Hat sich etwas geändert an der rechtlichen
Situation, wann man etwas photographieren
darf im Allgemeinen und wie die Deutsche Bahn
AG mit Außenstehenden umgeht im Speziellen?
Zum Hintergrund folgende Erlebnisschilderung:
Ich habe heute ein paar Bilder des Dortmunder
Güterbahnhofs zwischen Königsbergstraße und
Franziusstraße gemacht. Wer sich in Dortmund
auskennt, kann mit meinen ausführlichen
Angaben das Geschehen sicherlich räumlich
zuordnen. Die Örtlichkeit ist auch auf
folgendem Stadtplan einsehbar (URL ggf. manuell
zusammenfügen, wenn die URL durch den
Newsreader in zwei Zeilen gesplttet wird):
http://www.stadtplandienst.de/query?ORT=do;LL=%2B51.523987%2B7.436108;GR=4
Ursprünglich wollte ich den Bahnübergang
an der Lindenhorster Straße photographisch
festhalten, bevor dort in absehbarer Zeit
alles ganz anders aussieht. Auf dem Weg
dorthin (mit dem Fahrrad) habe ich mir aber
überlegt, auch mal das in den 90er-Jahren
neu angelegte südliche Teilstück der
Westfaliastraße zu fahren, weil ich dort
noch nie war.
Ich bin also von der Treibstraße geradeaus
in die Westfaliastraße gefahren. Zunächst
ist die Aussicht recht unspektakulär. Aber
dann kommt die Brücke Köningsbergstraße.
Von dort hat man eine schöne Sicht auf die
Gleise des Güterbahnhofs Richtung Norden.
Im Hintergrund sieht man die Brücke der OW IIIa,
über die neben Autoverkehr auch die U47 fährt,
insgesamt also eine recht hübsche Szenerie.
Nach Süden hat man dagegen keinen guten Blick,
weil ein ebenfalls über die Brücke verlaufendes
Bahngleis in einen großen Trog eingefaßt ist.
Außerdem schien von dort die Sonne (es war etwa
gegen 14 Uhr).
Während man von dieser Brücke sehr schön
frontal auf die Gleisanlagen sehen kann,
sieht man sie von der Westfaliastraße von
der Seite. An der Stelle, wo die
Königsbergstraße von der Westfaliastraße
abzweigt, liegt sie auch etwa auf
Brückennivea, gegenüber den Bahngleisen
also sehr erhöht.
Als ich dort stand, um ein paar Photos
zu machen, fielen mir zu erstenmal zwei
Bahnbedienstete in gelben Warnwesten auf,
die über die Gleise in meine Richtung
gingen. Sie blieben dann in meiner Nähe
stehen. Uns trennte also die Böschung
zwischen Bahngleisen und Westfaliastraße -
die beiden standen unten auf den Bahngleisen,
ich oben auf dem Bürgersteig der Westfalia-
straße, der dort als kombinierter Rad-Fuß-
Weg ausgeschildert ist. Ich hatte zunächst
auch den Eindruck, daß die beiden etwas
sagten, habe aber nichts verstanden.
Ich habe die beiden Personen dann nicht
weiter beachtet, sondern ein paar Photos
gemacht. Allerdings ist die Lage etwas
unschön, weil ein hoher Maschendrahtzaun
die Sicht versperrt. Und mit dem Photo-
grahieren durch die Lücken eines Maschen-
drahtzauns habe ich (zumindest mit meiner
Sucherkamera) eher schlechte Erfahrungen
gemacht.
Insgesamt habe ich mich eine ganze
Weile dort aufgehalten, weil ich noch
im Stadtplan geblättert habe und mich
umgesehen habe, ob es nicht eine bessere
Aussichtsposition gibt. Die Bahnarbeiter
blieben die ganze Zeit unten stehen und
sahen zu mir herauf.
Ich bin dann schließlich die Westfalia-
straße weitergegangen (teilweise gegangen,
teilweise gefahren). Auf der rechten
Straßenseite kommt man an der Niederlassung
von Deutsche Post Euro Express vorbei,
auf der linken Straßenseite an einem
nicht mehr benutzten Bundesbahn-Gebäude
sowie jede Menge Strauchwerk.
Nach Unterquerung der OW IIIa (der großen
Brücke, Mallinckrodtstraße) tauchen dann
auf der linken Seite einige Gebäude mit
Dienststellen der Deutschen Bahn AG auf.
An dem ersten dieser Gebäude (etwa
gegenüber der Einmündung Kohlenweg)
befindet sich ein Parkplatz, ein
gewöhnlicher von der Straße nicht
sonderlich abgetrennter asphaltierter
Parkplatz mit weißen Park-Markierungen.
An diesem Parkplatz befindet sich zu
den Bahngleisen hin lediglich ein
kleiner Jägerzaun - im Gegensatz zu
einem Maschendrahtzaun also viel
besser zum Photographieren geeignet.
Ich habe also mein Fahrrad auf dem
Parkplatz abgestellt und bin an den
Jägerzaun getreten, um dort ein paar
Photos zu machen. In diesem Moment
kamen die beiden Bahnarbeiter, die
ich vorher ja an ganz anderer Stelle
gesehen hatte, angelaufen (Ja, die sind
richtig gerannt! - was mich veranlasste,
die beiden mit den freudigen Worten
"Guten Tag, was haben Sie denn so
Eiliges auf dem Herzen?" zu begrüßen).
Die beiden sagten mir dann, daß das
Photographieren nicht erlaubt sei
und daß ich außerdem den Parkplatz
verlassen solle, da dieser Bahngelände
sei. Ich habe erwiedert, daß ich wohl
anerkenne, daß die Deutsche Bahn AG
auf dem Parkplatz Hausrecht habe, daß
ich aber von öffentlichem Gelände aus
selbstverständlich beliebig photographieren
dürfe. Die beiden entgegeneten nein,
man dürfe generell nicht photographieren
- allerdins haben sie weiter keine
Forderungen gestellt, wie etwa die
Herausgabe des Film.
Ich habe dann meinen Weg entlang der
Westfaliastraße fortgesetzt, allerdings
war dort nicht interessantes mehr zu
sehen, weil zwischen der Straße und den
Bahnanlagen Gebäude stehen.
Ich hätte aber vielleicht doch mal
meine Kamera zücken sollen, denn als
ich wieder auf mein Fahrrad aufstieg
(da war ich schon fast oben an der
Franziusstraße), sah ich, daß einer
der beiden Personen auf dem Bürgersteig
vor dem eben genannten Parkplatz stand
und mich immer noch beobachtete.
Verfolgt also die Deutsche Bahn AG
gezielt Personen, die Ablichtungen
von Bahngleisen machen, um sie
davon abzubringen?
Daß ich zwischenzeitlich auf einem
Parkplatz gestanden habe, der zum
Eigentum der Deutschen Bahn AG gehört,
hat vermutlich gar keinen interessiert.
Tatsächlich bin ich ins Visier der
Deutschen Bahn AG geraten, als ich vom
Bürgersteig einer öffentlichen Straße
aus durch einen Maschendrahtzaum
Photos gemacht habe. Wenn dort die
Geländeform (Böschung) dies nicht
verhindert hätte, wären die Bediensteten
wohl bereits dort auf mich zugekommen,
um ein Photographierverbot auszusprechen.
Vermutlich haben Sie mir etwas in der
Art dort bereits zugerufen, ich habe
nur akustisch nicht verstanden.
Deshalb haben sie mich offensichtlich
so lange gezielt beobachtet, bis ich
mich an einer Stelle befand, wo sie
mich problemlos erreichen konnten.
Habe ich irgendwas verpasst? Sind Bahn-
anlagen neuerdings Militärgeheimnisse?
Hat die Deutsche Bahn AG plötzlich etwas
zu verbergen?
Was wäre wohl passiert, wenn ich auf
dem weiteren Verlauf der Westfaliastraße
(als ich noch beobachtet wurde) erneut
den Apparat gezückt hätte? Hätte die
dann die BGS geholt, damit der mich
davon abhält, von einer öffentlichen
Straße aus Photos der Bahn zu machen?
Ooops, jetzt ist meine Schilderung doch
wieder ziemlich lang geworden. Aber
der Vorfall hat mich auch ziemlich
irritiert.
BTW: Von den Photos, die ich gemacht
habe, habe ich leider trotzdem nichts.
Als der Film voll war, hat die Energie
der Batterie wohl nicht mehr dazu
gereicht, ihn zurückzuspulen. Ich habe
da aber nicht so drauf geachtet, sondern
einfach die Rückwand des Apparats
geöffnet, als ich kein Geräusch mehr
gehört habe. :-(
Gruß aus Dortmund,
Daniel Rehbein
http://www.mein-dortmund.de/
---
Xpost, kein follow'up, weil es in beiden
Newsgroups thematisch passt.
> Habe ich irgendwas verpasst? Sind Bahn-
> anlagen neuerdings Militärgeheimnisse?
Gelegentlich hörst du aber schonmal Nachrichten oder liest eine
Zeitung ? Es war die Rede von einem möglichen Anschlag auf den
Nahverkehr in Deutschland...Das Sicherheitskräfte aktuell etwas
nervöser reagieren kann ich nachvollziehen.
Christian
--
X-no-Sig: yes
Ja, klar. Und potentielle Attentäter fotografieren natürlich
Bahnstrecken, vor allem *nachdem* schon Warnungen durch alle Medien
gegangen sind ;-)
"Nervöses Reagieren" und überhaupt blinder Aktionismus führt zu gar
nichts, sagt "den Sicherheitskräften" das denn niemand?
Gruß,
Patrick
Ich wuerde das nicht blinden Aktionismus nennen. Wenn eine ernst-
zunehmende Warnung gibt, sollte man auf alles aufpassen. Warum soll
ein Attentaeter nicht als Fotograf getarnt unterwegs sein?
Es hiess, dass der OePNV im Visier stehe. Ich vermute mal, dass
Attentaeter mit einem Schild um den Hals herum unterwegs ist?!
Neenee, er muss unerkannt sein. Und wie kommt man z.B. an Bahnanlagen
ohne Verdacht ran? Naja, als Eisenbahnfan getarnt z.B. ...
Sei nicht sauer, aber ist IMO schon ok, wenn da etwas mehr aufgepasst
wird.
TP
>> Habe ich irgendwas verpasst? Sind Bahn-
>> anlagen neuerdings Militärgeheimnisse?
> Gelegentlich hörst du aber schonmal Nachrichten oder liest eine
> Zeitung ? Es war die Rede von einem möglichen Anschlag auf den
> Nahverkehr in Deutschland...Das Sicherheitskräfte aktuell etwas
> nervöser reagieren kann ich nachvollziehen.
Und solch ein Attentat soll ausgerechnet auf einen Güterbahn-
hof durchgeführt werden? Zum einen werden da die Züge
lediglich rangiert, es werden keine hohen Geschwindigkeiten
gefahren, zum anderen sitzen gar keine Passagiere im Zug.
Ein Attentäter würde sich wohl eher als gewöhnlicher
Reisender in einen vollbesetzten Zug begeben. Oder
unbeobachtet auf freier Strecke diese sabotieren.
Aber was soll ein Attentäter auf einem Güterbahnhof?
Ich muß beruflich des öfteren fliegen. Dort dürften die
Sicherheitskräfte derzeit doch wesentlich empfindlicher
sein. Wenn man z.B. von Düsseldorf zu einem Ziel in
Großbritannien fliegt, muß man noch durch eine zweite
Kontrolle hindurch, wo sogar die Schuhsohlen kontrolliert
werden.
Trotzdem hat dort noch nie jemand etwas dagegen gesagt,
daß ich Photos mache. Wenn der Zusteig nicht über eine
Gangway erfolgt, sondern man mit dem Bus zum Flugzeug
gefahren wird, mache ich gerne ein paar Photos, während
ich vor dem Flugzeug auf dem Rollfeld stehe oder gerade
auf der Treppe. (Die Bilder, die ich auf meinen letzten
Flügen gemacht habe, sind allerdings ziemlich verwackelt,
weil es noch bzw. schon wieder dunkel war.) Dabei bin
ich jedoch nie des Terrorismus verdächtigt worden.
Warum also dieses Getue bei der Deutschen Bahn AG - und
dann auch noch die AFAIK falsche Behauptung, das
Photographieren von Bahnanlagen sei generell verboten?
Ist das wirklich die aktuelle Unternehmenspolitik der
Deutschen Bahn AG?
Gruß aus Dortmund-Hörde,
Daniel Rehbein
http://www.mein-dortmund.de/
> Gelegentlich hörst du aber schonmal Nachrichten oder liest eine
> Zeitung ? Es war die Rede von einem möglichen Anschlag auf den
> Nahverkehr in Deutschland...Das Sicherheitskräfte aktuell etwas
> nervöser reagieren kann ich nachvollziehen.
Irgendeinen Sinn-Zusammenhang zwischen deiner Antwort und dem
geschilderten Sachverhalt wirst du sicher noch ergänzend nachtragen.
Gruss
Frank Schliffke
Hallo, Daniel!
Die Sache mit dem Fotografieren und Filmen ist ein altes Thema unter Profis
und Bahn-Begeisterten gleichermaßen. Nur hat es für beide genannten
Personengruppen unterschiedliche Auswirkungen. Ich lasse die augenblickliche
Gefährdungslage mal unberücksichtigt, da Du ja vermutlich auch optisch nicht
in das Bild eines islamischen Extremisten passt.
Selbstverständlich übt die Deutsche Bahn AG, genau wie alle anderen
Unternehmen, das Hausrecht auf ihren Anlagen und in ihren Fahrzeugen aus.
Das wird ja auch von Dir gar nicht kritisiert. Es gab in den vergangenen 10
Jahren sowohl bei der Muttergesellschaft als auch bei einigen
Tochtergesellschaften, z.B. der S-Bahn-Berlin GmbH, immer wieder Phasen, in
denen sehr rigide mit allen filmenden und fotografierenden Menschen
umgegangen wurde. Inzwischen hat sich bei den Unternehmen jedoch die
Erkenntnis durchgesetzt, daß es gerade die Eisenbahn-Fans sind, die eben
NICHT die Züge beschmieren, sondern sich im Gegenteil ausdrücklich dafür
einsetzen, daß die Züge und baulichen Anlagen eben NICHT beschädigt werden.
So lange ein Fan also von den für Fahrgäste normal zugänglichen Bereichen
fotografiert, hat überhaupt niemand etwas dagegen. Auch dann nicht, wenn er
mal kurz sein Stativ für eine Langzeitbelichtung aufstellt. Wenn doch mal
einer vom Wachschutz oder gar vom BGS kommt, hat das meist eher reine
Interessens-Gründe. Natürlich - wenn Du auf einen triffst, der Dir in
Stasi-Manier gegenübersteht und nicht mit sich handeln läßt, dann tut er
seinem Auftraggeber zwar keinen Gefallen und hat auch einfach Unrecht, aber
ich würde dann zusehen, daß er schnell zufrieden ist und wieder
verschwindet. Aber bitte nicht ins Gleis laufen!
Komplett anders sieht es bei Profis aus. Wenn ich z.B. in der Bahn oder auf
Bahngelände filme, dann immer nur nach Rücksprache mit den Verantwortlichen.
Denn ich habe einen guten Ruf zu verlieren und darf mir da keinen Ärger
einhandeln. Die Mitarbeiter haben auch präzise Anweisungen: Kleine Kameras
gewähren lassen, bei großen Kameras nach der Drehgenehmigung fragen. Hat
zwei Gründe: Erstens will die Bahn gut in den Medien rüberkommen - HAHA...
Und zweitens möchte sie bei kommerziellen Projekten gerne partizipieren.
Jedenfalls gibt es in Deutschland keinerlei rechtliche Einschränkungen,
anders als z.B. in Großbritannien, wo es heute noch (offiziell) verboten
ist, Brücken zu fotografieren.
Von Eisenbahnfans geht also in der Regel keine Gefahr aus, da sie meist ganz
genau wissen, wie sie sich zu verhalten haben. Sollte es also mal Probleme
geben, suche einfach das Gespräch und sei nett, dann sind die Typen in der
Regel auch nett. Mir hat der BGS sogar schon mal die Leiter festgehalten,
damit ich auf einen Container raufkomme.
Matthias
> Ich muß beruflich des öfteren fliegen. Dort dürften die
> Sicherheitskräfte derzeit doch wesentlich empfindlicher
> sein. Wenn man z.B. von Düsseldorf zu einem Ziel in
> Großbritannien fliegt, muß man noch durch eine zweite
> Kontrolle hindurch, wo sogar die Schuhsohlen kontrolliert
> werden.
>
> Trotzdem hat dort noch nie jemand etwas dagegen gesagt,
> daß ich Photos mache. Wenn der Zusteig nicht über eine
> Gangway erfolgt, sondern man mit dem Bus zum Flugzeug
> gefahren wird, mache ich gerne ein paar Photos, während
> ich vor dem Flugzeug auf dem Rollfeld stehe oder gerade
> auf der Treppe. (Die Bilder, die ich auf meinen letzten
> Flügen gemacht habe, sind allerdings ziemlich verwackelt,
> weil es noch bzw. schon wieder dunkel war.) Dabei bin
> ich jedoch nie des Terrorismus verdächtigt worden.
Diese Photo habe ich vor zwei Wochen gemacht, als ich
auf dem Flughafen Zürich gelandet bin:
http://www.mein-postamt.de/mpo-32-landung-flughafen-zuerich.jpg
Und dieses, als ich früh morgens vom Dortmunder Hauptbahnhof
nach Düsseldorf-Flughafen gefahren bin:
http://home.t-online.de/home/0231482266/dortmund/dpo-32-dortmund-hbf-re1-nachts.jpg
Wenn man sonnigen Wetter mal auf die Bahnsteigenden schaut
(besonder die besonders weit hinauslaufenden), so kann man
dort häufig Personen stehen sehen, die Photos machen.
Sind die nun alle des Terrorismus verdächtig?
Daniel.
> Ich lasse die augenblickliche
> Gefährdungslage mal unberücksichtigt, da Du ja vermutlich auch optisch nicht
> in das Bild eines islamischen Extremisten passt.
Ein Bild:
http://www.bahnhof-hamburg.de/roemische-zahlen.html#mpo-32-daniel-rehbein-intergeo-2001
> Wenn doch mal
> einer vom Wachschutz oder gar vom BGS kommt, hat das meist eher reine
> Interessens-Gründe. Natürlich - wenn Du auf einen triffst, der Dir in
> Stasi-Manier gegenübersteht und nicht mit sich handeln läßt, dann tut er
> seinem Auftraggeber zwar keinen Gefallen und hat auch einfach Unrecht, aber
> ich würde dann zusehen, daß er schnell zufrieden ist und wieder
> verschwindet. Aber bitte nicht ins Gleis laufen!
In diesem Fall war ja wohl Auslöser, daß ich vom öffentlichen
Straßenraum aus - und sogar noch durch einen Zaun vom
Bahnhofsgelände getrennt - Photos gemacht habe.
Trotzdem waren die Bahnbediensteten offensichtlich erst
zufrieden, nachdem ich verschwunden bin.
> Sollte es also mal Probleme
> geben, suche einfach das Gespräch und sei nett, dann sind die Typen in der
> Regel auch nett. Mir hat der BGS sogar schon mal die Leiter festgehalten,
> damit ich auf einen Container raufkomme.
Naja, in diesem Fall hatte ich nicht den Eindruck, so
irgendetwas mit den mir gegenüberstehenden Vertretern
des Konzerns Deutschen Bahn AG verhandelbar wäre.
Daniel.
Hallo, Daniel!
Du hast Dich jedenfalls völlig korrekt verhalten und kannst auch in Zukunft
jederzeit vom öffentlichen Straßenland aus so viele Bahnanlagen
fotografieren, wie Du willst. Nur eine kleine Ergänzung, die Dir sicher
schon bekannt ist: Sobald ein Mensch deutlich zu erkennen ist, muß er
gefragt werden, ob er etwas dagegen hat (Beispiel: Lokführer). Wenn es
jedoch "viele" Menschen sind, wo jeder nur noch "Beiwerk" ist, dann nicht
mehr (Beispiel: Wartende auf dem Bahnsteig).
Auch wenn einige bei der Bahn es immer noch nicht wahrhaben wollen:
Lokomotiven und Züge haben kein "Recht am eigenen Bild" und sind auch keine
"Kunstwerke im öffentlichen Raum". Von daher: Zieh so viele Filme durch wie
Du willst. Übrigens: Wer eine Warnweste anhat, den fragt sowieso keiner nach
dem "Warum?". Höchstens nach dem Anschluß.
Matthias
> Ooops, jetzt ist meine Schilderung doch
> wieder ziemlich lang geworden. Aber
> der Vorfall hat mich auch ziemlich
> irritiert.
Dein Beitrag wäre wesentlich kürzer geworden, wenn Du eine größere
Zeilenlänge eingestellt hättest. :-)
>
> BTW: Von den Photos, die ich gemacht
> habe, habe ich leider trotzdem nichts.
Das ist allerdings schade.
Ansonsten glaube ich, daß die beiden Bahner Anfang des Jahres die
entsprechende Anordnung in den "Geschäftlichen Mitteilungen" nicht gelesen
haben. Darin wurde geregelt, daß das Fotografieren wie z.B. in Deinem Fall
grundsätzlich erlaubt ist. Darüber gab es zu Jahresbeginn hier auch mal
einen Thread, schlag doch einfach mal bei Google nach.
Reinhard
>Ein Bild:
>http://www.bahnhof-hamburg.de/roemische-zahlen.html#mpo-32-daniel-rehbein-intergeo-2001
Und wer bist Du?
SCNR ;-)
Gruß
Andreas
--
http://www.pothe.de * http://www.ap-briefmarke.de
PGP-Key: 0x999A2A00
Daniel Rehbein wrote:
> Nach Unterquerung der OW IIIa (der großen
> Brücke, Mallinckrodtstraße) tauchen dann
> auf der linken Seite einige Gebäude mit
> Dienststellen der Deutschen Bahn AG auf.
> An dem ersten dieser Gebäude (etwa
> gegenüber der Einmündung Kohlenweg)
> befindet sich ein Parkplatz,
Genau auf diesem Parkplatz hatte ich genau vor drei Wochen eine
Begegnung mit dem Wachdienst der Firma BSG. Ich hatte dort mein Auto
geparkt und bin von dortaus den Fuß/Radweg in Richtung altes Hafenamt
geganngen um ein paar Panoramaufnahmen von den riesigen Drahtrollen die
unmittelbar paralell zum Weg gelagert werden zu machen. Nachdem ich
fertig war und zum Parkplatz zurückkerte, kam ein junger Mann auf mich
zu und wies mich darauf hin das ich mich auf einem Bundesbahneigenen
Gelände befinden würde und ich mich ihm gegenüber ausweisen sollte. Nach
meiner Frage woraus ich entnehmen könnte das sich mein Wagen auf einem
Privatgelände befindet, wies er mich auf die Schilder hin, die an dem
Zaun, der die Gleisanlage von dem Parkplatz trennt, hängen. Nachdem ich
mir die Schilder(Die waren ziemlich klein)angeschaut habe und auf diesen
nur lesen konnte das es hier kein Winterdienst gibt und das das betreten
der Gleisanlage verboten wäre, sagte ich dem jungen Mann das er sich
wohl irren würde und er sollte sich doch mal die Schilder genauer
anschauen. Er musste darauf hin zugeben das der Parkplatz zwar nicht als
Privateigentum der BB gekenzeichnet ist aber ich müßte trotzdem meinen
Ausweis zur Personenüberprüfung vorlegen. Dieser Aufforderung bin ich
auch bei drei weiteren seiner Kolegen nicht nachgekommen und habe
meinerseits die Polizei angerufen. Die netten Herrn vom Wachdienst haben
zwar beteuert das es die Polizei nichts angehen würde, davon wollte ich
mich aber keineswegs überzeugen lassen, denn für mich war das was sie da
veranstallteten, schlicht Freiheitsberaubung, weil sie mich davon
abhielten weiterzufahren. Geendet ist es damit das der Bundesgrenzschutz
aufgetaucht ist (Die Firma BSG hat dann wohl den BGS gerufen ;-) )und
mich nach einem kurzen Gespräch und zeigen meiner Aufnahmen wieder nach
Hause hat fahren lassen. Sie haben mir gesagt das ich auf die Polizei
nicht warten bräuchte und das sie dann mit den Kolegen den Rest klären
würden. Weil ich mich an so einem, eher einsamen Ort, an einem
Sonntagmittag unter zum Teil bewaffneten Leuten nicht gerade wohl
gefühlt habe, bedarf, glaube ich zumindest, keiner weiteren Erklärung.
Ich hatte erst in Erwägung gezogen die Herren vom Wachdienst wegen
Freiheitsberaubung anzuzeigen, es dann aber wegen "keine Lust auf
juristischen Auseinandersetzungen" lieber gelassen, obwohl mich das
verpasste Mittagessen sehr geärgert hatte.
Es ging dabei aber nicht um Angst vor Anschlägen, sondern um das
Schützen der dort abgestellten Wagons, die dort wohl gern von
"Grafittikünstlern" als Träger ihrer "Kunstwerke" benutzt werden. Es
wird wohl in unserer Republik nicht viele Privatfirmen geben, wo der BGS
zum Schutz der Vermögenswerte herangezogen wird ;-) Ich hätte mir da
auch nie Gedanken drüber gemacht, wenn sie mir mein schon freudig
erwartetes Essen nicht versaut hätten :-(
Gruß
Andreas Neste
> Es ging dabei aber nicht um Angst vor Anschlägen, sondern um das
> Schützen der dort abgestellten Wagons, die dort wohl gern von
> "Grafittikünstlern" als Träger ihrer "Kunstwerke" benutzt werden. Es
> wird wohl in unserer Republik nicht viele Privatfirmen geben, wo der BGS
> zum Schutz der Vermögenswerte herangezogen wird ;-) Ich hätte mir da
> auch nie Gedanken drüber gemacht, wenn sie mir mein schon freudig
> erwartetes Essen nicht versaut hätten :-(
Hallo, Andreas!
Du bist tatsächlich nicht verpflichtet, Deine Personalien anzugeben. Die
Feststellung der Personalien obliegt einzig und allein der Polizei. Also
ggf. auch BGS. Aber für die Zukunft: Wenn Du die Polizei angerufen hast,
solltest Du auch deren Eintreffen abwarten, weil das sonst als Mißbrauch von
Notrufen verfolgt werden könnte. Auch wenn der BGS behauptet, das zu regeln.
Gegenüber den Wachschutz-Mitarbeitern kann ich wirklich nur empfehlen,
klarzustellen, daß Du ein Eisenbahn-Fan bist und Aufnahmen für Dein Archiv
machst. Wenn die Dich aber des Geländes verweisen, dann mußt Du leider
gehen, weil das sonst Hausfriedensbruch wäre. Aber so weit soll es ja nicht
kommen, wenn Du psychologisch geschickt agierst. Denn der durchschnittliche
Eisenbahnfan dürfte dem durchschnittlichen Wachmann argumentativ überlegen
sein.
Matthias
P.S.: Das mit dem Mittagessen hätte mich auch geärgert.
> Gelegentlich hörst du aber schonmal Nachrichten oder liest eine
> Zeitung ? Es war die Rede von einem möglichen Anschlag auf den
> Nahverkehr in Deutschland...Das Sicherheitskräfte aktuell etwas
> nervöser reagieren kann ich nachvollziehen.
Jaja, im Augenblick sollte man wirklich verschärft aufpassen, daß man nicht
auf einem verlassenen Güterbahnhof von einem Amokfotoschützen beim
Fotoschießen versehentlich von einem Querschläger getroffen wird.
:-)
Viele Grüße
Eike
Matthias Köhler wrote:
> Gegenüber den Wachschutz-Mitarbeitern kann ich wirklich nur empfehlen,
> klarzustellen, daß Du ein Eisenbahn-Fan bist und Aufnahmen für Dein Archiv
> machst.
Bin ich aber nicht und ich habe damals auch keine Fotos von Eisenbahnen
oder der Gleichen gemacht. Ich habe lediglich mein Auto auf einem
Parkplatz abgestellt, der nicht erkennen lies das er der BB gehört(Das
hat sich bis Dato nicht geändert). Auf dem Parkplatz steht sogar ein
Altkleidercontainer der bestimmt nicht nur für BB-Angestellte da steht.
> Wenn die Dich aber des Geländes verweisen, dann mußt Du leider
> gehen, weil das sonst Hausfriedensbruch wäre.
Wenn sie das getan hätten wäre ich ja gern zum Essen gefahren. Leider
habensie mich dort festgehalten.
> Aber so weit soll es ja nicht
> kommen, wenn Du psychologisch geschickt agierst. Denn der durchschnittliche
> Eisenbahnfan dürfte dem durchschnittlichen Wachmann argumentativ überlegen
> sein.
Ich gebe mir eigentlich immer Mühe allen Leuten gegenüber gleich höflich
zusein, egal ob er/sie Klos putzt oder mit Managertätigkeiten seine
Brötchen verdient. Ich krieg nur'nen Hals wenn mich jemand völlig
Sinnlos vom Essen abhält ;-) Auf psychologisches und rethorisches
Geplänkel auf einem eisammen Parkplatzt mit vier, mit Gummiknüppeln
ausgestatteten Wachleuten, steht mit auch nicht der Sinn, denn wenn
denen die Argumente ausgehen haben sie immer noch den Knüppel und ich
schlechte Karten. Im übrigen kann ich mich über das Verhalten der
Wachleute(bis auf das Hindern am Weiterfahren)nicht beklagen.
Gruß
Andreas Neste
> Gelegentlich hörst du aber schonmal Nachrichten oder liest eine
> Zeitung ? Es war die Rede von einem möglichen Anschlag auf den
> Nahverkehr in Deutschland...Das Sicherheitskräfte aktuell etwas
> nervöser reagieren kann ich nachvollziehen.
Von der unfundierten Sensationsberichterstattung eines Schmierblattes
braucht sich niemand vom Fotografieren abhalten zu lassen.
hajo
--
Christmas:
"A day set apart and consecrated to gluttony, drunkenness, maudlin
sentiment, gift-taking, public dulness and domestic misbehavior.
Ambrose Bierce
> Ansonsten glaube ich, daß die beiden Bahner Anfang des Jahres die
> entsprechende Anordnung in den "Geschäftlichen Mitteilungen" nicht gelesen
> haben. Darin wurde geregelt, daß das Fotografieren wie z.B. in Deinem Fall
> grundsätzlich erlaubt ist.
Nicht geregelt - bekanntgemacht.
Zu regeln hat die DB auf öffentlichem Straßenland genau so viel wie ich.
> Du willst. Übrigens: Wer eine Warnweste anhat, den fragt sowieso keiner
nach
> dem "Warum?". Höchstens nach dem Anschluß.
Vor allem schützt so eine Warnweste sicher vor allen Gefahren die im
Bahnbereich so auftreten können. ;-(
Falk
www.lokbilder.de
Hatten die Herren nun orangene oder gelbe Warnwesten an?
Wenn es gelbe waren kann es sich nur um Sipo´s gehandelt haben und die haben
alles andere zu tun, nur nicht Leute nach ihrem tun zu befragen.
Herren oder natürlich auch Damen die DB-Mitarbeiter sind (können sich auch
durch u.a. Konzernausweis ausweisen) oder die Herren vom BSG tragen wenn sie
im Gleisbereich unterwegs sind in der Regel orangene Warnwesten.
Nachdem es weiter unten zu der Meinung kam das das festhalten durch BSG
Freiheitsberaubung sei möchte ich sagen das diese Institution nur das
Hausrecht der DB auf ihrem eigenen Gelände ausübt. Die
Personalienfeststellung darf nur durch Polizei bzw. BGS (für Bahn zuständig)
erfolgen. Der BSG hat aber das Recht Personen bis zum Eintreffen der
Staatsmacht festzuhalten.
Meist ist das aber nicht notwendig wenn man sich ein wenig freundlich und
zurückhaltend gibt (wie bei dir z.B.) und nicht erst groß das Diskutieren
anfängt (wie der Schreiber weiter unten). Lasst dcch den Leuten ihr
"Erfolgserlebnis". Ihr Job ist schon beschi... genug.
Gruß Ralf
www.ralf-gunkel.de
BTW: In Holland ist es genau umgekehrt, falls jemand da mal hinfährt.
> Meist ist das aber nicht notwendig wenn man sich ein wenig freundlich und
> zurückhaltend gibt (wie bei dir z.B.) und nicht erst groß das Diskutieren
> anfängt (wie der Schreiber weiter unten). Lasst dcch den Leuten ihr
> "Erfolgserlebnis". Ihr Job ist schon beschi... genug.
Das stimmt natürlich, aber ich selbst z.B. drehe nicht aus Spaß bei der
Bahn, sondern weil ich einen Auftrag von denen habe. Und wenn mir die
entsprechenden Szenen nicht gelingen, dann habe ich ein Problem. Ich möchte
aber keine Probleme haben, also werde ich alles daran setzen, auf anständige
Weise zu meinem Ziel zu gelangen. Das klappt ja auch zu 99%, aber ich mußte
auch mal einem Wachmann androhen, daß er oder seine Firma eine erneute
Zugfahrt (es war ein Meßzug!) bezahlen muß, wenn er mir die Aufnahme
versaut. Da hat er es dann begriffen.
Matthias
P.S.: Ich habe immer beide Farben dabei und kann mir so auch mal ganz leicht
meinen eigenen Sipo basteln, wenn es sein muß.
>>Ein Bild:
>>http://www.bahnhof-hamburg.de/roemische-zahlen.html#mpo-32-daniel-rehbein-intergeo-2001
> Und wer bist Du?
Ich bin natürlich der Blumenstrauß unten links :-)
Daniel.
>> Als ich dort stand, um ein paar Photos
>> zu machen, fielen mir zu erstenmal zwei
>> Bahnbedienstete in gelben Warnwesten auf,
>> die über die Gleise in meine Richtung
>> gingen. Sie blieben dann in meiner Nähe
> Hatten die Herren nun orangene oder gelbe Warnwesten an?
Es waren definitiv gelbe Warnwesten, keine orangen. Ich habe
mich nämlich zunächst auch gewundert, Leute mit gelben
Warnwesten zu sehen.
Bisher habe ich gelbe Warnwesten nur in Großbritannien
gesehen, in Deutschland ist man eigentlich orangene
Warnwesten gewöhnt.
Daniel Rehbein
>Von der unfundierten Sensationsberichterstattung eines Schmierblattes
>braucht sich niemand vom Fotografieren abhalten zu lassen.
Hat er ja auch nicht, und man scheint es doch auch nicht wirklich
versucht zu haben. Ich denke, die Nervosität hier und da ist etwas,
womit wir in der nächsten Zeit werden leben müssen; auch damit, dass
gewisse Blätter diese Nervosität zur Auflagensteigerung nutzen und sie
aus diesem Grunde schüren, wenn sie können. :-(
Gruß - Reinhard.
--
52°22,79'N
009°48,81'E
>Zu regeln hat die DB auf öffentlichem Straßenland genau so viel wie ich.
Geht die *Regelung* nicht insoweit darüber hinaus, als man auch von
Bahngelände aus offiziell fotografieren darf, sofern dieses für das
Publikum zugänglich ist?
Leute, ich habe es doch um 19.59 Uhr alles ganz deutlich, ausführlich und
komplett beschrieben. Es gibt nur eine kleine Einschränkung: So verbittet
sich zum Beispiel die BVG in Berlin die Benutzung von Blitzlicht und anderem
künstlichen Licht auf U-Bahnhöfen, damit das Fahrpersonal nicht geblendet
wird. Gleiches gilt für die S-Bahn im Nord-Süd-Tunnel. Ansonsten freut Euch
über ungetrübtes Foto-Vergnügen.
Matthias
>> Nach Unterquerung der OW IIIa (der großen
>> Brücke, Mallinckrodtstraße) tauchen dann
>> auf der linken Seite einige Gebäude mit
>> Dienststellen der Deutschen Bahn AG auf.
>> An dem ersten dieser Gebäude (etwa
>> gegenüber der Einmündung Kohlenweg)
>> befindet sich ein Parkplatz,
> Genau auf diesem Parkplatz hatte ich genau vor drei Wochen eine
> Begegnung mit dem Wachdienst der Firma BSG.
> [...]
Hoppala! Das klingt ja ganz danach, als wäre
das ein überscharf bewachter Ort, um den man
tunlichst einen weiten Bogen machen sollte. :-(
Und das in meinem schönen Dortmund ...
Daniel Rehbein
http://www.mein-dortmund.de/
Diese Regelung gilt seit dem 1. Juli 1997. Weiß ich zufällig auswendig.
Gute Nacht für heute!
Matthias
Bekanntgemacht kann nicht sein. Es kennt ja kaum jemand. :-)
Reinhard
> Ansonsten glaube ich, daß die beiden Bahner Anfang des Jahres die
> entsprechende Anordnung in den "Geschäftlichen Mitteilungen" nicht gelesen
> haben. Darin wurde geregelt, daß das Fotografieren wie z.B. in Deinem Fall
> grundsätzlich erlaubt ist. Darüber gab es zu Jahresbeginn hier auch mal
> einen Thread, schlag doch einfach mal bei Google nach.
Ich habe jetzt nicht bei Google gesucht, aber ich
entsinne mich, daß mal so etwas gepostet wurde, wo
es sogar hieß, daß die Deutsche Bahn AG auch das
Photographieren in abgesperrten Bereichen zulasse,
wenn keine Gefährdung bestehe und der Betriebsablauf
nicht gestört werde.
Ich kann mich entsinnen, daß ich damals gefragt habe,
ob man denn diese Regelung auch in schriftlicher Form
von der Deutschen Bahn AG bekommen könnte. AFAIk habe
ich darauf aber keine Antwort erhalten.
Das hätte mir natürlich gefallen, wenn ich den beiden
Leute heute ein offizielles DB-Papier hätte unter die
Nase halten können, in dem geregelt wird, daß ich den
Parkplatz frei betreten darf (da keine Gefährdung und
keine Störung des Betriebes). Nur leider habe ich
halt so ein Papier nicht. :-(
Daniel Rehbein
http://www.mein-dortmund.de/
> Hoppala! Das klingt ja ganz danach, als wäre
> das ein überscharf bewachter Ort, um den man
> tunlichst einen weiten Bogen machen sollte. :-(
Oder wir machen mal unseren nächsten debx-Ausflug dahin... :-)
Reinhard
>>Es waren definitiv gelbe Warnwesten, keine orangen. Ich habe
>>mich nämlich zunächst auch gewundert, Leute mit gelben
>>Warnwesten zu sehen.
> Na dann vergiss die beiden wichtigtuer mal ganz schnell.
> Um zu Unterscheiden wer Arbeitet und wer auf die Arbeiter aufpasst, äh ich
> meine vor Zügen warnt hat man den Aufpassern (Siopo) gelbe (Tagesleuchtgelb,
> farbtechnisch eigentlich ein Grün. Frag mich nicht warum) Warnwesten
> verpasst.
Was heißt das nun konkret? Wenn mir noch mal so etwas
passiert, soll ich dann sagen "Hörense mal, Sie sind
doch gar nicht für mich zuständig. Sie sind doch von
Ihrem Arbeitgeber dazu angestellt, auf Ihre Kollegen
aufzupassen!" ?
Ich meine, was ziehe ich als Außenstehender für
Konsequenzen abhängig davon, ob nun jemand in gelber
oder orangener Warnweste auf mich zukommt?
Ich kann doch eigentlich alle nur als Vertreter
des Konzerns Deutsche Bahn AG ansehen. Ob zu
deren Aufgabengebiet überhaupt gehört, mich
zurechtzuweisen oder nicht, ist IMHO eine Frage
des Innenverhältnisses zu deren Arbeitgeber,
dem Unternehmen Deutschen Bahn AG.
Wenn ich im Rahmen meiner beruflichen Tätigkeit
zu einem Kunden hingehe und erzähle ihm einen
vom Pferd, dann kann mein Chef ja nachher auch
nicht sagen "Der Herr Rehbein war doch gar nicht
befugt, mit Ihnen zu sprechen. Was der gesagt
hat, gilt nicht". Statt dessen vertrete ich
im Rahmen meiner beruflichen Tätigkeit *immer*
das Unternehmen. Wenn ich dabei meine Kompetenzen
überschreite, kann mein Chef mich ggf. im
Innenverhältnis in Regreß nehmen, dem Außen-
stehenden kann dies aber egal sein.
Gruß aus Dortmund,
Daniel Rehbein
http://www.mein-dortmund.de/
Hallo, Daniel!
Ich wollte zwar schon ins Bett gehen, aber hier noch ein kurzer Einwurf: Sei
doch zufrieden, daß Du diese Insider-Kenntnisse hast. Ein Sipo ist ein
Angestellter einer privaten Firma und einzig und allein dazu da, die Leute,
die im Gleis arbeiten, vor Zügen zu warnen. Einige Sipos sind übrigens
gelegentlich auch Az-Führer. Aber keiner von denen hat Dir irgendetwas zu
husten, wenn Du nicht im Gleis stehst.
Nacht!
Matthias
>Das hätte mir natürlich gefallen, wenn ich den beiden
>Leute heute ein offizielles DB-Papier hätte unter die
>Nase halten können, in dem geregelt wird, daß ich den
>Parkplatz frei betreten darf (da keine Gefährdung und
>keine Störung des Betriebes). Nur leider habe ich
>halt so ein Papier nicht. :-(
Halt, da ist ein feiner Unterschied: die Bahn sagt, dass man
fotografieren darf, wenn die betreffenden Betriebsgrundstücke frei
betreten werden dürfen, also für den Publikumsverkehr offen sind oder
man eine gesonderte Erlaubnis dafür hat. Du kannst daraus aber in
Umkehrung keinen Anspruch ableiten, zum Fotografieren irgendwas zu
betreten wovon die Bahn sagt, dass Du da nicht hindarfst. Ob der
Betrieb gestört wird oder nicht, ist dabei unerheblich. Das Papier
würde also helfen bei Bahnsteigen oder Ähnlichem, der Parkplatz ist
mindestens ein Grenzfall und daran, dass sie von ihrem Hausrecht
Gebrauch machen, kann man sie sowieso nicht hindern. Bei öffentlichen
Straßen können sie natürlich sowieso keine Anweisungen erteilen.
>Ein Sipo ist ein
>Angestellter einer privaten Firma und einzig und allein dazu da, die Leute,
>die im Gleis arbeiten, vor Zügen zu warnen.
Was für Firmen machen denn das? Wenn das Abteilungen von privaten
Wachdiensten sind, dann könnte das den Übereifer der Leute immerhin
erklären ...
Gruß - Reinhard
Eben. Auch BSG-Leute machen gelegentlich Sipo-Aufgaben (zumindest haben sie
das mal gemacht). Es kann also durchaus sein, daß man an zwei solche gerät,
die farbenblind sind. Das Bewachen von DB-Anlagen wird auch teilweise von
der BSG erledigt.
Reinhard
Der hat tatsächlich von der Bundesbahn geredet?
> Nach
> meiner Frage woraus ich entnehmen könnte das sich mein Wagen auf einem
> Privatgelände befindet, wies er mich auf die Schilder hin, die an dem
> Zaun, der die Gleisanlage von dem Parkplatz trennt, hängen.
Dort könnte dieser Mensch auch feststellen, dass das Gelände der DB AG
gehört.
> Nachdem ich
> mir die Schilder(Die waren ziemlich klein)angeschaut habe
Nö. Wenn man auf den Parkplatz fährt, kann man sie gut sehen (es sind die
üblichen, irgendwas zwischen DIN A 3 und DIN A 2 großen
"DB-Gelände"-Schilder.
> und auf diesen
> nur lesen konnte das es hier kein Winterdienst gibt und das das betreten
> der Gleisanlage verboten wäre,
Stimmt. Ich habe allerdings die Schilder so interpretiert, dass man den
Parkplatz auch nicht betreten solle.
> Er musste darauf hin zugeben das der Parkplatz zwar nicht als
> Privateigentum der BB gekenzeichnet ist
^^
Big Brother?
> Es ging dabei aber nicht um Angst vor Anschlägen, sondern um das
> Schützen der dort abgestellten Wagons, die dort wohl gern von
> "Grafittikünstlern" als Träger ihrer "Kunstwerke" benutzt werden.
Genau. Und die fotografieren wohl mit Vorliebe ihre "Kunstwerke". Ich habe
an einem kleinen Bahnhof auch schon mal zwei junge Menschen mit einer
Videokamera gesehen, die bei der Einfahrt des graffitverschmierten Zuges
diesen hektisch "abfilmten" und sofort wieder im Personentunnel
verschwanden.
Und noch etwas zum beschriebenen Ort in Dortmund: die dort abgestellten IR-
und IC-Wagen (über die in debe schon oft berichtet wurde) sind alle a- oder
z-gestellt und werden wohl nicht mehr benötigt, falls nicht Connex
Verhandlungsgeschick beweist... Evtl. hat die DB AG ja auch etwas dagegen,
dass man Fotos von diesem Elend macht.
Viele Grüße,
Dominik
--
Brückstraßenviertel Dortmund | mailto:dom...@vinbruck.net
>>Das hätte mir natürlich gefallen, wenn ich den beiden
>>Leute heute ein offizielles DB-Papier hätte unter die
>>Nase halten können, in dem geregelt wird, daß ich den
>>Parkplatz frei betreten darf (da keine Gefährdung und
>>keine Störung des Betriebes). Nur leider habe ich
>>halt so ein Papier nicht. :-(
> Halt, [...] Du kannst daraus aber [...]
> keinen Anspruch ableiten, zum Fotografieren irgendwas zu
> betreten wovon die Bahn sagt, dass Du da nicht hindarfst.
> [...] daran, dass sie von ihrem Hausrecht
> Gebrauch machen, kann man sie sowieso nicht hindern. [...]
Auf jeden Fall ist es aber sehr hilfreich,
wenn man Bahnbediensteten ein Blatt Papier, das
ganz offiziell von der Deutschen Bahn AG stammt,
unter die Nase hält und kundtut, daß man sich
danach verhält.
Ein Schlüsselerlebnis in diese Richtung hatte ich
vor etwa zehn Jahren bei der Mitnahme eines
Fahrrades in einem Nahverkehszug, im Türraum
eines Silberlings. Die genauen Umstände kenne
ich natürlich jetzt nicht mehr, aber es muß wohl
die Zeit gewesen sein, wo die Bahn mehr und
mehr Personenzügen mit Gepäckwagen abgeschafft
hat.
Jedenfalls gab es ein Faltblatt der Bundesbahn
für Fahrradfahrer. In dem stand (aus dem
Gedächtnis rekapituliert), daß die Bahn das
Fahrrad auf allen Nahverkehrsstrecken
transportiere und daß man es im Türraum
abstellen solle, wenn kein Gepäckwagen
vorhanden sei.
Ich wurde dann aber bei meiner Bahnfahrt
von Schaffner ziemlich schroff angegangen
mit der Äußerung, daß ich mein Fahrrad nicht
im Türraum abstellen dürfe, daß der Zug
überhaupt keine Fahrräder mitnehmen würde.
Ich habe dann dem Schaffner das genannte
Faltblatt gezeigt und gesagt, daß ich mich
genau so verhalte wie es dort drinsteht.
Und plötzlich war der Mann total freundlich
zu mir - von einem Moment auf den anderen
wechselte bei dem die Stimmungslage von
"mürrisch-genervt" auf "fröhlich". Beim
Ausstieg am Zielbahnhof hat er mir noch
einen schönen Tag gewünscht.
Daraus habe ich die Erkenntnis gewonnen,
daß Bediensteten der Bahn vermutlich
durch die eigenen Bestimmungen nicht
mehr durchblicken und daß sie ganz froh
sind, wenn man ihnen Hilfestellungen
in Form schriftlicher Unterlagen gibt.
> Und noch etwas zum beschriebenen Ort in Dortmund: die dort abgestellten IR-
> und IC-Wagen (über die in debe schon oft berichtet wurde) sind alle a- oder
> z-gestellt und werden wohl nicht mehr benötigt, falls nicht Connex
> Verhandlungsgeschick beweist... Evtl. hat die DB AG ja auch etwas dagegen,
> dass man Fotos von diesem Elend macht.
Huch ... es sind ja richtig viele Wagen in roter IC-Lackierung,
blauer IR-Lackierung und ein paar Silberlinge, die dort
herumstehen.
Und in einem anderen Thread hieß es noch, die Bahn hätte
nicht genügend Fahrzeuge zur Erhöhung der Zuglängen im
Weihnachtsverkehr...
Daniel.
> Geht die *Regelung* nicht insoweit darüber hinaus, als man auch von
> Bahngelände aus offiziell fotografieren darf, sofern dieses für das
> Publikum zugänglich ist?
Richtig, und sie tut klug daran, aber darum ging es hier ja gar nicht.
> Bekanntgemacht kann nicht sein. Es kennt ja kaum jemand. :-)
Das ist nun wieder ein gutes Argument!
:-)
hajo
Dominik Vinbruck wrote:
> Der hat tatsächlich von der Bundesbahn geredet?
Nein, aber ich wie Du gelesen hast. Ich weigere mich schlicht ein
Unternehmen das seine Verluste auf die Steuerzahler abwälzt, als AG zu
bezeichnen.
> Dort könnte dieser Mensch auch feststellen, dass das Gelände der DB AG
> gehört.
?
> Nö. Wenn man auf den Parkplatz fährt, kann man sie gut sehen (es sind die
> üblichen, irgendwas zwischen DIN A 3 und DIN A 2 großen
> "DB-Gelände"-Schilder.
Es sind auf jeden Fall Schilder die man ohne näheres Herantreten nicht
lesen kann also sind sie klein. Der Parkplatz ist nicht abgesperrt und
an der Zufahrt und auch Sonstwo steht kein Schild welches auf ein
Privatgelände hinweist.
> Stimmt. Ich habe allerdings die Schilder so interpretiert, dass man den
> Parkplatz auch nicht betreten solle.
Ist natürlich Nonsens, denn wenn dem so wäre hätte selbst die Bundesbahn
Schilder an der Zufahrt installiert und nicht an einem Zaun der von der
Zufahrt so weit entfernt ist das diese auf keinen Fall von dort aus zu
lesen sind. Ist doch auch seltsam das ein Altkleider(ich glaube der ist
Eigentum der Kolping)auf einem Privatparkplatz steht, der der
Öffentlichkeit nicht zugänglich sein soll.
>
>
>>Er musste darauf hin zugeben das der Parkplatz zwar nicht als
>>Privateigentum der BB gekenzeichnet ist
>>
> ^^
> Big Brother?
Dann würde da "des BB" stehen.
> Genau. Und die fotografieren wohl mit Vorliebe ihre "Kunstwerke". Ich habe
> an einem kleinen Bahnhof auch schon mal zwei junge Menschen mit einer
> Videokamera gesehen, die bei der Einfahrt des graffitverschmierten Zuges
> diesen hektisch "abfilmten" und sofort wieder im Personentunnel
> verschwanden.
Und was willst Du damit rechtfertigen?
Gruß
Andreas Neste
Christian Praetorius schrieb:
>
> On Sun, 16 Dec 2001 17:24:16 +0100, Daniel Rehbein
> <daniel....@magik.de> wrote:
>
> > Habe ich irgendwas verpasst? Sind Bahn-
> > anlagen neuerdings Militärgeheimnisse?
Nein. Es hat sich da nichts geaendert.
> Gelegentlich hörst du aber schonmal Nachrichten oder liest eine
> Zeitung ? Es war die Rede von einem möglichen Anschlag auf den
> Nahverkehr in Deutschland...Das Sicherheitskräfte aktuell etwas
> nervöser reagieren kann ich nachvollziehen.
Ich nicht. Sondern lediglich Paranoia bei einigen dieser
Sicherheitskraefte konstatieren. Es ist absolut albern, so etwas zu
vermuten. Denn die Zeiten, als Fotoapparate etwas seltenes waren, sind
lange her. Es ist einfach unrealistisch, bei jedem, der Bahnen oder
aehnliches fotografiert, auch nur den Verdacht auf terroristische
Anschlaege zu entwickeln. Denn demnach muss man auch jedem Japaner, der
in Berlin den Reichstag fotografiert den Apparat aus der Hand reissen -
er koennte ja ein besonders raffiniert getarnter Terrorist sein ...
Gruss, Volker
Auch wenn die phrase abgedroschen klingt: "nach dem 2001-09-11 hat sich
einiges geaendert" koennte man jetzt einwenden.
> > Gelegentlich hörst du aber schonmal Nachrichten oder liest eine
> > Zeitung ? Es war die Rede von einem möglichen Anschlag auf den
> > Nahverkehr in Deutschland...Das Sicherheitskräfte aktuell etwas
> > nervöser reagieren kann ich nachvollziehen.
>
> Ich nicht. Sondern lediglich Paranoia bei einigen dieser
> Sicherheitskraefte konstatieren.
Nun, man koennte sagen, dass die bisherige (pre-2001-09-11)
sicherheitspraxis zu lasch gewesen sei. Und das wir uns jetzt im krieg
gegen den terror befinden (s.o., wegen "militaergeheimnisse").
Obwohl ich eigentlich deiner meinung bin, weiss ich schon lange nicht
mehr, ob ich damit noch richtig liege oder ob ich meine auffassungen der
realitaet anpassen muss ......
Klaus
Die Bahn steht nach wie vor zur "Lex Bahn" (Geschäftsmitteilung Nr. 3
vom 19. 1. 2001)
und diese Gesetze gelten auch noch:
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 226 (Schikaneverbot)
Die Ausübung eines Rechtes ist unzulässig, wenn sie nur den Zweck haben
kann, einen anderen Schaden zuzufügen.
§231(Irrtümliche Selbsthilfe)
Wer eine der im § 229 bezeichneten Handlungen in der Irrigen Annahme
vornimmt, daß die für den Ausschluß der Widerrechtlichkeit
erforderlichen Vorraussetzungen vorhanden seien, ist dem anderen zum
Schadensersatz verpflichtet, auch wenn der Irrtum nicht auf
Fahrlässigkeit beruht.
§855(Besitzdiener)
Übt jemand die tatsächliche Gewalt über eine Sache für einen anderen in
dessen Haushalt oder Erwebsgeschäft oder in einem ähnlichen Verhältnis
aus, vermöge dessen er den sich auf die Sache beziehenden Weisungen des
anderen Folge zu leisten hat, so ist er der andere Besitzer.
(Erklärung bei Mitarbeitern in privaten Sicherheitsdiensten handelt es
sich um Besitziener, da es für Hartmut Mehdorn wohl doch zu viel wäre
alleine alle Fahrgäste aus der Bahn zu vergraulen.)
§ 860 (Selbsthilfe des Besitzdieners)
Strafgesetzbuch (StGB)
§123 (Hausfriedensbruch)
§132 (Amtsanmaßung)
Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befaßt oder
eine Handlung vornimmt, welche nur Kraft eines öffentlichen Amtes
vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren
oder mit Geldstrafe bestraft.
§ 164 (falsche Verdächtigung)
§239(Freiheitsberaubung)
§240 (Nötigung)
(1) Wer einen anderen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit
einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung
nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe,
in besonders schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechst Monaten bis
zu fünf Jahren bestraft...
(2) Rechtswidrig ist auch die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder
die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck verwerflich ist.
(3)Der Versuch ist strafbar.
§241 (Bedrohung)
(1)Wer einen anderen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm
nahestehende Person gerichteteten Verbrechens bedroht, wird mit
Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2)Ebenso wird bestraft, wer wider besseren Wissen einem anderen
vortäuscht, daß die Verwirklichung eines gegen ihn oder eine ihm
nahestehende Person gerichteten Verbrechens bevorstehe.
§ 242 (Diebstahl)
§ 249 (Raub)
§ 252 (räuberischer Diebstahl)
§315 (Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehrs)
§315a (Gefährdung des Bahn-, Schiffs- und Luftverkehrs)
§323c(Unterlassene Hilfeleistung)
StPO
§94(Gegenstand der Beschlagnahme)
§95 (Herausgabepflicht)
§98 (Anordnung der Beschlagnahme)
(1)
(2)
(3)
(4)
§ 127 (vorläufige Festnahme)
§163(Aufagaben der Polizei)
Eisenbahnverkehrsordnung(EVO)
§8 (Ausschluß von der Beförderung)
(1) Kinder bis zum vollendeten vierten Lebensjahr werden nur in
Begleitung einer Aufsichtspeson befördert.
(2) Personen, die eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung des
Betriebes oder für die Sicherheit der mitreisenden darstellen oder den
Anordnungen des Eisenbahnpersonals nicht folgen, können von der
Beförderung ausgeschlossen werden. Sie haben keinen Anspruch auf
Erstattung von Fahrpreis oder Gepäckfracht.
(3) Personen mit ansteckendenen Krankheiten, die die Gesundheit der
Mitreisenden gefährden können, werden nur dann befördert, wenn die
Gefährdung anderer ausgeschlossen ist.
§10 (Betreten der Bahnsteige)
§17 (Verspätung oder Ausfall von Zügen)
Verspätung oder Ausfall eines Zuges begründen keinen Anspruch auf
Entschädigung. die Eisenbahn hat jedoch bei Ausfall oder verhinderter
Weiterfahrt eines Zuges, soweit möglich, für die Weiterfahrt der
Reisenden zu sorgen.
§19 (Meinungsverschiedenheiten)
Meinungsverschiedenheiten unter Reisenden oder zwischen Reisenden und
dem Eisenbahnpersonal entscheidet vorläufig auf Bahnhöfen der
aufsichtsführende Bedienstete, in den Zügen der Zugführer.
Eisenbahn- Bau und Betriebsordnung(EBO)
§44 (Mitfahren im Führerraum)
In den besetzten besonderen Führerräumen der Triebfahrzeuge und
Steuerwagen darf außer den dienstlich dazu berechtigten Personen niemand
ohne Erlaubnis der zuständigen Stellen mitfahren.
§62 (Betreten und Benutzen der Bahnanlagen und Farzeuge)
§63 (Verhalten auf dem Gebiet der Bahnanlagen)
(1)Das Ein- und Aussteigen ist nur an den dazu bestimmten Stellen und
nur an der dazu bestimmten Seite der Fahrzeuge gestattet.
(2) Von den Gleisen ist ein genügender Abstand zu halten. Geschlossene
Absperrungen an Übergängen für Reisende gelten als Verbot, die Gleise zu
überschreiten, auch wenn die Absperrungen zwischen oder hinter den
Gleisen angebracht sind.
(3) Solange sich ein Fahrzeug bewegt,ist es verboten, die Außentüren zu
öffnen, ein- oder auszusteigen, die Trittbretter zu betreten und sich
auf Plattformen aufzuhalten, soweit dies nicht ausdrücklich gestattet
ist.
(4) Es ist untersagt, aus den Wagen Gegenstände zu werfen, die jemanden
verletzen oder eine Sache beschädigen können.
§64 (Beschädigen der Bahn und betriebstörende Handlungen)
Es ist verboten, Bahnanlagen, Betriebseinrichtungen oder Fahrzeuge zu
beschädigen oder zu verunreinigen, Schranken oder sonstige
Sicherungseinrichtungen unerlaubt zu öffnen, Fahrthindernisse zu
bereiten oder andere betriebsstörende oder betriebsgefährdende
Handlungen vorzunehmen.
( Beispiel: Blitzlichtfotografen die in Tunneln oder im dunkeln Züge
fotografieren können mit ihrem Blitzlicht Lokführer blenden, dies kann
dazu führen das der Lokführer geblendet wird und z.B. ein Signal
übersieht.)
§64b(Ordnungswidrigkeiten)
Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG)
§ 10 (Beförderungspflicht)
Öffentliche Eisenbahnverkehrsunternehmen, die dem Personenverkehr
dienen, sind zur Beförderung von Personen und Reisegepäck verpflichtet,
wenn
1. die Beförderungsbedingungen eingehalten werden,
2. die Beförderungsbedingungen eingehalten werden,
3. die Beförderung nicht durch Umstände verhindert wird, welche das
Eisenbahnverkehrsunternehmen nicht abwenden und denen es auch nicht
abhelfen konnte.
Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
Urheberrechtsgesetz (UrhG)
§ 57 (Unwesentliches Beiwerk)
Zulässig ist die Verfieltätigung, Verbreitung und öffentliche Widergabe
von Werken, wenn sie als unwesentliches Beiwerk neben dem eigentlichen
Gegenstand der Verfieltätigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe
anzusehen sind.
§ 59 (Werke an öffentlichen Plätzen)
(1) Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen,
Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Graphik, durch Lichtbild
oder durch den Film zu verfielfältigen, zu verbreiten und öffentlich
wiederzugeben. Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf
die äußere Ansicht.
(2)Die Verfieltigungen dürfen nicht an einem Bauwerk vorgenommen werden.
Kunsturhebergesetz (KUG)
§22 (Recht am eigenen Bilde)
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder
öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel
als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine
Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum
Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten.
Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte und
die Kinder des Abgebildeten, und wenn weder Ehegatte noch Kinder
vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.
(Erklärung: hierauf berufen sich die Fachkräfte für Sicherheit im
Verkehrswesen, wenn sie meinen man hätte sie fotografiert, siehe jedoch
Erklärung zu § 23. Wenn man jedoch in seinem Archiv den gesamten
Lokomotivpark der Deutschen Bahn AG hat und auch keine Fotos von 101 120
und 141 422 mehr fehlen und nun auf die Idee kommt die Damen und Herren
0001 bis 7896 der Firma BSG zu fotografieren und zu archivieren werden
die Damen und Herren 0001 bis 7896 sich auf den §22 KUG zu Recht berufen
können.)
§23 (Ausnahmen zu §22)
(1) Ohne die nach §22 erforderliche Einwilligung dürfen zur Schau
gestellt werden:
1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
2. Bilder, auf denen die Person nur als Beiwerk neben einer Landschaft
oder sonstigen Örtlichkeit
erscheinen;
3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen
die dargestellten Personen teilgenommen haben;
4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die
Verbreitung oder Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des
Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen
verletzt wird.
(Erklärung: Mitarbeiter von privaten Sicherheitsdiensten (vorwiegend
die, die sich täglich die Haare rasieren) haben stets Angst fotografiert
zu werden. Sicherheitsdienstbeschäftigte glauben häufig sie hätten
besondere Schutzrechte gegenüber Fotografen. Wenn man z.B. eine Lok
fotografiert und eine Fachkraft für Sicherheit im Verkehrswesen auf dem
Bahnsteig 10 m entfernt steht aber im Bild ist, ist er unwensentliches
Beiwerk nach §23.2 und §57 UrhG.)
§ 24 (Ausnahmen im öffentlichen Interesse)
§ 33 (Strafvorschrift)
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird
bestraft, wer entgegen den §22, 23 ein Bildnis verbreitet oder
öffentlich zur Schau stellt.
(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.
§ 37 (Vernichtung)
§ 38 (Recht der Übernahme)
§ 42 (Zivil- und Strafverfahren)
§ 43 (Vernichtung nur auf Antrag)
§ 44 (Recht der Übernahme)
§ 48 (Verjährung)
§ 50 (Antrag auf Vernichtung)
Verordnung über das Bewachungsgewerbe
§ 11 (Ausweis)
*Zusammenstellung von Trainslide gmopst*
Falk
--
WiMa-Student sucht Job als -studentische Hilfskraft- 18h/Woche in der
Nähe von Bielefeld in den Bereichen EDV, Unterhaltungslektr. oder
Verkauf.
fa...@gmxpro.de
>Und noch etwas zum beschriebenen Ort in Dortmund: die dort abgestellten IR-
>und IC-Wagen (über die in debe schon oft berichtet wurde) sind alle a- oder
>z-gestellt und werden wohl nicht mehr benötigt, falls nicht Connex
>Verhandlungsgeschick beweist... Evtl. hat die DB AG ja auch etwas dagegen,
>dass man Fotos von diesem Elend macht.
Die in Hamm Rbf abgestellten ca. 30 Silberlinge und Gepäckwagen, sind
bis auf fünf Gepäckwagen (A), alle in Richtung Ehrang verschwunden.
Das genaue Ziel ist mir nicht bekannt.
Gruß
Siegfried
Die Sicherungsaufsichtskräfte (SAKRA, auch Sipo genannt) kommen überwiegend
von Firmen wie Helga Meysieck u.a., die sich einzig und allein mit der
Bereitstellung von solchen Sipos beschäftigen. Die haben dann einen Lehrgang
gemacht und einen entsprechenden Schein, der von der DBAG anerkannt wird.
Die Stundenlöhne sind recht dürftig und der Job mit Sicherheit der besch...
im ganzen Bahn-Bereich.
Matthias
> Bisher habe ich gelbe Warnwesten nur in Großbritannien
> gesehen, in Deutschland ist man eigentlich orangene
> Warnwesten gewöhnt.
In GB sind zwar gelbe Warnwesten aber orange Jacken üblich, wie jedem
Teilnehmer am letzten debx-Treffen inzwischen bekannt sein dürfte.
Hier gibt es auch gelbe Warnwesten, IMHO habe ich auf einem Foto von
einem Unfall Herren von BGS oder EBA damit gesehen. Das wären durchaus
Leute, die auf Bahngelände etwas zu sagen hätten.
Sven
> Halt, da ist ein feiner Unterschied: die Bahn sagt, dass man
> fotografieren darf, wenn die betreffenden Betriebsgrundstücke frei
> betreten werden dürfen, also für den Publikumsverkehr offen sind
> oder man eine gesonderte Erlaubnis dafür hat. Du kannst daraus aber
Wir wissen allerdings nicht genau, was auf dem Schild am Parkplatz
wirklich stand, oder?
"DB-Gelände" steht auch an Kundenparkplätzen ... ich gehe ja fast
täglich über einen (Hinterausgang Braunschweig Hbf).
Sven
> Auch wenn die phrase abgedroschen klingt: "nach dem 2001-09-11 hat sich
> einiges geaendert" koennte man jetzt einwenden.
[...]
> Nun, man koennte sagen, dass die bisherige (pre-2001-09-11)
> sicherheitspraxis zu lasch gewesen sei.
Es deutet einiges darauf hin, daß die Sicherheitskontrollen an US-
Flughäfen zuvor reichlich lax gehandhabt wurden. Ich glaube aber nicht,
daß das auf alle anderen Bereiche auch zutrifft. Und bei noch so strengen
Kontrollen wird immer ein Restrisiko bleiben.
> Und das wir uns jetzt im krieg
> gegen den terror befinden (s.o., wegen "militaergeheimnisse").
Was für ein Blödsinn. Terrorismusbekämpfung - erst recht vorbeugende -
war und bleibt Polizeiarbeit und sollte mit Krieg nicht allzu viel zu
tun haben. Das Geschwätz vom Krieg gegen den Terror nutzt nur denen,
die schon immer alles und jeden überwachen und kontrollieren wollen.
> Obwohl ich eigentlich deiner meinung bin, weiss ich schon lange nicht
> mehr, ob ich damit noch richtig liege oder ob ich meine auffassungen der
> realitaet anpassen muss ......
Du meinst, deine Meinung könnte demnächst verboten werden oder dich dem
Verdacht aussetzen, Terrorismus zu unterstützen? Ich hoffe doch, so weit
wird es nicht kommen ...
... Martin
>In diesem Fall war ja wohl Auslöser, daß ich vom öffentlichen
>Straßenraum aus - und sogar noch durch einen Zaun vom
>Bahnhofsgelände getrennt - Photos gemacht habe.
Ja und?
>Trotzdem waren die Bahnbediensteten offensichtlich erst
>zufrieden, nachdem ich verschwunden bin.
Wenn ich von oeffentlichen Gelaende aus fotografiert haette, haette
ich mich von den Pappnasen sicher nicht stoeren lassen. Ich biete
solchen Leuten an, die Polizei oder den BGS zu holen.
Dann hat sich die Wichtigtuerei meistens sehr schnell erledigt.
>> Sollte es also mal Probleme
>> geben, suche einfach das Gespräch und sei nett, dann sind die Typen in der
>> Regel auch nett.
Zustimmung in den meisten Faellen.
Es erregt natuerlich schon mal Aufmerksamkeit wenn man Nachtaufnahmen
macht, aber eine kurze Erklaerung beruhigt die Leute, zumal wenn man
ihnen klar macht, dass einem das Verhalten auf Bahngelaende bekannt
ist.
>Naja, in diesem Fall hatte ich nicht den Eindruck, so
>irgendetwas mit den mir gegenüberstehenden Vertretern
>des Konzerns Deutschen Bahn AG verhandelbar wäre.
Dann halt BGS holen lassen. Mal sehen, ob die es ernst meinen.
Armin
--
Armin Muehl
http://www.muehlenroda.de (Muehl privat)
http://home.t-online.de/home/muehl.armin/mfm.htm
(Muensterlaendisches Feldbahnmuseum e.V.)
>> Hoppala! Das klingt ja ganz danach, als wäre
>> das ein überscharf bewachter Ort, um den man
>> tunlichst einen weiten Bogen machen sollte. :-(
>
>Oder wir machen mal unseren nächsten debx-Ausflug dahin... :-)
Jau :-)
Wie war das noch mit der Schnittlauchtruppe? :-)
> Nachdem es weiter unten zu der Meinung kam das das festhalten durch BSG
> Freiheitsberaubung sei möchte ich sagen das diese Institution nur das
> Hausrecht der DB auf ihrem eigenen Gelände ausübt. Die
> Personalienfeststellung darf nur durch Polizei bzw. BGS (für Bahn zuständig)
> erfolgen. Der BSG hat aber das Recht Personen bis zum Eintreffen der
> Staatsmacht festzuhalten.
woher nehmen die BSG'ler dieses Recht?
insbesondere fuer den Fall, dass der betreffende nicht bewusst ein
DB-Gelaende betreten hat...
--
mfg Henning
Henning Koch
> > > > Habe ich irgendwas verpasst? Sind Bahn-
> > > > anlagen neuerdings Militärgeheimnisse?
> >
> > Nein. Es hat sich da nichts geaendert.
>
> Auch wenn die phrase abgedroschen klingt: "nach dem 2001-09-11 hat sich
> einiges geaendert" koennte man jetzt einwenden.
IMO ist dieser Einwand berechtigt.
Die Rechtslage und das Rechtsstaatsprinzip haben sich allerdings nicht
geaendert...
> Nun, man koennte sagen, dass die bisherige (pre-2001-09-11)
> sicherheitspraxis zu lasch gewesen sei. Und das wir uns jetzt im krieg
> gegen den terror befinden (s.o., wegen "militaergeheimnisse").
jedenfalls waren dann aber Stuemper am Werk!
der folgende Aspekt ist in diesem Thread naemlich IMO noch nicht
beruecksichtigt worden:
wenn die beiden Menschen der Meinung waren, einem evtl. Terroristen
gegenueber zu stehen, dann haben sie sich doch maechtig ungeschickt
verhalten.
IMO haetten sie unauffaellig die Polizei rufen und die Person
ueberpruefen lassen sollen, alles andere ist doch Humbug.
>> Wenn die Dich aber des Geländes verweisen, dann mußt Du leider
>> gehen, weil das sonst Hausfriedensbruch wäre.
>
>Wenn sie das getan hätten wäre ich ja gern zum Essen gefahren. Leider
>habensie mich dort festgehalten.
Wie, sie haben Dich daran gehindert mit Deinem Wagen weg zu fahren?
Da haette ich dann doch mal darauf bestanden, dass die Polizei das
zuegig klaert.
> Auf psychologisches und rethorisches
>Geplänkel auf einem eisammen Parkplatzt mit vier, mit Gummiknüppeln
>ausgestatteten Wachleuten, steht mit auch nicht der Sinn, denn wenn
>denen die Argumente ausgehen haben sie immer noch den Knüppel und ich
>schlechte Karten.
Ins Auto setzen und abwarten, bis das gruen-weisse Auto kommt.
>Im übrigen kann ich mich über das Verhalten der
>Wachleute(bis auf das Hindern am Weiterfahren)nicht beklagen.
Nicht beklagen?
Das grenzt schon stark an Noetigung. Bei mir haette es eine Anzeige
gegeben.
Was glauben die denn, wer sie sind?
>"DB-Gelände" steht auch an Kundenparkplätzen ... ich gehe ja fast
>täglich über einen (Hinterausgang Braunschweig Hbf).
"DB-Gelände" steht hier sogar am Kundenparkplatz vom Aldi...
--> debe
Gruß
Andreas
--
http://www.pothe.de * http://www.modellbahnverwaltung.de
PGP-Key: 0x999A2A00
>Hier gibt es auch gelbe Warnwesten, IMHO habe ich auf einem Foto von
>einem Unfall Herren von BGS oder EBA damit gesehen. Das wären durchaus
>Leute, die auf Bahngelände etwas zu sagen hätten.
Am 01. Mai 1998 haben wir beiden schon mal über Warnkleidung
geschrieben ;-)
| From: "Siegfried Ohlmeier" <ohlm...@swhamm.de>
| Subject: Re: stillgelegte Strecken / Draisine
| Message-ID: <6ic4eg$al5$1...@mamenchi.zrz.TU-Berlin.DE>#1/1
| Newsgroups: de.etc.bahn.eisenbahn
|
| Sven Herzfeld schrieb in Nachricht <6iabvs$89$1...@maschsee.han.de>...
|
| >Hier ist mir jemand aufgefallen, der mit Rangiererkleidung (orange Hose
| >und Jacke)
|
| Rangiererkleidung?
| Das ist die Warnkleidung für Arbeits- und Aufsichtskräfte, die im
| Gleisbereich arbeiten. Also auch Signalwerker, Gleisbauer usw. .
|
| Warnkleidung ist eine Schutzausrüstung für Personen, die im
| Verkehrsraum von Straßen und Bahnen tätig sind. Sie dient dazu,
| ihre Träger aus ausreichender Entfernung - auch bei Dunkelheit -
| erkennbar zu machen. Sie muß rundum mit Reflexstreifen ausgestattet sein.
|
| Als Farben für das Material werden verwendet:
| Fluoreszierendes Orange für Arbeits- und Aufsichtskräfte,
| fluoreszierendes Gelb für Sicherungspersonal.
Das hatte ich aus einem Beitrag der Eisenbahn-Unfallkasse in
DB-Praxis.
> Die Bahn steht nach wie vor zur "Lex Bahn" (Geschäftsmitteilung Nr. 3
> vom 19. 1. 2001)
>
> und diese Gesetze gelten auch noch:
Oha, das ist ja eine Menge Holz. Was trifft denn aber nun
auf meinen konkreten Fall zu?
> Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
>
> § 226 (Schikaneverbot)
> Die Ausübung eines Rechtes ist unzulässig, wenn sie nur den Zweck haben
> kann, einen anderen Schaden zuzufügen.
Haben also die beiden Bahnaufpasser, aus sie mich von
dem genannten Parkplatz vertrieben haben, gegen §226 BGB
verstoßen?
Hätte ich mich also auf §226 BGB berufen und auf dem
Parkplatz stehen bleiben dürfen - trotz Hausrecht der
Deutschen Bahn AG?
> Strafgesetzbuch (StGB)
> §240 (Nötigung)
> (1) Wer einen anderen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit
> einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung
> nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe,
> in besonders schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechst Monaten bis
> zu fünf Jahren bestraft...
Damit das zuträfe, hätten die beiden Personen mich
auf öffentlicher Straße zum Unterlassens des
Photographierens auffordern müssen und hätten
diese Aufforderung mit der Androhung unmittelbaren
Zwanges verknüpfen müssen.
> Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG)
>
> § 10 (Beförderungspflicht)
> Öffentliche Eisenbahnverkehrsunternehmen, die dem Personenverkehr
> dienen, sind zur Beförderung von Personen und Reisegepäck verpflichtet,
> wenn
> 1. die Beförderungsbedingungen eingehalten werden,
> 2. die Beförderungsbedingungen eingehalten werden
> 3. die Beförderung nicht durch Umstände verhindert wird, welche das
> Eisenbahnverkehrsunternehmen nicht abwenden und denen es auch nicht
> abhelfen konnte.
Hat mit meinem Fall nichts zu tun, aber die sehr strengen
Kriterien im Punkt 3 erinnern mich an den Thread "Wie die
DB so ihre Kunden abfertigt", wo es darum geht, daß bei
bestimmten Haltepunkten regelmäßig Fahrgäste zurückbleiben,
weil sie nach dem Fahrgastausstieg nicht schnell genug
in den Zug hereinkommen oder weil der Zug vor der im
Fahrplan angegebenen Zeit abfährt.
Ob das Verkehrsunternehmen diese Situationen nicht
hätte abwenden bzw. der Situation abhelfen können? ;-)
> Urheberrechtsgesetz (UrhG)
Die hier wiedergegebenen Paragraphen scheinen wohl eher
für die Deutschen Bahn Medien GmbH von Interesse zu sein,
zum Kerngeschäft der Deutschen Bahn AG kann ich jedoch
keinen Zusammenhang erkennen.
> Kunsturhebergesetz (KUG)
>
> §22 (Recht am eigenen Bilde)
> Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder
> öffentlich zur Schau gestellt werden.
[...]
> §23 (Ausnahmen zu §22)
[..]
> (Erklärung: Mitarbeiter von privaten Sicherheitsdiensten (vorwiegend
> die, die sich täglich die Haare rasieren) haben stets Angst fotografiert
> zu werden. Sicherheitsdienstbeschäftigte glauben häufig sie hätten
> besondere Schutzrechte gegenüber Fotografen.)
Wobei hinzuzufügen ist, daß sich das Recht am eigenen Bild
lediglich auf die Verbreitung von Bilder bezieht. Das bloße
Erstellen von Bilder, also der Vorgang des Photographierens,
ist damit in keiner Weise reglementiert.
> Auch wenn die phrase abgedroschen klingt: "nach dem 2001-09-11 hat sich
> einiges geaendert" koennte man jetzt einwenden.
Auf welcher logischen Grundlage?
Sicher war der 11. 9. für Sicherheitsdienste wie Ostern und Weihnachten
zugleich, und sicher kann man seither Überwachungsgesetze durchsetzen, von
denen vorher kaum die CSU zu träumen wagte, und sicher gilt die
Beobachtung, daß die US-Amerikaner lieber in den Krieg ziehen, als ihren
Lebensstil zu ändern, während die Deutschen freudig bereit sind, ihren
Lebensstil zu ändern, ohne überhaupt angegriffen worden zu sein ... bloß,
dies alles ändert immer noch nichts daran, daß ich auf öffentlichem
Straßenland photographieren darf, wozu ich Lust habe, mit den bekannten
Einschränkungen (Recht auf das eigene Bild etc. pp.).
Das einzige, womit ich als logisch denkender Mensch rechnen muß, ist ein
gewisses behördliches Interesse an meiner Person, wenn ich Atomkraftwerke,
Staudämme, bestimmte Kabelkanäle oder Wasserbauwerke umfassend zu
dokumentieren trachte. Oder auch damit, daß irgendein anderer Bürger die
betreffenden Behörden unauffällig um ihre Aufmerksamkeit für meine
geschätzte Person bittet.
> Nun, man koennte sagen, dass die bisherige (pre-2001-09-11)
> sicherheitspraxis zu lasch gewesen sei.
Ah ja? Wieso? "Zu lasch" ist eine Sicherheitspraxis im Verhältnis zur
potentiellen Bedrohung. Und da gibt es nach wie vor keine Hinweise darauf,
daß Deutschland sonderlich bedroht wäre.
Allenfalls könnte man sich fragen, ob es ein gutes oder schlechtes Zeichen
ist, daß wir so wenig bedroht waren/sind, und mein Verdacht ist, daß in der
Richtung tatsächlich eine unrühmliche Sicherheitspraxis entdeckbar sein
könnte.
> Und das wir uns jetzt im krieg
> gegen den terror befinden
Ach ja? Welcher Terror bedroht Dich? Oder welche kriegerische Handlung wird
derzeit von irgendeinem deutschen Soldaten ausgeführt? Geht "Wolldecken in
die Türkei fliegen" neuerdings schon als "Krieg" durch? Vielleicht solltest
Du Dich doch mal Deinem Großvater betr. sinnvoller Definitionen oder
realistischer Vorstellungen kurzschließen.
Der "Krieg gegen den Terror" wirkt schon im US-Sprachgebrauch arg peinlich,
angesichts der Tatsache, daß die Krieger in ihren Tomcats ein
deutlich geringeres Risiko pro Personenkilometer tragen als auf US-Highways
in Friedenszeiten, aber zumindest handelt es sich erstens zweifelsfrei um
Kriegshandlungen, und zweitens nützen sie tatsächlich Menschen, die konkret
von Terror bedroht sind. Frauen in Afghanistan zum Beispiel.
Also - mach mal halblang. WEnn die Bundesmarine Somalia abriegeln hilft,
und in Biblis und an der Möhne-Talsperre Hawk-Batterien stehen, hast Du
immer noch genug Zeit, von Krieg zu reden.
Die Bahn hat zwar meisten eigene Regeln, aber gemäß RSA (Richtlinein zur
Sicherung von Arbeitsstellen - Sprich: Baustellenabsperrung im Straßenraum)
sind gelbe Warnwesten NICHT zulässig. Lediglich orange Warnwesten sind in
Deutschland als Teil der PSA (Persönliche Schutzausrüstung) möglich.
Sollte einer mit gelber Warnwesten einen Unfall erleiden, könnte sich die
Berufsgenossenschaft sogar auf eine Teilschuld beziehen.
Gruß
Uwe
[hier gekürzt, durchaus nachdenklich]
> Nun, man koennte sagen, dass die bisherige (pre-2001-09-11)
> sicherheitspraxis zu lasch gewesen sei. Und das wir uns jetzt im krieg
> gegen den terror befinden (s.o., wegen "militaergeheimnisse").
[hier auch]
Nun, die ideale Sicherheitspraxis sähe wohl so aus, dass Fahrgäste z.B.
U-Bahntunnel nur mehr nach Ablegung eines Schweigegelöbnisses,
alternativ mit verbundenen Augen, betreten dürfen, sich vorher einer
Leibesvisitation unterziehen müssen und die Sicherheitskräfte ermächtigt
werden, verdächtige Fotografen per Kopfschuss zu liquidieren, bevor
sie auch nur Gelegenheit haben, sich als Terroristen zu enttarnen.
Übertrieben? Vielleicht, oder auch nur: Willkommen in der amerikanischen
Gegenwart! Auf der Website http://www.nycsubway.org/new.html findet sich
derzeit folgender lakonischer Hinweis:
'OCTOBER 10, 2001. A request from the Washington, D.C. WMATA Metro
Police to remove the Washington Metro Track Map has been received -- and
implemented. Hopefully this is the last such request. Obviously this
site and its webmaster do not wish to be perceived as being unsupportive
of national security efforts but hopefully the Constitution is not going
to be totally abandoned in the near future.'
Also seid vorsichtig, wenn ihr euch in Zukunft für Gleispläne in Berlin
interessiert. Denn die Zukunft könnte näher sein, als man denkt.....
--
Michael Suda
A-1150 Wien, Oesterreich/Austria/Autriche
mailto:michae...@blackbox.net
> durch Polizei bzw. BGS (für Bahn zuständig) erfolgen. Der BSG hat
> aber das Recht Personen bis zum Eintreffen der Staatsmacht
> festzuhalten. Meist ist das aber nicht notwendig wenn man sich ein
Ein BSG-Mitarbeiter hat exakt die gleichen Rechte wie jeder andere.
Das heißt, dass er nach Par. 127 StPO bzw. nach der zivilrechtlichen
Grundlage im BGB in entsprechend begründeten Fällen das Recht hat,
jemanden vorläufig festzunehmen.
Meiner Meinung nach gibt es aber in diesem Fall keine entsprechende
Begründung. Eine Straftat liegt nicht vor. Hausfriedensbruch käme in
Betracht, aber das Gelände war nicht befriedet (vgl. die Vorgänge um
die Passerelle in Hannover, auch wenn Matthias Dörfler schon ein
abweichendes Urteil präsentierte). Ein zivilrechtlicher Anspruch kann
auch nicht vorgelegen haben.
Also sollen die wildgewordenen Hilfssheriffs sich lieber beruhigen,
wenn sie sich nicht hinsichtlich Nötigung bzw. Freiheitsberaubung mit
einem Richter unterhalten wollen.
Sven
>(Recht auf das eigene Bild etc. pp.)
Das gibts? Cool! Wo kann ich das einklagen?
(s, cnr)
helge aus Harburg
--
Man denkt sich ja sonst nix.
Daniel Rehbein wrote:
>
> Hallo,
>
> Hat sich etwas geändert an der rechtlichen
> Situation, wann man etwas photographieren
> darf im Allgemeinen und wie die Deutsche Bahn
> AG mit Außenstehenden umgeht im Speziellen?
>
Solange Du auf öfentlichem Grund stehst kannst Du die
Bahnanlagen fotografieren, da kann Dir keiner was wollen.
Selbst auf Bahnhöfen ist es erlaubt. So weit mir bekannt,
soll es sogar eine entsprechende Anordnung von M....dorn
geben. Genaues kannst Du aber am besten über die Fotogruppen
des Bahnsozialwerks (Telefonnummer steht im Telefonbuch)
erfahren. Die helfen auch weiter, wenn Du einmal Aufnahmen
von nicht öffentlich zugänglichen Bahnanlagen machen
möchtest. Höfliches Anfragen und ein freundliches Gespräch
helfen da durchaus, denn schließlich teilt man ja das
Hobby.
Viele Grüße und nimm die Sache nicht persönlich
Michael
Und ich Depp habe nach dem Turban und dem langen Bart gesucht ;-)
> Nun, die ideale Sicherheitspraxis sähe wohl so aus, dass Fahrgäste z.B.
> U-Bahntunnel nur mehr nach Ablegung eines Schweigegelöbnisses,
> alternativ mit verbundenen Augen, betreten dürfen, sich vorher einer
> Leibesvisitation unterziehen müssen und die Sicherheitskräfte ermächtigt
> werden, verdächtige Fotografen per Kopfschuss zu liquidieren, bevor
> sie auch nur Gelegenheit haben, sich als Terroristen zu enttarnen.
<satire>
Vor allem sollte man auch die nicht auslassen, die noch gar nicht
wissen, dass sie Terroristen sind (oder mal welche werden). Am
sichersten ist natuerlich eine U-Bahn, von deren Existenz fast nie-
mand ueberzeugt ist, so wie in Frankfurt. *duck*
</satire>
> Übertrieben? Vielleicht, oder auch nur: Willkommen in der amerikanischen
> Gegenwart! Auf der Website http://www.nycsubway.org/new.html findet sich
> derzeit folgender lakonischer Hinweis:
>
> 'OCTOBER 10, 2001. A request from the Washington, D.C. WMATA Metro
> Police to remove the Washington Metro Track Map has been received -- and
> implemented. Hopefully this is the last such request. Obviously this
> site and its webmaster do not wish to be perceived as being unsupportive
> of national security efforts but hopefully the Constitution is not going
> to be totally abandoned in the near future.'
Das ist wohl nicht mehr als ein frommer Wunsch, dass die Verfassung
in Zukunft nicht mehr missbraucht wird. Bekanntlich endet das Recht
auf freie Rede in den USA da, wo es um die Jagd nach "Terroristen"
geht oder die Gewinne einflussreicher Firmen in Gefahr sind (DMCA).
> Also seid vorsichtig, wenn ihr euch in Zukunft für Gleispläne in Berlin
> interessiert. Denn die Zukunft könnte näher sein, als man denkt.....
Es bleibt die Hoffnung, dass einige Leute in Europa trotz des Soli-
daritaetsgefasels von hoechster Stelle den Verstand behalten haben.
Zumindest habe ich am Sonntag die Arbeiten an der ABS 4 photo-
graphiert, ohne erschossen zu werden. ;-)
Eine Frage bleibt: Wenn das FBI gewarnt gewesen waere und
versucht haette, die Dummhaltetaktik anzuwenden, wie in drei
Teufels Namen haetten sie es geschafft, den Standort des WTC
geheim zu halten? Haette Christo helfen koennen?
Christoph
P.S.: Die Zukunft ist immer nah, denn sie beginnt _jetzt_.
Nennen die sich nicht schon seit einiger Zeit WSM?
Kenn ich auch. Aber die Sipos die bei mir auf den Baustellen waren, waren
ganz in Ordnung.
Auch ist mir nicht bekannt das diese auch Wachdienste versehen. Aber
Sipo-Firmen gibt es ja wie Sand am Meer. Mir fallen auf die Schnelle allein
5-6 ein. Aber dies ist ja kein Werbeforum.
Gruß Ralf
www.ralf-gunkel.de
>Die Bahn hat zwar meisten eigene Regeln, aber gemäß RSA (Richtlinein zur
>Sicherung von Arbeitsstellen - Sprich: Baustellenabsperrung im Straßenraum)
>sind gelbe Warnwesten NICHT zulässig.
Im Zweifelsfall aber besser als gar nichts.
>Lediglich orange Warnwesten sind in
>Deutschland als Teil der PSA (Persönliche Schutzausrüstung) möglich.
So steht's in der VBG11 §14 Abs 2.
Dort wird nur orange erwaehnt.
Wir hatten hier in Zürich im "Tages-Anzeiger" letzte Woche einen Artikel
zum Fotografieren und Filmen auf dem Areal des Hauptbahnhofes in Zürich,
zu einem ähnlichen Thema wie dasjenige, das hier diskutiert wird.
Wen es interessiert - den Artikel findet man unter [1], in das Suchfeld
"Hauptbahnhof Platzverweise" eintragen und das Resultat anschauen
(Direkt-Link geht dank Archiv-Schutz durch Sessions nicht...)
Gruss aus Zürich
Thierry
>Daraus habe ich die Erkenntnis gewonnen,
>daß Bediensteten der Bahn vermutlich
>durch die eigenen Bestimmungen nicht
>mehr durchblicken und daß sie ganz froh
>sind, wenn man ihnen Hilfestellungen
>in Form schriftlicher Unterlagen gibt.
Damit liegst Du ohne Zweifel vollkommen richtig. Ich habe diese
Erfahrung auch selbst schon gemacht.
Gruß - Reinhard.
--
52°22,79'N
009°48,81'E
>"DB-Gelände" steht auch an Kundenparkplätzen ... ich gehe ja fast
>täglich über einen (Hinterausgang Braunschweig Hbf).
Das aber weist eben auf das Hausrecht hin, und mit diesem können sie
Dich, wenn sie wollen, da auch wegjagen. Irgendwelche anderen
Ansprüche kann man da kaum geltend machen.
Ich denke, die Schaffung dieser Möglichkeit ist der Grund dafür, warum
die Tafeln so verbreitet sind.
wir machen eine debx-drf-Gemeinschaftsaktion! :-D
[x] dafür
--
Timm Thiemann - http://timms.web.ag - http://ratten.web.ag
Rainer klingt auf jeden Fall schwul! Realnamen sind scheisse!
[DaRuler ("das Lineal") in <9ujcos$b7j$03$1...@news.t-online.com>]
> Übertrieben? Vielleicht, oder auch nur: Willkommen in der amerikanischen
> Gegenwart! Auf der Website http://www.nycsubway.org/new.html findet sich
> derzeit folgender lakonischer Hinweis:
>
> 'OCTOBER 10, 2001. A request from the Washington, D.C. WMATA Metro
> Police to remove the Washington Metro Track Map has been received -- and
> implemented. Hopefully this is the last such request. Obviously this
> site and its webmaster do not wish to be perceived as being unsupportive
> of national security efforts but hopefully the Constitution is not going
> to be totally abandoned in the near future.'
Das scheint mir aber weniger Gegenwart, sondern wohl eher Satire zu
sein. Oder kann die amerikanische Polizei neuerding einfach darüber
bestimmen, was Webmaster auf ihren Seiten veröffentlichen dürfen
und was nicht?
Das amerikanische Rechtssystem hat zwar eine Menge Ungereimtheiten,
aber das Recht auf freie Meinungsäußerung wird AFAIK dort sehr
hoch eingeschätzt. Man denke z.B. an die lange gerichtliche
Auseinandersetzung darüber, ob die Veröffentlichung des DeCSS-Codes
zum Knacken des DVD-Kopierschutzes unter den verfassungsgemäßen
Schutz der Meinungsfreiheit fällt oder nicht. Im Moment gibt es
ein Urteil dagegen, aber vielleicht folgt auch wieder eine
Berufung ...
>> Was wäre wohl passiert, wenn ich auf
>> dem weiteren Verlauf der Westfaliastraße
>> (als ich noch beobachtet wurde) erneut
>> den Apparat gezückt hätte? Hätte die
>> dann die BGS geholt, damit der mich
>> davon abhält, von einer öffentlichen
>> Straße aus Photos der Bahn zu machen?
> Wir hatten hier in Zürich im "Tages-Anzeiger" letzte Woche einen Artikel
> zum Fotografieren und Filmen auf dem Areal des Hauptbahnhofes in Zürich,
> zu einem ähnlichen Thema wie dasjenige, das hier diskutiert wird.
>
> Wen es interessiert - den Artikel findet man unter [1], in das Suchfeld
> "Hauptbahnhof Platzverweise" eintragen und das Resultat anschauen
Uups ... laut Artikel muß man sogar fürs private Photographieren
eine Genehmigung beantragen?
Ich bin neulich in Zürich umgestiegen und habe dabei auch ein paar
Photos gemacht. Da muß man ja wirklich höllisch aufpassen, daß man
von den Gepäckwagen nicht umgefahren wird - die brettern da ja durch
wie Rennwagen ;-)
Ich bin zwischendurch auch ein wenig in den Bereich zwischen
zwei Prellböcken gegangen - da hat mich weder jemand angesprochen,
noch jemand komisch geguckt oder so. Allerdings war ich wohl
auch mit großem Koffer und zwei Taschen deutlich als Reisender
zu erkennen.
Ich war allerdings vor etwa einem Jahr schon mal dort und hatte
fast einen ganzen Tag Zeit, mich in Zürich ein wenig umzusehen.
Dank schlechten Wetters habe ich überwiegend Bahnanlagen
besichtigt.
Da war ich nicht als Reisender zu erkennen - trotzdem hat mich
(entgegen der Aussage in dem genannten Artikel) niemand
angesprochen oder gar des Platzes verwiesen.
Und im Züricher Hauptbahnhof gibt es ja so einiges zu sehen und
zu photographieren. Alleine schon die Tatsache, wie offen der
Bahnhof ist. An den beiden äußeren Gleisen bilden die Bahnsteige
gleichzeitig die Bürgersteige der angrenzenden Straßen.
Und dann die unterirdischen Anlagen: Da sind nicht nur lange
Gangsysteme mit zahlreichen geschäften, sondern sogar noch
zwei unterirdische Bahnhöfe. Einer davon (Gleis 1 und 2) ist
ein Kopfbahnhof, bei dem kann man in die unterirdische Abstell-
anlage hineinsehen. Da habe ich dann vor der Absperrung am
Ende des Bahnsteigs gestanden und versucht, meine Kamera
möglichst ruhig in die dunkle Abstellanlage zu halten.
oops, ich fange an zu schwärmen ;-) Naja, jedenfall hat
mich trotz ausgiebigen Photographierens niemand angehalten
und nach einer Genehmigung gefragt.
BTW: Obwohl das schon anderthalb Jahre zurückliegt, kann
man diese Photos noch auf keiner meiner Internet-Seiten
sehen. Ich habe einfach noch keine Lust gehabt, mich drum
zu kümmern...
> (Direkt-Link geht dank Archiv-Schutz durch Sessions nicht...)
> [1] http://www.smd.ch/cgi-bin/archiv/smd_ta_b.cgi
Und man muß auch erst mal dahinterkommen, daß man
Javascript einschalten muß - und das für das bloße
Absenden eines Formulars. Wenn man nachher nicht dran
denkt, es wieder auszuschalten, poppen spätestens beim
nächsten Besuch einer privaten Homepage wieder die
Werbefenster von Tripod & Co auf, der Bildschirm fängt
an zu ruckeln, die rechte Maustaste funktioniert nicht,
oder was sich der Webmaster sonst so ausgedacht hat :-(
> Zumindest habe ich am Sonntag die Arbeiten an der ABS 4 photo-
> graphiert, ohne erschossen zu werden. ;-)
Am Mittwoch habe ich beruflich in der Weißweiler/Eschweiler
zu tun. In der Nähe der Dienststelle, zu der ich hinmuß,
befindet sich ein Braunkohlekraftwerk.
Ein Kollege, der schon mal da war, hat mir gesagt, daß
ich unbedingt einen Photoapparat mitnehmen soll, weil
dieses Braunkohlekraftwerk eine imposante Szenerie
bildet - und ich es bitter bereuen würde, ohne
Photoapparat dort hingefahren zu sein.
Sollte ich vom Photographieren nicht lebend zurückkommen,
so werde ich posthum im Usenet von dem genauen Hergang
berichten ;-)
BTW: Was ist die "ABS 4" ?
> Genaues kannst Du aber am besten über die Fotogruppen
> des Bahnsozialwerks (Telefonnummer steht im Telefonbuch)
> erfahren. Die helfen auch weiter, wenn Du einmal Aufnahmen
> von nicht öffentlich zugänglichen Bahnanlagen machen
> möchtest. Höfliches Anfragen und ein freundliches Gespräch
> helfen da durchaus, denn schließlich teilt man ja das
> Hobby.
Huch! "Photogruppen des Bahnsozialwerks"? So was gibt's? ;-)
Daniel.
(...)
>Uups ... laut Artikel muß man sogar fürs private Photographieren
>eine Genehmigung beantragen?
Naja, da steht aber auch:
"Keine Fotobewilligung brauchen Reisende, die nur kurz ihren
Fotoapparat zuecken und ein Erinnerungsfoto schiessen - sofern sie
nicht Stativ und Scheinwerfer aufbauen."
Patrick Borer
> > Obwohl ich eigentlich deiner meinung bin, weiss ich schon lange nicht
> > mehr, ob ich damit noch richtig liege oder ob ich meine auffassungen der
> > realitaet anpassen muss ......
>
> Du meinst, deine Meinung könnte demnächst verboten werden oder dich dem
> Verdacht aussetzen, Terrorismus zu unterstützen? Ich hoffe doch, so weit
> wird es nicht kommen ...
Nein. Ich wollte sagen, dass ich mich vielleicht geirrt habe, bzw. sich
die voraussetzungen geaendert haben, aufgrund derer ich meine meinung
bildete.
Klaus
> > 'OCTOBER 10, 2001. A request from the Washington, D.C. WMATA Metro
> > Police to remove the Washington Metro Track Map has been received -- and
> > implemented. Hopefully this is the last such request. Obviously this
> > site and its webmaster do not wish to be perceived as being unsupportive
> > of national security efforts but hopefully the Constitution is not going
> > to be totally abandoned in the near future.'
>
> Das scheint mir aber weniger Gegenwart, sondern wohl eher Satire zu
> sein. Oder kann die amerikanische Polizei neuerding einfach darüber
> bestimmen, was Webmaster auf ihren Seiten veröffentlichen dürfen
> und was nicht?
Scheinbar schon, wenn es die erhaltung der nationalen sicherheit
erfordert. Ich finde es interessant, dass nycsubway.org das nicht
stillschweigend gemacht hat, sondern veroeffentlicht, dass man nicht so
viel davon haelt. Und es wurden auch nicht im vorauseilenden gehorsam
alle anderen plaene geloescht, die von NYC sind weiterhin online.
Klaus
Auch ich wurde von diesen Schlägern mal festgehalten, weil ich den
Feldweg zum Stellwerk zu Fotozwecken betreten hatte (an der alten
Straßenbahnunterführung).
Die Jungs zeigten sich uneinsichtig..
Die sind nur darauf aus, Spryer zu vermöbeln. Wahrscheinlich gibt es
ne Prämie dafür. Dort steht übrigens kein Schild..
Am Parkplatz Westfaliastraße habe ich auch mal gehalten, um eine DE
Lok zu fotografieren. Auch da wurde ich angemacht...
Ich kann in diesem Bereich nur dringend von Einzelbesuchen ohne Zeugen
abraten!!!!
Der Vorschlag eines Gruppenbesuchs ist prima!!
Gruß Jürgen
--
Museums- und Denkmallokliste auf:
http://www.museumslok.de
> > Nun, man koennte sagen, dass die bisherige (pre-2001-09-11)
> > sicherheitspraxis zu lasch gewesen sei.
>
> Ah ja? Wieso? "Zu lasch" ist eine Sicherheitspraxis im Verhältnis zur
> potentiellen Bedrohung. Und da gibt es nach wie vor keine Hinweise darauf,
> daß Deutschland sonderlich bedroht wäre.
Nun, einige der terroristen lebten lange in Deutschland. Es gibt sogar
stimmen in den USA, die der BRD offen versagen in der vorbeugung
vorwerfen.
> > Und das wir uns jetzt im krieg
> > gegen den terror befinden
>
> Ach ja? Welcher Terror bedroht Dich? Oder welche kriegerische Handlung wird
> derzeit von irgendeinem deutschen Soldaten ausgeführt?
Ich glaube, das habe ich etwas verkuerzt dargestellt. Vielleicht haette
ich anfuehrungszeichen verwenden sollen, wie hier:
> Der "Krieg gegen den Terror" wirkt schon im US-Sprachgebrauch arg peinlich,
[...]
Klaus
>aber das Recht auf freie Meinungsäußerung wird AFAIK dort sehr
>hoch eingeschätzt.
Schau dir mal an, was die daraus im Moment unter der Flagge des
Patriotismus draus machen. Kritische Stimmen sind nicht erwünscht...
Christian
--
X-no-Sig: yes
> Nun, einige der terroristen lebten lange in Deutschland. Es gibt sogar
> stimmen in den USA, die der BRD offen versagen in der vorbeugung
> vorwerfen.
Vorwerfen kann man viel. Wenn ich allerdings die Beschreibung dieser
Terroristen so lese - Studenten, die außer durch überdurchschnitt-
liche Noten durch nichts aufgefallen sind - frage ich mich, was da
versäumt worden sein soll. Jeden ausländischen Studenten erstmal für
verdächtig zu erklären?
... Martin
> Christoph Schmitz wrote:
>
> > Zumindest habe ich am Sonntag die Arbeiten an der ABS 4 photo-
> > graphiert, ohne erschossen zu werden. ;-)
>
> Am Mittwoch habe ich beruflich in der Weißweiler/Eschweiler
> zu tun. In der Nähe der Dienststelle, zu der ich hinmuß,
> befindet sich ein Braunkohlekraftwerk.
Das ist das Kraftwerk Weissweiler, es ist auch gut vom
Zug auf zu sehen, und zwar westlich von Langerwehe.
> Ein Kollege, der schon mal da war, hat mir gesagt, daß
> ich unbedingt einen Photoapparat mitnehmen soll, weil
> dieses Braunkohlekraftwerk eine imposante Szenerie
> bildet - und ich es bitter bereuen würde, ohne
> Photoapparat dort hingefahren zu sein.
Da kann ich zustimmen, es ist auf jeden Fall beeindruckend.
Noch besser ist allerdings das Kraftwerk Niederaussem,
gelegen zwischen Bergheim (KBS 481) und Rommers-
kirchen (KBS 490).
> Sollte ich vom Photographieren nicht lebend zurückkommen,
> so werde ich posthum im Usenet von dem genauen Hergang
> berichten ;-)
Hoffen wir mal, dass der RWE-Konzern sich nicht an der
"Terroristenjagd" beteiligt.
> BTW: Was ist die "ABS 4" ?
Das Ausbauprojekt an der KBS 480 zwischen Koeln und
Dueren, siehe auch den Thread "Stellwerksausfall in Hor-
rem". Ein paar Informationen dazu habe ich hier:
http://www-users.rwth-aachen.de/christoph.schmitz2/strecke/strecke.html
Christoph
herz...@maschsee.han.de (Sven Herzfeld) wrote:
>Also sollen die wildgewordenen Hilfssheriffs sich lieber beruhigen,
>wenn sie sich nicht hinsichtlich Nötigung bzw. Freiheitsberaubung mit
>einem Richter unterhalten wollen.
Meiner bescheidenen Erfahrung nach gehen Richter im Allgemeinen höchst
unzärtlich gerade mit "schwarzen Sheriffs" um, die ihre nicht
vorhandenen Rechte überstrapazieren (Körperverletzung,
Freiheitsberaubung usw.). Ich kenne mehrere Richter (nicht als deren
Kunde *grins*), und meine mich an ein Urteil zu erinnern, wo solche
Handlungen für die Täter überdurchschnittlich "teuer" geworden sind,
es waren Hilfssheriffs...
cu
Niels
--
Stills haben es so an sich, dass sie sich nicht bewegen,
deswegen heisst es ja Stilleben und nicht Bauchtanz.
M.Q. am 24.11.01 in d.r.f
[ ni...@richthof.de | http://www.richthof.de/niels/ | PGP-Key -> Homepage ]
>
> Ein Kollege, der schon mal da war, hat mir gesagt, daß
> ich unbedingt einen Photoapparat mitnehmen soll, weil
> dieses Braunkohlekraftwerk eine imposante Szenerie
> bildet - und ich es bitter bereuen würde, ohne
> Photoapparat dort hingefahren zu sein.
>
Stimmt, das Rheinbraun-Kraftwerk ist wirklich ein sehr imposantes Gebäude.
Man kommt von Süden auch sehr gut heran.
Matthias
> > [ ... Weissweiler ... ]
>
> Stimmt, das Rheinbraun-Kraftwerk ist wirklich ein sehr imposantes Gebäude.
> Man kommt von Süden auch sehr gut heran.
>
Es bringt aber nicht viel, wenn man nah herangeht (einige der
Aachener drf-ler waren mal dort und hinterher etwas gefrustet).
Mir gefaellt der Blick etwa von Frenz aus ganz gut.
(Am besten in der Daemmerung)
Harald
--
Harald Finster, Aachen, Germany
http://www.finster-stahlart.de industrial history and architecture
http://www.astrid-aix.de gallery: watercolours and oil paintings
Wobei diejenigen "U-Bahn-Strecken" mit dem hoechsten Potential
fuer "Guy Fawkes"-Aktivitaeten [1] in Washington DC sowieso nicht
auf den Plaenen der Washington Metro zu finden sind. Drei Stueck
davon verbinden naemlich die Abgeordnetengebaeude mit dem Capitol.
Gruss
Klaus
[1] Guy Fawkes wurde am 4.11.1605 hopsgenommen, kurz bevor er
das britische Parlament mit Schiesspulver in die Luft jagen
konnte. Diese Tatvereitelung wird in (GB) jeden 5.11. gefeiert.
xpost maintained
--
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Dr. Klaus Foehl kf (at) ph ed ac uk http://www.ph.ed.ac.uk/~kf
Department of Physics and Astronomy, University of Edinburgh,
James Clerk Maxwell Building, The King's Buildings,
Mayfield Road, Edinburgh. EH9 3JZ. United Kingdom
Tel: +44 131 650-5256 -5282 Fax: +44 131 650 7165
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> Die Bahn hat zwar meisten eigene Regeln, aber gemäß RSA
> (Richtlinein zur Sicherung von Arbeitsstellen - Sprich:
> Baustellenabsperrung im Straßenraum) sind gelbe Warnwesten NICHT
> zulässig. Lediglich orange Warnwesten sind in Deutschland als Teil
Dann verstößt diese Regel offenbar gegen europäisches Recht. Sollten
sich die GUV und die BGen mal überlegen.
> der PSA (Persönliche Schutzausrüstung) möglich. Sollte einer mit
> gelber Warnwesten einen Unfall erleiden, könnte sich die
> Berufsgenossenschaft sogar auf eine Teilschuld beziehen.
Die Frage ist, ob sie damit durchkäme.
IMHO haben diese Richtlinien höchstens die Bedeutung von Normen. Diese
geben den Stand der Technik wieder, nachweislich ist fluoreszierendes
Gelb aber auffälliger als Orange. Das Nichteinhalten einer Norm, um
höhere Sicherheit zu gewährleisten, ist erlaubt.
Wobei die deutsche Norm wie gesagt der europäischen widerspricht.
Sven
> Das aber weist eben auf das Hausrecht hin, und mit diesem können
> sie Dich, wenn sie wollen, da auch wegjagen. Irgendwelche anderen
Tut es das? In der Passerelle standen auch Schilder, die auf die
Passerellenordnung hinwiesen. Aber das Hausrecht konnte man erst
durchsetzen, als es zumindest pro Forma die Möglichkeit gab, alle
Zugänge zu versperren (-> befriedetes Besitztum).
> Ich denke, die Schaffung dieser Möglichkeit ist der Grund dafür,
> warum die Tafeln so verbreitet sind.
Wahrscheinlich. Einen anderen Grund wird es kaum geben.
Sven
> Nun, einige der terroristen lebten lange in Deutschland. Es gibt sogar
> stimmen in den USA, die der BRD offen versagen in der vorbeugung
> vorwerfen.
Da kannst Du mal sehen, was für höfliche Menschen die Amis sind. Eine
korrekte Beschreibung wäre wohl eher, daß es ein Gentleman's Agreement
zwischen Hisb Allah, GIA, und wie sie alle heißen, und den deutschen
Sicherheitsbehörden gab, daß sie hier ihre Mörder parken durften, solange
sie Ärger für/in Deutschland vermieden.
Was allerdings die konkreten Fälle der Todespiloten angeht - was schlägst
Du vor? Allen fleißigen, gut benoteten, vorstrafenlosen, unauffälligen
Studenten die Wohnung verwanzen? Rasterfahndungen mit vagem Input?
Es könnte ernüchternd wirken, einmal zu überprüfen, wie viele der von der
letzten Terrorhysterie unschuldig Betroffenen anschließend wieder
vollständig in die Gesellschaft zurückgekehrt sind, 25 Jahre danach. Ein
Mensch kann, wenn er Glück hat, straflos Blödheiten begehen, eine
Gesellschaft zahlt immer einen Preis dafür.
hajo
--
Christmas:
"A day set apart and consecrated to gluttony, drunkenness, maudlin
sentiment, gift-taking, public dulness and domestic misbehavior.
Ambrose Bierce
> Also seid vorsichtig, wenn ihr euch in Zukunft für Gleispläne in Berlin
> interessiert. Denn die Zukunft könnte näher sein, als man denkt.....
Man sollte generell alle Stadtpläne, Straßenschilder, Wegweiser,
Aushangfahrpläne usw. abschaffen, da sie ja schließlich nur den
Terroristen ermöglichen, sich zu orientieren ...
Anlagen der Kernenergie oder sonstige gefährliche bzw. gefährdete
Anlagen (Kraftwerke, Chemiefabriken, Sondermülldeponien usw.) sollten
künftig generell unter Ausschluß der Öffentlichkeit geplant und
geheimgehalten werden, da das ja letztlich nur den Terroristen nützt. Es
sollten auch keine Notfallpläne für Katastrophen aufgestellt werden,
denn das könnte die Terroristen ja nur auf Ideen bringen ...
chg
Es sollten überhaupt keine Menschen mehr geboren werden. Dann erübrigen sich
diese ganzen Probleme und wir haben in spätestens 30 bis 40 Jahren auch
keine überfüllten Züge mehr.
Matthias
Siegfried Ohlmeier schrieb:
>
> | Als Farben für das Material werden verwendet:
> | Fluoreszierendes Orange für Arbeits- und Aufsichtskräfte,
> | fluoreszierendes Gelb für Sicherungspersonal.
vor jahren (wieviel genau hab ich mir nicht gemerkt, so etwa 15) hatten
arbeits-, aufsichts wie sicherungskräfte gelbe warnwesten/jacken, und auch noch
nicht fluoreszierend. vielleicht gibt es ja noch ein paar exemplare davon im
einsatz...
hans-jürgen
Auja! Berlin Gartenfeld laesst gruessen. ;-)
Lars
Nur entscheidet die Bahnpolizei ob man ein Erinnerungsfoto schiesst oder
nicht...
Und wenn Daniel "in den Bereich zwischen den Prellböcken" ging (ich
denke er meint dort wo man ca. 1 Meter runtersteigt?!) dann dürften es
sich definitiv nicht um ein "kurzes Zücken des Fotoapparates". Er hatte
also wohl Glück dass die Bahnpolizei gerade was anderes zu tun hatte :-)
Gruss Thierry