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tobias benjamin koehler * * * * ,-/o"O`--.._ * _/(_ *
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un...@tigerden.com * * * `-`.,) * \`.o`._ *
t...@rcs.urz.tu-dresden.de * * * fL `-`-.,)
WagenÜbergangsSTelle?
Jost
t...@rcs.urz.tu-dresden.de schrieb:
> An industriegleisanschlüssen habe ich öfters schilder "WÜST
> Anfang" bzw. "WÜST Ende" gesehen. Was ist hier so wüst, und was
> bedeuten die schilder konkret? Im signalbuch stehen sie nicht.
>
m.W. WagenÜbergabe (oder -gangs-) Stelle. Im Westen steht i.d.R.
"Anschlußgrenze" auf dem Schild. Gibt die Unterhaltungs-, Eigentums- und
oder Verantwortungsgrenze an
MfG Volker
WÜST = Wagenübergabestelle
^ ^ ^^
Das ist genausowenig wüst, wie die Unterhaltungsgrenze zum Still-
schweigen noetigt. :)
Gruss, Peter
--
peter klinke / pkl...@econ2.uni-bonn.de zzz. |\ _,,,---,,_
universitaet bonn / wirtschaftstheorie II /,`.-'`' -. ;-;;,_.
adenauerallee 24-42 / d-53113 bonn / germany |,4- ) )-,_. ,\ ( `'-'
tel: +49-228-73-7974 / fax: +49-228-73-7940 '---''(_/--' `-'\_)
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Besonders witzig immer die total verkrauteten und heruntergekommen
Gleise mit "Wüst bis Gleisende" ...
Die DR hatte wohl Sinn fuer Humor.
Lucas.
> WÜST = Wagenübergabestelle
Werden dort wagen abgestellt und von der "hauptbahnlok" übernommen,
oder was ist ihre betriebliche bedeutung?
> Das ist genausowenig wüst, wie die Unterhaltungsgrenze zum Still-
> schweigen noetigt. :)
Kürzt sich diese etwa mit Psst ab?
--
tobias benjamin koehler t...@rcs.urz.tu-dresden.de
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> Werden dort wagen abgestellt und von der "hauptbahnlok" übernommen,
> oder was ist ihre betriebliche bedeutung?
Ja, so war das mal gedacht. Da mittlerweile die "Nebenbahnlok" selbst
oft auf den "Hauptbahngleisen" (weiter-) faehrt ...
> Kürzt sich diese etwa mit Psst ab?
ROTFL
Irgendwie witzig fand ich auch, daß die Übergabestelle in Hohenbrunn
durch ein Schild zum militärischen Sperrgebiet erklärt ist.
(Wenn man von der anderen Seite drübergeht, erfährt man es nicht.)
Michael Kauffmann
t...@rcs.urz.tu-dresden.de schrieb:
> On Fri, 28 Aug 1998 08:54:52 +0200, Peter Klinke <pkl...@econ2.uni-bonn.de> wrote in de.etc.bahn.eisenbahn:
>
> > WÜST = Wagenübergabestelle
>
> Werden dort wagen abgestellt und von der "hauptbahnlok" übernommen,
> oder was ist ihre betriebliche bedeutung?
Die WÜST war der Bereich der Anschlußbahn bis in den die Reichsbahn
die Wagen brachte bzw. aus dem sie die Wagen abholte. D.h. die WÜST
wurde sowohl von der Reichsbahn als auch von der Werkbahn befahren.
Am Ende der WÜST war je nach Richtung entweder für die Reichbahnloks
oder für die Loks der Werkbahn die Weiterfahrt verboten. Ausnahmen
gab es natürlich.
Wenn der Anschließer keine eigenen Loks hatte konnte die Anschlußbahn
vollständig als WÜST gelten.
E.
>> WÜST = Wagenübergabestelle
> Werden dort wagen abgestellt und von der "hauptbahnlok" übernommen,
> oder was ist ihre betriebliche bedeutung?
WÜst Anfang/Ende gab es in der DDR. Nicht von Nebenbahn zu Hauptbahn,
sondern von Firmenanschluss zur DR.
MfG Ulrich
> 1. Wieso "Reichsbahn"? WÜSt gibt es ebenso auch der DB
> In leichter Verwirrung
Hallo Joachim,
bei der ex-DB habe ich noch nie ein WÜST Anfang/Ende- Schild gesehen.
Natuerlich gab es Übergangsstellen, die hiessen: Grenze Privatanschluss
oder so aehnlich.
MfG Ulrich
Achtung! Die WÜST darf man nicht mit der Grenze der Anschlußbahn
verwechseln.
In der DDR galt die "Bau- und Betriebsordnung für Anschlußbahnen (BOA)",
über deren Einhaltung die Staatliche Bahnaufsicht wachte. Leiter der
Staatlichen Bahnaufsicht war der Minister für Verkehrswesen.
Ich zitiere aus der BOA, § 2 - Grundforderungen:
"...
(4) Für die Übergabe und Übernahme der Wagen muß eine
Wagenübergabestelle vorhanden sein, die eine optimale
Transporttechnologie gewährleistet.
(5) Die Betriebsführung auf und hinter der Wagenübergabestelle obliegt
grundsätzlich dem Anschließer.
...
(9) Die Anschlußbahnen beginnen im allgemeinen mit der
Anschlußweiche.Beginnt die Anschlußbahn nicht mit der Anschlußweiche,
legt die Staatliche Bahnaufsicht die Grenze der Anschlußbahn zur
Deutschen Reichsbahn und gegebenenfalls zu Nebenanschließern fest. ...
...
(12) Grenzen von Anschlußbahnen, die nicht mit einer Weiche beginnen,
und Grenzen zwischen Anschlußbahnen und Werkbahnen sind durch Tafeln mit
der Aufschrift "Grenze der Anschlußbahn" zu kennzeichnen.
..."
Das bedeutet, daß ab Grenze der Anschlußbahn der Anschließer für
Instandhaltung, Prüfung der Gleisanlagen und alle anderen rechtlichen
Belange verantwortlich war.
Die Wagenübergabestelle ist der Bereich der mit Fahrzeugen der DR und
der Anschlußbahn befahren werden durfte. Rechtlich bedeutete dies, daß
mit Übergabe der Wagen von der DR an den Anschließer die Abrechnung nach
dem jeweiligen Wagenkontrollverfahren begann und mit der Rückgabe an die
DR in der WÜST endete. Wurden Wagen nicht rechtzeitig an die DR
zurückgegeben, mußte der Betrieb Vertragsstrafe zahlen.
MfG
Klaus Gottschling
("Staatlich geprüfter Anschlußbahnleiter")
--
------------------------------------------------------------
Klaus Gottschling, Dresden
mailto:Klaus.Go...@t-online.de
http://www.t-online.de/home/Klaus.Gottschling/homepage.htm
Die Windbergbahn:
http://rcswww.urz.tu-dresden.de/~gottsch/GHP/GHP_home.htm
Ergänzend sei erwähnt: In der WÜST begann/endete die Überwachung der
Wagenaufenthaltszeiten in der Anschlußbahn. Bei Überschreitung von
vorgeschriebenen bzw. vertraglich vereinbarten Fristen mußte der
Anschließer an die DR Vertragsstrafe zahlen.
Klaus
--
------------------------------------------------------------
Klaus Gottschling, Dresden
mailto:Klaus.Go...@t-online.de
http://www.t-online.de/home/Klaus.Gottschling/homepage.htm
Die Windbergbahn:
In der DDR war die Grentze der Anschlußbahn gleichzeitig
Verantwortungsgrenze. Diese Grenze befand sich, falls vorhanden, an der
Anschlußweiche und sonst am Schild "Grenze der Anschlußbahn".
Wagenübergabestelle war der Teil der Anschlußbahn, in dem die DR Wagen
des Anschließers bereitstellte oder vom Anschließer abholte. In der WÜST
begann/endete die Überwachung der Wagenaufenthaltszeiten in der
Anschlußbahn und deren Abrechnung gegenüber der DR. Bei Überschreitung
der Wagenaufenthaltszeiten mußte der Anschließer an die DR
MfG
JK
WÜST bedeutet Wagenübergabestelle und entspricht im Bundesbahn-Chargon der
Bezeichnung Gleisanschlußgrenze.
Ingo Ehrlich
Die Grenze der Anschlussbahn ist nicht immer identisch mit de
Wagenuebergabestelle. Es gibt durchaus Anschlussbahnen, wo sich die WÜST
mehrere Kilometer von der Grenze Anschlussbahn entfernt ist.
Gruss Rolf
> In der DDR galt die "Bau- und Betriebsordnung für Anschlußbahnen (BOA)",
> über deren Einhaltung die Staatliche Bahnaufsicht wachte. Leiter der
> Staatlichen Bahnaufsicht war der Minister für Verkehrswesen.
> Ich zitiere aus der BOA, § 2 - Grundforderungen:
> "...
[...]
Wie kann man an die BOA drankommen? Gibt`s die irgendwo im WWW?
Armin
Leiter der (Modell-)Anschlussbahn ;-)
--
Armin Muehl
http://www.muenster.de/~amuehl (Muehl privat)
http://home.t-online.de/home/muehl.armin/mfm.htm
(Muensterlaendisches Feldbahnmuseum e.V.)
Ich schau heute mal bei uns im juristischen Seminar nach, ob sie im
DDR-Gesetzblatt veröffentlicht war. Die westdeutschen Gegenstücke
standen jedenfalls normalerweise im Bundesgesetzblatt.
Grüße,
=ToJe=
--
Torsten Jerzembeck * Steinfurter Str. 79, Zi. 509 * D-48149 Münster
* PGP public key ID: B74DB58D * MIME welcome *
Du musst nicht lesen, was ich schreibe. Du musst lesen, was ich meine.
(Kristian Köhntopp in de.alt.arnooo)
Direktmeldung aus dem juristischen Seminar (EDV-Plätze zur Datenbank-
recherche sind schon nett :-): Ja, die BOA ist prinzipiell in einem
DDR-Gesetzblatt veröffentlicht worden, und zwar 1982 (GBl. Sdr. 1080).
Wie diese Fundstelle zeigt, handelt es sich um einen Sonderdruck des
Gesetzblattes - und eben diese hat die WWU Münster nicht in ihrem
Seminarbestand (sondern nur die normalen Ausgaben).
Könnte vielleicht jemand im Gebiet der ex-DR mal eine Seminarbibliothek
einer juristischen Fakultät aufsuchen und nachsehen, ob der
Sonderdruck 1080 des Gesetzblatts der DDR dort vorhanden ist? So
langsam interessiert mich die Thematik auch... :-)
Mit hausarbeitenschreibenden Grüßen,
=ToJe=
--
Torsten Jerzembeck * Steinfurter Str. 79/509 * 48149 Münster
stud. Hilfskraft am Institut für Didaktik der Geographie der WWU
- System- und Netzwerkadministration -
Dies ist keine Meinungsäußerung des IfDG oder der WWU Münster!
[BOA]
>Direktmeldung aus dem juristischen Seminar (EDV-Plätze zur Datenbank-
>recherche sind schon nett :-): Ja, die BOA ist prinzipiell in einem
>DDR-Gesetzblatt veröffentlicht worden, und zwar 1982 (GBl. Sdr. 1080).
>Wie diese Fundstelle zeigt, handelt es sich um einen Sonderdruck des
>Gesetzblattes - und eben diese hat die WWU Münster nicht in ihrem
>Seminarbestand (sondern nur die normalen Ausgaben).
Vielleicht hilft folgendes:
Die BOA gilt seit der Wende als Landesrecht in den NBL weiter (soweit
nicht inzwischen außer Kraft gesetzt). Sie wurde deshalb im Gesetz-
und Verordnungsblatt von Sachsen-Anhalt erneut bekannt gemacht (1997,
S.243).
Vielleicht ebenfalls von Interesse:
Bau- und Betriebsordnung für Werkbahnen im Braunkohlenbergbau (BOB)
von 1960 (GBl. der DDR Sdr. 328; GVBl. Sachsen-Anhalt 1997, S.169).
Ich habe nur ins Inhaltsverzeichnis geschaut, Gesetz- und
Verordnungsblatt selbst hatte ich gerade nicht da. Also keine
hundertprozentige Gewähr.
Gruß
Leon
Möglicherweise hat die Zweigbibliothek "Verkehrswissenschaften" der
Sächsischen Landes- und Universitätsbibliothek (SLUB) in Dresden die BOA
im Bestand.
Klaus
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mailto:Klaus.Go...@t-online.de
http://www.t-online.de/home/Klaus.Gottschling/homepage.htm
Die Windbergbahn: