Michael Zink <
mic...@swamp.franken.de> wrote:
> es geht um folgenden Bericht:
>
https://www.mainpost.de/regional/hassberge/bahnuebergang-an-der-hetschingsmuehle-bei-ebern-zahlreiche-radfahrer-berichten-von-unfaellen-art-11237810
> (Bezahlschranke, aber wenige kostenlose Artikel sollten pro Monat
> abrufbar sein.)
> Kurzfassung:
> Bü mit Halbschranken, Schienen kreuzen die Straße rel. schräg, daher
> stürzen oft Radfahrer. So weit, so schlecht. Aber angeblich kann es
> vorkommen, daß kurz nach dem Sturz ein Zug kommt.
> Nun glaube ich, hier gelernt zu haben, daß beschrankte Büs nach
> Schließen der Schranken auf Freisein geprüft werden und erst dann ein
> Signal auf Fahrt geht. Abgesehen davon, daß doch üblicherweise sowieso
> einige Zeit zwischen Schließen (bzw. Rotlicht und Schließbeginn) der
> Schranken und Eintreffen des Zuges vergeht.
> Wie seht ihr das?
Nur vollbeschrankte Bahnübergänge werden auf Freisein ge-
prüft (und haben deshalb lange Schließzeiten); bei Halb-
schranken geht man davon aus, dass der Straßenverkehr nicht
auf dem Bahnübergang zu dem Stehen kommt. (Falls ein Signal
vor dem Bahnübergang steht, erlaubt dieses Zügen das Befah-
ren des Bahnüberganges bereits, wenn die Rotzeichen für den
Straßenverkehr angegangen sind.)
Die „Restzeit“ zwischen Schließen der Halbschranke und Pas-
sieren des Zuges/der Züge ist laut Wikipedia 8 s
(
https://de.wikipedia.org/wiki/Bahn%C3%BCbergang_(Deutschland)#Ablauf_eines_Sicherungsvorgangs_bei_Bahn%C3%BCberg%C3%A4ngen).
Ob man das als lang oder kurz empfindet, hängt wahrschein-
lich davon ab, ob man vor der Schranke wartet oder auf dem
Gleis liegt :-).
> Es wird gefordert: "Irgendein auffälliger Hinweis auf das gefährliche
> Bahngleis sollte unbedingt angebracht werden, die dortigen Hinweise
> auf den Bahnübergang reichen seiner Meinung nach nicht."
> Ich bezweifle aber, daß noch ein Schild mehr von unvorsichtigen
> Radlern beachtet würde. Eure Meinung dazu?
Ich habe den Artikel nicht gelesen, aber das Bild legt einen
Rennradfahrer nahe. Etwas weiter nördlich sind Radfahrer in
drei Jahren 17 Mal in (erlaubt) geparkte Kraftfahrzeuge ge-
fahren, weil der Blick wohl meist nur auf die Straße unter
dem Fahrrad gerichtet war
(
https://www.abendblatt.de/hamburg/bergedorf/vier-und-marschlande/article235424103/unfaelle-kirchwerder-praevention-rennradfahrer-im-visier-der-polizei-hamburg.html).
§ 3 I StVO sagt da IMNSHO so ziemlich alles zu in den ersten
beiden Sätzen:
| Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das
| Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist
| insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterver-
| hältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigen-
| schaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.
Tim