Am 13.10.2023 um 00:25 schrieb Michael Zink:
> Hallo,
>
> ich bin gerade über folgenden Zeitungsartikel gestolpert:
>
>
https://www.mainpost.de/regional/wuerzburg/verspaetung-fuer-die-mainschleifenbahn-warum-jetzt-neue-gutachten-und-vertiefte-planungen-noetig-sind-art-11271897
>
..
> Aber mich interessiert jetzt mal speziell ein Bild, das einen
> Schienenbus zeigt, der einen durch Blinklicht gesicherten Bü
> überquert. Darunter steht: "Bahnübergänge müssen mit Schranken
> gesichert werden, wenn die Mainschleifenbahn regelmäßig im Nahverkehr
> eingesetzt wird."
>
> Kennt jemand den Hintergrund dazu?
> Dürfen bei "neuen" Büs Nur-Blinklichter nicht mehr genehmigt werden?
> Oder gilt das vielleicht bei Büs, die bisher nicht technisch gesichert
> sind? IIRC gibt es auf dieser Strecke auch solche.
>
Das ist etwas vielschichtig.
Erstmal hat der alte Blinklichtübergang Bestandsschutz.
Aber!
Die EBO sowie diverse andere Richtlinien (egal ob jetzt vom VDV oder DB
Netz, betrachten dabei die Anzahl der Züge
Sprich ändert sich etwas signifikant kommen die aktuellen Richtlinien
zum Tragen.
Das kann vom Straßenlastträger ausgelöst werden, der Klassiker ist hier
ein simpler Blinklicht Bü für einen Feldweg der zum Bü mit
Lichtzeichen, Vollabschluss, inkl Fussgängerschranke, Radarfreimeldung
mutiert weil auf dem Feld nun ein Wohngebiet mit Schule und
Kindergarten entsteht. Oder halt ein Industriegebiet mit erheblichem
LKW Verkehr.
Aber auch seitens der Bahnstrecke kann das ausgelöst werden nämlich,
wie hier wenn ein erheblich dichterer Verkehr wie z. B. Stundentakt an
7 Tagen die Woche statt eine Handvoll Züge nur am Wochenende verkehren.
Zudem wird die Strecke dann ohnehin komplett überplant da die Bahnhöfe
eine neue Sicherungsteechnik benötigen (Prosselheim wird nicht weiter
mit Schlüsselweichen bestehen oder ggf. nicht eher als Bf benötigt) und
zumindest im Dunstkreis der Infrastruktur für die das EBA zuständig ist
erwartet man dann auch eine Erneuerung der übrigen Bü Sicherungen im
Umfeld.
Zudem sind derartige alte "Lo-Anlagen" ohnehin recht abgängig und schon
lange nicht mehr als Neubau / Umbau zugelassen.
Gruß R.