soweit ich mich erinnnern kann, ist es nicht legal, ein Kernel-Modul,
noch dazu in einem kommerziellen Projekt, nur als Closed Source
weiterzugeben. Sobald ein Modul gegen den Kernel linkt, sind zumindest
teile der Kernel-Headers, die ja unter GPL V2 stehen, mit in das
fragliche Modul kompiliert.
Welche Stelle genau sagt aus, dass auch beim Linken gegen GPL V2 Code
das Resultat unter GPL V2 stehen muss?
Vielen Dank im Voraus
CU
Manuel
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Die letzte Stimme, die man hört, bevor die Welt untergeht, wird die
eines Experten sein, der versichert, das sei gar nicht möglich.
> Welche Stelle genau sagt aus, dass auch beim Linken gegen GPL V2 Code
> das Resultat unter GPL V2 stehen muss?
http://www.gnu.org/licenses/old-licenses/gpl-2.0.html
2. [...]
b) You must cause any work that you distribute or publish, that in
whole or in part contains or is derived from the Program or any part
thereof, to be licensed as a whole at no charge to all third parties
under the terms of this License.
Ein Kernelmodul muss die Schnittstellen benutzen, die der Kernel für
Module anbietet. Wenn man nun annimmt, dass dabei ein von der
Kernelschnittstelle abgeleitetes (derived) Werk entsteht, so fällt
dieses nach §2 b) unter die GPL V2. Was genau ein abgeleitetes Werk
ist, und ob man ein solches vor sich hat, ist anhand der jeweiligen
Rechtsordnung zu klären.
HTH,
Michael
> Welche Stelle genau sagt aus, dass auch beim Linken gegen GPL V2 Code
> das Resultat unter GPL V2 stehen muss?
Das ist im wesentlichen eine Auslegung dessen, was ein "derived work" im
Sinne des amerikanischen Urheberrechtes. Die FSF vertritt notgedrungen
die Auffassung, daß die bloße Referenz auf Code mit
Alleinstellungsmerkmal (also nicht gerade eine libc-Funktion) dazu
führt, daß der referenziernede Code bereits an sich Copyright-mäßig vom
referenzierten abhängig wird (also nicht erst durch eine gemeinsame
Distribution o.ä.).