Am 24.10.2013 19:20 schrieb Magnus Warker:
> ...
> Zwischen den Fotos findet sich folgender Hinweis:
>
> "Eine Verletzung des Urheberrechts
> wird bei Fotorückgabe erkannt."
>
> Sprich: Hast du es eingescannt, merken wir das!?
>
Dabei handelt es sich um eine dieser typischen "Angst-Klauseln", so wie:
"Diese Nachricht enthält vertrauliche Informationen. Sollten Sie nicht
der rechtmäßige Empfänger... bla-bla, blub-blub...!"
Der juristische Gehalt dieses Zeichensalates liegt unter Null und dient
lediglich dazu, das Verhältnis von Rauschen zu Nutzdaten auf den
Leitungen zu verschlechtern.
Selbst wenn auf dem Fotopapier eine spezielle Beschichtung aufgebracht
wäre, die sich bei Belichtung durch einen Scanner verfärbt, muss der
Fotograf nachweisen, daß diese Verfärbung wirklich von einem Scanner
stammt und nicht durch andere Ursachen, wie z.B. direkte tagelange
Sonneneinstrahlung, verursacht wurde.
Darfst Du das Bild natürlich zu Hause einscannen und im privaten Rahmen
(schönes Wortspiel...), z.B. als Hintergrund am Rechner, beliebig
verwenden. Du darfst es sogar wieder ausdrucken, um es Dir zu Hause an
die Wand zu hängen. Aber beim Ausdrucken für die Oma oder den Opa des
Kindes beginnt bereits die rechtliche Grauzone. Wenn Oma und Opa nicht
im selben Haushalt leben, solltest Du das nicht tun!
Was Du aber auf keinen Fall machen darfst: das Foto einscannen und im
Internet hochladen, auch nicht bei Fratzenbuch! Selbst dann nicht, wenn
Du das Bild auf "privat" stellst, denn es haben mittlerweile Gerichte
entschieden, daß FB eben kein privater Rahmen mehr ist, daß alle, was im
Internet landet, öffentlich ist.
Und zum Schluss... 'tschuldige die Frage: was hat das Thema mit Linux
und Hardware zu tun?
Wolfgang Klein