Ich bin heute auf ein Problem gestossen, das ich bisher nie bemerkt
hatte:
Par. 25 der mir vorliegenden FV (DS 408 von 06/84 mit Bekanntgabe 18)
trifft ueber das Ersetzen von Befehlen mit den Zusatzsignalen 1, 7 und
8 nur Regelungen bei "Lichthauptsignalen", nicht aber bei
Formsignalen.
Da ich aber genug Formsignale mit Zs1-Einrichtung und auch die
zugehoerigen Bedientasten auf Stellwerken kenne (nicht nur in
Wilhelmstal, Franzensfeld und Erhardsbrunn...) frage ich mich, ob hier
eine Ungenauigkeit der FV vorliegt, oder ein mir nicht bekannter (und
recht gut versteckter Paragraph) hierzu weitere Aussagen trifft.
Auf gehts, Sicherungstechniker - wozu gibt es Zs1 an Formsignalen,
wenn man es nach FV nicht benutzen darf?
mfg
Thomas
--
Thomas Woditsch
45894 Gelsenkirchen
Heimatbf: EDUL (KBS 412/425)
"Selbst Caesar war manchmal mit seinem Latein am Ende.."
> Par. 25 der mir vorliegenden FV (DS 408 von 06/84 mit Bekanntgabe 18)
Der Wortlaut der Absätze 3a) und 3c) (in B 20 zuletzt: 3d) ist
jahrelang unverändert geblieben und im Übrigen redundant mit den
einschlägigen, aber vorrangigen Signalbuch-Bestimmungen.
> trifft ueber das Ersetzen von Befehlen mit den Zusatzsignalen 1, 7 und
> 8 nur Regelungen bei "Lichthauptsignalen", nicht aber bei
> Formsignalen.
Entscheidend ist das Adjektiv "gestört" vor dem Substantiv.
> Da ich aber genug Formsignale mit Zs1-Einrichtung und auch die
> zugehoerigen Bedientasten auf Stellwerken kenne (nicht nur in
> Wilhelmstal, Franzensfeld und Erhardsbrunn...) frage ich mich, ob hier
> eine Ungenauigkeit der FV vorliegt, oder ein mir nicht bekannter (und
> recht gut versteckter Paragraph) hierzu weitere Aussagen trifft.
>
> Auf gehts, Sicherungstechniker - wozu gibt es Zs1 an Formsignalen,
> wenn man es nach FV nicht benutzen darf?
Ich zweifle daran, dass es eine sicherungstechnische Begründung für
das Verbot der Zs-Signal-Bedienung zur Erlaubnis der Vorbeifahrt am
*gestörten Form*signal gibt.
Nach von mir für zutreffend gehaltenen Erläuterungen der Wander-
prediger gründet sich das Verbot auf dem Umstand, dass bei einer
Formsignalstörung die Möglichkeit vorliegt, dass nur einer der beiden
Zustände (Tag- oder Nachtzeichen) gestört ist, obschon beide visuell
wahrnehmbar sind. Um dennoch die Eindeutigkeit für das Zugpersonal
herzustellen, ist daher bei gestörtem Formsignal ausnahmslos der
schriftliche Befehl beibehalten worden, obwohl der Umstand der Störung
seinerseits nicht gesondert hervorgehoben wird.
mfg Matthias Dörfler
>Hallo NG!
>
>Ich bin heute auf ein Problem gestossen, das ich bisher nie bemerkt
>hatte:
Und das sich gerade erledigt hat :-)
Ich hatte heute morgen einen Fall in der Praxis, wo statt Zs1 ein
Befehl geschrieben wurde. Der nocht recht junge Lokfuehrer vertrat mir
gegenueber die Meinung, dass der Fdl gar kein Zs1 haette geben
duerfen/koennen, mit Hinweis auf den Bezug auf Lichthauptsignale. Ich
war dann wohl mit Blindheit geschlagen, aös ich den einschlaegigen
Paragraphen der FV (zu meiner Verblueffung) entsprechend deuten
konnte.
Jetzt, nach mehrmaligem Lesen faellt mir der Dualismus von Signal Hp0
und einem gestoerten Lichthauptsignal auf.
-> Wer lesen kann, ist klar im Vorteil!
Hier noch einmal der entscheidende Auszug aus der FV, Par. 25 (3)
"Der Befehl Ab zur Vorbeifahrt an einem Signal Hp0, Hp00 oder einem
gestoerten Lichthauptsignal wird, wenn moeglich, durch das
Ersatzsignal..."
Also, nichts fuer ungut - sorry fuer den Traffic...
mfg
Thomas
--
Thomas Woditsch
45894 Gelsenkirchen
"Selbst Caesar war manchmal mit seinem Latein am Ende.."
>Ich zweifle daran, dass es eine sicherungstechnische Begründung für
>das Verbot der Zs-Signal-Bedienung zur Erlaubnis der Vorbeifahrt am
>*gestörten Form*signal gibt.
>Nach von mir für zutreffend gehaltenen Erläuterungen der Wander-
>prediger gründet sich das Verbot
Das nur ein Mißverständnis sein kann, m.E. sogar ein typisch deutsches: Es ist
nicht ausdrücklich erlaubt, also ist es verboten. Wenn es (im
ex-Bundesbahngebiet) unzulässig wäre, an einem Formsignal Zs 1 zu zeigen, wäre
es auch unzulässig, überhaupt entsprechende Einrichtungen einzubauen. Wie hier
geschildert wurde existieren sie aber. Es wundert mich schon, daß scheinbar
niemand bis jetzt Anlaß sah, hier eine Klärung herbeizuführen.
>auf dem Umstand, dass bei einer
>Formsignalstörung die Möglichkeit vorliegt, dass nur einer der beiden
>Zustände (Tag- oder Nachtzeichen) gestört ist, obschon beide visuell
>wahrnehmbar sind.
In der Ost-FV gab es hierzu eine klare Aussage, die leider inzwischen unter den
Tisch gefallen ist: "...das Tageszeichen zweifelsfrei Fahrt zeigt, darf der Zug
weiterfahren, bei Dunkelheit oder unsichtigem Wetter ohne Rücksicht auf das
Signalbild des Nachtzeichens."
Es kann in der Tat der Fall eintreten, daß die Blende nicht vollständig mitgeht
und noch rotes Licht sehen läßt, obwohl der Löffel oben ist. In diesem Fall ist
das rote Licht also ohne Belang, der Zug darf ohne weiteres am Signal
vorbeifahren. Bei Eintritt der Störung heißt dies dann freilich z.B., der
Bunker zu 2200 Tonnen fährt nach heftigem Kreischen und Funkensprühen nach
Auslösen der Bremsen weiter. Man wird dem Umstand also natürlich Rechnung
tragen, bis die Blende geklempnert ist, sprich durchfahrende Züge vorher
verständigen oder besser noch über ein anderes Gleis leiten.
-kl
> >Ich zweifle daran, dass es eine sicherungstechnische Begründung für
> >das Verbot der Zs-Signal-Bedienung zur Erlaubnis der Vorbeifahrt am
> >*gestörten Form*signal gibt.
> >Nach von mir für zutreffend gehaltenen Erläuterungen der Wander-
> >prediger gründet sich das Verbot
>
> Das nur ein Mißverständnis sein kann, m.E. sogar ein typisch deutsches: Es ist
> nicht ausdrücklich erlaubt, also ist es verboten. Wenn es (im
> ex-Bundesbahngebiet) unzulässig wäre, an einem Formsignal Zs 1 zu zeigen, wäre
> es auch unzulässig, überhaupt entsprechende Einrichtungen einzubauen.
Das Missverständnis scheint mir in unserer beider Messages zu liegen.
Selbstverständlich darf am Formsignal Zs 1 gegeben werden, solange der
Auftrag erteilt wird, am *Halt zeigenden* Signal vorbeizufahren.
Insoweit unterscheiden sich DS 301 und DV 301 nicht im Geringsten.
Im Geltungsbereich der DS 301 darf hingegen Zs 1 auch zur Vorbeifahrt
am *gestörten Licht*signal verwendet werden, was weder Zs 101 noch Zs
1 nach der DV 301 gestatten.
Was im Westen nicht erlaubt ist, ist die Verwendung des Zs 1 am
*gestörten Form*signal.
> Wie hier
> geschildert wurde existieren sie aber. Es wundert mich schon, daß scheinbar
> niemand bis jetzt Anlaß sah, hier eine Klärung herbeizuführen.
Trotz meiner I-Tüpfel-Reiterei, der ich gerade in Bezug auf das
Signalbuch schon oft gefrönt habe, halte ich _diese_ West-Regelung für
in sich abgeschlossen, widerspruchsfrei und klar.
> >auf dem Umstand, dass bei einer
> >Formsignalstörung die Möglichkeit vorliegt, dass nur einer der beiden
> >Zustände (Tag- oder Nachtzeichen) gestört ist, obschon beide visuell
> >wahrnehmbar sind.
>
> In der Ost-FV gab es hierzu eine klare Aussage, die leider inzwischen unter den
> Tisch gefallen ist: "...das Tageszeichen zweifelsfrei Fahrt zeigt, darf der Zug
> weiterfahren, bei Dunkelheit oder unsichtigem Wetter ohne Rücksicht auf das
> Signalbild des Nachtzeichens."
§ 7 (7) der DV erlaubt weiterhin das Zeigen des Zs 1 bei zweifelhaftem
Signalbild (egal ob Licht- oder Formsignal); damit ähneln sich die
beiden Bestimmungen zwar, sind aber nicht deckungsgleich.
Und nicht jede Störung eines Signals führt zu einem zweifelhaftem
Signalbild.
> Es kann in der Tat der Fall eintreten, daß die Blende nicht vollständig mitgeht
> und noch rotes Licht sehen läßt, obwohl der Löffel oben ist. In diesem Fall ist
> das rote Licht also ohne Belang, der Zug darf ohne weiteres am Signal
> vorbeifahren. Bei Eintritt der Störung heißt dies dann freilich z.B., der
> Bunker zu 2200 Tonnen fährt nach heftigem Kreischen und Funkensprühen nach
> Auslösen der Bremsen weiter. Man wird dem Umstand also natürlich Rechnung
> tragen, bis die Blende geklempnert ist, sprich durchfahrende Züge vorher
> verständigen oder besser noch über ein anderes Gleis leiten.
Hmm, wenn ich nicht umfahren kann, dann steht das Geschoss halt, bis
der Befehl diktiert ist. Kommt in anderen Fällen auch vor.
mfg Matthias Dörfler
Falsch! Worauf beziehst du dich in deiner Aussage?
Ich lese in:
DV 301 - Signalbuch - § 07
<zitat>
3. Abschnitt - Zusatzsignale -
§ 7
(1) Signal Zs 1 - Ersatzsignal -
Am Halt zeigenden Hauptsignal vorbeifahren
...
Ein weißes Blinklicht.
(7) Das Ersatzsignal darf auch angewandt werden, um Züge zur Vorbeifahrt an
einem erloschenen Lichthauptsignal oder an einem ein zweifelhaftes
Signalbild zeigenden Hauptsignal zu beauftragen.
</zitat>
Ein erloschenes oder zweifelhaftes Signal ist doch wohl mit einem
"gestoerten" gleichzusetzen.
> Was im Westen nicht erlaubt ist, ist die Verwendung des Zs 1 am
> *gestörten Form*signal.
Richtig.
Tschö, Knobi. :o)
--
http://home.t-online.de/home/MKnobi/
> > Im Geltungsbereich der DS 301 darf hingegen Zs 1 auch zur Vorbeifahrt
> > am *gestörten Licht*signal verwendet werden, was weder Zs 101 noch Zs
> > 1 nach der DV 301 gestatten.
>
> Falsch! Worauf beziehst du dich in deiner Aussage?
> Ich lese in:
>
> DV 301 - Signalbuch - § 07
Genau dasselbe lese ich da auch.
> Ein erloschenes oder zweifelhaftes Signal ist doch wohl mit einem
> "gestoerten" gleichzusetzen.
Wenn das Signal_bild_ erloschen ist oder zweifelhaft aussieht, ist
zwar das Signal (als technische Einrichtung) gestört. Aber auch ein
gestörtes Signal kann ein völlig eindeutiges - entweder zutreffendes
oder völlig falsches - Signalbild zeigen. Genau dies schrieb ich auch
im Folgenden:
> > § 7 (7) der DV erlaubt weiterhin das Zeigen des Zs 1 bei zweifelhaftem
> > Signalbild (egal ob Licht- oder Formsignal); damit ähneln sich die
> > beiden Bestimmungen zwar, sind aber nicht deckungsgleich.
> > Und nicht jede Störung eines Signals führt zu einem zweifelhaftem
> > Signalbild.
mfg Matthias Dörfler
Welchen Sinn hat der auf das Zs 1 bezogene Satz 'Erlischt das Signal
bevor die Spitze des Zuges daran vorbeigefahren ist, so ist bis zum
nächsten Hauptsignal auf Sicht weiter zu fahren.' in DS 301 (B 12,
aktuelle nicht griffbereit)? Nur weil zufällig die Zeit abgelaufen ist
muß nun bis zum nächsten, u.U. einige km entfernten Hauptsignal...?
Gruß
Steffen
--
Zum Teufel mit der Rächtschreibreform!
Steffen Buhr, Berlin, Germany
unterstützt von einem freundlichen Pinguin
> Welchen Sinn hat der auf das Zs 1 bezogene Satz 'Erlischt das Signal
> bevor die Spitze des Zuges daran vorbeigefahren ist, so ist bis zum
> nächsten Hauptsignal auf Sicht weiter zu fahren.' in DS 301 (B 12,
> aktuelle nicht griffbereit)? Nur weil zufällig die Zeit abgelaufen ist
> muß nun bis zum nächsten, u.U. einige km entfernten Hauptsignal...?
Man befürchtet wohl, daß es sich in diesem Fall um ein für einen vorherigen
Zug gegolten habendes Zs1 handeln könnte.
Michael Kauffmann
oder der Fdl das Zs1 zurueckgenommen hat.
Genau andersherum. Dann ist es bei DS ist Zs1 nicht erlaubt wenn ein Signal
eine falsche, gestörte Fahrtstellung zeigt und nicht bedient werden kann:
408DS.0602 - Züge fahren - Unregelmäßigkeiten an technischen Einrichtungen
408.0602 Signale
Haltstellung eines Hauptsignals nicht möglich
(1) b) ... Signalgeführte Züge erhalten zur Vorbeifahrt am gestoerten
Signal, LZB-geführte Züge zur Weiterfahrt an der LZB-Blockstelle
schriftlichen Befehl; das Signal Zs 1, Zs 7 oder Zs 8 darf nicht bedient
werden.
Bei DV ist das Zs1 hingegen moeglich:
408DV.0602 - Züge fahren - Unregelmäßigkeiten an technischen Einrichtungen
408.0602 Signale
Erloschene Haupt- und Vorsignale
Haltstellung eines Hauptsignals nicht möglich
(2) ... Signalgeführte Züge erhalten zur Vorbeifahrt am gestoerten Signal,
LZB-geführte Züge zur Weiterfahrt an der LZB-Blockstelle Ersatzsignal,
LZB-Ersatzauftrag, schriftlichen Befehl oder muendlichen Auftrag bei Signal
Zs 2.
Das kann es eigentlich nicht sein, da in Ausgabe 1959 noch stand: Das
Signal gilt bereits, wenn es aufleuchtet, während der Zug sich dem
Signal nähert.
Es galt also *nicht* wenn es bei der Annäherung bereits leuchtete.
Dagegen heute: Das Signal gilt bereits, wenn es leuchtet, während der
Zug sich dem Signal nähert.
Aufleuchtet statt leuchtet ist m.E. die sicherere Formulierung.
408.0602 Züge fahren - Unregelmäßigkeiten an
technischen Einrichtungen - Signale
Haltstellung eines Hauptsignals nicht möglich
(1)
Kann ein Hauptsignal nach Vorbeifahrt eines Zuges nicht wieder auf
Halt
gestellt werden oder kommt es nicht vollständig in die Haltstellung,
so
scheidet das Signal für die Zugfolge aus.
Es ist wie folgt zu verfahren:
a) Bei nichtselbsttätigem Streckenblock ist das Rückmelden
einzuführen;
der Streckenblock darf nicht bedient werden.
b) Eine Zugfahrt darf am letzten rückgelegenen Hauptsignal erst
zugelassen werden, wenn für den anschließenden Gleisabschnitt und
auch für den Gleisabschnitt hinter dem gestörten Hauptsignal das
Freisein durch eine Räumungsprüfung bzw. Fahrwegprüfung
festgestellt
und ggf. bestätigt worden ist.
[...]
d) Wird die Störung erst bemerkt, wenn mit der Annäherung eines Zuges
zu rechnen ist, und ist der Gleisabschnitt hinter dem gestörten
Hauptsignal noch besetzt, sind Maßnahmen bei drohender Gefahr zu
treffen.
[...]
Signal Zs 1, Zs 7 oder Zs 8 erlischt nicht
(5)
Erlischt ein Signal Zs 1, Zs 7 oder Zs 8 nicht selbsttätig, ist es von
Hand zu löschen oder durch Herausnehmen der Sicherung außer Betrieb zu
setzen. [...] Kann ein Signal Zs 1, Zs 7 oder Zs 8 nicht gelöscht
werden, gilt Abs. 1.
???
Dann wäre es ja schlauer in diesem Fall Halt vorzusehen.
>> Wie hier
>> geschildert wurde existieren sie aber. Es wundert mich schon, daß scheinbar
>> niemand bis jetzt Anlaß sah, hier eine Klärung herbeizuführen.
>
>Trotz meiner I-Tüpfel-Reiterei, der ich gerade in Bezug auf das
>Signalbuch schon oft gefrönt habe, halte ich _diese_ West-Regelung für
>in sich abgeschlossen, widerspruchsfrei und klar.
Eigentlich zeigte gerade die ursprüngliche Anfrage, daß dem wohl nicht so ist.
Da hieß es sinngemäß, wozu gibt es Zs 1 an Formsignalen, wenn sie nicht benutzt
werden dürfen? Später wurde die Anfrage mit der Bemerkung zurückgezogen, man
habe jetzt "den Fall" (wohl eine ordinäre Signalstörung) gehabt, es sei Befehl
erteilt worden und der "noch recht junge Lokführer" habe gemeint, Zs 1
"dürfe/könne" gar nicht gegeben werden.
>> >auf dem Umstand, dass bei einer
>> >Formsignalstörung die Möglichkeit vorliegt, dass nur einer der beiden
>> >Zustände (Tag- oder Nachtzeichen) gestört ist, obschon beide visuell
>> >wahrnehmbar sind.
>>
>> In der Ost-FV gab es hierzu eine klare Aussage, die leider inzwischen unter
>> den
>> Tisch gefallen ist: "...das Tageszeichen zweifelsfrei Fahrt zeigt, darf der
>> Zug
>> weiterfahren, bei Dunkelheit oder unsichtigem Wetter ohne Rücksicht auf das
>> Signalbild des Nachtzeichens."
>
>§ 7 (7) der DV erlaubt weiterhin das Zeigen des Zs 1 bei zweifelhaftem
>Signalbild (egal ob Licht- oder Formsignal); damit ähneln sich die
>beiden Bestimmungen zwar, sind aber nicht deckungsgleich.
Der Punkt ist der, daß ein zweifelsfrei "Fahrt" zeigendes Tageszeichen immer
gilt, egal ob die Lichtverhältnisse das Erkennen des durch die dejustierte
Signalblende dringenden roten Lichtes gerade gestatten oder nicht. Auf dieses
lächerliche Kriterium würde es sonst unweigerlich hinauslaufen.
>> Es kann in der Tat der Fall eintreten, daß die Blende nicht vollständig
>> mitgeht
>> und noch rotes Licht sehen läßt, obwohl der Löffel oben ist. In diesem Fall
>> ist
>> das rote Licht also ohne Belang, der Zug darf ohne weiteres am Signal
>> vorbeifahren. Bei Eintritt der Störung heißt dies dann freilich z.B., der
>> Bunker zu 2200 Tonnen fährt nach heftigem Kreischen und Funkensprühen nach
>> Auslösen der Bremsen weiter. Man wird dem Umstand also natürlich Rechnung
>> tragen, bis die Blende geklempnert ist, sprich durchfahrende Züge vorher
>> verständigen oder besser noch über ein anderes Gleis leiten.
>
>Hmm, wenn ich nicht umfahren kann, dann steht das Geschoss halt, bis
>der Befehl diktiert ist.
Befehl "fährt am Fahrt zeigenden Signal vorbei weiter"? Einen solchen
hirnrissigen Schmarrn gibt es in irgendeinem Befehlsblock tatsächlich, weil
(O-Ton) "unsere Chefs gesagt haben", man braucht auch dann einen Befehl, wenn
man nach 1000 oder 500 Hz von der Indusi darniedergestreckt wird.
-kl
>Michael Knobloch wrote:
>>
>> Michael Kauffmann
>> > Man befürchtet wohl, daß es sich in diesem Fall um ein für einen
>> vorherigen
>> > Zug gegolten habendes Zs1 handeln könnte.
>>
>> oder der Fdl das Zs1 zurueckgenommen hat.
>
>Dann wäre es ja schlauer in diesem Fall Halt vorzusehen.
Das Zs1 verlischt normalerweise nach 90 Sekunden. Da reicht eine
Unaufmerksamkeit des Zugpersonals und ein langer Bahnsteig, um nicht
aus dem Bahnhof zu kommen.
Der Fdl soll den Zug ja auch anderweitig von der Ruecknahme des
Befehls in Kenntnis setzen. Er muss nach dem ersten Betaetigen davon
ausgehen, dass der Zug losfaehrt.
mfg
Thomas
--
Thomas Woditsch
45894 Gelsenkirchen
Heimatbf: EDUL (KBS 412/425)
Solch ein Text ist mir nicht bekannt. Nach einer 1000 Hz (am Vorsignal) oder
500 Hz Zwangsbremsung ist kein Befehl fuer die Vorbeifahrt am Hauptsignal
noetig. Wenn der Magnet zur Unzeit wirksam ist, meldest du das dem Fdl. Der
sorgt fuer die Verstaendigung der nachfolgenden Zuege durch Befehl C.
Anders bei einer Zwangsbremsung nach Vorbeifahrt an einem "Fahrt",
"Langsamfahrt" oder Kennlicht zeigenden Haupt- oder Sperrsignal.
408.0531 - Züge fahren - Unregelmäßigkeiten an Signalen an Zügen
408.0531 Unzulässiges Vorbeifahren an Haltsignalen, LZB-Halt oder an einer
Stelle, an der nach schriftlichem Befehl zu halten war
Vorbeifahrt an Haltsignal oder LZB-Halt - Verständigen des Fahrdienstleiters
(1) a) Ist ein Zug an einem Halt zeigenden Hauptsignal, ortsfesten
Schutzsignal, Gleissperrsignal, Lichtsperrsignal, Signal Ts 2, LZB-Halt an
einer LZB-Blockstelle oder einem LZB-Nothalt unzulässig vorbeigefahren, ist
nach dem Anhalten der Fahrdienstleiter sofort zu verständigen. Dies gilt
auch bei einer Zwangsbremsung durch PZB an einem Hauptsignal oder einem
Sperrsignal, das eine Fahrtstellung oder ein weißes Licht (Kennlicht) zeigt.
- Befehl Ad Nr. 4
b) Der Zug erhält für die Weiterfahrt Befehl Ad Nr. 4, auch wenn das Signal
nachträglich bedient wird.
Der Befehl lautet
- für einen signalgeführten Zug:
"fährt nach Vorbeifahrt am Signal (Bezeichnung) ohne Hauptsignal weiter",
- für einen LZB-geführten Zug:
"fährt nach Vorbeifahrt an LZB-Bk (Bezeichnung)/am LZB-Nothalt ohne Auftrag
"LZB-Fahrt" weiter".
Der Befehl darf erst übermittelt werden, wenn die Voraussetzungen für die
Weiterfahrt erfüllt sind.
Uebungsaufgabe: Was zeigt ein intaktes Hauptsignal bei Zs1 noch?
Joerg
--
Dr.-Ing. Joerg Hertzer Phone: ++49-711-685-5734
Computing Center University of Stuttgart Fax: ++49-711-682357
Allmandring 30 A E-Mail: Her...@rus.uni-stuttgart.de
70550 Stuttgart, Germany
> >> > Man befürchtet wohl, daß es sich in diesem Fall um ein für
> >> > einen vorherigen Zug gegolten habendes Zs1 handeln könnte.
Richtig logisch wäre es dann allerdings auch nur mit
weiß-gelb-weiß-gelb-weißem Mastschild.
> >> oder der Fdl das Zs1 zurueckgenommen hat.
> >
> >Dann wäre es ja schlauer in diesem Fall Halt vorzusehen.
Gegenargument: Das Ersatzsignal ersetzt einen schriftlichen Befehl, und den
kann man auch nicht enfach zurücknehmen.
> Uebungsaufgabe: Was zeigt ein intaktes Hauptsignal bei Zs1 noch?
Hp0. Aber bei erloschenen Zs1 muß man trotzdem nicht ahalten.
Michael Kauffmann
Ist bekannt. Richtig. Weshalb ist nun aber plötzlich auf Sicht zu
fahren? Siehe meine Ursprungsfrage.
>Der Fdl soll den Zug ja auch anderweitig von der Ruecknahme des
>Befehls in Kenntnis setzen. Er muss nach dem ersten Betaetigen
>davon ausgehen, dass der Zug losfaehrt.
Mitunter nimmt es der Tf beim ersten Mal nicht auf, dann ist die
zweite Nummer fällig.
> Mitunter nimmt es der Tf beim ersten Mal nicht auf, dann ist die
> zweite Nummer fällig.
Der Regelfall bei erlöschendem Ersatzsignal ist, daß es zu früh
eingeschaltet wurde. Es ist für den Fdl nicht leicht, zu kalkulieren, wie
lange der Zug bis zum Signal braucht. Wenn ich bei Vr0 das Ersatzsignal
schon sehen kann, bin ich garantiert nicht in 90 Sekunden da.
Bei Sbk`s bleibt das Ersatzsignal an, bis ein Zug daran vorbeigefahren ist.
mfg
Andre
Tja, da weiss man, warum auf WSSB-Stellwerken teilweise ein Anrueckmelder
in die Tischfelder/Stelltafel eingebaut wurde. Ist der Zug weniger als (IMO)
50 Meter vor dem Signal, leuchtet der Melder auf. Und der Fdl kann sich
ziemlich sicher sein, dass er jetzt das Ersatzsignal einschalten kann und es
auch gesehen wird.
Gruss,
Holger K. aus D.
--
Streckenstillegung? Nein, es wird nur nichts bestellt!
E-Mail: Holger....@gmx.de
Homepage: http://www.student.informatik.tu-darmstadt.de/~koetting
Muß ich ja nicht, ich darf ja weiterfahren wenn ich es denn gesehen
habe, nur eben jetzt auf einmal auf Sicht.
>Bei Sbk`s bleibt das Ersatzsignal an, bis ein Zug daran
>vorbeigefahren ist.
Klar.
Gruß
Steffen
--
Zum Teufel mit der Rächtschreibreform!
Steffen Buhr, Berlin, Germany
supported by a friendly penguin
> > Uebungsaufgabe: Was zeigt ein intaktes Hauptsignal bei Zs1 noch?
>
> Hp0. Aber bei erloschenen Zs1 muß man trotzdem nicht ahalten.
Etwas abschweifend: Was kann das Hauptsignal an der Siloeinfahrt von
Iphofen denn eigentlich außer Hp00?
Gruß, ULF
--
________________________________________________________________________
Ulf Kutzner Backhaushohl 46 D-55128 Mainz
________________________________________________________________________
> Matthias Doerfler schrieb
> > Im Geltungsbereich der DS 301 darf hingegen Zs 1 auch zur Vorbeifahrt
> > am *gestörten Licht*signal verwendet werden, was weder Zs 101 noch Zs
> > 1 nach der DV 301 gestatten.
> > Aber auch ein gestörtes Signal kann ein völlig eindeutiges - entweder
> > zutreffendes oder völlig falsches - Signalbild zeigen.
>
> Genau andersherum. Dann ist es bei DS ist Zs1 nicht erlaubt wenn ein Signal
> eine falsche, gestörte Fahrtstellung zeigt und nicht bedient werden kann:
^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^
Davon schrieb ich nichts. Die Stellung (damit meinst Du wohl das
Signal*bild*) ist im Übrigen m.E. unerheblich.
Fall 1 (und das ist in der Praxis der häufigste): Der Löffel ist
unten; der Hebel ist oben. Jetzt bricht der Stelldraht. Damit habe ich
ein *gestörtes* Signal mit richtigem Signal*bild*. Die Bedienung des
Zs 1 ist im Westen nicht erlaubt. Nicht mehr und nicht weniger steht -
für diesen Fall - in der ESO.
Und ich bitte mir die Stelle im Signalbuch der DR (respektive dem, was
z.Zt als DV 301 bezeichnet wird) zu belegen, nach der Zs 1/101 bedient
werden darf.
Fall 2: Der Stelldraht bricht, während das Signal gezogen ist. Der
Löffel fällt von selbst. Damit habe ich ein *gestörtes* Signal mit
falschem Signal*bild*, weil ich den Teufel tun werde, den Hebel
zurückzulegen, bevor ich den Zug mit Befehl durchgebracht habe.
Du gehst nach wie vor von einem ganz anderen Sachverhalt aus:
> 408.0602 Signale
> [...] Haltstellung eines Hauptsignals nicht möglich
> (2) ... Signalgeführte Züge erhalten zur Vorbeifahrt am gestoerten Signal,
> [...] Ersatzsignal, [...]
> schriftlichen Befehl oder muendlichen Auftrag bei Signal Zs 2.
Ich konzediere Dir, dass die Aufzählung da tatsächlich mit diesem
Wortlaut steht. Was nichts daran ändert, dass dies nach meinem
Verständnis der deutsche Grammatik einen Widerspruch zum Wortlaut der
DV 301 darstellt, den ich zu Grunde gelegt habe.
mfg Matthias Dörfler
>>> oder der Fdl das Zs1 zurueckgenommen hat.
>>
>>Dann wäre es ja schlauer in diesem Fall Halt vorzusehen.
>
>Uebungsaufgabe: Was zeigt ein intaktes Hauptsignal bei Zs1 noch?
Wenn es wirklich [tm] intakt gewesen wäre, hätte man das Zs1 nicht
gebraucht. ;-)
Mir ist schon klar, worauf Du hinaus wolltest. Es ist aber erstens Hp0
nicht zur Zs1-Erteilung erforderlich und zweitens nicht
vorgeschrieben, am wieder-nur-noch-Hp0-zeigenden Hauptsignal
anzuhalten.
Gruß, Gerd
>> Mitunter nimmt es der Tf beim ersten Mal nicht auf, dann ist die
>> zweite Nummer fällig.
>
>Der Regelfall bei erlöschendem Ersatzsignal ist, daß es zu früh
>eingeschaltet wurde.
Nö. Der Tf ist zu langsam gefahren. ;-))
>Es ist für den Fdl nicht leicht, zu kalkulieren, wie lange der Zug
>bis zum Signal braucht.
Das ist das hüpfende Komma. Solange ich den Zug durch's Fenster sehe,
kann ich es schon halbwegs abschätzen und rechtzeitig "anzünden". In
großen Stellbereichen ist leider nur noch die Zugnummer nebst
wandernder Rotausleuchtung zu sehen --> Ohne Hilfsmittel keine Chance.
Dann gibt es ja beim Zugfunk noch den codierten Auftrag "Zs", nur wie
wendet man ihn richtig an?
Ein Tf sieht den Auftrag leuchten, drückt Quittung und rechnet am
nächsten Hauptsignal mit Zs1/7.
Der nächste macht's genauso, nur mit dem Unterschied, daß er sich in
"Reichweite" des nächsten Hauptsignals nochmals per Sprechwunsch
meldet und "um Licht" bittet.
Und dann macht's einer noch ein wenig anders. Er sieht den Auftrag,
wartet aber mit dem Quittieren bis zur Annäherung an das Hauptsignal,
die Quittung wäre also hier die Aufforderung an den Fdl zum
"Anzünden"...
Jeder denkt sich also etwas dabei, wird aber doch oft mißverstanden...
Ich sitze glücklicherweise mehr oder weniger direkt an meiner eigenen
Vermittlung, so daß ich auch selbst nochmals nachfragen kann, aber
diese Möglichkeit hat in DS-408-Rote-Seiten-Land fast kein Fdl...
Gruß, Gerd
>Welchen Sinn hat der auf das Zs 1 bezogene Satz 'Erlischt das Signal
>bevor die Spitze des Zuges daran vorbeigefahren ist, so ist bis zum
>nächsten Hauptsignal auf Sicht weiter zu fahren.' in DS 301 (B 12,
>aktuelle nicht griffbereit)?
IMHO keinen vernünftigen.
Entweder geht man davon aus, daß (a) das Zs1 durch Zeitablauf
erloschen ist, dann könnte man ohne besondere Umstände weiterfahren.
Oder aber man unterstellt dem Fdl die Absicht (b), das erteilte Zs1
durch Löschung desselben zurückzunehmen, dann sollte umgehend gehalten
werden.
Dieses 'Weiterfahren auf Sicht bis zum nächsten Hauptsignal' ist ein
Zwitter, der weder dem einen (a, es entstehen unnötige Verspätungen)
noch dem anderen (b, Gefahr wird gemindert aber nicht abgewendet)
Zweck dient.
Bei Reichsbahns waren die Verhältnisse einfacher geregelt. Es wurde
uns von den Lehrern immer wieder eingehämmert: Ein erteiltes
Ersatzsignal kann nicht mehr zurückgenommen werden, Fahrten sind
grundsätzlich durch Zugfunk-Notruf bzw. Schutzhaltsignale anzuhalten.
Gruß, Gerd
P.S. Insbesondere Jörns Meinung dazu würde mich brennend
interessieren.
Sh 1.
>>Uebungsaufgabe: Was zeigt ein intaktes Hauptsignal bei Zs1 noch?
>
>Wenn es wirklich [tm] intakt gewesen wäre, hätte man das Zs1 nicht
>gebraucht. ;-)
Wenn ich die Stellwerkstechnik nur einigermassen begriffen habe,
lassen sich auch intakte Hauptsignale nur stellen, wenn gewisse weitere
Bedingungen erfuellt sind.
>Fall 1 (und das ist in der Praxis der häufigste): Der Löffel ist
>unten; der Hebel ist oben. Jetzt bricht der Stelldraht. Damit habe ich
>ein *gestörtes* Signal mit richtigem Signal*bild*. Die Bedienung des
>Zs 1 ist im Westen nicht erlaubt. Nicht mehr und nicht weniger steht -
>für diesen Fall - in der ESO.
>Und ich bitte mir die Stelle im Signalbuch der DR (respektive dem, was
>z.Zt als DV 301 bezeichnet wird) zu belegen, nach der Zs 1/101 bedient
>werden darf.
>
>Fall 2: Der Stelldraht bricht, während das Signal gezogen ist. Der
>Löffel fällt von selbst. Damit habe ich ein *gestörtes* Signal mit
>falschem Signal*bild*, weil ich den Teufel tun werde, den Hebel
>zurückzulegen, bevor ich den Zug mit Befehl durchgebracht habe.
Da sind wir wieder bei den netten Kleindrucken im alten § 52 "Verhalten
gegenüber den Signalen". Da stand auch:
"Als gestörtes Signal gilt a) ein zweifelhaftes Signalbild zeigendes
Hauptsignal, b) ein erloschenes Lichthauptsignal und c) ein die Fahrtstellung
zeigendes Hauptsignal, das nicht in die Haltstellung zurückgekommen ist."
Somit handelt es sich in beiden Fällen nicht um den Tatbestand "gestörtes
Signal", sondern um Störungen, durch die das Signal nicht auf Fahrt gestellt
werden kann.
-kl
>On Sun, 16 Apr 2000 23:15:53 +0200, "Andre \"Gunner\" Brandily"
><gun...@cityweb.de> wrote:
>
>>> Mitunter nimmt es der Tf beim ersten Mal nicht auf, dann ist die
>>> zweite Nummer fällig.
>>
>>Der Regelfall bei erlöschendem Ersatzsignal ist, daß es zu früh
>>eingeschaltet wurde.
>
>Nö. Der Tf ist zu langsam gefahren. ;-))
Nervend wird es ab dreimal anbrennen...
>>Es ist für den Fdl nicht leicht, zu kalkulieren, wie lange der Zug
>>bis zum Signal braucht.
>
>Das ist das hüpfende Komma. Solange ich den Zug durch's Fenster sehe,
>kann ich es schon halbwegs abschätzen und rechtzeitig "anzünden".
Halbwegs ist gut gesagt... Besonders nett ist, daß man den Erfolg oder
Mißerfolg nur mit einiger Verzögerung kontrollieren kann: Hat er's nun gesehen?
Man hängt dann aus dem Fenster und lauert, ob eine Bewegung der drei
Himmelskörper zu erkennen ist oder nicht.
>In
>großen Stellbereichen ist leider nur noch die Zugnummer nebst
>wandernder Rotausleuchtung zu sehen --> Ohne Hilfsmittel keine Chance.
Ich kann Dir auch eine Knüppelbude benennen, wo man keine Chance hat, die
Annäherung des Zuges zu verfolgen. Letztes Zeichen ist der Vorblock, und selbst
das nur mit Einschränkungen, weil er im Handumdrehen funktioniert und somit
nicht unbedingt zeitgleich mit dem Verlassen des Bahnhofes durch den Zug kommt.
>Dann gibt es ja beim Zugfunk noch den codierten Auftrag "Zs", nur wie
>wendet man ihn richtig an?
Bei Betriebsart E: Gar nicht erst damit anfangen, meist melden sich die
Lokführer ohnehin, egal ob da "Sprechwunsch" oder irgendetwas anderes kam.
>Ich sitze glücklicherweise mehr oder weniger direkt an meiner eigenen
>Vermittlung, so daß ich auch selbst nochmals nachfragen kann, aber
>diese Möglichkeit hat in DS-408-Rote-Seiten-Land fast kein Fdl...
Im Grüne-Seiten-Land geht es ja ganz einfach: Der Lokführer braucht nur kurz
durchzurufen, daß er jetzt heran ist, es muß gar kein regelrechtes Gespräch
aufgebaut werden. Wie der oben geschilderte Blindflug früher ohne Zugfunk
bewältigt wurde (Zp 1 ist vom Stellwerk aus nur unter günstigen Umständen
hörbar, also keine Lösung) entzieht sich meiner Kenntnis, ich weiß nur, daß es
vor dem Einbau des Streckenblocks (80er Jahre) Sitte war, die Züge abzuwecken.
-kl
> Muß ich ja nicht, ich darf ja weiterfahren wenn ich es denn gesehen
> habe, nur eben jetzt auf einmal auf Sicht.
Und das wird bei Zs8 richtig lustig, wenn der nächste Bahnhof 7 km entfernt
ist. Besonders nachts.
mfg
Andre
> Nö. Der Tf ist zu langsam gefahren. ;-))
logo ;-)
> Ein Tf sieht den Auftrag leuchten, drückt Quittung und rechnet am
> nächsten Hauptsignal mit Zs1/7.
Und der nächst drückt "Quitt" und die Vermittlung ruft an und fragt: "Ja,
was haste denn, Kollege?"
mfg
Andre
Wenn du noch stehst oder noch halten kannst, besteht noch die Moeglichkeit
den Fdl zu rufen, um ihn zu bitten, das Zs1 oder 8 nochmals anzumachen. Bei
dem von dir angefuehrten Beispiel lohnt sich das auf jeden Fall.
>> Nö. Der Tf ist zu langsam gefahren. ;-))
>
>logo ;-)
Wenigstens einer, der mich versteht. ;-))
>> Ein Tf sieht den Auftrag leuchten, drückt Quittung und rechnet am
>> nächsten Hauptsignal mit Zs1/7.
>
>Und der nächst drückt "Quitt" und die Vermittlung ruft an und fragt: "Ja,
>was haste denn, Kollege?"
Auuuuuuuuuuuuuuuuu.
Gruß, Gerd
> >Fall 1 (und das ist in der Praxis der häufigste): Der Löffel ist
> >unten; der Hebel ist oben. Jetzt bricht der Stelldraht.[...]
> >Fall 2: Der Stelldraht bricht, während das Signal gezogen ist. Der
> >Löffel fällt von selbst. [...]
>
> Da sind wir wieder bei den netten Kleindrucken im alten § 52 "Verhalten
> gegenüber den Signalen". Da stand auch:
>
> "Als gestörtes Signal gilt a) ein zweifelhaftes Signalbild zeigendes
> Hauptsignal, b) ein erloschenes Lichthauptsignal und c) ein die Fahrtstellung
> zeigendes Hauptsignal, das nicht in die Haltstellung zurückgekommen ist."
>
> Somit handelt es sich in beiden Fällen nicht um den Tatbestand "gestörtes
> Signal", sondern um Störungen, durch die das Signal nicht auf Fahrt gestellt
> werden kann.
Einspruch Euer Ehren. Das stand bestimmt so in der D_V_ 408, weil ich
Dir nicht unterstellen will, falsch abzuschreiben.
In der D_S_ 408 alter Fassung (hier: B 20) sind meine beiden Fälle im
§ 26 abgehandelt, der sich in sechs Zwischenüberschriften gliedert.
Die zweite davon lautet "Störungen an Signalen" und umfasst die
Absätze 10 bis 20. Absatz 17 trägt den Randvermerk "*Reißen von
Stelleitungen* an Haupt- oder Vorsignalen" und beinhaltet Folgendes:
"Reißt die Stelleitung eines Haupt- oder Vorsignals, hat sich der
Bediener zu überzeugen, daß sich das Hauptsignal in Haltstellung und
das Vorsignal in Stellung Vr 0 befindet. Bis dahin ist erforderlichen-
falls nach Abs. 10 [*] oder 13 [**] zu verfahren. Sperre ist nach
Anlage 10c Nr. 8 anzubringen."
[*] im Prinzip: Rückmelden über zwei Zugfolgeabschnitte beim gestörten
Hauptsignal
[**] mündliche Verständigung des Zuges beim gestörten Vorsignal.
Klar ist jedenfalls, dass der Gesetzgeber der ESO 1959 auch jedes
Signal als gestört verstanden wissen wollte, bei dem das gezeigte
Signal*bild* nicht mit dem Stand der Bedieneinrichtung übereinstimmt.
Und hier stimmt das Wollen des Gesetzgebers mal (selten genug) mit dem
Sprachempfinden eines Durchschnittsbürgers überein.
mfg Matthias Dörfler
>Einspruch Euer Ehren.
Hier liegt so eine schöne Loseblattsammlung herum, mit vielen
schneeweiß-chlorgebleichten sowie einigen (wenigen) grünen und auch roten
Seiten: Die Bibel in der Fassung von Bekanntgabe 22-West und Berichtigung
17-Ost, gültig ab 28.5.
>In der D_S_ 408 alter Fassung (hier: B 20) sind meine beiden Fälle im
>§ 26 abgehandelt,
Heute ist das der Punkt "Unregelmäßigkeiten an technischen Einrichtungen".
>der sich in sechs Zwischenüberschriften gliedert.
>Die zweite davon lautet "Störungen an Signalen"
408.0602 mit auf "Signale" verkürzter Überschrift, und zwar auf besagtem weißem
Papier.
>und umfasst die
>Absätze 10 bis 20. Absatz 17 trägt den Randvermerk "*Reißen von
>Stelleitungen* an Haupt- oder Vorsignalen" und beinhaltet Folgendes:
>"Reißt die Stelleitung eines Haupt- oder Vorsignals, hat sich der
>Bediener zu überzeugen, daß sich das Hauptsignal in Haltstellung und
>das Vorsignal in Stellung Vr 0 befindet. Bis dahin ist erforderlichen-
>falls nach Abs. 10 [*] oder 13 [**] zu verfahren. Sperre ist nach
>Anlage 10c Nr. 8 anzubringen."
Die Absatznummer ist jetzt 9, die Bezugsabsätze sind nunmehr statt 10 die 1 mit
Randstichwort "Haltstellung eines Hauptsignals nicht möglich" und statt 13 die
4 mit Randstichwort "Stellung 'Halt erwarten' oder 'Zughalt erwarten' nicht
möglich".
>[*] im Prinzip: Rückmelden über zwei Zugfolgeabschnitte beim gestörten
>Hauptsignal
"(1) Kann ein Hauptsignal nach Vorbeifahrt eines Zuges nicht wieder auf Halt
gestellt werden oder kommt es nicht vollständig in die Haltstellung..."
Wobei Rückmelden über zwei Zugmeldeabschnitte natürlich nur bei Blocksignalen
zutrifft und schon aus rein technischen Gründen erforderlich ist (Rück- bzw.
Vorblock nicht möglich).
>[**] mündliche Verständigung des Zuges beim gestörten Vorsignal.
"(4) Wird dem Bediener bekannt, daß ein Vorsignal zu einem Halt zeigenden
Hauptsignal nicht in die Stellung 'Halt erwarten' oder 'Zughalt erwarten'
kommt..."
>Klar ist jedenfalls, dass der Gesetzgeber der ESO 1959 auch jedes
>Signal als gestört verstanden wissen wollte, bei dem das gezeigte
>Signal*bild* nicht mit dem Stand der Bedieneinrichtung übereinstimmt.
Ich will es ja nicht zum Streit ausarten lassen, aber für mich ist der Fall
klar: Sollte der Draht reißen hat man sich davon zu überzeugen, daß der Löffel
waagerecht steht. Wenn er das tut (wofür das Kleinkunstwerk der Mechanik sorgen
sollte, einschl. Festlaufen des Antriebs zur Abwehr unbefugter Strippenzieher)
ist das eine handelsübliche Signalstörung.
Außerdem gilt im Zweifelsfall ohnehin "haben wir immer so gehandhabt".
>Und hier stimmt das Wollen des Gesetzgebers mal (selten genug) mit dem
>Sprachempfinden eines Durchschnittsbürgers überein.
Interessanter finde ich die Frage nach dem Gerechtigkeitsempfinden.
Wohlgemerkt, ich rede nicht mehr von Löffeln mit gerissenen Drähten.
-kl
> Wenn du noch stehst oder noch halten kannst, besteht noch die Moeglichkeit
> den Fdl zu rufen, um ihn zu bitten, das Zs1 oder 8 nochmals anzumachen.
Bei
> dem von dir angefuehrten Beispiel lohnt sich das auf jeden Fall.
Ja, unheimlich. Vor allem, wenn der Fdl auf mehrmalige Anfrage immer nur
sagte: "Du hast es doch gesehen, also kannst Du doch fahren." Dann bin ich
eben gefahren. Etwa 7 km. Auf Sicht.
:-)
mfg
Andre
> Noch interessanter wird das ganze, wenn es sich um eine Altbaustrecke
> handelt, die mit LZB ausgerüstet ist.
Warum? Geht das Ersatzsignal (das für LZB-Geführte Züge ohne Bedeutung
ist) aus, geht auch der LZB-Ersatzauftrag aus. Je nach Geschwindigkeit
und Standort des Zuges kommt man vor dem LZB-Halt oder dahinter zum
stehen. Im ersten Fall kann das Ersatzsignal (und damit der LZB-Ersatz-
auftrag) neu gegeben werden, im Zweiten Fall hat man einen LZB-Halt
überfahren und kommt ohnehin nur auf Befehl weiter.
(Das ganze hat allerdings wenig mit Alt-/Neu- oder Ausbaustrecke zu tun)
Tschüß
GERD
PS. Karl Ranseier ist tot. Demzufolge auch dein Name ungültig.
--
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auch Eisenbahn/Modellbahn in: BBS Chat Noir, 030/382 26 99
Achtung! Neue E-Mailadresse: G.Brets...@jpberlin.de
Tel. 030-6734583