Helmut Springer schrieb:
> Thomas Hochstein <
t...@inter.net> wrote:
>>> wenn Du jemandem in einer aufgeheizten Situation an die Waesche
>>> gehst, ueberschreitest Du fuer den idR ganz woertlich die Grenze
>>> zur umittelbaren physischen Gewalt. Das ist das Gegenteil von
>>> De-Eskalations und fuehrt schnell zu massiver Reaktion.
>>
>> Ich halte es für mehr als unangebracht, auf diese Weise die
>> Verantwortung für die Begehung von Straftaten den Opfern derselben
>> zuzuweisen.
>
> Du polemisierst, natuerlich.
Du etwa nicht? :)
> Auch wenn ich es aus professioneller Sicht fuer eine klare
> Fehlleistung halte, entschuldigt die natuerlich keine Gewalt.
Dass das Vorgehen - vermutlich - nicht klug war, sehe ich ebenso.
Andererseits gibt es keine Pflicht zur Deeskalation, wenn man im
Recht, und keine Berechtigung für eine massive Reaktion, wenn man im
Unrecht ist.
> Es ist nur immer faszinierend und erschreckend, wie gewaltgeil viele
> "normale Buerger" sind, wenn sie glauben, mal "fuer das gute" jemand
> "boesem" ungetraft eins auf die Fresse geben zu duerfen. Wird ja
> hier schoen demonstriert.
Dass die Kontrolleure Gewaltphantasien ausleben wollten, habe ich dem
Bericht so nicht entnommen.
Ich vertrete jedoch die Auffassung, dass es durchaus ihre Aufgabe ist,
Fahrgäste ohne gültigen Fahrausweis (a) von der Beförderung
auszuschließen und (b) im Falle einer Leistungserschleichung bis zur
Identitätsfeststellung durch die Polizei zu sistieren. Körperlichen
Zwanges bedarf es da nur, wenn vorangegangene Aufforderungen nicht
befolgt werden. Dessen Einsatz erscheint mir dann grundsätzlich auch
unproblematisch, insbesondere, soweit er sich in einem Festhalten an
der Kleidung erschöpft.
> Das sollte die Ausnahme sein, wenn es nicht anders geht und
> ausreichend viel auf dem Spiel steht. Das Recht muss nicht dem
> Unrecht weichen. Aber wenn jeder sein Recht mit maximal zulaessiger
> Gewalt und maximalem Risiko durchsetzt, wird's ungemuetlich.
Auch den Eindruck einer "maximal zulässigen Gewalt" habe ich aus der
Berichterstattung nicht entnommen.
> Aber klar, Waffentragen fuer alle und stand-your-ground Gesetzgebung
> fuehrt ja bekanntlich zu einer gewaltfreieren Gesellschaft, oder so.
Davon spricht - außer Dir - niemand.
Auch in einer nicht gewaltfreien Gesellschaft habe ich jedoch die
Erwartung, dass jemand, der sich Leistungen erschleicht und damit
strafbar macht, die berechtigten Anweisungen des Kontrollpersonals
befolgt und, wenn er das nicht tut, sich dann jedenfalls körperlichem
Zwang fügt. Ich habe gleichfalls die Erwartung, dass - wenn das (a)
nicht so ist und (b) erhebliche Gewalt im Sinne von Schlägen und
Tritten ausgeübt wird - , nicht das "unprofessionelle Verhalten" der
Opfer dieser Gewalt im Zentrum der Beurteilung steht.
> Dein nichtmal hinkender Vergleich behandelt die Freiheit einer
> Person, etwas nur sie selber betreffendes zu tun.
Es handelt sich in beiden Fällen - und das ist das Entscheidende - um
vielleicht nicht kluges, aber rechtmäßiges Handeln. Und das sollte
entscheidend sein, nicht aber, ob dieses Handeln nur den Handelnden
selbst oder auch andere betrifft.
-thh