Ich suche eine Klasse, in der sich ein Gesetzestext möglichst
unproblematisch setzen lässt. Also: automatische Paragraphen-, Absatz-
und vielleicht auch Satznummerierung, dazu Überschriften verschiedener
Wertigkeiten.
Diese Frage wurde lt. groups.google.com schon öfter gestellt und immer
mit Verweis auf jura.cls beantwortet. jura ist aber - wenn ich die
Beschreibung aus jura.dtx richtig gelesen habe - ein excellentes
Werkzeug zur Erstellung juristischer Hausarbeiten. Diese haben jedoch
ein völlig anderes Format als Gesetze selbst.
Gibts da was fertiges, oder muss ich selbst schaun, dass ich - dann
vermutlich aus den KOMA-Klassen, wg. deren guter Benutzerschnittstelle
- selbst was bastle?
--
>[Criss-Post & F'up2 in den Bodensatz des Usenet]
Hier ist nicht der Bodensatz, hier ist bereits die Untertasse.
Georg Roden und Michael Fesser in d.a.r.w.
> Hallo Gemeinde,
>
> Ich suche eine Klasse, in der sich ein Gesetzestext möglichst
> unproblematisch setzen lässt. Also: automatische Paragraphen-, Absatz-
> und vielleicht auch Satznummerierung, dazu Überschriften verschiedener
> Wertigkeiten.
[...]
> Gibts da was fertiges, oder muss ich selbst schaun, dass ich - dann
> vermutlich aus den KOMA-Klassen, wg. deren guter Benutzerschnittstelle
> - selbst was bastle?
Vermutlich gibt's nichts. Aber vielleicht hilft dir alnumsec.sty, das
habe ich mal geschrieben, um die Nummerierung wie in jura.cls mit
normalen Section-Befehlen zu ermöglichen. Dem kann man ohne Probleme
beibringen, vor \section-Nummern "§ " anzubringen und \subsections mit
() zu umfassen. Oder stattdessen von mir aus bei \paragraph und
\subparagraph, wenn du Abschnittsüberschriften verwenden willst.
Was Satznummerierung angeht kenne ich mich nicht aus. Aber ist das denn
üblich? Man zitiert zwar § 45 Abs. 9 Satz 2 StVO oder so, aber Sätze
zählen muss der geneigte Leser dann doch selber, oder?
Gruß, Frank
--
In der Zeit, in der man einen defekten Riegel derartig seziert hat, dass man
verlässlich bestimmte Speicherbereich als "heile" garantieren(!) kann, kann
man auch Pfandflaschen im Stadtpark sammeln, dass reicht dann für einen
doppelt so großen neuen Riegel. ;) [Jörg Rossdeutscher in d-...@l.d.o]
Das ist doch eine Aufgabe, die geradezu nach Automatisierung ruft :-)
In welcher Form liegt das Gesetz denn vor? Ist das schon eine Struktur
wie XML? Gibt es Gesetze überhaupt schon in XML? Wenn ja, wäre nur ein
relativ einfaches XSLT-Stylesheet notwendig, das man natürlich auch noch
für andere Gesetze weiterverwenden könnte. Ich habe so etwas für
Bescheide eines Amts geschrieben und die waren ein klein wenig
komplizierter gegliedert als ein Gesetz :-) Die Bedingung dafür wäre
allerdings, dass der Text des Gesetzes als "wohlgeformtes" XML vorliegt.
Stefan
.
Markus Kohm hat mal etwas mit Zielrichtung Vertrag gebastelt:
Message-ID:<7326223.p...@ID-107054.user.dfncis.de>
Du solltest aber noch ein
\makeatletter
\@addtoreset{paragraph}{subsection}
\makeatother
einfügen, damit die Absatzzählung nach jedem Paragraphen zurückgesetzt wird.
Die Formatierung kommt der eines Gesetzestextes zumindest nahe.
Satzzählung ist aber nicht vorgesehen.
Falk
Wie heiß es so schön: "judex non calculat". Das fängt offensichtlich
schon beim zählen an. In besseren Gesetzessammlungen finden sich deshalb
kleine hochgestellte Zahlen an den Satzanfängen.
Gruß, Falk
Dann würde ich mal nach "LaTeX bible" googeln. Das ist das einzige
Buch, in dem ich sowas kenne.
Übrigens tun sie es doch, das calculare, allerdings ziemlich wirr. Mir
ist noch keine krankere Möglichkeit aufgefallen, wie man eine
"Textaufgabe" lösen kann, als die Radbruchsche Formel... Aber das ist
zum Glück hier völlig Off topic.
Grüße an die Küste,
Bisher: txt bzw. sxw mit Formatvorlagen. Letzteres soll doch so ne Art
XML sein? Beim Betrachten sieht es aber sehr binär aus.
Ob ich den reinen Text jetzt aber mit LaTeX-Environments oder XML-Tags
auszeichne, wäre eher egal.
Das grundlegende Problem wäre aber immer noch nicht gelöst. Auch ein
XSLT-Stylesheet, das das XML nach LaTeX transformiert, muss ja eine
Klasse verwenden. Und genau die suche ich :-)
--
Das ist uebrigens nicht wahr und ganz gemein. Die
demoskopische Hauptzielgruppe von "Focus" sind Maenner
aus dem gehobenen Mittelstand zwischen 40 und 65
(IQ, nicht Alter). Andreas Kabel in d.e.s.d.
Das SXW-Format ist eigentlich eine ZIP-Datei, die man auch
entpacken kann. Im Inneren sollte dann etwas Lesbares stehen.
> Ob ich den reinen Text jetzt aber mit LaTeX-Environments oder XML-Tags
> auszeichne, wäre eher egal.
Ich hatte nur gehofft, dass bereits eine XML-Quelle zur Verfügung
steht. Eigentlich müsste man ein Gesetz erlassen, nach dem alle Gesetze
ab sofort im OpenDocument-Format erscheinen müssen :-)
> Das grundlegende Problem wäre aber immer noch nicht gelöst. Auch ein
> XSLT-Stylesheet, das das XML nach LaTeX transformiert, muss ja eine
> Klasse verwenden. Und genau die suche ich :-)
Die Klasse ist doch dann relativ egal. Den einzelnen Ebenen
des Gesetzes kann man doch beliebige Formatierungen zuordnen
und diese auch zentral ändern. Ich habe mir früher mal für das
BDSG solche Formatierungen geschrieben, aber ich komme da gerade
nicht heran. Die Klasse war einfach scrartcl.
Stefan
.
>> Ich suche eine Klasse, in der sich ein Gesetzestext möglichst
>> unproblematisch setzen lässt. Also: automatische Paragraphen-, Absatz-
>> und vielleicht auch Satznummerierung, dazu Überschriften verschiedener
>> Wertigkeiten.
>
> Das ist doch eine Aufgabe, die geradezu nach Automatisierung ruft
> :-)
Das dachte ich auch einmal, als ich eine Vereinssatzung gesetzt
habe. Die Lösung ist aber schwieriger, als man zunächst denkt...
Das Problem war zunächst, daß man die Gliederung des Texts nicht
einfach durchzählen kann, weil Gesetze immer wieder ergänzt werden mit
Zählungen wie "§~315\,c" oder Absatz "(1\,a)". Deshalb kann man weder
die Paragraphen noch die Absätze trivial durchzählen lassen. Es
reicht auch nicht, nur die Überschriften umzudefinieren und allen
Überschriften ein "§" voranzustellen. Das ist nur für kleine private
Verträge ausreichend. Nur die Satz-Zählung (hochgestellte Ziffern à la
Schönfelder) innerhalb eines Absatzes kann man automagisch durchlaufen
lassen.
Außerdem sind nicht alle Gesetze gleich tief untergliedert. Das BGB
ist z.B. tiefer gegliedert als das SGB\,VII. Daran hängt dann wiederum
die Gestaltung des Inhaltsverzeichnisses. Auch für den Index bräuchte
man eine eigene Lösung... usw., usf. Querverweise zu anderen Texten in
derselben Sammlung (bei mehreren Gesetzen in einem Dokument) müßten
auch möglich sein...
Die professionellen Lösungen sind schon ziemlich gut gemacht. ;-)
Ich bin deshalb damals pragmatisch bei einer sehr einfachen händischen
Lösung stehengeblieben, mit der ich nur einzelne Paragraphen und
Absätze auszeichnen kann, weil ich leider keine Zeit hatte, das ein
für alle Mal in LaTeX zu lösen. :-( Denn so ein Paket gibt es noch
nicht. Ein Auszug:
----------------------------------------------------------------------
[...]
\newcommand{\sect}[3]{\noindent\textbf{\S\,#1~#2} #3\par\vspace{1em}}
\newcommand{\subsect}[1]{#1\par}
[...]
\sect{1}{\label{1}Name, Sitz und Geschäftsjahr}{
\subsect{(1) \textsuperscript{1}Der Verein führt den Namen "`..."'
und soll in das Vereinsregister eingetragen werden.
\textsuperscript{2}Nach seiner Eintragung führt er den Zusatz
"`e.\,V."' zu seinem Namen.}
\subsect{(2) Der Verein hat seinen Sitz in ...}
\subsect{(3) Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.}
}
----------------------------------------------------------------------
> In welcher Form liegt das Gesetz denn vor? Ist das schon eine Struktur
> wie XML? Gibt es Gesetze überhaupt schon in XML?
Ich hatte mal einen Bericht zur Erstellung von Loseblattausgaben beim
Otto Schmidt-Verlag gelesen. Das wird "natürlich" professionell mit
XML gemacht, auch weil es das zukunftssicherste Format ist. Ob man die
Texte gleich in XML beziehen kann, weiß ich nicht. Die ultimative
Quelle wäre der Bundesanzeiger-Verlag, der das Bundesgesetzblatt
herausgibt, und das wird mit irgendeinem DTP-Programm erstellt
(QuarkXPress für Mac war das IIRC). Im Zweifel müßte man die Texte
händisch mit XML auszeichnen.
Der Bundesanzeiger-Verlag führt auf seiner Website übrigens eine
Umfrage durch, welche Formate außer PDF von den Nutzern noch gewünscht
werden. Als ich das letzte Mal dort nachsah, führten DOC und TXT
ziemlich klar, aber HTML war auch im Angebot. Man kann dort mit
abstimmen. Vielleicht wird es ja noch etwas mit HTML.
> Wenn ja, wäre nur ein relativ einfaches XSLT-Stylesheet notwendig,
> das man natürlich auch noch für andere Gesetze weiterverwenden
> könnte. Ich habe so etwas für Bescheide eines Amts geschrieben und
> die waren ein klein wenig komplizierter gegliedert als ein Gesetz
> :-)
Unterschätze das bitte nicht. Es gibt nichts Unsystematischeres als
Gesetzestexte. Jedes Gesetz ist anders gegliedert (s.o.), der formale
Aufbau ist mitunter ziemlich komplex. Die Gliederungsebenen werden
ganz unterschiedlich bezeichnet. Ein Bescheid oder ein Fragebogen für
ein Amt ist dagegen meistens sehr einfach gegliedert. Und hier wäre ja
auch eine allgemeine Lösung gesucht und keine maßgeschneiderte
Schablone nur für einen Zweck. Die Wirklichkeit ist in diesem Fall
wahrscheinlich zu vielgestaltig, um sie in eine solche Schablone
(=documentclass) zu zwingen. Aber für einfache kleine Verträge,
Testamente etc. kann man sowas ganz sicherlich "bauen". Ich bezweifle
aber, ob das "nur in LaTeX" zu machen ist. Ausgangspunkt für die
Verlage ist, wie gesagt, eine XML-Datenbasis, die wahrscheinlich
selbst erstellt ist.
Hinzu kommt die hohe Dynamik der Texte. Auch hierfür (Nachverfolgen
von Gesetzesänderungen) bräuchte man eine automatisierte
Lösung. Schaut Euch doch einmal die Lösung an, die z.B. beim
Beck-Verlag seit einiger Zeit Verwendung findet. Das ist m.E. alles
andere als trivial.
Übrigens sind alle Textausgaben voller Fehler, aber das nur am
Rande. Auch das scheint mir eher auf händische Arbeitsweise beim
Erfassen der Texte hinzuweisen.
Jürgen.
1. Eine Klasse für Gesetzestexte, von AGBG (ich weiß, gibt's nicht
mehr) bis ZPO. Der ordentliche Satz ist ansich schon kompliziert, aber
abgefahren wird's im Steuerrecht. Mir scheint, dass in vielen Fällen
Gesetzestexte der komplizierteren Art ausschließlich per Hand gesetzt
werden können.
2. Einfache Gesetzestexte. Hier kommt es darauf an, wofür man den Text
benötigt. In meinem Fall ist das Gesetz nicht lang, aber so oft
geändert und so voller Verweise, dass man es schlichtweg nicht mehr
lesen kann (VerkaufprospektG m. Verweisen auf BörsenG und
AusführungsVO, Übersicht: www.bafin.de). Ich behelfe mir mit eigenen
konsolidierten Versionen, hoffe, dass ich alle Änderungen mitkriege
und es wäre sehr hilfreich, eine Satzhilfe für Latex zu haben.
3. Verträge: Verträge haben eine Überschrift (unproblematisch), ein
Rubrum (wer, vertreten durch wen, schließt wann mit wem, vertreten
durch wen noch, einen Vertrag folgenden Inhalts; es müßte eine
Möglichkeit geben, die Liste der Parteien zu verlängern, denn
manchmal hat man zehn Parteien, die sich auf einen Vertrag einigen) und
dann kommt der Text mit den Gliederungen § Überschrift; Absätze,
ggf. (ungern) Unterabsätze. Der Text besteht aus Sätzen, die gerne
durch eine hochgestellte Ziffer nummeriert werden, außer wenn der
Absatz aus lediglich einem einzigen Satz besteht.
Hm. Das ist so eine Art Pflichtenheft. Ich kanns aber nicht selbst.
Also nur so als Anregung...
Gruß aus der Keksdose
> Hm. Das ist so eine Art Pflichtenheft. Ich kanns aber nicht selbst.
> Also nur so als Anregung...
Ja, danke. Ich kann Dir nur zustimmen, Keks Dose, Du hast die
Anforderungen zutreffend beschrieben. Nun ist es aber so, daß in einem
freien Softwareprojekt keine "Auftragsarbeiten" angenommen werden.
Wenn sich also kein Jurist findet, der das ein für alle Mal löst, wird
es wahrscheinlich sonst keiner machen. So war es ja auch bei
jura.cls. Ich habe, wie gesagt, selbst keinen Bedarf mehr für eine
"große Klasse" für Gesetzestexte, die "alles" kann, weil unsere
Satzung auf längere Frist hinaus nicht mehr geändert wird. Deshalb
kann ich mit meinem kleinen Hack nomos.sty ganz gut leben.
Jürgen.
> Ja, danke. Ich kann Dir nur zustimmen, Keks Dose, Du hast die
> Anforderungen zutreffend beschrieben. Nun ist es aber so, daß in einem
> freien Softwareprojekt keine "Auftragsarbeiten" angenommen werden.
> Wenn sich also kein Jurist findet, der das ein für alle Mal löst, wird
> es wahrscheinlich sonst keiner machen. So war es ja auch bei
> jura.cls. Ich habe, wie gesagt, selbst keinen Bedarf mehr für eine
> "große Klasse" für Gesetzestexte, die "alles" kann, weil unsere
> Satzung auf längere Frist hinaus nicht mehr geändert wird. Deshalb
> kann ich mit meinem kleinen Hack nomos.sty ganz gut leben.
>
> Jürgen.
Auf jeden Fall sieht's gut aus. Wenn ich mal einen längeren Vertrag
schreiben muss, werde ich diesen netten Hack benutzen.
Ansonsten habe ich tatsächlich die Erfahrung gemacht, dass die
Anforderungen von Juristen an Texte in den Ohren von Nicht-Juristen
ziemlich seltsam klingen.
Wenn ich schon kein Latex kann (ich behelfe mir meistens mit Lyx), dann
muss ich wohl auf andere Art irgendwas beitragen. Das Posting oben war
ein Versuch, jemandem, dem die Codiererei Spass macht, genauer zu
erklären, worauf es tatsächlich ankommt für den professionellen
Einsatz. Ein Paket für Gesetzestexte mit einer Maximallösung wird's
sicherlich nicht so schnell geben, aber kleinere Lösungen wie Deine
sind, um es nochmal zu sagen, für Leute wie mich (Anwalt, der davon
lebt, dass ihn seine Mandanten bei Google finden, ohne sich erst durch
einen Haufen Postings in irgendwelchen Listen zu wühlen) wertvoll.
Herzlichen Dank.
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>> Ich habe, wie gesagt, selbst keinen Bedarf mehr für eine "große
>> Klasse" für Gesetzestexte, die "alles" kann, weil unsere Satzung
>> auf längere Frist hinaus nicht mehr geändert wird. Deshalb kann ich
>> mit meinem kleinen Hack nomos.sty ganz gut leben.
> Auf jeden Fall sieht's gut aus. Wenn ich mal einen längeren Vertrag
> schreiben muss, werde ich diesen netten Hack benutzen.
Danke. Das reicht völlig aus, um drei, vier Seiten elementar
auszuzeichnen. Ich habe meine damalige Lösung übrigens leicht ergänzt
online gestellt unter:
http://www.juergenfenn.de/tex/nomos.sty
http://www.juergenfenn.de/tex/nomos.pdf
HTH.
> Ansonsten habe ich tatsächlich die Erfahrung gemacht, dass die
> Anforderungen von Juristen an Texte in den Ohren von Nicht-Juristen
> ziemlich seltsam klingen.
Auf jeden Fall. Allein die Idee, einen Text mit 7 cm Rand links zu
setzen, hat hier mitunter schon zu mehrtägigen Diskussionen
geführt. ;-) Hinzu kommt, daß die Gestaltung juristischer Textausgaben
kaum bekannt ist. Und inwieweit man z.B. das genaue Layout des
Schönfelder nachbilden dürfte oder was an dessen Ausstattung rechtlich
geschützt ist, ist mir auch nicht bekannt.
> Das Posting oben war ein Versuch, jemandem, dem die Codiererei Spass
> macht, genauer zu erklären, worauf es tatsächlich ankommt für den
> professionellen Einsatz.
Schon klar.
> Ein Paket für Gesetzestexte mit einer Maximallösung wird's
> sicherlich nicht so schnell geben,
Wirklich spannend wäre eine Lösung auf Grundlage von XML, so daß LaTeX
nur noch zum Setzen verwendet wird. Aber: Nicht trivial. Und
wahrscheinlich nur selten gebraucht.
Jürgen.