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AutoCad-Lizenzen aus eine Kunkursmasse??

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Lothar Lehner

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Feb 26, 2002, 3:44:42 AM2/26/02
to
Hi,
das ist zwar keine direkte CAD-Frage, aber weis jemand wie Autodesk das
sieht wenn man aus einer Konkursmasse einer Firma eine oder mehrere
AutoCad-Lizenzen kauft, bzw. ob das überhaupt möglich ist bei der
Lizenzvereinbarung mit Autodesk? Wobei wenn das nicht möglich ist, dann
würde die Lizenzen ja mit Ende der Firma verfallen, das kann ja auch nicht
sein ??

Lothar


Tom Berger

unread,
Feb 26, 2002, 4:24:26 AM2/26/02
to
Lothar Lehner schrieb:

> das ist zwar keine direkte CAD-Frage, aber weis jemand wie Autodesk das
> sieht wenn man aus einer Konkursmasse einer Firma eine oder mehrere
> AutoCad-Lizenzen kauft, bzw. ob das überhaupt möglich ist bei der
> Lizenzvereinbarung mit Autodesk?

Autodesk kann den Weiterverkauf von AutoCAD Lizenzen in Deutschland
nicht verbieten. Zeitweise waren solche Klauseln in den EULAs enthalten,
aber die sind unwirksam. Im Ausland ist das teilweise anders!

Dafür nimmt Autodesk jetzt m.W. eine saftige Gebühr für die Umschreibung
der Lizenz, die für ein Update nötig ist. Mehr dazu erfährst Du
sicherlich bei einem Anruf bei Autodesk selbst.

Tom Berger

--
ArchTools: Software-Werkzeuge für die Architektur
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ArchAREA - Flächenermittlung und Raumbuch nach DIN 277
Info und Demo unter http://www.archtools.de

Johannes Dressel

unread,
Feb 26, 2002, 5:37:21 AM2/26/02
to
Jau,

Umschreibungsgebühr = 250 Euro (Stand: Mitte 2000)

Gruß
Johannes

--
___________________________
apropos-CAD

Johannes Dressel
Haus am Brunnenplatz
34396 Liebenau

Fon: 05676 - 92 04 25
Fax: 05676 - 92 04 26
mail: in...@apropos-cad.de
___________________________
"Tom Berger" <ber...@archtools.de> schrieb im Newsbeitrag
news:3C7B544A...@archtools.de...

Johannes Dressel

unread,
Feb 26, 2002, 5:39:53 AM2/26/02
to
Für alle!

Nach "imprtiertem" amerikanischen Recht ist eine Lizenübertragung gar nicht
möglich.
Verhandlungsgeschick mit Adesk ist gefragt!
Aus einer Konkursmasse "darf" die zu übertragende Liznez schon gar nicht
stammen.

Gruß aus hessisch Sibirien

Johannnes

--
___________________________
apropos-CAD

Johannes Dressel
Haus am Brunnenplatz
34396 Liebenau

Fon: 05676 - 92 04 25
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mail: in...@apropos-cad.de
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"Lothar Lehner" <lothar...@gmx.net> schrieb im Newsbeitrag
news:3c7b4bba$0$19096$6e36...@newsreader02.highway.telekom.at...

Manuel Ohnemus

unread,
Feb 26, 2002, 4:45:44 AM2/26/02
to

Hallo

Auf Anfrage bei meinem Autodeskhändler hat mir dieser erzählt:

Lizenzen von bestehenden Firmen können auf andere übertragen werden. Dies
kostet 350 EUR Gebühr oder bei gleichzeitigem Update kostenlos. Eine
Lizenz einer erloschenen Firma kann nicht übertragen werden, verfällt
also mit der Firma.

Ob das wirklich so gehandhabt wird, weiß ich natürlich nicht, der Händler
hat ja auch seine Interessen.
Also frag am besten vorher bei einem Händler nach (und verlange hierzu
vom Verkäufer die Seriennummer), bevor Du eine gebrauchte Lizenz holst.
Die sind wohl auch gebraucht nicht gerade billig.

Gruß Manuel

Tom Berger

unread,
Feb 26, 2002, 10:12:29 AM2/26/02
to
Johannes Dressel schrieb:

>
> Für alle!
>
> Nach "imprtiertem" amerikanischen Recht ist eine Lizenübertragung gar nicht
> möglich.
> Verhandlungsgeschick mit Adesk ist gefragt!
> Aus einer Konkursmasse "darf" die zu übertragende Liznez schon gar nicht
> stammen.

Hallo Johannes,

zum Glück gilt aber das "imprtierte" amerikanische Recht nicht bei uns.
Bei Standardsoftware (das ist alles, was nicht individuell für einen
einzelnen Anwender programmiert wurde, sondern identisch an viele
verschiedene Anwender verkauft wird) gilt der sogenannte
"Erschöpfungsgrundsatz". damit erschöpft sich das Verbreitungsrecht über
das "individuelle Kopierstück" (vulgo "eine Lizenz mit
Original-Datenträger") mit dem Verkauf an den Endkunden. Dieser kann
dieses Stück Software nach Belieben weiter verkaufen. Nach diesem
Grundsatz ist selbstverständlich auch eine "Lizenz" aus einer
Konkursmasse übertragbar. Die von Autodesk in DE verlangte Gebühr für
eine Umregistrierung halte ich zumindest in der Höhe für unrechtmäßig,
aber da muß halt erst mal jemand dagegen klagen.

Andreas Zimmermann

unread,
Feb 26, 2002, 1:31:51 PM2/26/02
to
Manuel Ohnemus wrote:

>
> Lizenzen von bestehenden Firmen können auf andere übertragen werden. Dies
> kostet 350 EUR Gebühr oder bei gleichzeitigem Update kostenlos. Eine
> Lizenz einer erloschenen Firma kann nicht übertragen werden, verfällt
> also mit der Firma.
>

Das steht in den Lizenzen, ob das rechtlich in Ordnung ist wäre zu prüfen...


350 nehmen die jetzt für ne Lizenzübertragung! Letzte s Jahr warens
noch 500DM, ist aj nur ne lächerliche Preiserhöhung von 40%.

Langsam fangen die wirklich an zu spinnen. Ich muss mittlerweile Tom's
ständigen Hinweise auf Intellicad mal ernster nehmen. Was Autodesk
sich mittlerweile erlaubt ist ne Frechheit :-(


--
Andreas Zimmermann (http://www.hausbau-planung.de)
Bauplanungsbüro & SiGe- Koordinator

Outlook-Journal-Funktionen für Autocad2000 auf meiner Homepage!

Robert Kleinwechter

unread,
Feb 26, 2002, 5:07:55 PM2/26/02
to
Tom Berger <ber...@archtools.de> schrieb:

> Dafür nimmt Autodesk jetzt m.W. eine saftige Gebühr für die Umschreibung
> der Lizenz, die für ein Update nötig ist. Mehr dazu erfährst Du
> sicherlich bei einem Anruf bei Autodesk selbst.

Stellt sich die Frage ob die AutoCAD-Lizenzen denn überhaupt registriert
sein müssen. Wird man automatisch beim Kauf einer Vollversion
registriert?
Meine LT-Lizenzen sind z.B. nicht registriert.

IMHO ist es so das, wer die Original-CD und Handbücher hat auch das
Nutzungsrecht hat.
Zumindest ist es bei fast allen anderen Softwaren so.

Oder irre ich mich?


Gruß Robert

Tom Berger

unread,
Feb 27, 2002, 10:54:31 AM2/27/02
to
Robert Kleinwechter schrieb:

> Stellt sich die Frage ob die AutoCAD-Lizenzen denn überhaupt registriert
> sein müssen.

Natürlich kann Dich niemand zwingen, Deine Lizenz zu registrieren -
updateberechtigt sind allerdings nur registrierte Lizenzen. Und seit
A2ki wird man den Autorisierungscode nur nach Registrierung kriegen. Aus
meiner Zeit als AutoCAD Händler weiß ich noch, daß sehr viele der
Registrierungen fehlerhaft waren, und - teilweise mehrfach - für ein
Update nachgeholt werden mußten.

Falls Autodesk also anbietet, die Umregistrierung im Rahmen eines
Updates kostenlos zu machen, dann ist es kein Problem, mit der
Registrierung der A2K Version (mit Dongle) zu warten, bis man updaten
will.

Gerhard Jahnke

unread,
Feb 27, 2002, 5:50:56 PM2/27/02
to
Am Tue, 26 Feb 2002 09:45:44 GMT schrieb Manuel Ohnemus:

> Lizenzen von bestehenden Firmen können auf andere übertragen werden. Dies
> kostet 350 EUR Gebühr oder bei gleichzeitigem Update kostenlos. Eine

Das Übertragen kann gar nichts kosten, Du darfst die Lizenz jederzeit
kaufen und verkaufen, da hat Autodesk nichts reinzureden. Solange man
die Registrierung nur zum Update braucht, wäre es offensichtlich
unsinnig zu zahlen.

> Lizenz einer erloschenen Firma kann nicht übertragen werden, verfällt
> also mit der Firma.

Das ist nach deutschem Recht unsinnig. Aber IANAL, frag mal in der
passendsten Rechtsgruppe.

Gruß, Gerhard

Manuel Ohnemus

unread,
Feb 28, 2002, 3:20:18 AM2/28/02
to
> > Lizenzen von bestehenden Firmen können auf andere übertragen werden. Dies
> > kostet 350 EUR Gebühr oder bei gleichzeitigem Update kostenlos. Eine

> Das Übertragen kann gar nichts kosten, Du darfst die Lizenz jederzeit
> kaufen und verkaufen, da hat Autodesk nichts reinzureden. Solange man
> die Registrierung nur zum Update braucht, wäre es offensichtlich
> unsinnig zu zahlen.

Ich gebe ja auch nur wieder, was mein Händler mir erzählt. Ich gehe auch
davon aus, dass man mit gebrauchter Software arbeiten darf, wenn man beim
Kauf die Original-CD, Lizenz und evtl. Dongle erhalten hat. Das hat mir
auch schon der Support von M$ am Telefon bestätigt. Da aber immer mehr
Software nur noch über rechnerabhängige Request-Codes installiert werden
kann (XP, Acad seit 2000i), führt am Hersteller kein legaler Weg vorbei.
Und spätestens im Updatefall ist der nicht verpflichtet, Dein Updaterecht
anzuerkennen, wenn Du nicht registriert bist.

> > Lizenz einer erloschenen Firma kann nicht übertragen werden, verfällt
> > also mit der Firma.

> Das ist nach deutschem Recht unsinnig. Aber IANAL, frag mal in der
> passendsten Rechtsgruppe.

Wenn sich der Hersteller aber trotzdem querstellt, was willst Du machen?

Gruß Manuel

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