Am 31.10.2016 um 20:00 schrieb Gerald Gruner:
Hallo,
> Dass du trotz deiner gezeigten Hochnäsigkeit nicht einmal in der Lage bist,
> _Gründe_ zu nennen, die IYO bei einer S-Bahn(!) 4 Stunden(!!)
> "Gefangenschaft" rechtfertigen und dass du dich stattdessen im parallelen
> Posting feige "ausklinkst", um dein komplettes Scheitern nicht zugeben zu
> müssen, ist daher auch nicht verwunderlich.
Vielleicht mal zum Nachdenken:
Für Dinge wie Havarieren, liegengebliebene Züge, etc., gibt es
entsprechende Notfallpläne, die beschreiben, wie zu verfahren ist. Diese
Notfallpläne werden unabhängig von einem konkreten Ereignis verfaßt.
Hier werden alle möglichen Einflüsse berücksichtigt.
Tritt ein Ereignis ein, so haben sich die mit der Evakuierung befaßten
Mitarbeiter daran zu halten und diese Pläne so auszuführen. Warum? Sie
können im Einzelfall nicht alle konkreten und relevanten Punkte
abklären. Bei der Evakuierung haben sie sich an die Pläne zu halten.
Abweichungen davon, um das ganz zu beschleunigen usw. können zu Gefahren
führen, die der ad-hoc-Entscheider aus Mangel an Ortskenntnis usw. nicht
überblicken kann. Dadurch kann ein noch größerer Schaden angerichtet
werden, den die Mitarbeiter sicherlich nicht riskieren werden. Stell'
Dir mal vor, aufgrund der Abweichung von den Notfallplänen gibt es Tote,
der dies anordnende Mitarbeiter nimmt das voll auf seine Kappe, da er
wissentlich und absichtlich von den Vorschriften verstoßen hat.
Und die Presse sowie die Staatsanwaltschaft wird als erstes zitieren,
daß sich hier ein Mitarbeiter über Regeln hinweggesetzt hat.
Siehe zum Beispiel den Unfall in Bad Aibling. Auch hier hat sich
offensichtlich ein Mitarbeiter ad hoc über Vorschriften hinweggesetzt.
Das Ergebnis kennen wir.