Z.B.: Man ist technisch Berechtigter nach 4.2 - hat aber keine
Fachgebiete in denen man Aufgaben wahrnehmen kann. Heißt das, das man
"nur" Gleissperrungen vornehmen kann, die Baustelle örtlich mit Sh2
sichern und die Kommunikation mit dem FdL aufrecht erhält, aber
ansonsten herumsteht, weil man für alles andere die entsprechend
tiefer geschulten Fachkräfte braucht (Bahnerden, Oberbaukontrollen bei
Pressungen)?
Ich würde auch gerne wissen, was in der KoRiLi 132.0118 Abschnitt 10
steht
Vielen Dank, Marius!
Technischer Berechtigter nach 4.2 ist eigentlich nur eine
Zusatzqualifikation für Fachkräfte aus allen Bereichen (LST, Fahrbahn,
E-Technik etc.). Diese Leute müssen sich in betrieblichen Dingen auskennen.
Insbesondere wann und wie Gleissperrungen beantragt werden, welche
Bedingungen vorliegen müssen und so weiter.
Nur sie dürfen die Gleise wieder befahrbar melden. Hier liegt deren
Hauptverantwortung.
Technischer Berechtigter ist also keine reine Berufsbezeichnung wenn Du das
meinst.
Christoph
Die Ril 046 275 kann nicht losgelöst betrachtet werden. Eine
Verwendungsprüfung zum Bau- und Sicherungsüberwacher ergibt sich immer aus
den Inhalten des Teil 1 in Kombination mit einer Ausbildung Teil 2 gemäss
046 276, 046 277 oder 046 278. Nur dann kann ein Einsatz als Bauüberwacher,
der dann auch TB nach Betra 4.2 sein kann, erfolgen. Diese Berechtigung ist
gegenüber dem Bahnbetreiber auch nachzuweisen.
Auf dem Prüfungszeugnis muss dann e i n e Fachlinie gekennzeichnet sein.
Nachfolgend mal einige Übersichten aus dem Online-Angebot von DB Bildung:
http://www.db-bildung.de/servlet/exec/kunde.Start
Übrigens werden mit Teil 1 durchaus auch Einzelbrechtigungen erworben (Habe
sie gekennzeichnet).
1.1:Ta0566 - Bau- und Sicherungsüberwacher Teil 1
Bauüberwacher mit betrieblichen Aufgaben und Sicherungsüberwacher Teil
1: Technisch Berechtigter-Bahnbetrieb (046 275)
Zielgruppe
Ingenieure und Meister der DB AG und von bauausführenden Firmen, die
bei der DB AG Bauüberwachungsaufgaben wahrnehmen sollen.
Voraussetzung
1. Tauglichkeit gemäß § 48 E BO bzw. Konzernrichtlinie 107, 2.
abgeschlossenes Hochschul- oder Fachhochschulstudium und mindestens drei
Jahre einschlägige Berufserfahrung, 3. staatlich geprüfter Techniker oder
geprüfter Meister und mindestens fünf Jahre einschlägige Berufserfahrung, 4.
für Mitarbeiter der DB AG entfallen die Fristen
Lernziel/Nutzen
Der Mitarbeiter erwirbt durch das Seminar die Fähigkeiten, Bauvorhaben
bei der DB AG qualitätsgerecht zu betreuen.
Inhalt
a.. Bahnbetrieb (--> Betriebsbeamter nach EBO - damit auch
Berechtigung zur Beantragung von Gleissperrungen)
b.. Betra-Antrag (--> Betra-Antragsteller)
c.. Sicherungsüberwacher (--> entspricht den Inhalten der Ausbildung
zur Sicherungsaufsicht)
d.. Psychlogie für Sicherungsüberwacher
e.. Arbeitsverantwortlicher zur Gewährleistung der Sicherheit bei
Arbeiten an und in der Nähe von Oberleitungsanlagen (--> auch das ist eine
Einzelberechtigung, die gleichzeitig die Berechtigungen als
Schaltantragsteller und Bahnerdungsberechtigter mit beinhaltet)
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2.1.
Ta0567 - Bauüberwacher Fahrbahn
Bauüberwacher mit betrieblichen Aufgaben und
Sicherungsüberwacher Teil 2.1 - Schwerpunkteinsatzgebiet Fahrbahn (046 276)
Zielgruppe
Ing. u. Meister Fahrbahn der DB AG und Mitarbeiter von Firmen,
die mit der Bauüberwachung beauftragt sind.
Voraussetzung
1. Tauglichkeit gemäß § 48 E BO bzw. Konzernrichtlinie 107, 2.
erfolgreicher Abschluss Ta0566 (046 275) 3. abgeschlossenes Hochschul- oder
Fachhochschulstudium und mindestens drei Jahre einschlägige Berufserfahrung,
4. staatlich geprüfter Techniker oder geprüfter Meister und mindestens fünf
Jahre einschlägige Berufserfahrung, 5. für Mitarbeiter der DB AG entfallen
die Fristen, 6. erfolgreich abgeschlossene Prüfung im Teil 1
Lernziel/Nutzen
Der Teilnehmer erwirbt durch das Seminar entsprechend der
Ausbildungsrichtlinie 046 276, die Fähigkeit Bauvorhaben in den Bereichen
Oberbau, Tiefbau und konstruktiver Ingenieurbau quälitätsgerecht zu
betreuen.
Inhalt
a.. Bestandteile und Aufgaben des Oberbaus
b.. Bauverfahren
c.. Baustellenorganisation
d.. Konstruktiver Ingenieurbau
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2.2.:
Schwerpunkteinsatzgebiet Leit- und Sicherungstechnik (046 277)
Ähnlich 2.1. nur LST
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2.3:
Tb0530 - Bauüberwacher Elektrotechnik
Bauüberwacher mit betrieblichen Aufgaben und
Sicherungsüberwacher Teil 2.3: Schwerpunkteinsatzgebiet Elektrotechnik (046
278)
Zielgruppe
Ingenieure und Meister der DB AG und von bauausführenden
Firmen
Voraussetzung
- Betriebsdiensttauglichkeit - abgeschlossenes Hoch- oder
FH- Studium Elektrotechnik und 3 Jahre Praxis oder Meister oder geprüfter
Techniker und 5 Jahre Praxis - abgeschlossener Bauüberwacher Teil 1 :
Technisch Berechtigter Bahnbetrieb
Lernziel/Nutzen
Vorbereitung auf die Prüfung zum Bauüberwacher
Elektrotechnik
Inhalt
Bahnstromversorgung, Oberleitung, Rückstromführung
a.. Bahnstromerzeugung - Anlagen, Arten
b.. Bahnstromverteilung, Speisung, der
Oberleitungsanlage
c.. Oberleitung: Arten, Grundlagen der Planung
d.. Aufgaben der Rückstromführung, Erdung,
Potentialausgleich
e.. Instandhaltung der Oberleitungsanlage
f.. Bestandteile, Grundlagen der Planung
g.. Schutztechnik, Fernwirktechnik
h.. Verantwortlichkeiten bei Bau und
Abnahme/Inbetriebnahme
i.. Betriebsführung
j.. Arten, Besonderheiten
k.. Grundlagen der Planung
l.. Hochspannungsanlagen
m.. Weichenheizungen, Zugvorheizanlagen
n.. Verteilernetze
o.. Verantwortlichkeiten
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KoRil 132.0118 Abschn. 10:
Sicherungsmaßnahmen in besonderen Fällen
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Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Krebs
jürgen....@kanonenbahn.de
www.kanonenbahn.de