Rausschmiss ist und bleibt
>>> unangemessen.
>>
>> Finde ich nicht, für gewisse Leute wie den OP ist das ein Denkzettel
>> mit deutlich größerer Nachhaltigkeit als ein 30-Euro-Knöllchen.
>>
>> Ein Zub hat hier (deb*) auch schon mal erzählt, daß er Leute
>> rausschmeißt, die über die Gleise laufen, ohne daß es Widerspruch
>> gegeben hätte.
>
>
> schön für ihn, das er keinen Wiederspruch bekommen hat, sicher auch
> weil den Personen die Unrechtmässigkeit ihres handelns bewusst war
> (auf frischer Tat ertappt) - aber mit welcher Berechtigung verweigert
> er die Beförderung?
>
> DB "Haus und Hof" (bzw DB Netz) und DB Regio (bzw DB R&T) sind
> verschiedene "Firmen"

Macht doch nichts, er als Zub hat das gesamte Hausrecht der DB AG und
kann ihn somit auch als Mitarbeiter von Regio des Bahnhofs verweisen,
z.B.

--
Heimatbahnhof: 4862
Stammburger: McD HH-Dammtor, BK HH-Altona

Michael Landmann

unread,
Jun 11, 2003, 6:40:19 AM6/11/03
to
Jens Wahnes wrote:

>> Ein Zub hat hier (deb*) auch schon mal erzählt, daß er Leute
>> rausschmeißt, die über die Gleise laufen, ohne daß es Widerspruch
>> gegeben hätte.
>
> Ich habe vom "Gleislatscher"-Thread in Erinnerung behalten, daß es
> keine rechtliche Grundlage gibt, die in diesem Fall die Beförderungs-
> pflicht der Die Bahn aufheben würde und somit ein Ausschluß von der
> Beförderung nicht rechtens ist. Aber vielleicht habe ich mir das auch
> nur falsch gemerkt.

Immerhin handelt es sich um einen gefährlichen Eingriff in den
Schienenverkehr, und das ist strafbar.

Gruß

Michael

Michael Landmann

unread,
Jun 11, 2003, 7:00:02 AM6/11/03
to
Martin Bienwald wrote:

>> Bei der Arroganz dieses FGs?
>
> Arroganz ist nicht verboten. Wenn jeder Zub, weil ihm das Verhalten
> eines Fahrgasts nicht gefällt, für 15 Minuten Verspätung sorgt,
> wundert mich allerdings nicht, daß die Bahn nicht mehr pünktlich ist.

Arroganz kann aber wunderbar zu Beleidigung werden und die ist verboten.

Michael Landmann

unread,
Jun 11, 2003, 7:01:30 AM6/11/03
to
Martin Bienwald wrote:

>> Wenn der Zugchef (er ist immerhin Besitzdiener der DB AG und kann
>> somit das Hausrecht ausüben) ihn des Zuges aufgrund eines Verstoßes
>> gegen die Hausordnung verweisen möchte handelt er völlig korrekt.
>> Das hat nichts mit Selbstwertgefühl zu tun, er hat seinen Job
>> gemacht.
>
> Das würde ich so nicht sagen. Er war sicher nicht verpflichtet, jeden,
> der gegen die Hausordnung verstößt, von der Fahrt auszuschließen. Wie
> schon gesagt, Feststellung der Personalien wäre auch im Zug noch
> möglich gewesen.

Ich hab auch nicht gesagt, dass er dazu verpflichtet war. Er hat nunmal
im Rahmen seiner Möglichkeiten gehandelt.

Michael Landmann

unread,
Jun 11, 2003, 7:05:59 AM6/11/03
to
Peter Bartosch wrote:

>> Privatgelände, mehr muss ich dazu wohl nicht sagen.
>>
>> Wenn der Zugchef (er ist immerhin Besitzdiener der DB AG und kann
>> somit
>> das Hausrecht ausüben) ihn des Zuges aufgrund eines Verstoßes gegen
>> die Hausordnung verweisen möchte handelt er völlig korrekt. Das hat
>> nichts
>> mit Selbstwertgefühl zu tun, er hat seinen Job gemacht.
>
> wenn das Hausrecht Anwenung findet hätte der OP wohl des Gebäudes
> verwiesen werden müssen ... da er sich aber nicht mehr in einem
> Gebäude
> befand ... nein der Zug fällt nicht unter Hausrecht (zumindest habe
> ich
> noch keinen § in dieser Richtung gesehen, bzw. von einer Assesorin
> dergleichen gehört)

Wieso fällt der Zug nicht unter Hausrecht? Wie kommst du denn darauf?

Ihn des Zuges zu verweisen reichte völlig aus, wieso sollte man ihn
gleich aus dem Bahnhof werfen? Draußen war ja schließlich der BGS (so
hat es der Zugchef gesehen). Was danach passiert liegt nicht mehr in
seiner Macht, da er den Zug sicher abgefertigt hat.

Elmar K. Bins

unread,
Jun 11, 2003, 7:12:03 AM6/11/03
to
Quoting Volker Eichmann <volker....@gmx.de>:

>nichts erkennen. Und das radeln auf dem Bahnsteig ist angesichts der
>bekannten Tatsache, dass schon manchesmal Leute deswegen dann doch ihren
>Zug verpasst haben (ist auch schon Bekannten von mir passiert, die waren
>ziemlich sauer), auch noch zumindest zu verstehen (wenn auch nicht
>unbedingt zu billigen).

Nuja, man kann ja auch erst den Zub nach seinem Namen und seiner
Dienstnummer fragen und dann das Fahrrad zum anderen Ende des
Zuges schieben. Wenn der Zub dann voreilig abfertigt, weiß man,
über wen man sich zu beschweren hat.


Oder es durch die normale Tür mit reinnehmen,
wenn das geht.

In diesem Fall haben einfach beide Partner unangemessen reagiert
(wir erinnern uns: Der Bahnsteig war leer), und das sollte beiden
auch peinlich sein.

Diskussionsbedarf zu dem Thema sehe ich allerdings nicht, denn das
Hausrecht greift selbst dann, wenn der OP _überhaupt_ nichts getan
hätte.

Elmi.

Michael Landmann

unread,
Jun 11, 2003, 7:11:31 AM6/11/03
to
Peter Bartosch wrote:

>>>> ohne der Bitte nach meinem Namen und Anschrift
>>>> zu entsprechen.
>>>
>>> Arroganz und Egoismus, (hoffentlich) letzter Teil.
>>
>> Und auch noch Widerstand gegen die Staatsgewalt, denn das war
>> wahrscheinlich keine Bitte. Manche habens halt nötig. :)
>
> auch wenn ich mit dem Verhalten nicht ganz einverstanden bin - wo war
> denn da bitte die Staatsgewalt?

Steht doch im Text.

> der Zub oder das "Rotkäppchen" ist keine, und vor dem BGS ist er ja
> abgehauen

Und schreibst du auch selbst so schön: "und vor dem BGS ist er ja
abgehauen". Obwohl die ihn nach seinen Personalien gefragt haben.

Martin Bienwald

unread,
Jun 11, 2003, 7:29:14 AM6/11/03
to
Michael Landmann schrieb:
> Martin Bienwald wrote:

>> Arroganz ist nicht verboten. Wenn jeder Zub, weil ihm das Verhalten
>> eines Fahrgasts nicht gefällt, für 15 Minuten Verspätung sorgt,
>> wundert mich allerdings nicht, daß die Bahn nicht mehr pünktlich ist.

> Arroganz kann aber wunderbar zu Beleidigung werden und die ist verboten.

Auch eine Beleidigung wäre meines Erachtens kein Grund, einen Zug eine
Viertelstunde lang aufzuhalten. Der Zugbegleiter kann die Personalien des
renitenten Fahrgasts auch durch den BGS an dessen Zielbahnhof aufnehmen
lassen.

Was würdest du von einem Polizisten halten, der die Fahrt zu einem Einsatz
für eine Viertelstunde unterbricht, weil ihm jemand etwas Unflätiges nach-
gerufen hat?

... Martin

Martin Bienwald

unread,
Jun 11, 2003, 7:22:05 AM6/11/03
to
Michael Landmann schrieb:
> Jens Wahnes wrote:

>> Ich habe vom "Gleislatscher"-Thread in Erinnerung behalten, daß es
>> keine rechtliche Grundlage gibt, die in diesem Fall die Beförderungs-
>> pflicht der Die Bahn aufheben würde und somit ein Ausschluß von der
>> Beförderung nicht rechtens ist. Aber vielleicht habe ich mir das auch
>> nur falsch gemerkt.

> Immerhin handelt es sich um einen gefährlichen Eingriff in den
> Schienenverkehr, und das ist strafbar.

Ob es sich wirklich darum handelt (ein Gleislatscher gefährdet in erster
Linie sich selbst), lasse ich mal offen. Aber selbst wenn, wird dadurch m.E.
nicht ein Ausschluß von der Beförderung gerechtfertigt, es sei denn, das
Zugpersonal geht davon aus, daß der Gleislatscher auch im Zug (durch anderes
unangemessenes Verhalten) den Betrieb aufhält oder gefährdet.

Ob das Verhalten strafbar ist oder nicht, hat mit dem Ausschluß von der
Beförderung erst mal nichts zu tun.

... Martin

Volker Eichmann

unread,
Jun 11, 2003, 7:40:07 AM6/11/03
to
Hallihallo!

michael rudolf schrieb:


>
> Volker Eichmann schrieb:
>
> > So? Wir sind nicht in einem Obrigkeitsstaat, wo der Untertan gefälligst
> > jede unsinnige Anweisung eines Menschen in Uniform hinzunehmen hat.
>
> Die bitte des ZUB, das radeln auf dem Bahnsteig zu unterlassen war also
> "unsinnig"?

[ ] Du hast kapiert, dass es nicht um die unbestrittene Tatsache dieses
Delikts (Radeln auf Bahnsteig), sondern um die Reaktion des Schaffners
_im_ Zug ging.

> [ ] Du hast schon gesehen, wie ein Radfahrer von einem durchfahrenden
> Zug mitgeschleift wir.

Nein - aber einen Suizid per Bahn. Das dürfte ähnlich aussehen. Und dass
das Radelverbot aus gutem Grund existiert, hat hier eh niemand
bestritten.



> Hier liegt doch das eigentliche Problem, der Zugverweis ist eine Folge
> davon, die durch *ein klein wenig* Einsicht und Vernunft des
> Bahnsteigradlers hätter verhindert werden können. Aber Konequenzen
> betreffen ja immer nur die anderen...
>
> > Die Reaktion des Schaffners finde ich übrigens ausgesprochen überzogen
> > und dem Delikt "Radeln auf dem Bahnsteig" keinesfalls angemessen.
>
> Und das missachten der Anordung des ZUB spiel da wohl keine Rolle?

Nein, spielt es nicht. Ein Bußgeld wäre angemessen gewesen.

Gruß, Volker

Volker Eichmann

unread,
Jun 11, 2003, 7:41:22 AM6/11/03
to
Hallihallo!

Christian Blome schrieb:


>
> Patrick Bonacker <pat...@bonacker-imberkh.de> schrieb/ wrote/ a écrit:

[...]

> > Für Moutainbiker nicht wirklich (beobachtet in Ahrensburg; obwohl man
> > da durch den Tunnel fahren darf, und es auch Auffahrten gibt. Diese
> > befinden sich aber dummerweise auf der Seite des Tunnels, auf der die
> > Treppen zu den Bahnsteigen sind...)
>
> Auch für gewöhnliche Mountainbiker halte ich die Treppen in Dortmund
> für zu hoch. Das dürften so ca. 30 Stufen sein.

Runter kommen Mountainbiker da immer ... und meist auch gesund und heil.

Gruß, Volker

Volker Eichmann

unread,
Jun 11, 2003, 7:44:13 AM6/11/03
to
Hallihallo!

Michael Landmann schrieb:

Wenn er die einzige Möglichkeit darin sieht, den ganzen Verkehr zum
Erliegen zu bringen, dann ist es mit seinen geistigen Möglichkeiten wohl
nicht weit her ... Er war auf jeden Fall nicht verpflichtet, den OP von
der Fahrt auszuschließen.

Ich werde langsam sarkastisch, Entschuldigung. Aber mir will nicht in
den Kopf, wie man diese völlig maßlose und überzogene Reaktion des
Schaffners gutheißen kann - unbestritten der Tatsache, dass der OP sich
falsch verhalten hat.

Gruß, Volker

Volker Eichmann

unread,
Jun 11, 2003, 7:47:26 AM6/11/03
to
Hallihallo!

Michael Landmann schrieb:

Nein, der Zub wollte ihn aus dem Zug schmeißen - aber rechtlich bilden
Zug und Bahnhof eine Einheit. Wenn also raus, dann ganz. Es bleibt
dabei, dieser Zub hat sich grottenschlecht und völlig falsch verhalten.
Und es sind leider diese 5%, die sich so, mit Verlaub, saudämlich,
verhalten und damit die 95% korrekt und gut arbeitenden Eisenbahner um
ihren Ruf bringen. Denn die gibt es zum Glück auch, das muss man auch in
diesem Zusammenhang festhalten - und ich habe zum Glück schon viele
davon erlebt.

Gruß, Volker

Eike Sintram

unread,
Jun 11, 2003, 8:14:46 AM6/11/03
to
Hans Schmidt wrote:

> ...Ich setze mich also auf mein kleines Faltrad, um die 50 m zu
> radeln.

Fehler. Macht man einfach nicht. Ist nicht nur Pfui, sondern auch
schlicht und ergreifend verboten.

> ER: Sie müssen absteigen!

Damit hat er recht.

> Ich: Ist mir zu weit, ich fahre.

Wäre ich der Schaffner/Zub, wie auch immer es nun richtigerweise heißt
gewesen, hättest Du in diesem Moment bei mir auch versch... gehabt.
Wärst Du abgestiegen, wäre die Sache abgefrühstückt gewesen, aber
gleich den ersten direkten Hinweis so ignorieren - da ist Schluß mit
lustig.

> Er : ruft noch irgendwas mit absteigen.

Vermutlich in Ermangelung eines werfbaren Gegenstandes. Die
Fahrkartenverkaufs-Dinger sind leider zu teuer zum werfen.

> Ich setze mich in den Zug , lese meine Zeitung
> Er: kommt angerannt, fängt an zu poltern: Sie steigen jetzt aus!

Ich gehe mal davon aus, daß er dies NICHT aus dem Grund getan hat, daß
du auf dem Bahnsteig gefahren bist, sondern Dich der Aufforderung,
abzusteigen, widersetzt hast. Wer sich querstellt, obwohl er im Unrecht
ist, muß sich nicht wundern.

> Zusammenfassung Unterhaltung Schaffner:
> Er schließt mich wegen Verstoßes gegen die Hausordnung im Bhf von der
> Beförderung aus. Ich muß Termin halten und weigere mich auszusteigen.

Fahr doch Fahrrad. (absichtlich kein Smiley)

> Rote Mützen vom Bahnschutz kommen, bauen sich auf, ich sitze friedlich
> da:
> "Sie müssen aussteigen, der Schaffner hats angeordnet!"

Och, drei gegen einen, wie unfair, Du armes armes Würstchen warst ja so
im Unrecht. </bitterer Sarkasmus>

> Meine Erklärung, daß ich auf dem Bahnsteig gefahren bin und daß das mE


> nichts mit der Beförderung zu tun hat, ist ihnen egal.
> Ich teile ihnen mit, daß sie mich sowieso nicht anfassen können und
> daß ich gedenke, die Fahrt anzutreten.
> Sie teilen mir mit, daß dann wohl der BGS einschreiten müsse und ich
> die Kosten für Einsatz+Verspätung tragen müßte und ziehen ab um den
> BGS zu holen.

> Verspätung bisher = 10 min

Spätestens an dieser Stelle wäre ich als Fahrgast aufgestanden, und
hätte Dich eigenhändig aus dem Zug geworfen, denn wegen eines solchen
Arroganten Schnösels selbst einen Termin zu verpassen, sehe ich absolut
nicht ein.

> Ich werde wg. der Kosten nachdenklich, rufe meine Anwältin an, sie
> meint auch: Recht haben vs. Kosten, Ratio walten lassen. (15 min
> Verspät.)

Bis zu diesem Zeitpunkt hätte ich mit Sicherheit genug Mitfahrer
mobilisiert gehabt, Dich mitsamt Drahtesel im hohen Bogen vor die Tür
zu befördern.

> Ich packe also gemütlich meine Sachen wieder ein, hole mein Bike,
> trete aufs Gleis raus , als gerade 2 BGS Beamte anrücken, sichtlich
> erleichtert, daß ich "freiwillig" draußen bin. Ich teile ihnen meine
> Entscheidung mit, freiwillig ausgestiegen zu sein, setze mich dabei
> auf mein Bike und radle im Schrittempo vom Gleis 1 auf einen
> angrenzenen Parkplatz, ohne der Bitte nach meinem Namen und Anschrift
> zu entsprechen.

Da wundert mich, daß Sie dich haben davonfahren lassen, einen
Schrittempo-Radler kann man ja auch noch relativ einfach zu Fuß
einholen. Wäre ich einer der BGS-Ler gewesen, hättest Du spätestens
dann ein ernsthaftes Problem gehabt, da hätte ich alles, was rechtlich
möglich gewesen wäre, ausgeschöpft.

> Abgesehen davon, daß ich mir vorkam wie Adam Sandler in Anger
> Management (Wutprobe), der eigentlich nicht weiß , was das Problem
> sein soll, würde ich gerne wissen:

Ganz einfach: Du hast einen Verstoß gegen die Hausordnung begangen,
diesen Verstoß trotz anderlautender Aufforderung des Personals
fortgesetzt, und hast die Konsequenzen dafür zu spüren bekommen.

> Kosten für Verspätung, Einsatz , was soll das sein? Wie können die
> berechnet sein ?

x Mannstunden "Rotkäppchen" + x Mannstunden BGS, + ?

> Wieso kann ein Schaffner ein Verstoß gegen eine Hausordnung mit Hilfe
> der Beförderungsbedingungen durchsetzen, ín den
> Beförderungsbedingungen steht doch bestimmt nix zu den Bahnhöfen ?

man Hausordnung. Außerdem plenkst Du.

> Naja, jedenfalls meide ich jetzt für ein paar wochen alle
> Nahverkehrszüge...

Gottseidank. Mögen diese paar Wochen ewig dauern.

-E*kauf Dir mal ein Unrechtsbewußtsein*S-

Volker Eichmann

unread,
Jun 11, 2003, 8:19:53 AM6/11/03
to
Hallihallo!

Eike Sintram schrieb:
>
> Hans Schmidt wrote:
>

[...]

> > Meine Erklärung, daß ich auf dem Bahnsteig gefahren bin und daß das mE
> > nichts mit der Beförderung zu tun hat, ist ihnen egal.
> > Ich teile ihnen mit, daß sie mich sowieso nicht anfassen können und
> > daß ich gedenke, die Fahrt anzutreten.
> > Sie teilen mir mit, daß dann wohl der BGS einschreiten müsse und ich
> > die Kosten für Einsatz+Verspätung tragen müßte und ziehen ab um den
> > BGS zu holen.
> > Verspätung bisher = 10 min
>
> Spätestens an dieser Stelle wäre ich als Fahrgast aufgestanden, und
> hätte Dich eigenhändig aus dem Zug geworfen, denn wegen eines solchen
> Arroganten Schnösels selbst einen Termin zu verpassen, sehe ich absolut
> nicht ein.

Ich hätte den Zub dann gefragt, ob er da nicht etwas übertreibt.

> > Ich werde wg. der Kosten nachdenklich, rufe meine Anwältin an, sie
> > meint auch: Recht haben vs. Kosten, Ratio walten lassen. (15 min
> > Verspät.)
>
> Bis zu diesem Zeitpunkt hätte ich mit Sicherheit genug Mitfahrer
> mobilisiert gehabt, Dich mitsamt Drahtesel im hohen Bogen vor die Tür
> zu befördern.

Ohne mich. Und viele andere Leute auch nicht, die hätten den Zub
gefragt, warum er da denn so einen Terz drum mache...

> > Ich packe also gemütlich meine Sachen wieder ein, hole mein Bike,
> > trete aufs Gleis raus , als gerade 2 BGS Beamte anrücken, sichtlich
> > erleichtert, daß ich "freiwillig" draußen bin. Ich teile ihnen meine
> > Entscheidung mit, freiwillig ausgestiegen zu sein, setze mich dabei
> > auf mein Bike und radle im Schrittempo vom Gleis 1 auf einen
> > angrenzenen Parkplatz, ohne der Bitte nach meinem Namen und Anschrift
> > zu entsprechen.
>
> Da wundert mich, daß Sie dich haben davonfahren lassen, einen
> Schrittempo-Radler kann man ja auch noch relativ einfach zu Fuß
> einholen. Wäre ich einer der BGS-Ler gewesen, hättest Du spätestens
> dann ein ernsthaftes Problem gehabt, da hätte ich alles, was rechtlich
> möglich gewesen wäre, ausgeschöpft.

Viel Spaß ... viel wäre es nicht gewesen. Wie gesagt -
Verhältnismäßigkeit der Mittel. Das scheinen die BGSler auch erkannt zu
haben. Die waren offensichtlich nicht so borniert wie der Zub.

Gruß, Volker

Will Berghoff

unread,
Jun 11, 2003, 8:27:05 AM6/11/03
to
Volker Eichmann wrote:
> [ ] Du hast kapiert, dass es nicht um die unbestrittene Tatsache
> dieses Delikts (Radeln auf Bahnsteig), sondern um die Reaktion des
> Schaffners _im_ Zug ging.

Der Zub/Zuf war wohl auch Abfertiger und damit Aufsicht. Wie soll er seinen
Job ordentlich machen, wenn er nach der Abfahrt die Rolle wechseln muss?
Natürlich muss er das tun, was er als lokale Aufsicht auch getan hätte - den
Missetäter massregeln. Im Zug ist es atmosphärisch schwieriger, weil man auf
engstem Raum agieren mus. Da kommt es schonmal zu Überreaktionen.

Ohne zu wissen, wie sich der OP _tatsächlich_ verhalten hat, werden wir hier
nicht urteilen können, ob das Verhalten angemesen war. Auf den ersten Blick
war es das natürlich nicht, aber man erlebt heutzutage schon einiges an
Fahrgastreaktionen.

Eigentlich ist es doch nicht verwunderlich, dass das Fahradfahren auf dem
Bahnsteig untersagt ist, das ist es schliesslich überall im
Fussgängerbereich, soweit nicht ausdrücklich erlaubt. Nächstens möchte der
OP auch noch mit dem Offroader zum Zug fahren, weil er zum Laufen zu faul
ist.

Gruß
Will

Hannah Schroeter

unread,
Jun 11, 2003, 8:30:19 AM6/11/03
to
Hallo!

Elmar K. Bins <el...@detebe.org> wrote:
>[...]

>Diskussionsbedarf zu dem Thema sehe ich allerdings nicht, denn das
>Hausrecht greift selbst dann, wenn der OP _überhaupt_ nichts getan
>hätte.

Naja, aber mit entsprechenden Folgen (Verletzung der Beförderungspflicht).

Gruß,

Hannah.

Sebastian Koppehel

unread,
Jun 11, 2003, 8:58:48 AM6/11/03
to
Michael Landmann schrieb:

> Jens Wahnes wrote:
>
>>> Ein Zub hat hier (deb*) auch schon mal erzählt, daß er Leute
>>> rausschmeißt, die über die Gleise laufen, ohne daß es Widerspruch
>>> gegeben hätte.
>>
>> Ich habe vom "Gleislatscher"-Thread in Erinnerung behalten, daß es
>> keine rechtliche Grundlage gibt, die in diesem Fall die Beförderungs-
>> pflicht der Die Bahn aufheben würde und somit ein Ausschluß von der
>> Beförderung nicht rechtens ist. Aber vielleicht habe ich mir das auch
>> nur falsch gemerkt.

§ 8 EVO gibt das vermutlich her, er greift auch im vorliegenden Fall:

"Personen, die eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung des
Betriebes oder für die Sicherheit der Mitreisenden darstellen oder den
Anordnungen des Eisenbahnpersonals nicht folgen, können von der
Beförderung ausgeschlossen werden. Sie haben keinen Anspruch auf
Erstattung von Fahrpreis oder Gepäckfracht."

> Immerhin handelt es sich um einen gefährlichen Eingriff in den
> Schienenverkehr,

Nicht unbedingt.

- Sebastian

Sebastian Koppehel

unread,
Jun 11, 2003, 8:46:02 AM6/11/03
to
Michael Landmann schrieb:

> Wilfried Fischer wrote:
>
>>> Privatgelände, mehr muss ich dazu wohl nicht sagen.
>>>
>>> Wenn der Zugchef (er ist immerhin Besitzdiener der DB AG und kann
>>> somit das Hausrecht ausüben) ihn des Zuges aufgrund eines Verstoßes
>>> gegen die Hausordnung verweisen möchte handelt er völlig korrekt.
>>> Das hat nichts mit Selbstwertgefühl zu tun, er hat seinen Job
>>> gemacht.
>>

>> Ja, korrekt. So könnte man das nennen.
>
> Wie sollte man es sonst nennen?

Unnötig.

>> Ich finde, er hat das Augenmaß verloren. Zug abfahren lassen und mit
>> dem Herrn mit dem Faltrad ein ernstes Wörtchen reden. Ggf. ein Paar
>> Euros Bußgeld (oder wie auch immer das in diesem Falle, wo jemand die
>> Hausordnung missachtet, heißen mag) kassieren. Und damit ists gut.
>> Warum aus einer Mücke 'nen Elefanten machen.


>
> Bei der Arroganz dieses FGs?

Was soll denn das für ein Kriterium sein?

> Wieso Bußgeld?

Das Fahrradfahren auf dem Bahnsteig dürfte in der Tat nicht einmal
eine Ordnungswidrigkeit sein.

- Sebastian

Sebastian Koppehel

unread,
Jun 11, 2003, 9:15:40 AM6/11/03
to
michael rudolf schrieb:

> Volker Eichmann schrieb:
>
>> So? Wir sind nicht in einem Obrigkeitsstaat, wo der Untertan gefälligst
>> jede unsinnige Anweisung eines Menschen in Uniform hinzunehmen hat.
>
> Die bitte des ZUB, das radeln auf dem Bahnsteig zu unterlassen war also
> "unsinnig"?
>
> [ ] Du hast schon gesehen, wie ein Radfahrer von einem durchfahrenden
> Zug mitgeschleift wir.

Kommt sowas denn öfter vor? Man hört zwar immer wieder von
mitgeschleiften Menschen, aber das scheinen durch die Bank Fußgänger
zu sein. Wer die kurze Strecke zum Fahrradabteil über einen
menschenleeren Bahnsteig mit dem Fahrrad fährt, vorbei an einem
stehenden Zug, setzt mit Sicherheit weder sich noch andere einer
höheren Gefahr als durchschnittlich aus. Das Leben ist nun mal
gefährlich, und in der Nähe von fahrenden Schienenfahrzeugen ist es
besonders gefährlich.

Das Fahrradfahrverbot auf dem Bahnsteig richtet sich nach meiner
Einschätzung gegen die Gefährdung anderer Leute auf dem Bahnsteig
durch Radfahrer, die bspw. auf einem überfüllten Bahnsteig nicht
absteigen mögen; denn ohne Zweifel gibt es auch jede Menge
Situationen, wo das Radfahren völlig ungefährlich und bequem ist. Daß
die Bahn AG solch eine Klausel nicht in ihre Hausordnung schreiben
will und stattdessen lieber ein Pauschalverbot verhängt, kann ich sehr
gut verstehen.

>> Die Reaktion des Schaffners finde ich übrigens ausgesprochen überzogen
>> und dem Delikt "Radeln auf dem Bahnsteig" keinesfalls angemessen.
>
> Und das missachten der Anordung des ZUB spiel da wohl keine Rolle?

Der Schaffner hat zwar das Recht, Fahrgäste von der Beförderung
auszuschließen, die seine Anordnungen mißachten, aber er hat das
Recht, um seine Anordnungen durchzusetzen, und doch gewiß nicht, um
Insubordination zu bestrafen. Die Durchsetzung war jedoch im
beschriebenen Fall nicht mehr möglich. Den Fahrgast aus dem Zug zu
werfen, war völlig nutzlos.

- Sebastian

Elmar K. Bins

unread,
Jun 11, 2003, 9:22:19 AM6/11/03
to
Quoting Hannah Schroeter <han...@schlund.de>:

>>Diskussionsbedarf zu dem Thema sehe ich allerdings nicht, denn das
>>Hausrecht greift selbst dann, wenn der OP _überhaupt_ nichts getan
>>hätte.
>
>Naja, aber mit entsprechenden Folgen (Verletzung der Beförderungspflicht).

Gibt's die wirklich?

El "keine Ahnung, echt..." mi.

Martin Hoffmann

unread,
Jun 11, 2003, 9:22:34 AM6/11/03
to
Volker Eichmann schrieb:

> michael rudolf schrieb:
>> Volker Eichmann schrieb:
>>
>> > Die Reaktion des Schaffners finde ich übrigens ausgesprochen überzogen
>> > und dem Delikt "Radeln auf dem Bahnsteig" keinesfalls angemessen.
>>
>> Und das missachten der Anordung des ZUB spiel da wohl keine Rolle?
>
> Nein, spielt es nicht.

Die andernorts zitierte EVO sieht genau das für genau diesen Fall vor
(Ja, da steht ein "können" drinne).

> Ein Bußgeld wäre angemessen gewesen.

Auf welcher Grundlage?

Gruß,
Martin

Joachim Schmid

unread,
Jun 11, 2003, 9:37:34 AM6/11/03
to
Volker Eichmann schrieb:
>
> > > Ich finde, so ein Zugverweis geschieht diesem arroganten Herrn ganz
> > > recht. Unabhängig von der Rechtslage.
>
> So? Sind wir in einem Willkürstaat? Ich bin wirklich entsetzt! Urteilt
> da das "gesunde Volksempfinden"?

*g* Wo bleibt denn da der Smily?

Aber ok, das war nicht ganz unmissverständlich ausgedrückt. Daher zur
Klarstellung:

1.: Meine Meinung ist, dass es dem Bikertypen recht geschah.
2.: Diese meine Meinung deckt sich möglicherweise nicht mit der
geltenden Rechtslage.
3.: Ich fände schade, wenn dies so wäre.
4.: Latürnich muss sich auch Bahnpersonal an Recht und Gesetz halten.

Besser so?

Nachsatz: Wer - wie der OP - mehrfach und vorsätzlich eindeutige
Anweisungen missachtet, wirkt lächerlich, wenn er dann hinterher zu
seinen Gunsten die Einhaltung von Gesetzen fordert.

Joachim

Tobias Meyer

unread,
Jun 11, 2003, 9:52:38 AM6/11/03
to
On Wed, 11 Jun 2003 10:22:16 +0200, Will Berghoff wrote:

> Reinhard Schumacher wrote:
> aufgefordert, die Hausordnung zu befolgen.
>>
>>> Es ist
>>> immer noch meine Entscheidung, ob ich dem Folge leiste, oder das tue,
>>> was ich für geboten halte. Daran find' ich nix arrogantes.
>>
>> Doch, gerade das ist Arroganz. Und dann darf man sich über die Folgen
>> nicht beschweren.
>
> militante Radfahrer - solche Leute fahren auch auf Gehwegen alte Omas um und
> hauen ab:-(

Natürlich. Alle Radfahre sind schlimm und eine Gefahr für die
Allgemeinheit. Man sollte Fahrräder verbieten.

(Grade nicht in der Laune smilies setzen zu können.)

> Ich bin für Nummernschild- und Versicherungspflicht für Radfahrer.

Denk bitte erstmal nach bevor du sowas forderst. Die meisten verhehrenden
Unfälle in die Fahrradfahrer verwickelt sind werden von Autofahrern
verursacht.
Ausserdem sollte man erstmal überlegen wieso Radfahrer überhaupt auf dem
Fussweg fahren, im seltensten Fall wohl aus reiner Faulheit den Bordstein
runter zu fahren. Wenn in Städten neue Strasse gebaut werden oder alte
umgebaut werden sind Radfahrer im Allgemeinen die Vergessenen, denn man
baut Fusswege und Strassen aber keine ordentlichen (über 1,5m breit, so wie
es bei Neubauten sein soll!) Radwege.
Bei mir in der Stadt wurden ein Radweg und ein Fussgängerweg getauscht. An
der Stelle wo sie wieder normal weitergehen kreuzen sie sich also. Hier
sind Unfälle vorprogrammiert... Ausserdem sind dort die Wege nur mangelhaft
gekennzeichnet (ein blaues Schild je Ende, dazwischen nicht), deshalb
laufen die Fussgänger immer wo sie grade möchten. Dort ist viel Verkehr,
weil ein Freibad dort ist. Wenn man als Radfahrer nun dalang fährt und
klingelt, so rennen die kleinen Kinder die Mama und Papa nicht festhalten
können wild hin und her, Mama rennt zur einen Seite und Papa zur anderen.
Dann darf man schön bis fast auf 0 abbremsen um auch ja kein Kind
umzufahren und sich dann auch noch anschimpfen lassen dass man da lang
fährt, das sei ein Fussweg. Dann doch lieber mit mässigem Tempo dran vorbei
ohne zu klingeln und die ganze Meute aufzuscheuchen.

Kennzeichen wären sicher sinnig, doch was ist wenn einem ein solches
geklaut wird? Oder wenn das ganze Rad weg ist? Wenn man nicht beweisen kann
dass man nicht selbst damit gefahren ist wenn ein Unfall geschieht?

Leider wird viel zu viel negatives über Radfahrer berichtet. Ich erlebe es
oft genug dass ein Rad an mir (zu Fuss unterwegs) vorbei will, freundlich
klingelt und sich dann bedankt wenn man zur Seite tritt.

Übrigens haben die meisten (Semi-) Professionellen Rennradfahrer
Versicherungen für sich, die auch dazu da sind sich im Falle des
Opfer-Seins zu schützen. Das beinhaltet zum Teil Rechtsschutz.

Wie sie das bei der Bahn aus? Da wird auch nicht wirklich für Radfahren
gesorgt. Wenn ich mit der Bahn fahre und ein Rad dabei habe (und Gepäck auf
dem Rad oder auf dem Rücken) habe ich Problem die Stufen hochzukommen oder
das Rad in den Zug zu wuchten. Wenn dann das Fahrradabteil auch noch voll
ist oder fast voll ist fängt der Spass an.
Einmal (vor langer Zeit!) hatten wir extra Fahrräder gebucht, es wurde aber
kein Geückwagen eingestellt und Fahrradabteile gab es nicht. Wir haben dann
(auf Anweisung des Zubs) die Räder in ein leeres Abteil gestellt, war auch
nicht so toll.

Übrigens reichen mir deine unüberlegten Bemerkungen langsam, nicht mehr
lange bis du mein Killfile von innen siehst.

Tobi

Joachim Schmid

unread,
Jun 11, 2003, 9:57:57 AM6/11/03
to
Volker Eichmann schrieb:

>
> > > Er schließt mich wegen Verstoßes gegen die Hausordnung im Bhf von der
> > > Beförderung aus. Ich muß Termin halten und weigere mich auszusteigen.
> >
> > Arroganz und Egoismus, zweiter Teil.
>
> Keine Zustimmung. Die Forderung des Schaffners übersteigt jede
> Verhältnismäßigkeit. Ein Bußgeld wäre akzeotabel, aber nicht diese
> Reaktion.
>
> > Der eigene Termin ist natürlich das alles Andere schlagende Argument.
>
> Wieso?

Eben! Wieso ist der eigene Termin ein hinreichendes Argument für eine
Weigerung, der Aufforderung des befugten Vertreters des Hausrechts Folge
zu leisten? Kennen wir doch: "Fangen Sie lieber Verbrecher, statt
ehrbaren Steuerzahlern mit der Radarfalle aufzulauern! Ich habs eilig,
da kann ich mich doch nicht an jede schwachsinnige
Geschwindigkeitsbegrenzung halten!"

> > > Ich teile ihnen mit, daß sie mich sowieso nicht anfassen können und
> > > daß ich gedenke, die Fahrt anzutreten.
> >

> > Arroganz und Egoismus, dritter Teil.
>
> Nein - das ist Wahrnehmung von Grundrechten.

Ein Grundrecht auf Beförderung existiert nicht.

Im Übrigen wurde hier ein _vermeintliches_ Recht (es ist noch gar nicht
sicher, wer da im Recht war) auf Kosten von Dutzenden anderer Leute
durch eine Nötigungshandlung zu erzwingen versucht.

> Die Bahnschutzfreds sind
> nun mal nicht dazu berechtigt, und es ist manchmal sinnvoll, sie darauf
> hinzuweisen.

Sie vertreten das Hausrecht und sind daher zunächst befugt, Hausverweise
auszusprechen.

> Wenn ich mich unverhältnismäßig behandelt fühle, würde ich genauso
> reagieren. Das hat mit Arroganz wenig zu tun.

Ich sehe das anders. So ein Verhalten ist schlichtweg ein Versuch des
Faustrechts.

> > Du brauchst anscheinend öfters deine Anwältin, wenn du sie so mir
> > nichts, dir nichts anrufen kannst. Kein Wunder bei deinem Verhalten.
>
> Wieso? Man kann seine Anwältin auch privat kennen. Soll ja vorkommen.

Dann hätte er wohl geschrieben "rufe eine befreudnete Anwältin an".
Nein, er rief "seine" Anwältin an, deren Nummer er offenbar schon im
Handy gespeichert hatte. Seltsam - ich habe nicht mal nötig, einen
Anwalt in meinem Notizbuch zu notieren ...

> > > Ich packe also gemütlich meine Sachen wieder ein,
> >

> > Arroganz und Egoismus, vierter Teil.
> >
> > Lasse die Anderen ruhig zu spät kommen, Hauptsache du kannst
> > demonstrieren, was du für ein cooler Typ bist.
>
> Ich lese aus dem Satz nicht, dass er betont langsam gehandelt hat.

Ich lese aus "gemütlich" mindestens den Mangel jeglicher Bereitschaft,
sich zu beeilen und die Verspätung nicht noch weiter anwachsen zu
lassen.

> > > setze mich dabei
> > > auf mein Bike und radle im Schrittempo vom Gleis 1 auf einen
> > > angrenzenen Parkplatz,
> >

> > Arroganz und Egoismus, fünfter Teil.
> >
> > Was scheren mich Verbote, wo ich doch so ein tolles Bike habe?
>
> Von "tollem Bike" habe ich nichts gelesen. Es war lediglich von
> "Klapprad" die Rede.

Er schrieb ausdrücklich "Bike" und vorher "Faltrad". Das war sicher kein
normales Klapprad, sondern eines dieser schicken Juppie-Dinger. Im
Übrigen ging es mir nicht um die Bauart des Fahrrads, sondern um das
Verhalten des Radlers, der einfach schon wieder auf dem Bahnsteig fuhr.

> > > ohne der Bitte nach meinem Namen und Anschrift
> > > zu entsprechen.
> >

> > Arroganz und Egoismus, (hoffentlich) letzter Teil.
>

> Wenn der BGS ernsthaft daran interessiert gewesen wäre, hätte er sie
> bekommen (den Namen und die Anschrift).

Wie denn? Verfolgungsjagd eines Radlers zu Fuß? Ringfahndung? Dann
hätten wieder Leute von wegen "unverhältnismäßig" gejault.

> Entschuldige, Joachim, aber aus dem beschriebenen Verhalten kann ich
> lediglich einen Delikt in Form von Radeln auf dem Bahnsteig erkennen,

... plus versuchter Nötigung, plus Hausfriedensbruch, plus Widerstand
gegen Vollzugsbeamte (ich meine das ernst, ein Richter könnte bei
entsprechender Laune alle diese Tatbestände als erfüllt ansehen). Plus
Rücksichtslosigkeit gegen einen Zug voller wartender Leute.

> verbunden mit einer völligen Überreaktion des Schaffners.

Das ist der andere Teil. Ich finde auch, dass sich der Zub da etwas arg
aufgespielt hat. Die Entscheidung, wer juristisch im Recht war, sollte
man besser in dsrm klären.

Joachim

Joachim Schmid

unread,
Jun 11, 2003, 10:03:02 AM6/11/03
to
Patrick Bonacker schrieb:
>
> Wenn der Regelverstoss wirklich nur im oben beschriebenen Sachverhalt
> bestand, halte ich dagegen die Umsetzung der "Kann"-Bestimmung der
> Hausordnung in Form des "Ausschlusses von der Beförderung" für
> bedeutend asozialer.

Wieso? Wenn der Zub "kann", dann darf er auch. Und asozial gegenüber so
einem arroganten Heini wie dem OP? Mir kommen gleich die Tränen.

> Zumal die anderen Reisenden ja letztendlich
> dadurch aufgehalten wurden,

Nein, der Zug wurde erst dadurch aufgehalten, dass der OP seine
Beförderung durch Weigerung, der Aufforderung des Zub und vermutlich Zf
zu folgen, erzwingen wollte.

> nicht durch das Fahren auf dem Bahnsteig,
> durch das niemand geschädigt wurde, und zu 99,99% Wahrscheinlichkeit
> _in diesem Fall_ auch nicht konnte

Falk hat schon Fälle gesehen, in denen genau das geschah, ich auch.

> (wie schnell wird man eigentlich
> auf einem kleinen Klapprad auf 50 m abzüglich Bremsstrecke?

Deutlich schneller als der resultierende Anhalteweg, wenn jemand
plötzlich aussteigt.

Joachim

Patrick Bonacker

unread,
Jun 11, 2003, 10:12:45 AM6/11/03
to
Hallo,

on Wed, 11 Jun 2003 14:58:48 +0200, ba...@bastisoft.de (Sebastian
Koppehel) wrote:

>§ 8 EVO gibt das vermutlich her, er greift auch im vorliegenden Fall:
>
>"Personen, die eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung des
>Betriebes oder für die Sicherheit der Mitreisenden darstellen oder den

Haben sie aber in allen geschilderten Fällen nicht wirklich.
Sie _könnten_ in _ähnlich_ gelagerten Situationen, mehr nicht.

>Anordnungen des Eisenbahnpersonals nicht folgen, können von der
>Beförderung ausgeschlossen werden. Sie haben keinen Anspruch auf
>Erstattung von Fahrpreis oder Gepäckfracht."

Auch wenn sie unsinnig sind bzw. sich im Nachhinein herausstellt, dass
sie unsinnig waren? Dann gehört dieser Paragraph schleunigst geändert.


>
>> Immerhin handelt es sich um einen gefährlichen Eingriff in den
>> Schienenverkehr,
>
>Nicht unbedingt.
>
> - Sebastian

Patrick

Peter Bartosch

unread,
Jun 11, 2003, 10:12:41 AM6/11/03
to
On Wed, 11 Jun 2003 12:40:19 +0200, Michael Landmann <micha...@gmx.de> wrote:
> Jens Wahnes wrote:
>
>>> Ein Zub hat hier (deb*) auch schon mal erzählt, daß er Leute
>>> rausschmeißt, die über die Gleise laufen, ohne daß es Widerspruch
>>> gegeben hätte.
>>
>> Ich habe vom "Gleislatscher"-Thread in Erinnerung behalten, daß es
>> keine rechtliche Grundlage gibt, die in diesem Fall die Beförderungs-
>> pflicht der Die Bahn aufheben würde und somit ein Ausschluß von der
>> Beförderung nicht rechtens ist. Aber vielleicht habe ich mir das auch
>> nur falsch gemerkt.
>
> Immerhin handelt es sich um einen gefährlichen Eingriff in den
> Schienenverkehr, und das ist strafbar.

Ja, aber nicht durch den Zub/BSG/"Rotkäppchen"


Peter

Peter Bartosch

unread,
Jun 11, 2003, 10:12:41 AM6/11/03
to
On Wed, 11 Jun 2003 12:41:43 +0200, Michael Landmann <micha...@gmx.de> wrote:
> Peter Bartosch wrote:
>
>>>> Und selbst wenn der OP arrogant war: Der Rausschmiss ist und bleibt
>>>> unangemessen.
>>>
>>> Finde ich nicht, für gewisse Leute wie den OP ist das ein Denkzettel
>>> mit deutlich größerer Nachhaltigkeit als ein 30-Euro-Knöllchen.

>>>
>>> Ein Zub hat hier (deb*) auch schon mal erzählt, daß er Leute
>>> rausschmeißt, die über die Gleise laufen, ohne daß es Widerspruch
>>> gegeben hätte.
>>
>>
>> schön für ihn, das er keinen Wiederspruch bekommen hat, sicher auch
>> weil den Personen die Unrechtmässigkeit ihres handelns bewusst war
>> (auf frischer Tat ertappt) - aber mit welcher Berechtigung verweigert
>> er die Beförderung?
>>
>> DB "Haus und Hof" (bzw DB Netz) und DB Regio (bzw DB R&T) sind
>> verschiedene "Firmen"
>
> Macht doch nichts, er als Zub hat das gesamte Hausrecht der DB AG und
> kann ihn somit auch als Mitarbeiter von Regio des Bahnhofs verweisen,
> z.B.

was ist mit der Einschränkung durch die Zustandigkeit (bzw -breich)?

Peter

Will Berghoff

unread,
Jun 11, 2003, 10:24:18 AM6/11/03
to
Tobias Meyer wrote:
>> militante Radfahrer - solche Leute fahren auch auf Gehwegen alte
>> Omas um und hauen ab:-(
>
> Natürlich. Alle Radfahre sind schlimm und eine Gefahr für die
> Allgemeinheit. Man sollte Fahrräder verbieten.

Blödsinniger Rückschluss.

> (Grade nicht in der Laune smilies setzen zu können.)
>
>> Ich bin für Nummernschild- und Versicherungspflicht für Radfahrer.
>
> Denk bitte erstmal nach bevor du sowas forderst. Die meisten
> verhehrenden Unfälle in die Fahrradfahrer verwickelt sind werden von
> Autofahrern verursacht.

Ja und - ist das etwa ein Grund, Radfahrer anonym zu halten?

Es gibt beim PKW die sog. Betriebshaftung. Sie greift oft bei
Fahrradunfällen und führt dazu, dass die Statistik betrogen wird. Mir ist
mal ein Radfahrer ins stehende Auto gefahren, weil er einer hübschen Frau
hinterhergeguckt hat. Trotzdem habe ich 3 Punkte und 60 DM Bußgeld auferlegt
bekommen. Auf seinem Schaden ist er allerdings sitzen geblieben.

> Ausserdem sollte man erstmal überlegen wieso Radfahrer überhaupt auf
> dem Fussweg fahren, im seltensten Fall wohl aus reiner Faulheit den
> Bordstein runter zu fahren. Wenn in Städten neue Strasse gebaut
> werden oder alte umgebaut werden sind Radfahrer im Allgemeinen die
> Vergessenen, denn man
> baut Fusswege und Strassen aber keine ordentlichen (über 1,5m breit,
> so wie es bei Neubauten sein soll!) Radwege.

Das ist absoluter Unsinn. Wo sollen denn die Fussgänger hin, wenn die
Radfahrer den Fussweg okkupieren? Wer so argumentiert, setzt sich selbst ins
Unrecht.

> Kennzeichen wären sicher sinnig, doch was ist wenn einem ein solches
> geklaut wird? Oder wenn das ganze Rad weg ist? Wenn man nicht
> beweisen kann dass man nicht selbst damit gefahren ist wenn ein
> Unfall geschieht?

Das geht mit dem Auto/Boot und in den Niederlanden doch auch.

> Leider wird viel zu viel negatives über Radfahrer berichtet. Ich
> erlebe es oft genug dass ein Rad an mir (zu Fuss unterwegs) vorbei
> will, freundlich klingelt und sich dann bedankt wenn man zur Seite
> tritt.

Das "freunbdlich klingeln" kann man aber locker anders interpretieren. Auf
dem Fussweg hat der Fussgänger vorrang. Die Klingel ist - wie die Hupe am
Auto - innerorts per STVO bestimmt keine freundliche Aufforderung, sondern
eine Warnung vor Gefahren. Wer sie so einsetzt, agiert aggressiv und
_will_vorbei_. Trifft er auf mich, hat er Gleichgewichtsprobleme dabei.

> Übrigens haben die meisten (Semi-) Professionellen Rennradfahrer
> Versicherungen für sich, die auch dazu da sind sich im Falle des
> Opfer-Seins zu schützen. Das beinhaltet zum Teil Rechtsschutz.

Und wer bitte ist "Semi-professionell"? Die Fahrradboten?

> Wie sie das bei der Bahn aus? Da wird auch nicht wirklich für
> Radfahren gesorgt. Wenn ich mit der Bahn fahre und ein Rad dabei habe
> (und Gepäck auf dem Rad oder auf dem Rücken) habe ich Problem die
> Stufen hochzukommen oder das Rad in den Zug zu wuchten.

Kauf Dir ein leichteres oder gehe in die Muckibude. ;-)

> Wenn dann das
> Fahrradabteil auch noch voll
> ist oder fast voll ist fängt der Spass an.

Das ist auf Parkplätzen für PKW auch nicht anders. Wenn's voll ist, ist es
eben voll.

> Einmal (vor langer Zeit!) hatten wir extra Fahrräder gebucht, es
> wurde aber kein Geückwagen eingestellt und Fahrradabteile gab es
> nicht. Wir haben dann (auf Anweisung des Zubs) die Räder in ein
> leeres Abteil gestellt, war auch nicht so toll.

Habe schon öfter mit Platzreservierung keinen Platz bekommen. Passiert.


>
> Übrigens reichen mir deine unüberlegten Bemerkungen langsam, nicht
> mehr
> lange bis du mein Killfile von innen siehst.

Och, da ist es bestimmt schön kuschelig und Radfahrer-frei....

Will

Patrick Bonacker

unread,
Jun 11, 2003, 10:32:26 AM6/11/03
to
Hallo,

on Wed, 11 Jun 2003 16:03:02 +0200, Joachim Schmid
<prof_joac...@yahoo.de> wrote:

>Patrick Bonacker schrieb:
>>
>> Wenn der Regelverstoss wirklich nur im oben beschriebenen Sachverhalt
>> bestand, halte ich dagegen die Umsetzung der "Kann"-Bestimmung der
>> Hausordnung in Form des "Ausschlusses von der Beförderung" für
>> bedeutend asozialer.
>
>Wieso? Wenn der Zub "kann", dann darf er auch.

Klar, aber _muss_ nicht. Und dass er's in _diesem_ Fall getan hat,
war, mit Verlaub, idiotisch. IMHO, daher EOD zu diesem Punkt.

> Und asozial gegenüber so
>einem arroganten Heini wie dem OP? Mir kommen gleich die Tränen.

Das ist 'ne ganz andere Frage. _Ich_ wäre auch nicht 50 m mit dem Rad
gefahren, und hätte mich auch nicht auf solche Konfrontation
eingelassen. Aber auch nicht als Zub.

>> Zumal die anderen Reisenden ja letztendlich
>> dadurch aufgehalten wurden,
>
>Nein, der Zug wurde erst dadurch aufgehalten, dass der OP seine
>Beförderung durch Weigerung, der Aufforderung des Zub und vermutlich Zf
>zu folgen, erzwingen wollte.
>
>> nicht durch das Fahren auf dem Bahnsteig,
>> durch das niemand geschädigt wurde, und zu 99,99% Wahrscheinlichkeit
>> _in diesem Fall_ auch nicht konnte
>
>Falk hat schon Fälle gesehen, in denen genau das geschah, ich auch.

Bei _zwei_ Personen auf dem Bahnsteig? Glaube ich nicht.

>
>> (wie schnell wird man eigentlich
>> auf einem kleinen Klapprad auf 50 m abzüglich Bremsstrecke?
>
>Deutlich schneller als der resultierende Anhalteweg, wenn jemand
>plötzlich aussteigt.

Und _sofort_ n Meter auf den Bahnsteig springt (denn es ist nicht zu
vermuten, dass der _Delinquent_ direkt am Zug entlang gefahren ist)?

Patrick

Martin Hoffmann

unread,
Jun 11, 2003, 10:30:14 AM6/11/03
to
Patrick Bonacker schrieb:

> on Wed, 11 Jun 2003 14:58:48 +0200, ba...@bastisoft.de (Sebastian
> Koppehel) wrote:
>
>>§ 8 EVO gibt das vermutlich her, er greift auch im vorliegenden Fall:
>>
>>"Personen, die eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung des
>>Betriebes oder für die Sicherheit der Mitreisenden darstellen oder den
>
> Haben sie aber in allen geschilderten Fällen nicht wirklich.

Doch, freilich. Eine Gefahr muss ja nicht zwangsläufig mit einem
Schaden enden. Eine Gefahr besteht schon dadurch, dass ein
Zusammenstoß zwischen einem Radfahrer und einem Fußgänger
schwerwiegender ist, als ein solcher zwischen zwei Fußgängern.
Daneben besteht eine "Gefahr für die Ordnung" schon dadurch,
dass gegen bestehende Regeln verstoßen wird.

>>Anordnungen des Eisenbahnpersonals nicht folgen, können von der
>>Beförderung ausgeschlossen werden. Sie haben keinen Anspruch auf
>>Erstattung von Fahrpreis oder Gepäckfracht."
>
> Auch wenn sie unsinnig sind bzw. sich im Nachhinein herausstellt, dass
> sie unsinnig waren? Dann gehört dieser Paragraph schleunigst geändert.

Nein. Die "Anweisungsgewalt" des Bahnpersonal ergibt sich daraus,
dass dir als Nicht-Eingeweihtem im Zweifelsfalle die Kenntnis
darüber fehlt, was gefährlich ist und was nicht. Gerade im Bahn-
verkehr ist der gesunde Menschenverstand nicht immer ausreichend,
um alle Gefahren sicher zu erkennen. Dies insbesondere, da viele
Menschen aufgrund einer Wird-schon-gutgehen-Haltung handeln.

Disclaimer: Dies alles gilt natürlich nicht für Anweisungen wie
"Springen Sie sofort ins Gleis".

Gruß,
Martin

Patrick Bonacker

unread,
Jun 11, 2003, 10:56:02 AM6/11/03
to
Hallo,

on Wed, 11 Jun 2003 16:24:18 +0200, "Will Berghoff" <n...@berghoffs.de>
wrote:

>>> Ich bin für Nummernschild- und Versicherungspflicht für Radfahrer.
>>
>> Denk bitte erstmal nach bevor du sowas forderst. Die meisten
>> verhehrenden Unfälle in die Fahrradfahrer verwickelt sind werden von
>> Autofahrern verursacht.
>
>Ja und - ist das etwa ein Grund, Radfahrer anonym zu halten?

Oh ja. Dito Inline-Skater.
Schild um den Hals und fertig.

Patrick

Andreas Krey

unread,
Jun 11, 2003, 10:59:46 AM6/11/03
to
* Will Berghoff (n...@berghoffs.de)

>
>Das "freunbdlich klingeln" kann man aber locker anders interpretieren. Auf
>dem Fussweg hat der Fussgänger vorrang. Die Klingel ist - wie die Hupe am
>Auto - innerorts per STVO bestimmt keine freundliche Aufforderung, sondern
>eine Warnung vor Gefahren. Wer sie so einsetzt, agiert aggressiv und
>_will_vorbei_. Trifft er auf mich, hat er Gleichgewichtsprobleme dabei.
>
Du verkennst, daß das, was landläufig als Bürgersteig bezeichnet
wird und auch so aussieht, oft dank kleinen blauen Schilder auch der
Zwangspfad für die Radler ist. Sie wollen dort nicht mal fahren,
sondern müssen. Die Aufforderung an allfällige Fußgänger, nicht
unnötig den Weg zu blockieren, geht de facto nur per Klingen und
produziert bei den Fußgängern wiederum in Unkenntnis der Sachlage
auch Entrüstung.

Sturmklingelnde Radfahrer auf einem reinen Fußweg (wie der Ulmer
Stadtmauer an der Donau) sind eine andere Geschichte.

Andreas

--
np: 4'33

Will Berghoff

unread,
Jun 11, 2003, 11:04:42 AM6/11/03
to
Andreas Krey wrote:
> Du verkennst, daß das, was landläufig als Bürgersteig bezeichnet
> wird und auch so aussieht, oft dank kleinen blauen Schilder auch der
> Zwangspfad für die Radler ist. Sie wollen dort nicht mal fahren,
> sondern müssen. Die Aufforderung an allfällige Fußgänger, nicht
> unnötig den Weg zu blockieren, geht de facto nur per Klingen und
> produziert bei den Fußgängern wiederum in Unkenntnis der Sachlage
> auch Entrüstung.

Fussgänger haben auf dem Radweg nichts verloren. Bei gemischten Wegen hat
man aufeinder Rücksicht zu nehmen - Vorrang hat man aber nicht. Von hinten
Anklingeln erschreckt und ist damit rücksichtslos.

Stelle dich mal mit einer Fahrradklingel an eine Ampel hinter eine Reihe von
wartenden Fussgängern und klingle los...

Will

Martin Hoffmann

unread,
Jun 11, 2003, 11:15:45 AM6/11/03
to
Will Berghoff schrieb:

> Andreas Krey wrote:
>
>> Du verkennst, daß das, was landläufig als Bürgersteig bezeichnet
>> wird und auch so aussieht, oft dank kleinen blauen Schilder auch der
>> Zwangspfad für die Radler ist. Sie wollen dort nicht mal fahren,
>> sondern müssen. Die Aufforderung an allfällige Fußgänger, nicht
>> unnötig den Weg zu blockieren, geht de facto nur per Klingen und
>> produziert bei den Fußgängern wiederum in Unkenntnis der Sachlage
>> auch Entrüstung.
>
> Fussgänger haben auf dem Radweg nichts verloren. Bei gemischten Wegen hat
> man aufeinder Rücksicht zu nehmen - Vorrang hat man aber nicht. Von hinten
> Anklingeln erschreckt und ist damit rücksichtslos.

Ich bin bereits mehrfach von Fußgängern angeschnautzt worden, als
ich hinter ihnen mit ausreichend Abstand her gefahren bin, um auf
eine breitere Stelle zum überholen zu warten: "Können'se nich
klingeln?"
Von Fußgänger, die zu viert eine zweispurige Straße blockieren,
ganz zu schweigen. Rücksichtslosigkeit gibt's überall.

Gruß,
Martin

Jens Wahnes

unread,
Jun 11, 2003, 11:22:08 AM6/11/03
to
Sebastian Koppehel schrieb am 11. Juni 2003 14:58:48 CEST folgendes:

>> Jens Wahnes wrote:
>>> Ich habe vom "Gleislatscher"-Thread in Erinnerung behalten, daß es
>>> keine rechtliche Grundlage gibt, die in diesem Fall die Beförderungs-
>>> pflicht der Die Bahn aufheben würde und somit ein Ausschluß von der
>>> Beförderung nicht rechtens ist. Aber vielleicht habe ich mir das auch
>>> nur falsch gemerkt.

> § 8 EVO gibt das vermutlich her, er greift auch im vorliegenden Fall:
> "Personen, die eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung des
> Betriebes oder für die Sicherheit der Mitreisenden darstellen oder den
> Anordnungen des Eisenbahnpersonals nicht folgen, können von der
> Beförderung ausgeschlossen werden. Sie haben keinen Anspruch auf
> Erstattung von Fahrpreis oder Gepäckfracht."

Ja, EVO § 5 Abs. 1 und 4 bestimmen aber:

| (1) Die Bestimmungen dieser Verordnung und die Tarife sind die
| Beförderungsbedingungen der Eisenbahn.

| (4) Für das Verhalten auf dem Gebiet der Bahnanlagen gelten die
| Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnungen.

Für das ursprüngliche "Vergehen" kommt § 8 also nicht in Betracht, da
die EVO auf dem Bahnhof nicht gilt.

Ob sich aus dem Widersetzen gegen die "Anordnungen des Eisenbahn-
personals" auf dem Bahnhof eine Folge für die eigentliche Beförderung
nach EVO ergeben kann, weiß ich natürlich nicht.

(Nebenbei bemerkt: Wenn man sieht, wie sich "Fußballfans" trotz
massiver Präsenz des BGS in Bahnhöfen und Zügen verhalten, kann man den
Beförderungsausschluss wegen Radfahrens auf dem Bahnsteig eigentlich
nur lächerlich finden. Die Gefahr für die Sicherheit und Ordnung, die
dazu im Vergleich von einem Radfahrer auf einem leeren Bahnsteig
ausgeht, ist IMHO schlicht lächerlich. Wo bleibt da die
Verhältnismäßigkeit?)


Jens

--
Verbundfahren - die schnelle Tour an Rhein und Ruhr.

Joachim Schmid

unread,
Jun 11, 2003, 11:26:54 AM6/11/03
to
Dirk Moebius schrieb:
>
> Du hast ein - gelinde gesagt - seltsames Rechtsverständnis.
>
> Jeder hat das Recht, auf Einhaltung von Gesetzen zu bestehen,
> unabhängig davon, ob er arrogant ist oder nicht.

Wieso seltsames Rechtsverständnis? Das Recht habe ich ihm ja nicht
abgesprochen. Und jeder hat auch das Recht, sich selber lächerlich zu
machen.

Aber dein Rechtsverständnis scheint mir etwas seltsam: Der OP hat also
das das Recht, auf Einhaltung von Gesetzen zu bestehen, muss sich aber
selber nicht daran halten?

Joachim

Will Berghoff

unread,
Jun 11, 2003, 11:30:59 AM6/11/03
to
Jens Wahnes wrote:
> Sebastian Koppehel schrieb am 11. Juni 2003 14:58:48 CEST folgendes:
>> § 8 EVO gibt das vermutlich her, er greift auch im vorliegenden Fall:
>> "Personen, die eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung des
>> Betriebes oder für die Sicherheit der Mitreisenden darstellen oder
>> den Anordnungen des Eisenbahnpersonals nicht folgen, können von der
>> Beförderung ausgeschlossen werden. Sie haben keinen Anspruch auf
>> Erstattung von Fahrpreis oder Gepäckfracht."
>
> Ja, EVO § 5 Abs. 1 und 4 bestimmen aber:
>
>> (1) Die Bestimmungen dieser Verordnung und die Tarife sind die
>> Beförderungsbedingungen der Eisenbahn.
>
>> (4) Für das Verhalten auf dem Gebiet der Bahnanlagen gelten die
>> Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnungen.

Nun, der OP hat sich eindeutig und _im_Zug_ den Anordnungen des Personales
widersetzt.

Die Rechtslage ist eindeutig. Die EBO gilt. Sie verwendet allerdings
"kann"...

Gruß
Will

Will Berghoff

unread,
Jun 11, 2003, 11:31:54 AM6/11/03
to
Joachim Schmid wrote:
> ...Der OP hat also

> das das Recht, auf Einhaltung von Gesetzen zu bestehen, muss sich aber
> selber nicht daran halten?

Das ist AFAIK Volksmeinung :-(

Gruß
Will

Joachim Schmid

unread,
Jun 11, 2003, 11:41:04 AM6/11/03
to
Patrick Bonacker schrieb:

>
> _Ich_ wäre auch nicht 50 m mit dem Rad
> gefahren, und hätte mich auch nicht auf solche Konfrontation
> eingelassen. Aber auch nicht als Zub.

Voll ACK. Ich hätte als Zub während der Fahrt die Personalien des Herrn
festgestellt und ihm dann eine Anzeige verpassen lassen.

> >> nicht durch das Fahren auf dem Bahnsteig,
> >> durch das niemand geschädigt wurde, und zu 99,99% Wahrscheinlichkeit
> >> _in diesem Fall_ auch nicht konnte
> >
> >Falk hat schon Fälle gesehen, in denen genau das geschah, ich auch.
>
> Bei _zwei_ Personen auf dem Bahnsteig? Glaube ich nicht.

Wo willst du die Grenze ziehen? Soll die Vorschrift eine
Mindestpopulation enthalten? Übrigens wurde ich als Radfahrer einmal auf
einer einsamen, ehemaligen Bahntrasse von der einzigen frei umher
laufenden Kuh des ganzen Schönbuchs über den Haufen gerannt, ehe ich
reagieren konnte - beide Beteiligten verletzt, Radl im Eimer. Von wegen
so etwas kann es nicht geben, und von wegen es kann beim Radeln nichts
passieren.



> >> (wie schnell wird man eigentlich
> >> auf einem kleinen Klapprad auf 50 m abzüglich Bremsstrecke?
> >
> >Deutlich schneller als der resultierende Anhalteweg, wenn jemand
> >plötzlich aussteigt.
>
> Und _sofort_ n Meter auf den Bahnsteig springt

Auch ich pflege mich beim Aussteigen aus einem Zug nicht über daher
kommende Radler zu vergewissern. Und bei 76 cm-Bahnsteigen muss man
keinen Meter springen.

> (denn es ist nicht zu
> vermuten, dass der _Delinquent_ direkt am Zug entlang gefahren ist)?

Woher wissen wir es? Er wollte doch schnell zur Luke ...

Natürlich kann man sich immer dauf rausreden, dass das eigene Verhalten
doch ungefährlich war, und immer nur die anderen ...

Jedem, der sich über scheinbar hirnrissige Bestimmungen und sture Beamte
hinweg setzen möchte, empfehle ich dringend einen Besuch in einer
Unfall-Rehaklinik. Genau passend zu diesem Verhalten heute in der
Zeitung: Motorradfahrer wurde von einer Polizeistreife wegen zu
schnellen Fahrens angehalten, ermahnt, raste 2 km weiter fröhlich
winkend durch eine Radarkontrolle und gleich in der nächsten Kurve in
den Graben. Das Radarfoto war für immer sein letztes Bild. Ach ja, und
seine 15jährige Sozia ist jetzt in der Unfallklinik.

Joachim

Volker Eichmann

unread,
Jun 11, 2003, 12:23:36 PM6/11/03
to
Hallihallo!

Joachim Schmid schrieb:


>
> Volker Eichmann schrieb:
> >
> > > > Er schließt mich wegen Verstoßes gegen die Hausordnung im Bhf von der
> > > > Beförderung aus. Ich muß Termin halten und weigere mich auszusteigen.
> > >
> > > Arroganz und Egoismus, zweiter Teil.
> >
> > Keine Zustimmung. Die Forderung des Schaffners übersteigt jede
> > Verhältnismäßigkeit. Ein Bußgeld wäre akzeotabel, aber nicht diese
> > Reaktion.
> >
> > > Der eigene Termin ist natürlich das alles Andere schlagende Argument.
> >
> > Wieso?
>
> Eben! Wieso ist der eigene Termin ein hinreichendes Argument für eine
> Weigerung, der Aufforderung des befugten Vertreters des Hausrechts Folge
> zu leisten? Kennen wir doch: "Fangen Sie lieber Verbrecher, statt
> ehrbaren Steuerzahlern mit der Radarfalle aufzulauern! Ich habs eilig,
> da kann ich mich doch nicht an jede schwachsinnige
> Geschwindigkeitsbegrenzung halten!"

Ich glaube kaum, dass man 50 m auf dem Bahnsteig radeln mit dem Rasen
durch Ortschaften oder an Schulen vorbei vergleichen kann.

> > > > Ich teile ihnen mit, daß sie mich sowieso nicht anfassen können und
> > > > daß ich gedenke, die Fahrt anzutreten.
> > >
> > > Arroganz und Egoismus, dritter Teil.
> >
> > Nein - das ist Wahrnehmung von Grundrechten.
>
> Ein Grundrecht auf Beförderung existiert nicht.

Falsch von mir formuliert. Es ging mir darum, dass die
Bahnschutzmenschen bzw. der Zub nicht berechtigt sind, den Fahrgast mit
Gewalt aus dem Zug zu befördern. Im Unterschied zum BGS.

> Im Übrigen wurde hier ein _vermeintliches_ Recht (es ist noch gar nicht
> sicher, wer da im Recht war) auf Kosten von Dutzenden anderer Leute
> durch eine Nötigungshandlung zu erzwingen versucht.

Das kann man umgekehrt genauso lesen. Der Schaffner versuchte, das
_vermeintliche_ Recht auf Auschluss von der Fahrt auf Kosten von
Dutzenden anderer Leute zu erzwingen.

> > Die Bahnschutzfreds sind
> > nun mal nicht dazu berechtigt, und es ist manchmal sinnvoll, sie darauf
> > hinzuweisen.
>
> Sie vertreten das Hausrecht und sind daher zunächst befugt, Hausverweise
> auszusprechen.

Aber mehr auch nicht.

> > Wenn ich mich unverhältnismäßig behandelt fühle, würde ich genauso
> > reagieren. Das hat mit Arroganz wenig zu tun.
>
> Ich sehe das anders. So ein Verhalten ist schlichtweg ein Versuch des
> Faustrechts.

So? Hat da jemand zugeschlagen? Sich gegen eine als ungerechtfertigt
empfundene Behandlung zu wehren hat nichts mit Faustrecht zu tun,
solange es eben nicht tatsächlich handgreiflich wird.

> > > Du brauchst anscheinend öfters deine Anwältin, wenn du sie so mir
> > > nichts, dir nichts anrufen kannst. Kein Wunder bei deinem Verhalten.
> >
> > Wieso? Man kann seine Anwältin auch privat kennen. Soll ja vorkommen.
>
> Dann hätte er wohl geschrieben "rufe eine befreudnete Anwältin an".

Interpretationssache. Ich teile deine Interpretation nicht.

> Nein, er rief "seine" Anwältin an, deren Nummer er offenbar schon im
> Handy gespeichert hatte. Seltsam - ich habe nicht mal nötig, einen
> Anwalt in meinem Notizbuch zu notieren ...

Ich habe auch keinen im Notizbuch, jedenfalls keinen, den ich in so
einem Fall anrufen könnte. Aber du überinterpretierst schon wieder.

> > > > Ich packe also gemütlich meine Sachen wieder ein,
> > >
> > > Arroganz und Egoismus, vierter Teil.
> > >
> > > Lasse die Anderen ruhig zu spät kommen, Hauptsache du kannst
> > > demonstrieren, was du für ein cooler Typ bist.
> >
> > Ich lese aus dem Satz nicht, dass er betont langsam gehandelt hat.
>
> Ich lese aus "gemütlich" mindestens den Mangel jeglicher Bereitschaft,
> sich zu beeilen und die Verspätung nicht noch weiter anwachsen zu
> lassen.

Warum auch? Wenn ich mich unrechtmäßig behandelt fühle, werde ich den
Deubel tun, denjenigen dabei noch zu unterstützen.

> > > > setze mich dabei
> > > > auf mein Bike und radle im Schrittempo vom Gleis 1 auf einen
> > > > angrenzenen Parkplatz,
> > >
> > > Arroganz und Egoismus, fünfter Teil.
> > >
> > > Was scheren mich Verbote, wo ich doch so ein tolles Bike habe?
> >
> > Von "tollem Bike" habe ich nichts gelesen. Es war lediglich von
> > "Klapprad" die Rede.
>
> Er schrieb ausdrücklich "Bike" und vorher "Faltrad". Das war sicher kein
> normales Klapprad, sondern eines dieser schicken Juppie-Dinger. Im
> Übrigen ging es mir nicht um die Bauart des Fahrrads, sondern um das
> Verhalten des Radlers, der einfach schon wieder auf dem Bahnsteig fuhr.

Richtig. Aber ich weigere mich, so wie Du aus einzelnen Wörtern gleich
derart tiefgehende Interpretationen über Verhalten und Charakter des OP
abzuleiten. Und wenns ein schickes Juppie-Ding gewesen wäre, hätte er
wahrscheinlich schon etwas von seinem Brompton oder so erzählt...

Im übrigen kenne ich Besitzer solcher Teile - das sind meist Menschen,
die ihre Mobilität sehr bewußt planen und alles andere als Yuppies sind.

> > > > ohne der Bitte nach meinem Namen und Anschrift
> > > > zu entsprechen.
> > >
> > > Arroganz und Egoismus, (hoffentlich) letzter Teil.
> >
> > Wenn der BGS ernsthaft daran interessiert gewesen wäre, hätte er sie
> > bekommen (den Namen und die Anschrift).
>
> Wie denn? Verfolgungsjagd eines Radlers zu Fuß? Ringfahndung? Dann
> hätten wieder Leute von wegen "unverhältnismäßig" gejault.

Mag sein ... aber offensichtlich haben die nicht mal einen Versuch
unternommen. Und das zeigt mir zumindest, dass die das ganze Theater
nicht sonderlich hoch angesiedelt haben.

> > Entschuldige, Joachim, aber aus dem beschriebenen Verhalten kann ich
> > lediglich einen Delikt in Form von Radeln auf dem Bahnsteig erkennen,
>
> ... plus versuchter Nötigung, plus Hausfriedensbruch, plus Widerstand
> gegen Vollzugsbeamte (ich meine das ernst, ein Richter könnte bei
> entsprechender Laune alle diese Tatbestände als erfüllt ansehen). Plus
> Rücksichtslosigkeit gegen einen Zug voller wartender Leute.

Ein Richter hat nicht nach Laune zu urteilen.

> > verbunden mit einer völligen Überreaktion des Schaffners.
>
> Das ist der andere Teil. Ich finde auch, dass sich der Zub da etwas arg
> aufgespielt hat. Die Entscheidung, wer juristisch im Recht war, sollte
> man besser in dsrm klären.

Wäre eine Idee... aber ich glaube, die Experten für diese spezielle
rechtliche Materie sind auch hier zu gange.

Gruß, Volker

Volker Eichmann

unread,
Jun 11, 2003, 12:27:09 PM6/11/03
to
Hallihallo!

Sebastian Koppehel schrieb:


>
> michael rudolf schrieb:
>
> > Volker Eichmann schrieb:
> >
> >> So? Wir sind nicht in einem Obrigkeitsstaat, wo der Untertan gefälligst
> >> jede unsinnige Anweisung eines Menschen in Uniform hinzunehmen hat.
> >
> > Die bitte des ZUB, das radeln auf dem Bahnsteig zu unterlassen war also
> > "unsinnig"?
> >
> > [ ] Du hast schon gesehen, wie ein Radfahrer von einem durchfahrenden
> > Zug mitgeschleift wir.
>
> Kommt sowas denn öfter vor?

Es kommt vor - allerdings meist bei Unachtsamkeit beim Einsteigen. Einer
Bekannten ist das beim Ein- oder Ausstieg (weiß ich jetzt grad nicht
mehr so genau) in die S-Bahn in Berlin passiert - die Türen wurden
geschlossen und das Rad mitgeschleift, sie leicht verletzt.

Allerdings habe ich von Unfällen beim Radeln auf dem Bahnsteig noch
nicht viel gehört. Dass das prinzipiell untersagt ist, finde ich aber
trotzdem in Ordnung.

Gruß, Volker

Volker Eichmann

unread,
Jun 11, 2003, 12:31:14 PM6/11/03
to

Will Berghoff schrieb:


>
> Andreas Krey wrote:
> > Du verkennst, daß das, was landläufig als Bürgersteig bezeichnet
> > wird und auch so aussieht, oft dank kleinen blauen Schilder auch der
> > Zwangspfad für die Radler ist. Sie wollen dort nicht mal fahren,
> > sondern müssen. Die Aufforderung an allfällige Fußgänger, nicht
> > unnötig den Weg zu blockieren, geht de facto nur per Klingen und
> > produziert bei den Fußgängern wiederum in Unkenntnis der Sachlage
> > auch Entrüstung.
>
> Fussgänger haben auf dem Radweg nichts verloren. Bei gemischten Wegen hat
> man aufeinder Rücksicht zu nehmen - Vorrang hat man aber nicht. Von hinten
> Anklingeln erschreckt und ist damit rücksichtslos.

Was mache ich, wenn ich auf dem baulich gerade mal mit einem weißen
Strich gekennzeichneten, in der Dämmerung kaum vom danebenliegenden
Fußweg zu unterscheidenden Radweg - und das ist leider hier in Berlin
der Standardfall - ankomme und vor mir geht ein Fußgänger? Absteigen und
freundlich auf die Schulter tippen? Wie gesagt - das ist offiziell ein
separater Radweg - aber ich kann jeden Fußgänger verstehen, der das
nicht beachtet , weil die Trennung so gut wie unsichtbar ist.

Gruß, Volker

Volker Eichmann

unread,
Jun 11, 2003, 12:34:26 PM6/11/03
to
Hallihallo!

Will Berghoff schrieb:

Falsch. Das hat er auf dem Bahnsteig gemacht. Der Versuch, im Zug
anschließend das Hausrecht durchzusetzen ist keine Anordnung im Sinne
der § 8 EVO.

> Die Rechtslage ist eindeutig. Die EBO gilt. Sie verwendet allerdings
> "kann"...

Du meinst die EVO. Und über das "kann" sind wir uns wohl einig.

Gruß, Volker

Volker Eichmann

unread,
Jun 11, 2003, 12:36:22 PM6/11/03
to
Hallihallo!

Joachim Schmid schrieb:


>
> Dirk Moebius schrieb:
> >
> > Du hast ein - gelinde gesagt - seltsames Rechtsverständnis.
> >
> > Jeder hat das Recht, auf Einhaltung von Gesetzen zu bestehen,
> > unabhängig davon, ob er arrogant ist oder nicht.
>
> Wieso seltsames Rechtsverständnis? Das Recht habe ich ihm ja nicht
> abgesprochen. Und jeder hat auch das Recht, sich selber lächerlich zu
> machen.

Was das Lächerlichmachen betrifft, hast du meine Zustimmung.

> Aber dein Rechtsverständnis scheint mir etwas seltsam: Der OP hat also
> das das Recht, auf Einhaltung von Gesetzen zu bestehen, muss sich aber
> selber nicht daran halten?

Ja, hat er. Sonst hätten Straftäter keinerlei Rechte. Das mag man nicht
toll finden, aber es gibt gute Gründe dafür.

Gruß, Volker

Joachim Schmid

unread,
Jun 11, 2003, 1:00:37 PM6/11/03
to
Volker Eichmann schrieb:

>
> > Eben! Wieso ist der eigene Termin ein hinreichendes Argument für eine
> > Weigerung, der Aufforderung des befugten Vertreters des Hausrechts Folge
> > zu leisten? Kennen wir doch: "Fangen Sie lieber Verbrecher, statt
> > ehrbaren Steuerzahlern mit der Radarfalle aufzulauern! Ich habs eilig,
> > da kann ich mich doch nicht an jede schwachsinnige
> > Geschwindigkeitsbegrenzung halten!"
>
> Ich glaube kaum, dass man 50 m auf dem Bahnsteig radeln mit dem Rasen
> durch Ortschaften oder an Schulen vorbei vergleichen kann.

Die Grundeinstellung ist die selbe: Die eigene
Bequemlichkeit/Interessenlage hat Vorrang vor der Einhaltung von Regeln
und Anweisungen.

> Es ging mir darum, dass die
> Bahnschutzmenschen bzw. der Zub nicht berechtigt sind, den Fahrgast mit
> Gewalt aus dem Zug zu befördern.

An keiner Stelle des Vorfalls wurde von irgend einer Seite Gewalt
angewendet.

> Das kann man umgekehrt genauso lesen. Der Schaffner versuchte, das
> _vermeintliche_ Recht auf Auschluss von der Fahrt auf Kosten von
> Dutzenden anderer Leute zu erzwingen.

Falsch. Der Zub durfte ja keine Gewalt anwenden und musste daher auf das
Eintreffen des BGS warten. Im Übrigen waren es seine Anweisungen (zu
denen er durchaus befugt war), die nicht eingehalten wurden. Man kann
allenfalls mit gewissem Recht sagen, dass er eine falsche Güterabwägung
zwischen Pünktlichkeit und Einhaltung der Ordnung traf.

> > > Die Bahnschutzfreds sind
> > > nun mal nicht dazu berechtigt, und es ist manchmal sinnvoll, sie darauf
> > > hinzuweisen.
> >
> > Sie vertreten das Hausrecht und sind daher zunächst befugt, Hausverweise
> > auszusprechen.
>
> Aber mehr auch nicht.

Mehr haben sie ja auch nicht getan. Da der Herr Radler diesen
Anweisungen ja nicht folgen wollte, musste man ergo auf den BGS warten.
Was haben die Leute vom Bahnschutz also falsch gemacht?

> > > Wenn ich mich unverhältnismäßig behandelt fühle, würde ich genauso
> > > reagieren. Das hat mit Arroganz wenig zu tun.
> >
> > Ich sehe das anders. So ein Verhalten ist schlichtweg ein Versuch des
> > Faustrechts.
>
> So? Hat da jemand zugeschlagen? Sich gegen eine als ungerechtfertigt
> empfundene Behandlung zu wehren hat nichts mit Faustrecht zu tun,
> solange es eben nicht tatsächlich handgreiflich wird.

Falsch. Faustrecht ist auch, durch passive Widerstandshandlung seine
eigene Auffassung ohne Rücksicht auf Andere durchzusetzen. Egal ob man
tatssächlich recht hat oder nicht - man akzeptiert nur die eigene
Meinung und drückt sie mit den zur Verfügung stehenden Mitteln durch.
Genau so könnte ich mich auch stur in offene Fahrzeugtüren stellen und
die Abfahrt verhindern, nur weil ich der Ansicht bin, dass es gerecht
wäre, dass der Zug auf meine zu spät kommenden Begleiter warten muss.

> > > > Du brauchst anscheinend öfters deine Anwältin, wenn du sie so mir
> > > > nichts, dir nichts anrufen kannst. Kein Wunder bei deinem Verhalten.
> > >
> > > Wieso? Man kann seine Anwältin auch privat kennen. Soll ja vorkommen.
> >
> > Dann hätte er wohl geschrieben "rufe eine befreudnete Anwältin an".
>
> Interpretationssache. Ich teile deine Interpretation nicht.

Und ich deine nicht.

> > Ich lese aus "gemütlich" mindestens den Mangel jeglicher Bereitschaft,
> > sich zu beeilen und die Verspätung nicht noch weiter anwachsen zu
> > lassen.
>
> Warum auch? Wenn ich mich unrechtmäßig behandelt fühle, werde ich den
> Deubel tun, denjenigen dabei noch zu unterstützen.

Aha - also doch Trotzkopf spielen auf Kosten Unbeteiligter.

> Richtig. Aber ich weigere mich, so wie Du aus einzelnen Wörtern gleich
> derart tiefgehende Interpretationen über Verhalten und Charakter des OP
> abzuleiten.

Hat er denn trotz Verbots auf dem Bahnsteig geradelt oder nicht? Und das
nicht nur beim Einsteigen, sondern sogar auch beim schließlichen
Abrücken? Ich interpretiere zunächst mal die Taten, die für sich
sprechen.

> > ... plus versuchter Nötigung, plus Hausfriedensbruch, plus Widerstand
> > gegen Vollzugsbeamte (ich meine das ernst, ein Richter könnte bei
> > entsprechender Laune alle diese Tatbestände als erfüllt ansehen). Plus
> > Rücksichtslosigkeit gegen einen Zug voller wartender Leute.
>
> Ein Richter hat nicht nach Laune zu urteilen.

Theoretisch ja. Die immer wieder anzutreffende große Bandbreite
unterschiedlicher Entscheidungen bei gleichem Sachverhalt spricht aber
sehr dafür, dass auch Richter bei ihren Entscheidungen ihre persönliche
Sicht der Dinge, ihre Weltanschauung und durchaus auch ihre
Tagesstimmung mit eingehen lassen. Ich bin durchaus schon Zeuge von
Richtern geworden, die schlecht gelaunt Prozessbeteiligte angeraunzt
haben, völlig unvorbereitet zur Verhandlung erschienen, krasse
Fehlurteile fällten, grundsätzlich keine Ladendiebe verurteilen, ja
sogar im Bewusstsein der Letztinstanzlichkeit ihre Urteils sich offen
über höchstrichterliche Rechtsprechung hinweg gesetzt haben. Auf hoher
See und vor Gericht ist man in Gottes Hand.

Joachim

Joachim Schmid

unread,
Jun 11, 2003, 1:04:53 PM6/11/03
to
Volker Eichmann schrieb:

>
> > Aber dein Rechtsverständnis scheint mir etwas seltsam: Der OP hat also
> > das das Recht, auf Einhaltung von Gesetzen zu bestehen, muss sich aber
> > selber nicht daran halten?
>
> Ja, hat er. Sonst hätten Straftäter keinerlei Rechte. Das mag man nicht
> toll finden, aber es gibt gute Gründe dafür.

Ohne Frage. Mir schien nur, dass Dirk ein bisschen arg viel Verständnis
für den aarmen aarmen unschuldigen Bahnsteigradler hat.

Joachim

michael rudolf

unread,
Jun 11, 2003, 1:00:14 PM6/11/03
to
Sebastian Koppehel schrieb:
> michael rudolf schrieb:

>>[ ] Du hast schon gesehen, wie ein Radfahrer von einem durchfahrenden
>>Zug mitgeschleift wir.
>
>
> Kommt sowas denn öfter vor? Man hört zwar immer wieder von
> mitgeschleiften Menschen, aber das scheinen durch die Bank Fußgänger
> zu sein.

Nein, es sind die Radfahrer, die Rollschuh- und Kickboardfahrer die im
Vergleich am häufigsten unter die Räder kommen. Als erstes wenn ich so
einen Typ am Bahnsteig sehe wird gepfiffen und dann sofort eine
Schnellbremsung eingeleitet.

> Wer die kurze Strecke zum Fahrradabteil über einen
> menschenleeren Bahnsteig mit dem Fahrrad fährt, vorbei an einem
> stehenden Zug, setzt mit Sicherheit weder sich noch andere einer
> höheren Gefahr als durchschnittlich aus.

An menschenleeren Bahnsteigen fahren also keine Züge?


> Das Leben ist nun mal
> gefährlich, und in der Nähe von fahrenden Schienenfahrzeugen ist es
> besonders gefährlich.

Ganz im Gegenteil, auf der Strasse ist es gefährlich. Wenn du dich von
fahrenden Zügen fern hältst und auch den gottgegebenen Menschenverstand
trotz lauffaulheit mitbenutzt hast du m.E. eine recht hohe
Überlebenswahrscheinlichkeit.

Gruss


--
michael rudolf, konradstrasse 77, 8005 zürich, michael...@solnet.ch


*Americans Intervening for Peace in the Middle East*

The title of this thread is wrong. Shouldn't it be "Americans
Intervening for A piece OF the Middle East"?

michael rudolf

unread,
Jun 11, 2003, 12:51:40 PM6/11/03
to
Volker Eichmann schrieb:

> [ ] Du hast kapiert, dass es nicht um die unbestrittene Tatsache dieses
> Delikts (Radeln auf Bahnsteig), sondern um die Reaktion des Schaffners
> _im_ Zug ging.

Du glaubst also tatsächlich, der FG wäre auch aus dem Zug ge"flogen"
wenn er der Anweisung des Personals gefolgt wäre, und das Rad zum
Fahrradwagen geschoben hätte? In diesem Falle wäre wohl *gar nichts*
passiert, wer hingegen *bewusst* Anweisungen vom Personal missachtet
muss sich über eine etwaige Reaktion später nicht verwundern.

Sven Herzfeld

unread,
Jun 11, 2003, 1:07:00 PM6/11/03
to
prof_joac...@yahoo.de schrieb in 3EE73565...@yahoo.de:

> Eben! Wieso ist der eigene Termin ein hinreichendes Argument für eine
> Weigerung, der Aufforderung des befugten Vertreters des Hausrechts Folge
> zu leisten? Kennen wir doch: "Fangen Sie lieber Verbrecher, statt

Weil die Wahrnehmung des Hausrechts in diesem Fall zumindest völlig
unverhältnismäßig war. Es könnte sogar sein, dass sie unrechtmäßig
war, denn dass ein hinreichender Grund vorlag, die Beförderungspflicht
zu verneinen, sehe ich noch nicht.

> Er schrieb ausdrücklich "Bike" und vorher "Faltrad". Das war sicher kein
> normales Klapprad, sondern eines dieser schicken Juppie-Dinger. Im
> Übrigen ging es mir nicht um die Bauart des Fahrrads, sondern um das
> Verhalten des Radlers, der einfach schon wieder auf dem Bahnsteig fuhr.

Das kommt auf den Bahnsteig an. Mit einem Zug fährt hier auch jemand
mit Klapprad, der gemütlich bis zur (späteren) Zugspitze auf den
Bahnsteig gerollt kommt, ohne dass sich bislang irgendwer gestört
gefühlt hätte. Meines Wissens hängt auf dem Bahnsteig auch keine
Hausordnung aus.

Sven

Sven Herzfeld

unread,
Jun 11, 2003, 11:20:00 AM6/11/03
to
martin....@gmx.de schrieb in bc73ct$i0k$1...@news1.wdf.sap-ag.de:

> Ob es sich wirklich darum handelt (ein Gleislatscher gefährdet in erster
> Linie sich selbst), lasse ich mal offen. Aber selbst wenn, wird dadurch m.E.

Dass er sich selbst gefährdet _hat_ (nämlich vor dem Einstieg in den
Zug) ist zumindest bei Annäherung eines Zuges möglich, und bei einer
konkreten Gefährdung auch seiner selbst dürfte der Tatbestand bereits
erfüllt sein.

Aber der Ausschluss ist nur gerechtfertigt, wenn er aktuell eine
Gefahr darstellt, und im Zug wird er garantiert nicht über die Gleise
laufen (zumindest nicht direkt ;-)

> Ob das Verhalten strafbar ist oder nicht, hat mit dem Ausschluß von der
> Beförderung erst mal nichts zu tun.

Genau

Sven

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