"Marc Haber" <
mh+usene...@zugschl.us> schrieb:
> Hallo,
>
> In der Windows-Firewall von Windows 10 sind vorgefertigte Regeln
> enthalten,
Solche vordefinierte Regeln sind bereits in der Firewall-Konfiguration
von Windows XP vorhanden.
> die manche Dienste für die ganze Welt oder für das "lokale
> Subnetz" freigeben können. Ich vermute, mit "lokales Subnetz" meint
> Microsoft das "directly connected" network, also z.B. wenn das System
> auf dem WLAN-Interface die Adresse
192.0.2.44/24 hat, gelten diese
> Regeln für das gesamte
192.0.2.0/24.
Fast richtig: die Firewall-Regeln gelten fuer (oder ueber) ALLE
Netzwerkadapter, d.h. "LocalSubnet" bedeutet fuer ein Programm, das an
mehr als einen Adapter gebunden ist, "alle direkt erreichbaren Subnetze".
> Nehmen wir nun einmal an, ich möchte, dass manche Dienste auf meinem
> lokalen windows (z.B. der CIFS-Server, RDP oder auch nur ping) aus
> einer Menge von Netzen, z.B.
>
192.168.181.0/24 192.168.182.0/23 192.168.184.0/22 192.168.188.0/24
>
192.168.19.0/24
>
192.168.251.0/24
>
192.158.252.0/24
> (reales Beispiel)
> erreichbar sein sollen.
>
> Muss ich in diesem Fall diese Liste aus 8 Netzwerken in jeweils eine
> neue ping, eine CIFS- und eine RDP-Regel eingeben, oder kann man
> irgendwie dieser Liste von acht Netzen einen Namen, analog zu "lokales
> Subnetz" geben und sich in den einzelnen Regeln auf diesen Namen
> beziehen?
Ja & nein.
> Gibt es vielleicht eine Group Policy, wo man sowas hinterlegen kann?
JFTR: von Gruppenrichtlinien gesetzte Einstellungen sind immer in der
Registry hinterlegt.
Die Einstellungen fuer die Firewall sind auf der Kommandozeile per
NetSh.exe AdvFirewall lesend und schreibend zugaenglich.
> Ich könnte mir vorstellen, das ist für Firmennetze nicht unwichtig.
Dort koennte auch Performance oder Handhabung wichtig sein: beim
Hinzufuegen oder Entfernen einer Regel muss nur diese eine Aenderung
propagiert werden. Nach Einfuehrung einer Indirektion muessen alle
betroffenen Regeln bestimmt und die Aenderung fuer diese propagiert
werden.
> Oder ist "lokales Subnetz" die einzige Ausnahme von der stumpfen
> Eingabe von IP-Adressen und -Adresslisten?
Jein: '*' fuer "die ganze Welt" gips auch noch.
Stefan
[
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Die unaufgeforderte Zusendung werbender E-Mails verstoesst gegen §823
Abs. 1 sowie §1004 Abs. 1 BGB und begruendet Anspruch auf Unterlassung.
Beschluss des OLG Bamberg vom 12.05.2005 (AZ: 1 U 143/04)
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