Thorsten Albrecht schrieb:
> In der letzten c't stand ein interessanter Artikel über "Sicheres
> Onlinebanking" (c't 25/2014, 15.11.2014, S. 76 ff). (...)
>
> Falls es im Rahmen von Onlinebanking zu einem Betrugsfall kommt (z.B.
> abgefangene mTAN, Troyaner, Phishing etc.), und man nicht nachweisen
> kann, dass man auf seinem Rechner vorher ein beliebiges
> (Gratis-)Antivirenprogramm installiert hatte, handelt man laut
> momentaner Rechtsprechung grob fahrlässig und verliert damit jegliche
> Schadenersatzansprüche durch die Bank.
Die Einlassungen von Fachanwalt Feck (Kasten auf S. 82) kann ich nicht
nachvollziehen. Er sagt: "Nach heutigem Stand muss der Kunde nachweisen,
dass sein Computer durch ein aktuelles Antivirenprogramm geschützt war."
Laut Polizeidirektion Hannover jedoch "bestehen Banken zur Aufklärung der
Angriffswege so gut wie nie auf forensischen Untersuchungen". Wie soll
der Kunde den Nachweis also praktisch führen? Etwa mit dem "Scan-
Bericht", den man laut Feck im Schadensfall der Bank schicken soll? Na
dann...
> Wer also Onlinebanking auf seinem Rechner macht, wird wohl oder übel
> nicht um die Installation eines beliebigen Scanners herumkommen.
> Lieber ein verkorkster Rechner, als ein abgeräumtes Konto... ;-(
Virenscanner sind weniger wirksam sind als andere Maßnahmen, vgl. etwa
<
http://www.asd.gov.au/infosec/top-mitigations/mitigations-2014-table.htm>.
Die Chanchen stehen also gut, daß der Virenscanner nicht verhindert, daß
dein Konto leergeräumt wird, sondern nur die Haftungsfrage beeinflußt.
Das bedeutet im Schadensfall also dennoch viel Rennerei, Zeit, Ärger und
Nerven, auch wenn man den eigentlichen Schaden ersetzt bekommt. Ich setze
also lieber wirksame Maßnahmen ein und lasse mir damit mein Konto einfach
nicht leerräumen.
> BTW Chip-TAN soll erheblich sicherer als mTAN sein.
Ich verwende auch mTAN und habe ein zunehmend mulmiges Gefühl dabei.
Ich hatte kürzlich bei Simyo nachgefragt, ob Angreifer immer noch so
einfach an Dual-SIM-Karten kommen können, wie in
<
http://heise.de/-2450695> geschildert wurde. Die Antwort beruhigt mich
keineswegs:
| Den Auftrag für einen SIM-Kartentausch können Sie bei simyo nur
| aufgeben, wenn Sie die Anfrage per E-Mail von Ihrer bei uns
| hinterlegten E-Mail-Adresse stellen bzw. diesen telefonisch unter
| Nennung Ihres Onlinepassworts aufgeben.
|
| Solange diese Vorraussetzungen nicht gegeben sind werden wir keinen
| SIM-Kartentausch durchführen bzw. unter keinen Umständen Teilnehmer-
| Adressen ändern.
Meine E-Mail-Adresse ist kein Geheimnis. Heißt wohl unterm Strich, daß
Kriminelle ziemlich einfach unter meinem Namen eine SIM-Karte bestellen
können und diese dann nur noch aus meinem (physikalischen) Briefkasten
fischen brauchen...
--
<
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