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Erkennung ob ein Foto gescannt wurde?

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Magnus Warker

unread,
Oct 24, 2013, 1:20:57 PM10/24/13
to
Hallo,

in der Schule meiner Kinder waren Fotografen. Sie haben sehr viele
schöne Fotos gemacht, die ich nun kaufen darf.

Die Fotos wurden den Kindern mit nach Hause gegeben. Wir können uns nun
welche aussuchen, die dann natürlich bezahlt werden müssen.

Zwischen den Fotos findet sich folgender Hinweis:

"Eine Verletzung des Urheberrechts
wird bei Fotorückgabe erkannt."

Sprich: Hast du es eingescannt, merken wir das!?

Eins vorweg: Selbstverständlich sollen die Fotografen, die schöne Bilder
von unseren Kindern gemacht haben, auch daran verdienen. Darum geht nicht.

Aber ist es tatsächlich technisch möglich, zu erkennen, ob ein Foto
eingescannt wurde?

Würde mich mal interessieren...

Magnus

Holger Marzen

unread,
Oct 24, 2013, 1:38:06 PM10/24/13
to
Der Fotograf sollte genau darlegen, was er mit der Verletzung des
Urheberrechts meint. Behaupten kann man vieles. Derzeit ist es Mode zu
behaupten, dass jede Vervielfältigung illegal sei. Das wurde so oft
wiederholt, dass viele Leute es glauben. Selbst wer Abgaben auf
Leermedien bezahlt hat, gerade damit eine Privatkopie abgegolten ist,
soll zwar zahlen aber glauben, er dürfte nichts kopieren.

Das Einscannen des Fotos verletzt überhaupt kein Urheberrecht. Nicht mal
die Hintertür der illegalen Überwindung eines wirksamen Kopierschutzes
greift, weil es keinen gibt. Verbreitest Du den Scan, z.B. im Internet,
sieht die Sache anders aus. Das darfst Du nicht.

Technisch wäre es denkbar, dass irgendwas am Foto auf helles Licht
reagiert. Aber vielleicht ist es viel einfacher und die Entnahme aus dem
Papierrahmen wird bemerkt.

Lustige Grauzone: Fotografierst Du das Bild als Teil einer Szene, bist
Du der Urheber des neuen Bildes.
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Bernd Hohmann

unread,
Oct 24, 2013, 8:15:57 PM10/24/13
to
Am 24.10.2013 19:20, schrieb Magnus Warker:

> Die Fotos wurden den Kindern mit nach Hause gegeben. Wir können uns nun
> welche aussuchen, die dann natürlich bezahlt werden müssen.
>
> Zwischen den Fotos findet sich folgender Hinweis:
>
> "Eine Verletzung des Urheberrechts
> wird bei Fotorückgabe erkannt."
>
> Sprich: Hast du es eingescannt, merken wir das!?

Die letzten Versuche meinerseits mit Fotopapier zu arbeiten, was bei
einer "Nachbelichtung" durch einen Scanner sich verfärbt, sind in die
Hose gegangen - insbesondere im Sommer :-)

Vermutlich ist es eher so wie Holger anmerkte: die Musterbilder sind
irgendwie in einen komischen Frame eingeklebt der beim Scannen stört.

Die Volldeppen unter den Kunden rupfen das Bild unter Erzeugung
großflächiger Zerstörungen raus und pappen das dann unter Nutzung einer
fetten UHU-Schicht wieder als "das war so" ein.

Bernd

Holger Petersen

unread,
Oct 25, 2013, 5:47:57 AM10/25/13
to
Heiko Schlenker <hsc...@gmx.de> writes:

>* Magnus Warker <mag...@mailinator.com> schrieb:

>>Hallo,
>>
>> in der Schule meiner Kinder waren Fotografen. Sie haben sehr viele
>> schöne Fotos gemacht, die ich nun kaufen darf.


WER war 'Auftrag-Geber'?

>anhand dessen im Umlauf befindliche illegale Vervielfaeltigungen
>erkannt werden koennen.

Was ist in diesem Zusammenhang "illegal" ?
Mindestens der Photograph sollte den Paragraphen 60 des Urheber-
Rechts-Gesetzes kenne, oder?

Fragend, Holger

PS: http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__60.html

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Magnus Warker

unread,
Oct 25, 2013, 7:33:57 AM10/25/13
to
On 10/25/2013 11:47 AM, Holger Petersen wrote:
> Heiko Schlenker <hsc...@gmx.de> writes:

>>> in der Schule meiner Kinder waren Fotografen. Sie haben sehr viele
>>> schöne Fotos gemacht, die ich nun kaufen darf.

> WER war 'Auftrag-Geber'?

Ich vermute die Schule oder der Elternbeirat.

>>anhand dessen im Umlauf befindliche illegale Vervielfaeltigungen
>>erkannt werden koennen.

> Was ist in diesem Zusammenhang "illegal" ?
> Mindestens der Photograph sollte den Paragraphen 60 des Urheber-
> Rechts-Gesetzes kenne, oder?

> PS: http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__60.html

Dieser Gesetzestext geht wohl davon aus, dass das "Bildnis" bereits
erworben wurde. Dann kann man AFAIK wirklich damit machen, was man will.

In diesem Fall aber wurden die Bilder zur Ansicht mit nach Hause
gegeben, damit die Eltern evtl. welche davon kaufen.

Magnus

--
This is Unix-Land. In quiet nights, you can hear the Windows machines
reboot.

Werner Flamme

unread,
Oct 25, 2013, 8:28:23 AM10/25/13
to
Holger Petersen [25.10.2013 11:47]:
> Heiko Schlenker <hsc...@gmx.de> writes:
>
>> * Magnus Warker <mag...@mailinator.com> schrieb:
>
>>> Hallo,
>>>
>>> in der Schule meiner Kinder waren Fotografen. Sie haben sehr viele
>>> schöne Fotos gemacht, die ich nun kaufen darf.
>
>
> WER war 'Auftrag-Geber'?

Oft stellen sich Fotografen aus eigenem Antrieb auf, machen Bilder und
wenn sie sie an Dich verkaufen, warst Du der Auftraggeber für diese
gekauften Bilder :-\

grummelt Werner

--

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Torsten Berger

unread,
Oct 25, 2013, 4:20:06 PM10/25/13
to
Hallo,

Am 25.10.2013 18:43, schrieb Pether Hubert:
>> Die letzten Versuche meinerseits mit Fotopapier zu arbeiten, was bei
>> einer "Nachbelichtung" durch einen Scanner sich verfärbt, sind in die
>> Hose gegangen - insbesondere im Sommer :-)

gibt es so ein Papier tatsächlich???

Die Belichtung eines normales Flachbettscanners würde ich als nicht
ausreichend einschätzen, weil es nur eine simple Leuchtstofflampe ist.
Also vergleichbar mit dem Versuch, unter einer Lampe etwas auf einem
Bild zu erkennen mit ausgeprägter Sehschwäche.

Insofern denke ich, dass es sich um eine Worthülse des Fotografen handelt.

Viele Grüße

Torsten

Bernd Hohmann

unread,
Oct 25, 2013, 6:54:44 PM10/25/13
to
Am 25.10.2013 22:20, schrieb Torsten Berger:

>>> Die letzten Versuche meinerseits mit Fotopapier zu arbeiten, was bei
>>> einer "Nachbelichtung" durch einen Scanner sich verfärbt, sind in die
>>> Hose gegangen - insbesondere im Sommer :-)
>
> gibt es so ein Papier tatsächlich???

Es wurden zumindest mal Forschungen in der Richtung durchgeführt. Muss
Mitte der 1975er Jahre gewesen sein. Da ging es darum zu erkennen ob
vertrauliche Dokumente kopiert wurden. Die damaligen Kopierer brauchten
mehr Licht als die heutigen Systeme.

> Insofern denke ich, dass es sich um eine Worthülse des Fotografen handelt.

Ja.

Professionelle Fotografen (im Sinne von "ihren Lebensunterhalt damit
verdienen") schwätzen ihre Kunden gerne mit solchem Hokuspokus zu.

Bernd



Torsten Berger

unread,
Oct 25, 2013, 7:05:14 PM10/25/13
to
Hallo Bernd,

Am 26.10.2013 00:54, schrieb Bernd Hohmann:
> Am 25.10.2013 22:20, schrieb Torsten Berger:
>> gibt es so ein Papier tatsächlich???
>
> Es wurden zumindest mal Forschungen in der Richtung durchgeführt. Muss
> Mitte der 1975er Jahre gewesen sein. Da ging es darum zu erkennen ob
> vertrauliche Dokumente kopiert wurden. Die damaligen Kopierer brauchten
> mehr Licht als die heutigen Systeme.

das finde ich interessant. Von solchem Papier ist mir nichts bekannt.
Bei den Kopierern musste das Licht (meist Halogen - oder in schnellen
Maschinen Xenon-Blitzlampen) in ausreichender Menge auf dem Fotoleiter
ankommen um die Ladung für die weißen Bereiche zu löschen.
Heute muss das Licht nur bis zum Fotosensor reichen.

Viele Grüße

Torsten.

Uwe Premer

unread,
Oct 25, 2013, 10:36:37 PM10/25/13
to
Am 24.10.13 19:20, schrieb Magnus Warker:
>Hallo,
>
>in der Schule meiner Kinder waren Fotografen. Sie haben sehr viele
>schöne Fotos gemacht, die ich nun kaufen darf.
>
>Die Fotos wurden den Kindern mit nach Hause gegeben. Wir können uns nun
>welche aussuchen, die dann natürlich bezahlt werden müssen.
>
>Zwischen den Fotos findet sich folgender Hinweis:
>
> "Eine Verletzung des Urheberrechts
> wird bei Fotorückgabe erkannt."
>
>Sprich: Hast du es eingescannt, merken wir das!?

Rein technisch dürfte das unter der Prämisse nicht funktionieren, wenn nicht
grad was mutwillig dran kaputt gemacht würde.

Der Satz des Fotografen ist sicherlich absichtlich irreführend artikuliert
worden.

Selbst, wenn er nicht will, dass seine Bilder, auf die er die Rechte
natürlich hat, nicht illegal vervielfältigt werden, hat er noch lange nicht
ein Recht, das vorhandende Recht popelig zu seinem Gutdünken angstmachend
"auszulegen", sondern selbst er sollte bitteschön die rechtliche Situation
auch so rüberbringen, wie sie sich darstellt, und nicht irgendwelche
angeblich technische Verhinderungsmöglichkeiten aufführen, die es nicht
gibt.

Uwe

Wolfgang Klein

unread,
Oct 31, 2013, 5:30:31 AM10/31/13
to
Am 24.10.2013 19:20 schrieb Magnus Warker:

> ...
> Zwischen den Fotos findet sich folgender Hinweis:
>
> "Eine Verletzung des Urheberrechts
> wird bei Fotorückgabe erkannt."
>
> Sprich: Hast du es eingescannt, merken wir das!?
>


Dabei handelt es sich um eine dieser typischen "Angst-Klauseln", so wie:

"Diese Nachricht enthält vertrauliche Informationen. Sollten Sie nicht
der rechtmäßige Empfänger... bla-bla, blub-blub...!"

Der juristische Gehalt dieses Zeichensalates liegt unter Null und dient
lediglich dazu, das Verhältnis von Rauschen zu Nutzdaten auf den
Leitungen zu verschlechtern.

Selbst wenn auf dem Fotopapier eine spezielle Beschichtung aufgebracht
wäre, die sich bei Belichtung durch einen Scanner verfärbt, muss der
Fotograf nachweisen, daß diese Verfärbung wirklich von einem Scanner
stammt und nicht durch andere Ursachen, wie z.B. direkte tagelange
Sonneneinstrahlung, verursacht wurde.

Darfst Du das Bild natürlich zu Hause einscannen und im privaten Rahmen
(schönes Wortspiel...), z.B. als Hintergrund am Rechner, beliebig
verwenden. Du darfst es sogar wieder ausdrucken, um es Dir zu Hause an
die Wand zu hängen. Aber beim Ausdrucken für die Oma oder den Opa des
Kindes beginnt bereits die rechtliche Grauzone. Wenn Oma und Opa nicht
im selben Haushalt leben, solltest Du das nicht tun!

Was Du aber auf keinen Fall machen darfst: das Foto einscannen und im
Internet hochladen, auch nicht bei Fratzenbuch! Selbst dann nicht, wenn
Du das Bild auf "privat" stellst, denn es haben mittlerweile Gerichte
entschieden, daß FB eben kein privater Rahmen mehr ist, daß alle, was im
Internet landet, öffentlich ist.

Und zum Schluss... 'tschuldige die Frage: was hat das Thema mit Linux
und Hardware zu tun?


Wolfgang Klein

Erhard Schwenk

unread,
Oct 31, 2013, 1:05:49 PM10/31/13
to
On 31.10.2013 10:30, Wolfgang Klein wrote:
> Am 24.10.2013 19:20 schrieb Magnus Warker:
>
>> ...
>> Zwischen den Fotos findet sich folgender Hinweis:
>>
>> "Eine Verletzung des Urheberrechts
>> wird bei Fotorückgabe erkannt."
>>
>> Sprich: Hast du es eingescannt, merken wir das!?
>>
>
>
> Dabei handelt es sich um eine dieser typischen "Angst-Klauseln", so wie:
>
> "Diese Nachricht enthält vertrauliche Informationen. Sollten Sie nicht
> der rechtmäßige Empfänger... bla-bla, blub-blub...!"
>
> Der juristische Gehalt dieses Zeichensalates liegt unter Null und dient
> lediglich dazu, das Verhältnis von Rauschen zu Nutzdaten auf den
> Leitungen zu verschlechtern.
>
> Selbst wenn auf dem Fotopapier eine spezielle Beschichtung aufgebracht
> wäre, die sich bei Belichtung durch einen Scanner verfärbt, muss der
> Fotograf nachweisen, daß diese Verfärbung wirklich von einem Scanner
> stammt und nicht durch andere Ursachen, wie z.B. direkte tagelange
> Sonneneinstrahlung, verursacht wurde.

Dazu müßte er immer noch nachweisen, daß der Scan unrechtmäßig verwendet
wurde. Das Einscannen an sich ist noch keine Rechtsverletzung, auch wenn
der Fotograf das gerne hätte. Und so gesehen ist die o.g. Klausel
schlicht irgendwas zwischem grobem Unfug, Vortäuschung falscher
Tatsachen und unlauterem Wettbewerb.

> Darfst Du das Bild natürlich zu Hause einscannen und im privaten Rahmen
> (schönes Wortspiel...), z.B. als Hintergrund am Rechner, beliebig
> verwenden.

Eben. Womit die bloße Information, daß das Ding gescannt wurde, exakt
gar nichts beweist.

--
Erhard Schwenk

Akkordeonjugend Baden-Württemberg - http://www.akkordeonjugend.de/
APAYA running System - http://www.apaya.net/

Marc Haber

unread,
Oct 31, 2013, 3:18:37 PM10/31/13
to
Erhard Schwenk <esch...@fto.de> wrote:
>Dazu müßte er immer noch nachweisen, daß der Scan unrechtmäßig verwendet
>wurde. Das Einscannen an sich ist noch keine Rechtsverletzung, auch wenn
>der Fotograf das gerne hätte.

Du meinst, das ginge als erlaubte Privatkopie durch?

Grüße
Marc
--
-------------------------------------- !! No courtesy copies, please !! -----
Marc Haber | " Questions are the | Mailadresse im Header
Mannheim, Germany | Beginning of Wisdom " | http://www.zugschlus.de/
Nordisch by Nature | Lt. Worf, TNG "Rightful Heir" | Fon: *49 621 72739834
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Horst-D.Winzler

unread,
Nov 1, 2013, 1:07:38 AM11/1/13
to
Am 01.11.2013 01:57, schrieb Heiko Schlenker:
> * Erhard Schwenk <esch...@fto.de> schrieb:
>> Das Einscannen an sich ist noch keine Rechtsverletzung,
>
> Vorsicht! Einscannen ist eine Vervielfältigung. Dazu steht eine Menge
> im Urheberrechtsgesetz. Ob eine Rechtsverletzung vorliegt, hängt vom
> Einzelfall ab.
>
> Gruß, Heiko
>

Nur, mit jedem Kauf eines Scanners, Druckers und Speichermedium bezahlst
du an die jeweiligen Rechtevertreter. Mit diesen Abgaben erkaufst du dir
auch Rechte, die man dann auch wahrnehmen möchte.
--
mfg hdw

Juergen Ilse

unread,
Nov 1, 2013, 4:01:57 AM11/1/13
to
Hallo,

Horst-D.Winzler <horst.d...@web.de> wrote:
> Am 01.11.2013 01:57, schrieb Heiko Schlenker:
>> * Erhard Schwenk <esch...@fto.de> schrieb:
>>> Das Einscannen an sich ist noch keine Rechtsverletzung,
>> Vorsicht! Einscannen ist eine Vervielfältigung. Dazu steht eine Menge
>> im Urheberrechtsgesetz. Ob eine Rechtsverletzung vorliegt, hängt vom
>> Einzelfall ab.
> Nur, mit jedem Kauf eines Scanners, Druckers und Speichermedium bezahlst
> du an die jeweiligen Rechtevertreter. Mit diesen Abgaben erkaufst du dir
> auch Rechte, die man dann auch wahrnehmen möchte.

... und die gemaess aktuell geltendem Gesetz schon durch solche windige
Klauseln wie "ein wirksamer Kopierschutz darf nicht umgangen werden"
eingeschraenkt werden (wobei diese Klausel leider nicht woertlich ausge-
legt wird, sonst waere sie naemlich ueberfluessig, da ein wirksamer Kopier-
schutz nicht umgangen werden kann, sonst waere er ja nicht wirksam ...).
ussserdem ist in der aktuellen Gesetzgebung IIRC eine den Verbraucher
unangemessen benachteiligende Klausel dadurch enthalten, dass bei dem
Recht auf Privatkopie noch eine "Mengenbegrenzung" mit enthalten ist
(man AFAIK darf nicht mehr beliebig viele Kopien zur eigenen rein privaten
Verwendung machen).

Tschuess,
Juergen Ilse (jue...@usenet-verwaltung.de)
--
Ein Domainname ist nur ein Name, nicht mehr und nicht weniger.
Wer mehr hineininterpretiert, hat das Domain-Name-System nicht
verstanden.

Marc Haber

unread,
Nov 1, 2013, 4:34:43 AM11/1/13
to
"Horst-D.Winzler" <horst.d...@web.de> wrote:
>Am 01.11.2013 01:57, schrieb Heiko Schlenker:
>> * Erhard Schwenk <esch...@fto.de> schrieb:
>>> Das Einscannen an sich ist noch keine Rechtsverletzung,
>>
>> Vorsicht! Einscannen ist eine Vervielfältigung. Dazu steht eine Menge
>> im Urheberrechtsgesetz. Ob eine Rechtsverletzung vorliegt, hängt vom
>> Einzelfall ab.
>
>Nur, mit jedem Kauf eines Scanners, Druckers und Speichermedium bezahlst
>du an die jeweiligen Rechtevertreter. Mit diesen Abgaben erkaufst du dir
>auch Rechte, die man dann auch wahrnehmen möchte.

Gilt das nicht nur für Materialien, für die die Rechtevertreter
zuständig sind? Bei Schulfotos[1] dürfte das kaum der Fall sein.

Grüße
Marc

[1] als ich noch in die Schule ging wurden die behandelt wie
"Zustellung unbestellter Ware", da musste man also eigentlich gar
nichts tun

Erhard Schwenk

unread,
Nov 1, 2013, 6:57:32 AM11/1/13
to
On 01.11.2013 01:57, Heiko Schlenker wrote:
> * Erhard Schwenk <esch...@fto.de> schrieb:
>> Das Einscannen an sich ist noch keine Rechtsverletzung,
>
> Vorsicht! Einscannen ist eine Vervielfältigung. Dazu steht eine Menge
> im Urheberrechtsgesetz. Ob eine Rechtsverletzung vorliegt, hängt vom
> Einzelfall ab.

Eben. Und weil es das tut, ist der Nachweis des Einscannens eben per se
noch keine Rechtsverletzung.
Message has been deleted

Diedrich Ehlerding

unread,
Oct 31, 2013, 3:37:16 PM10/31/13
to
Marc Haber meinte:

>>Dazu müßte er immer noch nachweisen, daß der Scan unrechtmäßig verwendet
>>wurde. Das Einscannen an sich ist noch keine Rechtsverletzung, auch wenn
>>der Fotograf das gerne hätte.
>
> Du meinst, das ginge als erlaubte Privatkopie durch?

Nach meinem Verständnis nur, wenn man das Bild einmal erworben hat. Hier
geht es aber darum, dass der Fotograf es nicht gern sieht, wenn man das
Bild zur Ansicht mit nach hause nimmt, einscannt und dann zurückgibt.

Diedrich
--
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fingerprint = 2C 49 FF B2 C4 66 2D 93 6F A1 FF 10 16 59 96 F3
HTML-Mail wird ungeleſen entſorgt.

Gernot Zander

unread,
Nov 1, 2013, 12:11:50 PM11/1/13
to
Hi,

in de.comp.os.unix.linux.hardware Marc Haber <mh+usene...@zugschl.us> wrote:
> Gilt das nicht nur für Materialien, für die die Rechtevertreter
> zuständig sind? Bei Schulfotos[1] dürfte das kaum der Fall sein.

> [1] als ich noch in die Schule ging wurden die behandelt wie
> "Zustellung unbestellter Ware", da musste man also eigentlich gar
> nichts tun

Also hier läuft es so, dass
a) die Fotografen (oder solche, die es sein wollen) wie Heuschrecken
über die Schulen herfallen. Im Sinne von es gibt mehr Fotografen als
Schulen. Sollte da einer die Kulanz vermissen lassen, nimmt die Schule
gern einen anderen...
b) sie die Bilder auf eigenes Risiko ausgeben, und erbitten entweder
Bilder zurück oder Geld. Dabei locken sie mit Rabatt, wenn das in 2
Wochen geklappt hat.
Nu weiß auch jeder, dass bei Digitalkameras keine Negative mehr
bezahlt und entwickelt werden müssen und was ein Ausdruck so kostet,
und dass sagen wir mal 13 EUR (Passfotos, 2-3 größere Bilder + ein
Klassenfoto) recht reichlich sind. Verglichen mit selbstgmachtem Foto
+ Internet-Print-Dienst. Klar kriegt nicht jeder ein Foto gut selbst
fotografiert, aber... Bei 1000 Schülern und sagen wir mal 5 EUR Gewinn
für zwei Arbeitstage schon ganz nett. Kassieren und abrechnen macht ja
die Schule...

Ich sach ma so: Scannen und zurückgeben ist schon dreist.
Aber scannen und Scan an Oma mailen oder für Oma nochmal drucken, da
muss er durch. So moralisch, meine ich, nicht rechtlich.
Ich hab' auch nicht davon gehört, dass der Schulfotograf bei
Scannen-und-auf-Bewerbungsschreiben-drucken was unternimmt (aber es
soll wohl irgendwo vorgekommen sein). Im Sinne von a) wäre das aber
schädlich fürs Geschäft.

mfg.
Gernot

--
<hi...@gmx.de> (Gernot Zander) *Keine Mailkopien bitte!*
Wenn ich mir was wünschen dürfte, möcht' ich etwas glücklich sein,
denn wenn ich gar zu glücklich wäre hätt' ich Heimweh nach dem Traurigsein.
(Rio Reiser)
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Arno Welzel

unread,
Nov 3, 2013, 11:33:59 AM11/3/13
to
Magnus Warker, 2013-10-24 19:20:

> in der Schule meiner Kinder waren Fotografen. Sie haben sehr viele
> sch�ne Fotos gemacht, die ich nun kaufen darf.
[...]
> Eins vorweg: Selbstverst�ndlich sollen die Fotografen, die sch�ne Bilder
> von unseren Kindern gemacht haben, auch daran verdienen. Darum geht nicht.
>
> Aber ist es tats�chlich technisch m�glich, zu erkennen, ob ein Foto
> eingescannt wurde?

Nein.

Vermutlich geht das eher in die Richtung "wenn die Bilder irgendwo
ver�ffentlicht werden - z.B. auf der privaten Website o.�. - bekommen
wir das mit, weil Wasserzeichen in die Bilder eingearbeitet wurden, die
auch bei gescannten Kopien erhalten bleiben und ermittelbar sind".


--
Arno Welzel
http://arnowelzel.de
http://de-rec-fahrrad.de

Magnus Warker

unread,
Nov 5, 2013, 10:03:18 AM11/5/13
to
Na, wenn ich es scannen würde, dann mit xsane! :-)
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