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Behördentaugliches BSD?

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Andreas Wagner

unread,
Jan 14, 2023, 11:47:33 AM1/14/23
to
Hallo zusammen,

kennt hier einer ein BSD, das man in Behörden anstatt Windows einsetzen
kann? GNU/Linux dürfte Kartellrechtsbedenken ergeben.

Gruß
Andreas

Alexander Schreiber

unread,
Jan 14, 2023, 1:08:03 PM1/14/23
to
Andreas Wagner <andreas...@web.de> wrote:
>
> kennt hier einer ein BSD, das man in Behörden anstatt Windows einsetzen
> kann? GNU/Linux dürfte Kartellrechtsbedenken ergeben.

Inwieweit sollen bei GNU/Linux Kartellrechtsbedenken aufkommen? Etwa
weil alle Linuxdistributionen Eigentum der Linus & Tux AG sind und
Anbieter anderer Linuxdistributionen von der Linus & Tux AG gnadenlos
in Grund und Boden geklagt werden?

Die Tüte mit den Trollbonbons wieder zumachend,
Alex.
--
"Opportunity is missed by most people because it is dressed in overalls and
looks like work." -- Thomas A. Edison

Andreas Wagner

unread,
Jan 14, 2023, 1:22:58 PM1/14/23
to
Am 14.01.2023 um 18:26 schrieb Alexander Schreiber:
> Andreas Wagner <andreas...@web.de> wrote:
>>
>> kennt hier einer ein BSD, das man in Behörden anstatt Windows einsetzen
>> kann? GNU/Linux dürfte Kartellrechtsbedenken ergeben.
>
> Inwieweit sollen bei GNU/Linux Kartellrechtsbedenken aufkommen? Etwa
> weil alle Linuxdistributionen Eigentum der Linus & Tux AG sind und
> Anbieter anderer Linuxdistributionen von der Linus & Tux AG gnadenlos
> in Grund und Boden geklagt werden?

Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen:
https://dejure.org/gesetze/GWB/1.html

Definition Unternehmen:
https://dejure.org/gesetze/UStG/2.html

Es existiert mindestens ein Entwickler, der mit GPL-Software Geld
verdient. Folglich kann sich ein Anwalt darüber Gedanken machen, ob das
Verbot da anwendbar ist.

> Die Tüte mit den Trollbonbons wieder zumachend,
> Alex.

Meinung ohne Ahnung liebe ich ja.

Gruß
Andreas

Andreas Wagner

unread,
Jan 14, 2023, 1:37:25 PM1/14/23
to
Am 14.01.2023 um 18:26 schrieb Alexander Schreiber:
> Die Tüte mit den Trollbonbons wieder zumachend,
> Alex.

Das Prdukthaftungsgesetz ist auch toll. Werbung auf der Seite oder im
Installer und es ist zum Erwirtschaften von Geld da. Dann haftet man in
Deutschland, egal was die Lizenz da erzählen will. (Ausnahmen vom Gesetz
müssen ja geregelt sein. Und da finde ich keine Ausnahmen.)

https://dejure.org/gesetze/ProdHaftG/1.html

Ich lasse aber mal den Tipp mit der UG (Unternehmergeellschaft) da. Das
ist eine Art GmbH mit einem geringeren Stammkapital.

Gruß
Andreas

Marco Moock

unread,
Jan 14, 2023, 1:58:54 PM1/14/23
to
Am 14.01.2023 um 17:47:23 Uhr schrieb Andreas Wagner:

> kennt hier einer ein BSD, das man in Behörden anstatt Windows
> einsetzen kann? GNU/Linux dürfte Kartellrechtsbedenken ergeben.

Die Zeiten von SCO sind vorbei.
Der Linux-Kernel selbst wird in massenhaft Betriebssystemen genutzt,
auch von kommerziellen Anbietern.

Im öffentlichen Dienst wird massenhaft Linux eingesetzt. Warum soll das
bei einer Behörde ein Problem sein?

Marco Moock

unread,
Jan 14, 2023, 2:00:39 PM1/14/23
to
Am 14.01.2023 um 19:22:48 Uhr schrieb Andreas Wagner:

> Am 14.01.2023 um 18:26 schrieb Alexander Schreiber:
> > Andreas Wagner <andreas...@web.de> wrote:
> >>
> >> kennt hier einer ein BSD, das man in Behörden anstatt Windows
> >> einsetzen kann? GNU/Linux dürfte Kartellrechtsbedenken ergeben.
> >
> > Inwieweit sollen bei GNU/Linux Kartellrechtsbedenken aufkommen? Etwa
> > weil alle Linuxdistributionen Eigentum der Linus & Tux AG sind und
> > Anbieter anderer Linuxdistributionen von der Linus & Tux AG
> > gnadenlos in Grund und Boden geklagt werden?
>
> Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen:
> https://dejure.org/gesetze/GWB/1.html

Inwiefern ist die Nutzung von Linux eine solche Vereinbarung?

> Definition Unternehmen:
> https://dejure.org/gesetze/UStG/2.html
>
> Es existiert mindestens ein Entwickler, der mit GPL-Software Geld
> verdient. Folglich kann sich ein Anwalt darüber Gedanken machen, ob
> das Verbot da anwendbar ist.

Die GPL ist nur eine Lizenz und hat mir Linux direkt gar nichts zu tun,
außer, dass der Linux-Kernel unter GPLv2 veröffentlicht wird. Den darf
man daher beliebig nutzen und weitergeben. Klagen kann man dagegen,
wird aber nix bringen.

Marco Moock

unread,
Jan 14, 2023, 2:16:24 PM1/14/23
to
Am 14.01.2023 um 19:37:15 Uhr schrieb Andreas Wagner:

> Das Prdukthaftungsgesetz ist auch toll. Werbung auf der Seite oder im
> Installer und es ist zum Erwirtschaften von Geld da. Dann haftet man
> in Deutschland, egal was die Lizenz da erzählen will. (Ausnahmen vom
> Gesetz müssen ja geregelt sein. Und da finde ich keine Ausnahmen.)

Dann verklage bitte die ganzen Entwickler, die Sourceforge & Co nutzen,
wenn die Software einen Bug hat. Ich würde da zu gern bei den
Gerichtsprozessen dabei sein.

Matthias Andree

unread,
Jan 14, 2023, 2:17:01 PM1/14/23
to
Am 14.01.23 um 17:47 schrieb Andreas Wagner:
> Hallo zusammen,
>
> kennt hier einer ein BSD, das man in Behörden anstatt Windows einsetzen
> kann? GNU/Linux dürfte Kartellrechtsbedenken ergeben.

Wie soll einer das ohne dokumentiertes Anforderungsprofil/Lastenheft
entscheiden können?

Andreas Wagner

unread,
Jan 14, 2023, 2:35:08 PM1/14/23
to
Am 14.01.2023 um 20:00 schrieb Marco Moock:
> Am 14.01.2023 um 19:22:48 Uhr schrieb Andreas Wagner:
>
>> Am 14.01.2023 um 18:26 schrieb Alexander Schreiber:
>>> Andreas Wagner <andreas...@web.de> wrote:
>>>>
>>>> kennt hier einer ein BSD, das man in Behörden anstatt Windows
>>>> einsetzen kann? GNU/Linux dürfte Kartellrechtsbedenken ergeben.
>>>
>>> Inwieweit sollen bei GNU/Linux Kartellrechtsbedenken aufkommen? Etwa
>>> weil alle Linuxdistributionen Eigentum der Linus & Tux AG sind und
>>> Anbieter anderer Linuxdistributionen von der Linus & Tux AG
>>> gnadenlos in Grund und Boden geklagt werden?
>>
>> Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen:
>> https://dejure.org/gesetze/GWB/1.html
>
> Inwiefern ist die Nutzung von Linux eine solche Vereinbarung?

Soweit ich das sehe, stimmt man mit der Nutzung der Lizenz zu. Und die
sieht vor, dass der Quellcode frei zugänglich wird. Inwieweit das eine
Wettbewerbsverzerrung darstellt, mögen Anwälte und Richter entscheiden.

>> Definition Unternehmen:
>> https://dejure.org/gesetze/UStG/2.html
>>
>> Es existiert mindestens ein Entwickler, der mit GPL-Software Geld
>> verdient. Folglich kann sich ein Anwalt darüber Gedanken machen, ob
>> das Verbot da anwendbar ist.
>
> Die GPL ist nur eine Lizenz und hat mir Linux direkt gar nichts zu tun,
> außer, dass der Linux-Kernel unter GPLv2 veröffentlicht wird. Den darf
> man daher beliebig nutzen und weitergeben. Klagen kann man dagegen,
> wird aber nix bringen.

Siehe oben. Ich bin in der Hinsicht nicht detailiert ausgebildet.
Bedenken halte ich für definitiv gerechtfertigt. Und mehr hatte ich
nicht behauptet.

Gruß
Andreas

Andreas Wagner

unread,
Jan 14, 2023, 2:36:06 PM1/14/23
to
Sourceforge bitet an und Sourceforge kann verklagt werden, wenn da
Probleme auftauchen. Ich hab aber in der letzten Zeit keine schlimmen
Fehler bemerkt.

Gruß
Andreas

Andreas Wagner

unread,
Jan 14, 2023, 2:41:29 PM1/14/23
to
Da würde mich interessieren, ob das im Moment "Wo kein Kläger da kein
Richter" ist. Kartellrechtsbedenken hatte ich ja schon genannt. GPL kann
Anbieter kommerzieller Konkurrenzprodukte vollständig kaputt machen.

BSD auch, aber die habe die Vereinbarung nicht, die Quellen zur
Verfügung zu stellen. Und genau da liegt der Knackpunkt.

Gruß
Andreas

Andreas Wagner

unread,
Jan 14, 2023, 2:43:38 PM1/14/23
to
Das ist ein guter Punkt. Ich denke, ins blaue zu raten kann skurrile
Ergebnisse liefern. Vielleicht melden sich ein paar Leute hier.

Gruß
Andreas

Marco Moock

unread,
Jan 15, 2023, 4:56:04 AM1/15/23
to
Am 14.01.2023 um 20:34:58 Uhr schrieb Andreas Wagner:

> Am 14.01.2023 um 20:00 schrieb Marco Moock:
> > Am 14.01.2023 um 19:22:48 Uhr schrieb Andreas Wagner:
> >
> >> Am 14.01.2023 um 18:26 schrieb Alexander Schreiber:
> >>> Andreas Wagner <andreas...@web.de> wrote:
> >>>>
> >>>> kennt hier einer ein BSD, das man in Behörden anstatt Windows
> >>>> einsetzen kann? GNU/Linux dürfte Kartellrechtsbedenken ergeben.
> >>>
> >>> Inwieweit sollen bei GNU/Linux Kartellrechtsbedenken aufkommen?
> >>> Etwa weil alle Linuxdistributionen Eigentum der Linus & Tux AG
> >>> sind und Anbieter anderer Linuxdistributionen von der Linus & Tux
> >>> AG gnadenlos in Grund und Boden geklagt werden?
> >>
> >> Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen:
> >> https://dejure.org/gesetze/GWB/1.html
> >
> > Inwiefern ist die Nutzung von Linux eine solche Vereinbarung?
>
> Soweit ich das sehe, stimmt man mit der Nutzung der Lizenz zu. Und
> die sieht vor, dass der Quellcode frei zugänglich wird. Inwieweit das
> eine Wettbewerbsverzerrung darstellt, mögen Anwälte und Richter
> entscheiden.

Du hast die Lizenz überhaupt nicht verstanden. Lese sie und verstehe
sie, dann meldest du dich hier wieder.

Du kannst dann gerne mal einen Juristen fragen, ob das Veröffentlichen
von Quellcode eine Wettbewerbsverzerrung ist. Sollte dem so sein,
könnte der viel Geld verdienen und einige Leute schikanieren.

> >> Definition Unternehmen:
> >> https://dejure.org/gesetze/UStG/2.html
> >>
> >> Es existiert mindestens ein Entwickler, der mit GPL-Software Geld
> >> verdient. Folglich kann sich ein Anwalt darüber Gedanken machen, ob
> >> das Verbot da anwendbar ist.
> >
> > Die GPL ist nur eine Lizenz und hat mir Linux direkt gar nichts zu
> > tun, außer, dass der Linux-Kernel unter GPLv2 veröffentlicht wird.
> > Den darf man daher beliebig nutzen und weitergeben. Klagen kann man
> > dagegen, wird aber nix bringen.
>
> Siehe oben. Ich bin in der Hinsicht nicht detailiert ausgebildet.
> Bedenken halte ich für definitiv gerechtfertigt. Und mehr hatte ich
> nicht behauptet.

Dann bilde dich halt aus. Hier ist ne technische Gruppe und keine um
juristischen Käse zu diskutieren.

Marco Moock

unread,
Jan 15, 2023, 4:56:52 AM1/15/23
to
Wenn du den nicht bemerkt hast, haben das vielleicht andere. Frag doch
da mal nach.

Marco Moock

unread,
Jan 15, 2023, 5:00:12 AM1/15/23
to
Am 14.01.2023 um 20:41:20 Uhr schrieb Andreas Wagner:

> Am 14.01.2023 um 19:58 schrieb Marco Moock:
> > Am 14.01.2023 um 17:47:23 Uhr schrieb Andreas Wagner:
> >
> >> kennt hier einer ein BSD, das man in Behörden anstatt Windows
> >> einsetzen kann? GNU/Linux dürfte Kartellrechtsbedenken ergeben.
> >
> > Die Zeiten von SCO sind vorbei.
> > Der Linux-Kernel selbst wird in massenhaft Betriebssystemen genutzt,
> > auch von kommerziellen Anbietern.
> >
> > Im öffentlichen Dienst wird massenhaft Linux eingesetzt. Warum soll
> > das bei einer Behörde ein Problem sein?
>
> Da würde mich interessieren, ob das im Moment "Wo kein Kläger da kein
> Richter" ist. Kartellrechtsbedenken hatte ich ja schon genannt. GPL
> kann Anbieter kommerzieller Konkurrenzprodukte vollständig kaputt
> machen.

Inwiefern GPL-Software ein Kartell darstellen soll, musst du erklären.
GPL kann wie jedes Produkt andere vom Markt verdrängen. Das ist
Marktgeschehen.
Du bist bei GPL NICHT verpflichtet, anderen die Software incl. Code
weiterzugeben, auch wenn die das gerne hätten. Das erfährt man, wenn
man die Lizenz liest oder sich mal die Reden vom Stallman anhört.
Da erklärt der das sogar.

> BSD auch, aber die habe die Vereinbarung nicht, die Quellen zur
> Verfügung zu stellen. Und genau da liegt der Knackpunkt.

Du bist nicht verpflichtet, anderen irgendwas zur Verfügung zu stellen.
Du bist nur dann laut GPL verpflichtet, den Code auch weiterzugeben,
wenn du Binaries weitergibst.

Marco Moock

unread,
Jan 15, 2023, 5:01:02 AM1/15/23
to
Am 14.01.2023 um 20:43:30 Uhr schrieb Andreas Wagner:

> Das ist ein guter Punkt. Ich denke, ins blaue zu raten kann skurrile
> Ergebnisse liefern. Vielleicht melden sich ein paar Leute hier.

Dir wurde schon gesagt, dass du mehr Details liefern musst.
Nun mach doch.

Heiko Recktenwald

unread,
Jan 15, 2023, 8:16:18 AM1/15/23
to
Am 15/01/23 um 11:01 schrieb Marco Moock:
Wenn ich das so laienhaft anschaue, kommt eine Produkthaftung fuer Open
Source ueberhaupt nicht in Betracht:

https://www.gesetze-im-internet.de/prodhaftg/__1.html


Und in welcher Weise Behoerden am Wettbewerb teilnehmen sollen, ist mir
auch nicht klar.


Gruss, H,


Andreas Wagner

unread,
Jan 15, 2023, 8:32:41 AM1/15/23
to
Am 15.01.2023 um 10:56 schrieb Marco Moock:
> Du hast die Lizenz überhaupt nicht verstanden. Lese sie und verstehe
> sie, dann meldest du dich hier wieder.

Habe ich doch. Allerdings vor Jahren. Das Hauptproblem ist das, was das
deutsche Recht daraus machen könnte. Folglich kann man da Rechtsbedenken
haben.

> Du kannst dann gerne mal einen Juristen fragen, ob das Veröffentlichen
> von Quellcode eine Wettbewerbsverzerrung ist. Sollte dem so sein,
> könnte der viel Geld verdienen und einige Leute schikanieren.

Die 100€ + MwSt möchte ich im Moment nicht ausgeben.

>>>> Definition Unternehmen:
>>>> https://dejure.org/gesetze/UStG/2.html
>>>>
>>>> Es existiert mindestens ein Entwickler, der mit GPL-Software Geld
>>>> verdient. Folglich kann sich ein Anwalt darüber Gedanken machen, ob
>>>> das Verbot da anwendbar ist.
>>>
>>> Die GPL ist nur eine Lizenz und hat mir Linux direkt gar nichts zu
>>> tun, außer, dass der Linux-Kernel unter GPLv2 veröffentlicht wird.
>>> Den darf man daher beliebig nutzen und weitergeben. Klagen kann man
>>> dagegen, wird aber nix bringen.
>>
>> Siehe oben. Ich bin in der Hinsicht nicht detailiert ausgebildet.
>> Bedenken halte ich für definitiv gerechtfertigt. Und mehr hatte ich
>> nicht behauptet.
>
> Dann bilde dich halt aus. Hier ist ne technische Gruppe und keine um
> juristischen Käse zu diskutieren.

Mir genügt, wenn die Leute animiert sind, sich Rechtsrat zu holen, wenn
es sie betrifft.

Gruß
Andreas

Marco Moock

unread,
Jan 15, 2023, 9:47:46 AM1/15/23
to
Am 15.01.2023 um 14:32:32 Uhr schrieb Andreas Wagner:

> Am 15.01.2023 um 10:56 schrieb Marco Moock:
> > Du hast die Lizenz überhaupt nicht verstanden. Lese sie und verstehe
> > sie, dann meldest du dich hier wieder.
>
> Habe ich doch.

Offenbar nicht, sonst würdest du nicht ein paar falsche Sachen
schreiben.

> Allerdings vor Jahren. Das Hauptproblem ist das, was
> das deutsche Recht daraus machen könnte. Folglich kann man da
> Rechtsbedenken haben.

Die GPL existiert seit mehreren Jahrzehnten - es gibt damit hier keine
unerwarteten rechtlichen Probleme.

> > Du kannst dann gerne mal einen Juristen fragen, ob das
> > Veröffentlichen von Quellcode eine Wettbewerbsverzerrung ist.
> > Sollte dem so sein, könnte der viel Geld verdienen und einige Leute
> > schikanieren.
>
> Die 100€ + MwSt möchte ich im Moment nicht ausgeben.

Dann glaube uns halt - oder lese die Lizenz.

> Mir genügt, wenn die Leute animiert sind, sich Rechtsrat zu holen,
> wenn es sie betrifft.

Warum fragst du dann hier und machst das nicht bei einem Anwalt?

Marco Moock

unread,
Jan 15, 2023, 9:49:44 AM1/15/23
to
Am 15.01.2023 um 14:16:15 Uhr schrieb Heiko Recktenwald:

> Wenn ich das so laienhaft anschaue, kommt eine Produkthaftung fuer
> Open Source ueberhaupt nicht in Betracht:

Und selbst wenn: Warum interessiert mich das als Anwender, wenn ich
solche Ansprüche nicht stellen will?

> Und in welcher Weise Behoerden am Wettbewerb teilnehmen sollen, ist
> mir auch nicht klar.

Das könnte passieren, wenn die Software legal modifizieren und
veröffentlichen. Wenn also ein Mitarbeiter vom Rathaus einen Bug im
Linux-Kernel behebt und den Patch veröffentlicht, geben die extrem
kleine Teile von Software frei. Mir wäre aber neu, dass das irgendwie
rechtlich ein Problem wäre.

Heiko Recktenwald

unread,
Jan 15, 2023, 6:17:08 PM1/15/23
to
Am 15/01/23 um 15:49 schrieb Marco Moock:
> Am 15.01.2023 um 14:16:15 Uhr schrieb Heiko Recktenwald:
>
>> Wenn ich das so laienhaft anschaue, kommt eine Produkthaftung fuer
>> Open Source ueberhaupt nicht in Betracht:
>
> Und selbst wenn: Warum interessiert mich das als Anwender, wenn ich
> solche Ansprüche nicht stellen will?


Vielleicht Deine Erben.
>
>> Und in welcher Weise Behoerden am Wettbewerb teilnehmen sollen, ist
>> mir auch nicht klar.
>
> Das könnte passieren, wenn die Software legal modifizieren und
> veröffentlichen.

Aber das ist doch kein Wettbewerb. Wettbewerb gleich Kommerz. Open
Source gleich frei.

Kay Martinen

unread,
Jan 15, 2023, 6:40:02 PM1/15/23
to
Am 14.01.23 um 17:47 schrieb Andreas Wagner:

> kennt hier einer ein BSD, das man in Behörden anstatt Windows einsetzen
> kann? GNU/Linux dürfte Kartellrechtsbedenken ergeben.

Ich verstehe dein konkretes Problem ebenso wenig wie andere hier, also
solltest du mal erwähnen in welcher Konstellation genau du da ein
Problem zu sehen glaubst.

Dir ist bekannt das die Stadt München, ein Bundesland und m.W. auch eine
Datenverarbeitungs-Firma von Bund und Ländern (Dataport?) open Source
software einsetzt, einsetzte und vermutlich auch anpasste?

Man darf wohl annehmen das die es nicht tun würden wenn es Rechtliche
Bedenken gäbe. Das ist eben das schöne an OpenSource. Das es im grunde
jeder einsetzen kann.

Kartellrechtlich bedenklich fände ich da eher das es den Anschein hatte
als hätte Microsoft in München stark lobbiert um Linux dort madig zu
machen. Was wohl funktioniert hat da sie vom LiMux dann wohl wieder weg
migrierten. Warum sollte das dann umgekehrt ein größeres Problem sein?

Und BSD... IMHO ist BSD gut für Server, Router u.ä. geeignet. Aber bei
Desktops in Behörden sehe ich das nicht als Erste Wahl an. Da dürften
die div. Linux Distris eine größere Auswahl und bessere Integration von
Office Tools bieten als BSD.

Ich benutze übrigens OPNsense, ein BSD. Auf einem Router.

Bye/
/Kay

(Geschrieben mit TB auf einem Desktop-Linux.)

--
"Kann ein Wurstbrot die Welt retten?" :-)

Andreas Wagner

unread,
Jan 16, 2023, 4:37:34 AM1/16/23
to
Am Mon, 16 Jan 2023 00:38:54 +0100 schrieb Kay Martinen:

> Am 14.01.23 um 17:47 schrieb Andreas Wagner:
>
>> kennt hier einer ein BSD, das man in Behörden anstatt Windows einsetzen
>> kann? GNU/Linux dürfte Kartellrechtsbedenken ergeben.
>
> Ich verstehe dein konkretes Problem ebenso wenig wie andere hier, also
> solltest du mal erwähnen in welcher Konstellation genau du da ein
> Problem zu sehen glaubst.

Die neuen Windows sind - wenn ich richtig informiert bin - für Behörden
eigentlich untragbar. Ich meine, OneDrive wäre nicht abschaltbar und würde
in die Vereinigten Staaten spiegeln. Außerdem ist schon bekannt geworden,
dass OneDrive-Inhalte automatisch nach Rechtsbrüchen gescannt werden.

Energietechnisch kann man die Windows-Entwickler auch jagen: Alles mit
Blur und Tranzparenz, die 3D-Beschleunigung immer an, etc. Das braucht
schätzungsweise 10 mal mehr Strom als nötig.

Ein guter Einplatinenrechner würde reichen. Ein Pflichtenheft habe ich
leider nicht.

> Dir ist bekannt das die Stadt München, ein Bundesland und m.W. auch eine
> Datenverarbeitungs-Firma von Bund und Ländern (Dataport?) open Source
> software einsetzt, einsetzte und vermutlich auch anpasste?

Ja, habe ich gelesen. Wenn mich meine Erinnerung nicht trügt, sind die
zurück zu Windows.

> Man darf wohl annehmen das die es nicht tun würden wenn es Rechtliche
> Bedenken gäbe. Das ist eben das schöne an OpenSource. Das es im grunde
> jeder einsetzen kann.

Wenn die rechtlichen Bedenken den Entscheidern bekannt wären, dann gäb es
das vermutlich nicht, ja.

> Kartellrechtlich bedenklich fände ich da eher das es den Anschein hatte
> als hätte Microsoft in München stark lobbiert um Linux dort madig zu
> machen. Was wohl funktioniert hat da sie vom LiMux dann wohl wieder weg
> migrierten. Warum sollte das dann umgekehrt ein größeres Problem sein?

Ich habe in Erinnerung, dass es mal einen Rechtsstreit gab, in dem das
Argument "Kartellrechtsbruch" angeführt werden sollte und zurückgenommen
wurde, weil das Gegenargument kam, dass es da ja dann gar keine gültige
Lizenz gäbe. Es wurde also rechtlich nie richtig ausgewertet.

> Und BSD... IMHO ist BSD gut für Server, Router u.ä. geeignet. Aber bei
> Desktops in Behörden sehe ich das nicht als Erste Wahl an. Da dürften
> die div. Linux Distris eine größere Auswahl und bessere Integration von
> Office Tools bieten als BSD.

Mit GNOME hatte ich es schon am laufen. Einzelne Programme sind
abgeschmiert - allerdings selten. Enlightenment werde ich noch probieren.

Gruß
Andreas

Marco Moock

unread,
Jan 16, 2023, 5:37:44 AM1/16/23
to
Gibt es dazu auch verwertbare Information oder nur Flüsterpost?

> > Und BSD... IMHO ist BSD gut für Server, Router u.ä. geeignet. Aber
> > bei Desktops in Behörden sehe ich das nicht als Erste Wahl an. Da
> > dürften die div. Linux Distris eine größere Auswahl und bessere
> > Integration von Office Tools bieten als BSD.
>
> Mit GNOME hatte ich es schon am laufen. Einzelne Programme sind
> abgeschmiert - allerdings selten.

Dann sollte man trotzdem den Grund suchen.

Andreas Wagner

unread,
Jan 16, 2023, 5:47:10 AM1/16/23
to
Am Mon, 16 Jan 2023 11:37:42 +0100 schrieb Marco Moock:

> Am 16.01.2023 um 09:37:33 Uhr schrieb Andreas Wagner:
>> Ich habe in Erinnerung, dass es mal einen Rechtsstreit gab, in dem das
>> Argument "Kartellrechtsbruch" angeführt werden sollte und
>> zurückgenommen wurde, weil das Gegenargument kam, dass es da ja dann
>> gar keine gültige Lizenz gäbe. Es wurde also rechtlich nie richtig
>> ausgewertet.
>
> Gibt es dazu auch verwertbare Information oder nur Flüsterpost?

Den alten Artikel habe ich bei heise.de nicht gefunden. dejure.org habe
ich auch erfolglos durchsucht.

Für die USA habe ich den Artikel hier gefunden:
https://www.heise.de/newsticker/meldung/GPL-hat-von-Anti-Kartell-Gesetzen-
nichts-zu-befuerchten-116834.html

Es wurde nicht bewiesen, dass die GPL wettbewerbsverzerrend sei. Ich
schätze, mit einer Umfrage zu Software-Migrationsgründen hätte man das
schnell geschafft. Rechtsbedenken sind bei der GPL auf jeden Fall
angesagt, wenn man dran Geld verdient.

Gruß
Andreas

Marco Moock

unread,
Jan 16, 2023, 5:55:56 AM1/16/23
to
Am 16.01.2023 um 10:47:08 Uhr schrieb Andreas Wagner:

> Für die USA habe ich den Artikel hier gefunden:

USA interessiert aber in Deutschland weniger.

> Es wurde nicht bewiesen, dass die GPL wettbewerbsverzerrend sei. Ich
> schätze, mit einer Umfrage zu Software-Migrationsgründen hätte man
> das schnell geschafft. Rechtsbedenken sind bei der GPL auf jeden Fall
> angesagt, wenn man dran Geld verdient.

Bedenken gibt es überall, rechtliche Probleme gab es bisher wohl nicht.

Alexander Schreiber

unread,
Jan 16, 2023, 9:08:04 AM1/16/23
to
Andreas Wagner <andreas...@web.de> wrote:
> Am 14.01.2023 um 20:00 schrieb Marco Moock:
>> Am 14.01.2023 um 19:22:48 Uhr schrieb Andreas Wagner:
>>
>>> Am 14.01.2023 um 18:26 schrieb Alexander Schreiber:
>>>> Andreas Wagner <andreas...@web.de> wrote:
>>>>>
>>>>> kennt hier einer ein BSD, das man in Behörden anstatt Windows
>>>>> einsetzen kann? GNU/Linux dürfte Kartellrechtsbedenken ergeben.
>>>>
>>>> Inwieweit sollen bei GNU/Linux Kartellrechtsbedenken aufkommen? Etwa
>>>> weil alle Linuxdistributionen Eigentum der Linus & Tux AG sind und
>>>> Anbieter anderer Linuxdistributionen von der Linus & Tux AG
>>>> gnadenlos in Grund und Boden geklagt werden?
>>>
>>> Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen:
>>> https://dejure.org/gesetze/GWB/1.html
>>
>> Inwiefern ist die Nutzung von Linux eine solche Vereinbarung?
>
> Soweit ich das sehe, stimmt man mit der Nutzung der Lizenz zu. Und die
> sieht vor, dass der Quellcode frei zugänglich wird. Inwieweit das eine
> Wettbewerbsverzerrung darstellt, mögen Anwälte und Richter entscheiden.

Der Fall ist AFAIK recht klar durch: keine Wettbewerbsverzerrung.

>
>>> Definition Unternehmen:
>>> https://dejure.org/gesetze/UStG/2.html
>>>
>>> Es existiert mindestens ein Entwickler, der mit GPL-Software Geld
>>> verdient. Folglich kann sich ein Anwalt darüber Gedanken machen, ob
>>> das Verbot da anwendbar ist.
>>
>> Die GPL ist nur eine Lizenz und hat mir Linux direkt gar nichts zu tun,
>> außer, dass der Linux-Kernel unter GPLv2 veröffentlicht wird. Den darf
>> man daher beliebig nutzen und weitergeben. Klagen kann man dagegen,
>> wird aber nix bringen.
>
> Siehe oben. Ich bin in der Hinsicht nicht detailiert ausgebildet.

Wie war das nochmal mit Meinung ohne Ahnung? ;-)

> Bedenken halte ich für definitiv gerechtfertigt. Und mehr hatte ich
> nicht behauptet.

Das sehen weltweit agierende Firmen, die sich bessere Anwälte leisten
können als Du und ich, gänzlich anders.

Um mal ein bisschen aus der Standardpraxis von Unternehmen zu plaudern
(und ich verrate hier keine Geheimnisse), die sowas wirklich ernst
nehmen: Es steht und fällt mir der relevanten Lizenz. Ganz grob:
- die Lizenz muss rechtlich klar und sauber definiert sein, das
trifft auf die GPLv2 zu, aber auf z.B. die WTFPL nicht
- die Lizenz darf keine Klauseln haben, die das Unternehmen als
nachteilig sieht - deswegen wird die AGPL(v3) auch generell als
"giftig" gesehen (und entsprechend lizensierte Software vermieden),
weil man halt alle Patches rausgeben muss, selbst wenn man die
modifizierte Software nicht weiterverteilt

Man liest sich,

Alexander Schreiber

unread,
Jan 16, 2023, 9:08:04 AM1/16/23
to
Andreas Wagner <andreas...@web.de> wrote:
> Am 15.01.2023 um 10:56 schrieb Marco Moock:
>> Du hast die Lizenz überhaupt nicht verstanden. Lese sie und verstehe
>> sie, dann meldest du dich hier wieder.
>
> Habe ich doch. Allerdings vor Jahren. Das Hauptproblem ist das, was das
> deutsche Recht daraus machen könnte. Folglich kann man da Rechtsbedenken
> haben.
>
>> Du kannst dann gerne mal einen Juristen fragen, ob das Veröffentlichen
>> von Quellcode eine Wettbewerbsverzerrung ist. Sollte dem so sein,
>> könnte der viel Geld verdienen und einige Leute schikanieren.
>
> Die 100€ + MwSt möchte ich im Moment nicht ausgeben.

Soso.

>>>>> Definition Unternehmen:
>>>>> https://dejure.org/gesetze/UStG/2.html
>>>>>
>>>>> Es existiert mindestens ein Entwickler, der mit GPL-Software Geld
>>>>> verdient. Folglich kann sich ein Anwalt darüber Gedanken machen, ob
>>>>> das Verbot da anwendbar ist.
>>>>
>>>> Die GPL ist nur eine Lizenz und hat mir Linux direkt gar nichts zu
>>>> tun, außer, dass der Linux-Kernel unter GPLv2 veröffentlicht wird.
>>>> Den darf man daher beliebig nutzen und weitergeben. Klagen kann man
>>>> dagegen, wird aber nix bringen.
>>>
>>> Siehe oben. Ich bin in der Hinsicht nicht detailiert ausgebildet.
>>> Bedenken halte ich für definitiv gerechtfertigt. Und mehr hatte ich
>>> nicht behauptet.
>>
>> Dann bilde dich halt aus. Hier ist ne technische Gruppe und keine um
>> juristischen Käse zu diskutieren.
>
> Mir genügt, wenn die Leute animiert sind, sich Rechtsrat zu holen, wenn
> es sie betrifft.

Was Linux betrifft, bist Du 20+ Jahre zu spät, der Drops ist vollständig
gelutscht.

Alexander Schreiber

unread,
Jan 16, 2023, 9:08:05 AM1/16/23
to
Andreas Wagner <andreas...@web.de> wrote:
> Am 14.01.2023 um 18:26 schrieb Alexander Schreiber:
>> Andreas Wagner <andreas...@web.de> wrote:
>>>
>>> kennt hier einer ein BSD, das man in Behörden anstatt Windows einsetzen
>>> kann? GNU/Linux dürfte Kartellrechtsbedenken ergeben.
>>
>> Inwieweit sollen bei GNU/Linux Kartellrechtsbedenken aufkommen? Etwa
>> weil alle Linuxdistributionen Eigentum der Linus & Tux AG sind und
>> Anbieter anderer Linuxdistributionen von der Linus & Tux AG gnadenlos
>> in Grund und Boden geklagt werden?
>
> Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen:
> https://dejure.org/gesetze/GWB/1.html
>
> Definition Unternehmen:
> https://dejure.org/gesetze/UStG/2.html
>
> Es existiert mindestens ein Entwickler, der mit GPL-Software Geld
> verdient.

Der übliche Weg dazu ist Consulting im weitesten Sinne, reicht von
(bezahltem) Support für OpenSource Software (bei einem früheren
Arbeitgeber haben wir mal eine Weile [name-removed] angeheuert um
unser Samba-Setup in einer gemischten Umgebung mit Sonderlocken-
Anforderungen zu optimieren) bis hin zu "Kunde will nicht vorhandenes
Feature für OpenSource Software X programmiert haben" und vieles mehr.

Das kann aber letztlich jeder machen, der will - idealerweise jemand,
der auch Ahnung hat.

> Folglich kann sich ein Anwalt darüber Gedanken machen, ob das
> Verbot da anwendbar ist.

Und wo siehst Du da "Vereinbarungen [..], die Verhinderung,
Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken"?

Wenn mir danach ist (ist es nicht, ich habe besseres zu tun), dann kann
ich heute hingehen, mir die Quellen greifen und einen "Troll-Linux 0.1"
Kernel veröffentlichen der beim Boot einen ASCII-Troll auf die Konsole
malt. Und solange ich mich an die relevanten e Lizenzen halte, wird mich
auch kaum jemand davon abhalten (aber eher schon auslachen).

>> Die Tüte mit den Trollbonbons wieder zumachend,
>> Alex.
>
> Meinung ohne Ahnung liebe ich ja.

Ja, ich auch ;-)

Andreas Wagner

unread,
Jan 16, 2023, 9:33:01 AM1/16/23
to
Am 15.01.2023 um 23:24 schrieb Alexander Schreiber:
> Andreas Wagner <andreas...@web.de> wrote:
>> Am 14.01.2023 um 20:00 schrieb Marco Moock:
>>>
>>> Inwiefern ist die Nutzung von Linux eine solche Vereinbarung?
>>
>> Soweit ich das sehe, stimmt man mit der Nutzung der Lizenz zu. Und die
>> sieht vor, dass der Quellcode frei zugänglich wird. Inwieweit das eine
>> Wettbewerbsverzerrung darstellt, mögen Anwälte und Richter entscheiden.
>
> Der Fall ist AFAIK recht klar durch: keine Wettbewerbsverzerrung.

Ich verstehe unter "Wettbewerb" das Konkurrieren verschiedener
Unternehmen. Kostenloses OpenSource entspricht einer Preisabsprache auf
0€. Das kann man als Wettbewerbsverzerrung sehen. Der Begriff ist mir
aber zu schwammig, um ihn ohne Richter zu entscheiden. Rechtsbedenken
habe ich.

>>>> Definition Unternehmen:
>>>> https://dejure.org/gesetze/UStG/2.html
>>>>
>>>> Es existiert mindestens ein Entwickler, der mit GPL-Software Geld
>>>> verdient. Folglich kann sich ein Anwalt darüber Gedanken machen, ob
>>>> das Verbot da anwendbar ist.
>>>
>>> Die GPL ist nur eine Lizenz und hat mir Linux direkt gar nichts zu tun,
>>> außer, dass der Linux-Kernel unter GPLv2 veröffentlicht wird. Den darf
>>> man daher beliebig nutzen und weitergeben. Klagen kann man dagegen,
>>> wird aber nix bringen.
>>
>> Siehe oben. Ich bin in der Hinsicht nicht detailiert ausgebildet.
>
> Wie war das nochmal mit Meinung ohne Ahnung? ;-)

*hust* Naja, ich habe die Zivilrecht und die Medien- und
Datenschutzrechtvorlesungen an der Hochschule bestanden. Ich bin sicher
nicht ganz ohne Ahnung.

Gruß
Andreas

Kay Martinen

unread,
Jan 16, 2023, 10:10:02 AM1/16/23
to
Am 16.01.23 um 15:32 schrieb Andreas Wagner:
> Am 15.01.2023 um 23:24 schrieb Alexander Schreiber:
>> Andreas Wagner <andreas...@web.de> wrote:
>>> Am 14.01.2023 um 20:00 schrieb Marco Moock:
>>>>
>>>> Inwiefern ist die Nutzung von Linux eine solche Vereinbarung?
>>>
>>> Soweit ich das sehe, stimmt man mit der Nutzung der Lizenz zu. Und die
>>> sieht vor, dass der Quellcode frei zugänglich wird. Inwieweit das eine
>>> Wettbewerbsverzerrung darstellt, mögen Anwälte und Richter entscheiden.
>>
>> Der Fall ist AFAIK recht klar durch: keine Wettbewerbsverzerrung.
>
> Ich verstehe unter "Wettbewerb" das Konkurrieren verschiedener
> Unternehmen. Kostenloses OpenSource entspricht einer Preisabsprache auf
> 0€. Das kann man als Wettbewerbsverzerrung sehen. Der Begriff ist mir
> aber zu schwammig, um ihn ohne Richter zu entscheiden. Rechtsbedenken
> habe ich.

Dann frage doch mal die Entwickler von Libreoffice ob es fairer
Wettbewerb ist das Microsoft für sein Office normalerweise Geld nimmt
und die nicht. Obwohl es auch bei MS kostenlose Angebote gibt. Damit
sollen m.E. aber Kunden zu den Bezahltarifen gelockt werden.

Ob Libreoffice kostenpflichtigen Support für Ihre Software verkauft weiß
ich nicht aber das wäre dann ebenfalls nur Fair.

Und Red Hat sowie SuSe sind mit ihren Enterprise Linux genau in dieser
Schiene unterwegs. Die Community-Editionen kann jeder kostenlos nutzen.
Die Enterprise-Versionen gibt es mit Support und SLA's zu kaufen. So wie
bei vielen anderen Projekten.

BTW. OPNsense kannst du auch mit HW und Support kaufen. Siehe:

<https://www.deciso.com/product-catalog/>

Und? Soll das jetzt den Wettbewerb verzerren mit jemandem der ähnliches
anbietet und KEIN Geld dafür nähme?

Und das dürfte nicht das einzige BSD- und sicher nicht das einzige
Linux-Projekt sein die das so machen.

>>> Siehe oben. Ich bin in der Hinsicht nicht detailiert ausgebildet.
>>
>> Wie war das nochmal mit Meinung ohne Ahnung? ;-)
>
> *hust* Naja, ich habe die Zivilrecht und die Medien- und
> Datenschutzrechtvorlesungen an der Hochschule bestanden. Ich bin sicher
> nicht ganz ohne Ahnung.

Bestanden=Anwesenheit ausreichend oder gab es eine Prüfung und ein
Zeugnis, Zertifikat (SSL, NFT oder TotHolz-Kopie?) :)

Bye/
/Kay

Andreas Wagner

unread,
Jan 16, 2023, 10:52:38 AM1/16/23
to
Am 16.01.2023 um 16:03 schrieb Kay Martinen:
> Am 16.01.23 um 15:32 schrieb Andreas Wagner:
>> *hust* Naja, ich habe die Zivilrecht und die Medien- und
>> Datenschutzrechtvorlesungen an der Hochschule bestanden. Ich bin sicher
>> nicht ganz ohne Ahnung.
>
> Bestanden=Anwesenheit ausreichend oder gab es eine Prüfung und ein
> Zeugnis, Zertifikat (SSL, NFT oder TotHolz-Kopie?) :)

Ganz normale Prüfung. Note müsste ich ausgraben. War aber nicht beschämend.

Gruß
Andreas

Marco Moock

unread,
Jan 16, 2023, 1:52:46 PM1/16/23
to
Am 15.01.2023 um 23:26:09 Uhr schrieb Alexander Schreiber:

> Was Linux betrifft, bist Du 20+ Jahre zu spät, der Drops ist
> vollständig gelutscht.

Wer interessiert ist an ollem Zeug:
https://www.heise.de/hintergrund/SCO-vs-Linux-Die-unendliche-Geschichte-302076.html

Marco Moock

unread,
Jan 16, 2023, 1:57:44 PM1/16/23
to
Am 16.01.2023 um 15:32:50 Uhr schrieb Andreas Wagner:

> Am 15.01.2023 um 23:24 schrieb Alexander Schreiber:
> > Andreas Wagner <andreas...@web.de> wrote:
> >> Am 14.01.2023 um 20:00 schrieb Marco Moock:
> >>>
> >>> Inwiefern ist die Nutzung von Linux eine solche Vereinbarung?
> >>
> >> Soweit ich das sehe, stimmt man mit der Nutzung der Lizenz zu. Und
> >> die sieht vor, dass der Quellcode frei zugänglich wird. Inwieweit
> >> das eine Wettbewerbsverzerrung darstellt, mögen Anwälte und
> >> Richter entscheiden.
> >
> > Der Fall ist AFAIK recht klar durch: keine Wettbewerbsverzerrung.
>
> Ich verstehe unter "Wettbewerb" das Konkurrieren verschiedener
> Unternehmen. Kostenloses OpenSource entspricht einer Preisabsprache
> auf 0€.

Kokolores. Ein Herausgeber von kostenfreier Software muss sich mit
niemand anderem absprechen.

> Das kann man als Wettbewerbsverzerrung sehen.

Bei Mediamarkt gibt es zu jedem TV noch eine Tüte Chips gratis dazu.
Saturn macht das nun auch. Wäre das nun auch Wettbewerbsverzerrung?

Andreas Wagner

unread,
Jan 16, 2023, 2:35:29 PM1/16/23
to
Am 16.01.2023 um 19:57 schrieb Marco Moock:
> Am 16.01.2023 um 15:32:50 Uhr schrieb Andreas Wagner:
>> Ich verstehe unter "Wettbewerb" das Konkurrieren verschiedener
>> Unternehmen. Kostenloses OpenSource entspricht einer Preisabsprache
>> auf 0€.
>
> Kokolores. Ein Herausgeber von kostenfreier Software muss sich mit
> niemand anderem absprechen.

Wer kostenfreie Software als Bestandteil eines wertschöpfenden Angebotes
betreibt, kann unters Kartellrecht fallen. "Vereinbarung" und
"Unternehmer" sind drin.

>> Das kann man als Wettbewerbsverzerrung sehen.
>
> Bei Mediamarkt gibt es zu jedem TV noch eine Tüte Chips gratis dazu.
> Saturn macht das nun auch. Wäre das nun auch Wettbewerbsverzerrung?

Zeig mir eine Tüte Chips für 1500€.

Marco Moock

unread,
Jan 16, 2023, 2:46:16 PM1/16/23
to
Am 16.01.2023 um 20:35:18 Uhr schrieb Andreas Wagner:

> Am 16.01.2023 um 19:57 schrieb Marco Moock:
> > Am 16.01.2023 um 15:32:50 Uhr schrieb Andreas Wagner:
> >> Ich verstehe unter "Wettbewerb" das Konkurrieren verschiedener
> >> Unternehmen. Kostenloses OpenSource entspricht einer Preisabsprache
> >> auf 0€.
> >
> > Kokolores. Ein Herausgeber von kostenfreier Software muss sich mit
> > niemand anderem absprechen.
>
> Wer kostenfreie Software als Bestandteil eines wertschöpfenden
> Angebotes betreibt, kann unters Kartellrecht fallen. "Vereinbarung"
> und "Unternehmer" sind drin.

Kläre doch solche Fragen bitte mit deinem Linksanwalt - nicht hier.

> >> Das kann man als Wettbewerbsverzerrung sehen.
> >
> > Bei Mediamarkt gibt es zu jedem TV noch eine Tüte Chips gratis dazu.
> > Saturn macht das nun auch. Wäre das nun auch Wettbewerbsverzerrung?
> >
>
> Zeig mir eine Tüte Chips für 1500€.

Ich verkaufe dir gerne eine für den Preis - per Vorkasse.

Andreas Wagner

unread,
Jan 16, 2023, 3:02:14 PM1/16/23
to
Am Mon, 16 Jan 2023 20:46:15 +0100 schrieb Marco Moock:

>> >> Das kann man als Wettbewerbsverzerrung sehen.
>> >
>> > Bei Mediamarkt gibt es zu jedem TV noch eine Tüte Chips gratis dazu.
>> > Saturn macht das nun auch. Wäre das nun auch Wettbewerbsverzerrung?
>> >
>> >
>> Zeig mir eine Tüte Chips für 1500€.
>
> Ich verkaufe dir gerne eine für den Preis - per Vorkasse.

Spaßvogel.

Windows Internet Datacenter: 8039.00€ (alternate.de)
Team Foundation Server: Auf Anfrage.

LAMP + git sind also mal eben 10.000€.

Erzähl mir was über Wettbewerbsverzerrung.

Marco Moock

unread,
Jan 16, 2023, 3:09:44 PM1/16/23
to
Am 16.01.2023 um 20:02:13 Uhr schrieb Andreas Wagner:

> Spaßvogel.
>
> Windows Internet Datacenter: 8039.00€ (alternate.de)
> Team Foundation Server: Auf Anfrage.
>
> LAMP + git sind also mal eben 10.000€.

Einen Porsche gibt es für über ne Million, einen gebrauchten, alten
Toyota für 200€. Porsche stinkt das und die meinen, der Wettbewerb wäre
verzerrt.

> Erzähl mir was über Wettbewerbsverzerrung.

Nein, ich bin nicht deine Erzähl-Oma.

Bitte Follow-Up beachten!

Alexander Schreiber

unread,
Jan 16, 2023, 4:08:04 PM1/16/23
to
Andreas Wagner <andreas...@web.de> wrote:
> Am 16.01.2023 um 19:57 schrieb Marco Moock:
>> Am 16.01.2023 um 15:32:50 Uhr schrieb Andreas Wagner:
>>> Ich verstehe unter "Wettbewerb" das Konkurrieren verschiedener
>>> Unternehmen. Kostenloses OpenSource entspricht einer Preisabsprache
>>> auf 0€.
>>
>> Kokolores. Ein Herausgeber von kostenfreier Software muss sich mit
>> niemand anderem absprechen.
>
> Wer kostenfreie Software als Bestandteil eines wertschöpfenden Angebotes
> betreibt, kann unters Kartellrecht fallen. "Vereinbarung" und
> "Unternehmer" sind drin.

ROTFLBTCSTC .. *gacker*

Na klar doch. Wenn ich 'nen Bluetooth gesteuerten Eierkocher für reichlich
Geld (an Deppen, wen sonst) verkaufe und die Steuerungssoftware fürs
Mobiltelefon gibts kostenlos, dann ist das kartellrechtlich relevant?
Ich bin nun wirklich kein Anwalt, aber das klingt ... unwahrscheinlich.

>>> Das kann man als Wettbewerbsverzerrung sehen.
>>
>> Bei Mediamarkt gibt es zu jedem TV noch eine Tüte Chips gratis dazu.
>> Saturn macht das nun auch. Wäre das nun auch Wettbewerbsverzerrung?
>
> Zeig mir eine Tüte Chips für 1500€.

*Tüte Chips kaufen geh*
*Edding greif*
*neuen Preis auf Tüte mal*

Hier!

SCNR,

Alexander Schreiber

unread,
Jan 16, 2023, 4:08:04 PM1/16/23
to
Marco Moock <mo...@posteo.de> wrote:
> Am 16.01.2023 um 15:32:50 Uhr schrieb Andreas Wagner:
>
>> Am 15.01.2023 um 23:24 schrieb Alexander Schreiber:
>> > Andreas Wagner <andreas...@web.de> wrote:
>> >> Am 14.01.2023 um 20:00 schrieb Marco Moock:
>> >>>
>> >>> Inwiefern ist die Nutzung von Linux eine solche Vereinbarung?
>> >>
>> >> Soweit ich das sehe, stimmt man mit der Nutzung der Lizenz zu. Und
>> >> die sieht vor, dass der Quellcode frei zugänglich wird. Inwieweit
>> >> das eine Wettbewerbsverzerrung darstellt, mögen Anwälte und
>> >> Richter entscheiden.
>> >
>> > Der Fall ist AFAIK recht klar durch: keine Wettbewerbsverzerrung.
>>
>> Ich verstehe unter "Wettbewerb" das Konkurrieren verschiedener
>> Unternehmen. Kostenloses OpenSource entspricht einer Preisabsprache
>> auf 0€.
>
> Kokolores. Ein Herausgeber von kostenfreier Software muss sich mit
> niemand anderem absprechen.

"Komm, Ede, ich weiss was: Wir schreiben jetzt tolle Software und
geben die kostenlos ab - in ein paar Monaten ist die ganze kommerzielle
Softwarebranche bankrott!" - so ist es _nicht_ gelaufen?

>
>> Das kann man als Wettbewerbsverzerrung sehen.
>
> Bei Mediamarkt gibt es zu jedem TV noch eine Tüte Chips gratis dazu.
> Saturn macht das nun auch.

Du weisst, das Mediamarkt und Saturn beide zur Media-Saturn Holding in
Ingolstadt (und diese wiederum zur Metro-Gruppe) gehören und von
dieser zusammen betrieben werden? Und dass die Werbung für beide
von der Media-Saturn internen redblue GmbH gemacht wird?

Allerdings ist der Wettbewerb zwischen den Märkten durchaus real,
die Marktgeschäftsführer haben sehr freie Hand (ausserhalb von
gruppenweiten Sonderaktionen) in Bezug auf Angebots- und Preisgestaltung.

Nomen Nescio

unread,
Jan 16, 2023, 5:10:32 PM1/16/23
to
On 2023-01-16, Marco Moock <mo...@posteo.de> wrote:

> Bitte Follow-Up beachten!

Noch grün im Usenet aber schon ein Gruppenkasper sein wollen.

Abgelehnt!

Kay Martinen

unread,
Jan 16, 2023, 5:40:01 PM1/16/23
to
Am 16.01.23 um 21:02 schrieb Andreas Wagner:
> Am Mon, 16 Jan 2023 20:46:15 +0100 schrieb Marco Moock:
>
>>>>> Das kann man als Wettbewerbsverzerrung sehen.

>>> Zeig mir eine Tüte Chips für 1500€.
>>
>> Ich verkaufe dir gerne eine für den Preis - per Vorkasse.
>
> Spaßvogel.

Selber.

> Windows Internet Datacenter: 8039.00€ (alternate.de)
> Team Foundation Server: Auf Anfrage.
>
> LAMP + git sind also mal eben 10.000€.

Linux, Apache, MySQL, PHP = LAMP. Das sind ein Kernel, ein Webserver,
eine Datenbank-Engine und eine Scriptsprache. Und da willst du noch ein
tool zum verwalten von sourcecode dazu rechnen... für was genau?

... da fehlt aber mindestens Ein Spezialist der die aus dem Haufen tools
etwas zusammen zimmert das irgendwie einem Windows Server ähnlich
funktioniert. Plus Webdesigner?

Der/die berechnen dann also mal eben 10000€ Passt :-)

Seit wann muß es Verzerrter Wettbewerb sein wenn ein Produkt günstiger
als ein anderes ist?

> Erzähl mir was über Wettbewerbsverzerrung.

Erzähl du mir mehr über deine Trollversuche für die ich das hier
inzwischen langsam halte.

Denn ernsthaftes Berufliches Interesse kann es nicht sein. Sonst hättest
du schon längst einen Termin mit dem Justiziar deiner Behörde oder einem
Fachanwalt für IT-Recht gemacht - und bräuchtest hier nicht von
vorgeblichen, vagen und undefinierten Risiken herum salbadern.

Auch wenn's nur Privates Interesse wäre. Bei den von dir genannten
besuchten "Vorlesungen" solltest du mehr Details erkennen können und
genauere Nachfragen stellen. Das hast du nicht.

Ergo: Du bist ein Troll. Und jetzt können alle aufhören dich zu füttern.

Andreas Wagner

unread,
Jan 16, 2023, 10:47:31 PM1/16/23
to
Am Mon, 16 Jan 2023 23:36:49 +0100 schrieb Kay Martinen:

> Am 16.01.23 um 21:02 schrieb Andreas Wagner:
>> Am Mon, 16 Jan 2023 20:46:15 +0100 schrieb Marco Moock:
>>
>>>>>> Das kann man als Wettbewerbsverzerrung sehen.
>
>>>> Zeig mir eine Tüte Chips für 1500€.
>>>
>>> Ich verkaufe dir gerne eine für den Preis - per Vorkasse.
>>
>> Spaßvogel.
>
> Selber.
>
>> Windows Internet Datacenter: 8039.00€ (alternate.de) Team Foundation
>> Server: Auf Anfrage.
>>
>> LAMP + git sind also mal eben 10.000€.
>
> Linux, Apache, MySQL, PHP = LAMP. Das sind ein Kernel, ein Webserver,
> eine Datenbank-Engine und eine Scriptsprache. Und da willst du noch ein
> tool zum verwalten von sourcecode dazu rechnen... für was genau?
>
> ... da fehlt aber mindestens Ein Spezialist der die aus dem Haufen tools
> etwas zusammen zimmert das irgendwie einem Windows Server ähnlich
> funktioniert. Plus Webdesigner?
>
> Der/die berechnen dann also mal eben 10000€ Passt :-)

Was ist ein FISI? Warum gibt es so einen in einer Firma?

Krass, du scheinst es nicht zu merken. Kann den bitte einer in ordnung
triggern?

Kay Martinen

unread,
Jan 17, 2023, 4:40:02 PM1/17/23
to
Am 17.01.23 um 04:47 schrieb Andreas Wagner:

> Was ist ein FISI? Warum gibt es so einen in einer Firma?

Den Begriff verwendest du in dieser Antwort das erste mal und dann auch
noch ohne Konkreten Zusammenhang. So diskutiert man nicht. So Trollt man
nur.

> Krass, du scheinst es nicht zu merken. Kann den bitte einer in ordnung
> triggern?

Wenn hier einer der Nichts-Checker ist dann bist das leider du. Und es
ist nicht mein Aufgabe deine mißglückte Erziehung nach zu holen. Nicht
hier und ich hab auch keine Lust mehr dir Nachhilfe zu geben.

Darum: *Plonk*

Falls du's wieder nicht raffst. Das heißt ich lese dich nicht mehr. Geh
woanders spielen kleiner. :-)

Alexander Schreiber

unread,
Jan 18, 2023, 8:08:04 AM1/18/23
to
Andreas Wagner <andreas...@web.de> wrote:
> Am Mon, 16 Jan 2023 23:36:49 +0100 schrieb Kay Martinen:
>
>> Linux, Apache, MySQL, PHP = LAMP. Das sind ein Kernel, ein Webserver,
>> eine Datenbank-Engine und eine Scriptsprache. Und da willst du noch ein
>> tool zum verwalten von sourcecode dazu rechnen... für was genau?
>>
>> ... da fehlt aber mindestens Ein Spezialist der die aus dem Haufen tools
>> etwas zusammen zimmert das irgendwie einem Windows Server ähnlich
>> funktioniert. Plus Webdesigner?
>>
>> Der/die berechnen dann also mal eben 10000€ Passt :-)
>
> Was ist ein FISI?

Federazione Italiana Sport Invernali - https://fisi.org/ - das war
ja einfach.

> Warum gibt es so einen in einer Firma?

Naja, Wintersportfans gibt es halt überall.

Die Tüte mit den Trollium gefüllten Trollbonbons wegpackend,

Andreas Wagner

unread,
Jan 18, 2023, 8:47:04 AM1/18/23
to
Am Wed, 18 Jan 2023 13:47:47 +0100 schrieb Alexander Schreiber:

> Andreas Wagner <andreas...@web.de> wrote:
>> Am Mon, 16 Jan 2023 23:36:49 +0100 schrieb Kay Martinen:
>>
>>> Linux, Apache, MySQL, PHP = LAMP. Das sind ein Kernel, ein Webserver,
>>> eine Datenbank-Engine und eine Scriptsprache. Und da willst du noch
>>> ein tool zum verwalten von sourcecode dazu rechnen... für was genau?
>>>
>>> ... da fehlt aber mindestens Ein Spezialist der die aus dem Haufen
>>> tools etwas zusammen zimmert das irgendwie einem Windows Server
>>> ähnlich funktioniert. Plus Webdesigner?
>>>
>>> Der/die berechnen dann also mal eben 10000€ Passt :-)
>>
>> Was ist ein FISI?
>
> Federazione Italiana Sport Invernali - https://fisi.org/ - das war ja
> einfach.

Ach, du... Ich meinte den Fachinformatiker für Systemintegration. Der
kümmert sich um die IT.

>> Warum gibt es so einen in einer Firma?
>
> Naja, Wintersportfans gibt es halt überall.
>
> Die Tüte mit den Trollium gefüllten Trollbonbons wegpackend,
> Alex.

Ja, ist ja gut, ich hör' auf, mich aufzudrängen.

Gruß
Andreas

Alexander Schreiber

unread,
Jan 19, 2023, 10:08:04 AM1/19/23
to
Andreas Wagner <andreas...@web.de> wrote:
> Am Wed, 18 Jan 2023 13:47:47 +0100 schrieb Alexander Schreiber:
>
>> Andreas Wagner <andreas...@web.de> wrote:
>>> Am Mon, 16 Jan 2023 23:36:49 +0100 schrieb Kay Martinen:
>>>
>>>> Linux, Apache, MySQL, PHP = LAMP. Das sind ein Kernel, ein Webserver,
>>>> eine Datenbank-Engine und eine Scriptsprache. Und da willst du noch
>>>> ein tool zum verwalten von sourcecode dazu rechnen... für was genau?
>>>>
>>>> ... da fehlt aber mindestens Ein Spezialist der die aus dem Haufen
>>>> tools etwas zusammen zimmert das irgendwie einem Windows Server
>>>> ähnlich funktioniert. Plus Webdesigner?
>>>>
>>>> Der/die berechnen dann also mal eben 10000€ Passt :-)
>>>
>>> Was ist ein FISI?
>>
>> Federazione Italiana Sport Invernali - https://fisi.org/ - das war ja
>> einfach.
>
> Ach, du... Ich meinte den Fachinformatiker für Systemintegration. Der
> kümmert sich um die IT.

Der _was_? Das ist ja tatsächlich ein Ausbildungsberuf. Naja, die gibt
es bei uns in der Firma eher nicht (und wir sind eine IT Bude). Der
übliche Hintergrund der Kollegen ist eher ein Sammelsurium aus
- Studium (nicht unbedingt Informatik, wir haben auch Chemiker,
Biologen, ...) und dann irgendwann in der IT gelandet
- Autodidakt ohne offizielle Ausbildung (was leider gerne mal
Probleme bei der Einwanderung macht)
- als Hardwareschrauber angeheuert, irgendwann ins Engineering
hochgewandert

>>> Warum gibt es so einen in einer Firma?

Keine Ahnung, sowas haben wir AFAIK nicht.

Man liest sich,

Andreas Wagner

unread,
Jan 19, 2023, 11:53:54 PM1/19/23
to
Am Thu, 19 Jan 2023 15:51:33 +0100 schrieb Alexander Schreiber:

> Andreas Wagner <andreas...@web.de> wrote:
>> Ach, du... Ich meinte den Fachinformatiker für Systemintegration. Der
>> kümmert sich um die IT.
>
> Der _was_? Das ist ja tatsächlich ein Ausbildungsberuf. Naja, die gibt
> es bei uns in der Firma eher nicht (und wir sind eine IT Bude). Der
> übliche Hintergrund der Kollegen ist eher ein Sammelsurium aus
> - Studium (nicht unbedingt Informatik, wir haben auch Chemiker,
> Biologen, ...) und dann irgendwann in der IT gelandet
> - Autodidakt ohne offizielle Ausbildung (was leider gerne mal
> Probleme bei der Einwanderung macht)

*g* Ich bin irgendwo dazwischen. Ohne Krankheit hätte ich jetzt ein Uni-
Diplom.

> - als Hardwareschrauber angeheuert, irgendwann ins Engineering
> hochgewandert

Der handelsübliche FISI wird auch an Windows ausgebildet. Ich habe noch
keine staatliche Ausbildung für Quelloffenes gesehen. LPI habe ich noch
nicht genau angeschaut, glaube aber, dass das nichts staatlich anerkanntes
ist.

Für diesen staatlichen Vendor-Lock-In gehört eigentlich in den Hintern
getreten. Ich gucke mal in den Lehrplan, der dazu gehört. Kann ja nicht
sein, dass da "Windows" drin steht.

Gruß
Andreas

Heiko Recktenwald

unread,
Jan 24, 2023, 12:52:28 AM1/24/23
to
Am 16.01.23 um 20:35 schrieb Andreas Wagner:
> Am 16.01.2023 um 19:57 schrieb Marco Moock:
>> Am 16.01.2023 um 15:32:50 Uhr schrieb Andreas Wagner:
>>> Ich verstehe unter "Wettbewerb" das Konkurrieren verschiedener
>>> Unternehmen. Kostenloses OpenSource entspricht einer Preisabsprache
>>> auf 0€.
>>
>> Kokolores. Ein Herausgeber von kostenfreier Software muss sich mit
>> niemand anderem absprechen.
>
> Wer kostenfreie Software als Bestandteil eines wertschöpfenden Angebotes
> betreibt, kann unters Kartellrecht fallen. "Vereinbarung" und
> "Unternehmer" sind drin.


Will jetzt nicht nachschauen, aber zum Unternehmen im Sinne des
Kartellrechts gehoert eine Gewinnerzielungsabsicht. Was Du mit
"Wertschoepfung" vielleicht oder vermutlich meinst. Das ist bei "Open
Source Unternehmungen" wie Libreoffice oder Avidemux nicht der Fall.
Selbst wenn es angestellte Programmierer gibt.

>>> Das kann man als Wettbewerbsverzerrung sehen.
>>
>> Bei Mediamarkt gibt es zu jedem TV noch eine Tüte Chips gratis dazu.
>> Saturn macht das nun auch. Wäre das nun auch Wettbewerbsverzerrung?


"Wenn das jeder taete" ....



H.

Andreas Wagner

unread,
Jan 24, 2023, 2:10:17 AM1/24/23
to
Am Tue, 24 Jan 2023 06:52:26 +0100 schrieb Heiko Recktenwald:

> Am 16.01.23 um 20:35 schrieb Andreas Wagner:
>> Wer kostenfreie Software als Bestandteil eines wertschöpfenden
>> Angebotes betreibt, kann unters Kartellrecht fallen. "Vereinbarung" und
>> "Unternehmer" sind drin.
>
> Will jetzt nicht nachschauen, aber zum Unternehmen im Sinne des
> Kartellrechts gehoert eine Gewinnerzielungsabsicht. Was Du mit
> "Wertschoepfung" vielleicht oder vermutlich meinst. Das ist bei "Open
> Source Unternehmungen" wie Libreoffice oder Avidemux nicht der Fall.
> Selbst wenn es angestellte Programmierer gibt.

Stimmt, im BGB sind der Unternehmer und die Stiftung auch definiert.

Samsung, Huawei, etc. nutzen Android. Ob man aber Google und diesen
Herstellern Kartellbildung vorwerfen kann, will ich inzwischen schon nicht
mehr erörtern.

Gruß
Andreas

Heiko Recktenwald

unread,
Feb 17, 2023, 6:11:00 PM2/17/23
to
Am 24.01.23 um 08:10 schrieb Andreas Wagner:
> Am Tue, 24 Jan 2023 06:52:26 +0100 schrieb Heiko Recktenwald:
>
>> Am 16.01.23 um 20:35 schrieb Andreas Wagner:
>>> Wer kostenfreie Software als Bestandteil eines wertschöpfenden
>>> Angebotes betreibt, kann unters Kartellrecht fallen. "Vereinbarung" und
>>> "Unternehmer" sind drin.
>>
>> Will jetzt nicht nachschauen, aber zum Unternehmen im Sinne des
>> Kartellrechts gehoert eine Gewinnerzielungsabsicht. Was Du mit
>> "Wertschoepfung" vielleicht oder vermutlich meinst. Das ist bei "Open
>> Source Unternehmungen" wie Libreoffice oder Avidemux nicht der Fall.
>> Selbst wenn es angestellte Programmierer gibt.
(bla)
> Samsung, Huawei, etc. nutzen Android. Ob man aber Google und diesen
> Herstellern Kartellbildung vorwerfen kann, will ich inzwischen schon nicht
> mehr erörtern.

Mit der Software handeln sie nicht.


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