1. Auf welchem gleis wird gefahren? (Ich nehme an rechts, um
gleiswechsel in Basel Bad Bf zu vermeiden?)
2. Profil dürfte bis einschl. Basel SBB das deutsche sein, einschl.
stromabnehmerbereich, so dass loks mit breitem stromabnehmer nach Basel
SBB fahren.
3. Was ist die oberleitungsbauart bzw. wo ist der übergang von der
deutschen auf die schweizer oberleitung? An der eigentumsgrenze?
4. Ist der schmale schweizer oberleitungszickzack bis einschl. Basel Bad
Bf verlegt?
5. Was für signale stehen da und welche zugsicherung gibt es? Nachdem
viele deutsche Tfz keine Integra haben, müsste die strecke mitsamt
einfahrbereich Basel SBB wohl mit PZB ausgestattet sein? Gibt es
umgekehrt bis einschl. Basel Bad Bf schweizer zugsicherung, damit dort
schweizer Tfz hin fahren können (im wesentlichen im güterverkehr)?
6. Wird das ganze von einem stellwerk gesteuert oder gibt es an der
eigentumsgrenze eine übergabe?
7. Grenztarifpunkt ist Basel Bad Bf? Das heißt, bei einer fahrkarte von
irgendwo in Deutschland nach Basel SBB ist die BahnCard-ermäßigung des
letzten abschnitts nur 25%?
Danke und viele grüße
tobias
> Wikipedia fasst sich zur Basler Verbindungsbahn eher kurz und lässt
> wesentliche technische fragen unbeantwortet:
>
> 1. Auf welchem gleis wird gefahren? (Ich nehme an rechts, um
> gleiswechsel in Basel Bad Bf zu vermeiden?)
Bis nach Basel RB wird rechts gefahren, nach Basel SBB wird z.T. auch links
gefahren.
> 2. Profil dürfte bis einschl. Basel SBB das deutsche sein, einschl.
> stromabnehmerbereich, so dass loks mit breitem stromabnehmer nach Basel
> SBB fahren.
Ja, und bis Basel RB auch.
> 3. Was ist die oberleitungsbauart bzw. wo ist der übergang von der
> deutschen auf die schweizer oberleitung? An der eigentumsgrenze?
Auf der nördlichen Seite der Schwarzwaldbrücke. Dazwischen gibt es eine
Trennstelle.
> 4. Ist der schmale schweizer oberleitungszickzack bis einschl. Basel Bad
> Bf verlegt?
Ja, und weiter bis in den dahinter liegenden Rangierbahnhof und in den auf
Schweizer Seite liegenden Hafenbahnhof.
> 5. Was für signale stehen da und welche zugsicherung gibt es? Nachdem
> viele deutsche Tfz keine Integra haben, müsste die strecke mitsamt
> einfahrbereich Basel SBB wohl mit PZB ausgestattet sein? Gibt es
> umgekehrt bis einschl. Basel Bad Bf schweizer zugsicherung, damit dort
> schweizer Tfz hin fahren können (im wesentlichen im güterverkehr)?
PZB liegt bis Basel SBB, AFAIK auch bis an den Eingang des Rangierbahnhofs.
Umgekehrt weiss ich nicht, ob Signum weiter geht als bis vor das
Einfahrsignal von Basel Bad Bf. Schweizer Signale stehen auf jeden Fall bis
zur Schwarzwaldbrücke.
Gruss
Roman°
> 3. Was ist die oberleitungsbauart bzw. wo ist der übergang von der
> deutschen auf die schweizer oberleitung? An der eigentumsgrenze?
Gute Frage, die Trennstelle auf der Brücke ist mit Schweizer Signalen
gekennzeichnet, auf der "SBB-Seite" der Brücke gibt es aber noch die
Verzweigung zum Rangierbahnhof bzw. Personenbahnhof.
> 4. Ist der schmale schweizer oberleitungszickzack bis einschl. Basel Bad
> Bf verlegt?
Ja, da kommen auch Schweizer Loks ohne Deutschlandpaket hin.
> 5. Was für signale stehen da und welche zugsicherung gibt es? Nachdem
> viele deutsche Tfz keine Integra haben, müsste die strecke mitsamt
> einfahrbereich Basel SBB wohl mit PZB ausgestattet sein? Gibt es
> umgekehrt bis einschl. Basel Bad Bf schweizer zugsicherung, damit dort
> schweizer Tfz hin fahren können (im wesentlichen im güterverkehr)?
Der Bahnhof Basel Bad steuert noch die Verzweigung zum
Rangierbahnhof/Personenbahnhof SBB mit, danach geht es als zwei
getrennte zweigleisige Strecken weiter.
Im Bahnhof Basel Bad gibt es eine Komplettausrüstung mit Schweizer
Zugsicherung. Der SBB-Personenbahnhof ist nur an den Einfahrsignalen mit
der deutschen PZB ausgerüstet (und evtl. die Signale am Ende Richtung
Frankreich, aber das weiß ich nicht).
> 6. Wird das ganze von einem stellwerk gesteuert oder gibt es an der
> eigentumsgrenze eine übergabe?
Die Grenze der Stellbereiche liegt auf der zweigleisigen Strecke nach
Rangierbahnhof bzw. Personenbahnhof SBB. Beide Strecken sind im GWB
befahrbar.
> 7. Grenztarifpunkt ist Basel Bad Bf? Das heißt, bei einer fahrkarte von
> irgendwo in Deutschland nach Basel SBB ist die BahnCard-ermäßigung des
> letzten abschnitts nur 25%?
Ich denke mal, ja.
Mehr Infos hier: http://www.bueker.net/trainspotting/stations_basel.php
--
Gruss * Holger Metschulat
Holger * e-mail: ho...@stellwerke.de, http://home.arcor.de/estw
"Internet-Nutzung ist ein Privileg und kein Recht."
(Rechnerraum-Ordnung an der Uni von 1994)
PZB habe ich auch schon in Pratteln an den Ausfahrsignalen Ri. Süden
entdeckt.
Gruß Ralf
--
Wollen sie einen Bedienplatz von Siem***, oder gleich was gescheites?
Je nach dem welches Gleis frei ist. Kommt auch auf dem Fdl an. Vom
Badischen her gesehen wechselt der ICE ganz nach links und die S6 auf
das rechte in Richtung SBB. Die Güterzüge bleiben in Richtung Muttenz
auf dem rechten Gleis.
> 2. Profil dürfte bis einschl. Basel SBB das deutsche sein, einschl.
> stromabnehmerbereich, so dass loks mit breitem stromabnehmer nach Basel
> SBB fahren.
Mit deutschem Profil geht es bis Pratteln
> 3. Was ist die oberleitungsbauart bzw. wo ist der übergang von der
> deutschen auf die schweizer oberleitung? An der eigentumsgrenze?
Wie in anderen Beiträgen schon geschrieben auf der Mitte der Rheinbrücke
ist die Schutzstrecke und da ändert sich auch die Bauart der Oberleitung
> 4. Ist der schmale schweizer oberleitungszickzack bis einschl. Basel Bad
> Bf verlegt?
Bis Weil am Rhein.
> 5. Was für signale stehen da und welche zugsicherung gibt es? Nachdem
> viele deutsche Tfz keine Integra haben, müsste die strecke mitsamt
> einfahrbereich Basel SBB wohl mit PZB ausgestattet sein? Gibt es
> umgekehrt bis einschl. Basel Bad Bf schweizer zugsicherung, damit dort
> schweizer Tfz hin fahren können (im wesentlichen im güterverkehr)?
Integra liegt bis Weil am Rhein und die PZB im Personenbahnhof und von
da auch Richtung Pratteln aber nicht an jedem Signal. Warum kann ich
nicht sagen. Der Rangierbahnhof Muttenz ist auch PZB.
> 6. Wird das ganze von einem stellwerk gesteuert oder gibt es an der
> eigentumsgrenze eine übergabe?
Bis Gellert Fdl Badischer Bahnhof, dann der Fdl SBB.
Schau Dir die Strecke doch mal an
Gruß Tobias
>Wikipedia fasst sich zur Basler Verbindungsbahn eher kurz und lässt
>wesentliche technische fragen unbeantwortet:
Deine zwischenzeitlichen Ergänzungen, bzw. die "auf dem Kopf stehende"
Systemskizze, sind nicht ganz zutreffend. Und weil ich zur Wikipedia
nichts beitrage, hier eine Klarstellung.
Die Eigentumsgrenze zwischen der Parzelle 0398 in Sektion VIII des
Grundbuchs Basel-Stadt (= heute SBB AG) und GB 447 (= heute Bundes-
eisenbahnvermögen) ist seit Jahrzehnten unverändert. Ich gehe sogar
davon aus, dass seit dem ursprünglichen Bau der VB keine Mutation der
rechtsrheinischen Grundstücksgrenze erfolgte. Die Y,X-Geokoordinaten
sind nach <http://www.stadtplan.bs.ch/geoviewer/> ungefähr bei
613161.2, 267670.9 abgegriffen; die Grenze entspricht im Gelände dem
SBB-Bahn-km 3,461 ("Personenlinie" auf dem oberstrom = östlich
gelegenen Gleis). Das ist zwar nördlich des Rheins, aber eben nicht
der Rheinbrücken-Nordkopf (wie im Wikipediatext; erst recht nicht
linksrheinisch wie in der Wikipedia-Skizze), sondern südlich der EÜ
Grenzacherstrasse, gegenüber dem Museum Tinguely.
Die (Grund-)Eigentumsgrenze entspricht mittlerweile der Infrastruktur-
grenze (die früher nördlich der Grenzacherstrasse lag, aber drei
Streckenmeter niedriger als im Wikepdiatext). Letztere ist ganz
überwiegend nur praktisch relevant für die Trassenpreisabrechnung und
die Ausübung der (noch) Bahnpolizei (künftig wohl: Sicherheitsdienste
der Transportunternehmen).
Die "elektrische" Netztrennstelle (Schutzstrecke) ist weiter südlich
_auf_ der Rheinbrücke, bei Bahn-km 3,300 von Basel SBB PB.
Im Zweifel ist zum Verständnis die Übersicht der DB Netz AG, Infra-
struktur Schweiz, hilfreich
<http://fahrweg.dbnetze.com/site/shared/de/dateianhaenge/infomaterial/trasse/trasse__streckenkarte__schweiz__2010.pdf>
(Die Planskizze in Blatt 3 des pdf hat leider zwei nicht korrigierte
Schreibfehler, weil der Bahnhofsname Riehen den amtlich gestrichenen
Zusatz noch trägt und die Infrastrukturgrenzen-Stationierung auf dem
früheren SBB-km 3,534 belassen wurde; richtig ist die Systemskizze
Blatt 4, wo zutreffend die Infrastrukturgrenzen-Stationierung auf die
Eigentumsgrenzen-Stationierung 3,461 berichtigt ist).
Das - sich im Internet eher zurückhaltende - EBA und das - örtlich
zuständige und publikationspflichtige - BAV haben die aus den
Infrastrukturgegebenheiten abgeleiteten fahrzeugseitigen Maßgaben in
einer (nicht auf die ehemalige VB beschränkten) cross-acceptance-
Vereinbarung niedergelegt und online gestellt. Inhaltlich kommt es auf
den Anhang II an; die ex-VB steht prominent in den beiden ersten
Abschnitten als D1 und D2.
Die BAV-Darstellung ist m.E. weniger gut auffindbar als die vom EBA
<http://www.bav.admin.ch/themen/02783/02784/02799/02805/index.html?lang=de>
<http://www.eba.bund.de/cln_005/nn_201964/DE/Infothek/Fahrzeuge/Inbetriebnahme/CrossAcceptance/crossacceptance__inhalt.html?__nnn=true>
>1. Auf welchem gleis wird gefahren? (Ich nehme an rechts, um
>gleiswechsel in Basel Bad Bf zu vermeiden?)
Die Reisezüge DE -> CH benützen in der Regel bis zum Gellert die
Güterlinie, also den unterstromigen Überbau, hingegen die Güterzüge CH
-> DE ab dem Gellert evtl. die Personenlinie, also den oberstromigen
Überbau. Das entspricht tatsächlich dem überwiegenden Rechtsverkehr.
Daran soll sich nach dem momentan plangenehmigten Stand für das SBB-
Projekt der zweiten Rheinbrücke prinzipiell nichts ändern.
Allerdings wird die - seit der Herstellung der Zweigleisigkeit 1962 -
nicht wirklich umgesetzte Trennung in Personen- und Güterlinie kommen;
d.h. die bestehenden Überbaue sind im Zielzustand diejenigen der
Güterlinie, die oberstrom hinzukommenden werden zu denen der
Personenlinie, jeweils banalisiert, aber mit Vorzugsrichtung rechts.
>4. Ist der schmale schweizer oberleitungszickzack bis einschl. Basel Bad
>Bf verlegt?
Die Fahrdrahtablenkung aller 16,7 Hz-Strecken beläuft sich jedenfalls
seit Mitte der 90er Jahre im ganzen Kanton BS (Ausnahme Wiesentalbahn
und das Gegengleis Konstanz - Mannheim jenseits der gekennzeichneten
Stelle im Nordkopf des Bf RB) auf +-20 cm; unabhängig von Eigentum,
Bauform und Betriebsführung.
Solange der Bad Rbf in seinem vollem Umfang gemäß Staatsvertrag Baden
mit BS vom 24./31.03.1900 (unter SG 954.550 rubriziert in
<http://www.gesetzessammlung.bs.ch/sgmain/default.html> bzw. Nachtrag
vom 24.12.1910(!)/20.01.1911 (ebenda, SG 954.551) betrieben wurde
(also insbesondere die Gruppe K als Ein- und Ausfahrgruppe sämtlicher
schweizkommender/-gehender Güterzüge benutzt wurde), bestand
allerdings kein Anlass, das Richtungsgleis Mannheim - Konstanz
nördlich des Einfahrsignals A des Bad (Personen)Bf und/oder die
VzG-Strecke 4405 nördlich der Gruppe L des Bad Rbf im Hinblick auf
Oberleitung und Sicherungstechnik interoperabel auszustatten.
>5. Was für signale stehen da und welche zugsicherung gibt es? Nachdem
>viele deutsche Tfz keine Integra haben, müsste die strecke mitsamt
>einfahrbereich Basel SBB wohl mit PZB ausgestattet sein? Gibt es
>umgekehrt bis einschl. Basel Bad Bf schweizer zugsicherung, damit dort
>schweizer Tfz hin fahren können (im wesentlichen im güterverkehr)?
>6. Wird das ganze von einem stellwerk gesteuert oder gibt es an der
>eigentumsgrenze eine übergabe?
Weder die SBB AG noch die Deutsche Bahn-Gruppe haben auf Grund der
bloßen Auflösung der Verbindungsbahngemeinschaft sachlich-technische
Änderungen der vorhandenen Infrastrukturen vorgenommen, so dass der
historische Zustand - auf neuer Vertragsgrundlage, d.i. der seit
1.1.2004 gültige Infrastrukturanschlussvertrag vom 8.9./14.12.2004 -
fortbesteht, bzw. fortentwickelt wird|ist (z.B. GSM-R).
Die VB-Übereinkunft vom 23.11.1869 mit Schlussprotokoll vom 25.4.1870,
Betriebsvertrag vom 30./31.10.1873 und Nachtrag I zur Übereinkunft vom
10./13.7.1906 zwischen Gr.Bad.StB und der SCB, sowie die Nachträge II
vom 5./13.9.1928, III vom 12./27.4.1940 und IV vom 12./20.9.1954
zwischen DRG|DR|DB und den SBB sind veröffentlicht bei Haustein,
Werner und Pschirrer, Willibald [Hrsg.], Internationales Eisenbahn-
recht - Quellensammlung, Frankfurt/Main 1954 [Verkehrswissenschaft-
liche Lehrmittelgesellschaft mbH], Band II, und zwar Seiten 1532 bis
1543 in Kapitel IV C 7A.
Zur VB gehörte (entgegen der Wikipedia-Darstellung) laut Nachträgen II
und III auch die Strecke zwischen Basel SBB RB (nicht Muttenz und
nicht Pratteln!) und dem Gellert. Nördlicher Beginn Weiche 1 am
Gellert bei km 2,399+5 von SBB PB = km 1,453 der gegenläufig
stationierten Güterlinie; südliches Ende in km 3,350+6 bei der Weiche
14 des damals neuen Bf Basel SBB RB. Der Nachtrag IV ließ die äußeren
Grenzen der VB ausdrücklich bestehen (Art. 2), gibt allerdings im Text
keinen Hinweis auf die allfällige Neuregelung der Stationierungen um
Gellert, die durch die Zweigleisigkeit hervorgerufen worden sein muss.
Der Grundsatz dessen, was wir heute als (technisch) Interoperabilität
und (aus Regulierungssicht) als *nicht* dikrminierungsfreien Netz-
zugang bezeichnen würden, ist übrigens bereits in Ziffer 1 des
Schlussprotokolls(!) vom 25.4.1870 hinterlegt, der lautet <zitat>Für
den Fall des Ansuchens anderer Bahnverwaltungen um Mitbenützung der
Verbindungsbahn zwischen den beiden Bahnhöfen zu Basel erklären die
Verwaltungen der Gr.bad.Eb. und der SCB auf der Grundlage ihrer Über-
einkunft vom 23. November 1869, noch ausdrücklich, dass die Benützung
der Verbindungsbahn für selbständige Züge einer dritten Bahn nur mit
beidseitiger Zustimmung zulässig und dass die für eine solche Mit-
benützung der Verbindungsbahn, mit Ausschluss der beiden Bahnhöfe, zu
leistende Vergütung als Einnahme der Gemeinschaft (Art. 6 der Über-
einkunft) zu behandeln sei.</zitat> Außer der DEBG/SWEG für gewisse
einzelne Reisesonderzüge Kandern - Basel SBB PB dürfte aber keine
bundesrepublikanische NE von dieser Regelung Gebrauch gemacht haben.
Unveröffentlicht - bzw. unberücksichtigt - sind m.W. die Änderung des
Betriebsvertrags vom 12./20.10.1875 (den Tarifartikel 8 betreffend),
sowie - nachvollziehbar - der fünfte Nachtrag zur VB-Übereinkunft vom
4.5./8.6.1993. In letzterem wurden "in Bausch und Bogen" die Nachträge
I bis IV formell aufgehoben und die Änderungen zwischen 1956 und 1992
abgehandelt, wozu insbesondere auch die sicherungstechnischen
Einrichtungen aller _drei_ die VB begrenzenden Bahnhöfe und ihrer
selbst gehören.
Die (rein aus Sicht des Fahrdienstleiters) Fernstellung der Block-
stelle (nach bundesdeutschem Sprachgebrauch: Abzweigstelle) am Gellert
durch den Fdl in Basel Bad Bf war hingegen bereits in Art. 4 des N IV
verankert gewesen. Daran soll sich nach dem momentan plangenehmigten
Stand für das SBB-Projekt der zweiten Rheinbrücke ebenfalls nichts
Grundsätzliches ändern; das Stellwerk Bpf ist im Wesentlichen
ausbaufähig.
--
mfg Matthias Dörfler