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Y-Kabel-Fragen

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Andreas Keppler

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Feb 12, 2020, 9:14:48 AM2/12/20
to
Hallo,

gibt es stromseitig Probleme wenn man mittels Y-Kabel an einem
USB2.0-Notebook einen externen USB 3.0 MDisc-Brenner anschließt, der 0.8 A
benötigt, das Datenkabel am Notebook einsteckt und den anderen USB-Stecker
des beim Brenner mitgelieferten Y-Kabels in ein externes USB-Netzteil statt
am Notebook anschließt?

Können die Massedifferenzen (ein Stecker im Notebook, der andere im
Netzteil) Probleme bringen?

Beide USB-Stecker am Notebook meiner Frau einstecken möchte ich nicht, da
ich mir früher über Y-Kabel schon einmal den USB-Port eines Notebooks
gegrillt hatte, da dieser wohl nur insgesamt für zwei USB-Buchsen 0.5 A
lieferte und nicht jede einzelne 0.5 A.

Danke!

Gruß
Andreas

Marcel Mueller

unread,
Feb 12, 2020, 1:49:39 PM2/12/20
to
Am 12.02.20 um 15:14 schrieb Andreas Keppler:
> gibt es stromseitig Probleme wenn man mittels Y-Kabel an einem
> USB2.0-Notebook einen externen USB 3.0 MDisc-Brenner anschließt, der 0.8 A
> benötigt, das Datenkabel am Notebook einsteckt und den anderen USB-Stecker
> des beim Brenner mitgelieferten Y-Kabels in ein externes USB-Netzteil statt
> am Notebook anschließt?

Nein.

Bei USB 3 sollte das aber eigentlich nicht erforderlich sein. Das kann
von Haus aus genug Strom.

Kann das Notebook aber nur USB 2, dann ist das die /einzige zulässige/
Betriebsart.


> Beide USB-Stecker am Notebook meiner Frau einstecken möchte ich nicht, da
> ich mir früher über Y-Kabel schon einmal den USB-Port eines Notebooks
> gegrillt hatte, da dieser wohl nur insgesamt für zwei USB-Buchsen 0.5 A
> lieferte und nicht jede einzelne 0.5 A.

Y-Kabel sind grundsätzlich nicht zulässig zur Erhöhung des Strombedarfs.
Das ist Makulatur und Kundentäuschung.
Derartiges war in der USB-Spezifikation niemals vorgesehen. Man kann
damit aber in Einzelfällen die nie ganz vollständigen Prüfungen der
USB-Ports umgehen und die Ports dann außerhalb der Spezifikation betreiben.

USB2 Ports liefern nämlich die /0,5A nur auf Anfrage eines angemeldeten
USB-Geräts mit anschließender Genehmigung durch den USB-Host/. Ohne
Genehmigung gibt es nur 0,1A, und ohne Anmeldung eines Geräts AFAIK noch
weniger. Es ist also vollkommen klar, dass der zweite Stecker ohne ein
zugehöriges, /zweites USB Gerät/ keinen nennenswerten, zusätzlichen
Strom bekommt. Und selbst wenn es ein solche Fake-Gerät gäbe, könnte der
Host das Ablehnen, weil z.B. zwei Ports zusammen ein bestimmtes
Kontingent nicht überschreiten dürfen.
Wie genau die Controller die Einhaltung all dieser Regeln kontrollieren,
ist eine andere Sache; das ist nämlich Aufwand. Von sehr streng bis gar
nicht ist da alles dabei. Bei letzterem kann es auch mal zu Schäden kommen.


Aber es ist natürlich nicht verboten, dass ein USB-Gerät ein eigenes
Netzteil hat. Und es ist auch nicht verboten, dass das Gerät als
Steckverbinder zu diesem Netzteil den gleichen Stecker wie USB benutzt.
Jetzt erkennt man die Grauzone dieser Kabel und warum die avisierte
Betriebsart die einzig zulässige ist.


Marcel
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