Hallo Johann,
Am 14.06.2013 19:03, schrieb Johann Mayerwieser:
> Ich glaub, da waren ein paar echte Idioten am Werk. Hätte ich im
> Zug gesessen, dann würde ich ein paar Anzeigen machen und auch
> versuchen, die Bahn zivilrechtlich in Haftung zu nehmen.
da triffst du aber vermutlich nicht die Verantwortlichen und die
Kosten werden dann sowieso umgelegt auf die Kunden bzw. bei der
nächsten Tarifverhandlung geltend gemacht, um Löhne und Gehälter nicht
zu großzügig zu bemessen. Es ist leicht, auch gute Mitarbeiter zu
demotivieren und daran scheint schon länger bei der DB gearbeitet zu
werden von Bahnvorstand und Politik. Wie viele andere ehemals
zuverlässige lukrative Staatsunternehmen der deutschen Infrastruktur
wurde auch die DB schon weitgehend kaputt gespart. Scheinbar gibt es
kaum noch notwendige Reserven zur Flexibilität bei Notlagen.
> Klarerweise kann ein Baum aufs Gleis fallen, klarerweise kann das
> Gebiet relativ unzugänglich sein, aber es gibt
> oberleitungsunabhängige Fahrzeuge, es gibt Erdungsmaterial.
Als Feuerwehrmann darfst du nicht Bahnerden, wenn du nicht mindestens
alle 1-2 Jahre einen Auffrischungskurs Bahnerden bekommst. Ganz davon
abgesehen, ob die zuständige Feuerwehr überhaupt Erdungsstangen
besitzt und verlastet hat.
Bei uns fährt zwar "nur" noch S-Bahn, aber trotzdem wären regelmäßige
Unterweisungen für den Notfall vorgeschrieben. Das bedeutet bei einer
freiwilligen Feuerwehr auch zusätzlich Opferung von Freizeit und
anwesendes Fachpersonal der DB, das wohl ziemlich stark eingespart
worden ist?
Als "Draisine" sind paar Axen mit Rädern vorhanden, um das Podest für
Arbeiten an verunglückten LKW zum "Schienenfahrzeug" um zu rüsten, das
zum RW gehört. Als Antrieb dient Muskelkraft. Wie das aussieht bei
anderen freiwilligen Feuerwehren mit ausreichend Erdungsstangen und
sonstigem Material sowie Ausbildungsstand TH-Bahnunfall I und II, ist
mir nicht bekannt, lässt aber reichlich Vermutungen zu. An den
Strecken sind früher wohl vorhandene Erdungsstangen mit Zubehör oft
Kupferdieben zum Opfer gefallen und nicht ersetzt worden?- Bei 2
Fahrdrähten der Strecke sind mindestens 4 Erdungsstangen nötig.
Ist es Feuerwehr nicht untersagt, vor Erscheinen des Notfallmanager
überhaupt Maßnahmen an Strecke und Schienenfahrzeug ein zu leiten?-
War da nicht etwas in den UVV zum Thema?- Sorry - TH-Bahn I ist schon
einige Zeit her...
> Wenn der
> Verantwortliche der Bahn nicht fähig ist, seinen Job zu machen,
> dann hat die Bahn mehr als versagt und dafür gehört sie gründlich
> hergenommen.
Kennst du die deutsche Justiz und ihre Arbeitsgeschwindigkeit bei
Zivilrechtsverfahren?- Dagegen ist die DB auch heute noch schnell und
zuverlässig! Meines Wissens beschäftigt die DB noch keine Zauberer und
ohne ausreichend vorhandenes Material und Ersatzzüge oder für Notfälle
einsatzbereit stehende Busse zum SEV kann der Notfallmanager auch
nicht mehr viel machen, selbst wenn er bereits außergewöhnliche
Fähigkeiten, Fachwissen und Einsatzbereitschaft besitzt!
Immer noch Fußgänger und Radfahrer... Lothar ***daeh Jries***
Ex-Hauptfeuerwehrmann - seit 2012 in Alters- und Ehrenabteilung -
letzte Auffrischung Bahnerden 2007 - TH Bahn I 2005