weiß jemand, ob es AUSSERHALB der DB Normen, Vorschriften
oder dergleichen für signaltechnische Lagepläne,
Verschlusspläne usw. gibt? Oder verweisen vielleicht
irgendwelche DIN-Normen auf das Vorschriftenwerk der DB?
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Gruß
Hartmut
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In der DDR gab es die TGL 174-15 und 174-16, Eisenbahnsicherungstechnik -
Symbole für Lagepläne und Symbole für Verschlusspläne.
Gruss Daniel
"Daniel Senger" <daniel...@mailbox.tu-dresden.de> schrieb:
> In der DDR gab es die TGL 174-15 und 174-16, Eisenbahnsicherungstechnik -
> Symbole für Lagepläne und Symbole für Verschlusspläne.
>
TGLen waren ja auch Gesetz. Nach der DDR dann WIMRE die
Bahn Normen 911 001. Und heute halt die 819 9001.
Da DIN keinerlei Gesetzeskraft hat, wäre eine allgemeine Geltung
außerhalb der DB auch nicht durchzusetzen.
Grüsse
Frank
Womit wir bereits wieder am Ausgangspunkt meiner Frage nach
außerhalb der DB geltendenden Vorschriften angekommen wären.
Aber beispielsweise müsste ein LfB, der eine DIN ignoriert,
sehr stichhaltige Argumente für sein Tun vorweisen müssen.
"H. Herschel" <bon...@gmx.net> schrieb:
>
> Aber beispielsweise müsste ein LfB, der eine DIN ignoriert,
> sehr stichhaltige Argumente für sein Tun vorweisen müssen.
>
Warum? DINs sind lediglich Empfehlungen. Bindend für NE und
EiB ist die EBO etc. Vorschriften der einzelnen EVU können durch-
aus darüber hinausgehen. Aber für rechtliche Fragen fühle ich
mich nicht kompetent;-)
Grüsse
Fra*Sicherungstechnik ist Ansichtssache*nk
> Warum? DINs sind lediglich Empfehlungen. Bindend für NE und
Nicht nur. Es gibt den Stand der Technik wieder. Wenn jemand darüber
hinaus geht, ist das natürlich in Ordnung, wenn er vereinfacht, muss
er ggf. nachweisen, dass die Sicherheit darunter nicht leidet.
Außerdem kann durchaus in Gesetzen und Verordnungen auf das DIN
verwiesen werden, bekanntestes Beispiel ist das Normblatt 13164.
Ob man sich nun in Lageplänen an die DIN halten muss, ist ein etwas
anderes Problem. Im Zweifelsfall sollte die Form der Dokumente
vertraglich festgehalten werden.
Sven
Thomas
"H. Herschel" <bon...@gmx.net> schrieb im Newsbeitrag
news:3C598603...@gmx.net...
Frank Nitzschner schrieb:
Hallo Thomas,
in einigen Bundesländern ist der LfB eine Struktureinheit
des EBA, und dort ist die sicherungstechnische Welt meist
noch in Ordnung.
Aber leider ist das nicht in allen Bundesländern so. Dort,
wo der LfB eine selbständige Behörde ist, bekommt man auch
schon mal Verschlusspläne mit LfB-Prüfstempel zu sehen, bei
deren Fehlermenge einem Studenten wahrscheinlich nahegelegt
würde, doch besser Kunstgeschichte zu studieren.
Glücklicherweise gibt es in den Signalbaufirmen auch noch
ein paar Leute mit sicherungstechnischen Kenntnissen, die
dann wenigstens die gröbsten Fehler ausmerzen.
Nicht LfB Einheit von EBA sondern EBA im Auftrag ("Subunternehemer") des
LfB.
>
> Aber leider ist das nicht in allen Bundesländern so. Dort,
> wo der LfB eine selbständige Behörde ist, bekommt man auch
> schon mal Verschlusspläne mit LfB-Prüfstempel zu sehen, bei
> deren Fehlermenge einem Studenten wahrscheinlich nahegelegt
> würde, doch besser Kunstgeschichte zu studieren.
> Glücklicherweise gibt es in den Signalbaufirmen auch noch
> ein paar Leute mit sicherungstechnischen Kenntnissen, die
> dann wenigstens die gröbsten Fehler ausmerzen.
Und da sind auch noch einige "Bugs" drin. ;-) Spreche da aus Erfahrung.
...
--
Gruß Ralf
www.ralf-gunkel.de
alte FV der DB §2 Abs.2 ... Die Mitarbeiter müssen es sich zur Pflicht
machen, die Betriebsvorschriften gewissenhaft zu befolgen und ihren Dienst
mit der dem Wesen des Eisenbahnbetriebs entsprechenden Raschheit, ABER OHNE
ÜBERSTÜRZUNG, auszuführen. ...
Das trifft für die Bundesländer zu, auf die ich mich im
darauf folgenden Satz meines Postings bezog:
> > ... Dort,
> > wo der LfB eine selbständige Behörde ist, bekommt....
Auf der Seite des EBA kann man nachlesen, welches Verfahren
für welches Bundesland gilt. Mag sein, dass ich vielleicht
ein juristisches Detail nicht ganz verstanden habe, aber
mein Ursprungs-Anliegen am Anfang dieses Threads war ja auch
ein ganz anderes (siehe Betreff). Die LfB's hatte ich nur
als Beispiel angeführt.
Eigentlich hatte ich darauf gehofft, dass einer der hier mit
lesenden Juristen einen Weg weiß, wie man gegen das
langsame, aber stetige Vergessen der sicherungstechnischen
Erfahrungen angehen kann. Denn wenn man gezwungen ist, die
Planunterlagen nach den Vorschriften der DB zu erstellen,
dann kommt man nicht umhin, sich mit der
sicherungstechnischen Materie etwas eingehender zu befassen.
Dann würde man nicht zu hören bekommen: "Besondere
Ausschlüsse, was ist denn das? Das brauch ich nicht!" (im
Farstraßenstellwerk!)
> ....
> Und da sind auch noch einige "Bugs" drin. ;-) Spreche da aus Erfahrung.
Ich auch....