(Subjektwechsel aufgrund einer weiteren Frage)
Michael Kümmling <
mic...@kuemmling.eu> schrieb:
> Am 30.06.19 um 18:58 schrieb Roland White:
>> Durch das Buch ,,Erzählte Eisenbahn'' (Stefan Lüdecke) wurde mir der
JFTR: Steffen LÜdecke
>> Begriff ,,Ruhefeuer'' erstmals gegenwärtig. Wie verhielt es sich damit?
>> Gut, das Feuer wurde wohl bei der abendlichen Abstellung so angelegt,
>> daß es am nächsten Morgen noch brannte. Galt dies auch wenn die Lok erst
>> einige Tage später wieder gebraucht wurde? Und: Auf welcher Temperatur
>> wurde das Kesselwasser gehalten? Überwachte dies jemand im Lokschuppen?
>> Oder verließ man sich darauf, daß der Lokführer schon ausreichend
>> vorgesorgt hatte?
>>
>> Kurz: Wie war das doch gleich mit dem Ruhefeuer...?
> Nach einer alten Bundesbahn-Dienstvorschrift und einem Lehrbuch, war das
> Ruhefeuer nur bei Standzeiten bis zu 10 Stunden wirtschaftlich. Bei
> Standzeiten bis zu 6 Stunden war ab 1952 unter bestimmten
> Voraussetzungen die unbeaufsichtigte Abstellung zulässig.
Genau um eine solche Geschichte geht es in dem erwähnten Buch. Eine 50er
wurde nach Dienstschluß für knapp sieben Stunden an einem
Strecken-Ende[0] unbeaufsichtigt im Freien abgestellt; für Heizer und
Lokführer (und Lok) war es somit eine ,,Außen-Übernachtung''.
Allerdings -- und der Erzähler versichert, daß ihm dies tatsächlich nur
dieses eine Mal passiert sei -- war das Feuer am nächsten Morgen aus.
Die Beschreibung der anschließenden Kalamitäten liest sich recht
amüsant.
BTW: Wie kann man sich das praktisch vorstellen? Gab es an den
jeweiligen Strecken-Endpunkten grundsätzlich Bahnhöfe mit
Übernachtungsmöglichkeiten für das Zug-Personal? Mußte dieses dann
Bettwäsche, Waschzeug, Klamotten und ggf. Frühstück selbst
mitbringen[1}?
TIA für Antworten und Gruß
R-
[0] Asbach, 74847 Obrigheim
[1] ...vielleicht waren's ja auch eher Luxus-Unterkünfte mit Wasserbett,
Wellness-Bereich, Zimmerservice und Sterne-Restaurant... ;-)