"Michael Landenberger" <
spameim...@arcor.de> schrieb:
> "Matthias Hanft" schrieb am 02.10.2017 um 14:38:39:
>
> [Windows versucht Netzlaufwerke zu verbinden, bevor Netzwerktreiber geladen
> sind]
Falsch!
>> Henning Fischer schrieb:
>
>>> Was muß ich ändern?
>
>> Das frag' ich mich auch schon jahrelang.
>
> Ich ebenfalls.
Zwei Dumme, ein Gedanke!
> Wieso kommt ein vernünftig denkender Programmierer nicht auf die Idee,
> *zuerst* die Netzwerktreiber zu laden und *dann* die Netzlaufwerke zu
> verbinden?
Und welcher Volltrottel ùnterstellt, dass Windows nicht so arbeitet?
> Programmiertechnisch ist das ein Klacks.
Deshalb loest Microsoft in eNTen solche Abhaengigkeiten seit Anbeginn
der Zeiten im "service control manager" auf.
> In Redmond scheint man darin aber eine unüberwindliche Hürde zu sehen.
Falsch, Dummerchen.
Nicht nur Windows arbeitet hochgradig parallel bzw. ereignisgesteuert,
und startet Treiber und Dienste bei Bedarf: seit Windows XP kann die
(ggf. automatische) Benutzeranmeldung bereits erfolgen, obwohl der
Netzwerk-Stack (dazu gehoert weit mehr als nur EIN Treiber, sondern auch
Dienste wie DHCP-Client, DNS-Client samt Cache, NetBIOS-Client samt
Namensaufloesung, NetBIOS-Server, NetBIOS-Browser-Service, ...) bzw.
der "LAN Manager" noch nicht vollstaendig initialisiert ist.
Siehe <
https://support.microsoft.com/en-us/kb/305293>; zu den Folgen
siehe u.a. <
https://technet.microsoft.com/en-us/library/jj573586.aspx>
oder <
https://support.microsoft.com/en-us/kb/2421599>
Aus Letzterem:
| Once the operating system has loaded and a network link is negotiated
| and established, background refresh of Group Policy will succeed.
d.h. der "Fehler" wird automatisch behoben.
Genau das passiert auch bei Netzlaufwerken: sobald der Benutzer diese
im Windows Explorer oeffnet wird die Verbindung hergestellt.
>> Ich hab' mir inzwischen damit beholfen, dass ich im
>> Autostart-Programmordner eine Batch-Datei "netuse.bat" stehen
>> habe, die einfach alle Netzordner nochmal verbindet.
>
> Danke für den Tipp, das werde ich auch mal probieren.
JFTR: siehe auch <
https://support.microsoft.com/en-us/kb/297684>
Stefan
[
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Die unaufgeforderte Zusendung werbender E-Mails verstoesst gegen §823
Abs. 1 sowie §1004 Abs. 1 BGB und begruendet Anspruch auf Unterlassung.
Beschluss des OLG Bamberg vom 12.05.2005 (AZ: 1 U 143/04)