Robert Jasiek
unread,Apr 24, 2013, 11:25:54 PM4/24/13You do not have permission to delete messages in this group
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Im gestrigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum
Antiterrordateigesetz wird auf den Chaos Computer Club Bezug genommen.
Welche sachverständige Auskunft hat er dem Gericht geben können?
Anders gefragt: Wie wird die betreffende Software zum Verwalten der
bzw. Zugriff auf die Datei gestaltet, sodass sie sicher den
gesetzlichen und grundrechtlichen Anforderungen genügt und
Informationen an nur jeweils Berechtigte übermittelt werden?