Am 04.07.18 um 06:59 schrieb André Berger:
> * Stefan Krieg (2018-06-24, 18:41):
> Das sieht wirklich sehr gut aus, aber weil die Server in den USA
> stehen, gibt es Bedenken. Aber die rechtliche Gültigkeit das Ganzen
> ist meines Erachtens insgesamt noch völlig unklar, das muss ein
> Anwalt beurteilen!
Der wird Dir sagen, dass so etwas in D und/oder A nicht juristisch als
Signatur anerkannt ist und damit nicht "gerichtsfest".
In A heisst das Handysignatur, in D z.B.
<
https://www.secrypt.de/loesungen/handy-signatur/>
das ist "gerichtsanerkannt".
Techniker und Juristen reden da seit Jahren aneinander vorbei.
addio
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