Ich möchte in der Firma eine Optimierungsbibliothek
verwenden, deren Quellcode im Internet zu finden ist
und die unter der GNU Public License veröffentlicht
wurde. Ich dachte in meiner Naivität bisher, ich dürfe
das kostenlos.
Nun gibt es vom Authoren der Bibliothek ein Update,
und neuerdings steht in einer README Datei u.a.:
| LICENSE
| <name> is released under the GNU Public License (GPL), which can be
found in the included
| LICENSE file. Note that GPL forbids commercial use. If you are
interested in obtaining a
| commercial license for <name>, please email the author using the
address at the end of this
| file.
Wie ist denn nun, wenn die Software unter der GPL
veröffentlicht wurde, darf ich sie dann kostenlos nutzen
oder nicht.
Ich möchte den Quellcode geringfügig an meine
Bedürfnisse anpassen und nutzen. Die Software,
in der er genutzt werden soll, wird nur in der Firma
genutzt und nicht weiter verkauft.
Ich kann den Text der GPL im Original und in der
inoffiziellen deutschen Version lesen wie ich will,
ich verstehe es einfach nicht, ob ich darf oder ob nicht.
IANAL!
Könnte mich da bitte jemand schlauer machen?
TIA
Im letzten halben Jahr gab es keine einzige Frage hier, die
sich um etwas anderes gedreht hätte.
> | LICENSE
> | <name> is released under the GNU Public License (GPL), which can be
> found in the included
> | LICENSE file.
Ok. Wie schön. Aber
> Note that GPL forbids commercial use.
... das ist Quatsch.
> Wie ist denn nun, wenn die Software unter der GPL
> veröffentlicht wurde, darf ich sie dann kostenlos nutzen
> oder nicht.
Ja. Du darfst sie nutzen, modifizieren und weitergeben. Du
darfst sie sogar verkaufen, wenn dir danach ist, solange sie
unter der GPL bleibt.
Das Missverständnis liegt hier wohl beim Autor, aber das ist
nicht dein Problem.
gruß,
--
Lutz Frommberger | "Wenn ist das Nunstück git und
| Slotermeyer? Ja! ... Beiherhund
http://www.aussagekraft.de | das Oder die Flipperwaldt
pgp key on request | gersput." - Ernest Scribbler
Das kann insofern nach hinten losgehen, falls dich der Autor vor Gericht
zerrt, und ihr dann seine Interpretation seines Lizenztextes vs. unsere
Interpretation der GPL debattiert. "Nicht dein Problem" ist untertrieben.
Solange die Software aber eh in der Firma bleibt, sehe ich kein Problem.
Stefan
> Ich möchte in der Firma eine Optimierungsbibliothek
> verwenden, deren Quellcode im Internet zu finden ist
> und die unter der GNU Public License veröffentlicht
> wurde.
Um welche Bibliothek geht es denn?
> | LICENSE
> | <name> is released under the GNU Public License (GPL), which can be
> found in the included
> | LICENSE file. Note that GPL forbids commercial use.
Man sollte den Autoren wohl mal mitteilen, dass sie damit einen
Lizenzverstoß begehen. "use" wird durch die GPL ja schon mal explizit
nicht beschränkt.
MfG,
Michael
--
GIMP > http://www.gimp.org | IRC: irc://irc.gimp.org/gimp
Wiki > http://wiki.gimp.org | .de: http://gimpforum.de
Plug-ins > http://registry.gimp.org |
www.ics.forth.gr/~lourakis/levmar/
> > | LICENSE
> > | <name> is released under the GNU Public License (GPL), which can be
> > found in the included
> > | LICENSE file. Note that GPL forbids commercial use.
>
> Man sollte den Autoren wohl mal mitteilen, dass sie damit einen
> Lizenzverstoß begehen. "use" wird durch die GPL ja schon mal explizit
> nicht beschränkt.
Sollte ich vielleicht. Allerdings würde ich das in netter Form
tun. Ich hatte vor einiger Zeit bereits E-Mail-Verkehr mit dem Autor,
und der war sehr hilfsbereit. Da muß man nicht gleich böse anklopfen.
>> Note that GPL forbids commercial use.
>
> ... das ist Quatsch.
Vielleicht meint der Autor damit, das ich die Bilblithek nicht einfach
in meiner kommerziellen Closed-Source-Anwendung verwenden darf. In dem
Zusammenhang macht das Angebot einer weiteren Lizenz auch Sinn.
mfg, simon .... l
Naja. Die legale Nutzung von GPL-Software in Unternehmen sollte
unstrittig sein. Es wäre extrem witzig, wenn da ein Gericht mal anders
entscheiden würde.
> Solange die Software aber eh in der Firma bleibt, sehe ich kein Problem.
Das sowieso.
Wenn der Originalautor alleiniger Autor der Software ist, kann er die
unter eine Lizenz "GNU GPL, aber kein kommerzieller Einsatz" stellen
(das erspart ihm, selbst einen kompletten Lizenztext zu schreiben; das
Ergebnis wäre eine Lizenz, die mit der normalen GPL inkompatibel ist).
Ich will nicht ausschließen, dass jemand den zitierten Abschnitt aus der
README so interpretiert sehen will.
Stefan
> Wenn der Originalautor alleiniger Autor der Software ist, kann er die
> unter eine Lizenz "GNU GPL, aber kein kommerzieller Einsatz" stellen
Bitte belege anhand der GPL, wie dies legal möglich sein soll.
> Wenn der Originalautor alleiniger Autor der Software ist, kann er die
> unter eine Lizenz "GNU GPL, aber kein kommerzieller Einsatz" stellen
> (das erspart ihm, selbst einen kompletten Lizenztext zu schreiben; das
> Ergebnis wäre eine Lizenz, die mit der normalen GPL inkompatibel ist).
Das Ergebnis wäre eine Lizenz, die mit sich selbst inkompatibel ist...
Jochem
--
"A designer knows he has arrived at perfection not when there is no
longer anything to add, but when there is no longer anything to take away."
- Antoine de Saint-Exupery
> Lutz Frommberger wrote:
>> Stefan Reuther <stefa...@arcor.de> wrote:
>>>Das kann insofern nach hinten losgehen, falls dich der Autor vor Gericht
>>>zerrt, und ihr dann seine Interpretation seines Lizenztextes vs. unsere
>>>Interpretation der GPL debattiert. "Nicht dein Problem" ist untertrieben.
>>
>> Naja. Die legale Nutzung von GPL-Software in Unternehmen sollte
>> unstrittig sein. Es wäre extrem witzig, wenn da ein Gericht mal anders
>> entscheiden würde.
>
> Wenn der Originalautor alleiniger Autor der Software ist, kann er die
> unter eine Lizenz "GNU GPL, aber kein kommerzieller Einsatz" stellen
> (das erspart ihm, selbst einen kompletten Lizenztext zu schreiben; das
> Ergebnis wäre eine Lizenz, die mit der normalen GPL inkompatibel ist).
Uh, "kein kommerzieller Einsatz" _ist_ mit der GPL inkompatibel.
--
David Kastrup, Kriemhildstr. 15, 44793 Bochum
> Stefan Reuther <stefa...@arcor.de> writes:
>
>> Wenn der Originalautor alleiniger Autor der Software ist, kann er die
>> unter eine Lizenz "GNU GPL, aber kein kommerzieller Einsatz" stellen
>
> Bitte belege anhand der GPL, wie dies legal möglich sein soll.
Wenn er Alleinautor ist, kann er schreiben, was er will. Und wenn das
widersprüchlich ist (wie hier), ist zunächst einmal gar nichts erlaubt.
"GNU GPL, aber kein kommerzieller Einsatz" heißt für mich: man nehme die
GNU GPL, füge dort einen Absatz "kein kommerzieller Einsatz" hinzu (und
streiche ggf. "The act of running the Program is not restricted [...]"),
und erhalte damit die neue Lizenz.
Die ist dann mit der "originalen" GNU GPL inkompatibel, weil sie eine
Einschränkung enthält, die die GNU GPL nicht zulässt. Aber an sich
sollte das erstmal eine gültige Lizenz sein. Oder spricht etwas dagegen?
Stefan
> Die ist dann mit der "originalen" GNU GPL inkompatibel, weil sie eine
> Einschränkung enthält, die die GNU GPL nicht zulässt. Aber an sich
> sollte das erstmal eine gültige Lizenz sein. Oder spricht etwas dagegen?
Hm... GPL FAQ schon mal gelesen?
Michael
Mal davon abgesehen, dass für die Lizensierung die Lizenz und nicht die
FAQ interessant ist, ist "those two goals contradict each other" jetzt
nicht wirklich ein Grund. Natürlich widersprechen sich eine Lizensierung
unter der originalen GNU GPL und der Ausschluss kommerzieller Nutzung,
aber ich sehe weiterhin nichts, was jemanden daran hindern soll, eine
Lizenz festzulegen, die die gleichen Rechte und Pflichten wie die GNU
GPL hat, aber kommerzielle Nutzung ausschließt. Das kann er zum Beispiel
tun, indem er sagt "meine Lizenzbedingungen sind folgende, plus Aus-
schluss kommerzieller Nutzung".
Stefan
Das kann man problemlos machen. Aber das Vorgehen des Autors, eine
Lizenz mit einer falschen Interpretation zu verteilen, ändert die
Lizenz nicht.
>>> unter eine Lizenz "GNU GPL, aber kein kommerzieller Einsatz" stellen
>> Bitte belege anhand der GPL, wie dies legal möglich sein soll.
>
> Wenn er Alleinautor ist, kann er schreiben, was er will. Und wenn das
> widersprüchlich ist (wie hier), ist zunächst einmal gar nichts erlaubt.
Hmm, wie könnte man den Inhalt der "" anders verstehen als "Es gilt eine
Lizenz, die der GPL entspricht mit der einzigen Ausnahme, dass
kommerzielle Nutzung der Software untersagt ist"?
Und dass im Falle eines Widerspruchs (oder einer Rechtsinkompatibilität)
innerhalb der Lizenz die komplette selbige nichtig sei und somit UrhG
default gelte, ist AFAIK schon mehrfach widerlegt worden. Nichtig werden
kann allenfalls ein Teilaspekt der Lizenz (in diesem Falle vermutlich
der Ausschluss der kommerziellen Verwendung), nicht aber die ganze
Lizenz selber. Wäre letzteres der Fall, so könnte eine einzige
Gerichtsentscheidung, die Teile der GPL als nicht rechtswirksam erkennt,
zum GAU für die gesamte GNU-Gemeinde werden, weil dann (zumindest im
betreffenden Land) die komplette GPL nichtig wäre. Das wäre ziemlich absurd.
--
Gruß,
Ingo
Dann wäre auch schon die unveränderte Nutzung der Lizenz eine
Urheberrechtsverletzung. Nein, das halte ich für Unsinn. Es kann sich
lediglich um eine Warenzeichenverletzung handeln, wenn man das ganze
weiter unter "GPL" verbucht oder um Betrug oder ähnliches. Und die
Adresse der FSF sollte natürlich auch rausfliegen.
> Meines Wissens unterliegt die GPL dem alleinigen Copyright der FSF. Eine
> modifizierung wäre demnach eine Uhrheberrechtsverletzung?
Das kommt auf die Lizenz an.
mfg, simon .... l