Frag doch mal die schlauen Juristen in der Newsgroup:
de.soc.recht.misc
Die können Dir sicher helfen.
Gruß
Jan
Die können theroretisch über das Thema diskutieren, hier ist eine
praktische Lösung gefragt.
Grüße
Marc
--
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Marc Haber \ " Mensch, willst Du schnell und sorglos reisen,
Mailadresse im Header \------------\ so fahre mit der Bahn von Eisen. "
Bitte keine "courtesy copies", Danke! \ - Prof. Dr. Heinz Haber, 1975.
> Dafuer haben mich dann ein paar von den schwarzen Scherifs
> gefunden und mir erklaert, dass ich erstmal den gelben
> Zettel fuers Schwarzfahren annehmen muesste
Wer steht denn da drauf, als Aussteller?
> Dort erklaerte mir eine nette Dame, dass sie da nichts machen
> koenne und ich schriftlich Einspruch bei dem Inkassounternehmene
> Creditdata erheben sollte.
> Erstmal tat sich lange Zeit nix. Keine Antwort auf meinen
Mündlichen? Schriftlichen?
> Einspruch.
> Jetzt habe ich ne Mahnung von der Creditdata bekommen und aus dem
> Brief laesst sich schliessen, dass sie meinen ersten Einspruch
> gar nicht vorliegen hatten.
>
> Gegen die Mahnung habe ich auch wieder Einspruch erhoben.
>
> Wie geht es nun weiter?
So Du eine Teflonnummer von dort hast, kannst Du nachfragen, ob einer
Deiner Einsprüche mittlerweile dort vorliegt ;-)
Gruß, ULF
--
________________________________________________________________________
Ulf Kutzner Backhaushohl 46 D-55128 Mainz
________________________________________________________________________
> Ich bin am 1.10.99 mit der S4 von Dortmund-Moellerbruecke
> nach Unna gefahren. Ich war ca. 5 Minuten vor Abfahrt der
> S-Bahn am Bahnsteig und musste leider feststellen, dass
> der Fahrkartenautomat defekt war. :( Da an der Haltestelle
> gerade (naja schon seit langen) gebaut wird, war es mir
> nicht moeglich vor Ankunft der Bahn auf den gegenueber
> liegenden Bahnsteig zu kommen, um dort eine Fahrkarte zu
> bekommen. (Ich turn nun mal nicht ueber die Schienen.)
Das brauchst du auch wirklich nicht tun, denn es ist verboten.
> Also bin ich dann ohne gueltigen Fahrausweis in die Bahn
> gestiegen und hab mich auch nicht auf die Suche nach einem
> Zugbegleiter gemacht, da ich davon ausgehe dass sowas in
> einer S-Bahn eh nicht zu finden ist.
> Dafuer haben mich dann ein paar von den schwarzen Scherifs
> gefunden und mir erklaert, dass ich erstmal den gelben
> Zettel fuers Schwarzfahren annehmen muesste und gleich am
> naechsten Tag nach Dortmund zum Hauptbahnhof fahren muesste,
> dort erklaeren sollte das der Automat defekt war und die
> Leute an den Schaltern dann die Zahlungsaufforderung zurueck
> nehmen wuerden. (Ganz geglaubt hab ich das nicht.)
Werfen wir einmal einen Blick in die Beförderungsbedingungen,
zu finden in der Eisenbahn-Verkehrsordnung (im WWW auf meiner
Seite http://members.xoom.com/weemeyer/gesetze/evo.htm). In
§ 9 EVO heißt es:
| (1) Wenn der Tarif nichts anderes bestimmt, muß der Reisende
| bei Antritt der Reise mit einem Fahrausweis versehen sein.
| (3) Der Reisende ist verpflichtet, [...]
| d) bei der Prüfung der Fahrausweise unaufgefordert dem
| Kontrollpersonal zu melden, daß vor Antritt der Reise
| ein gültiger Fahrausweis nicht gelöst werden konnte,
| weil ein Fahrkartenschalter oder Fahrausweisautomat
| nicht vorhanden, nicht geöffnet oder nicht betriebs-
| bereit war.
Dass "ein Fahrausweisautomat [...] nicht betriebsbereit war",
ist ja bei dir der Fall. Zwar gab es einen anderen, aber du
hast ja dargelegt, dass du wegen der Bauarbeiten trotzdem
nicht mehr rechtzeitig lösen konntest, obwohl du rechtzeitig
da warst.
Trotzdem wirkt § 9 Abs. 3 Buchstabe d wohl nicht zu deinen
Gunsten wirkt. Denn du hast dich wohl nicht "bei der Prüfung
der Fahrausweise unaufgefordert" beim Kontrollpersonal gemeldet.
Du schriebst ja, die "schwarzen Sheriffs" hätten dich "gefunden".
Das klingt nicht danach, als ob du dich gemeldet hättest, als sie
kamen. Pech gehabt. Denn dann hast du die Pflicht des Abs. 3
nicht eingehalten, und dann heißt es in § 12 EVO:
| (1) Der Reisende ist zur Zahlung eines erhöhten Fahrpreises
| verpflichtet, wenn er [...]
| c) einer Verpflichtung nach § 9 Abs. 3 Buchstabe a, b
| oder d nicht nachkommt.
|
| (2) Der erhöhte Fahrpreis nach Absatz 1 beträgt [...] sechzig
| Mark.
Wenn du dich unaufgefordert gemeldet hättest, hättest du eventuell
beim Prüfpersonal nachlösen können. Zumindest ist das im Verkehrs-
verbund Rhein-Sieg der Fall. Ob das auch bei euch im Verkehrsver-
bund Rhein-Ruhr so ist, müsste in den Ausführungsbestimmungen zu
§ 9 EVO im VRR-Tarif stehen. Aber das ist alles irrelevant, wenn
du dich nicht unaufgefordert gemeldet hast.
Zumindest formal hast du also meines Erachtens kaum eine Chance,
wenn du dich nicht selber gemeldet hast. Du kannst aber noch ein-
mal auf die Automatenstörung hinweisen. Ob der Automat gestört
war, müsste an Hand der Aufzeichnungen des Automaten nachzuvoll-
ziehen sein, wenn diese noch existieren. Vielleicht hast du Glück.
Robert Weemeyer, Berlin
>Trotzdem wirkt § 9 Abs. 3 Buchstabe d wohl nicht zu deinen
>Gunsten wirkt. Denn du hast dich wohl nicht "bei der Prüfung
>der Fahrausweise unaufgefordert" beim Kontrollpersonal gemeldet.
>Du schriebst ja, die "schwarzen Sheriffs" hätten dich "gefunden".
Wie soll man das denn in einer S-Bahn machen?
Zugbegleiter im ueblichen Erscheinungsbild sind dort eher selten und
"schwarze Sheriffs" wuerde ich nicht grundsaetzlich als
Kontrollpersonal ansehen, dass mir in dem Fall weiterhelfen kann.
Ist der Begriff "Kontrollpersonal" ueberhaupt irgendwo definiert?
Armin
--
Armin Muehl
http://www.muehlenroda.de (Muehl privat)
http://home.t-online.de/home/muehl.armin/mfm.htm
(Muensterlaendisches Feldbahnmuseum e.V.)
>| (3) Der Reisende ist verpflichtet, [...]
>| d) bei der Prüfung der Fahrausweise unaufgefordert dem
>| Kontrollpersonal zu melden, daß vor Antritt der Reise
>Du schriebst ja, die "schwarzen Sheriffs" hätten dich "gefunden".
>Das klingt nicht danach, als ob du dich gemeldet hättest, als sie
>kamen. Pech gehabt. Denn dann hast du die Pflicht des Abs. 3
>nicht eingehalten, und dann heißt es in § 12 EVO:
Ich _persönlich_ würde würde Schwarze Sheriffs, BGS usw. nicht
unbedingt als Kontrollpersonal bezeichnen, dafür gibt es Zugführer und
Schaffner (oder wie die jetzt alle heißen). Und gerade diese Schwatten
kann man manchmal nicht auf anhieb als solche erkennen.
Gruß
Andreas
--
Hobby-Software, z. B. eine Modellbahnverwaltung, ist erhältlich bei:
Andreas Pothe Software http://www.pothe.de
Vogelbeerweg 14 http://www.modellbahnverwaltung.de
D-31787 Hameln
>Also bin ich dann ohne gueltigen Fahrausweis in die Bahn
>gestiegen und hab mich auch nicht auf die Suche nach einem
>Zugbegleiter gemacht, da ich davon ausgehe dass sowas in
>einer S-Bahn eh nicht zu finden ist.
>Dafuer haben mich dann ein paar von den schwarzen Scherifs
>gefunden und mir erklaert, dass ich erstmal den gelben
>Zettel fuers Schwarzfahren annehmen muesste und gleich am
>naechsten Tag nach Dortmund zum Hauptbahnhof fahren muesste,
>dort erklaeren sollte das der Automat defekt war und die
>Leute an den Schaltern dann die Zahlungsaufforderung zurueck
>nehmen wuerden. (Ganz geglaubt hab ich das nicht.)
Stehen denn auf dem Zettel irgendwelche Hinweise, wie man sich bei
Einwänden verhalten soll?
Neulich habe ich beobachtet, wie zwei Sicherheitsleute bei einem
Fahrgast, der angab, der Automat sei defekt gewesen, auch zunächst die
Personalien aufgenommen und den bewussten Zettel ausgefüllt haben.
Sie haben aber auch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die
Begründung "Automat defekt" auf dem Zettel (codiert) vermerkt wurde,
er schriftlich widersprechen solle und die Sache überprüft werde.
Ist auf deinem Zettel etwas Entsprechendes eingetragen?
Evt. kann dir auch der "Regionale Ansprechpartner Nahverkehr" (RAN)
der DB weiterhelfen. E-Mail: ran-rhe...@bku.db.de
Gruß
E.S.
--
Noch 351 Tage bis zum Jahrtausendwechsel!
Inbesondere dann nicht, wenn sie in Zivilkleidung herumlaufen. Es hääte
auch nicht viel Sinn, wollte man Fahrgäste (womöglich mit Gepäck) in
prinzipiell unbegleiteten S-Bahnen verpflichten, den Zug nach
möglicherweise doch anwesenden Kontrolleuren abzusuchen.
> Ich glaub naemlich, dass mir das sofortige Melden auch nichts genuezt
> haette. Alle Leute, die an dem Abend bei der Station Moellerbruecke
> eingestiegen sind, haben so einen netten gelben Zettel bekommen.
Das wäre doch schon mal ein Hinweis für den Verkehrsbetrieb. Gibt es
irgendwo im Tarifwerk eine Regelung, daß Zeitkarten nicht ab
Moellerbrücke gelten?
> Wie geht es nun weiter? Darf ich nur S-Bahn fahren, wenn alle
> Automaten funktionieren? Haette ich wirklich nach Dortmund zum
> Hauptbahnhof gehen sollen?
> Ich meine die Creditdata hat doch keine Chance zu ueberpruefen, ob
> der Automat an dem Tag tatsaechlich kaputt war.
> Was kommt noch auf mich zu?
Im Zweifelsfall kommt es wegen der unbezahlten Fahrkarte zu einem Prozeß, den
Du aber gewinnen wirst. Daß das Inkassounternehmen das erhöhte
Beförderungsentgelt eintreiben möchte, ist fast schon logisch, da der ganze
(automatisierte) Vorgang von den SchwarzenSheriffs (*) bis zur
Zahlungaufforderung vermutlich ohne Eingriff des Verkehrsunternehmens läuft.
Eigentlich hätte sich der Automatenbetreiber (vermutlich die Bahn) sofort um
Dein Problem kümmern müssen. An dieser Stelle hatten die Sheriffs recht, die
ebenfalls korrekt gehandelt haben, als sie Dir ein Ticket geschrieben haben. Du
mußt Dich wieder an die Bahn wenden, nur die Bahn als Auftraggeber des
Inkassounternehmens kann die ganze Eintreiberei wieder abblasen.
(*) Ich wage viel, aber hier wage ich keine Abkürzung.
-JJ
Frankfurter U-Bahnseite - http://members.tripod.de/JJ
> Wenn du dich unaufgefordert gemeldet hättest, hättest du eventuell
> beim Prüfpersonal nachlösen können. Zumindest ist das im Verkehrs-
> verbund Rhein-Sieg der Fall. Ob das auch bei euch im Verkehrsver-
> bund Rhein-Ruhr so ist, müsste in den Ausführungsbestimmungen zu
> º 9 EVO im VRR-Tarif stehen. Aber das ist alles irrelevant, wenn
> du dich nicht unaufgefordert gemeldet hast.
Das kommt darauf an, ob sich mit Prüfpersonal in der S-Bahn rechnen kann oder
nicht. Bei uns in Ffm ist lange nicht in jeder S-Bahn Prüfpersonal und durch
die Fahrzeuge vom Typ ET 420 ist die Suche nach dem Prüfpersonal auch nahezu
aussichtslos, da es keine Übergänge zwischen den Wagen gibt. Wenn im VRR in
jedem Zug Prüfer mitfahren, hätte sie suchen sollen. Wenn die Kontrollen jedoch
nur stichprobenartig erfolgen, kann sie nicht mit Prüfpersonal im Zug rechnen.
In solchen Fällen am Besten:
- Automatennummer aufschreiben/merken (zeigt wohl, daß man sich wenigstens
um einen Fahrschein gekümmert hat)
- wenn man sieht, daß eine Kontrolle durchgeführt wird, am Besten direkt auf
die Kontrolleuere zugehen und mitteilen, daß man keinen Fahrschein hat, weil
der Automat defekt war. Das nimmt das Argument des Passiven, wie Robert
schon dargelegt hat.
- Man bekommt dann zwar auch einen gelben Zettel ausgestellt. Allerdings
sollte man darauf achten, daß Automatennummer und der Defekt darauf vermerkt
wird.
--
Gruss * Holger Metschulat
Holger * e-mail: ho...@sgs.wh.tu-darmstadt.de
* http://www.sgs.wh.tu-darmstadt.de/homer
** "Verstaerker schwingen immer, Oszillatoren nie!" (Murphy) **
> "Robert Weemeyer" <robert....@gmx.de> wrote:
>
> >Trotzdem wirkt § 9 Abs. 3 Buchstabe d wohl nicht zu deinen
> >Gunsten wirkt. Denn du hast dich wohl nicht "bei der Prüfung
> >der Fahrausweise unaufgefordert" beim Kontrollpersonal gemeldet.
> >Du schriebst ja, die "schwarzen Sheriffs" hätten dich "gefunden".
>
> Wie soll man das denn in einer S-Bahn machen?
> Zugbegleiter im ueblichen Erscheinungsbild sind dort eher selten und
> "schwarze Sheriffs" wuerde ich nicht grundsaetzlich als
> Kontrollpersonal ansehen, dass mir in dem Fall weiterhelfen kann.
Typischerweise kommt das Kontrollpersonal in den Wagen und ruft
"Die Fahrausweise bitte!". Dann weiß man, dass es sich um eine
Prüfung der Fahrausweise handelt, und dann hat man sich unauf-
gefordert zu melden und nicht zu warten, bis der Kontrolleur
fragt: "Na, und Sie? Haben Sie auch einen Fahrschein?"
Robert Weemeyer, Berlin
> aussichtslos, da es keine Übergänge zwischen den Wagen gibt. Wenn im VRR in
> jedem Zug Prüfer mitfahren,
Dem ist nicht so.
> hätte sie suchen sollen. Wenn die Kontrollen jedoch
> nur stichprobenartig erfolgen, kann sie nicht mit Prüfpersonal im Zug rechnen.
Gruß, ULF
> Typischerweise kommt das Kontrollpersonal in den Wagen und ruft
> "Die Fahrausweise bitte!". Dann weiß man, dass es sich um eine
> Prüfung der Fahrausweise handelt, und dann hat man sich unauf-
> gefordert zu melden und nicht zu warten, bis der Kontrolleur
> fragt: "Na, und Sie? Haben Sie auch einen Fahrschein?"
Echte Kontrolleure [TM] wollen meist von allen Fahrgästen die
Fahrscheine sehen, da sie in der Regel einmal durchlaufen.
> Werfen wir einmal einen Blick in die Beförderungsbedingungen,
> zu finden in der Eisenbahn-Verkehrsordnung (im WWW auf meiner
> Seite http://members.xoom.com/weemeyer/gesetze/evo.htm). In
> § 9 EVO heißt es:
>
> | (1) Wenn der Tarif nichts anderes bestimmt, muß der Reisende
> | bei Antritt der Reise mit einem Fahrausweis versehen sein.
>
> | (3) Der Reisende ist verpflichtet, [...]
> | d) bei der Prüfung der Fahrausweise unaufgefordert dem
> | Kontrollpersonal zu melden, daß vor Antritt der Reise
> | ein gültiger Fahrausweis nicht gelöst werden konnte,
> | weil ein Fahrkartenschalter oder Fahrausweisautomat
> | nicht vorhanden, nicht geöffnet oder nicht betriebs-
> | bereit war.
>
> Dass "ein Fahrausweisautomat [...] nicht betriebsbereit war",
> ist ja bei dir der Fall. Zwar gab es einen anderen, aber du
> hast ja dargelegt, dass du wegen der Bauarbeiten trotzdem
> nicht mehr rechtzeitig lösen konntest, obwohl du rechtzeitig
> da warst.
>
> Trotzdem wirkt § 9 Abs. 3 Buchstabe d wohl nicht zu deinen
> Gunsten wirkt. Denn du hast dich wohl nicht "bei der Prüfung
> der Fahrausweise unaufgefordert" beim Kontrollpersonal gemeldet.
> Du schriebst ja, die "schwarzen Sheriffs" hätten dich "gefunden".
> Das klingt nicht danach, als ob du dich gemeldet hättest, als sie
> kamen. Pech gehabt.
Da bin ich aber ganz anderer Auffassung. Die Formulierung
"unaufgefordert ... zu melden" bedeutet doch wohl lediglich, dass der
Automatenausfall anzugeben ist, auch wenn nicht ausdrücklich danach
gefragt wird. Aber sie bedeutet wohl kaum, sich darum bemühen zu müssen,
der Frage nach dem Fahrschein zuvorzukommen, zumal ja die
Fahrscheinprüfung erst mit ebendieser Frage beginnt und nur dann ("bei
der Prüfung") die Meldepflicht besteht.
Ich denke, Barbara hat sich völlig korrekt verhalten. Sie hätte nur dann
gegen § 9 Abs. 3 verstoßen, wenn sie den Automatenausfall gegenüber dem
Kontrolleur verschwiegen hätte.
Gruß
Mike
>Das kommt darauf an, ob sich mit Prüfpersonal in der S-Bahn rechnen kann oder
>nicht. Bei uns in Ffm ist lange nicht in jeder S-Bahn Prüfpersonal und durch
>die Fahrzeuge vom Typ ET 420 ist die Suche nach dem Prüfpersonal auch nahezu
>aussichtslos, da es keine Übergänge zwischen den Wagen gibt. Wenn im VRR in
>jedem Zug Prüfer mitfahren, hätte sie suchen sollen. Wenn die Kontrollen jedoch
>nur stichprobenartig erfolgen, kann sie nicht mit Prüfpersonal im Zug rechnen.
Grundsätzlich sollen ab 19 Uhr alle S-Bahnen im VRR-Bereich von
Sicherheitspersonal begleitet werden. Verlass ist darauf allerdings
auch nicht.
> robert....@gmx.de (Robert Weemeyer) wrote:
>
> > Wenn du dich unaufgefordert gemeldet hättest, hättest du eventuell
> > beim Prüfpersonal nachlösen können.
>
> Bei uns in Ffm ist lange nicht in jeder S-Bahn Prüfpersonal und durch
> die Fahrzeuge vom Typ ET 420 ist die Suche nach dem Prüfpersonal auch
nahezu
> aussichtslos, da es keine Übergänge zwischen den Wagen gibt.
Wenn du keinen Fahrausweis lösen konntest, bist du - entgegen
deiner Annahme - gar nicht verpflichtet, nach dem Kontrollper-
sonal zu suchen. Du hast dich nur "bei der Prüfung der Fahraus-
weise unaufgefordert [...] zu melden". Sie hätte sich also ein-
fach setzen können und mitfahren. Aber als die Kontrolle kam,
da hätte sie sich unaufgefordert melden müssen.
Robert Weemeyer, Berlin
> Normalerweise gibt es kein Kontrollpersonal in den S-Bahnen des VRR.
> Beim Einsteigen in die fast leere Bahn, habe ich die beiden nicht bemerkt
> und als sie den Waggon betraten und die Fahrgaeste aufforderten, die
> Fahrscheine vorzuzeigen, war ich die erste die kontrolliert wurde
(bedingt
> durch meine Position in dem Waggon).
Wenn das so ist und du sofort angegeben hast, dass du keinen Fahr-
ausweis lösen konntest, und nicht erst so getan hast, als hättest
du einen ("Na, wo hab ich ihn denn bloß ..."), dann würde ich das
als unaufgeforderte Meldung auffassen, und du müsstest nicht zah-
len. Weise dann darauf hin, dass du deine Verpflichtung nach § 9
Abs. 3 Buchstabe d EVO nach Kräften erfüllt hast und du deshalb
die 60 DM nach § 12 EVO nicht zu zahlen brauchst.
> Und auch wenn ich mich bei Ihnen gemeldet haette, die duerfen soweit ich
> das weiss keine Fahrkarten verkaufen. Ich haette also auch einen gelben
> Zettel mit der Zahlungsaufforderung bekommen.
Es mag sein, dass das im VRR anders geregelt ist als im VRS.
> Sollte ich das naechste mal erstmal durch die gesamte S-Bahn laufen und
> schauen, ob schwarze Sheriffs, oder Kontrolleure in Zivil (kommt im VRR
> hier auch oefter vor) anwesend sind?
Nein, dazu bist du nicht verpflichtet. Unaufgefordert melden, wenn
die Kontrolle kommt, mehr musst du in einem solchen Falle nicht
tun.
> Wie kommt man an die Ausfuehrungsbestimmungen ran?
Den VRR-Tarif müsstest du nach § 11 EVO an allen besetzten Bahn-
höfen und Auskunftsstellen der Eisenbahn einsehen können. Lies
dir dann die Ausführungsbestimmungen zu § 9 und zu § 12 durch.
> Ich glaub naemlich, dass mir das sofortige Melden auch nichts genuezt
> haette. Alle Leute, die an dem Abend bei der Station Moellerbruecke
> eingestiegen sind, haben so einen netten gelben Zettel bekommen.
Es ist nicht gesagt, dass sich die Kontrolleure mit dem Tarif so
genau auskennen.
Sicherheitshalber: Keine Gewähr für die Auskunft, ich bin kein
Anwalt.
Robert Weemeyer, Berlin
Wie, du hast die Nummer nicht angegeben? Auch wenn's nicht explizit
draufsteht, sollte es doch in deinem Interesse sein, denen die
Bearbeiung o leicht wie möglich zu machen.
Steht das mit dem "Einspruchsverfahren" überhaupt in den Beförderungs-
bedingungen? Ansonsten sollte es reichen, wenn du das -- wie in dem hier
geposteten Auszug vorgesehen -- bei der Kontrolle angibst. Alles andere
wäre dann Problem der DB _AG_ (also privatrechtlich) oder von ihr
beauftragten Unternehmen.
Claus
--
Claus André Färber <http://www.faerber.muc.de>
PGP: ID=1024/527CADCD FP=12 20 49 F3 E1 04 9E 9E 25 56 69 A5 C6 A0 C9 DC
Gruß,
Ingo
Gruß,
Ingo
> Typischerweise kommt das Kontrollpersonal in den Wagen und ruft
> "Die Fahrausweise bitte!". Dann weiß man, dass es sich um eine
> Prüfung der Fahrausweise handelt, und dann hat man sich unauf-
> gefordert zu melden und nicht zu warten, bis der Kontrolleur
> fragt: "Na, und Sie? Haben Sie auch einen Fahrschein?"
Ist einfach zu viel Aufwand und eigentlich kaum zu verstehen. Da soll sie sich
durch die S-Bahn drängeln, um dem Wort 'unaufgefordert' Tribut zu zollen. Wenn
systematisch ein Wagen kontrolliert wird, geschieht dies innerhalb von wenigen
Minuten bevor die nächste Station angefahren wird. Dies im Gegensatz zur
normalen Fahrkartenkontrolle in Reisezügen, die sich über viele Bahnhöfe
hinziehen kann und fortgesetzt wird, wenn der Schaffner am Ende des Zuges
angekommen ist (natürlich in anderer Richtung). Hier könnte man mit der
Einsteigestation schummeln und deswegen stehen die Worte 'unverzüglich' und
'unaufgefordert' im Regelwerk (für 'unverzüglich' kann ich nicht bürgen,
sinngemäß steht da natürlich was drin).
Wenn sie also bei einer stichprobenartig erfolgenden Kontrolle sitzenbleibt und
auf den Kontrolleur wartet, verstößt sie vielleicht gegen den Buchstaben, nicht
aber gegen den Sinn der Vorschriften.
> Wenn du keinen Fahrausweis lösen konntest, bist du - entgegen
> deiner Annahme - gar nicht verpflichtet, nach dem Kontrollper-
> sonal zu suchen. Du hast dich nur "bei der Prüfung der Fahraus-
> weise unaufgefordert [...] zu melden". Sie hätte sich also ein-
> fach setzen können und mitfahren. Aber als die Kontrolle kam,
> da hätte sie sich unaufgefordert melden müssen.
Habe ich Dir eben in einem anderen Beitrag schon mal geschrieben - alles hat
Grenzen und abhauen kann sie nicht.
Außerdem ist der defekte Automat nicht ihre Schuld. Im Prinzip ist es eine
Frage der Kundenfreundlichkeit, wie man in einem solchen Fall verfährt. Wenn in
einem solchen Fall ein Ticket geschrieben wird, darf sich der Verkehrsbetrieb
nicht über Kundenschwund wundern.
Wer kennt schon die Vorschriften und weiß das mit dem 'unaufgefordert'? Nicht
viele... Das ist wie mit der Straßenbahn am Zebrastreifen - im Prinzip müßte
sie die Fußgänger nicht durchlassen.
ich denke, Du solltest das zusätzlich noch dem VRR (siehe
http://www.vrr.de/) schildern. Möglicherweise auch noch der örtlichen
Presse. Es ist doch ein Unding, daß bei einem vom Verkehrsunternehmen zu
vertretenden Fehler der Fahrgast erst umständlich Briefe schreiben
(Arbeitszeit, Porto, Schreibmaterial) und sich womöglich auch noch mit
irgendwelchen Mahnungen rumärgern muß. Zumahl es gar nicht so wenig Menschen
gibt, die mit dem Schreiben eines Briefes schon völlig überfordert sind. An
der Tankstelle passiert einem sowas doch auch nicht...
Die Kontrolleure können nicht überprüfen, ob der Automat tatsächlich defekt
ist. Das Notieren der Adressen sowie der Information, daß die Automaten
außer Betrieb seinen ist -sofern die Damen und Herren sich dabei ausgesucht
freundlich den Fahrgästen gegenüber verhalten- nicht zu beanstanden. Dann
jedoch müßte m.E. das Verkehrsunternehmen von sich aus aktiv werden. Es
müßte den Automaten baldigst prüfen. Sollte er tatsächlich defekt gewesen
sein so ist den Kunden umgehend ein Entschuldigungsbrief zu schreiben,
eventuell noch mit irgendeinem Gimmick als kleine Entschädigung für die
Unannehmlichkeiten.
Das jetzige Verfahren dürfte jedenfalls kaum geeignet sein, Kunden die eine
Wahl haben zum Bleiben zu bewegen.
Gruß
Martin
>Ekkehard Schwarz schrieb in Nachricht
><3880c559...@news.online-club.de>...
>>
>>Grundsätzlich sollen ab 19 Uhr alle S-Bahnen im VRR-Bereich von
>>Sicherheitspersonal begleitet werden. Verlass ist darauf allerdings
>>auch nicht.
>>
>Es stellt sich auch noch die Frage, ob der Gelegenheits-/Seltenfahrer diese
>wissen kann/soll./muß.
IMHO nicht. Jedenfalls nicht, wenn es um das Verhalten bei unfreiwil-
ligem Schwarzfahren (wegen defekter Automaten, Entwerter etc.) geht.
Aber hier fehlt es offensichtlich an einer kundenfreundlichen (und für
Normalfahrgäste verständlichen) Regelung. Der Aufkleber "Einstieg nur
mit Fahrausweis" hilft hier nicht weiter.
>Das wäre doch schon mal ein Hinweis für den Verkehrsbetrieb. Gibt es
>irgendwo im Tarifwerk eine Regelung, daß Zeitkarten nicht ab
>Moellerbrücke gelten?
Die Haltestelle liegt mitten in Dortmund, keine Tarifgebietsgrenze
o.ä.
"bei der Prüfung", nicht "vor der Prüfung" sowie "unaufgefordert" statt
"unverzüglich".
Man muss also nur von selbst darauf hinweisen, dass der Automat defekt
war.
> | (1) Der Reisende ist zur Zahlung eines erhöhten Fahrpreises
> | verpflichtet, wenn er [...]
> | c) einer Verpflichtung nach § 9 Abs. 3 Buchstabe a, b
> | oder d nicht nachkommt.
Und hier steht nichts darüber, dass man zusätzlich noch Einspruch
erheben müsste oder dergleichen. Die 60 DEM fallen an, wenn man dem
Kontrolleur nicht mitteilt, dass der Automat defekt warst.
Das hat Barbara aber getan. Wenn die DBAG trotzdem versucht, das Geld
einzutreiben, dass ihr demnach nicht zusteht, ist das einzig das Problem
der DBAG.
Man kann natürlich versuchen, den entsprechenden Stellen klar zu machen,
dass man die 60 DEM nicht zahlen muss (="Einspruch"). Man kann m.M.n.
aber genau so gut abwarten, bis die DBAG (oder wer auch immer) versucht,
das Geld gerichtlich einzutreiben oder gleich negative Feststellungs-
klage erheben. (Die beiden letzten Lösungen sind eher was für Rechts-
schutzversicherte. ;-) )
Claus (IANAL)
>Typischerweise kommt das Kontrollpersonal in den Wagen und ruft
>"Die Fahrausweise bitte!". Dann weiß man, dass es sich um eine
>Prüfung der Fahrausweise handelt, und dann hat man sich unauf-
>gefordert zu melden und nicht zu warten, bis der Kontrolleur
>fragt: "Na, und Sie? Haben Sie auch einen Fahrschein?"
Ich habe es beim VRR und auch bei der WVG auch schon erlebt,
dass das mit dem laut durch den Wagen rufen eben nicht gemacht
wurde, sondern jeder Fahrgast gezielt nach dem Fahrschein gefragt
wurde. Man bekam eine Fahrscheinpruefung also erst mit, als die schon
fast bei mir waren. Wie soll ich mich dann noch unaufgefordert melden,
wenn man mich zuerst anspricht?
Soll ich mir ein Schild um den Hals haengen? ;-)
Ich frage mich allerdings, warum die Kontrolleure das mit dem defekten
Automaten nicht sofort nachgeprueft haben. Werden Automatenstoerungen
nicht an eine zentrale Stelle gemeldet, wo die evtl. anrufen koennten?
Technisch sollte das im WWW-Zeitalter kein Problem sein...
> : Stehen denn auf dem Zettel irgendwelche Hinweise, wie man sich bei
> : Einwänden verhalten soll?
> Da steht hinten drauf, dass man Zahlungen/Zuschriften an die von der DB AG
> beauftragten Firma Creditdara richten soll.
Spricht etwas dagegen, daß Du den Betrag, den Du am Automaten bezahlt
hättest, dorthin überweist, diesmal mit Angabe der Vorgangsnummer? Wie
Credidata das verbucht und an wen weiterleitet, ist dann nicht mehr Dein
Bier.
Eine freundliche Gestalt ohne Uniform steigt ein, schaut in Deine
(Roberts) Richtung. Klagst Du Dein Leid vom ausgefallenen Automaten?
Eine freundliche Gestalt ohne Uniform steigt ein, schaut in Deine
(Roberts) Richtung und spricht: "Die Fahrscheine bitte", während sie
einen Dienstausweis hervorzieht. Was nun?
> [...] wenn es um das Verhalten bei unfreiwil-
> ligem Schwarzfahren (wegen defekter Automaten, Entwerter etc.) geht.
> Aber hier fehlt es offensichtlich an einer kundenfreundlichen (und für
> Normalfahrgäste verständlichen) Regelung. Der Aufkleber "Einstieg nur
> mit Fahrausweis" hilft hier nicht weiter.
Zumal dieser Aufkleber auch außerhalb von Verbünden angewandt
wird, wo er überhaupt nicht zutrifft.
Die bestehende Regelung finde ich aber gar nicht so schlecht.
Man braucht sich nicht auf die Suche nach einem Schaffner oder
Kontrolleur begeben, sondern kann sich erst einmal hinsetzen.
Wenn dann die Kontrolle kommt, muss man unaufgefordert angeben,
dass der Automat defekt war, d. h. man darf sich nicht in die
Ecke verkriechen und hoffen, übersehen zu werden.
Welche Regelung würdest du vorschlagen?
Robert Weemeyer, Berlin
> Und hier steht nichts darüber, dass man zusätzlich noch Einspruch
> erheben müsste oder dergleichen. Die 60 DEM fallen an, wenn man dem
> Kontrolleur nicht mitteilt, dass der Automat defekt warst.
>
> Das hat Barbara aber getan.
Richtig. Die Frage ist nur noch, ob das Merkmal "unaufgefordert"
zutrifft. Aber wenn sie die erste war, die vom Kontrolleur ge-
fragt wurde, und sofort angegeben hat, dass der Automat defekt
war, sehe ich das Merkmal als erfüllt an. (Hallo Matthias, hat-
test du nicht einen Kommentar zur EVO, anhand dessen man diese
Ansicht hieb- und stichfest machen könnte?)
> Man kann natürlich versuchen, den entsprechenden Stellen klar zu machen,
> dass man die 60 DEM nicht zahlen muss (="Einspruch"). Man kann m.M.n.
> aber genau so gut abwarten, bis die DBAG (oder wer auch immer) versucht,
> das Geld gerichtlich einzutreiben oder gleich negative Feststellungs-
> klage erheben. (Die beiden letzten Lösungen sind eher was für Rechts-
> schutzversicherte. ;-) )
Da bin ich völlig gleicher Ansicht.
Robert Weemeyer, Berlin
> Die Kontrolleure können nicht überprüfen, ob der Automat tatsächlich
defekt
> ist. [...] Dann
> jedoch müßte m.E. das Verkehrsunternehmen von sich aus aktiv werden. Es
> müßte den Automaten baldigst prüfen.
Meines Erachtens ist es nicht einmal erforderlich, sofort jeman-
den rauszuschicken. Wenn ich an einem Automaten eine Karte ziehe,
sind Datum und Uhrzeit aufgedruckt. Ich gehe davon aus, dass dies
auch intern registriert wird.
Wenn man dann anhand dieser Daten feststellt, dass an dem betref-
fenden Tag stundenlang keine einzige Fahrkarte verkauft wurde,
kann man wohl von einem Defekt ausgehen.
Robert Weemeyer, Berlin
Joerg Jonas <jo...@wombaz.robin.de> schrieb in im Newsbeitrag:
MSGID_2=3A244=2F1351.50...@fidonet.org...
> (*) Ich wage viel, aber hier wage ich keine Abkürzung.
Es trifft nicht auf alle der mind. sechs im VRR vagabundierenden
"Sicherheitsdienste" zu, aber bei der Fraktion mit schwarzem Barett,
schwarzer Nylon-(Bomber-)Jacke und allerlei Gehänge am Gürtel ist mir die
Assoziation durchaus auch schon gekommen ...
Gruß aus Gruiten - Schrotti
>Typischerweise kommt das Kontrollpersonal in den Wagen und ruft
>"Die Fahrausweise bitte!".
Jedenfalls in Stuttgart gehen die Leute dezenter vor.
Joerg
--
Dr.-Ing. Joerg Hertzer Phone: ++49-711-685-5734
Computing Center University of Stuttgart Fax: ++49-711-682357
Allmandring 30 A E-Mail: Her...@rus.uni-stuttgart.de
70550 Stuttgart, Germany
: Meines Erachtens ist es nicht einmal erforderlich, sofort jeman-
: den rauszuschicken. Wenn ich an einem Automaten eine Karte ziehe,
: sind Datum und Uhrzeit aufgedruckt. Ich gehe davon aus, dass dies
: auch intern registriert wird.
: Wenn man dann anhand dieser Daten feststellt, dass an dem betref-
: fenden Tag stundenlang keine einzige Fahrkarte verkauft wurde,
: kann man wohl von einem Defekt ausgehen.
Aber nicht bei folgendem, realem Fall:
In den etwa 15 Minuten bis zur Abfahrt des nächsten Zuges an einem Bahnhof
mit nur einem Automaten verkauft der Automat zweimal Fahrscheine
ausschließlich gegen GeldKarte, dreimal mit passender Zahlung nur mit
Münzen und einmal nimmt er auch einen Schein und gibt Wechselgeld. Die
Fahrkarte vor der Annahme des Scheins wurde mit GeldKarte bezahlt (diesmal
wären auch Münzen gegangen, aber nur passend), es wurde also kein
Wechselgeld nachgefüllt. Bei diesem einen Schein blieb es dann auch, mehr
mochte er nicht.
Zum betreffenden Zug haben dank vorhandener, gut geladener GeldKarten alle
Fahrgäste einen Fahrschein bekommen. Ich bin dann auch weggefahren, weiss
also nicht, was anschließend noch passiert ist...
Gruß aus Tübingen,
David
> Richtig. Die Frage ist nur noch, ob das Merkmal "unaufgefordert"
> zutrifft. Aber wenn sie die erste war, die vom Kontrolleur ge-
> fragt wurde, und sofort angegeben hat, dass der Automat defekt
> war, sehe ich das Merkmal als erfüllt an. (Hallo Matthias, hat-
Ich bin schon da. Wenn ich bei Binnentarifsachen meinen Senf nicht
dazu gebe, dann schmeckt mir die Bulette nicht ;-))
> test du nicht einen Kommentar zur EVO, anhand dessen man diese
> Ansicht hieb- und stichfest machen könnte?)
Die Erläuterungen auf rosa Papier sind gemeint? Sie erläutern den
Begriff "unaufgefordert" nicht.
Ich bin in diesem Fall ziemlich unschlüssig, vor allem, weil nach
Barbaras Ausgangsposting sehr wohl ein weiterer Automat vorhanden
ist, den sie aber wegen zu knapper Zeit (§ 9 Abs. 2 EVO) nicht mehr
benutzen konnte. Ich tendiere dazu, deswegen den Rechtsanpruch auf
ein erhöhtes Beförderungsentgelt zu bejahen.
Wenn ich die heutigen Lokalnachrichten im Radio richtig verstanden
habe, wie die KVV-Kunden - oder der KVV - an den Automaten in der
Karlstraße behumpst worden sind, dann bekommt allerdings mein Ver-
trauen in die Tauglichkeiten von Automaten (generell) einen neuen
Dämpfer; und das würde im Fall näheres Wissen um die Art des
Automaten und des Defekts voraussetzen, um den Schluss zu recht-
fertigen, dass doch nur der reguläre Fahrpreis in Ansatz zu bringen
wäre.
mfg Matthias Dörfler
> Eine freundliche Gestalt ohne Uniform steigt ein, schaut in Deine
> (Roberts) Richtung. Klagst Du Dein Leid vom ausgefallenen Automaten?
Nein. Dass es sich um Kontrollpersonal handelt, kann ich ja
noch nicht wissen.
> Eine freundliche Gestalt ohne Uniform steigt ein, schaut in Deine
> (Roberts) Richtung und spricht: "Die Fahrscheine bitte", während sie
> einen Dienstausweis hervorzieht. Was nun?
Ich sage gleich: "Der Automat war gestört, darum habe ich keine
Fahrkarte."
Was ich nicht tun darf: "Na, wo habe ich sie denn? Ich hatte
sie doch eben noch ... Tut mir leid, ich muss sie irgendwie
verloren haben."
Robert Weemeyer, Berlin
>Barbara Lunitz schrieb:
>
>> Und auch wenn ich mich bei Ihnen gemeldet haette, die duerfen soweit ich
>> das weiss keine Fahrkarten verkaufen. Ich haette also auch einen gelben
>> Zettel mit der Zahlungsaufforderung bekommen.
>
>Es mag sein, dass das im VRR anders geregelt ist als im VRS.
Ist es m.W. nicht. Aber während ein normaler Zugbegleiter (KiN) meist
anstandslos eine Fahrkarte verkuft, sind die Sicherheitsleute ziemlich
kompromisslos.
Gruß
E.S.
--
Noch 349 Tage bis zum Jahrtausendwechsel!
>Ekkehard Schwarz schrieb:
>
>> [...] wenn es um das Verhalten bei unfreiwil-
>> ligem Schwarzfahren (wegen defekter Automaten, Entwerter etc.) geht.
>> Aber hier fehlt es offensichtlich an einer kundenfreundlichen (und für
>> Normalfahrgäste verständlichen) Regelung. Der Aufkleber "Einstieg nur
>> mit Fahrausweis" hilft hier nicht weiter.
>
>Zumal dieser Aufkleber auch außerhalb von Verbünden angewandt
>wird, wo er überhaupt nicht zutrifft.
Jein. Ich meinte in erster Linie S-Bahnen.
>Die bestehende Regelung finde ich aber gar nicht so schlecht.
>Man braucht sich nicht auf die Suche nach einem Schaffner oder
>Kontrolleur begeben, sondern kann sich erst einmal hinsetzen.
>Wenn dann die Kontrolle kommt, muss man unaufgefordert angeben,
>dass der Automat defekt war, d. h. man darf sich nicht in die
>Ecke verkriechen und hoffen, übersehen zu werden.
Das ist ja in einem normal begleiteten Zug (KiN - vulgo: "Schaffner")
auch in Ordnung. Schwierig wird es dann, wenn im Zug regulär keine
Möglichkeit besteht, an einen Fahrschein zu kommen, und es bei einer
Kontrolle zu den von Barbara beschriebenen Problemen kommt.
>Welche Regelung würdest du vorschlagen?
Wenigstens einen klaren Hinweis am Automaten, was bei Defekten zu tun
ist, z.B. ob ein anderer Automat in der Nähe zu benutzen ist oder ob
ohne Fahrschein eingestiegen werden darf. Die Formulierung "Einstieg
nur mit Fahrausweis" verunsichert in solchen Fällen unnötig.
Auch Automaten im Zug (evt. mit eingeschränktem Sortiment) wären
sinnvoll und werden m.W. von zwei Eisenbahnen im VRR (DME und Regio-
Bahn) bereits angeboten.
> Ich bin in diesem Fall ziemlich unschlüssig, vor allem, weil nach
> Barbaras Ausgangsposting sehr wohl ein weiterer Automat vorhanden
> ist, den sie aber wegen zu knapper Zeit (§ 9 Abs. 2 EVO) nicht mehr
> benutzen konnte. Ich tendiere dazu, deswegen den Rechtsanpruch auf
> ein erhöhtes Beförderungsentgelt zu bejahen.
Die Frist in § 9 Abs. 2 EVO sind fuenf Minuten. Barbara schrieb,
sie sei "ca. 5 Minuten vor Abfahrt der S-Bahn" am Bahnsteig ge-
wesen. Wenn sie fuenf Minuten vor der Abfahrt da war und die
Zeit nicht sicher reicht, um zu einem anderen Automaten und
wieder zurück zu gelangen, dann sind die 60 DM nicht fällig.
Robert Weemeyer, Berlin
> Eine freundliche Gestalt ohne Uniform steigt ein, schaut in Deine
> (Roberts) Richtung und spricht: "Die Fahrscheine bitte", während sie
> einen Dienstausweis hervorzieht. Was nun?
Sind die eigentlich überall so leicht zu erkennen wie bei uns? In den
letzten Wochen bin ich zweimal bei der üstra kontrolliert worden, in
beiden Fällen wußte ich vorher, daß die drei zugestiegenen Herren im
offiziellen Auftrag unterwegs waren.
Allerdings war beides an zu der Zeit relativ gering frequentierten
Stationen. Und gebracht hätte mir als Schwarzfahrer das Wissen auch
nichts mehr.
Sven
Bei NE sind Automaten im Fahrzeug sogar relativ weit verbreitet:
DME
Regiobahn
Burgenlandbahn
Regentalbahn (Waldbahn)
Vogtlandbahn
AKN (nur ausserhalb des HVV)
FKE
EIB
Außerdem sind Automaten in Fahrzeugen bei vielen Stadtverkehrsbetrieben
installiert. Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Auch
die DB hat auf der Strecke Kaiserslautern - Lauterecken-Grumbach Automaten
in den Fahrzeugen installiert. Ein entsprechender Versuch mit einem
anderen Automatenmodell zwischen Marburg und Frankenberg wurde bei
Einführung des RMV beendet.
Ein Problem ergibt sich aber immer, das man nicht übersehen darf: Die
Versuchung, es darauf ankommen zu lassen und beim Auftauchen eines
Kontrolleurs noch schnell einen Fahrschein zu ziehen, ist recht hoch.
Schönen Gruß,
David
> Ein Problem ergibt sich aber immer, das man nicht übersehen darf: Die
> Versuchung, es darauf ankommen zu lassen und beim Auftauchen eines
> Kontrolleurs noch schnell einen Fahrschein zu ziehen, ist recht hoch.
Die Automaten können gesperrt werden. Der Kontrolleur steigt am Automat
ein und guckt, wer davor steht und das Geld in der Hand hat. Alle
anderen haben verloren.
--
----------------------------------------------------------
Thomas Reincke, E-Mail: thomas....@wolnet.de
Homepage: http://www.wolnet.de/privat/thomas.reincke/
One of the nicest NSU sites on the net so far (G. Nilsson):
http://www.nsu-freund.de/
----------------------------------------------------------
> >Es mag sein, dass das im VRR anders geregelt ist als im VRS.
>
> Ist es m.W. nicht. Aber während ein normaler Zugbegleiter (KiN) meist
> anstandslos eine Fahrkarte verkuft, sind die Sicherheitsleute ziemlich
> kompromisslos.
Sie haben offenbar keine Vordrucke für andere Tarife als 60 Mark.
Gruß, ULF
-> debe
> : Wenn man dann anhand dieser Daten feststellt, dass an dem betref-
> : fenden Tag stundenlang keine einzige Fahrkarte verkauft wurde,
> : kann man wohl von einem Defekt ausgehen.
>
> Aber nicht bei folgendem, realem Fall:
>
> In den etwa 15 Minuten bis zur Abfahrt des nächsten Zuges an einem Bahnhof
> mit nur einem Automaten verkauft der Automat zweimal Fahrscheine
> ausschließlich gegen GeldKarte,
Was änderte sich dadurch am Münzvorrat?
> dreimal mit passender Zahlung nur mit
> Münzen und einmal nimmt er auch einen Schein und gibt Wechselgeld. Die
> Fahrkarte vor der Annahme des Scheins wurde mit GeldKarte bezahlt (diesmal
> wären auch Münzen gegangen, aber nur passend), es wurde also kein
> Wechselgeld nachgefüllt. Bei diesem einen Schein blieb es dann auch, mehr
> mochte er nicht.
Gruß, ULF
>Bei NE sind Automaten im Fahrzeug sogar relativ weit verbreitet:
>
>DME
>Regiobahn
>Burgenlandbahn
>Regentalbahn (Waldbahn)
>Vogtlandbahn
>AKN (nur ausserhalb des HVV)
>FKE
>EIB
Da fehlt noch die Dürener Kreisbahn.
>Ein Problem ergibt sich aber immer, das man nicht übersehen darf: Die
>Versuchung, es darauf ankommen zu lassen und beim Auftauchen eines
>Kontrolleurs noch schnell einen Fahrschein zu ziehen, ist recht hoch.
Bei der DKB können Automaten und Entwerter vom Führertisch aus
deaktiviert werden wenn eine Kontrolle ansteht.
--
Gruß Udo
> Die Frist in § 9 Abs. 2 EVO sind fuenf Minuten. Barbara schrieb,
> sie sei "ca. 5 Minuten vor Abfahrt der S-Bahn" am Bahnsteig ge-
> wesen. Wenn sie fuenf Minuten vor der Abfahrt da war und die
> Zeit nicht sicher reicht, um zu einem anderen Automaten und
> wieder zurück zu gelangen, dann sind die 60 DM nicht fällig.
a) Im Gegensatz zu Barbara kenne ich mich in Dortmund Möllerbrücke
nicht aus und weiß daher nicht, ob die "ca. 5 Minuten" baustellen-
bedingt zu knapp waren oder ob das "ca." von vornherein unter der
Frist lag. Die Beweislast für den Ausnahmeumstand liegt jedenfalls
bei ihr.
b) Nein; ich bin nicht der Meinung, dass die wissende Fahrgästin
verpflichtet sei, im Hinblick auf ein jederzeit mögliches Automaten-
versagen und ihr bekannte Umwege überobligationsmäßig schon sechs
Minuten vor Abgang des Zuges am Automaten zu sein.
mfg Matthias Dörfler
> Auch Automaten im Zug (evt. mit eingeschränktem Sortiment) wären
> sinnvoll und werden m.W. von zwei Eisenbahnen im VRR (DME und Regio-
> Bahn) bereits angeboten.
Hier kann ich dir nur zustimmen. Wie ich schon einmal schrieb,
ist die DB meines Wissens das einzige VRS-Verbundunternehmen,
das im Fahrzeug keine Fahrkarten verkaufen.
Wenn ein Automat in jedem Wagen zu teuer ist, könnte man die
Automaten auch nur in den 1.-Klasse-Wagen installieren. Dann
könnte man zur Bedingung machen, dass man ohne Fahrkarte nur
dort einsteigen darf und sogleich nachzulösen hat. (Gilt für
klassische Wagenzüge.)
Der Plan, in die Talente (Baureihe 644) Automaten einzubauen,
ist wohl noch nicht verwirklicht worden, oder? Immerhin halten
die Züge auch an mindestens einem Bahnhof ohne Schalter und
ohne Automat. Aber wozu gibt es Schaffner?
Robert Weemeyer, Berlin
Gruß,
Ingo
Der Automat stand auf den nächsten Bahnsteig, also doch ein gutes Stück
weit weg. Mit deiner Argumentation müsste man immer 60 DEM bezahlen,
denn irgendwo funktioniert garantiert ein Automat. Dass man keine Zeit
hat, den ganzen Bahnhof nach diesem abzusuchen...
Claus
> Da fehlt noch die Dürener Kreisbahn.
Wenn du hier schon den Anspruch auf Vollständigkeit einführst,
den David eigentlich vermeiden wollte, dann erwähne ich auch
noch die Rheinufer- und die Vorgebirgsbahn Köln - Bonn (Linien
16 und 18 des VRS), die auf ihrem Mittelabschnitt auch Eisen-
bahnen sind ...
Robert Weemeyer, Berlin
> Es trifft nicht auf alle der mind. sechs im VRR vagabundierenden
> "Sicherheitsdienste" zu, aber bei der Fraktion mit schwarzem Barett,
> schwarzer Nylon-(Bomber-)Jacke und allerlei Gehänge am Gürtel ist mir
> die Assoziation durchaus auch schon gekommen ...
Ich bin mal auf die Frankfurter gespannt - hier hat der Sicherheitsdienst wohl
neue Uniformjacken bekommen, nämlich dieselben wie die Straßenbahnfahrer. Habe
ich aber noch nicht live gesehen.
Was die Bomberjacke angeht - vielleicht ist das beim Sicherheitsdienst Pflicht,
damit man sich der Klientel anpaßt?
-JJ
Frankfurter U-Bahnseite - http://members.tripod.de/JJ
>Bei der DKB können Automaten und Entwerter vom Führertisch aus
>deaktiviert werden wenn eine Kontrolle ansteht.
Gesetzt den fall, ich steige also an einem haltepunkt ohne
fahrkartenerwerbsmöglichkeit ein, gerade wird kontrolliert
und der automat ist außer betrieb gesetzt. Ich beschwere
mich beim kontrolleur bzw. triebfahrzeugführer, dieser be-
zichtigt mich des schwarzfahrens. Rechtslage?
Ist geregelt, dass in den ersten x minuten nach abfahrt des
zuges eine fahrkarte am automaten im zug gekauft werden muss?
Was ist, wenn der automat defekt ist oder auch nur die bank-
notenannahme gestört und mein münzgeld für die fahrkarte
nicht reicht?
tobias (oh, wie liebe ich mein semesterticket) ;)
> tobias (oh, wie liebe ich mein semesterticket) ;)
Freie Fahrt für freie Bürger!
>Gesetzt den fall, ich steige also an einem haltepunkt ohne
>fahrkartenerwerbsmöglichkeit ein, gerade wird kontrolliert
>und der automat ist außer betrieb gesetzt. Ich beschwere
>mich beim kontrolleur bzw. triebfahrzeugführer, dieser be-
>zichtigt mich des schwarzfahrens. Rechtslage?
Bei der DKB gibt es an fast allen Stationen keine Automaten, dafür
sicd diese ja in den Triebwagen eingebaut.
Nach jedem Halt mit Türfreigabe werden die Automaten und Entwerter
wieder freigegeben und müssen evtl. erneut gesperrt werden.
>Ist geregelt, dass in den ersten x minuten nach abfahrt des
>zuges eine fahrkarte am automaten im zug gekauft werden muss?
Keine Ahnung, habe die Regiosprinter nur früher zwischen Horrem und
Neuss gefahren.
>Was ist, wenn der automat defekt ist oder auch nur die bank-
>notenannahme gestört und mein münzgeld für die fahrkarte
>nicht reicht?
Der Automat nimmt eh nur Münzen. Und wenn der Automat gestört ist
sollte man den Tf ansprechen.
--
Gruß Udo
Gruß,
Ingo
Gruß,
Ingo
:>>Burgenlandbahn
:>
: KEG .
Fährt die KEG denn noch irgendwo unter diesem Namen? Der Personenverkehr
ist doch auf die von mir bereits genannte Burgenlandbahn übergegangen und
erst in den neuen Fahrzeugen, die für die Burgenlandbahn angeschafft
wurden, wurden dann auch Automaten eingebaut.
Gruß,
David
:> Ein Problem ergibt sich aber immer, das man nicht übersehen darf: Die
:> Versuchung, es darauf ankommen zu lassen und beim Auftauchen eines
:> Kontrolleurs noch schnell einen Fahrschein zu ziehen, ist recht hoch.
: Die Automaten können gesperrt werden. Der Kontrolleur steigt am Automat
: ein und guckt, wer davor steht und das Geld in der Hand hat. Alle
: anderen haben verloren.
Der Schwarzfahrer nimmt Geld in die Hand, stellt sich neben den Automaten
und bezahlt den gewöhnlichen Fahrpreis.
Der ehrliche Reisende verstaut erst sein Gepäck, geht dann zum Automaten
und bezahlt 60,- DM.
Und jetzt noch ein aktueller Fall von heute nachmittag... mit Frage an die
Juristen ;) Ort: Ein Bahnhof in der Nähe mit nur einem Automaten und
keiner weiteren Verkaufsstelle im Ort. Der Automat war in Betrieb und
akzeptierte diesmal nur Scheine und die GeldKarte, aber keine Münzen.
Passend zahlen, mein Fahrschein kostet 4,70 DM.
Die GeldKarte ist kein gesetzliches Zahlungsmittel, Erwerb des Fahrscheins
gegen gesetzliche Zahlungsmittel ist im Umkreis von ca. 2 km nicht
möglich. Was ist nun:
Fall 1: Niemand auf dem Bahnsteig besitzt eine geladene GeldKarte. Dieser
Fall ist eindeutig.
Fall 2: Ich besitze eine geladene GeldKarte, möchte aber diese nicht
verwenden, sondern den Fahrschein mit Bargeld bezahlen. Muß ich jetzt
einen Fahrschein kaufen oder kann ich auf die Annahme gesetzlicher
Zahlungsmittel bestehen?
Fall 3: Jemand anders auf dem Bahnsteig besitzt eine hinreichend geladene
GeldKarte und wäre bereit, gegen Erstattung in bar den Fahrschein damit zu
bezahlen. Bin ich verpflichtet, dieses Angebot anzunehmen?
Ergänzungsfall: Auf dem Bahnhofsvorplatz befand sich ein Bus, dessen
Fahrer bestimmte Fahrscheine für den Zug verkaufen könnte, jedoch nicht
den (ermäßigten) Fahrschein meiner Wahl.
Gruß aus Tübingen,
David
:> : Wenn man dann anhand dieser Daten feststellt, dass an dem betref-
:> : fenden Tag stundenlang keine einzige Fahrkarte verkauft wurde,
:> : kann man wohl von einem Defekt ausgehen.
:>
:> Aber nicht bei folgendem, realem Fall:
:>
:> In den etwa 15 Minuten bis zur Abfahrt des nächsten Zuges an einem Bahnhof
:> mit nur einem Automaten verkauft der Automat zweimal Fahrscheine
:> ausschließlich gegen GeldKarte,
: Was änderte sich dadurch am Münzvorrat?
Naturgemäß nichts, da die Zahlung mit GeldKarte bargeldlos und ohne
Wechselgeld abgewickelt wird.
:> dreimal mit passender Zahlung nur mit
:> Münzen und einmal nimmt er auch einen Schein und gibt Wechselgeld. Die
:> Fahrkarte vor der Annahme des Scheins wurde mit GeldKarte bezahlt (diesmal
:> wären auch Münzen gegangen, aber nur passend), es wurde also kein
:> Wechselgeld nachgefüllt. Bei diesem einen Schein blieb es dann auch, mehr
:> mochte er nicht.
In diesem Abschnitt steht wohl klar genug drin, daß der Münzvorrat nicht
als Erklärung für das seltsame Verhalten dienen konnte. Eher schon
Softwarefehler oder ein Wackelkontakt in der Hardware.
Das nächste Kapitel von "Spass mit Höft&Wessel" siehe weiter vorne in
diesem Thread... (btw, es war nicht derselbe Bahnhof. Aber dieselbe
Automatenbauserie.)
Gruß aus Tübingen,
David
>Und jetzt noch ein aktueller Fall von heute nachmittag... mit Frage an die
>Juristen ;) Ort: Ein Bahnhof in der Nähe mit nur einem Automaten und
>keiner weiteren Verkaufsstelle im Ort. Der Automat war in Betrieb und
>akzeptierte diesmal nur Scheine und die GeldKarte, aber keine Münzen.
>Passend zahlen, mein Fahrschein kostet 4,70 DM.
Kommt anscheinend häufiger vor. Wenn auch die Geldkarte nicht
akzeptiert wird, erscheint eine Fehlermeldung "Fahrschein kann nicht
passend bezahlt werden - weiter mit beliebiger Taste" (sinngemäß).
>Die GeldKarte ist kein gesetzliches Zahlungsmittel, Erwerb des Fahrscheins
>gegen gesetzliche Zahlungsmittel ist im Umkreis von ca. 2 km nicht
>möglich. Was ist nun:
>
>Fall 1: Niemand auf dem Bahnsteig besitzt eine geladene GeldKarte. Dieser
>Fall ist eindeutig.
>
>Fall 2: Ich besitze eine geladene GeldKarte, möchte aber diese nicht
>verwenden, sondern den Fahrschein mit Bargeld bezahlen. Muß ich jetzt
>einen Fahrschein kaufen oder kann ich auf die Annahme gesetzlicher
>Zahlungsmittel bestehen?
Im Zweifelsfall würde ich jede Möglichkeit nutzen, einen Fahrschein zu
kaufen, um mir (die von Barbara im Ausgangsposting beschriebenen)
Probleme zu ersparen. Auch wenn Barzahlung nicht möglich war: den
Ärger habe ich am Hals.
>Fall 3: Jemand anders auf dem Bahnsteig besitzt eine hinreichend geladene
>GeldKarte und wäre bereit, gegen Erstattung in bar den Fahrschein damit zu
>bezahlen. Bin ich verpflichtet, dieses Angebot anzunehmen?
Siehe Fall 2.
>Ergänzungsfall: Auf dem Bahnhofsvorplatz befand sich ein Bus, dessen
>Fahrer bestimmte Fahrscheine für den Zug verkaufen könnte, jedoch nicht
>den (ermäßigten) Fahrschein meiner Wahl.
Wenn ich einen DB-Fahrschein haben will, kaufe ich natürlich nicht
bei einem anderen Unternehmen einen Verbundfahrschein.
Gruß
E.S.
--
Noch 347 Tage bis zum Jahrtausendwechsel!
>:> dreimal mit passender Zahlung nur mit
>:> Münzen und einmal nimmt er auch einen Schein und gibt Wechselgeld. Die
>:> Fahrkarte vor der Annahme des Scheins wurde mit GeldKarte bezahlt (diesmal
>:> wären auch Münzen gegangen, aber nur passend), es wurde also kein
>:> Wechselgeld nachgefüllt. Bei diesem einen Schein blieb es dann auch, mehr
>:> mochte er nicht.
>
>In diesem Abschnitt steht wohl klar genug drin, daß der Münzvorrat nicht
>als Erklärung für das seltsame Verhalten dienen konnte. Eher schon
>Softwarefehler oder ein Wackelkontakt in der Hardware.
Nicht unbedingt: Ich vermute, dass "passend zahlen" angezeigt wird,
sobald der Wechselgeldvorrat nicht mehr für jeden Fall ausreicht (z.B.
nicht mehr genug 5-Mark-Stücke für größere Scheine).
In diesem Fall kann z.B. ein 10-Mark-Schein meist trotzdem noch
gewechselt werden. Reicht es dann aber nicht mehr, wird das Geld
wieder ausgespuckt.
BTW: Warum gibt es eigentlich keine Möglichkeit, in solchen Fällen
auf das Wechselgeld zu verzichten und eine Quittung über den fehlenden
Restbetrag auszudrucken?
Dann hätte man wenigstens einen Fahrschein.
Die Automaten der Dürener Kreisbahn dürften Fahrausweise des
Aachener Verkehrsverbundes (AVV) verkaufen. Der AVV-Tarif liegt
mir nicht vor, aber ich nehme an, es ist ähnlich geregelt wie
im Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS). Im Rhein-Sieg-Tarif heißt
es in § 6 Abs. 2 Satz 1 der Beförderungsbedingungen:
| Ist der Fahrgast beim Betreten des Fahrzeugs nicht mit einem
| für diese Fahrt gültigen Fahrausweis versehen, hat er unver-
| züglich und unaufgefordert den erforderlichen Fahrausweis zu
| lösen.
Mit anderen Worten: Direkt zum Automaten gehen und nicht erst
irgendwo gemütlich machen.
> Was ist, wenn der automat defekt ist oder auch nur die bank-
> notenannahme gestört und mein münzgeld für die fahrkarte
> nicht reicht?
Wenn der Automat defekt ist, ist es gar kein Problem. Siehe
§ 9 Abs. 1 Satz 3 der VRS-Beförderungsbedingungen:
| Die Vorschriften [über die Zahlung eines erhöhten Beförderungs-
| entgeltes] werden nicht angewendet, wenn das Beschaffen eines
| gültigen Fahrausweises oder die Entwertung des Fahrausweises
| aus Gründen unterblieben sind, die der Fahrgast nicht zu ver-
| treten hat.
Zumindest im VRS haben die Automaten in den Zügen keine Banknoten-
annahme. Darauf wird m. W. in den Haltestellenaushängen hingewie-
sen.
Robert Weemeyer, Berlin
Bei der AVG auch. Diese Funktion wird aber in aller Regel nicht
benutzt.
Grüße
Marc
--
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Marc Haber \ " Mensch, willst Du schnell und sorglos reisen,
Mailadresse im Header \------------\ so fahre mit der Bahn von Eisen. "
Bitte keine "courtesy copies", Danke! \ - Prof. Dr. Heinz Haber, 1975.
> BTW: Warum gibt es eigentlich keine Möglichkeit, in solchen Fällen
> auf das Wechselgeld zu verzichten und eine Quittung über den fehlenden
> Restbetrag auszudrucken?
> Dann hätte man wenigstens einen Fahrschein.
So machen es Nahverkehrsautomaten der SNCF.
> Wenn du hier schon den Anspruch auf Vollständigkeit einführst,
> den David eigentlich vermeiden wollte, dann erwähne ich auch
> noch die Rheinufer- und die Vorgebirgsbahn Köln - Bonn (Linien
> 16 und 18 des VRS), die auf ihrem Mittelabschnitt auch Eisen-
> bahnen sind ...
Leider aber nicht mehr mit durchgehenden Eisenbahnfahkarten erreicht
werden können, es sei denn, mit dem NRW-Ticket, mit dem man aber recht
bald wieder aussteigen muß...
: Bei der AVG auch. Diese Funktion wird aber in aller Regel nicht
: benutzt.
Bei der AVG geht es allerdings nur um Entwerter. Es ist realistischer, zu
erwarten, dass kurz nach Abfahrt jeder Fahrgast seinen Fahrschein
entwertet hat, als dass an einem (womoeglich noch eher komplizierten)
Automaten jeder einen Fahrschein erworben hat.
Nochmal: Gerade Fahrgaesten mit schwererem Gepaeck moechte ich eigentlich
ungerne verbieten, sich beim Einsteigen einen Sitzplatz zu suchen und das
Gepaeck zu verstauen, bevor man sich um den Fahrscheinkauf am Automaten
kuemmert. Die Entwertung eines vorhandenen Fahrscheins laesst sich
leichter beim Einsteigen noch schnell erledigen. Gegen die Abschaltung der
Entwerter bei einer Kontrolle ist daher IMHO nichts einzuwenden, bei
Automaten habe ich ziemliche Bauchschmerzen.
Aus Fahrgastsicht hat der Fahrscheinverkauf im Fahrzeug ansonsten einen
entscheidenden Vorteil: Wenn man erst im letzten Moment an die Haltestelle
kommt, bekommt man im Zweifelsfall eine Fahrt frueher. Die Vorteile aus
Sicht des Verkehrsbetriebs liegen in den Kosten. Zum einen gibt es
meistens weniger Fahrzeuge als Haltestellen, zum anderen fahren die
Automaten zur Wartung statt umgekehrt und ausserdem spart man sich eine
Menge Vandalismusschaeden.
Gruss aus Tuebingen (ab 1.4. mit Automaten in den Buslinien 1-12, 14-16
und 21),
David
>Ekkehard Schwarz wrote:
>
>> BTW: Warum gibt es eigentlich keine Möglichkeit, in solchen Fällen
>> auf das Wechselgeld zu verzichten und eine Quittung über den fehlenden
>> Restbetrag auszudrucken?
>> Dann hätte man wenigstens einen Fahrschein.
>
>So machen es Nahverkehrsautomaten der SNCF.
Nur bei Wechselgeldmangel oder grundsätzlich?
Und die Quittung wird dann am Schalter verrechnet?
Gruß
E.S.
--
Noch 346 Tage bis zum Jahrtausendwechsel!
>Udo.B...@gmx.net (Udo Bargon) wrote:
>>Bei der DKB können Automaten und Entwerter vom Führertisch aus
>>deaktiviert werden wenn eine Kontrolle ansteht.
>Bei der AVG auch. Diese Funktion wird aber in aller Regel nicht
>benutzt.
Was ich von dem Ausbilder der DKB vor einiger Zeit gehört habe wird es
dort regelmäßig angewendet.
--
Gruß Udo
Ist schon möglich. Als ich das letzte Mal in Karsdorf in der Wagenhalle war,
stand noch KEG dran.
Aber das war schon im April ´99.
Gruß,
Ingo
> >> BTW: Warum gibt es eigentlich keine Möglichkeit, in solchen Fällen
> >> auf das Wechselgeld zu verzichten und eine Quittung über den fehlenden
> >> Restbetrag auszudrucken?
> >> Dann hätte man wenigstens einen Fahrschein.
> >
> >So machen es Nahverkehrsautomaten der SNCF.
>
> Nur bei Wechselgeldmangel oder grundsätzlich?
Habe nur davon gelesen, kenne die Details nicht.
> Und die Quittung wird dann am Schalter verrechnet?
Ja.
Gruß, ULF
-> debe
> >Typischerweise kommt das Kontrollpersonal in den Wagen und ruft
> >"Die Fahrausweise bitte!".
>
> Jedenfalls in Stuttgart gehen die Leute dezenter vor.
>
> Joerg
Was zu beweisen wäre!!! Auch in der Hauptstadt des Ländle gehts mit einem
gellenden "Die Fahrkarten bitte" auf die Fahrgäste los!!
Armin Muehl <armin...@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag:
> >Typischerweise kommt das Kontrollpersonal in den Wagen und ruft
> >"Die Fahrausweise bitte!". Dann weiß man, dass es sich um eine
> >Prüfung der Fahrausweise handelt, und dann hat man sich unauf-
> >gefordert zu melden und nicht zu warten, bis der Kontrolleur...
> wurde, sondern jeder Fahrgast gezielt nach dem Fahrschein gefragt
> wurde. Man bekam eine Fahrscheinpruefung also erst mit, als die
schon
> fast bei mir waren. Wie soll ich mich dann noch unaufgefordert
melden,
> wenn man mich zuerst anspricht?
Du hast die Möglichkeit Dich beim bzw. vor dem einsteigen bei dem
Zugbegleiter zu melden. Die Entscheidung ob Du Strafe zahlen mußt,
liegt auch im ermessen des Zugbegleieters, Du mußt es ihm glaubhaft
darstellen.
Glaubt er Dir ist es gut , wenn nicht Strafe.
> Ich frage mich allerdings, warum die Kontrolleure das mit dem
defekten
> Automaten nicht sofort nachgeprueft haben. Werden
Automatenstoerungen
> nicht an eine zentrale Stelle gemeldet, wo die evtl. anrufen
koennten?
> Technisch sollte das im WWW-Zeitalter kein Problem sein...
Ich arbeite u.a. für den Rhein-Main-Verkehrsverbund, die RMV bzw. die
DB-Automaten werden kaum gewartet. Wenn einer Defekt ist muß mir das
jemand sagen, ich leite das dann weiter. Ansonsten würde niemand etwas
davon erfahren.
Der Zugbegleiter hat meistens keine Zeit dafür sich den Automaten
näher anzusehen (je nach Lage der Automaten), er könnte dadurch ja
Verspätungen verursachen und daß möchte keiner, oder?
Esther
«
--
Alle Rechtschreibungs- und Grammatikfehler im Text sind gewollt und
dienen ausschließlich der Belustigung des Lesers! Sie sind Eigentum
des Verfassers.
Esther: est...@ebgonline.de http://www.ebgonline.de ICQ#:47386274
>Der Plan, in die Talente (Baureihe 644) Automaten einzubauen,
>ist wohl noch nicht verwirklicht worden, oder? Immerhin halten
>die Züge auch an mindestens einem Bahnhof ohne Schalter und
>ohne Automat. Aber wozu gibt es Schaffner?
Immerhin ist an den Türen (neben den Toiletten) das Piktogramm für
"Fahrkartenverkauf" angebracht. Ob da in absehbarer Zeit noch was
kommt?
Gruß
E.S.
--
Noch 343 Tage bis zum Jahrtausendwechsel!
Gibt es beim RMV bzw. bei der DB-AG eine e-mail-Adresse, an die man
Standorte von defekten Automaten direkt senden kann?
--
Gruss * Holger Metschulat
Holger * e-mail: ho...@sgs.wh.tu-darmstadt.de
* http://www.sgs.wh.tu-darmstadt.de/homer
** "Verstaerker schwingen immer, Oszillatoren nie!" (Murphy) **
> Du hast die Möglichkeit Dich beim bzw. vor dem einsteigen bei dem
> Zugbegleiter zu melden.
Allerdings ging es in diesem Fall um eine S-Bahn, die normaler-
weise ohne Zugbegleiter fährt.
Robert Weemeyer, Berlin
Nein, zumindest nicht bei mir. Ich habe eine Telefonnummer vom
RMV-Automatenentstörungsstelle, wo ich dann die Störung nenne. Auf den
Nachbarbahnhöfen, 4 unbesetzte Stellen mit Automaten bestückt, sagt
mir dann der Tfz oder der Zub bescheid.
Gruß
Esther G.
Schade, ich glaube nicht, daß Du willst, daß wir Dich jetzt mit
Automatenstörungen im RMV-Bereich belästigen sollen. Schade, daß es so eine
Adresse nicht gibt; in F-Niederrad haben irgendwelche Vandalen die
Schaukästen mit Abfahrplänen usw. 'ausgeraubt', will mal wissen, wie lange
es dauert, bis das wieder repariert ist.
David Juergens schrieb:
> Bei NE sind Automaten im Fahrzeug sogar relativ weit verbreitet:
>
> DME
> Regiobahn
> Burgenlandbahn
> Regentalbahn (Waldbahn)
> Vogtlandbahn
> AKN (nur ausserhalb des HVV)
und nur, wenn aufm Bahnsteig keiner ist. So war es früher mal.
> FKE
> EIB
DKB Rurtalbahn
Wolfgang
Hallo
Wahrscheinlich bis da jemand wie der Herr Mehdorn vorbeikommt.:-)
Aber mal im ernst, da ich mich in FFM selbst nicht so auskenne, würde
ich dir empfehlen die nächste Fahrkartenausgabe aufzusuchen, und die
Verkäufer doch bitten es weiter zumelden. Ich hoffe meine Kollegen
werden dies dann auch tun.
Gruß Esther
> in F-Niederrad haben irgendwelche Vandalen die
> Schaukästen mit Abfahrplänen usw. 'ausgeraubt', will mal wissen, wie
lange
> es dauert, bis das wieder repariert ist.
Du kannst das vielleicht etwas beschleunigen durch einen Anruf
bei der
DB Station & Service AG
Niederlassung Hessen
Taunusstraße 4
60329 Frankfurt
Tel. (0 69) 2 65-2 92 50
Fax (0 69) 2 65-2 92 92
Robert Weemeyer, Berlin
???????
Ein Jahr 2000 Bug in Deiner Signatur? ;-)
Nö, stimmt doch!
Andreas®, sich sicher seinend!
In den Fahrplankästen der Stadtwerke Münster klebt für solche Fälle ein
Aufkleber mit einer Telefonnummer und der Bitte, diese bei beschädigten/
fehlenden/beschmierten Fahrplänen anzurufen, um die Beseitigung der
Schäden zu beschleunigen.
Beste Grüße aus Münster,
=ToJe=
--
Torsten Jerzembeck * Dahlweg 49 * D-48153 Münster (Westfalen)
* PGP public key ID: B74DB58D * MIME welcome * Generation Tux *
Und das "S" in "Slackware" wird nicht mitgesprochen. (Kristian Köhntopp)
> DB Station & Service AG
Haben die auch eine e-mail?
>> Noch 343 Tage bis zum Jahrtausendwechsel!
>
>???????
>Ein Jahr 2000 Bug in Deiner Signatur? ;-)
Nein :-)
Tip: http://www.quarks.de/zeit/01.htm
Gruß
E.S.
--
Noch 341 Tage bis zum Jahrtausendwechsel!
Alternativ zur I-Mehl kann man ja ein WebFax schicken.
Gruß,
Ingo
> > DB Station & Service AG
>
> Haben die auch eine e-mail?
Weiß ich nicht. Du könntest dich von http://www.bahn.de
aus durchklicken. Oder anrufen und nach der E-Mail-Adresse
fragen.
Robert Weemeyer, Berlin
> Nö, stimmt doch!
Wenn ich daran denke, wie viele Veranstaltungen dieses Jahr nicht
stattfinden sollen - staendig wurde im vergangenen Jahr angekuendigt:
"Dies ist die letzte Veranstaltung dieser Art in diesem Jahrtausend!"
> Andreas®, sich sicher seinend!
Markeninhaber von "Andreas" ist ein gewisser Andreas Kreuz >;->
Jupp
--
Josef 'Jupp' Schugt mailto:ju...@gmx.de http://jupp.8m.com/
__ ------------------------------------------------------------- __
_\/_ Maintainer of IceWM FAQ (EN, DE; DK, ES, and FR to come) _\/_
\/\/ http://icewmfaq.cjb.net/ _____ Never touch a running Sysop \/\/
>Immerhin ist an den Türen (neben den Toiletten) das Piktogramm
>für "Fahrkartenverkauf" angebracht. Ob da in absehbarer Zeit
>noch was kommt?
Hallo!
Möglich, dass in den Talenten der BR 644 (und vielleicht auch in
denen der BR 643) künftig Fahrkartenautomaten stehen werden. Also
in den Talenten, die z.Z. auf der RE 31 (Duisb.-Xanten)
verkehren, sind zwar keine Fahrkartenautomaten eingebaut worden,
aber dort gibt´s ja auch die KiN´s, die auf ihrer Schulter dieses
Fahrscheindruckgerät mit sich führen und Tickets ausstellen,
wobei ich nicht weiß, ob es sich dabei um Verbundtickets handelt.
Werden nur Fahrscheine im verbundübergreifenden Verkehr (VRR/
VGN) ausgestellt, dann muß der Kunde vor Fahrtantritt seine Karte
lösen, das ist sicher, denn VRR-Tickets werden eigentlich nicht
vom Schaffner verkauft, wenn ich mich nicht irre.
Letztendlich finde ich es aber sehr angenehm für den Fahrgast,
wenn, wie in der Regio-Bahn und DME der Fall, Automaten auch im
Zug aufgestellt werden. Das gibt dem Kunden mehr Freiheit und er
fühlt sich nicht so fremdbestimmt ("vor Antritt der Fahrt immer
erst das Ticket lösen!!"). Was aber, wenn der Apparat draußen
kaputt oder dermaßen verdreckt ist, dass man auf ihm nichts mehr
erkennen kann? Und bei einigen RB-Linien fahren auch keine
Schaffner mehr mit!!! Was dann tun? Da ist doch ein Automat im
Zug wesentlich kundenfreundlicher, oder? Und er ist auch vor
Randalierungen einigermaßen geschützt!
Grüsse
Dietmar
"Die Bahn kommt!"
--
Dietmar/ Mülheim an der Ruhr
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robert.weemeyer@... quälte ihre/seine Tastatur,um folgenden Text zu schreiben:
robert.weemeyer@... pijnigde haar/zijn toetsenbord,om volgende tekst te schrijven:
> > Du hast die Möglichkeit Dich beim bzw. vor dem einsteigen bei dem
> > Zugbegleiter zu melden.
> Allerdings ging es in diesem Fall um eine S-Bahn, die normaler-
> weise ohne Zugbegleiter fährt.
Und wenn man die Sheriffs nicht ein/aussteigen sehen hat (da die im Gegensatz
zum Zub nicht abpfeifen,machen die das vermutlich nicht) ist es wohl
unzumutbar durch die ganze S-Bahn zu laufen,ob irgendwo Kontrollpersonal ist.
Doei !
--
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armin.muehl@... quälte ihre/seine Tastatur,um folgenden Text zu schreiben:
armin.muehl@... pijnigde haar/zijn toetsenbord,om volgende tekst te schrijven:
> wurde. Man bekam eine Fahrscheinpruefung also erst mit, als die schon
> fast bei mir waren. Wie soll ich mich dann noch unaufgefordert melden,
Wenn man aufmerksam den Zug beobachtet,kriegt man sowas sofort mit,wenn es
sich im gleichen Wagen abspielt.
david@... quälte ihre/seine Tastatur,um folgenden Text zu schreiben:
david@... pijnigde haar/zijn toetsenbord,om volgende tekst te schrijven:
> Fall 1: Niemand auf dem Bahnsteig besitzt eine geladene GeldKarte. Dieser
> Fall ist eindeutig.
Nicht Dein Problem.
> Fall 2: Ich besitze eine geladene GeldKarte, möchte aber diese nicht
> verwenden, sondern den Fahrschein mit Bargeld bezahlen. Muß ich jetzt
> einen Fahrschein kaufen oder kann ich auf die Annahme gesetzlicher
> Zahlungsmittel bestehen?
Würde sagen ja.
> Fall 3: Jemand anders auf dem Bahnsteig besitzt eine hinreichend geladene
> GeldKarte und wäre bereit, gegen Erstattung in bar den Fahrschein damit zu
> bezahlen. Bin ich verpflichtet, dieses Angebot anzunehmen?
Bestimmt nicht.
robert.weemeyer@... quälte ihre/seine Tastatur,um folgenden Text zu schreiben:
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> Wenn du dich unaufgefordert gemeldet hättest, hättest du eventuell
> beim Prüfpersonal nachlösen können. Zumindest ist das im Verkehrs-
> verbund Rhein-Sieg der Fall. Ob das auch bei euch im Verkehrsver-
> bund Rhein-Ruhr so ist, müsste in den Ausführungsbestimmungen zu
> 9 EVO im VRR-Tarif stehen. Aber das ist alles irrelevant, wenn
> du dich nicht unaufgefordert gemeldet hast.
Die schwarzen Sheriffs können AFAIK keine Fahrkarten ausstellen,weil ihnen
der Abreißblock fehlt. Ihr zu gute halten würde ich aber,daß sie annahm,das
es keinen Schaffner gibt und das ist im VRR in den S-Bahnen nun mal die
Regel.
robert.weemeyer@... quälte ihre/seine Tastatur,um folgenden Text zu schreiben:
robert.weemeyer@... pijnigde haar/zijn toetsenbord,om volgende tekst te schrijven:
> Nein, dazu bist du nicht verpflichtet. Unaufgefordert melden, wenn
> die Kontrolle kommt, mehr musst du in einem solchen Falle nicht
> tun.
Sichere ist es aber den Schaffner zu suchen (wenn man ihn denn sieht) dann
kann er nix sagen.
lunitz@... quälte ihre/seine Tastatur,um folgenden Text zu schreiben:
lunitz@... pijnigde haar/zijn toetsenbord,om volgende tekst te schrijven:
> Sollte ich das naechste mal erstmal durch die gesamte S-Bahn laufen und
> schauen, ob schwarze Sheriffs, oder Kontrolleure in Zivil (kommt im VRR
> hier auch oefter vor) anwesend sind?
Hatte ich mal in der S6 von Köln nach Essen. Im 1.Klasse Abteil saßen einige
jüngere Leute (vermutlich Azubis) und ein Herr in feinem Anzug,die sich
hinterher als Fahrkartenkontrolleure erwiesen.
Ekkehard.Schwarz@... quälte ihre/seine Tastatur,um folgenden Text zu schreiben:
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> BTW: Warum gibt es eigentlich keine Möglichkeit, in solchen Fällen
> auf das Wechselgeld zu verzichten und eine Quittung über den fehlenden
> Restbetrag auszudrucken?
> Dann hätte man wenigstens einen Fahrschein.
Da wollte mal jemand in einem Bus eine Fahrkarte mit einem 100 DM-Schein
bezahlen ...
dietmar_lungwitzNOdiSPAM@... quälte ihre/seine Tastatur,um folgenden Text zu schreiben:
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> lösen, das ist sicher, denn VRR-Tickets werden eigentlich nicht
> vom Schaffner verkauft, wenn ich mich nicht irre.
Doch,vom Abreißblock natürlich.