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Normen fuer signaltechnische Plaene

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H. Herschel

unread,
Jan 30, 2002, 3:48:41 PM1/30/02
to
Hallo allerseits,

weiß jemand, ob es AUSSERHALB der DB Normen, Vorschriften
oder dergleichen für signaltechnische Lagepläne,
Verschlusspläne usw. gibt? Oder verweisen vielleicht
irgendwelche DIN-Normen auf das Vorschriftenwerk der DB?
--
Gruß
Hartmut


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Daniel Senger

unread,
Jan 31, 2002, 9:29:49 AM1/31/02
to

H. Herschel <bon...@gmx.net> schrieb in im Newsbeitrag: 3C585C29...@gmx.net...

> Hallo allerseits,
>
> weiß jemand, ob es AUSSERHALB der DB Normen, Vorschriften
> oder dergleichen für signaltechnische Lagepläne,
> Verschlusspläne usw. gibt? Oder verweisen vielleicht
> irgendwelche DIN-Normen auf das Vorschriftenwerk der DB?

In der DDR gab es die TGL 174-15 und 174-16, Eisenbahnsicherungstechnik -
Symbole für Lagepläne und Symbole für Verschlusspläne.


Gruss Daniel


Frank Nitzschner

unread,
Jan 31, 2002, 12:03:18 PM1/31/02
to
Hallo,

"Daniel Senger" <daniel...@mailbox.tu-dresden.de> schrieb:


> In der DDR gab es die TGL 174-15 und 174-16, Eisenbahnsicherungstechnik -
> Symbole für Lagepläne und Symbole für Verschlusspläne.
>

TGLen waren ja auch Gesetz. Nach der DDR dann WIMRE die
Bahn Normen 911 001. Und heute halt die 819 9001.
Da DIN keinerlei Gesetzeskraft hat, wäre eine allgemeine Geltung
außerhalb der DB auch nicht durchzusetzen.

Grüsse
Frank


H. Herschel

unread,
Jan 31, 2002, 12:59:31 PM1/31/02
to
Frank Nitzschner schrieb:

> TGLen waren ja auch Gesetz. Nach der DDR dann WIMRE die
> Bahn Normen 911 001. Und heute halt die 819 9001.
> Da DIN keinerlei Gesetzeskraft hat, wäre eine allgemeine Geltung
> außerhalb der DB auch nicht durchzusetzen.

Womit wir bereits wieder am Ausgangspunkt meiner Frage nach
außerhalb der DB geltendenden Vorschriften angekommen wären.

Aber beispielsweise müsste ein LfB, der eine DIN ignoriert,
sehr stichhaltige Argumente für sein Tun vorweisen müssen.

Frank Nitzschner

unread,
Jan 31, 2002, 1:58:10 PM1/31/02
to
Hallo,

"H. Herschel" <bon...@gmx.net> schrieb:


>
> Aber beispielsweise müsste ein LfB, der eine DIN ignoriert,
> sehr stichhaltige Argumente für sein Tun vorweisen müssen.
>

Warum? DINs sind lediglich Empfehlungen. Bindend für NE und
EiB ist die EBO etc. Vorschriften der einzelnen EVU können durch-
aus darüber hinausgehen. Aber für rechtliche Fragen fühle ich
mich nicht kompetent;-)

Grüsse
Fra*Sicherungstechnik ist Ansichtssache*nk


Sven Herzfeld

unread,
Feb 3, 2002, 11:56:00 AM2/3/02
to
Frank Nitzschner (Fr...@Nitzschner.de) schrieb:

> Warum? DINs sind lediglich Empfehlungen. Bindend für NE und

Nicht nur. Es gibt den Stand der Technik wieder. Wenn jemand darüber
hinaus geht, ist das natürlich in Ordnung, wenn er vereinfacht, muss
er ggf. nachweisen, dass die Sicherheit darunter nicht leidet.

Außerdem kann durchaus in Gesetzen und Verordnungen auf das DIN
verwiesen werden, bekanntestes Beispiel ist das Normblatt 13164.

Ob man sich nun in Lageplänen an die DIN halten muss, ist ein etwas
anderes Problem. Im Zweifelsfall sollte die Form der Dokumente
vertraglich festgehalten werden.

Sven

Thomas Rothe

unread,
Feb 6, 2002, 3:07:30 PM2/6/02
to
Nun der LfB bedient sich meist dem EBA als "Erfüllungsgehilfe" da er
alleine die Situation meist, in der SI-Technik fast 100 %, nicht
einschätzen kann. Und das EBA orientiert sich nun mal an der 819.
Richtig ist aber, wenn der Nachweis gelingt das die "Sache" auch ohne
Abbildung der 819 sicher ist dürfte es dem LfB schwer fallen zu sagen es
geht nicht. Nur wer legt die Hand ins Feuer und sagt es ist sicher. Der
LfB bestimmt nicht. Meist reicht Ihm der Hinweis auf ein eventuell
mögliches Sicherheitsloch und schon ist man wieder am Anfang. Bei
SI-Technik ist denk ich, ist der Unterschied zwischen NE und EiB nur
marginal. Sicherheit geht nun mal vor.

Thomas

"H. Herschel" <bon...@gmx.net> schrieb im Newsbeitrag
news:3C598603...@gmx.net...
Frank Nitzschner schrieb:

H. Herschel

unread,
Feb 7, 2002, 3:11:43 PM2/7/02
to
Thomas Rothe schrieb:

> Nun der LfB bedient sich meist dem EBA als "Erfüllungsgehilfe" da er
> alleine die Situation meist, in der SI-Technik fast 100 %, nicht
> einschätzen kann. Und das EBA orientiert sich nun mal an der 819.
> Richtig ist aber, wenn der Nachweis gelingt das die "Sache" auch ohne
> Abbildung der 819 sicher ist dürfte es dem LfB schwer fallen zu sagen es
> geht nicht. Nur wer legt die Hand ins Feuer und sagt es ist sicher. Der
> LfB bestimmt nicht. Meist reicht Ihm der Hinweis auf ein eventuell
> mögliches Sicherheitsloch und schon ist man wieder am Anfang. Bei
> SI-Technik ist denk ich, ist der Unterschied zwischen NE und EiB nur
> marginal. Sicherheit geht nun mal vor.

Hallo Thomas,
in einigen Bundesländern ist der LfB eine Struktureinheit
des EBA, und dort ist die sicherungstechnische Welt meist
noch in Ordnung.

Aber leider ist das nicht in allen Bundesländern so. Dort,
wo der LfB eine selbständige Behörde ist, bekommt man auch
schon mal Verschlusspläne mit LfB-Prüfstempel zu sehen, bei
deren Fehlermenge einem Studenten wahrscheinlich nahegelegt
würde, doch besser Kunstgeschichte zu studieren.
Glücklicherweise gibt es in den Signalbaufirmen auch noch
ein paar Leute mit sicherungstechnischen Kenntnissen, die
dann wenigstens die gröbsten Fehler ausmerzen.

Ralf Gunkel

unread,
Feb 7, 2002, 4:01:14 PM2/7/02
to

"H. Herschel" <bon...@gmx.net> schrieb im Newsbeitrag
news:3C62DF7F...@gmx.net...
...

> Hallo Thomas,
> in einigen Bundesländern ist der LfB eine Struktureinheit
> des EBA, und dort ist die sicherungstechnische Welt meist
> noch in Ordnung.

Nicht LfB Einheit von EBA sondern EBA im Auftrag ("Subunternehemer") des
LfB.


>
> Aber leider ist das nicht in allen Bundesländern so. Dort,
> wo der LfB eine selbständige Behörde ist, bekommt man auch
> schon mal Verschlusspläne mit LfB-Prüfstempel zu sehen, bei
> deren Fehlermenge einem Studenten wahrscheinlich nahegelegt
> würde, doch besser Kunstgeschichte zu studieren.
> Glücklicherweise gibt es in den Signalbaufirmen auch noch
> ein paar Leute mit sicherungstechnischen Kenntnissen, die
> dann wenigstens die gröbsten Fehler ausmerzen.

Und da sind auch noch einige "Bugs" drin. ;-) Spreche da aus Erfahrung.
...
--
Gruß Ralf
www.ralf-gunkel.de
alte FV der DB §2 Abs.2 ... Die Mitarbeiter müssen es sich zur Pflicht
machen, die Betriebsvorschriften gewissenhaft zu befolgen und ihren Dienst
mit der dem Wesen des Eisenbahnbetriebs entsprechenden Raschheit, ABER OHNE
ÜBERSTÜRZUNG, auszuführen. ...


H. Herschel

unread,
Feb 8, 2002, 12:04:26 PM2/8/02
to
Ralf Gunkel schrieb:

> > in einigen Bundesländern ist der LfB eine Struktureinheit
> > des EBA, und dort ist die sicherungstechnische Welt meist
> > noch in Ordnung.
> Nicht LfB Einheit von EBA sondern EBA im Auftrag ("Subunternehemer") des
> LfB.

Das trifft für die Bundesländer zu, auf die ich mich im
darauf folgenden Satz meines Postings bezog:
> > ... Dort,
> > wo der LfB eine selbständige Behörde ist, bekommt....
Auf der Seite des EBA kann man nachlesen, welches Verfahren
für welches Bundesland gilt. Mag sein, dass ich vielleicht
ein juristisches Detail nicht ganz verstanden habe, aber
mein Ursprungs-Anliegen am Anfang dieses Threads war ja auch
ein ganz anderes (siehe Betreff). Die LfB's hatte ich nur
als Beispiel angeführt.

Eigentlich hatte ich darauf gehofft, dass einer der hier mit
lesenden Juristen einen Weg weiß, wie man gegen das
langsame, aber stetige Vergessen der sicherungstechnischen
Erfahrungen angehen kann. Denn wenn man gezwungen ist, die
Planunterlagen nach den Vorschriften der DB zu erstellen,
dann kommt man nicht umhin, sich mit der
sicherungstechnischen Materie etwas eingehender zu befassen.

Dann würde man nicht zu hören bekommen: "Besondere
Ausschlüsse, was ist denn das? Das brauch ich nicht!" (im
Farstraßenstellwerk!)

> ....


> Und da sind auch noch einige "Bugs" drin. ;-) Spreche da aus Erfahrung.

Ich auch....

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