On 26.03.17 09.01, Matthias Gerds wrote:
> Leide hier unter einem grauenvollen Audio-Transmitter, den ich am TV
> habe, um meine BT-Kopfhörer zu betreiben.
>
> Frage:
> Wäre es möglich, diese Funk-tionalität (BT-Sender) mit einem
> Rasp-Pi hinzubekommen, und das Ding gleichzeitig als
> Medienspieler zu verwenden (Netflix & Prime über WLAN), d.h. die Sticks
> von Google und Amazon zu ersetzen?
Das mit BT als Kopfhörer-Sender ist sicher zu schaffen. Allerdings
willst Du vermutlich APT-X, oder?
Das wiederum ist durch Patente ganz gut vor der Verwendung geschützt,
und kann AFAIK nicht legal als OpenSource implementiert werden. - Die
Industrie weiß schon, wie man sich vor dem billigen und schwer zu
kontrollierenden OpenSource-Kram schützt.
Ähnlich sieht es bei Netflix und Konsorten aus. Die geben sich reichlich
Mühe, dass ihre Angebote *nicht* auf freier Software funktionieren.
Damit würden sie nämlich jegliche Kontrolle über das verlieren, was mit
den Videodaten danach passiert. Da wären zum Beispiel:
- Überspringen eventueller Werbung,
- HDCP-Verschlüsselung (kann der Raspi nicht - wozu auch, ist ja für den
Anwender komplett nutzenfrei),
- Speichern der entschlüsselten Streams.
Kurzum, auf *legalem* Weg sieht das sehr dünn aus. Mit legal meine ich
jetzt nicht strafrechtlich bedenkenlos - das ist es wohl, solange man
zahlender Kunde ist und keine illegalen Kopien anfertigt -, sondern ohne
gegen die AGB des Anbieters zu verstoßen, was diesen wiederum zu einer
fristlosen Kündigung berechtigen würde. Ob er davon jemals Gebrauch
macht, ist eine andere Frage. Am Ende hätte er in jedem Fall einen
zahlenden Kunden verloren.
Aber die Rechteinhaber können und werden natürlich an der Front Druck
auf den Anbieter ausüben und ihrerseits auf ihre Vertragsbestimmungen
verweisen und Anbieter ggf. von den von ihnen vertretenen Inhalten
abklemmen. Das geht natürlich nur, wenn der Händler nicht zu groß ist;
andernfalls schadet man sich selbst mehr als dem anderen. Bei Amazon
funktioniert so etwas erfahrungsgemäß nicht. Die Nummer hatten wir schon
einmal, als Amazon als erster damit begonnen hat, gekaufte Musik einfach
ohne DRM als MP3 weiter zu geben. Da war das Gezeter natürlich groß.
Aber am Ende hat sich Amazon durchgesetzt und die meisten Anderen haben
nachgezogen. - Das war im übrigen erst der Durchbruch bei den
Musik-Verkaufszahlen im Internet, weil es nun auf jedem Gerät (Autoradio
etc.) abspielbar war, klarer Kundennutzen.
Es gibt allerdings einen eklatanten rechtlichen Unterschied zu gekauften
MP3s: das eine ist eine Lizensierung nach Urheberrecht für private
Zwecke inklusive Erschöpfungsgrundsatz, die Filme hingegen sind formell
gesehen nur ein Verleih. In ersterem Fall besteht also zum Zeitpunkt des
Konsumierens kein aktives Vertragsverhältnis mehr mit dem Anbieter; bei
den Filmen ist das hingegen essentielle Voraussetzung. Und damit gibt es
keinen Erschöpfungsgrundsatz. Stattdessen gibt es die Vertraglich
zugesicherte Leistung, und die schließt das Abspielen auf beliebiger
Hardware natürlich *nicht* ein. Und wenn einem das nicht gefällt, kann
man den Vertrag ja kündigen.
Software-Patentschutz, wie bei APT-X gibt es bei den Streamingangeboten
allerdings AFAIK nicht - mal abgesehen von H.264, was beim Raspberry Pi
aber in Hardware implementiert und sauber lizensiert ist.
> Das erste wäre mir am wichtigsten, das zweite geht bestimmt über
> Webbrowser. Hat hier jemand Erfahrung damit?
Über den Browser gucken, macht nicht wirklich Spaß - mir zumindest
nicht. Auch muss man prüfen, welche Qualität man da geboten bekommt. Das
ist nicht notwendigerweise die, die es über die proprietären Protokolle
gibt.
Marcel