ich wollte soeben ein Notebook bei Dell Deutschland
bestellen allerdings liefern die nicht nach Luxemburg.
Nur Dell Belgien liefert nach Luxemburg aber die sind leider was die
Preise anbelangt teurer :(
Wenn ich ne deutsche Adresse angeben würde dann wäre es laut Dell
Deutschland
kein Problem. Nun, leider kenn ich niemanden in Deutschland persönlich
der für mich das Notebook entgegennehmen würde und anschliesslich
weiter nach Luxemburg versenden würde.
Hat vielleicht jemand ne Idee wie man das am besten und sicher
hinbekommt ?
Natürlich im Usenet würde sich bestimmt jemanden finden der das
Notebook entgegen nehmen würde, aber ob ers dann auch weitersendet....
;)))
Hmm...ne andere Idee wäre einen Händler zufinden der Dell Produkte
anbietet und nach Luxemburg liefert. Hab aber noch keinen gefunden :(
Oder wenn ich einen Händler fragen würde ob er für mich die Bestellung
macht und dann das Notebook weitersendet ?
Hmmm.....ist das überhaupt eigentlich alles legal ??
Wäre echt dankbar für jeden Rat...
Marc
[...]
> ich wollte soeben ein Notebook bei Dell Deutschland
> bestellen allerdings liefern die nicht nach Luxemburg.
> Nur Dell Belgien liefert nach Luxemburg aber die sind leider was die
> Preise anbelangt teurer :(
[...]
Hm, das wird bei Dell Deutschland schon Methode haben, dass die nicht nach
Luxemburg verschicken. Immerhin würden sie der belgischen Zweigstelle das
Geschäft abnehmen...
Die Frage bleibt, wie schon Jaque schrieb, ob Du denn Support von Dell in
Luxemburg bekommst. Und auf den würde ich bei einem solchen Teil einfach
nicht verzichten wollen ;-)
Gruß
Jan
Bist du sicher, dass du die unterschiedliche Sätze für
BTW/TVA/USt berücksichtigt hast?
Belgien ist brutto wegen der 21% oft nur auf den ersten
Blick teurer.
John
und wenn man Endverbraucher ist bleibt es damit ja auch teuerer, oder?
Oder versteh ich weas falsch?
Peter
John Falk schrieb:
Wenn du in Belgien bestellst und das Ding nach Luxemburg geliefert
wird, zahlst du nicht die belgische Mehrwertsteuer (BTW)
Es liegt dann jedoch in deiner Verantwortung, welche Einfuhrumsatzsteuer
du melden und zahlen musst.
Wie das zwischen den beiden Ländern genau geregelt ist, kann ich nicht sagen.
John
Das mit der Mehrwertssteuer ist geklärt, ich muss wenn ich
in Luxemburg das Notebook in Belgien bestelle nur die Mehrwertssteuer
meines Landes bezahlen, das heisst 16% und nicht wie Belgien 21%.
Allerdings sind die Preise dann immer noch teurer...
Beispiel :
Deutschland:
1,80MHZ Pentium 4 Mobile Prozessor = +216 Euro
1x 512 MB PC 2100 DDR-SDRAM, 266 MHz = +350 Euro
Belgien:
1,80MHZ Pentium 4 Mobile Prozessor = +529 Euro
1x 512 MB PC 2100 DDR-SDRAM, 266 MHz = +455 Euro
Wie ihr seht sind die Preisunterschiede enorm, auch dann immer noch
wenn man nur mit einer Mehrwertssteuer von 16% rechnet.
Das beste ist allerdings folgendes :
Deutschland:
8x DVD ROM & 16/10/24 CD-RW Combolaufwerk = +EUR 75,00
Belgien:
8x DVD ROM & 16/10/24 CD-RW Combolaufwerk = +410,00 EUR
Yippie Yeahhh.....
Ich kauf wohl doch ein Toshiba...
>Wenn du in Belgien bestellst und das Ding nach Luxemburg geliefert
>wird, zahlst du nicht die belgische Mehrwertsteuer (BTW)
>Es liegt dann jedoch in deiner Verantwortung, welche Einfuhrumsatzsteuer
>du melden und zahlen musst.
>Wie das zwischen den beiden Ländern genau geregelt ist, kann ich nicht sagen.
_ich weis en nicht mehr genau, aber ich dachte gehört zu haben_:
Ahm ... also, so viel ich weis, sind beide Länder Mitglieder in der
EU. Und so viel ich weiter weis, muss er keine Einfuhrumsatzsteuer
_mehr bezahlen, sondern seit nicht allzulanger Zeit gilt der
Steuersatz des Landes des Erwerbs. Die einzige Ausnahme ist der Erwerb
von KFZ.
Diese Regelung wurde eingeführt, damit der Verbraucher, der ja
hauptsächlich von dem Zusammenwachsenden Europa und der damit
verbundenen Einführung des Euros profitiert nicht allzu grosse
Vorteile hat, wenn er die günstigere Tomaten in Spanien und seinen
Kopfsalat günstiger in den Niederlanden einkauft (wer es nicht merkt,
dass ist Ironie).
Das allerdings die EU-Fahrzeugimporteure eine solch grosse Lobby
haben, das KFZ von dieser Regelung ausgenommen bleiben, hat mich schon
gewundert.
Gruß Christoph
--
Technisches Beratungsbüro Christoph A. Ullrich
Supervision für Montage und Inbetriebnahme, Projektmanagement im In-
und Ausland, Bauleitung und Technisches Consulting,
Elektroprojektierung
> Erstmal danke für die Antworten.
>
> Das mit der Mehrwertssteuer ist geklärt, ich muss wenn ich
> in Luxemburg das Notebook in Belgien bestelle nur die Mehrwertssteuer
> meines Landes bezahlen, das heisst 16% und nicht wie Belgien 21%.
> Allerdings sind die Preise dann immer noch teurer...
Wieso fährst Du nicht einfach nach Deutschland?
Oder lässt man dich nicht Ausreisen? :-)
Dürfte doch nicht so schwer sein hier einen Händler zu finden bei dem Du
das NB kaufst (Notfalls in Bar) und dann nach Luxemburg ausführst.
>Das mit der Mehrwertssteuer ist geklärt, ich muss wenn ich
>in Luxemburg das Notebook in Belgien bestelle nur die Mehrwertssteuer
>meines Landes bezahlen, das heisst 16% und nicht wie Belgien 21%.
>Allerdings sind die Preise dann immer noch teurer...
So, jetzt wollte ich es genau wissen ...
Genau nachlesen unter http://darwin.inf.fu-berlin.de/2001/29/TeilD.pdf
Digitale Dissertation in der FU Berlin von Martin Cyran :
Steuerpolitik zwischen nationaler Souveränität und europäischer
Integration: Das Beispiel Harmonisierung der Umsatzsteuer
Ich erlaube mir zu zitieren:
Kapittel: "ab. Direktverkäufe
Abweichend vom Bestimmungslandprinzip ist die Behandlung der
Direktkäufe von privaten Endverbrauchern geregelt. Bei diesen Umsätzen
gilt grundsätzlich das Ursprungslandprinzip. Bei privaten
Endverbrauchern macht es damit umsatzsteuerlich keinen Unterschied
mehr, ob sie Waren in Rom oder Berlin kaufen. Sie zahlen die
Umsatzsteuer des Ursprungslandes. Diese Abweichung läßt das
Steueraufkommen aus den Direktkäufen dem Ursprungsland zufließen,
obwohl die Waren im Bestimmungsland verbraucht werden.
Die Mitgliedstaaten dulden die Verlagerung des Steueraufkommens aus
zwei Gründen. Erstens erleben die Bürger Europas dadurch ein Stück
Integration: sie müssen Waren aus einem anderen Mitgliedsland, die sie
in ihr Heimatland bringen, nicht mehr an der Grenze versteuern.
Zweitens handelt es sich bei diesen Verkäufen um wirtschaftlich nicht
bedeutende Umsätze. Die Anwendung des Ursprungslandprinzips bei
Direktkäufen gilt jedoch nicht uneingeschränkt. Die Fahrzeugindustrie
fürchtete die Gefahr von großen Wettbewerbsverzerrungen beim Verkauf
von neuen Fahrzeugen (Pkw, Boote u. Luftfahrzeuge) und machte ihren
Einfluß dahingehend geltend, daß für die innergemeinschaftlichen
Lieferungen von neuen Fahrzeugen nun weiterhin das
Bestimmungslandprinzip gilt. Die Furcht vor Veränderungen beim
Kaufverhalten der privaten Endverbraucher war so groß, daß die
gemeinsamen Regelungen selbst diese Nichtunternehmer wie Unternehmer
behandeln, wenn sie ein neues Fahrzeug an einen Abnehmer in einem
anderen Mitgliedstaat verkaufen. Die privaten Endverbraucher bzw.
Nichtunternehmer gelten in diesen Fällen als Unternehmer und können
einen eingeschränkten Vorsteuerabzug geltend machen.
Der Verkauf des Fahrzeugs ist im Ursprungsland steuerfrei.
Aber der private Endverbraucher im anderen Mitgliedstaat muß den
Erwerb dieses neuen Fahrzeugs im Bestimmungsland wie ein Unternehmer
versteuern (Fahrzeugeinzelbesteuerung)."
Kapitel "ac. Versandhandel
Beim Versandhandel wollten die Mitgliedstaaten größere Wettbewerbsvor-
bzw. nachteile verhindern und schufen eine in der Fachliteratur wegen
ihrer Kompliziertheit stark umstrittene Sonderregelung. Die
Unternehmen sind danach bei Überschreiten einer Lieferschwelle
verpflichtet, ihre innergemeinschaftlichen Versendungslieferungen im
Bestimmungsland zu versteuern. Die Lieferschwelle wird allerdings in
den Mitgliedstaaten unterschiedlich definiert, und ein Optionsrecht
für den Ort der Leistung erlaubt den Unternehmen, diese Art von
Umsätzen entweder im Ursprungsland oder im Bestimmungsland
mit der Umsatzsteuer zu besteuern. Mit dieser Sonderregelung
verhindert die Gemeinschaft, daß ein Unternehmen aus einem
Mitgliedsland mit geringem Steuersatz Waren an private Endverbraucher
in anderen Mitgliedsländern mit höherem Steuersatz günstiger anbietet
als die inländische Konkurrenz. Gleichzeitig verhindert das
Optionsrecht der Sonderregelung, daß Unternehmen aus einem
Mitgliedsland mit hohem Steuersatz gegenüber der heimischen Konkurrenz
benachteiligt wird, wenn es seine Waren privaten Endverbrauchern im
Mitgliedsland mit geringerem Steuersatz anbietet. Mögliche
Wettbewerbsverzerrungen im innergemeinschaftlichen Versandhandel
sollen mit dieser Sonderregelung vermieden werden."
Vielen Dank für die ausführliche Klarstellung.
Kein Wunder, dass man da durcheinanderkommt...
John
> Das allerdings die EU-Fahrzeugimporteure eine solch grosse Lobby
> haben, das KFZ von dieser Regelung ausgenommen bleiben, hat mich schon
> gewundert.
Damit sichern die 23.000 Neuwagenhändlern in D die Existenz. Die USA mit
3mal mehr Einwohnern hat nur 21.000 Neuwagenhändler. Ausserdem bekommt jeder
VW-Händler in D, bei einen Neuwagenkauf 2000,-DM, wenn er von einem Kunden
seines Einzugsbereichs gekauft wird. Auch dann, wenn er in einem anderen
Gebiet gekauft wird. Deswegen fragen die auch erstmal wo der Kunde herkommt.
Das braucht er dann um sein Angebot zu kalkulieren. Kommt er aus der Nähe,
wird es billiger.
ciao
Dell Deutschland hat mit soeben empfohlen ich soll als Lieferadresse
eine Spedition in Deutschland angeben die das ganze dann weitersenden
nach Luxemburg.
Hmm....mal gar keine so dumme Idee....auch für Einkäufe in andern
Ländern (USA,usw) wo der Händler nicht direkt ins Ausland liefert.