Am 19.12.23 um 20:44 schrieb Sieghard Schicktanz:
> Durchaus richtig, aber das ist die Umkehrung des Zweckes eines Standards:
> die Einhaltung eines Standards hat sicherzustellen, daß das Gerät unter
> allen standardkonformen Bedingungen funktioniert.
Das ist eine Wunschvorstellung, welche in der heutigen, hochkomplexen
Technikwelt leider unrealistisch ist.
>> Ein Standard besteht oft aus hunderten Seiten, von denen viele nur in
>> sehr speziellen Szenarien zum Tragen kommen, so das Fehler oft lange
>> Zeit unentdeckt bleiben.
>
> Das ist vollkommen unerheblich. Du kannst ja auch jahrelang eine bestimmte
> Straße zu schnell befahren, ohne "erwischt" zu werden - wenn das dann doch
> passiert, "darfst" Du trotzdem zahlen.
Für die Nicht-Einhaltung eines Standard muss der Hersteller hingegen in
aller Regel NICHT zahlen. Schlimmstenfalls muss er nachbessern, und auch
das nur innerhalb der 2Jahres-Frist.
>> unterschiedliche Interpretation. Manche Hersteller nutzen ihre
>> Marktmacht aus, um Standards bewusst zu verletzen.
>
> Und Du unterstützt das?
Obwohl ich (im Gegensatz zur überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung)
sogar über Einiges an Messtechnik verfüge, kann ich es nicht verhindern.
Die Rückgabefristen sind kurz, in dieser kurzen Zeit kann ich nicht
ALLES prüfen. Ich weiß auch noch gar nicht, welche Geräte ich morgen
kaufen werde und welche an dem nur zu 95% konformen Netzteil
möglicherweise dann nicht funktionieren werden.
> Und zahlst dann halt doppelt und noch mehr?
In der Vergangenheit leider ja. Hier stehen mehrere Kisten voller
Beipack-Wandwarzen (sowohl USB als auch 12V), die nie benutzt wurden und
beim Kauf leider auch nicht abgewählt werden konnten.
>> Ein Standard ist lediglich ein Stück Papier (oder ein elektronisches
>> Dokument), in dem Empfehlungen stehen, wie man es machen *sollte*. Er
>> ist kein verbindliches Gesetz.
>
> Er ist schon ein wenig mehr - die Hersteller _verpflichten_ sich zur
> Einhaltung,
Nur, wenn sie zufällig Mitglied im passenden Industrieverband sind und
das offizielle USB-Markenlogo verwenden wollen.
Das sind die allermeisten kleinen Hersteller *NICHT*. Sie kaufen
lediglich fertige Chips zu, sie machen bei deren Einsatz dann durchaus
auch mal Fehler, sie verzichten auf das Markenlogo und alle damit
verbundenen Verbindlichkeiten. Der Kunde sieht auch ohne Logo, was das
für ein Stecker sein soll...
> und in manchen Ländern erhalten diese Regelungen durchaus
> bindende Wirkung _durch Gesetz_. Deutschland z.B.
Nein. USB-PD ist keine EN oder DIN. Und auch EN/DIN haben keineswegs
automatisch Gesetzescharakter, sondern nur dann, wenn es zum jeweiligen
Thema eine gesetzliche Regelung gibt, welche Bezug auf den "Stand der
Technik" nimmt.
>> In der Praxis läuft es im Consumer-Markt fast immer nach dem Prinzip
>> "Augen zu und durch". Wenn es meistens funktioniert, reicht das für den
>
> Ja, weil die Kunden zum einen praktisch keine Möglichkeit haben, die
> Einhaltung zu überprüfen und zum anderen - nicht zuletzt von der Werbung,
> aber auch durch andere Vorgänge - so abgestumpft sind, daß sie das halt mit
> sich machen lassen.
Wie gesagt, selbst mit Messtechnik kann man nicht wirklich etwas dagegen
tun. Vieles fällt halt nicht sofort auf...