und zwar: Das erste Mal in Leverkusen-Mitte.
Fußballfans irgendeines Fussballspiels waren wohl vom völlig überfüllten
S-Bahnsteig ins Gleis heruntergestiegen-gefallen.
Jedenfalls stand unser Zug ca.10 Minuten vor dem Einfahrsignal und fuhr
dann mit ca 20 km/h und mehrmals ZP1 am Bahnsteig vorbei, ich nehme an
auf Befehl C. (Bahnsteig wirklich bis zur Kante brechend voll mit
Fußballfans, ca 100 Mann Bundesgrenzschutz anwesend)
Gesamtmiese: 20 min
Frage:
Hätte da der Fahrdienstleiter nicht einfach eine LZB Langsamfahrstelle
mit 10 km/h eingeben können und unserem LZB geführten Zug im übrigen
freie Fahrt lassen können und den Lokführer nur über ZBF über Personen
im Gleis informieren können? (Notfalls das Einfahrsignal auf HP 0
lassen, das stört einen LZB geführten Zug ja wohl nicht) Dann wäre es
mit Fünf Minuten Verspätung abgegangen. Der Zugführer sagte noch was von
"seit Monaten bei jedem Fussballspiel dasselbe Theater".
Dann dasselbe Spielchen von Mainz HBf bis Mainz Süd: Nach 7 Minuten
Stillstand in Mainz Hbf mit 10 km/h, wahrscheinlich wieder Befehl C, bis
Mainz Süd wegen "Spaziergängern im Gleis". Der Gegenverkehr stand völlig
(In Mainz Süd ein IC + 2 S-Bahnen hintereinander) offenbar um den
Personen bei Annäherung unseres Zuges zu ermöglichen sich im
Nachbargleis in Sicherheit zu bringen. Ich habe trotz intensiven
Beobachtens keine Personen im Gleis gesehen. Möglicherweise sogar
falscher Alarm. Auf meine Frage an den Zugführer, warum man da nicht
sofort die Polizei zur Verstärkung des Bundesgrenzschutzes zur
Streckenräumung hinschickt, sagte dieser sinngemäß, daß die Polizei bei
solchen Fällen gar nicht kommt. Zutreffend?
Insgesamt nochmals 25 min Minus.
Hätte da der Zug nicht schneller fahren können, 50 ausserhalb der
Tunnels und 30 innerhalb mit Bundesgrenzschutz oder Polzeibegleitung auf
dem Führerstand zur zusätzlichen Streckenbeobachtung? Wenn schon das
Gegengleis gesperrt ist!
Auch das hätte die Verspätung drastisch reduziert.
Ausserdem weiss jedes Kind, wer auf einem Bahngleis spazieren geht,
begibt sich in Lebensgefahr und nimmt das in Kauf, und rechnet aber
auch mit herannahmenden Zügen. So langsam fahren muss man da ja wirklich
nicht.
Meine zusammenfassende Meinung:
Die Bahn muss Ihre Strategien bei dem Ereignis "Personen im Gleis" bzw.
"nur Verdacht auf Personen im Gleisbereich" dringend so überarbeiten und
flexibilisieren, dass es nicht zu derart exzessiven Verspätungen wie
hier führt. (In Augsburg schliesslich +55)
Gruß Hans
> falscher Alarm. Auf meine Frage an den Zugführer, warum man da nicht
> sofort die Polizei zur Verstärkung des Bundesgrenzschutzes zur
> Streckenräumung hinschickt, sagte dieser sinngemäß, daß die Polizei bei
> solchen Fällen gar nicht kommt. Zutreffend?
Ich glaube schon, daß die LaPo rauskäme, aber bis man denen mal erklärt hat,
WO das ist, bis dahin dürfte der BGS selbst schon da sein.
Ausserdem weiss jedes Kind, wer auf einem Bahngleis spazieren geht,
begibt sich in Lebensgefahr und nimmt das in Kauf, und rechnet aber
auch mit herannahmenden Zügen. So langsam fahren muss man da ja wirklich
nicht.
Sicher, aber wenn ich schon weiß, daß da jemand rumläuft, muß ich nicht voll
draufhalten nach dem Motto "selbst Schuld".
Meine zusammenfassende Meinung:
Die Bahn muss Ihre Strategien bei dem Ereignis "Personen im Gleis" bzw.
"nur Verdacht auf Personen im Gleisbereich" dringend so überarbeiten und
flexibilisieren, dass es nicht zu derart exzessiven Verspätungen wie
hier führt. (In Augsburg schliesslich +55)
Seit die Bahn keine Behörde mehr ist, kann sie das nicht mehr so einfach
selbst entscheiden. Und solange ich als Fdl vom BGS eine Anzeige bekomme,
weil der Zug vielleicht trotz Befehl C jemanden überfahren hat, gibt es nur
eine einzige Möglichkeit: Die Strecke wird komplett gesperrt, beide
Richtungen. Und dann bewegt sich da garnichts mehr, bis der BGS die Strecke
wieder freigibt.
Entscheidend für die Frage, sperren oder Befehl C, ist die Meldung selbst.
Heißt es Personen AM Gleis, dann ist Befehl möglich. Heißt es aber IM Gleis,
MUSS gesperrt werden.
So leid mir die Reisenden auch tun, ich sehe nicht ein, daß ICH wegen so
einem Idioten in den Knast gehen soll.
Reinhard
Nach welcher Vorschrift regelt sich das? im Strafgesetzbuch steht dazu sicher
nichts. Vergleich mit der Strasse: Wenn ein Autofahrer einen Fussgänger der auf
einer Autobahn läuft überfährt trifft ihn sicher auch keine Schuld.
> =================================================
> Entscheidend für die Frage, sperren oder Befehl C, ist die Meldung selbst.
> Heißt es Personen AM Gleis, dann ist Befehl möglich. Heißt es aber IM Gleis,
> MUSS gesperrt werden.
> ==============================================
> Das wollte ich ja gerade wissen, welche Vorschriften da bestehen.
>
> Wie schnell darf der Zug fahren, d.h. welche Geschwindigkeit muss im Befehl C
> stehen?
> Genügt nicht bei LZB geführten Zügen die Einrichtung einer LZB
> Langsamfahrstelle, dann muss der Zug nicht zum Befehldiktieren anhalten?
Ich meine eben, trotz Beachtung aller Vorsichtsmassnahmen müsste das alles etwas
zügiger ablaufen können.
>
>
> ===================================================
> So leid mir die Reisenden auch tun, ich sehe nicht ein, daß ICH wegen so
> einem Idioten in den Knast gehen soll.
>
> Reinhard
=============================
Da gäbe es natürlich viel zu diskutieren, aber das ist nicht das Thema. Ich bin
Fahrgast und denke da etwas anders. Für mich ist Dein Arbeitgeber letztlich der
Fahrgast, nicht die "Die Bahn Geschäftsbereich Netz". Wenn es weniger/keine
Fahrgäste mehr gibt, ist Dein Arbeitsplatz überflüssig. Das heisst, Du solltest
schon im Interesse der Reisenden handeln. Auch irgendjemand auf höherer Eben
muss doch wohl Interesse an einem pünktlichen Betriebsablauf haben. Dort muss
eben für bessere Strategien in einem solchen Fall gesorgt werden.
Hans
>
>
> ===================================================
> So leid mir die Reisenden auch tun, ich sehe nicht ein, daß ICH
wegen so
> einem Idioten in den Knast gehen soll.
>
> Reinhard
=============================
Da gäbe es natürlich viel zu diskutieren, aber das ist nicht das
Thema. Ich bin
Fahrgast und denke da etwas anders. Für mich ist Dein Arbeitgeber
letztlich der
Fahrgast, nicht die "Die Bahn Geschäftsbereich Netz". Wenn es
weniger/keine
Fahrgäste mehr gibt, ist Dein Arbeitsplatz überflüssig. Das heisst, Du
solltest
schon im Interesse der Reisenden handeln. Auch irgendjemand auf
höherer Eben
muss doch wohl Interesse an einem pünktlichen Betriebsablauf haben.
Dort muss
eben für bessere Strategien in einem solchen Fall gesorgt werden.
Hans
Fahrgäste verlangen meistens von Bediensteten ein anderes Vorgehen als
der Dienstgeber ihnen vorschreibt. Man ist schließlich
weisungsgebunden und muß zur eigenen Sicherheit öfters anders
entscheiden oder handeln als man selber möchte. Beim Staatsanwalt
hilft dir kein Betrieb und der Fahrgast schon gar nicht. Da bleibt man
ganz alleine. Wenn ein Fahrgast Vorschriften kritisiert ist es
manchmal nachvollziehbar, aber kein Grund den Bediensteten zu
verurteilen, weil er sich an diese Vorschriften hält.
MFG Otmar
"Reinhard Schumacher" wrote/schrieb:
> Ich glaube schon, daß die LaPo rauskäme, aber bis man denen mal
> erklärt hat, WO das ist, bis dahin dürfte der BGS selbst schon da sein.
Kommt darauf an. Ich wurde von der LaPo schon an den BGS verwiesen.
> Ausserdem weiss jedes Kind, wer auf einem Bahngleis spazieren geht,
> begibt sich in Lebensgefahr und nimmt das in Kauf, und rechnet aber
> auch mit herannahmenden Zügen.
Hmm, gerade Kinder wissen das oft nicht. Ich habe letztens erst
eine Fünf- oder Sechsjährigen gemeldet, der hinter meinem
Zug auf Gleis ging und sich dort *setzte*!
> Sicher, aber wenn ich schon weiß, daß da jemand rumläuft, muß ich
> nicht voll draufhalten nach dem Motto "selbst Schuld".
Da hat letztens der BGS sogar mal die Strecke Lüneburg-Winsen sperren
lassen - Kinder hatte über eine Strecke von 1km Schotter auf die
Schienenköpfe gelegt!
> Seit die Bahn keine Behörde mehr ist, kann sie das nicht mehr so
> einfach selbst entscheiden. Und solange ich als Fdl vom BGS eine
> Anzeige bekomme, weil der Zug vielleicht trotz Befehl C jemanden ü
> berfahren hat, gibt es nur eine einzige Möglichkeit: Die Strecke
> wird komplett gesperrt, beide Richtungen. Und dann bewegt sich da
> garnichts mehr, bis der BGS die Strecke wieder freigibt.
Richtig so!
--
Gruß,
Alex
Alex Lovell - Bf Uelzen
webm...@triebfahrzeuge.de
Nun haben wir bei uns den BGS mit einer Wache im eigenen Bahnhof, wenn die
auch manchmal unbesetzt ist. Bevor ich also die LaPo anrufe, ist erst mal
der BGS gefordert. Wenn die aus irgendeinem Grund nicht ausrücken können,
dann verständige ich natürlich die Ortspolizei, aber in der Regel nach
Absprache mit dem BGS und weise bei der LaPo auf die erbetene Amtshilfe hin.
Damit hatte ich noch nie Probleme.
>
> > Ausserdem weiss jedes Kind, wer auf einem Bahngleis spazieren geht,
> > begibt sich in Lebensgefahr und nimmt das in Kauf, und rechnet aber
> > auch mit herannahmenden Zügen.
>
Dieser Passus stammt nicht von mir, sondern von Hans Rotter, dem Verfasser
der Ur-Nachricht. Bei der Antwort auf seine Postings wird sein eigener Text
leider nicht eingerückt. Es ist leider etwas aufwendig, jede Zeile von Hand
einzurücken.
> Hmm, gerade Kinder wissen das oft nicht. Ich habe letztens erst
> eine Fünf- oder Sechsjährigen gemeldet, der hinter meinem
> Zug auf Gleis ging und sich dort *setzte*!
>
Ich sehe das genauso wie du. Selbst Erwachsene wissen das oft nicht. Man
denke nur an all die Brombeerpflücker, die ohne
nachzudenken ihren Hintern ins Profil halten.
Reinhard
>Nach welcher Vorschrift regelt sich das? im Strafgesetzbuch steht dazu
sicher
>nichts. Vergleich mit der Strasse: Wenn ein Autofahrer einen Fussgänger der
auf
>einer Autobahn läuft überfährt trifft ihn sicher auch keine Schuld.
Wenn ich den BGS verständige, verlangt der automatisch die Sperrung.
Der Vergleich mit dem Fußgänger auf der Autobahn hinkt hier doch gewaltig.
Die Möglichkeiten des Autofahrers, zu bremsen oder auszuweichen, sind ganz
anders als bei der Bahn, wo Stahl auf Stahl einen ganz anderen Bremsweg
erfordert und die Schienen ein Ausweichen ganz verhindern.
>Ich meine eben, trotz Beachtung aller Vorsichtsmassnahmen müsste das alles
etwas
>zügiger ablaufen können.
>
>
> ===================================================
>> So leid mir die Reisenden auch tun, ich sehe nicht ein, daß ICH wegen so
>> einem Idioten in den Knast gehen soll.
>>
>> Reinhard
=============================
>Da gäbe es natürlich viel zu diskutieren, aber das ist nicht das Thema. Ich
bin
>Fahrgast und denke da etwas anders. Für mich ist Dein Arbeitgeber letztlich
der
>Fahrgast, nicht die "Die Bahn Geschäftsbereich Netz". Wenn es weniger/keine
Für mich gibt es da überhaupt nichts zu diskutieren. Mir ist allerdings
unklar, wieso mein Arbeitgeber der Fahrgast ist...?
>Fahrgäste mehr gibt, ist Dein Arbeitsplatz überflüssig. Das heisst, Du
solltest
>schon im Interesse der Reisenden handeln. Auch irgendjemand auf höherer
Eben
>muss doch wohl Interesse an einem pünktlichen Betriebsablauf haben. Dort
muss
>eben für bessere Strategien in einem solchen Fall gesorgt werden.
Ich handle sehr wohl im Interesse der Reisenden. Wenn der Fußgänger nämlich
erst mal überfahren ist, dann kommst du mit 20 Minuten Verspätung nicht mehr
aus. Da werden dann schnell 2-3 Stunden raus.
Und ich bin mir nicht sicher, ob ich ruhigen Gewissens weiterleben könnte in
dem Bewusstsein, ich hätte es verhindern können.
Bei allem Verständnis für die Reisenden, die ja auch nichts dazu können, bei
uns wird weiter so verfahren. Der Staatsanwalt erzählt mir nämlich hinterher
was anderes. Den interessiert das nämlich gar nicht, ob der Fahrgast
schneller nach Hause wollte.
Gruß
Reinhard
> Seit die Bahn keine Behörde mehr ist, kann sie das nicht mehr so einfach
> selbst entscheiden.
Das konnte sie auch zuvor nicht allein.
> Und solange ich als Fdl vom BGS eine Anzeige bekomme,
> weil der Zug vielleicht trotz Befehl C jemanden überfahren hat, gibt es nur
> eine einzige Möglichkeit: Die Strecke wird komplett gesperrt, beide
> Richtungen. Und dann bewegt sich da garnichts mehr, bis der BGS die Strecke
> wieder freigibt.
Das ist strafrechtlich vollkommen korrekt, denn der Fdl hat die
Garantenstellung inne.
> Entscheidend für die Frage, sperren oder Befehl C, ist die Meldung selbst.
> Heißt es Personen AM Gleis, dann ist Befehl möglich. Heißt es aber IM Gleis,
> MUSS gesperrt werden.
Nochmals korrekt. Person im Gleis heißt Gefährung der öffentlichen
Sicherheit und Ordnung, und deshalb bleibt das Gleis gesperrt, bis ein
Polizeibeamter (früher auch: nebenamtlicher Bahnpolizeibeamter im
Sinne der EBO) durch Augenschein festgestellt hat, dass keine Gefahr
vorliegt.
Es war der Gesetzgeber, der diese Möglichkeit (völlig) unabhängig von
der Bahnreform abgeschafft hat.
> So leid mir die Reisenden auch tun, ich sehe nicht ein, daß ICH wegen so
> einem Idioten in den Knast gehen soll.
ACK. Hans bleibt unbenommen, sich an den Bundestagsabgeordneten seines
Vertrauens zu wenden, den früheren Rechtszustand wieder herzustellen.
mfg Matthias Dörfler
Da gäbe es natürlich viel zu diskutieren, aber das ist nicht das Thema. Ich
bin
Fahrgast und denke da etwas anders. Für mich ist Dein Arbeitgeber letztlich
der
Fahrgast, nicht die "Die Bahn Geschäftsbereich Netz". Wenn es weniger/keine
Fahrgäste mehr gibt, ist Dein Arbeitsplatz überflüssig. Das heisst, Du
solltest
schon im Interesse der Reisenden handeln.
Wenn mir ein Mitfahrberechtigter im Führerraum etwas von "im Interesse der
Reisenden" erzählt, wenn ich mich an die Vorschriften halte, fliegt er raus.
Und zwar da, wo ich den Zug gerade mit Schnellbremsung anhalte.
Soviel dazu.
mfg
Andre
> Für mich gibt es da überhaupt nichts zu diskutieren. Mir ist allerdings
> unklar, wieso mein Arbeitgeber der Fahrgast ist...?
Vermutlich meinte Hans, weil Beamte ihr Gehalt aus Steuergeldern erhalten,
müßten sie die Weisungen des Steuerzahlers befolgen.
mfg
Andre
> Ich sehe das genauso wie du. Selbst Erwachsene wissen das oft nicht. Man
> denke nur an all die Brombeerpflücker, die ohne
> nachzudenken ihren Hintern ins Profil halten.
In der Ausfahrt Riemke z.B.
Haß!
mfg
Andre
> Nochmals korrekt. Person im Gleis heißt Gefährung der öffentlichen
> Sicherheit und Ordnung, und deshalb bleibt das Gleis gesperrt, bis ein
> Polizeibeamter (früher auch: nebenamtlicher Bahnpolizeibeamter im
> Sinne der EBO) durch Augenschein festgestellt hat, dass keine Gefahr
> vorliegt.
Früher waren Lokführer nebenamtliche BaPo-Beamte. Also konnten wir aus
eigenem Ermessen entscheiden, ob die Gefahr noch besteht. Dann ist man eben
mit Schrittgeschwindigkeit gefahren, hat aus dem Fenster heraus die Kinder
ausgeschimpft, die sich im Gebüsch versteckt hatten und danach konnte sich
die Bapo nochmal umsehen. Meistens hatten die Kinder sich dann verdrückt.
Heute bleibt die Strecke etwas länger gesperrt und die Polizei findet nix,
weil die Kinder sich auch heute noch beim Herannahen der Polizei verdrücken.
Alles politisch korrekt.
mfg
Andre
>Meine zusammenfassende Meinung:
>Die Bahn muss Ihre Strategien bei dem Ereignis "Personen im Gleis" bzw.
>"nur Verdacht auf Personen im Gleisbereich" dringend so überarbeiten und
>flexibilisieren, dass es nicht zu derart exzessiven Verspätungen wie
>hier führt. (In Augsburg schliesslich +55)
Ich bin sehr froh, daß in solchen Fällen Sicherheit das oberste und
alles entscheidende Prinzip ist.
Das einzig verbesserungswürdige ist die Unterstützung der betroffenden
Mitarbeiter, die bei solchen Ereignissen der Reisendeninformation eine
nicht immer ausreichende Priorität geben müssen. Ein Verfahren, daß
eine umfassende und koordinierte Information der Reisenden trotz
"High-Life" auf dem Turm sicherstellt, z.B. durch entsprechend
Durchsagen der 3-S-Zentralen - auch an abgelegenen Bahnhöfen - wäre
IMHO ein Schritt in die richtige Richtung.
Denn ein rechtzeitig und umfassend informierter Kunde hat durchaus
Verständnis für Verspätungen. Meistens jedenfalls.
mfg
Thomas
--
Thomas Woditsch
45894 Gelsenkirchen
Heimatbf: EDUL (KBS 412/425)
"Selbst Caesar war manchmal mit seinem Latein am Ende.."
und zwar: Das erste Mal in Leverkusen-Mitte.
Fußballfans irgendeines Fussballspiels waren wohl vom völlig überfüllten
S-Bahnsteig ins Gleis heruntergestiegen-gefallen.
Jedenfalls stand unser Zug ca.10 Minuten vor dem Einfahrsignal und fuhr
dann mit ca 20 km/h und mehrmals ZP1 am Bahnsteig vorbei, ich nehme an
auf Befehl C. (Bahnsteig wirklich bis zur Kante brechend voll mit
Fußballfans, ca 100 Mann Bundesgrenzschutz anwesend)
Gesamtmiese: 20 min
Frage:
Hätte da der Fahrdienstleiter nicht einfach eine LZB Langsamfahrstelle
mit 10 km/h eingeben können und unserem LZB geführten Zug im übrigen
freie Fahrt lassen können und den Lokführer nur über ZBF über Personen
im Gleis informieren können? (Notfalls das Einfahrsignal auf HP 0
lassen, das stört einen LZB geführten Zug ja wohl nicht) Dann wäre es
mit Fünf Minuten Verspätung abgegangen. Der Zugführer sagte noch was von
"seit Monaten bei jedem Fussballspiel dasselbe Theater".
Dann dasselbe Spielchen von Mainz HBf bis Mainz Süd: Nach 7 Minuten
Stillstand in Mainz Hbf mit 10 km/h, wahrscheinlich wieder Befehl C, bis
Mainz Süd wegen "Spaziergängern im Gleis". Der Gegenverkehr stand völlig
(In Mainz Süd ein IC + 2 S-Bahnen hintereinander) offenbar um den
Personen bei Annäherung unseres Zuges zu ermöglichen sich im
Nachbargleis in Sicherheit zu bringen. Ich habe trotz intensiven
Beobachtens keine Personen im Gleis gesehen. Möglicherweise sogar
falscher Alarm. Auf meine Frage an den Zugführer, warum man da nicht
sofort die Polizei zur Verstärkung des Bundesgrenzschutzes zur
Streckenräumung hinschickt, sagte dieser sinngemäß, daß die Polizei bei
solchen Fällen gar nicht kommt. Zutreffend?
Insgesamt nochmals 25 min Minus.
Hätte da der Zug nicht schneller fahren können, 50 ausserhalb der
Tunnels und 30 innerhalb mit Bundesgrenzschutz oder Polzeibegleitung auf
dem Führerstand zur zusätzlichen Streckenbeobachtung? Wenn schon das
Gegengleis gesperrt ist!
Auch das hätte die Verspätung drastisch reduziert.
Ausserdem weiss jedes Kind, wer auf einem Bahngleis spazieren geht,
begibt sich in Lebensgefahr und nimmt das in Kauf, und rechnet aber
auch mit herannahmenden Zügen. So langsam fahren muss man da ja wirklich
nicht.
Meine zusammenfassende Meinung:
Die Bahn muss Ihre Strategien bei dem Ereignis "Personen im Gleis" bzw.
"nur Verdacht auf Personen im Gleisbereich" dringend so überarbeiten und
flexibilisieren, dass es nicht zu derart exzessiven Verspätungen wie
hier führt. (In Augsburg schliesslich +55)
Gruß Hans
Hallo Hans etc.
Heute hatte ich das traurige Erlebnis, daß in Bad Krozingen am suedwaerts
laufenden Bahnsteig eine Person durch einen durchfahrenden Zug erfasst
wurde. Unser SE stand ca. 20 Min. in Buggingen der BGS, LaPO und Bestatter
hatten die Person in Höhe des Kurgebiet gefunden. Als wir vorbeifuhren bzw.
mal wieder standen wurde der Sarg vom Bestatter gerade verladen, dann ging
es mit ca. 10 km/h weiter wo dann am Bahnsteig noch diverse menschliche
Teile und Bekleidungsstücke zusehen waren.
Jetzt meine Frage:
Ist es bei der Bahn nicht möglich zumindest im Bereich der Unfallstelle
zügiger vorbeizufahren, da es auch Kinder oder andere Fahrgäste im Zug hat
die dieses Trauerspiel ganz bestimmt nicht sehen wollen.
Denn Gaffer haben wir schon genügendt auf der Autobahn, und das Zugpersonal
ist bestimmt auch nicht die Clientet die alles genau wisssen will was nicht
Ihr Zug betrifft.
Übrigens in Offenburg +50 Min..
Was mir persönlich + 1,5 Std. nach Karlruhe gegeben hat.
Duerfte aber trotz SWT mit IR weiter nach Stuttgart, dann hat alles wieder
gepaßt.
Gruß Thomas aus dem wilden Süden
>Heute hatte ich das traurige Erlebnis, daß in Bad Krozingen am suedwaerts
>laufenden Bahnsteig eine Person durch einen durchfahrenden Zug erfasst
>wurde. Unser SE stand ca. 20 Min. in Buggingen der BGS, LaPO und Bestatter
>hatten die Person in Höhe des Kurgebiet gefunden. Als wir vorbeifuhren bzw.
>mal wieder standen wurde der Sarg vom Bestatter gerade verladen, dann ging
>es mit ca. 10 km/h weiter wo dann am Bahnsteig noch diverse menschliche
>Teile und Bekleidungsstücke zusehen waren.
>
>Jetzt meine Frage:
>
>Ist es bei der Bahn nicht möglich zumindest im Bereich der Unfallstelle
>zügiger vorbeizufahren, da es auch Kinder oder andere Fahrgäste im Zug hat
>die dieses Trauerspiel ganz bestimmt nicht sehen wollen.
Da die Bergungsarbeiten wohl noch nicht beendet waren, hätte eine hohe
Geschwindigkeit der vorbeifahrenden Züge eine Gefährdung des im
Gleisbereich arbeitenden Personals bedeutet. Abgesehen davon kann die
Geschwindigkeit auch durch fahrdienstliche Gründe (Einfahrt in andere,
unplanmäßige Gleise mit Geschwindigkeitsbeschränkung durch den
Fahrweg/ Ersatzsignal) herabgesetzt worden sein.
mfg
Thomas,
dem dieser Anblick in 5 Jahren Praxis als Reisendenzähler erspart
geblieben ist.
Reinhard
> "Reinhard Schumacher" wrote/schrieb:
> > Ausserdem weiss jedes Kind, wer auf einem Bahngleis spazieren geht,
> > begibt sich in Lebensgefahr und nimmt das in Kauf, und rechnet aber
> > auch mit herannahmenden Zügen.
> Hmm, gerade Kinder wissen das oft nicht. Ich habe letztens erst
> eine Fünf- oder Sechsjährigen gemeldet, der hinter meinem
> Zug auf Gleis ging und sich dort *setzte*!
Ohnehin scheinen viele die Schienenfahrzeuge zu unterschätzen. Neulich
beim Eintracht Spiel saßen Fußballfans auf dem leicht erhöhten
Bahnsteig am Stadion, Füße auf den Schienen, und sahen den
einfahrenden Straßenbahnen zu. Sie waren sehr verblüfft, als sie
klingelnd von ihrem Sitzplatz gescheucht wurden.
Was man hier für die Straßenbahn sieht, kann man auch auf die
Eisenbahn übertragen. So konnte ich die Tage in Oberursel am Bahnhof
beobachten, wie die Fahrgäste, anstatt 200 Meter Umweg über einen
Bahnübergang zu machen, durch ein Loch im Gebüsch auf den Bahnsteig
kamen. Natürlich war in diesem Fall die Bahnschranke schon unten
(deutliches Zeichen, daß gleich ein Zug kommen wird). Da die Fahrgäste
hier aus einem Loch im Gebüsch bremsen, hat der Lokführer gar keine
Chance zu bremsen.
-JJ
--
________________________________________ Nazis schaden auch Dir! __
"Hans Rotter" schrieb:
> Für mich ist Dein Arbeitgeber letztlich der Fahrgast, nicht die
> "Die Bahn Geschäftsbereich Netz". Wenn es weniger/keine Fahrgäste
> mehr gibt, ist Dein Arbeitsplatz überflüssig. Das heisst, Du solltest
> schon im Interesse der Reisenden handeln.
Personen, die im Gleis herumrennen, sind keine Fahrgäste, sondern
wandelnde Betriebsgefahren. Von daher paßt dieser Spruch, den
ich auch gerne mal kritisiere, hier überhaupt nicht.
> Auch irgendjemand auf höherer Eben muss doch wohl Interesse an einem
> pünktlichen Betriebsablauf haben. Dort muss eben für bessere Strategien
> in einem solchen Fall gesorgt werden.
Sicherheit geht vor Pünktlichkeit. Wenn jetzt Leute im Gleis sind,
ist die Strategie, sie da schnellstens weg zu holen.
"Andre Brandily" wrote/schrieb:
> Wenn mir ein Mitfahrberechtigter im Führerraum etwas von "im
> Interesse der Reisenden" erzählt, wenn ich mich an die Vorschriften
> halte, fliegt er raus.
Es gibt Leute, die behaupten anderes, doch es gilt:
der Bahnbetrieb ist eine gefährliche Sache, die dadurch sicher
ist, daß die Sicherheit vor allem anderen kommt. Auch vor den
Fahrgästen. Und das kommt letztendlich den Fahrgästen zugute.
Die Vorschriften gibt es ja nicht umsonst, von daher stimme ich
Andre zu.
"Andre Brandily" wrote/schrieb:
> Reinhard Schumacher <reinhard....@okay.net> schrieb in im
> Newsbeitrag: 8q2q9s$pas$1...@news.okay.net...
>
> > Für mich gibt es da überhaupt nichts zu diskutieren. Mir ist allerdings
> > unklar, wieso mein Arbeitgeber der Fahrgast ist...?
>
> Vermutlich meinte Hans, weil Beamte ihr Gehalt aus Steuergeldern
> erhalten, müßten sie die Weisungen des Steuerzahlers befolgen.
Jawoll! Vorschriften? Egal! Ab jetzt machen wir alles so, wie man
es uns sagt!
> Hans Rotter <HansR...@online-service.de> schrieb
> Der Zug wurde zweimal wegen "Personen im Gleis" aufgehalten, Verspätung
> das erste mal ca 20 min
> Fußballfans irgendeines Fussballspiels waren wohl vom völlig überfüllten
> S-Bahnsteig ins Gleis heruntergestiegen-gefallen.
> Jedenfalls stand unser Zug ca.10 Minuten vor dem Einfahrsignal und fuhr
> dann mit ca 20 km/h und mehrmals ZP1 am Bahnsteig vorbei, ich nehme an
> auf Befehl C. (Bahnsteig wirklich bis zur Kante brechend voll mit
> Fußballfans, ca 100 Mann Bundesgrenzschutz anwesend)
> Gesamtmiese: 20 min
> Frage:
Und meine Frage ist warum der BGS (=Bahnpolizei) die Fußballfans nicht erst
auf die Bahnsteige läßt wenn der von besteigende Zug zum halten gekommen
ist, 100 BGS-Beamte müßten das doch wohl schaffen die Leute in Schach zu
halten, indem sie die Zugänge absperren etc.!
--
Grüße von Folke aus Wattenscheid
http://home.t-online.de/home/efwitten/efwa0196.htm
> Und meine Frage ist warum der BGS (=Bahnpolizei) die Fußballfans nicht erst
> auf die Bahnsteige läßt wenn der von besteigende Zug zum halten gekommen
> ist, 100 BGS-Beamte müßten das doch wohl schaffen die Leute in Schach zu
> halten, indem sie die Zugänge absperren etc.!
Das ist schon bei Messebesuchern schwierig, wie sich in Riem zeigte.
Michael Kauffmann
Dies erinnert mich an ein schon etwas länger zurückliegendes Ereignis bei
einer Schienenbusfahrt am Bodensee. Dort hatte soweit ich das damals
mitbekommen habe eine von Sorgen aufgelöste Mutter den Stationsvorsteher von
Oberuhldingen-Mühlhofen alarmiert, weil sie befürchtete, daß ihr(e) Sohn o.
Tochter (meine Vermutung: weil Zug verpaßt) den Nachhauseweg auf den Geleisen
angetreten hat. Daraufhin wurde ein schriftl. Befehl ausgestellt: fahren auf
Sicht bis Mimmenhausen. Wer die Strecke zwischen Oberuhldingen und
Mimmenhausen-Neufrach mit den engen Kurven zumeist im Wald gelegen kennt,
weiß was das bedeutet. In diesem Fall wurde niemand im oder am Gleis
gesichtet.
Jörg
Da hat es dann einen Bahnsteig (siehe subject)?
--
________________________________________________________________________
Ulf Kutzner Backhaushohl 46 D-55128 Mainz
________________________________________________________________________
Lese ich die folgenden Postings, dann geht es um die Rechtslage:
Matthias Doerfler schrieb:
> deshalb bleibt das Gleis gesperrt, bis ein
> Polizeibeamter (früher auch: nebenamtlicher Bahnpolizeibeamter im
> Sinne der EBO) durch Augenschein festgestellt hat, dass keine Gefahr
> vorliegt.
> Es war der Gesetzgeber, der diese Möglichkeit (völlig) unabhängig von
> der Bahnreform abgeschafft hat.
Andre Brandily schrieb:
> Früher waren Lokführer nebenamtliche BaPo-Beamte. Also konnten wir aus
> eigenem Ermessen entscheiden, ob die Gefahr noch besteht. Dann ist man eben
> mit Schrittgeschwindigkeit gefahren, hat aus dem Fenster heraus die Kinder
> ausgeschimpft, die sich im Gebüsch versteckt hatten und danach konnte sich
> die Bapo nochmal umsehen.
Okay, das sehe ich alles ein.
Nicht einzusehen vermag ich, daß die tatsächliche Fähigkeit der Lokführer,
Gefahren zu erkennen, abhängig ist von ihrem formalen Status als
Hilfspolizist. Oder hat man die Lokführer, als sie die Funktion als
Hilfspolizisten noch wahrnahmen, in einem speziellen
Kinder-auf-den-Gleisen-erkenn-Kurs weiterqualifiziert?
Also: Entweder können Lokführer das nicht. Dann war es dringend geboten,
diese Möglichkeit abzuschaffen, und stattdessen höher qualifiziertes
BGS-Personal zu entsenden.
Oder sie können es. Dann geht es überhaupt nicht um Sicherheitsfragen, und
man möge zugeben, daß es angesichts der geltenden Rechtslage um "cover your
ass" geht - und die Replies zum Wunsch von Fahrgästen, angemessen zügig
befördert zu werden, ein bißchen niedriger hängen.
Die Frage: "Kann man es mir anhängen, wenn es unsicher war?" halte ich
übrigens keineswegs für illegitim, doch ist sie schon sehr verschieden von
der Frage: "Ist es sicher?"
hajo
--
2.1. Required Header lines
2.1.1. From
The "From" line contains the electronic mailing address of the person who
sent the message, in the Internet syntax. (RFC 1036)
> > >Heute hatte ich das traurige Erlebnis, daß in Bad Krozingen am suedwaerts
> > >laufenden Bahnsteig eine Person durch einen durchfahrenden Zug erfasst
> > >wurde. [...] wurde der Sarg vom Bestatter gerade verladen, dann ging
> > >es mit ca. 10 km/h weiter wo dann am Bahnsteig noch diverse menschliche
> > >Teile und Bekleidungsstücke zusehen waren. [...]
> > >Ist es bei der Bahn nicht möglich zumindest im Bereich der Unfallstelle
> > >zügiger vorbeizufahren, da es auch Kinder oder andere Fahrgäste im Zug hat
> > >die dieses Trauerspiel ganz bestimmt nicht sehen wollen.
> > Da die Bergungsarbeiten wohl noch nicht beendet waren, hätte eine hohe
> > Geschwindigkeit der vorbeifahrenden Züge eine Gefährdung des im
> > Gleisbereich arbeitenden Personals bedeutet.
Die Entscheidung heißt in der Tat, entweder möglichst frühzeitig aber
unter sinngemäßer Anwendung der Unfallverhütungsvorschriften für
unzureichend abgesicherte Baustellen (= langsamst) das Nachbargleis zu
befahren auch wenn die Unfallstelle noch nicht geräumt ist, oder noch
größere Verspätungen durch Abwarten in Kauf zu nehmen.
> > Geschwindigkeit auch durch fahrdienstliche Gründe (Einfahrt in andere,
> > unplanmäßige Gleise mit Geschwindigkeitsbeschränkung durch den
> > Fahrweg/ Ersatzsignal) herabgesetzt worden sein.
Das ist für die Örtlichkeit Bad Krozingen eigentlich auszuschließen.
Die Zugfahrstraße in die Überholung (jenseits des Hausbahnsteigs, also
auf der dem Unfall abgewandten Seite) geht m.E. auf Hp 2 mit 60 km/h.
> Da hat der Notfallmanager das Gleis aber sehr früh wieder freigegeben.
> Eigentlich sollte genau das nicht passieren.
Innerhalb des Netzbezirks Freiburg (Brsg) kommt diese Situation leider
wegen des in unmittelbarer Bahnnähe liegenden psychiatrischen Landes-
krankenhauses Emmendingen laufend vor.
> Zügiger vorbeizufahren ist
> problematisch, weil gerade in einem solchen Fall viele Betriebsfremde
> (Staatsanwalt, Leichenbestatter, LaPo) sich im Gleisbereich aufhalten und
> der Notfallmanager unmöglich alle gleichzeitig im Auge haben kann.
Und die Gestellung einer hinreichenden Zahl von Sicherungsposten ist
selbst dann praktisch nicht möglich, wenn der Unfall nicht am späten
Sonntag Nachmittag eintritt.
mfg Matthias Dörfler
Jau. Oder auch der DL des Unfallmeldebahnhofs bzw der Bing, wenn einer
von diesen überhaupt bemüht wurde. Wo vorhanden: ein Schrankenwärter.
> [...] und die Polizei findet nix,
> weil die Kinder sich auch heute noch beim Herannahen der Polizei verdrücken.
> Alles politisch korrekt.
Deswegen mein eher sarkastischer Vorschlag, sich an den Wahlkreis-
abgeordneten zu wenden. Wobei ich im Innersten rechtliche Bedenken
hätte, würden Mitarbeiter von Kapitalgesellschaften dauerhaft mit - in
diesem Fall: originären - polizeilichen Aufgaben beliehen.
mfg Matthias Dörfler
> > Früher waren Lokführer nebenamtliche BaPo-Beamte. Also konnten wir aus
> > eigenem Ermessen entscheiden, ob die Gefahr noch besteht.
> Deswegen mein eher sarkastischer Vorschlag, sich an den Wahlkreis-
> abgeordneten zu wenden. Wobei ich im Innersten rechtliche Bedenken
> hätte, würden Mitarbeiter von Kapitalgesellschaften dauerhaft mit - in
> diesem Fall: originären - polizeilichen Aufgaben beliehen.
Hmmm, die Technischen Überwachungsvereine sind doch auch keine mehr,
sondern Kapitalgesellschaften? Nicht, daß man deswegen auf Bedenken
verzichten müßte...
Gruß, ULF
>Ohnehin scheinen viele die Schienenfahrzeuge zu unterschätzen. Neulich
>beim Eintracht Spiel saßen Fußballfans auf dem leicht erhöhten
>Bahnsteig am Stadion, Füße auf den Schienen, und sahen den
>einfahrenden Straßenbahnen zu. Sie waren sehr verblüfft, als sie
>klingelnd von ihrem Sitzplatz gescheucht wurden.
>
>Was man hier für die Straßenbahn sieht, kann man auch auf die
>Eisenbahn übertragen.
So ist es. Der Unterschied ist nur, daß man auf den Bahnsteigkanten an
Eisenbahngleisen sitzend die Schienen nicht mit den Füßen erreicht. Ein
weiterer Unterschied war noch, daß das Verscheuchen mittels Lautsprecher
geschah. Hätte der Bahnsteig nicht im Sichtbereich des Stellwerkes gelegen,
wäre das Tröten des Bunkers wohl nicht mehr rechtzeitig gekommen, und man hätte
"Güterzug raste in Jugendgruppe" im Organ lesen können.
-kl
>> Wenn mir ein Mitfahrberechtigter im Führerraum etwas von "im Interesse der
>> Reisenden" erzنhlt, wenn ich mich an die Vorschriften halte, fliegt er raus.
>> Und zwar da, wo ich den Zug gerade mit Schnellbremsung anhalte.
>
>Da hat es dann einen Bahnsteig (siehe subject)?
Nein, sondern einen steilen Abhang oder eine nicht abgedeckte Brücke
ohne Gelنننننننننننننننننننننننننننننننننننننننننننننننننننننnder.
Gruك, Gerd
> Deswegen mein eher sarkastischer Vorschlag, sich an den Wahlkreis-
> abgeordneten zu wenden. Wobei ich im Innersten rechtliche Bedenken
> hätte, würden Mitarbeiter von Kapitalgesellschaften dauerhaft mit - in
> diesem Fall: originären - polizeilichen Aufgaben beliehen.
Von einem britischen Lokführer wurde als Vorteil herausgestellt, daß
Polizisten andersfarbige Warnwesten tragen als Eisenbahner. Damit lasse
sich von weitem einschätzen, ob von der betreffenden Person ein unsinniges
Verhalten am Gleis zu erwarten sei.
1. Für Befehl C muss der Zug doch anhalten. Wenn der Fahrdienstleiter von
Leverkusen Mitte statt dessen eine LZB Langsamfahrstelle mit der Befehl-C
Geschwindigkeit, hier geschätzt 20 km/h (?) eingegeben hätte, hätte der Zug
nicht anhalten müssen, das ganze hätte dennoch denselben
sicherheitstechnischen Effekt gehabt.
Ist dies zulässig?
2. Hat der Zug von Mainz HBf nach Mainz Süd (4 km??) wirklich mit 10 km /h
die ganze Strecke fahren müssen? 40-50 ausserhalb der Tunnels und 30 in den
Tunnels wären genauso sicher gewesen, evt. BGS als zusätzliche Beobachter
auf der Lok. Gibt es Vorschriften welche Geschwindigkeit in den Befehl C
muss. Hier war es offenbar auch noch falscher Alarm.
Gruß Hans
Tommy wrote:
nichts ausser einem Vollzitat.
Bitte Nachnamen aus dem Personalausweis ablesen und zusätzlich in das
Feld eintragen, wo jetzt nur "Tommy" steht.
Anschließend bitte bei http://learn.to/quote vorbeischauen und die dort
gegebenen Tipps beherzigen.
Hans
--
Wir danken für die Beachtung der Sicherheitsbestimmungen
> 1. Für Befehl C muss der Zug doch anhalten. Wenn der Fahrdienstleiter von
> Leverkusen Mitte statt dessen eine LZB Langsamfahrstelle mit der Befehl-C
> Geschwindigkeit, hier geschätzt 20 km/h (?) eingegeben hätte, hätte der
Zug
> nicht anhalten müssen, das ganze hätte dennoch denselben
> sicherheitstechnischen Effekt gehabt.
> Ist dies zulässig?
Ich kenne mich mit LZB nicht aus. Aber rein logisch gesehen geht das so
nicht. Mit der Reduzierung der Geschwindigkeit ist es doch nicht getan. Der
Tf muß doch auch wissen, daß da betriebsfremde Personen unberechtigt
herumlaufen oder sich vor seinen Zug stürzen könnten. Der Tf muß sich dann
mit seiner Fahrweise auf diese Situation einstellen um jederzeit anhalten zu
können. Und damit ich als Fdl mich absichern kann, brauche ich einen
Nachweis, daß der Tf über die Gefahr informiert war.
> 2. Hat der Zug von Mainz HBf nach Mainz Süd (4 km??) wirklich mit 10 km /h
> die ganze Strecke fahren müssen? 40-50 ausserhalb der Tunnels und 30 in
den
> Tunnels wären genauso sicher gewesen, evt. BGS als zusätzliche Beobachter
> auf der Lok. Gibt es Vorschriften welche Geschwindigkeit in den Befehl C
> muss. Hier war es offenbar auch noch falscher Alarm.
Es war sicher kein falscher Alarm, meist sind die Übeltäter nur schon wieder
weg. Und da wir nicht die ganze Strecke mit Kameras überwachen können,
müssen wir vom Schlimmsten ausgehen.
Deine Vorstellungen über die zu fahrenden Geschwindigkeiten sind
haarsträubend. Eine Eisenbahn ist kein Auto. Was glaubst du wohl, wie lange
ein Zug mit 600 Tonnen Gewicht braucht, um aus 50 km/h anzuhalten? Wenn sich
der Fdl dazu entschließt, den Zug auf Befehl fahren zu lassen, dann gibt es
keine vorgeschriebene Geschwindigkeit, sondern nur "Fahren auf Sicht". Das
kann ggf. noch weniger sein als 10 km/h.
Ich bin selbst auch schon häufiger als Fahrgast in den "Genuß" solcher
Maßnahmen gekommen und kann deine Verärgerung durchaus nachvollziehen. Aber
für mich zählt ein Menschenleben immer noch mehr als ein pünktlicher Zug.
Vielleicht könntest du dein News-Programm mal so einstellen, daß dein
Beitrag beim Beantworten auch eingerückt wird. Es ist äußerst lästig, dies
immer von Hand machen zu müssen.
Reinhard
Schmecken "Brombeeren mit Bremsabrieb" denn so gut? Das ist so idiotisch
wie Holler ernten an der Autobahn... Aber ich hab's auch schon gesehen,
in Heufeldmühle wird auch eifrig gepflückt. Und die Herrschaften oder
hauptsächlich Dämlichkeiten sind dann auch noch sauer, wenn sie
"angepfiffen" werden. Ich würde die gleich einsammeln lassen.
Ilka
--
Ilka Wessel, 22179 Hamburg
http://www.eilzug.de/
"Nichts ist unmöglich!" - Ilka & Jan [TM]
Die Auslegungsmöglichkeiten dieser Aussage machen mir große Freude ;-)
>
>
> Ich bin sehr froh, daß in solchen Fällen Sicherheit das oberste und
> alles entscheidende Prinzip ist.
> Das einzig verbesserungswürdige ist die Unterstützung der betroffenden
> Mitarbeiter, die bei solchen Ereignissen der Reisendeninformation eine
> nicht immer ausreichende Priorität geben müssen. Ein Verfahren, daß
> eine umfassende und koordinierte Information der Reisenden trotz
> "High-Life" auf dem Turm sicherstellt, z.B. durch entsprechend
> Durchsagen der 3-S-Zentralen - auch an abgelegenen Bahnhöfen - wäre
> IMHO ein Schritt in die richtige Richtung.
Das würde bedeuten, daß ich die 3-S-Zentrale erst einmal davon verständigen
müsste. Und bis ich dem erklärt habe, was los ist, ist längst der BGS am
"Tatort". Und für die Bahnhöfe und Haltepunkte in unserem Bereich müssen wir
eh die Ansagen selbst machen, dafür sind die 3-S-Zentralen technisch gar
nicht eingerichtet. Und der derzeitige Bahnhofsmanager Essen Hbf rückt dafür
mit Sicherheit nicht eine müde Mark raus, das kann doch Netz übernehmen...
Reinhard
>
> Schmecken "Brombeeren mit Bremsabrieb" denn so gut? Das ist so idiotisch
> wie Holler ernten an der Autobahn... Aber ich hab's auch schon gesehen,
> in Heufeldmühle wird auch eifrig gepflückt. Und die Herrschaften oder
> hauptsächlich Dämlichkeiten sind dann auch noch sauer, wenn sie
> "angepfiffen" werden. Ich würde die gleich einsammeln lassen.
>
An der Strecke dürftest du wenig Bremsabrieb finden, denn da FAHREN die Züge
meist. Aber im Ruhrgebiet wird alles gegessen, was nix kostet.
Reinhard
> Es gibt in dieser Diskussion etwas, das ich nicht verstehe. Entweder reden
> wir über tatsächliche Gefährdungen, und wie sie abgewendet werden können,
> oder wir reden über die Eingriffe des Gesetzgebers in die Rechtslage.
In der Tat, der Gesetzgeber hat sich für - wie Andre schrieb -
politcal correctness entschieden. Und nicht für die Fähigkeiten der
Betriebsbeamten, speziell nicht für
> die tatsächliche Fähigkeit der Lokführer,
> Gefahren zu erkennen.
> Also: Entweder können Lokführer das nicht. Dann war es dringend geboten,
> diese Möglichkeit abzuschaffen,
Sie konnten es mehr als hundert Jahre lang, unabhängig davon, welcher
Status für ihre jeweilige Anstellungsfirma/-körperschaft den
verschiedenen Zeitläuften entsprechend gerade modisch war.
Seit der Novelle des BGS-Gesetzes - also vor der Bahnreform - dürfen
sie es nicht mehr können, that's all.
mfg Matthias Dörfler
> > Wobei ich im Innersten rechtliche Bedenken
> > hätte, würden Mitarbeiter von Kapitalgesellschaften dauerhaft mit - in
> > diesem Fall: originären - polizeilichen Aufgaben beliehen.
>
> Hmmm, die Technischen Überwachungsvereine sind doch auch keine mehr,
> sondern Kapitalgesellschaften? Nicht, daß man deswegen auf Bedenken
> verzichten müßte...
Gerade die weiland Dampfkesselüberwachungsvereine haben sich immer nur
mit dem beliehenen Bereich Gefahrenabwehr befasst. Die Bahnleiche kann
(selten, aber es kommt vor) Strafverfolgung sein. Immerhin gab es für
die nebenamtlichen Bp-Beamten ganz strikte Verhaltensmaßregeln, welche
(mageren) Rechte ihnen unter Geltung der StPO zukamen -> dann ging
auch vor der BGS-Reform so gut wie nichts mehr auf der Schiene.
mfg Matthias Dörfler
>> Von einem britischen Lokführer wurde als Vorteil herausgestellt, daß
>> Polizisten andersfarbige Warnwesten tragen als Eisenbahner. Damit lasse
>> sich von weitem einschätzen, ob von der betreffenden Person ein unsinniges
>> Verhalten am Gleis zu erwarten sei.
>
>Die Auslegungsmöglichkeiten dieser Aussage machen mir große Freude ;-)
Und sind auch absolut berechtigt, da eben Polizisten _nicht_ über die
Gefahren im Gleisbereich unterwiesen sind und in D deshalb nur in
gesperrten Gleisen zum Einsatz kommen.
Gruß, Gerd - dessen Familie in den letzten Tagen durch unsinniges bzw.
gedankenloses Verhalten von Polizisten kurzzeitig in
höchste Aufregung versetzt wurde :-(((
>Schmecken "Brombeeren mit Bremsabrieb" denn so gut? Das ist so idiotisch
>wie Holler ernten an der Autobahn... Aber ich hab's auch schon gesehen,
>in Heufeldmühle wird auch eifrig gepflückt. Und die Herrschaften oder
>hauptsächlich Dämlichkeiten sind dann auch noch sauer, wenn sie
>"angepfiffen" werden. Ich würde die gleich einsammeln lassen.
Gestern durfte ich mal wieder auf Daf werkeln, auch da stolperte eine
Dämlichkeit (Mitte/Ende 60), durch die Lade- und Rampengleise zum
Beerenzupfen. Auf meinen Hinweis, daß sich schon andere Leute mit
geeigneterem Schuhwerk vor ihr in den Gleisen verletzt hatten,
reagierte sie nur mit Kopfschütteln. Ich tat es ihr gleich...
Da sie aber noch einige Meter vom richtigen Eisenbahnbetrieb [TM]
entfernt war und ihre Eimer schon fast voll, habe ich aber den BGS
nicht bestellt.
Gruß, Gerd
Reinhard
> Schmecken "Brombeeren mit Bremsabrieb" denn so gut? Das ist so idiotisch
> wie Holler ernten an der Autobahn... Aber ich hab's auch schon gesehen,
> in Heufeldmühle wird auch eifrig gepflückt. Und die Herrschaften oder
> hauptsächlich Dämlichkeiten sind dann auch noch sauer, wenn sie
> "angepfiffen" werden. Ich würde die gleich einsammeln lassen.
Ach. Das ist doch alles nicht so schlimm. Wir haben früher immer am
Frankfurter Berg Brombeeren gesammelt. Dort gibt es ein drittes Gleis
zum rangieren und da wuchsen auch die besten Beeren. Nur wenn wir uns
mal vom Rangierer haben erwischen lassen, gab es mächtige Scherereien.
Deswegen sind wir dann immer vor der bösen Rangierlok abgehauen, wenn
diese aus Frankfurt kam, um einige Wagen zu verschieben.
-JJ
--
________________________________________ Nazis schaden auch Dir! __
Gerd Knuepfer wrote/schrieb:
> Da sie aber noch einige Meter vom richtigen Eisenbahnbetrieb [TM]
> entfernt war und ihre Eimer schon fast voll, habe ich aber den BGS
> nicht bestellt.
Man könnte sonst ja auch Warnwesten, Warneimer und Stahlkappenschuhe
auslegen sowie einen Sipo bereithalten! :-)
--
Gruß,
Alex
Alex Lovell - Bf Uelzen
webm...@triebfahrzeuge.de
> Seit der Novelle des BGS-Gesetzes - also vor der Bahnreform - dürfen
> sie es nicht mehr können, that's all.
So weit verstanden.
Nun die nächste Frage:
Wenn die DB "Verspätungsmanager" einstellt, wieso ist keinem dieser Manager
dieser Zusammenhang aufgefallen, mit sich daran anschließenden angemessenen
Aktionen?
Reinhard
> >Da hat es dann einen Bahnsteig (siehe subject)?
>
> Nein, sondern einen steilen Abhang oder eine nicht abgedeckte Brücke
> ohne Gelنننننننننننننننننننننننننننننننننننننننننننننننننننننnder.
Selber Schuld. Oder würde jemand seinem Zahnarzt den Finger zeigen, wنhrend
er mit dem Bohrer gerade 1 Hundertstel mm vom Nerv entfernt ist?
mfg
Andre
> Man könnte sonst ja auch Warnwesten, Warneimer und Stahlkappenschuhe
> auslegen sowie einen Sipo bereithalten! :-)
Vielleicht einen Eintrag in die La aufnehmen: 5km/h, Brombeerpflücker am
Gleis.
:-)
mfg
Andre
> Ach. Das ist doch alles nicht so schlimm. Wir haben früher immer am
> Frankfurter Berg Brombeeren gesammelt. Dort gibt es ein drittes Gleis
> zum rangieren und da wuchsen auch die besten Beeren. Nur wenn wir uns
> mal vom Rangierer haben erwischen lassen, gab es mächtige Scherereien.
Ja warum denn wohl? Was machen die Rangierer und der Lokführer in der Pause?
Brombeeren pflücken.
mfg
Andre
> Deswegen mein eher sarkastischer Vorschlag, sich an den Wahlkreis-
> abgeordneten zu wenden. Wobei ich im Innersten rechtliche Bedenken
> hätte, würden Mitarbeiter von Kapitalgesellschaften dauerhaft mit - in
> diesem Fall: originären - polizeilichen Aufgaben beliehen.
Das war m.E. auch der Grund für die Änderung. Künftige Lokführer sind keine
Beamten mehr, die Bahn keine Behörde. Im Übrigen ist es mir aus
verschiedenen Gründen völlig schnuppe, wie lange die Polizei die Strecke
sperrt.
mfg
Andre
Im Falle der Bahnleiche war es besonders einfach: Stehenbleiben, bis die
Polizei ihr Ok zur Weiterfahrt gab.
mfg
Andre
Reinhard
Reinhard
Reinhard Schumacher schrieb:
> Was stellst du dir denn so vor? Aber bitte nur Vorschläge, die auch machbar
> sind.
Also, dann spiele ich mal DB-Verspätungsmanager.
Da gucke ich mir mal Verspätungsursachen an, und schreibe eine Statistik.
In dieser Statistik rechne ich als Einzelposten heraus, wieviel die
verspätete Streckenfreigabe ausgemacht hat.
Dann schreibe ich eine hübsche Statistik, so nach dem Motto
xx % technische Defekte an Gleis- und Signalanlagen
xx % Probleme beim PErsonaleinsatz
xx % undsoweiter, übrigens würde ich aus wohlerwogenen Gründen darauf
verzichten, den Punkt "Fehlverhalten von Reisenden" aufzuführen, mal sehen,
wo man das versteckt.
Und als letzter Punkt kommt dann
xx % Nachlässigkeiten des Deutschen Bundestags
Dann setze ich mich mit dem zuständigen Pressesprecher zusammen, und mache
eine hübsche Presseerklärung daraus. Wetten, daß diese Presseerklärung
nicht ohne Rückfragen bleibt?
Falls der zuständige Pressesprecher sich für derlei Aktionen nicht eignet,
gibt es notfalls auch noch Möglichkeiten, ein solches Papier versehentlich
an die Presse geraten zu lassen. Das geht aber leichter daneben, weil dann
weniger Leute nachfragen, sondern einer vom anderen abschreibt.
> Dann schreibe ich eine hübsche Statistik, so nach dem Motto
>
> xx % technische Defekte an Gleis- und Signalanlagen
> xx % Probleme beim PErsonaleinsatz
> xx % undsoweiter, übrigens würde ich aus wohlerwogenen Gründen darauf
> verzichten, den Punkt "Fehlverhalten von Reisenden" aufzuführen, mal
sehen,
> wo man das versteckt.
>
Das "versteckt" man unter "Kundenverhalten" und ist durchaus ein
beachtlicher Posten in deiner Rechnung.
> Und als letzter Punkt kommt dann
>
> xx % Nachlässigkeiten des Deutschen Bundestags
>
Zustimmung, aber wahrscheinlich nicht so sehr aus den Gründen, die du jetzt
meinst.
>
> Dann setze ich mich mit dem zuständigen Pressesprecher zusammen, und mache
> eine hübsche Presseerklärung daraus. Wetten, daß diese Presseerklärung
> nicht ohne Rückfragen bleibt?
>
> Falls der zuständige Pressesprecher sich für derlei Aktionen nicht eignet,
> gibt es notfalls auch noch Möglichkeiten, ein solches Papier versehentlich
> an die Presse geraten zu lassen. Das geht aber leichter daneben, weil dann
> weniger Leute nachfragen, sondern einer vom anderen abschreibt.
>
Wenn der Erfolg deiner Aktion darin besteht, daß die potentiellen unbefugten
Gleisbetreter jetzt ehrfurchtsvoll ihr Tun unterlassen, dann bitte schön.
Das Problem besteht aber darin, daß eben dies NICHT geschieht. Die Gefahr
(vor allem für den Übeltäter selbst) bleibt nach wie vor bestehen. Da kann
die Presse, gleich welcher Couleur, schreiben und reden wie sie will, die
einzig sichere Möglichkeit, einen Personenunfall zu vermeiden, ist die
Sperrung der Strecke. Und ich hoffe inständig, daß das auch so bleibt!
Reinhard
> Person im Gleis heißt Gefährung der öffentlichen Sicherheit und
> Ordnung, und deshalb bleibt das Gleis gesperrt, bis ein Polizei-
> beamter [...] durch Augenschein festgestellt hat, dass keine Ge-
> fahr vorliegt.
Gibt es tatsächlich gesetzliche Regelungen, die ein solches Verhalten
vorschreiben?
Beispiel: Die Gleise der Strecke Beuel - Hangelar der Rhein-Sieg-
Eisenbahn werden gerne als Fußweg benutzt, leider auch während Pütz-
chens Markt, wo regelmäßiger Zugbetrieb besteht. Wenn nun die Auf-
sicht in Pützchen Fußgänger auf den Gleisen sieht, genügt es dann
nicht, die Fußgänger wegzuscheuchen? Muss sie stattdessen die Strecke
sperren lassen und die Polizei rufen, obwohl sie doch gesehen hat,
dass das Gleis wieder frei ist?
Robert Weemeyer, Berlin
>Warneimer
???
Gruß, Gerd
:> Schmecken "Brombeeren mit Bremsabrieb" denn so gut? Das ist so idiotisch
: Ach. Das ist doch alles nicht so schlimm. Wir haben früher immer am
: Frankfurter Berg Brombeeren gesammelt. Dort gibt es ein drittes Gleis
: zum rangieren und da wuchsen auch die besten Beeren. Nur wenn wir uns
Weckt wieder sentimentale Erinnerungen an eine Fahrt
von Löcknitz nach Prenzlau (DR KBS 924)im September `89.
Irgendwo auf freier Strecke stoppt das Ferkel,
und Fahrer und Schaffner und dann auch die paar
Passagiere steigen zum Brombeerenpflücken aus.
Im nächsten Bahnhof (Damme) waren wir pünktlich,
trotz alledem!
-kut
>
> Beispiel: Die Gleise der Strecke Beuel - Hangelar der Rhein-Sieg-
> Eisenbahn werden gerne als Fußweg benutzt, leider auch während Pütz-
> chens Markt, wo regelmäßiger Zugbetrieb besteht. Wenn nun die Auf-
> sicht in Pützchen Fußgänger auf den Gleisen sieht, genügt es dann
> nicht, die Fußgänger wegzuscheuchen? Muss sie stattdessen die Strecke
> sperren lassen und die Polizei rufen, obwohl sie doch gesehen hat,
> dass das Gleis wieder frei ist?
>
Wenn die Fußgänger verscheucht werden können und offensichtlich ist, daß
diese nicht suizidgefährdet sind (und dann anschließend wiederkommen), dann
reicht das sicherlich. Aber da wir bei Die Bahn nicht alle 500m eine
Aufsicht haben, müssen wir zur sicheren Seite handeln.
Reinhard
>> Und sind auch absolut berechtigt, da eben Polizisten _nicht_ über die
>> Gefahren im Gleisbereich unterwiesen sind und in D deshalb nur in
>> gesperrten Gleisen zum Einsatz kommen.
>Schön wär's.
Hm, war etwas unglücklich von mir formuliert. Ich meinte damit
eigentlich, daß die Gleise gesperrt werden müssen, wenn die Damen und
Herren in grün von uns dorthin geschickt werden...
>Es passiert leider immer häufiger, daß Polizei oder Rettungsdienste
>sich im Gleisbereich aufhalten, ohne daß der zuständige
>Fahrdienstleiter überhaupt weiß, daß da etwas los ist.
Sollten die sich aus eigenem Antrieb dorthin begeben haben und mir
nichts davon sagen, ist das erstmal nicht mein Problem. Meldet mir
dann allerdings jemand 'Personen im Gleis', haben die Herrschaften
eines...
>Man erfährt das manchmal erst durch seltsame Anfragen der BZ, die
>neuerdings von sich aus alles regelt.
Habe ich das richtig verstanden? Die BL/NK/... schicken Fremdkräfte in
den Gleisbereich und verraten davon den Fdl nichts? Dann gehört denen
mal kräftig in den Hintern getreten.
Gruß, Gerd
>
>Es gibt in dieser Diskussion etwas, das ich nicht verstehe. Entweder reden
>wir über tatsächliche Gefährdungen, und wie sie abgewendet werden können,
>oder wir reden über die Eingriffe des Gesetzgebers in die Rechtslage.
Das Problem dürfte eher sein, daß früher, als es die Bundesbahn gab,
diese eine Behörde war, die in ihrer Mitte die Bahnpolizei mit den
entsprechenden polizeilichen Befugnissen betrieb. Die polizeilichen
Befugnisse konnten aber (aus verfassungsrechtlichen Gründen? IANAL)
nicht einer "privaten" Kapitalgesellschaft, eben der DB AG übertragen
werden. Daher wurden die hauptamtlichen BaPoBeamten dem BGS
unterstellt und die Betriebsbeamten verloren ihren Status als
nebenamtliche Bahnpolizisten.
Das die BaPo im BGS mittlerweile keine betriebsdienstliche
Gleisfreigabe mehr machen darf, und diese Aufgabe derm Notfallmanager
zukommt steht auf einem anderen Blatt.
mfg
Thomas
--
Thomas Woditsch
45894 Gelsenkirchen
Heimatbf: EDUL (KBS 412/425)
"Selbst Caesar war manchmal mit seinem Latein am Ende.."
>Das würde bedeuten, daß ich die 3-S-Zentrale erst einmal davon verständigen
>müsste.
Das fände ich als einzige Meldung (gerne auch von der BZ, die wollen
eh wissen, was los ist) noch vertretbar.
>Und für die Bahnhöfe und Haltepunkte in unserem Bereich müssen wir
>eh die Ansagen selbst machen, dafür sind die 3-S-Zentralen technisch gar
>nicht eingerichtet. Und der derzeitige Bahnhofsmanager Essen Hbf rückt dafür
>mit Sicherheit nicht eine müde Mark raus, das kann doch Netz übernehmen...
Eben das meinte ich mit
>> Das einzig verbesserungswürdige ist die Unterstützung der betroffenden
>> Mitarbeiter
>Dies erinnert mich an ein schon etwas länger zurückliegendes Ereignis bei
>einer Schienenbusfahrt am Bodensee. Dort hatte soweit ich das damals
>mitbekommen habe eine von Sorgen aufgelöste Mutter den Stationsvorsteher von
>Oberuhldingen-Mühlhofen alarmiert, weil sie befürchtete, daß ihr(e) Sohn o.
>Tochter (meine Vermutung: weil Zug verpaßt) den Nachhauseweg auf den Geleisen
>angetreten hat. Daraufhin wurde ein schriftl. Befehl ausgestellt: fahren auf
>Sicht bis Mimmenhausen. Wer die Strecke zwischen Oberuhldingen und
>Mimmenhausen-Neufrach mit den engen Kurven zumeist im Wald gelegen kennt,
>weiß was das bedeutet. In diesem Fall wurde niemand im oder am Gleis
>gesichtet.
Na und? Sicherheit geht vor! Lieber 20 Min oder mehr Verspätung als
ein totes Kind.
Wenn ein begründeter Verdacht für "Person im Gleis" vorliegt, möchte
ich nicht der Fdl sein, der den Zug ohne Warnung/Befehl in dieses
Gleis läßt.
Reinhard
> Jörg Jonas <joerg...@gmx.de> schrieb in im Newsbeitrag:
> 39c854eb...@news.cis.dfn.de...
>
> > Ach. Das ist doch alles nicht so schlimm. Wir haben früher immer am
> > Frankfurter Berg Brombeeren gesammelt. Dort gibt es ein drittes Gleis
> > zum rangieren und da wuchsen auch die besten Beeren. Nur wenn wir uns
> > mal vom Rangierer haben erwischen lassen, gab es mächtige Scherereien.
>
> Ja warum denn wohl? Was machen die Rangierer und der Lokführer in der Pause?
> Brombeeren pflücken.
Jaaaa. Hmmm. Aus diesem Blickwinkel habe ich die Geschichte noch nicht
betrachtet. Naja - heute kann ich schon verstehen, daß die die
Brombeerpflücker dort weggejagt haben. Ich weiß auch nicht, wie gesund
diese Brombeeren wirklich waren, da die Bahn damals immer Dioron
(dieses Unkrautvernichtungszeugs) in Unmengen über die Gleise gekippt
hat.
> Beispiel: Die Gleise der Strecke Beuel - Hangelar der Rhein-Sieg-
> Eisenbahn werden gerne als Fußweg benutzt, leider auch während Pütz-
> chens Markt, wo regelmäßiger Zugbetrieb besteht. Wenn nun die Auf-
> sicht in Pützchen Fußgänger auf den Gleisen sieht, genügt es dann
> nicht, die Fußgänger wegzuscheuchen? Muss sie stattdessen die Strecke
> sperren lassen und die Polizei rufen, obwohl sie doch gesehen hat,
> dass das Gleis wieder frei ist?
Wenn die Strecke so häufig als Fußweg benutzt wird, sollte man
möglicherweise über neue Absperrungen nachdenken. Die Trampelpfade,
auf denen die Fußgänger auf die Gleise gelangen, sind nicht zu
übersehen.
Wenn die Aufsicht wegen Fußgängern die Polizei ruft, ist die
Wahrscheinlichkeit doch gar nicht so gering, daß sich wieder ein
Fußgänger im Gleis befindet, wenn der Streifenwagen endlich eintrifft.
> Wenn ein begründeter Verdacht für "Person im Gleis" vorliegt, möchte
> ich nicht der Fdl sein, der den Zug ohne Warnung/Befehl in dieses
> Gleis läßt.
In meinem letzten Fotourlaub, als ich dem Unfall am Göhrener Viadukt
(Sachsen) beiwohnen mußte, ging auch eine Reisegruppe über die Gleise
in Richtung Wechselburg. Zuerst hielt ich die Leute für
Hardcore-Gaffer, die die Unfallstelle genau betrachten wollen, dann
gingen sie zu Fuß auf den Gleisen weiter. Es war mir (und den
Wanderern wohl nicht) bekannt, daß in maximal 10 Minuten ein Zug in
Richtung Wechselburg die Strecke entlangkommen würde. Also rief ich
die Polizei...
Die kam spät, der Zug kam pünktlich und fuhr mit normaler
Geschwindigkeit über die Strecke. Ich glaube nicht, daß hier jemand
den Fahrdienstleiter verständigt hat, geschweige denn den Lokführer.
Was macht man denn als Außenstehender sinnvollerweise, wenn man eine
Wandergruppe (,Kinder, Fotografen oder blöde Leute) sieht, die sich
auf den Gleisen vergnügen.
> Das Problem dürfte eher sein, daß früher, als es die Bundesbahn gab,
> diese eine Behörde war, die in ihrer Mitte die Bahnpolizei mit den
> entsprechenden polizeilichen Befugnissen betrieb. Die polizeilichen
> Befugnisse konnten aber (aus verfassungsrechtlichen Gründen? IANAL)
> nicht einer "privaten" Kapitalgesellschaft, eben der DB AG übertragen
> werden. Daher wurden die hauptamtlichen BaPoBeamten dem BGS
> unterstellt
Okay, das mag so notwendig gewesen sein, ich bin kein Jurist.
> und die Betriebsbeamten verloren ihren Status als
> nebenamtliche Bahnpolizisten.
Wieso? Sind Schülerlotsen, die ja ebenfalls Verkehrswege zu sichern
beauftragt sind, etwa Beamte?
> Die Strecke kann erst freigegeben werden, wenn der Grund für die Sperrung
> nicht mehr besteht. Da es dafür keine vorgeschriebenen, festgesetzten Zeiten
> gibt, gibt es also auch keine VERSPÄTETE Streckenfreigabe.
Selbstverständlich gibt es die. Es gibt Streckenfreigaben "innert
nützlicher Frist", wie die Schweizer so schön sagen, und es gibt
Streckenfreigaben, die durch inadäquate, in diesem Falle: durch vom
Gesetzgeber erzwungene inadäquate Verfahrensweisen, deutlich später
erfolgen. Das ist gegenüber der betrieblichen und sicherheitstechnischen
Notwendigkeit eine Verspätung (die nicht Dir anzulasten ist, sondern dem
Vorschriftenersteller, in diesem Falle dem Deutschen Bundestag).
> Das "versteckt" man unter "Kundenverhalten" und ist durchaus ein
> beachtlicher Posten in deiner Rechnung.
Ich weiß. Deshalb schrieb ich ja, daß ich, wäre ich für diese
Presseerklärung zuständig, diese durchaus relevante Zahl zu verbergen
suchte, weil sich ihre Aufnahme in _diese_ Veröffentlichung kontraproduktiv
auswirken könnte.
Sachlich hast Du völlig Recht. ;-)
> Wenn der Erfolg deiner Aktion darin besteht, daß die potentiellen unbefugten
> Gleisbetreter jetzt ehrfurchtsvoll ihr Tun unterlassen,
Natürlich nicht. Im Erfolgsfalle wären Lokführer mittels irgendeiner
rechtlichen Konstruktion wieder befugt, das Nichtvorhandensein von Personen
am Gleis festzustellen.
> dann bitte schön.
> Das Problem besteht aber darin, daß eben dies NICHT geschieht. Die Gefahr
> (vor allem für den Übeltäter selbst) bleibt nach wie vor bestehen. Da kann
> die Presse, gleich welcher Couleur, schreiben und reden wie sie will, die
> einzig sichere Möglichkeit, einen Personenunfall zu vermeiden, ist die
> Sperrung der Strecke. Und ich hoffe inständig, daß das auch so bleibt!
Wir reden gerade aneinander vorbei. Es geht nicht um die Sperrung der
Strecke, sondern darum, wie schnell die Feststellung erfolgen kann, daß
sich die betreffenden Personen aus dem Gleisbereich wieder entfernt haben.
Sicherheit ist in erster Linie eine tatsächliche, erst in zweiter Linie
eine juristische Frage. Der Fahrdienstleiter Schloß Holte, der vor
zweieinhalb Jahrzehnten, als der Sprößling meiner Freundin an den Gleisen
spielte, schlicht die Mutter benachrichtigte, beseitigte die Betriebsgefahr
auf nicht vorgeschriebene, dafür aber um so wirkungsvollere Weise.
>>Dies erinnert mich an ein schon etwas länger zurückliegendes Ereignis bei
>>einer Schienenbusfahrt am Bodensee. Dort hatte soweit ich das damals
>>mitbekommen habe eine von Sorgen aufgelöste Mutter den Stationsvorsteher von
>>Oberuhldingen-Mühlhofen alarmiert, weil sie befürchtete, daß ihr(e) Sohn o.
>>Tochter (meine Vermutung: weil Zug verpaßt) den Nachhauseweg auf den Geleisen
>>angetreten hat. Daraufhin wurde ein schriftl. Befehl ausgestellt: fahren auf
>>Sicht bis Mimmenhausen. Wer die Strecke zwischen Oberuhldingen und
>>Mimmenhausen-Neufrach mit den engen Kurven zumeist im Wald gelegen kennt,
>>weiß was das bedeutet. In diesem Fall wurde niemand im oder am Gleis
>>gesichtet.
> Na und? Sicherheit geht vor! Lieber 20 Min oder mehr Verspätung als
> ein totes Kind.
> Wenn ein begründeter Verdacht für "Person im Gleis" vorliegt, möchte
> ich nicht der Fdl sein, der den Zug ohne Warnung/Befehl in dieses
> Gleis läßt.
War von mir auch keineswegs als Kritik gedacht. Die Verspätung war dann
auch nicht unerheblich zumal auf dieser eingleisigen Strecke dann auch noch
außerplanmäßige Kreuzungen hinzukamen. Verspätung war damals auch kein
Problem, da der gute Schienenbus noch in FS-Fischbach hielt und ich nicht
auf den Bus vom FS-Stadtbahnhof angewiesen war.
Heute sieht das allerdings ganz anders aus. :-(
Immer noch dem Bhf. Fischbach nachtrauernd
Jörg
> Was macht man denn als Außenstehender sinnvollerweise, wenn man eine
> Wandergruppe (,Kinder, Fotografen oder blöde Leute) sieht, die sich
> auf den Gleisen vergnügen.
Ansprechen, wenn man nah genug dran ist?
Dann muss man zwar mit blöden Antworten rechnen, aber man hat es
versucht. Ggf. wie geschen die Polizei ... auch wenn die LaPo da
nicht unbedingt schnell genug zu sein scheint, den zuständigen Fdl.
zu finden ist sicherlich nicht einfach.
Sven
> Personen, die im Gleis herumrennen, sind keine Fahrgäste, sondern
> wandelnde Betriebsgefahren. Von daher paßt dieser Spruch, den
Nicht immer. Kennst Du Hämelerwald? Ich denke doch.
Da rennen die Leute aus Norden tatsächlich über das nördliche
Ausweichgleis (803), weil die Schranken zum seitlichen Zugang
zum Bahnsteig (direkt vom BÜ aus) auch geschlossen sind, wenn
nur ein in Zug Richtung Braunschweig fährt. Da soll es schon
vorkommen, dass man 10 Minuten vor Abfahrt des Zuges am Bahnhof
ist, aber legal nicht mehr auf den Bahnsteig kommt.
Es gibt zwar eine Brücke, aber die führt nur zum anderen Bahnsteig
auf südlicher Seite. Der BÜ ist dicht, die (neue) Unterführung
für die Straße zu weit weg. Kurz vor 17 Uhr, wenn der RE nach
Hannover die EXPO-Abendgäste aufsammelt, wird es besonder eng,
weil der P+R-Parkplatz in Norden liegt.
> Sicherheit geht vor Pünktlichkeit. Wenn jetzt Leute im Gleis sind,
> ist die Strategie, sie da schnellstens weg zu holen.
Unter welchen Umständen dürfen eigentlich Drehkreuze aufgestellt
werden? Irgendwo an der Strecke steht eins direkt neben der
Schranke, ich habe nur nicht mehr im Kopf, wo genau. Ich glaube,
das ist der direkte Zugang zum einem abgelegenen Wohnhaus.
Sven
> Wenn die Strecke so häufig als Fußweg benutzt wird, sollte man
> möglicherweise über neue Absperrungen nachdenken. Die Trampelpfade,
> auf denen die Fußgänger auf die Gleise gelangen, sind nicht zu
> übersehen.
Die meisten Fußgänger gelangen an einem der zahlreichen Bahnübergänge
auf die Strecke. Absperrungen sind also kaum möglich.
> Wenn die Aufsicht wegen Fußgängern die Polizei ruft, ist die
> Wahrscheinlichkeit doch gar nicht so gering, daß sich wieder ein
> Fußgänger im Gleis befindet, wenn der Streifenwagen endlich eintrifft.
Wenn die Polizei zu Pützchens Markt nichts Besseres zu tun hätte,
könnte sie in der Tat jede Stunde etliche Verwarnungen wegen Ver-
stoßes gegen die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung erteilen.
Robert Weemeyer, Berlin
Möglich wäre auch noch, dem Zug entgegenzulaufen und ihn mit kreisenden
Armbewegungen zum Bremsen veranlassen, nennt sich auch Sh3, Kreissignal:
Eine rot-weiße Fahne, irgendein Gegenstand oder der Arm wird im Kreis
geschwungen.
Pech natürlich, wenn der Zug von der anderen Seite kommt...
Ansonsten hilft nur noch: Umdrehen und beten. :-)
Reinhard
Reinhard
>
>
> > Wenn der Erfolg deiner Aktion darin besteht, daß die potentiellen unbefugten
> > Gleisbetreter jetzt ehrfurchtsvoll ihr Tun unterlassen,
>
> Natürlich nicht. Im Erfolgsfalle wären Lokführer mittels irgendeiner
> rechtlichen Konstruktion wieder befugt, das Nichtvorhandensein von Personen
> am Gleis festzustellen.
>
> Da braucht man nichts zu konstruieren, das dürfen sie auch heute schon (immer
> noch). Bei Personen AM Gleis kann mit Befehl gefahren werden, und wenn der Tf mir
> anschließend meldet, keine Personen gesehen zu haben, dann reicht mir das um den
> Betrieb in vollem Umfang wieder aufzunehmen.
> > dann bitte schön.
> > Das Problem besteht aber darin, daß eben dies NICHT geschieht. Die Gefahr
> > (vor allem für den Übeltäter selbst) bleibt nach wie vor bestehen. Da kann
> > die Presse, gleich welcher Couleur, schreiben und reden wie sie will, die
> > einzig sichere Möglichkeit, einen Personenunfall zu vermeiden, ist die
> > Sperrung der Strecke. Und ich hoffe inständig, daß das auch so bleibt!
>
> Wir reden gerade aneinander vorbei. Es geht nicht um die Sperrung der
> Strecke, sondern darum, wie schnell die Feststellung erfolgen kann, daß
> sich die betreffenden Personen aus dem Gleisbereich wieder entfernt haben.
>
Das Eine ist vom Anderen nicht zu trennen. Wenn die Personen IM Gleis waren, ist
jede Fahrt auszuschließen bis zur Feststellung der Entfernung aus dem Gleisbereich.
Wenn das so schnell geschehen soll, wie du dir das vorstellst (nämlich sofort),
gibt es nur zwei Möglichkeiten, entweder eine lückenlose Kameraüberwachung der
Strecke oder alle 300m ein Beobachtungsposten. Beides ist illusorisch.
>
> Sicherheit ist in erster Linie eine tatsächliche, erst in zweiter Linie
> eine juristische Frage. Der Fahrdienstleiter Schloß Holte, der vor
> zweieinhalb Jahrzehnten, als der Sprößling meiner Freundin an den Gleisen
> spielte, schlicht die Mutter benachrichtigte, beseitigte die Betriebsgefahr
> auf nicht vorgeschriebene, dafür aber um so wirkungsvollere Weise.
>
>
Laß mich raten, Schloß Holte hat sicher keinen 5-Minuten-Taktverkehr? Hätte er sich
dann wohl auch auf das o.a. Verfahren beschränkt?
Reinhard
jj> In meinem letzten Fotourlaub, als ich dem Unfall am Göhrener Viadukt
jj> (Sachsen) beiwohnen mußte, ging auch eine Reisegruppe über die Gleise
jj> in Richtung Wechselburg.
Offensichtlich funktioniert diese Falle an der
BFN 529, bekannt als Muldentalbahn, auch in
umgekehrter Richtung.
Denn das ist aber auch eine blöde Ecke, jedenfalls für
Wanderer. Am Zusammenfluß von Chemnitz und Mulde
gibt es keine Möglichkeit, die beiden Flüsse zu
überqueren. Die Mulde überhaupt nicht, die Chemnitz
nicht legal, denn dort gibt es wenigstens noch die
Bahnbrücke.
Dumm nur, daß jemand, der sich hierher verlaufen hat
und zum Viadukt möchte, auch hinter der Chemnitzbrücke
keinen Wanderweg vorfinden wird -- es gibt zwar einen
Trampelpfad, der nach Göritzhain und Cossen führt,
aber das geht den Berg hinauf und nicht zum Göhrener
Viadukt.
Kenntnis des Fahrplans ist Überlebensbedingung, wenn
man in so einer Situation darauf verfallen sollte, auf
dem Gleis weiterzugehen.
Gruß,
--Thorsten
Das Betreten der Bahnanlagen ist verboten.
> Jörg Jonas <joerg...@gmx.de> schrieb:
> > Was macht man denn als Außenstehender sinnvollerweise, wenn man eine
> > Wandergruppe (,Kinder, Fotografen oder blöde Leute) sieht, die sich
> > auf den Gleisen vergnügen.
>
> Ansprechen, wenn man nah genug dran ist?
Das ist doch der springende Punkt - nahe genug dran. Wenn ich
fotografiere, befinde ich mich nur in Ausnahmefällen in Rufweite der
Eisenbahnstrecke, sondern eher in einer Art Ansitz, der je nach
verwendetem Objektiv auch mal ein paar hundert Meter von der Strecke
entfernt sein kann.
> Jörg Jonas <joerg...@gmx.de> schrieb in im Newsbeitrag:
> 39c9bf76...@news.cis.dfn.de...
> > Was macht man denn als Außenstehender sinnvollerweise, wenn man eine
> > Wandergruppe (,Kinder, Fotografen oder blöde Leute) sieht, die sich
> > auf den Gleisen vergnügen.
> Wenn man sie nicht selbst verscheuchen kann, dann bitte die nächste
> Polizeidienststelle verständigen (hier ist ein Handy hilfreich) mit der
> Bitte, den zuständigen Fdl zu verständigen. Entweder haben die selbst die
> Nummer oder veranlassen das über den BGS.
Die einzige Möglichkeit, das auf dem platten Land zu veranlassen, ist
ein Notruf bei der 110 oder 112. Welcher Auswärtige hat schon die
Telefonnummer der nächstgelegenen Polizeidienststelle zur Hand. Wo der
Notruf dann hingelangt und wie damit weiter verfahren wird, liegt dann
nicht mehr in der Hand des Anrufers.
> Möglich wäre auch noch, dem Zug entgegenzulaufen und ihn mit kreisenden
> Armbewegungen zum Bremsen veranlassen, nennt sich auch Sh3, Kreissignal:
> Eine rot-weiße Fahne, irgendein Gegenstand oder der Arm wird im Kreis
> geschwungen.
Ist mir bekannt, aber auch nicht so einfach zu praktizieren.
Schließlich müßte man dazu auf oft unwegsamem Gebiet möglicherweise
noch auf dem Gleis dem Zug entgegenlaufen. Das würde ich mir nicht
antun.
> Pech natürlich, wenn der Zug von der anderen Seite kommt...
Als Fotograf sollte man wissen, aus welcher Richtung der nächste Zug
kommt.
> Denn das ist aber auch eine blöde Ecke, jedenfalls für
> Wanderer. Am Zusammenfluß von Chemnitz und Mulde
> gibt es keine Möglichkeit, die beiden Flüsse zu
> überqueren. Die Mulde überhaupt nicht, die Chemnitz
> nicht legal, denn dort gibt es wenigstens noch die
> Bahnbrücke.
Ich habe die Ecke in meinem Urlaub kennengelernt. Ich bin allerdings
fast absichtlich da reingelaufen, weil ich immer in der Nähe der Bahn
bleiben wollte.
> Dumm nur, daß jemand, der sich hierher verlaufen hat
> und zum Viadukt möchte, auch hinter der Chemnitzbrücke
> keinen Wanderweg vorfinden wird -- es gibt zwar einen
> Trampelpfad, der nach Göritzhain und Cossen führt,
> aber das geht den Berg hinauf und nicht zum Göhrener
> Viadukt.
Der eigentliche Wanderweg, der auch nach Göhren führt, läuft noch
einige hundert Meter weiter östlich. Ich glaube, man kann die Chemnitz
auf der Brücke der stillgelegten Chemnitztalbahn überqueren und von
dort auch zu Fuß nach Göhren weiterlaufen. Wer sich wirklich an die
andere Eisenbahnbrücke verirrt, hat Wegweiser und Kartenmaterial
ignoriert.
> Kenntnis des Fahrplans ist Überlebensbedingung, wenn
> man in so einer Situation darauf verfallen sollte, auf
> dem Gleis weiterzugehen.
Das ist der springende Punkt. Aber halten wir uns hier jetzt nicht für
gleicher als gleich, wenn wir in einer solchen Situation auf das Gleis
wechseln?
Privat(über)wege müssen nicht technisch gesichert werden. v max aber 140
km/h. So will es die EBO.
Uli.
--
Uli Maschek
Institut für Eisenbahnwesen und Verkehrssicherung
Tel: 05 31/3 91-33 96
http://www.ivev.bau.tu-bs.de/info/maschek/
Privat: http://www.maschexx.de
>Unter welchen Umständen dürfen eigentlich Drehkreuze aufgestellt
>werden? Irgendwo an der Strecke steht eins direkt neben der
>Schranke, ich habe nur nicht mehr im Kopf, wo genau. Ich glaube,
>das ist der direkte Zugang zum einem abgelegenen Wohnhaus.
Ich kenne ein Drehkreuz an der Emschertalbahn, zwischen
Dortmund-Marten und der Autobahnbrücke.
>Jörg Jonas <joerg...@gmx.de> schrieb in im Newsbeitrag:
>> Was macht man denn als Außenstehender sinnvollerweise, wenn man eine
>> Wandergruppe (,Kinder, Fotografen oder blöde Leute) sieht, die sich
>> auf den Gleisen vergnügen.
>>
>Wenn man sie nicht selbst verscheuchen kann, dann bitte die nächste
>Polizeidienststelle verständigen (hier ist ein Handy hilfreich) mit der
>Bitte, den zuständigen Fdl zu verständigen. Entweder haben die selbst die
>Nummer oder veranlassen das über den BGS.
Den BGS kann man auch direkt erreichen: Neulich wurde im Rahmen einer
Plakataktion eine 01805* Nr kommuniziert - Die kann man für solche
Zwecke durchaus im Handy speichern.
Ansonsten habe ich für meine Region(NRW) die Rufnummern +49221968560
(BGS-Zentrale Köln) und +492011827910 (BGS Essen) einprogrammiert.
Zwar noch nie benutzt, aber schon mehrmals kurz davor...
Ich habe auch schonmal per Streckenfernsprecher (ja, auch dafür ist
ein Vierkant von Nutzen) einen Fdl über Personen im Gleis informiert.
Das waren Jugendliche, die an einem Sonntagnachmittag auf den Schienen
sitzend Würstchen grillen wollten. Sie dachten, da würde Sonntags eh
kein Zug fahren...
mfg
Thomas
mfg
Thomas,
Thomas Woditsch <t...@uni.de> wrote:
> Den BGS kann man auch direkt erreichen: Neulich wurde im Rahmen einer
> Plakataktion eine 01805* Nr kommuniziert - Die kann man für solche
> Zwecke durchaus im Handy speichern.
Nun, wer eine 01805-Nummer kommuniziert, will abzocken - nicht "informiert"
werden... :-(
> Ansonsten habe ich für meine Region(NRW) die Rufnummern +49221968560
> (BGS-Zentrale Köln) und +492011827910 (BGS Essen) einprogrammiert.
> Zwar noch nie benutzt, aber schon mehrmals kurz davor...
Gibt es da eine Übersichtsliste? Ich denke, dass die 110/112 da
wohl dann weiterwissen, wenn wirklich Lebensgefahr herrscht.
Kai
>Kenntnis des Fahrplans ist Überlebensbedingung, wenn
>man in so einer Situation darauf verfallen sollte, auf
>dem Gleis weiterzugehen.
Leute, hört bitte auf, solchen Unfug zu propagieren. Auf einem Streckengleis
ist *jederzeit* mit Zugfahrten zu rechnen, alles andere ist tödlicher
Leichtsinn.
-kl
> Auf einem Streckengleis ist *jederzeit* mit Zugfahrten zu rechnen,
Unmittelbar nach einer solchen nicht.
Michael Kauffmann
Wer sagt Dir, dass das erste nicht eine Sperrfahrt war und dieser eine
andere Sperrfahrt nachfolgt?
Gruss,
Holger K. aus D.
--
Streckenstillegung? Nein, es wird nur nichts bestellt!
E-Mail: Holger....@gmx.de
Homepage: http://www.student.informatik.tu-darmstadt.de/~koetting
> |> > Auf einem Streckengleis ist *jederzeit* mit Zugfahrten zu rechnen,
> |> Unmittelbar nach einer solchen nicht.
>
> Wer sagt Dir, dass das erste nicht eine Sperrfahrt war und dieser eine
> andere Sperrfahrt nachfolgt?
Darf man Alles, was wie Zug aussieht, auch als Sperrfahrt fahren lassen?
Wie schnell darf eine Sperrfahrt fahren?
Michael Kauffmann
>> |> > Auf einem Streckengleis ist *jederzeit* mit Zugfahrten zu rechnen,
>> Wer sagt Dir, dass das erste nicht eine Sperrfahrt war und dieser eine
>> andere Sperrfahrt nachfolgt?
>
>Darf man Alles, was wie Zug aussieht, auch als Sperrfahrt fahren lassen?
>Wie schnell darf eine Sperrfahrt fahren?
Ich würde mir zumindest nicht zutrauen, allein vom Anschauen eine
Sperrfahrt sicher als eine solche zu klassifizieren.
mfg
Thomas
> >Darf man Alles, was wie Zug aussieht, auch als Sperrfahrt fahren lassen?
> >Wie schnell darf eine Sperrfahrt fahren?
>
> Ich würde mir zumindest nicht zutrauen, allein vom Anschauen eine
> Sperrfahrt sicher als eine solche zu klassifizieren.
Sorum nicht. Aber wenn z.B. ein besetzter Reisezug mit höhrerer
Geschwindigkeit vorbeifährt, würde ich die Bahuptung wagen, daß es eine
Zugfahrt ist.
Michael Kauffmann
KaiLudwig schrieb:
> Leute, hört bitte auf, solchen Unfug zu propagieren. Auf einem Streckengleis
> ist *jederzeit* mit Zugfahrten zu rechnen, alles andere ist tödlicher
> Leichtsinn.
auf einem streckenabschnitt, wo nur EIN zug jeweils verkehren darf, ist wohl
kaum mit einem weiteren zu rechnen. soviel müßte wohl jeder eisenbahnfreund
wissen. leider muß man auch polizisten dies erstmal erklären.
hjs
"Holger Kötting" schrieb:
>
> In article <39CB791F...@koben.DE>,
> Michael Kauffmann <NOS...@koben.DE> writes:
> |> > Auf einem Streckengleis ist *jederzeit* mit Zugfahrten zu rechnen,
> |> Unmittelbar nach einer solchen nicht.
>
> Wer sagt Dir, dass das erste nicht eine Sperrfahrt war und dieser eine
> andere Sperrfahrt nachfolgt?
z.b. das kursbuch. außerdem hat man normalerweise augen und ohren.
hjs
> auf einem streckenabschnitt, wo nur EIN zug jeweils verkehren
> darf, ist wohl kaum mit einem weiteren zu rechnen.
Falsch. Ich kenne eine Strecke, wo normalerweise nur ein Zug verkehren
darf. Aber ausnahmsweise können da auch mal zwei verkehren.
> soviel müßte wohl jeder eisenbahnfreund wissen.
Zwischen Wissen und tödlichem Halbwissen ist es kein weiter Weg.
> leider muß man auch polizisten dies erstmal erklären.
Und du wunderst dich, dass das den Polizisten nicht interessiert?
Es hat ihn nicht zu interessieren. Ebensowenig hat ihn das Gemaule
des Autofahrers zu interessieren, der auf dem Bahnübergang parkt und
sagt, da kommt sowieso kein Zug.
Robert Weemeyer, Berlin
PS: Deine Umschalttaste ist gestört. Aber du hast sicher noch eine
zweite.
--
"Herr, deine Güte recht, so weit der Himmel geht,
und deine Wahrheit, so weit die Wolken gehen." (Ps 36,6)
Reinhard
Reinhard
Reinhard
Reinhard