"Holger Marzen" <
hol...@marzen.de> schrieb:
>* On Tue, 14 Jan 2014 23:08:41 +0100, Norbert Hahn wrote:
>> ... dann nimm sie wieder hoch. Die Funktion zum digitalen Abgreifen des
>> Audio-Ausgangs ist keine Funktion des Betriebssystems, weder von XP noch
>> von W7 (noch von Linux). Es ist eine Funktion des Treibers der Sound-
>> karte bzw. des Sound-Chips oder der Grafikkarte auf dem Mainboard.
Bloedsinn!
> Im Fall von Linux muss ich Dir widersprechen. Dort ist es eine Funktion
> der Soundarchitektur. Ob sie Teil des Betriebssystems ist oder nicht,
> dar�ber kann man sich streiten, zumal es verschiedene zur Auswahl gibt
> (ALSA, Pulseaudio, JACK ...), die auch noch gemeinsam betreibbar sind.
> Ohne es ausprobiert zu haben, wage ich es einfach mal zu behaupten, dass
> das digitale Mitschneiden des Audiooutputs von Programmen selbst dann
> m�glich ist, wenn gar keine Soundkarte verbaut ist. Die Soundausgabe
> kann auch �bers Netzwerk oder gar nicht erfolgen.
>
> M�glicherweise gibt es mit Re-Wire �hnliches f�r Windows. Ob sich so
> einfach die Ausgabe beliebiger Programme auf diese Komponente umleiten
> l�sst wie bei Linux, wei� ich nicht.
Die MultiMedia-Aufnahme und -Wiedergabe laeuft unter Windows ueber das
(modular erweiterbare) DirectShow-Subsystem.
Die Eigenschaften (Anzahl Eingaenge/Ausgaenge, akzeptierte Eingabeformate,
unterstuetzte Ausgabeformate, ...) jedes installierten DirectShow-
(Source-)Filters, -Splitters, -Multiplexers, -Renderers etc. sind in der
Registry hinterlegt.
Zur Aufnahme oder Wiedergabe baut DirectShow anhand dieser Informationen
einen sog. "RenderGraphen", d.h. verbindet Quelle(n) und Senke(n) ueber
eine Kette von DirectShow-Filtern, die vom Eingabe"geraet" lesen, das
Eingabeformat in das Ausgabeformat transformieren und auf's Ausgabe"geraet"
schreiben.
In jede Verbindung zweier DirectShow-Filter eines RenderGraphen kann ein
(geeigneter) weiterer DirectShow-Filter eingefuegt werden, beispielsweise
ein "tee", der die durchlaufenden AV-Daten unveraendert ausleitet.
Zur Ausgabe in eine Datei waehlst/schreibst Du einen DirectShow-Renderer,
der nur das gewuenschte Format als Eingabe akzeptiert und auf Datei
schreibt.
Stefan
[
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Die unaufgeforderte Zusendung werbender E-Mails verstoesst gegen �823
Abs. 1 sowie �1004 Abs. 1 BGB und begruendet Anspruch auf Unterlassung.
Beschluss des OLG Bamberg vom 12.05.2005 (AZ: 1 U 143/04)