Wendelin Uez wrote:
>welche deiner Menschenrechte denn da so brutal verletzt werden.
Grundrechte des Grundgesetzes erklärt durchs Bundesverfassungsgericht
in seinen Urteilen und abgeleitet aus dessen expliziten Grundrechten:
- Recht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer
Systeme
- Recht auf informationelle Selbstbestimmung
Menschenrechte der EU-Verträge, Europäischen Menschenrechtskommission
und UNO sind altbacken im Stil der expliziten Grundrechte des
Grundgesetzes, sodass man nicht zwingend vorhersagen kann, wie die
Gerichte urteilen. Angesichts der Urteile des EuGH zu Schrems /
Facebook, Safe Harbour & Co und weiterer vergleichbarer Urteile darf
man annehmen, dass der EuGH zu schwerwiegenderen
Datenschutz-/Privatsphäreverletzungen (wie durch Microsoft mittels
Windows 10) mindestens gleich schwerwiegend urteilt. Beim EMRG ist das
hingegen offen. UN-Menschenrechte vor Gericht einzuklagen ist noch
schwieriger. Also ist aktuell der Weg über nationale
Verfassungsgerichte zum EuGH der erfolgversprechendste.
>Auch die "Datenschutzparagrafen"
Hatte ich mal zur Europäischen Datenschutzgrundverordnung aufgelistet,
welche du durchlesen kannst. I.B. hat sie die Prinzipien des Opt-in
(nicht etwa des Opt-out, wie von Windows 10 praktiziert) und der
minimal notwendigen Datenschutzverletzung (wovon Windows 10 z.B. im
Vergleich zu Windows 7, welches nur sehr wenig mehr als minimal
notwendig hatte, oder Linux sehr weit entfernt ist).
Die deutschen Datenschutzgesetze sind ähnlich, habe ich aber noch
nicht im Detail gelesen.
>Und unter dem EuGH tut's natürlich auch niemand mehr,
Die großen Konzerne wollen es ja unbedingt wissen.
>Gibt es übrigens auch US-Menschenrechte,
Ja, in der US-amerikanischen Verfassung. Sehr altertümlich allerdings.
Freiheit. Sie wird allerdings oft sehr liberal ausgelegt auch als
Freiheit der Unternehmen, Daten zu miss- - sorry - gebrauchen. Dabei
ist aber bisher unklar, ob diese Auslegung nur diejenige der
Legislative und tlw. Exekutive ist oder auf der US-Judikative.
>und russische
Ich vermute, dass es so etwas auf dem Papier gibt, aber in der Praxis
sind Gerichte putinhörig: wers Maul aufmacht, wandert in den "Gulag".
>und chinesische,
VR China: die Rechtslage auf dem Papier kenne ich nicht. Die faktische
Rechtslage ist bekannt: Umerziehungslager, jahrzehntelanges Einsperren
von Dissidenten usw.
>nur europäische?
Ich vermute mal, Neuseeland, Australien und ein paar weitere Staaten
haben national verankerte Menschenrechte. Beim Recht der Dritten Welt
kenne ich mich fast gar nicht aus.
EFTA, Schweiz, San Marino usw. haben ähnlich der EU nationale
Menschenrechte und typischerweise in den Verfassungen. Magna Charta
des UK ist bekannt.