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Commodore GmbH - Geruechte

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Wolfgang Trompetter Germany

unread,
Dec 10, 1992, 9:26:24 AM12/10/92
to

Wie wir heute erfahren haben, verbreitet BBM Braunschweig Geruechte,
Commodore sei "pleite". Hierzu unser Statement:

BBM ist von Seiten Commodore vorlaeufig "gesperrt" worden. Der genannte
Haendler bekommt zur Zeit keine Produkte mehr - und ist demzufolge vorlaeufig
nicht lieferfaehig.

Wir gehen davon aus, dass BBM - um sich selbst zu schuetzen - Aussagen in
diese Richtung trifft. Aussagen, Commodore koenne in Zukunft Waren nur noch
gegen Vorkasse liefern, uebertraegt BBM von sich auf andere Haendler.

Wir weisen explizit darauf hin, dass es sich hierbei um geschaeftsschaedigende
Aussagen handelt, gegen die wir uns vorbehalten, gerichtliche Schritte einzu-
leiten.

Fuer Rueckfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfuegung.

gez. Helmut Jost
Geschaeftsleitung

gez. Karola Bode
Marketing/Presse

Ralph Schmidt

unread,
Dec 11, 1992, 4:33:04 AM12/11/92
to
tr...@cbmger.de.so.commodore.com (Wolfgang Trompetter Germany) writes:


>Wie wir heute erfahren haben, verbreitet BBM Braunschweig Geruechte,
>Commodore sei "pleite". Hierzu unser Statement:

>BBM ist von Seiten Commodore vorlaeufig "gesperrt" worden. Der genannte
>Haendler bekommt zur Zeit keine Produkte mehr - und ist demzufolge vorlaeufig
>nicht lieferfaehig.

da BBM anscheinend zahlungsunfaehig ist und das nennt man in altdeutsch
******:-B

Regards...
--
Ralph Schmidt la...@uni-paderborn.de
University of Paderborn (Germany)

Ludger Solbach

unread,
Dec 11, 1992, 6:53:03 AM12/11/92
to
Hallo!

Die Sache mit BBM stoert mich nicht weiter, ich bin eh noch sauer
auf die Jungs. Ich habe dort mal 'ne Quantum LPS 52 S bestellt,
unter der Voraussetzung, dass die Platte lieferbar ist.
Trotz Anrufen hatte ich nach 8 Wochen immer noch keine :( .

Soviel zu BBM!
Ciao, Soulman
--
//
// Only Amiga makes it possible!
\X/
Ludger Solbach, Grimmestr. 5, 4790 Paderborn, 05251/65281
Hauptstr. 122, 5768 Sundern, 02933/6201
email: sou...@pbinfo.uni-paderborn.de

Ich denke, also bin ich. Es werde Licht! (Dark Star)

Andreas M. Kirchwitz

unread,
Dec 11, 1992, 11:05:42 AM12/11/92
to
In <1g9v5q...@uni-paderborn.de> tr...@uni-paderborn.de (Matthias Scheler) writes:

>Solche Sachen gehoeren aber EINDEUTIG nach de.comp.sys.amiga.advocacy, dafuer
>haben wir die Gruppe ja aufgemacht.

Jaja, schon richtig. Aber diese Newsgroup ist auf einigen Systemen wohl
noch nicht eingerichtet worden. Zumindest wir hier (TU Berlin) haben
keine solche Newsgroup. (Unis sind da manchmal etwas traeger als die
Freaks mit ihren Amiga-Kisten :-)

Insofern solltest Du zu diesem Zeitpunkt niemandem deswegen einen Vorwurf
machen. Ab '93 darfst Du meckern :-)

Tschau, Andreas
--
IRC-Nick: | Andreas M. Kirchwitz, Seesener Str. 69, W-1000 Berlin 31, Germany
`bonzo' | Phone: +49 (0)30 873376, Mail: amk@{zikzak.in|cs.tu|fu}-berlin.de

Wilhelm Stiefelhagen

unread,
Dec 21, 1992, 4:07:29 AM12/21/92
to
In <5an9s*y...@kbsaar.saar.de> fj...@kbsaar.saar.de (Franz-Josef Reichert) writes:

>In article <1gpet7...@rs1.rrz.Uni-Koeln.DE>, Wilhelm Stiefelhagen writes:

>> > Was nichts daran ändert, daß auch so ein rechtsgültiger
>> >Kaufvertrag zustandekommt. An die Schriftform ist der nämlich
>> >nicht gebunden.
>>
>> Wenn muendliche Absprachen zugunsten des Verkaeufers (Kunde muss Ware
>> abnehmen) rechtsgueltig sind, dann wohl auf jeden Fall auch die gleichzeitig
>> muendlich abgetroffenen Absprachen zugunsten des Kaeufers (Lieferfrist).

> Daß die Ware von einer Seite geliefert und von
>der anderen Seite abgenommen werden muß, ist vielmehr ein
>grundlegender Wesenszug des Kaufvertrags, der keiner ausdrücklichen
>Bestätigung mehr bedarf. Eine Lieferfrist sollte man sich immer
>schriftlich bestätigen lassen, da es sich hier eindeutig um eine
>Zusatzvereinbarung handelt, bei deren gerichtlicher Überprüfung man
>ansonsten in Beweisnot geraten könnte.

Sicher sollte man sich das bestaetigen lassen. Aber genauso wie die
Abnahme ein wesentlicher Bestandteil des Kaufvertrages ist, so ist
auch die (in endlicher Zeit erfolgende) Lieferung ein wesentlicher
Bestandteil.

>> Die meisten Haendler haben aber irgendeinen Passus in ihren allgemeinen
>> Geschaeftsbedingungen, dass muendliche Absprachen der schriftlichen
>> Bestaetigung beduerfen (obwohl diese Klausel vielleicht eh nicht einer
>> gerichtlichen Ueberpruefung standhaelt, denn um Vertragsbestandteil
>> zu werden muessen diese Bedingungen (zumutbar) zugaenglich sein, und
>> dann merkt der Kaeufer eh, dass alle muendlichen Zusagen Geschwaetz
>> des Verkaeufers sind).

> Richtig. Im Falle einer telefonischen (Erst-) Bestellung
>hätte man allerdings gute Chancen, daß die AGB's des Verkäufers
>_nicht_ gelten. Wer liest die schon von A-Z am Telefon vor?

Deswegen moegen viele Haendler diese Art der Bestellung auch nicht
besonders..

>> > Du bist an einen Kaufvertrag gebunden, wenn Du
>> >ihn abgeschlossen hast. Sonst natürlich nicht. Das schließt ein,
>> >die Ware abzunehmen und den Kaufpreis zu bezahlen. Daß Du eventuell
>> >versuchen könntest, Dich trotzdem durch Lug und Trug aus der
>> >Verantwortung zu winden, habe ich nicht in Erwägung gezogen :-).
>> >Natürlich kann man damit auch durchkommen, ohne Frage.
>>
>> Wenn der Haendler sein Lieferversprechen nicht einhaelt, ist es
>> bestimmt nicht der Kaeufer, dem man Lug und Trug vorwerfen sollte.

> Nein, sicher nicht. Man muß sich aber vor Augen
>halten, daß eine nicht eingehaltene, mündliche und damit vermutlich
>ungültige bzw. nicht nachweisbare Lieferzusage keinen Einfluß auf
>die Gültigkeit des Kaufvertrages hat. Und wer dann mit dem Argument
>kommt, "Ich fühle mich nicht an den Vertrag gebunden, weil es mir
>zu lange gedauert hat", der zieht mit _Sicherheit_ den Kürzeren.

So darf man dann auch nicht oeffentlich argumentieren. Wenn bei mir eine Ware
eintrifft, die ich vor Jahren telefonisch bestellt habe, gebe ich
vielleich besser gar nicht zu, dass ich sie bestellt habe.

Aber normalerweise kann man sowas viel einfacher guetlich regeln.
(Es sei denn mann kauft immer beim absolut billigsten Haendler, und
zwar jedesmal bei irgendeinem anderen billigen Jakob, dann ist dem Haendler
sowieso egal, ob der Kunde mit der Geschaeftsverbindung zufrieden
ist.)

> (amk hat den Smilie sicher richtig verstanden)

>> Anders ist es, wenn man bei hundert Haendlern bestellt und darauf wartet
>> wer zuerst liefert.

> Das allerdings ist schon Betrug, und dafür
>gibt's bis zu fünf Jahre Knast :-).

>> Da ich aber natuerlich nicht drei Jahre gewartet habe, und inzwischen dass
>> Teil wo anders her habe, spricht der allerste Anschein dafuer, dass ich
>> bei diesem Haendler bestimmt nicht noch mal das selbe Teil kaufen wuerde.

> Blöd ist halt nur, daß Du Deine Willenserklärung bereits
>bei der Bestellung abgegeben hast und damit einen Kaufvertrag geschlossen
>hast. Ob Du das Zeug vielleicht gar nicht mehr brauchst oder bereits
>mehrfach hast, interessiert in der Regel niemanden. Gekauft ist gekauft.
Dann macht man dem Haendler einfach klar, dass er auf sein Geld genauso
lange warten muss, wie ich auf mein bestelltes Teil.
Zu diesen Bedingung (die ja dann auf Gegenseitigkeit beruhen
wuerden) ist der Haendler vielleicht gar nicht bereit, das Teil
ueberhaupt herauszuruecken. (Schlecht natuerlich, wenn das Teil per Nachnahme
kommt, und die Mutter schon bezahlt hat.)

Ausserdem gekauft ist das Teil erst bei Bezahlung (die Haendler behalten sich
normalerweise das vollstaendige Eigentum an einer Ware vor,
bis zur vollstaendigen
Bezahlung, d.h. bei Ratenzahlung kann sich der Haendler das Teil unter
gewissen Umstaenden immer noch wieder zurueckholen). Der Kaufvertrag ist
natuerlich schon vorher abgeschlossen.

>> Willi

>--
>Best regards,
>Franz-Josef Reichert GERMANY - VOICE: +49 6805 7417
>Kuchlingerstrasse 13 UUCP: fjrei@kbsaar.{saar|adsp}.sub.org
>6601 Kleinblittersdorf fj...@kbsaar.saar.de

P.S: Ich habe eigentlich noch nie Probleme gehabt, meine Ansprueche in dieser
Hinsicht durchzusetzen. Liegt vielleicht aber auch an den von mir
gewaehlten Haendlern.

Gruss Willi
.
--
Wilhelm Stiefelhagen ad...@rrz.uni-koeln.de

Andreas M. Kirchwitz

unread,
Dec 20, 1992, 9:09:45 PM12/20/92
to
In article <f61...@halmuc.muc.sub.org>, Ludwig Hurt writes:

> ->BBM ist von Seiten Commodore vorlaeufig "gesperrt" worden.
>
> Wurde auch Zeit! Denn es duerfte ja bekannt sein, dass BBM die AMIGA Produkte
> zu einem Preis abgegeben hat, die einem normalen C= Haendler (war ich) das
> Wasser in die Augen treibt.

Nun, wenn BBM so gute Preise bieten kann und Du nicht -- vielleicht machst
Du dann irgendwas falsch? ;-)

> Schade ist nur, dass C= die Geschaeftsbeziehung nicht komplett einstellt, denn
> was sollte C= wichtiger sein; ein zufriedenes Netz von kleineren Haendlern, die
> den Support vor Ort durchfuehren koennen oder einige wenige grosse Haendler, die
> den Rechner billig verramschen?

Vielleicht sollte man mal sagen, dass BBM zu den Firmen gehoert, die dazu
beigetragen haben, dass es den Amiga ueberhaupt noch gibt. Das mag absurd
klingen, aber haette BBM nicht die Preise so stark gedrueckt, haette sich
doch kaum noch jemand einen Amiga leisten koennen.

Was einige Haendler da fuer ihren angeblichen Support verlangen, ist schon
skandaloes und mehr als peinlich. Da gibt es Preisdifferenzen von ueber
1000,- DM fuer das gleiche Geraet. Soviel ist "Kulanz" einfach nicht wert.
Abgesehen davon ist "Kulanz" nirgendwo garantiert und haengt wohl auch stark
von der Laune des jeweiligen Haendlers bzw. Verkaeufers ab. Also warum fuer
"Versprechungen" bezahlen? Entweder kriegt man den Support bzw. die Kulanz
schriftlich garantiert -- oder der Kunde spart lieber sein Geld ;-)

Auch BBM kann uebrigens kulant sein.

Zwar gefallen mir so manche Geschaeftspraktiken von BBM ebenfalls nicht.
Aber ohne BBM haette ich heute keinen Amiga mehr, sondern eine DOSe ;-)

Nebenbei: BBM ist hier ein "Haendler vor Ort", keine Versandbude :-)

BBM verkauft mehr als andere, "darf" daher auch mehr Fehler machen.
Ich kenne eigentlich keinen Amiga-Laden, ueber den sich nicht schon
mal irgendein Amiga-User beschwert hat ;-)

Andreas

Gerhard Schneider

unread,
Dec 22, 1992, 9:50:14 AM12/22/92
to
In article <Vpfas*T...@zikzak.in-berlin.de> a...@zikzak.in-berlin.de (Andreas M. Kirchwitz) writes:
>
> Nun, wenn BBM so gute Preise bieten kann und Du nicht -- vielleicht machst
> Du dann irgendwas falsch? ;-)

Ja...er kauft bei C= und anderen Herstellern Rechner zu kleineren Stueckzahlen
ein, was wohl die meisten Haendler machen. Und da kommt es oft, das der Brutto
EK gleich dem Brutto VK von BBM ist, dh, er laesst es lieber. Ein Produkt unter
10% Gewinnspanne zuverkaufen ist Wahnsinn, da die Nebenkosten den Gewinn
aufwiegen, bzw wenn ein Teil Lager liegenbleibt, gibt es keinen Gewinn.
Mit dieser Minimalpreispolitik (den Deskjet 500C haben sie von Anfang an
fuer >10% unter dem offiziellen VK verkauft) machen sie alle kleinen Haendler
kapuut, ohne die der Amiga-Makt nie ueberleben kann....keine Beratung,
keine kleineren Reparaturen, keine Hilfen bei Problemen...gute Nacht....
Oder zum Thema Syquest.....BBM waren wie immer die billigsten....niemand
will bei seinem Haendler fuer ein Medium >200.- bezahlen, wenn es in der
Amiga fuer 189.- steht. So wird der Handler unter Druck gesetzt, sich
den Dumping Preisen anzupassen, obwohl BBM damals die Teil garnicht auf
Lager hatte (auch nicht ganz legal, die Amiga mit der Anzeige war gerade
frisch heraus...) und die Kunden nur vertroestete.

>
> Vielleicht sollte man mal sagen, dass BBM zu den Firmen gehoert, die dazu
> beigetragen haben, dass es den Amiga ueberhaupt noch gibt. Das mag absurd
> klingen, aber haette BBM nicht die Preise so stark gedrueckt, haette sich
> doch kaum noch jemand einen Amiga leisten koennen.

Ich war frueher Haendler....ich kenne keine Firma, die dem Amigamarkt
mehr geschadet haette.


>
> Was einige Haendler da fuer ihren angeblichen Support verlangen, ist schon
> skandaloes und mehr als peinlich. Da gibt es Preisdifferenzen von ueber
> 1000,- DM fuer das gleiche Geraet. Soviel ist "Kulanz" einfach nicht wert.

Die gibt es....dort muss ja auch nicht kaufen...aber es gibt ja noch die
goldene Mitte...

> Nebenbei: BBM ist hier ein "Haendler vor Ort", keine Versandbude :-)

Ja...echt? Bei mir nicht. Hier gibts niemanden mehr in der Stadt der
Support leisten kann.

> BBM verkauft mehr als andere, "darf" daher auch mehr Fehler machen.
> Ich kenne eigentlich keinen Amiga-Laden, ueber den sich nicht schon
> mal irgendein Amiga-User beschwert hat ;-)

Jeder darf Fehler machen....aber irgendwo ist das Mass voll

Fido UUCP: fi...@incubus.sub.org
Z-Netz: fido%inc...@aworld.zer
DFN: fi...@vax.rz.uni-wuerzburg.dbp.de

< "Das Ich"? Was ist das? Ich kenne nur "Goethes Erben"! >

Wilhelm Stiefelhagen

unread,
Dec 23, 1992, 6:51:22 AM12/23/92
to
In <fido...@incubus.sub.org> fi...@incubus.sub.org (Gerhard Schneider) writes:

>In article <Vpfas*T...@zikzak.in-berlin.de> a...@zikzak.in-berlin.de (Andreas M. Kirchwitz) writes:
>>
>> Nun, wenn BBM so gute Preise bieten kann und Du nicht -- vielleicht machst
>> Du dann irgendwas falsch? ;-)

>Ja...er kauft bei C= und anderen Herstellern Rechner zu kleineren Stueckzahlen
>ein, was wohl die meisten Haendler machen. Und da kommt es oft, das der Brutto
>EK gleich dem Brutto VK von BBM ist, dh, er laesst es lieber. Ein Produkt unter
>10% Gewinnspanne zuverkaufen ist Wahnsinn, da die Nebenkosten den Gewinn
>aufwiegen, bzw wenn ein Teil Lager liegenbleibt, gibt es keinen Gewinn.
>Mit dieser Minimalpreispolitik (den Deskjet 500C haben sie von Anfang an
>fuer >10% unter dem offiziellen VK verkauft) machen sie alle kleinen Haendler
>kapuut, ohne die der Amiga-Makt nie ueberleben kann....keine Beratung,

Die Listenpreise liegen leider (vielleicht jetzt nicht beim Deskjet, oder
dem neuen HP Laserjet IV) manchmal beim doppelten des normalen Preises.

Erst in letzter Zeit scheinen auch die Listenpreise vernuenftige
Werte anzunehmen.

Haendler die sich an empfohlene Verkauspreise halten, gehoeren
boykottiert.
Natuerlich ist ein Aufschlag von 10% auf den Einkaufspreis auch
keine Loesung (wie Du auch schreibst), da kann kein normaler Haendler
mithalten. Aber 100% Aufschlag ist dann doch etwas happig.

[Rest geloescht]

Willi
--
Wilhelm Stiefelhagen ad...@rrz.uni-koeln.de

Gerhard Schneider

unread,
Dec 24, 1992, 10:27:52 AM12/24/92
to
In article <1h9jrq...@rs1.rrz.Uni-Koeln.DE> ad...@rrz.uni-koeln.de (Wilhelm Stiefelhagen) writes:

> Die Listenpreise liegen leider (vielleicht jetzt nicht beim Deskjet, oder
> dem neuen HP Laserjet IV) manchmal beim doppelten des normalen Preises.

Sicher....aber wenn das Produkt noch nichtmal auf dem Markt ist, schon die
Preise verderben? Kurz danach kann man sich ja daran halten und dann
stufenweise verbilligen...

> Natuerlich ist ein Aufschlag von 10% auf den Einkaufspreis auch
> keine Loesung (wie Du auch schreibst), da kann kein normaler Haendler
> mithalten. Aber 100% Aufschlag ist dann doch etwas happig.

10% ist oft noch viel, wenn Du als 'kleiner' Amiga-Haendler etwas
verkaufen willst, und der Kunde die Zeitschriften liesst.

Matthias Zepf

unread,
Dec 25, 1992, 5:34:13 AM12/25/92
to
Michael Grom (gro...@sputnik.rhein-main.de) wrote:
> C= ist eine Company, nicht die Caritas, oder? Das mit der
> Bonität wird von Dir ja später in Deinem Artikel indirekt
> bestätigt (->Konkurse). [...]
> Ich weiß, ich wiederhole mich: Bonität! Warum sollte C=
> irgendeinem Händler "XYZ" erhebliche Warenwerte anvertrauen,
> der offenbar nicht solide finanziert? Die Händler verkaufen
> auch nur gegen Cash, nicht gegen Rechnung.

Zwischen Herstellern und ihren autorisierten Vertragshändlern
gibt es nicht selten Zahlungsziele von sechs oder gar mehr
Monaten. Die Hersteller haben ihrerseits wieder ähnliche Ver-
träge mit Zulieferfirmen. Auf Grund dieser langen Zahlungs-
zeiten sind auch Wechselgeschäfte nicht ungewöhnlich.

Wenn dann die autorisierten Vertragshändler die einzigen sind,
die beliefert werden und diese sich einigermassen an die vor-
gegeben Preise halten, gibt es gar keine Probleme. Da C= aber
an jeden verkauft und inzwischen sogar Direktvermarktung be-
treibt, kommen die Vertragshändler natürlich in ernste Schwierig-
keiten, verkaufen keinen Rechner mehr, kommen in Zahlungsver-
zug ... und sogesehen, schaufelt C= am eigenen Grab und an dem
von vielen Händlern.

Guten Rutsch, Matthias
--
** Matthias Zepf, Riegelaeckerstrasse 27, 7250 Leonberg, Germany **
** +49 7152 41917 Email: ag...@amylnd.stgt.sub.org (NeXTmail) **

Franz-Josef Reichert

unread,
Dec 23, 1992, 8:27:15 AM12/23/92
to
In article <1h41gh...@rs1.rrz.Uni-Koeln.DE>, Wilhelm Stiefelhagen writes:

> Sicher sollte man sich das bestaetigen lassen. Aber genauso wie die
> Abnahme ein wesentlicher Bestandteil des Kaufvertrages ist, so ist
> auch die (in endlicher Zeit erfolgende) Lieferung ein wesentlicher
> Bestandteil.

Was ist "endliche Zeit"? Hört sie dort auf, wo "unendliche
Zeit" anfängt? :-). Ein Kaufvertrag ist ohne Lieferfrist zunächst mal
ein Dokument, das zivilrechtliche Ansprüche beider Vetragspartner be-
gründet. OK, diese verjähren nach spätestens zwei Jahren, jedenfalls
für die Seite des Kaufmanns. Der Nichtkaufmann (Privatkunde) kann
sogar noch bis zu dreißig Jahre auf Belieferung pochen... :-)

> Ausserdem gekauft ist das Teil erst bei Bezahlung (die Haendler behalten sich

^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^


> normalerweise das vollstaendige Eigentum an einer Ware vor,
> bis zur vollstaendigen
> Bezahlung, d.h. bei Ratenzahlung kann sich der Haendler das Teil unter
> gewissen Umstaenden immer noch wieder zurueckholen). Der Kaufvertrag ist
> natuerlich schon vorher abgeschlossen.

Ein verbreiteter Trugschluß! Der eigentliche Kaufvertrag
hängt nicht, aber auch gar nicht in seiner Gültigkeit davon ab, ob
die Ware bezahlt wurde oder nicht. Die gängigen Eigentumsvorbehalte
der Verkäufer begründen lediglich ein _Rücktrittsrecht_ vom Kaufvertrag,
und zwar für den VERKÄUFER! Wenn der aber nicht zurücktreten _will_ und
es vorzieht, seinen _Anspruch_ ("Zahlung des Kaufpreises nach §433,2")
aus dem Kaufvertrag etwa einzuklagen, ist davon die Gültigkeit des
Kaufvertrages in keinster Weise berührt.

"Gekauft" ist mit der beiderseitigen Willenserklärung,
einen Kaufvertrag schließen zu wollen. Nicht erst mit Bezahlung,
Eigentumsübergang oder sonstigem Abgelten sich aus dem Vetrag
ergebenden _Rechtsansprüche_ der Beteiligten.

> Gruss Willi

Wilhelm Stiefelhagen

unread,
Dec 29, 1992, 10:32:20 AM12/29/92
to
In <3x3bs*z...@kbsaar.saar.de> fj...@kbsaar.saar.de (Franz-Josef Reichert) writes:

>In article <1h41gh...@rs1.rrz.Uni-Koeln.DE>, Wilhelm Stiefelhagen writes:

>> Sicher sollte man sich das bestaetigen lassen. Aber genauso wie die
>> Abnahme ein wesentlicher Bestandteil des Kaufvertrages ist, so ist
>> auch die (in endlicher Zeit erfolgende) Lieferung ein wesentlicher
>> Bestandteil.

> Was ist "endliche Zeit"? Hört sie dort auf, wo "unendliche
>Zeit" anfängt? :-). Ein Kaufvertrag ist ohne Lieferfrist zunächst mal
>ein Dokument, das zivilrechtliche Ansprüche beider Vetragspartner be-
>gründet. OK, diese verjähren nach spätestens zwei Jahren, jedenfalls
>für die Seite des Kaufmanns. Der Nichtkaufmann (Privatkunde) kann
>sogar noch bis zu dreißig Jahre auf Belieferung pochen... :-)

Da hast Du ja Deine Frage schonbeantwortet: Fuer mich als Kunden ist
endliche Zeit gleich zwei Jahre. Im Orginal-Posting (a long time ago)
sprach ich soweit ich mich erinnere als Beispiel von drei Jahren. Also
haette mich mein Beispiel nicht ins Gefaengnis gebracht.

Aber bei dem heitigen Preisverfall haette das Teil vielleicht eh
keinen Gegenwert. Und dann waere das Geschaeft vielleicht schon
als Betrug des Haendlers zu werten ?! :-)

>> Ausserdem gekauft ist das Teil erst bei Bezahlung (die Haendler behalten sich
> ^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^
>> normalerweise das vollstaendige Eigentum an einer Ware vor,
>> bis zur vollstaendigen
>> Bezahlung, d.h. bei Ratenzahlung kann sich der Haendler das Teil unter
>> gewissen Umstaenden immer noch wieder zurueckholen). Der Kaufvertrag ist
>> natuerlich schon vorher abgeschlossen.

> Ein verbreiteter Trugschluß! Der eigentliche Kaufvertrag
>hängt nicht, aber auch gar nicht in seiner Gültigkeit davon ab, ob
>die Ware bezahlt wurde oder nicht. Die gängigen Eigentumsvorbehalte
>der Verkäufer begründen lediglich ein _Rücktrittsrecht_ vom Kaufvertrag,
>und zwar für den VERKÄUFER! Wenn der aber nicht zurücktreten _will_ und
>es vorzieht, seinen _Anspruch_ ("Zahlung des Kaufpreises nach §433,2")
>aus dem Kaufvertrag etwa einzuklagen, ist davon die Gültigkeit des
>Kaufvertrages in keinster Weise berührt.

/\
Bei dem Word "keinster" da straeuben sich aber meine
Nackenhaare. Nichts kann man einfach nicht mehr steigern.
:-)

Du widersprichst mir doch eigentlich gar nicht? Der Kaufvertrag ist
zwar gueltig, aber gekauft ist das Teil doch erst wenn alles bezahlt ist
(Ich glaube die Juristen sagen da Zug um Zug fuer, wenn es wie bei
Teilzahlung etwas laenger dauert). Das geht soweit ich weiss sogar
soweit, dass der Haendler das Geraet bei saeumigen Schuldnern abholen
lassen kann (natuerlich nicht einfach selber), und der Schuldner
Schwierigkeiten hat die Raten moeglichst vollstaendig wiederzubekommen.
(Wichtig sind solche Sachen, falls Du vorhast bankrott zu werden.)

Gekauft ist ein Teil doch erst bei vollstaendigem Uebergang der
Eigentumsrechte. Vorher handelt es sich doch nur um eine (verbindliche)
Bestellung.

> "Gekauft" ist mit der beiderseitigen Willenserklärung,
>einen Kaufvertrag schließen zu wollen. Nicht erst mit Bezahlung,
>Eigentumsübergang oder sonstigem Abgelten sich aus dem Vetrag
>ergebenden _Rechtsansprüche_ der Beteiligten.

Man muss den Vertrag nicht nur abschliessen wollen, sondern es auch tun. :-)
Es kaeme ja niemand auf die Idee, Henning einen 486 zu schicken, nur
weil der immer schreibt, er wolle sich einen solchen kaufen. :-)

>> Gruss Willi

>--
>Best regards,
>Franz-Josef Reichert

Guten Rutsch

Henning Schmiedehausen

unread,
Dec 30, 1992, 7:50:56 AM12/30/92
to
In article <1hpr24...@rs1.rrz.Uni-Koeln.DE>, Wilhelm Stiefelhagen writes:

> Man muss den Vertrag nicht nur abschliessen wollen, sondern es auch tun. :-)
> Es kaeme ja niemand auf die Idee, Henning einen 486 zu schicken, nur
> weil der immer schreibt, er wolle sich einen solchen kaufen. :-)

Ich hätte gerne einen 486DX-50 mit 32 MBytes RAM, 1 GBytes SCSI Harddisk, CD
ROM, SVGA, Big-Tower, Ethernet, 20" Farbmonitor und so'm Schnickschnack.
Bitte alles mit Treibern für linux oder 386BSD. Ach ja, ein Soundblaster Pro
wäre auch nett.

Leute, ich habe nicht geschrieben, daß ich mir einen 486er kaufen *WERDE*

Ich habe nur mal eine provokante Rechnung aufgestellt, wieviel Leistung ich
für wieviel Geld in der PC-Welt bekomme und was ein vergleichbarer Amiga
kosten würde. Wenn ich wirklich auf Intel umsteigen wollte, dann hätte ich
mir einen 486er gekauft und den DevCon DevCon sein lassen. ;)

Also hört auf zu nerven. Jetzt.

Alloooooooha!
Henning

--
\\ _ Henning Schmiedehausen - bar...@forge.franken.de _ // Amiga -
\X/ --- Home of Barnard's Software Forge - ECG038 --- \X/ Learning to Fly

...und ihrer eigenen kleinen Welt entsprungen ist der Alptraum jedes
Haustieres: Elmyra. - Buster Bunny, K-ACME TV

Franz-Josef Reichert

unread,
Dec 30, 1992, 3:05:59 AM12/30/92
to
In article <1hpr24...@rs1.rrz.Uni-Koeln.DE>, Wilhelm Stiefelhagen writes:

> Du widersprichst mir doch eigentlich gar nicht? Der Kaufvertrag ist
> zwar gueltig, aber gekauft ist das Teil doch erst wenn alles bezahlt ist

^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^


> (Ich glaube die Juristen sagen da Zug um Zug fuer, wenn es wie bei
> Teilzahlung etwas laenger dauert).

Du setzt "Vertragsschluß" und "Vertragserfüllung" gleich!
Das ist nicht korrekt und daher unzulässig. IdR ist der Kaufvertrag
tatsächlich mit der Bezahlung "erfüllt", wenn die Eigentumsübertragung
der Ware bereits davor erfolgte, d.h. sowohl die Pflichten des Verkäufers
wie auch des Käufers abgeschlossen sind und nichts Weiteres vereinbart
wurde.

> Gekauft ist ein Teil doch erst bei vollstaendigem Uebergang der

^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^


> Eigentumsrechte. Vorher handelt es sich doch nur um eine (verbindliche)
> Bestellung.

Was Du "verbindliche Bestellung" bezeichnest, _ist_
der Kaufvertrag. Er gilt mit beiderseitiger Willenserklärung als
geschlossen und begründet für beide Seiten Rechte und Pflichten.

Du schreibst:

"Gekauft ist, wenn bezahlt ist"
"Gekauft ist bei Eigentumsübertragung"

Damit beschreibst Du Rechte und Pflichten von Verkäufer
und Käufer, die aus dem Kaufvertrag erwachsen. _Nicht_ den Vertrag!

Das Gesetz schreibt:

"Gekauft ist bei Vertragsschluß"
"Erfüllt ist bei Eigentumsübertragung UND Bezahlung"

Wesentlich ist doch, daß Erfüllung oder Nichterfüllung
der Rechtsfolgen das eigentliche Rechtsgeschäft "Schluß eines Kauf-
vertrages" zunächst mal _nicht_ berühren.

> Man muss den Vertrag nicht nur abschliessen wollen, sondern es auch tun. :-)

Eben. Indem der eine sagt "Ich will kaufen" und der
andere "Ich will verkaufen". Und dann muß der eine liefern, und der
andere eben bezahlen. Wollte der Käufer sagen "Ich will aber nur kaufen,
wenn ich dann auch bezahle", oder der Verkäufer "Verkaufen werde ich aber
nur, wenn ich auch liefern kann", wäre das ganze etwas widersinnig.

Der Witz an der Sache ist doch gerade, daß man den anderen
Geschäftspartner juristisch am Kanthaken packen kann, wenn er seinen
Pflichten (= Rechte des anderen) nicht nachkommt. Und Grundlage dieses
Vorgehens ist ein geschlossener Vertrag! Sonst hätte man doch gar nichts
in der Hand.

> Es kaeme ja niemand auf die Idee, Henning einen 486 zu schicken, nur
> weil der immer schreibt, er wolle sich einen solchen kaufen. :-)

Man könnte es als "freibleibendes Angebot" werten.
Falls ein Händler auf sein Kaufbegehren einginge und seinerseits
ein Angebot unterbreiten würde, könnte Henning immer noch ablehnen
und kein Kaufvertrag käme zustande :-).

> Willi

--
Best regards,

Andreas M. Kirchwitz

unread,
Dec 31, 1992, 9:55:24 AM12/31/92
to
In article <0Fmds*k...@forge.franken.de>, Henning Schmiedehausen writes:

> Wenn ich wirklich auf Intel umsteigen wollte, dann hätte ich
> mir einen 486er gekauft und den DevCon DevCon sein lassen. ;)

^^^^^^^^^^

Wenn DevCon fuer "Developers Conference" steht, muesste es doch aber
"die DevCon" heissen, weil man in Deutschland auch "die Konferenz"
sagt ;-)


Auf der Suche nach den verschollenen Tagebuechern des Dr. Peter Kittel ...

Andreas 'Indy' Kirchwitz

Kai 'wusel' Siering

unread,
Jan 2, 1993, 11:26:20 PM1/2/93
to
In article <0Fmds*k...@forge.franken.de>, Henning Schmiedehausen writes:

[...]
% kosten würde. Wenn ich wirklich auf Intel umsteigen wollte, dann hätte ich
% mir einen 486er gekauft und den DevCon DevCon sein lassen. ;)

Äh, steht DIES `DevCon' nicht für `Developer Conference' und wäre
damit mit dem Artikel `die' (~ Konferenz) zu versehen? Das `DevCon' aus
`Wargames' übrigens ebenso =:-> (Dies war mein Beitrag zum
`Zepf-des-Monats' für Januar '93 *grin*)

% Also hört auf zu nerven. Jetzt.

Nö, macht grade so richtig Spaß :)
kai

Ottmar Roehrig

unread,
Jan 3, 1993, 11:04:12 AM1/3/93
to
In article <03019...@hamburg.uucp> wu...@hactar.hanse.de (Kai 'wusel' Siering) writes:
>
> Äh, steht DIES `DevCon' nicht für `Developer Conference' und wäre
> damit mit dem Artikel `die' (~ Konferenz) zu versehen? Das `DevCon' aus
> `Wargames' übrigens ebenso =:->

Heisst dann aber "DefCon" (=Defense Condition). Oder gibt es eine
Developers Condition? (Und wenn ja, wie wird die in Orlando nachts um
4 sein? :-)

Ottmar Roehrig
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Wilhelm Stiefelhagen

unread,
Jan 4, 1993, 10:37:16 AM1/4/93
to
In <Ttids*-W...@kbsaar.saar.de> fj...@kbsaar.saar.de (Franz-Josef Reichert) writes:

>In article <1hpr24...@rs1.rrz.Uni-Koeln.DE>, Wilhelm Stiefelhagen writes:

>> Du widersprichst mir doch eigentlich gar nicht? Der Kaufvertrag ist
>> zwar gueltig, aber gekauft ist das Teil doch erst wenn alles bezahlt ist
> ^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^

...

> Du setzt "Vertragsschluß" und "Vertragserfüllung" gleich!
>Das ist nicht korrekt und daher unzulässig. IdR ist der Kaufvertrag
>tatsächlich mit der Bezahlung "erfüllt", wenn die Eigentumsübertragung
>der Ware bereits davor erfolgte, d.h. sowohl die Pflichten des Verkäufers
>wie auch des Käufers abgeschlossen sind und nichts Weiteres vereinbart
>wurde.

Eben nicht. In meinem Sprachgebrauch (vielleicht bin ich da ja auch
der einzige) ist ein Teil erst mit Erfuellung des Kaufvertrages
gekauft und nicht schon mit Abschluss des Vertrages. Zum Kauf gehoert
doch auch die Verfuegungsgewalt. Koennen wir uns vielleicht darauf
einigen, dass mit dem Kaufvertrag das "Kaufen" eingeleitet wird, und mit
dem Uebergang von Waren und allen Rechten der Vorgang "Kaufen"
abgeschlossen wird ???

(Ein anderes Beipsiel waere zum Beispiel Buergerkrieg in Jugoslawien:
Durch die Unterzeichnung der vielen Waffenstillstandsabkommen ist
bisher immer noch kein Waffenstillstand zustandegekommen, will heissen:
Der Vertrag alleine bringt eine Willensaeusserung nicht zur Ausfuehrung.)

...

> Das Gesetz schreibt:
>
> "Gekauft ist bei Vertragsschluß"
> "Erfüllt ist bei Eigentumsübertragung UND Bezahlung"

Sollte das so (ungefaehr) Gesetz sein haettest Du Recht, und ein weiteres
Gestz wuerde dem allgmeinen (meinem :-) ) Sprachgebrauch widersprechen.

Frieden

Franz-Josef Reichert

unread,
Jan 5, 1993, 10:48:11 AM1/5/93
to
In article <1i9ljc...@rs1.rrz.Uni-Koeln.DE>, Wilhelm Stiefelhagen writes:

> > Du setzt "Vertragsschluß" und "Vertragserfüllung" gleich! [...]


>
> Eben nicht. In meinem Sprachgebrauch (vielleicht bin ich da ja auch
> der einzige) ist ein Teil erst mit Erfuellung des Kaufvertrages

^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^


> gekauft und nicht schon mit Abschluss des Vertrages.

^^^^^^^

Ähhh, ich will ja nicht vorlaut erscheinen, aber bevor
Du Dich in weitere Diskussionen betreffs 'Kaufvertrag' wickelst,
solltest Du vielleicht Deinen Sprachgebrauch der verbindlichen
Konvention anpassen, sprich einfach mal den § 433 BGB _lesen_!

[Grundpflichten des Verkäufers und des Käufers] (1) Durch
den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet,
dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der
Sache zu verschaffen. [...]

(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten
Kaufpreis zu zahlen und die Sache abzunehmen.

> Zum Kauf gehoert
> doch auch die Verfuegungsgewalt. Koennen wir uns vielleicht darauf
> einigen, dass mit dem Kaufvertrag das "Kaufen" eingeleitet wird, und mit
> dem Uebergang von Waren und allen Rechten der Vorgang "Kaufen"
> abgeschlossen wird ???

Nein. Sorry, Du mußt einfach genau lesen, was da steht.

Es steht da aber *DURCH* (!!!) den Kaufvertrag, und nicht
etwa (sinngemäß) "Ein Kaufvertrag kommt erst dadurch zustande, daß Käufer
und Verkäufer typischen Rechten und Pflichten in Zusammenhang mit einem
Kaufvorgang lückenlos nachkommen..." oder irgendsoein ähnlicher Laberfasel.

Das wäre nämlich nichts als heiße Luft! Interessant wird
die Sache dadurch, daß *ZUERST* ein Vetrag geschlossen wird durch
beiderseitige Willenserklärung, der dann auch zu *ERFÜLLEN* ist.
Ein Vetrag, der erst durch Erfüllung _zustandekäme_, wäre schlicht
redundant! Was nützt es denn, wenn Verkäufer und Käufer sich sagen:
"Hmmmh, nun haben wir nach langem Hin und Her, entgegen aller Erwartung
und jeglichen juristischen Druckes nun doch durch gegenseitige Eigentums-
übertragung der Ware und Bezahlung einen schönen Kaufvorgang abgewickelt,
nun laß' uns noch einen draufsetzen und einen hübschen Vertrag darüber
abschließen, ja?" :-) :-) :-).

> (Ein anderes Beipsiel waere zum Beispiel Buergerkrieg in Jugoslawien:
> Durch die Unterzeichnung der vielen Waffenstillstandsabkommen ist
> bisher immer noch kein Waffenstillstand zustandegekommen, will heissen:
> Der Vertrag alleine bringt eine Willensaeusserung nicht zur Ausfuehrung.)

Au weia, der hinkt aber...

Das Problem hierbei ist, daß der internationale Gerichts-
hof in den Haag keine andere Sanktionierungsmöglichkeit hat, als mal
eben den Finger zu heben und zu sagen: "Du-Du-Du, Du bist BÖSE!" Nicht
sehr effektvoll.

But you can learn it the hard way! Du kannst ja mal
versuchen, einen geschlossenen Kaufvertrag mit Deiner Argumentation
vor Gericht auf Gültigkeit prüfen zu lassen. Dann kannst Du mal erleben,
wie wirksam die Sanktionierungsmöglichkeit "Zwangsvollstreckung" dagegen
sein kann. Da kommt der Executer und schnappt sich Deinen Amiga, Ätsch! :-)

Henning Schmiedehausen

unread,
Jan 5, 1993, 9:07:27 AM1/5/93
to
In article <ottma...@ajberl.adsp.sub.org>, Ottmar Roehrig writes:

> In article <03019...@hamburg.uucp> wu...@hactar.hanse.de (Kai 'wusel' Siering) writes:
> >
> > Äh, steht DIES `DevCon' nicht für `Developer Conference' und wäre
> > damit mit dem Artikel `die' (~ Konferenz) zu versehen? Das `DevCon' aus
> > `Wargames' übrigens ebenso =:->
>
> Heisst dann aber "DefCon" (=Defense Condition). Oder gibt es eine
> Developers Condition? (Und wenn ja, wie wird die in Orlando nachts um
> 4 sein? :-)

Ich hoffe doch feucht (es scheint ja einen Pool zu geben) und ziemlich
abgedreht......

... Polynesian Luau ...

Alloooooooha!
Henning

--
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Dr Peter Kittel Germany

unread,
Jan 7, 1993, 4:20:03 AM1/7/93
to
In article <IzJds*k...@zikzak.in-berlin.de>, a...@zikzak.in-berlin.de (Andreas M. Kirchwitz) writes:
> In article <0Fmds*k...@forge.franken.de>, Henning Schmiedehausen writes:
>
> > Wenn ich wirklich auf Intel umsteigen wollte, dann htte ich

> > mir einen 486er gekauft und den DevCon DevCon sein lassen. ;)
> ^^^^^^^^^^
> Wenn DevCon fuer "Developers Conference" steht, muesste es doch aber
> "die DevCon" heissen, weil man in Deutschland auch "die Konferenz"
> sagt ;-)

Finde ich auch.



> Auf der Suche nach den verschollenen Tagebuechern des Dr. Peter Kittel ...

Haeh? Sowas habe ich nie geschrieben, viel zu viel Aufwand...

--
Best regards, Dr. Peter Kittel // E-Mail to \\ Only my personal opinions...
Commodore Frankfurt, Germany \X/ {uunet|pyramid|rutgers}!cbmvax!cbmger!peterk
Wer's nicht kann, soll's bleiben klopfen oder Steine lassen!

Franz-Josef Reichert

unread,
Jan 10, 1993, 8:30:42 PM1/10/93
to
In article <450...@crest4.eprombx.sub.org>, Karsten Kaulich writes:

> Wobei man den Sonderfall "Versand per Nachnahme" beachten sollte, hier gibt
> es meines Wissens eine sehr verbraucherfreundliche Gesetzesvorschrift :

Es gibt ein Gesetz, das ähnliche wie die hier von Dir
beschriebenen Schutzbestimmungen für sogenannte "Haustürgeschäfte" vorsieht.
Es tritt immer dann in Kraft, wenn man mehr oder weniger unfreiwillig
Vertreterbesuch erhält und bei dieser Gelegenheit was kauft. Dazu zählt
auch die berühmte Heizdecke auf der Kaffeefahrt. Da muß sich der Verkäufer
sogar eine Widerrufsbelehrung bestätigen lassen, ansonsten kann der Käufer
sogar noch einen Monat später widerrufen.

Ein "Nachnahme-Schutzgesetz" ist mir allerdings gänzlich
unbekannt; hier möchtest Du mich bitte mal mit der Nase auf entsprechende
Gesetzestexte stossen (?).

Ich wüßte leider auch nicht, inwieweit eine
Versendungsart (!) der Deutschen Bundespost, und nichts anderes
ist ja die "Nachnahme", irgendwelche besonderen schutzwürdigen
Belange des Käufers berühren könnte, sodaß zur Wahrung dieser
eine besondere Rechtsvorschrift nötig wäre.

> Karsten Kaulich, Nonnendammallee 86, W-1000 Berlin 13, Germany, Europe

Karsten Kaulich

unread,
Jan 16, 1993, 4:46:54 PM1/16/93
to
In article <iP9hs*4...@kbsaar.saar.de>,

fj...@kbsaar.saar.de (Franz-Josef Reichert) writes:
>In article <450...@crest4.eprombx.sub.org>, Karsten Kaulich writes:
>
>> Wobei man den Sonderfall "Versand per Nachnahme" beachten sollte, hier gibt
>> es meines Wissens eine sehr verbraucherfreundliche Gesetzesvorschrift :
>
> Es gibt ein Gesetz, das ähnliche wie die hier von Dir
>beschriebenen Schutzbestimmungen für sogenannte "Haustürgeschäfte" vorsieht.
>Es tritt immer dann in Kraft, wenn man mehr oder weniger unfreiwillig
>Vertreterbesuch erhält und bei dieser Gelegenheit was kauft. Dazu zählt
>auch die berühmte Heizdecke auf der Kaffeefahrt. Da muß sich der Verkäufer
>sogar eine Widerrufsbelehrung bestätigen lassen, ansonsten kann der Käufer
>sogar noch einen Monat später widerrufen.
>
> Ein "Nachnahme-Schutzgesetz" ist mir allerdings gänzlich
>unbekannt; hier möchtest Du mich bitte mal mit der Nase auf entsprechende
>Gesetzestexte stossen (?).

s.u.

> Ich wüßte leider auch nicht, inwieweit eine
>Versendungsart (!) der Deutschen Bundespost, und nichts anderes
>ist ja die "Nachnahme", irgendwelche besonderen schutzwürdigen
>Belange des Käufers berühren könnte, sodaß zur Wahrung dieser
>eine besondere Rechtsvorschrift nötig wäre.

>--

>Best regards,
>Franz-Josef Reichert GERMANY - VOICE: +49 6805 7417
>Kuchlingerstrasse 13 UUCP: fjrei@kbsaar.{saar|adsp}.sub.org
>6601 Kleinblittersdorf fj...@kbsaar.saar.de

Es geht dabei um die Zahlungsart und nicht um die Versandart.

Wenn ich die Nachnahmesendung geliefert bekomme, habe ich keinerlei
Moeglichkeit, die Ware vor Bezahlung auf Funktionsfaehigkeit und
Richtigkeit zu. Ich bekomme die Ware ja erst nach Zahlung ausgehaendigt.

Im Gegensatz dazu kann ich beim Kauf im Ladengeschaeft den Verkaeufer
bitten, mir die Funktionsfaehigkeit der Ware vorzufuehren; wenn er dazu
nicht bereit ist, kaufe ich eben woanders.

Gleichermassen kann ich beim Versand-Kauf auf Rechnung die Zahlung bis zum
Vorliegen der richtigen und funktionstuechtigen Ware zurueckhalten und den
Verkaufer zu einer Nachbesserung auffordern.

Um die fehlende Pruefmoeglichkeit vor der Zahlung beim Nachnahmekauf
zu kompensieren, gibt es bei Zahlung per Nachnahme das Recht auf Ruecktritt
vom Kaufvertrag binnen 7 Tagen nach Lieferung, und zwar ohne Angabe von
Gruenden. Den entsprechenden Gesetzestext suche ich dir ( am Montag ) gerne
raus, sofern mir niemand zuvorgekommen ist.

Die Originalverpackung und die Quittung sollte man natuerlich
immer aufbewahren...

Tschuess, Karsten

P.S.: Deine Umalute kommen hier gut an :-)

--


Karsten Kaulich, Nonnendammallee 86, W-1000 Berlin 13, Germany, Europe

Private UUCP-Site ** Phone : +49 30 3823879 7pm-9pm
EMAIL: ka...@crest4.eprombx.sub.org

Franz-Josef Reichert

unread,
Jan 22, 1993, 7:06:37 AM1/22/93
to
In article <467...@crest4.eprombx.sub.org>, Karsten Kaulich writes:

> Es geht dabei um die Zahlungsart und nicht um die Versandart.

Entschuldigung, jetzt löse Dich bitte mal von der
Vorstellung, daß pure Vermutungen oder Dir zu Ohren gekommene Gerüchte
eine Diskussionsgrundlage sein könnten. Das von Dir genannte "Nachnahme-
Schutzgesetz" gibt es einfach nicht! Punkt, Schluß, Aus!

> Wenn ich die Nachnahmesendung geliefert bekomme, habe ich keinerlei
> Moeglichkeit, die Ware vor Bezahlung auf Funktionsfaehigkeit und
> Richtigkeit zu. Ich bekomme die Ware ja erst nach Zahlung ausgehaendigt.

Jaja, das mag schon stimmen. Es wird ja auch niemand
gezwungen, per Nachnahme zu bestellen. Davon abgesehen: Wenn ich einen
Toaster im Kaufhaus erwerbe, dann bringe ich ja auch nicht ein Päckchen
Toast mit und bestehe darauf, auf der Ladentheke jetzt mal eine halbe
Stunde probetoasten zu dürfen, bevor ich das Ding kaufe. Oder wie oft
hast Du schon eine Zahnbürste ausprobiert, bevor Du sie gekauft hättest?
Nachgezählt, ob die Rolle Klopapier auch wirklich 500 Blatt hätte? Ob
wirklich in allen Flaschen Karlsberg Urpils drin ist, und nicht etwa Wasser?

Für Sachmängel gibt's im übrigen die gesetzliche Gewährleistung.
Und eine Umtauschmöglichkeit hat man bei seriösen Versendern in der Regel
auch. Irgendwie muß das funktionieren, sonst würden nicht Millionen bei
Quelle, Otto und Neckermann bestellen.

> Um die fehlende Pruefmoeglichkeit vor der Zahlung beim Nachnahmekauf
> zu kompensieren, gibt es bei Zahlung per Nachnahme das Recht auf Ruecktritt
> vom Kaufvertrag binnen 7 Tagen nach Lieferung, und zwar ohne Angabe von
> Gruenden. Den entsprechenden Gesetzestext suche ich dir ( am Montag ) gerne
> raus, sofern mir niemand zuvorgekommen ist.

Ich bitte darum! Viel Spaß beim Suchen; Du wirst nichts finden.

> Tschuess, Karsten

Karsten Kaulich

unread,
Jan 28, 1993, 2:45:13 PM1/28/93
to
In article <t9Xks*x...@kbsaar.saar.de>,
fj...@kbsaar.saar.de (Franz-Josef Reichert) writes:

>In article <467...@crest4.eprombx.sub.org>, Karsten Kaulich writes:
>
>> Es geht dabei um die Zahlungsart und nicht um die Versandart.

>Entschuldigung, jetzt löse Dich bitte mal von der
>Vorstellung, daß pure Vermutungen oder Dir zu Ohren gekommene Gerüchte
>eine Diskussionsgrundlage sein könnten. Das von Dir genannte "Nachnahme-
>Schutzgesetz" gibt es einfach nicht! Punkt, Schluß, Aus!

Ja ja, du hast wohl recht. Ich fuerchte, dass ich den Versand per Nachnahme
mit Teilzahlungskaeufen, Haustuergeschaeften und Abonnementbestellungen
durcheinander gebracht habe. Denn dort gibt es dieses Widerrufsrecht.

Ich war gestern in der Bibliothek und konnte tatsaechlich nichts
ueber ein Ruecktrittsrecht bei Nachnahmekauf finden. Stattdessen fanden
sich mehrere Stellen darueber, dass auch bei Nachnahmebestellungen der
Kaeufer zur Einhaltung des Kaufvertrages, also zur Abnahme der Ware
verpflichtet ist. Leider war die aktuellste Literatur dort von 1986 :-(
Um ganz sicher zu sein werde ich also noch bei der Verbraucherzentrale
nachfragen, ob sich zwischenzeitlich was geaendert hat.


Betreffs AGBs und Einschraenkung der Gewaehrleistung nach BGB habe ich
mehrere Stellen gefunden. Das AGB-Gesetz sagt, dass eine Beschraenkung der
Gewaehrleistung auf Nachbesserung grundsaetzlich zulaessig ist.
Eine solche Klausel ist jedoch nur gueltig, wenn gleichzeitig in den AGB
darauf hingewiesen wird, dass bei Fehlschlagen der Nachbesserung dem Kaeufer
wieder die Rechte nach BGB zustehen.

Was die zumutbare Anzahl der Nachbesserungsversuche angeht, sagt das AGB-
Gesetz an sich nichts aus. Die Kommentare hierzu sprachen jedoch davon,
dass die gaengige Rechtsprechung ein bis zwei Nachbesserungsversuche
zulaesst. Hierbei ist die Zeitdauer des/der Reparaturversuche massgebend
dafuer, ob der Kaeufer ein oder zwei Nachbesserungsversuche dulden muss.

Tschuess, Karsten

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