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Gleisbauvorschriften?

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Martin Anderseck

no leída,
17 sept 2002, 10:14:1517/9/02
a
Hallo!

Gibt es denn auch bei Bahnübergängen Bauvorschriften, die vorschreiben, wie
groß der Abstand zwischen den Gleisen und dem dazwischenliegenden
"Füllmaterial" maximal sein darf? Ist das bei Schmalspurbahnen anders als
bei "großen" Bahnen? Wie groß darf dieser Abstand sein, so es da eine
Regelung gibt?

Fragende und im Voraus für Antworten dankende Grüße!
Martin

Lukas Zurmühle

no leída,
17 sept 2002, 11:51:2017/9/02
a

"Martin Anderseck" <ande...@lycos.de> schrieb im Newsbeitrag
news:am7dc8$osr$05$1...@news.t-online.com...


Wie die Regelung genau aussieht kann ich dir nicht sagen, aber der Abstand
muss ja mindestens max. Spurkranzbreite + Differenz Spurweite-Achsabstand
(Da gibts ja ein Spiel, wegen Kurven und so) + allfällige Sicherheiten
betragen.

Aber eine Regelung besteht auf jeden Fall.

Gruss

Lukas


Reinhard Schumacher

no leída,
17 sept 2002, 16:21:0917/9/02
a
Am Tue, 17 Sep 2002 16:14:15 +0200, schrieb Martin Anderseck
<ande...@lycos.de>:

>Gibt es denn auch bei Bahnübergängen Bauvorschriften, die vorschreiben, wie
>groß der Abstand zwischen den Gleisen und dem dazwischenliegenden
>"Füllmaterial" maximal sein darf?

Meinst Du hier nicht eher *minimal*?

Reinhard
--
Ich geh kaputt, gehst Du mit?

Reinhard Schumacher

no leída,
17 sept 2002, 16:23:4417/9/02
a
Am Tue, 17 Sep 2002 17:51:20 +0200, schrieb "Lukas Zurmühle"
<luka...@web.de>:

>
>"Martin Anderseck" <ande...@lycos.de> schrieb im Newsbeitrag
>news:am7dc8$osr$05$1...@news.t-online.com...
>> Hallo!
>>
>> Gibt es denn auch bei Bahnübergängen Bauvorschriften, die vorschreiben,
>> wie groß der Abstand zwischen den Gleisen und dem dazwischenliegenden
>> "Füllmaterial" maximal sein darf? Ist das bei Schmalspurbahnen anders als
>> bei "großen" Bahnen? Wie groß darf dieser Abstand sein, so es da eine
>> Regelung gibt?
>>
>

>Wie die Regelung genau aussieht kann ich dir nicht sagen, aber der Abstand
>muss ja mindestens max. Spurkranzbreite + Differenz Spurweite-Achsabstand
>(Da gibts ja ein Spiel, wegen Kurven und so) + allfällige Sicherheiten
>betragen.

Ich glaube, Martin meinte nicht den Abstand der Schienen eines
Gleises, sondern den Abstand eines Gleises zum Nachbargleis. So habe
ich die Frage jedenfalls verstanden.


>Aber eine Regelung besteht auf jeden Fall.

Davon kannst Du in Deutschland ausgehen.

Martin Anderseck

no leída,
17 sept 2002, 16:39:5217/9/02
a
N'abend!

Reinhard Schumacher fragte:

> Am Tue, 17 Sep 2002 16:14:15 +0200, schrieb Martin Anderseck:
>>Gibt es denn auch bei Bahnübergängen Bauvorschriften, die vorschreiben,
>>wie groß der Abstand zwischen den Gleisen und dem dazwischenliegenden
>>"Füllmaterial" maximal sein darf?
> Meinst Du hier nicht eher *minimal*?

Nö, ich meinte schon maximal. Es geht mir eigentlich darum: Eine Bekannte
hat sich bei einem Bahnübergang der hiesigen Schmalspurbahn, der in 'nem
ziemlich ungünstigen Winkel über die Straße geht, mit'm Rad hingeworfen.
Sie ist aber wohl laut Anwohner nicht die einzige, die sich da langgelegt
hat. Jetzt ist die Frage, ob sie wenigstens die Schäden an ihrem Rad durch
'nen eventuellen Baufehler (Abstand zu groß) halbwegs ausgeglichen bekommt.
Ich meinte also nicht (wie in einer anderen Antwort vermutet) den Abstand
zwischen den beiden Schienen, sondern den Abstand zwischen einer Schiene
und dem Holz/Asphalt/wasauchimmer dazwischen. Dieser ist bei eben diesem
Bahnübergang rund 80mm, was mir persönlich etwas viel erscheint.

Abendliche Grüße!
Martin, der hofft, diesmal verständlicher geschrieben zu haben :-)

Reinhard Schumacher

no leída,
17 sept 2002, 16:57:3117/9/02
a
Am Tue, 17 Sep 2002 22:39:52 +0200, schrieb Martin Anderseck
<ande...@lycos.de>:


>


>Nö, ich meinte schon maximal. Es geht mir eigentlich darum: Eine Bekannte
>hat sich bei einem Bahnübergang der hiesigen Schmalspurbahn, der in 'nem
>ziemlich ungünstigen Winkel über die Straße geht, mit'm Rad hingeworfen.
>Sie ist aber wohl laut Anwohner nicht die einzige, die sich da langgelegt
>hat. Jetzt ist die Frage, ob sie wenigstens die Schäden an ihrem Rad durch
>'nen eventuellen Baufehler (Abstand zu groß) halbwegs ausgeglichen bekommt.
>Ich meinte also nicht (wie in einer anderen Antwort vermutet) den Abstand
>zwischen den beiden Schienen, sondern den Abstand zwischen einer Schiene
>und dem Holz/Asphalt/wasauchimmer dazwischen. Dieser ist bei eben diesem
>Bahnübergang rund 80mm, was mir persönlich etwas viel erscheint.

Die Straße geht also nicht im rechten Winkel über die Gleise, sondern
sehr schräg? Da könnte ich mir auch vorstellen, daß nach dem Ruck beim
Überfahren der Spurrille das Vorderrad in den Zwischenraum Schiene /
Straße abdriften kann, wenn dieses *Loch* zu groß ist. Aber
Vorschriftenstellen dazu kann ich Dir leider nicht anbieten

>Abendliche Grüße!
>Martin, der hofft, diesmal verständlicher geschrieben zu haben :-)

Jau, jetzt habe sogar ich es verstanden. :-)

Heiko Jacobs

no leída,
17 sept 2002, 17:31:2417/9/02
a
Martin Anderseck <ande...@lycos.de> wrote:

Ah, da folgte jemand einer Empfehlung :-)

Was mir dazu noch einfaellt:
Vorsicht beim Ruehren in Amtsstuben...
In Rheinstetten gibt's eine spitzwinklige Kreuzung mit (schmaleren)
Strassenbahn-Rillenschienen. Dort wurde als Loesung des vermutlich
wohl entstandenen Problems mit Radlern ein Radfahrverbot fuer diesen
Uebergang erlassen...

MfG: Heiko Jacobs Z!
--
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Matthias Bittig

no leída,
18 sept 2002, 3:04:2018/9/02
a
Martin Anderseck wrote:

> Hallo!
>
> Gibt es denn auch bei Bahnübergängen Bauvorschriften, die vorschreiben,
> wie groß der Abstand zwischen den Gleisen und dem
> dazwischenliegenden "Füllmaterial" maximal sein darf? Ist das bei
> Schmalspurbahnen anders als bei "großen" Bahnen? Wie groß darf dieser
> Abstand sein, so es da eine Regelung gibt?
>

Die Vorschrift für die Gestaltung von Bahnübergängen der DB AG ist die
Richtlinie Ril 815 "Bahnübergangsanlagen planen und instandhalten"
(früher DS 815).
Zur Ausbildung der Spurrillen heißt es in Ril 815.0030 Anhang 1 §2(2):
"Bei allen BÜ-Belägen ist die Einhaltung des in der EBO vorgeschriebenen
Breitenmaßes für die Spurrille von mindestens 45 mm durch technische
Einrichtungen sicherzustellen. Die Spurrille soll nicht breiter als
55 mm sein."

In dieser Formulierung steckt der Teufel in der Formulierung "soll nicht".
Damit ist zwar die grundsätzliche technische Forderung festgelegt, aller-
dings darf auch davon abgewichen werden. Über das Wo, Wann, Warum werden
sich dann öfter die Juristen streiten.

--
Mit freundlichen Grüßen

Matthias Bittig
--
Brandenburgische Technische Universität, Lehrstuhl Eisenbahnwesen
http://www.eisenbahn.tu-cottbus.de

Reinhard Schumacher

no leída,
18 sept 2002, 3:21:0918/9/02
a
Am Wed, 18 Sep 2002 09:04:20 +0200, schrieb Matthias Bittig
<bit...@tu-cottbus.de>:

>"Bei allen BÜ-Belägen ist die Einhaltung des in der EBO vorgeschriebenen
>Breitenmaßes für die Spurrille von mindestens 45 mm durch technische
>Einrichtungen sicherzustellen. Die Spurrille soll nicht breiter als
>55 mm sein."
>
>In dieser Formulierung steckt der Teufel in der Formulierung "soll nicht".
>Damit ist zwar die grundsätzliche technische Forderung festgelegt, aller-
>dings darf auch davon abgewichen werden. Über das Wo, Wann, Warum werden
>sich dann öfter die Juristen streiten.

Und die Frage ging ja nicht um die Spurrille, sondern um eine "Rille"
neben der Schiene, zur Fahrbahnseite hin. Ist das denn in der
Vorschrift auch erwähnt?

Frank Nitzschner

no leída,
18 sept 2002, 10:51:2618/9/02
a
Matthias Bittig schrieb :

>
> In dieser Formulierung steckt der Teufel in der Formulierung "soll nicht".
> Damit ist zwar die grundsätzliche technische Forderung festgelegt, aller-
> dings darf auch davon abgewichen werden. Über das Wo, Wann, Warum werden
> sich dann öfter die Juristen streiten.
>

Streit dürfte es nicht geben, da in der gleichen Vorschrift
(815.0000) der Verbindlichkeitsgrad von Regelungen und die Be-
deutung der modalen Hifsverben dargelegt sind.
Es bleibt die Frage ob der vom Ursprungsposter gemeldete Sturz
von einer Lücke zwischen den Gleisen, oder von den Lücken zwischen
den Schienen verursacht wurde.
Aber selbst eine Lücke von 10cm müsste man mit den Rad im Griff
haben, wenn die *nicht* im spitzen Winkel angefahren wird.

Grüsse
Frank

Martin Anderseck

no leída,
18 sept 2002, 16:10:1518/9/02
a
Danke allen, die geantwortet haben!

Abendliche Grüße!
Martin

Matthias Doerfler

no leída,
18 sept 2002, 16:55:3018/9/02
a
Am Wed, 18 Sep 2002 09:21:09 +0200 schrieb Reinhard Schumacher:
> Am Wed, 18 Sep 2002 09:04:20 +0200, schrieb Matthias Bittig
> <bit...@tu-cottbus.de>:
>
> >"Bei allen BÜ-Belägen ist die Einhaltung des in der EBO vorgeschriebenen
> >Breitenmaßes für die Spurrille von mindestens 45 mm durch technische
> >Einrichtungen sicherzustellen. Die Spurrille soll nicht breiter als
> >55 mm sein."

Die ESBO schreibt ein Spurrillen-Breitenmaß von 50 mm vor, das sind
also 5 mm *mehr* als bei Vollspurbahnen. Es frage mich niemand, warum
dem so ist; aber es ist so, wenn mir keine Verordnungsnovelle
entgangen ist.

> >In dieser Formulierung steckt der Teufel in der Formulierung "soll nicht".
> >Damit ist zwar die grundsätzliche technische Forderung festgelegt, aller-
> >dings darf auch davon abgewichen werden. Über das Wo, Wann, Warum werden
> >sich dann öfter die Juristen streiten.

Da sag ich besser nix zu.



> Und die Frage ging ja nicht um die Spurrille, sondern um eine "Rille"
> neben der Schiene, zur Fahrbahnseite hin. Ist das denn in der
> Vorschrift auch erwähnt?

Ich verstehe Martin: "den Abstand zwischen einer Schiene
und dem Holz/Asphalt/wasauchimmer dazwischen" durchaus so, dass es um
die Spurrille geht.
Hmm, gibbet es System Ochs, wo 2 Rillen resultieren, überhaupt auf
Sm-Strecken? Wenn Martin geschrieben hätte, was "wasauchimmer" sein
soll und wo die "hiesige" Sm-Bahn belegen ist, bräuchte ich nicht zu
raten, ob sich die Erfindung eines pfälzischen Bahnmeisters in die
Überbleibsel des real existierenden Sozialismus eingenistet hatte.
Wobei ständige pfälzische Rechtsprechung die schlichte Anwendung von
System Ochs auf spitzwinklige Bahnübergänge (kleiner ca. 70 gon) für
einen Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht hält.
--

mfg Matthias Dörfler
Diese Nachricht stellt nur meine persönliche Meinung dar.

Martin Anderseck

no leída,
19 sept 2002, 10:29:1819/9/02
a
Moin nochmal!

Matthias Doerfler meinte zu Reinhard Schumachers Kommentar:


>> Und die Frage ging ja nicht um die Spurrille, sondern um eine "Rille"
>> neben der Schiene, zur Fahrbahnseite hin. Ist das denn in der
>> Vorschrift auch erwähnt?
> Ich verstehe Martin: "den Abstand zwischen einer Schiene
> und dem Holz/Asphalt/wasauchimmer dazwischen" durchaus so, dass es um
> die Spurrille geht.

Ich habe leider nicht so viel Ahnung davon, aber ich vermute, dass es schon
die Spurrille, also nicht zur Fahrbahn hin, ist. Es ist also die Rille, in
der der Spurkranz des Rades läuft.

> Hmm, gibbet es System Ochs, wo 2 Rillen resultieren, überhaupt auf
> Sm-Strecken? Wenn Martin geschrieben hätte, was "wasauchimmer" sein
> soll und wo die "hiesige" Sm-Bahn belegen ist, bräuchte ich nicht zu
> raten, ob sich die Erfindung eines pfälzischen Bahnmeisters in die
> Überbleibsel des real existierenden Sozialismus eingenistet hatte.
> Wobei ständige pfälzische Rechtsprechung die schlichte Anwendung von
> System Ochs auf spitzwinklige Bahnübergänge (kleiner ca. 70 gon) für
> einen Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht hält.

Dann werde ich eben mal konkret: Es ist ein Bahnübergang der
Sächsisch-Oberlausitzer Eisenbahn (SOEG), der zusammen mit dem gesamten
Gleiskörper letztes Jahr erneuert wurde und bei dem die Rille für den
Spurkranz bei dieser Erneuerung auf 80mm verbreitert wurde. Muss es
vielleicht so breit sein, weil der Gleiskörper in einem weiten Bogen über
die Straße führt?

Frohe Grüße!
Martin

Matthias Doerfler

no leída,
19 sept 2002, 13:33:0719/9/02
a
Am Thu, 19 Sep 2002 16:29:18 +0200 schrieb Martin Anderseck:

> Ich habe leider nicht so viel Ahnung davon, aber ich vermute, dass es schon
> die Spurrille, also nicht zur Fahrbahn hin, ist.

Jepp.

> > Hmm, gibbet es System Ochs, wo 2 Rillen resultieren, überhaupt auf
> > Sm-Strecken? Wenn Martin geschrieben hätte, was "wasauchimmer" sein

> > soll [...] Rechtsprechung die schlichte Anwendung von


> > System Ochs auf spitzwinklige Bahnübergänge (kleiner ca. 70 gon) für
> > einen Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht hält.
>
> Dann werde ich eben mal konkret: Es ist ein Bahnübergang der
> Sächsisch-Oberlausitzer Eisenbahn (SOEG), der zusammen mit dem gesamten
> Gleiskörper letztes Jahr erneuert wurde und bei dem die Rille für den
> Spurkranz bei dieser Erneuerung auf 80mm verbreitert wurde. Muss es
> vielleicht so breit sein, weil der Gleiskörper in einem weiten Bogen über
> die Straße führt?

Nu ma richtig Butter bei die Fische. Welcher BÜ ist gemeint? In
welchem Material ist der Fahrbahnbelag zwischen den beiden Schienen
ausgefüllt? Wie sind die 80mm gemessen; Senkrecht zur Schienenachse
oder in der Achse der Fahrbahn (des Radweges)?
Und ja, wenn das Gleis nicht geradlinig die Fahrbahn kreuzt, sondern
innerhalb des BÜ-Bereichs eine Kurve beschreibt, wird die Spurrille
größer ausfallen als das Mindestmaß.

Martin Anderseck

no leída,
20 sept 2002, 13:41:3520/9/02
a
N'abend!

Matthias Doerfler schrub:


> Nu ma richtig Butter bei die Fische. Welcher BÜ ist gemeint?

Huch, besagt diese Frage, Du kennst diese Bahn so richtig?
Es ist der Bahnübergang auf der Hauptstraße von Olbersdorf in Richtung
Oybin vor der Station Teufelsmühle.

> In
> welchem Material ist der Fahrbahnbelag zwischen den beiden Schienen
> ausgefüllt?

Beton mit Kantenschutz aus Winkeleisen.

> Wie sind die 80mm gemessen; Senkrecht zur Schienenachse
> oder in der Achse der Fahrbahn (des Radweges)?

Senkrecht zur Schienenachse. Von der Innenkante des Gleises bis zur
Außenkante des Betons bzw. dieser Winkeleisen.

> Und ja, wenn das Gleis nicht geradlinig die Fahrbahn kreuzt, sondern
> innerhalb des BÜ-Bereichs eine Kurve beschreibt, wird die Spurrille
> größer ausfallen als das Mindestmaß.

Ja, dachte ich mir schon, wegen dieser gewissen Kegelform der Radreifen.
Hm, bevor diese Strecke letztes Jahr erneuert wurde, war zwischen den
Gleisen noch Holz und der Spalt zwischen Gleis und dem Holz wesentlich
kleiner. Seit der Erneuerung aber legen sich da wohl (laut Anwohner) des
öfteren mal Radfahrer hin :-(

Abendliche Grüße!
Martin

Matthias Doerfler

no leída,
23 sept 2002, 11:56:2423/9/02
a
Am Fri, 20 Sep 2002 19:41:35 +0200 schrieb Martin Anderseck:

> Huch, besagt diese Frage, Du kennst diese Bahn so richtig?
> Es ist der Bahnübergang auf der Hauptstraße von Olbersdorf in Richtung
> Oybin vor der Station Teufelsmühle.

Diesen BÜ kenne ich wirklich zu wenig, um mich endgültig festlegen zu
wollen. Insbesondere fehlt mir der Kreuzungswinkel, um die Lücke
berechnen zu können.



> > In
> > welchem Material ist der Fahrbahnbelag zwischen den beiden Schienen
> > ausgefüllt?
>
> Beton mit Kantenschutz aus Winkeleisen.

Autsch. Es wundert mich, dass das der LfB Sachsen überhaupt noch
zulässt.



> > Wie sind die 80mm gemessen; Senkrecht zur Schienenachse
> > oder in der Achse der Fahrbahn (des Radweges)?
>
> Senkrecht zur Schienenachse. Von der Innenkante des Gleises bis zur
> Außenkante des Betons bzw. dieser Winkeleisen.

Das deutet auf einen Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht bei
der Planung, u.U. bei der Bauausführung. Aber hier stellt sich die
Frage: weswegen hat sich keiner der ortsansässigen Radfahrer als
potenziell Gefährdeter beim Oberverwaltungsgericht Bautzen gegen einen
derart (hüstel) zweifelswürdigen Planfeststellungsbeschluss gewandt?

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