danke für Tipps
Werner
--
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Dorothee & Werner Partner, 45699 Herten
http://www.sonoptikon.de
> Gibt es eine Funktion, mit der ich eine E-Mail-Adresse in eine Grafik
> konvertieren kann, so dass sie nicht mehr angeklickt werden kann - als
> Spamschutz?
Damit die Adresse nicht angeklickt werden kann, reicht es, keinen Link
zu verwenden. ;-)
Ansonsten gibt es z.B. imagettftext() [1]
Gruß
Mark
Fußnoten:
=========
[1] http://de.php.net/manual/en/function.imagettftext.php
--
Franz Beckenbauer (bei einem Interview über die WM 1990): "Damals hat
die halbe Nation hinter dem Fernseher gestanden."
Du (kairos) meintest am 26.01.08:
> Gibt es eine Funktion, mit der ich eine E-Mail-Adresse in eine Grafik
> konvertieren kann, so dass sie nicht mehr angeklickt werden kann -
> als Spamschutz?
Malen, einscannen.
Aber dann ist die Adresse u.a. nicht mehr von Sehbehinderten lesbar.
Als Spamschutz taugt das sowieso nicht sonderlich - ich veröffentliche
einige meiner E-Mail-Adressen seit inzwischen 10 Jahren, und der Spam
auf diese Adressen ist nicht deutlich grösser als auf die vielen anderen
Adressen; meine Filter räumen das alles brav weg.
Viele Gruesse!
Helmut
Werner Partner wrote:
> Gibt es eine Funktion, mit der ich eine E-Mail-Adresse in eine Grafik
> konvertieren kann, so dass sie nicht mehr angeklickt werden kann - als
> Spamschutz?
header('Content-type: image/png');
$img = ImageCreateFromPNG('p/captcha_background.png'); //Backgroundimage
$color = ImageColorAllocate($img, 0, 0, 0); //Farbe
$ttf = "x/arial.ttf"; //Schriftart
$ttfsize = 13; //Schriftgrösse
$angle = rand(0,5);
$t_x = rand(5,40);
$t_y = 18;
imagettftext($img, $ttfsize, $angle, $t_x, $t_y, $color, $ttf, $text);
imagepng($img);
imagedestroy($img);
und das dann als img src einbinden.
PS: quelltext ist nicht von mir, sondern habe ich in meiner Linksammlung
gefunden. Habe ich aber mal getestet und klappt gut.
mfg. klaus.
Ja.
> als Spamschutz?
Nein.
--
Blubb
Grüße
> Gibt es eine Funktion, mit der ich eine E-Mail-Adresse in eine Grafik
> konvertieren kann, so dass sie nicht mehr angeklickt werden kann - als
> Spamschutz?
Wenn du nicht willst, dass die Adresse lesbar ist, lass sie weg. Alles
andere funktioniert nur scheinbar.
MfG
Niels
--
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> Wenn du nicht willst, dass die Adresse lesbar ist, lass sie weg.
Damit könnte an sich in D eine teure Abmahnung einhandeln (Impressum).
Ich nehme im Impressum deshalb einen Forwarder. Ist webmaster@...
irgendwann verbrannt, nehme ich einen anderen Forwarder; also eine
E-Mailadresse, deren Post auf einen anderen Mailaccount weitergeleitet
wird.
Martin
Du (nospamusenet) meintest am 27.01.08:
>> Wenn du nicht willst, dass die Adresse lesbar ist, lass sie weg.
> Damit könnte an sich in D eine teure Abmahnung einhandeln
> (Impressum).
Mit einem Bild vielleicht auch.
Ist aber kein PHP-Problem.
Viele Gruesse!
Helmut
Das tut man genauso mit einer nicht bot-lesbaren Adresse.
> Damit könnte an sich in D eine teure Abmahnung einhandeln (Impressum).
Nein, man kann auch einfach einen Link auf ein Kontaktformular einsetzen.
Soweit ich mich richtig erinnere, gab es dazu auch ein Urteil, dass dies so
statthaft ist.
Gruß
Klaus
Das ist sicher kein Problem, eine wie auch immer verschlüsselte
E-Mail-Adresse aber schon.
nach den Antowrten hier erwähe ich genau das.
Grüße
Hast du dafür einen Beleg? Ich finde das zwar vernünftig, das würde aber
klar den TMG widersprechen. Dort wird die Angabe der E-Mail-Adresse
gefordert.
Grüße
Der Stefan
--
"Ich bin ein sehr geselliger Typ - aber eben nicht immer zwingend mit
anderen Leuten." (Bernd Stromberg)
http://weblog.ononlinework.de/
De*m* TMG natürlich.
Ingrid
--
"Ich habe nichts gegen Autoritäten, aber ich kann es nicht leiden, wenn
mir jemand sagt, was ich zu tun oder zu lassen habe." (Bernd Stromberg)
http://weblog.ononlinework.de/
http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__5.html
ich lese hier nichts von E-Mail. Die Adresse der elektronischen Post
wäre hier die Kontaktseite und die schnelle elektronische Kontakt ist
hier auch kein Problem über ein solches Kontaktformular.
PS: Wenn du einen Link willst für eine Behauptung, wieso stellst du
ebenso eine Behauptung ohne einen entsprechenden Beleg? Also erstmal
selbst an die Nase greifen. ;)
--
Mit freundlichen Grüßen,
Christoph Herrmann
Beim Impressum sollte man vielleicht noch unterscheiden, ob
ausschließlich es sich um ein privates oder gewerbliches Angebot
handelt. Es sollte aber in heutiger Zeit kein Problem darstellen,
extra eine E-Mail-Adresse dafür einzurichten. Man kann ja das
Kontaktformular auf eine andere Adresse leiten ... (allerdings nicht
offensichtlich per "<form action="mailto:...">").
Gruß, Dirk
>> Hast du dafür einen Beleg? Ich finde das zwar vernünftig, das würde aber
>> klar den TMG widersprechen. Dort wird die Angabe der E-Mail-Adresse
>> gefordert.
>
> http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__5.html
>
> ich lese hier nichts von E-Mail.
E-Mail (engl. für elektronische Post)
"Adresse der elektronischen Post" ist somit synonym zu E-Mail-Adresse.
> Die Adresse der elektronischen Post
> wäre hier die Kontaktseite und die schnelle elektronische Kontakt ist
> hier auch kein Problem über ein solches Kontaktformular.
Im TMG steht u.a.
"Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und
unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der
Adresse der elektronischen Post"
Die E-Mail-Adresse *muss* also angegeben sein. Sie muss nicht (als Link)
funktionieren, wenn ein Kontaktformular existiert.
Ein Kontaktformular ist doch auch eine Adresse für eine elektronische
Post. Zumindest habe ich das immer so verstanden und es wird auch von
Seiten wie Amazon und eBay so gehandhabt.
> Die E-Mail-Adresse *muss* also angegeben sein. Sie muss nicht (als Link)
> funktionieren, wenn ein Kontaktformular existiert.
Was hat das mit dem Kontaktformular zu tun, ob die E-Mail Adresse
funktionieren muss oder nicht? Dass diese verlinkt sein muss, kann ich
nirgends aus dem Gesetzestext heraus lesen.
>> E-Mail (engl. für elektronische Post)
>> "Adresse der elektronischen Post" ist somit synonym zu E-Mail-Adresse.
>
> Ein Kontaktformular ist doch auch eine Adresse für eine elektronische
> Post.
Nein. Mag sein, dass es vor Gericht als "gleichwertig" angesehen wird -
das weiß ich nicht (ich glaube es auch nicht). Ein *Formular* ist jedoch
definitiv keine *Adresse*.
> Zumindest habe ich das immer so verstanden und es wird auch von
> Seiten wie Amazon und eBay so gehandhabt.
Amazon und eBay sind beides Luxemburger Unternehmen, wie man dem
jeweiligen Impressum entnehmen kann. Das TMG gilt hier also nicht.
>> Die E-Mail-Adresse *muss* also angegeben sein. Sie muss nicht (als Link)
>> funktionieren, wenn ein Kontaktformular existiert.
>
> Was hat das mit dem Kontaktformular zu tun, ob die E-Mail Adresse
> funktionieren muss oder nicht? Dass diese verlinkt sein muss, kann ich
> nirgends aus dem Gesetzestext heraus lesen.
"schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation"
heißt konkret: Entweder ist die E-Mail-Adresse klickbar hinterlegt,
sodass durch *einen* Klick darauf das E-Mail-Programm gestartet wird
(Standard-Konfiguration darf dabei vorausgesetzt werden), oder es muss
ein Kontaktformular zur Verfügung stehen. Mehr Umweg ist mit
"unmittelbar" nicht vereinbar.
Aber die URL zum Formular hin schon.
> Amazon und eBay sind beides Luxemburger Unternehmen, wie man dem
> jeweiligen Impressum entnehmen kann. Das TMG gilt hier also nicht.
Ok, wusst ich noch nicht mal.
> "schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation"
> heißt konkret: Entweder ist die E-Mail-Adresse klickbar hinterlegt,
> sodass durch *einen* Klick darauf das E-Mail-Programm gestartet wird
> (Standard-Konfiguration darf dabei vorausgesetzt werden), oder es muss
> ein Kontaktformular zur Verfügung stehen. Mehr Umweg ist mit
> "unmittelbar" nicht vereinbar.
Wo steht das? Schnell ist relativ. ICQ Nummer oder Skype Name wäre ja
auch eine schnelle Kontaktadresse. Ich wüsste nicht was rechtlich gegen
ein Kontaktformular sprechen würde. Aus dem Gesetzestext heraus finde
ich nichts widersprüchliches.
Aber da ich kein Anwalt bin, kann ich nichts rechtliches mit Garantie
geben. Sollte das hier den OP interessieren, sollte er sich bei einem
Anwalt beraten. Und daher wäre es auch unnötig weiter zu diskutieren,
weil wir beide unsre Meinung haben und beide (soweit ich jetzt denke)
keine Anwälte sind. :)
Du (nbraczek) meintest am 29.01.08:
>> Ein Kontaktformular ist doch auch eine Adresse für eine
>> elektronische Post.
> "schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare
> Kommunikation" heißt konkret: Entweder ist die E-Mail-Adresse
> klickbar hinterlegt, sodass durch *einen* Klick darauf das
> E-Mail-Programm gestartet wird (Standard-Konfiguration darf dabei
> vorausgesetzt werden), oder es muss ein Kontaktformular zur Verfügung
> stehen. Mehr Umweg ist mit "unmittelbar" nicht vereinbar.
Hmmm - für Rechtsfragen gibt es Newsgroups mit mehr Fachleuten ...
"klickbar" wird nicht gefordert. Kontaktformular ist keine geforderte
Alternative. Das Gesetz schriebt keine bestimmte Realisierung von
"schnell" und "unmittelbar" vor - ggfs. prüft der nette Richter an einem
konkreten Einzelfall, ob die Forderungen erfüllt sind.
Purer Text reicht sicher aus (denn wer das gesamte Impressum liest, der
kann folglich auch diese Zeichen lesen), pure Bilder (ohne alternativen
Text) reichen sicher nicht, wenn der Text z.B. per Braille-Zeile oder
Vorleseprogramm vermittelt wird.
Viele Gruesse!
Helmut
>> Nein. Mag sein, dass es vor Gericht als "gleichwertig" angesehen wird -
>> das weiß ich nicht (ich glaube es auch nicht). Ein *Formular* ist jedoch
>> definitiv keine *Adresse*.
>
> Aber die URL zum Formular hin schon.
Nicht im Sinne des Gesetzes.
>> Amazon und eBay sind beides Luxemburger Unternehmen, wie man dem
>> jeweiligen Impressum entnehmen kann. Das TMG gilt hier also nicht.
>
> Ok, wusst ich noch nicht mal.
Steht im Impressum...
> ICQ Nummer oder Skype Name wäre ja
> auch eine schnelle Kontaktadresse.
Korrekt, aber nicht die geforderte "Adresse für elektronische Post".
> Ich wüsste nicht was rechtlich gegen
> ein Kontaktformular sprechen würde. Aus dem Gesetzestext heraus finde
> ich nichts widersprüchliches.
Es spricht auch nichts gegen das Formular, das ist unmittelbar genug.
Etwas anderes habe ich nicht behauptet. Eine Bot-geschützte
E-Mail-Adresse *allein* widerspricht jedoch der Forderung nach
Unmittelbarkeit.
> Aber da ich kein Anwalt bin, kann ich nichts rechtliches mit Garantie
> geben. Sollte das hier den OP interessieren, sollte er sich bei einem
> Anwalt beraten.
FACK.
> Und daher wäre es auch unnötig weiter zu diskutieren,
> weil wir beide unsre Meinung haben und beide (soweit ich jetzt denke)
> keine Anwälte sind. :)
Ich habe mir meine Meinung allerdings durch eine entsprechende
Rechtsberatung gebildet. Schließlich muss ich meine Kunden auch dahin
gehend beraten, dass sie auf der sicheren Seite sind und nicht von den
Abmahn-Verbrechern geschröpft werden.
>> Die Adresse der elektronischen Post
>> wäre hier die Kontaktseite und die schnelle elektronische Kontakt ist
>> hier auch kein Problem über ein solches Kontaktformular.
>
> Im TMG steht u.a.
> "Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und
> unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der
> Adresse der elektronischen Post"
Interessant finde ich dabei den Widerspruch, natürlich nur meiner
unmassgeblichen Meinung nach.
Ein Kontaktformular erfüllt den Anspruch des ersten Satzteils
doch u.U. viel besser. Schließlich gibt es immer noch Nutzer,
die eben kein E-Mail-Programm nutzen oder auf jedem Computer
zu Hand haben.
Im Umkehrschluß würde ich behaupten, daß eine schnelle und unmittelbare
Kontaktaufnahme eben oft nicht gewährleistet ist, wenn *nur*
eine E-Mail-Adresse angegeben ist.
meinjanur und inal
Gruß
JPM
Hallo,
> Ein Kontaktformular erfüllt den Anspruch des ersten Satzteils
> doch u.U. viel besser.
- Wenn ein Kontaktformular ausgedruckt in einer Gerichtsakte
abgeheftet wird funktioniert es nicht mehr. Eine ausgedruckte
E-Mail-Adresse lässt sich weiterhin benutzen.
- Eine abgeschickte E-Mail lässt sich archivieren und mit einer
digitalen Signatur versehen.
tschuess
[|8:)