Am 26.07.2018 um 00:20 schrieb Gerald Gruner:
>> Inwiefern unterscheidet sich das von dem Istzustand der vergangenen
>> Jahre? Trotz vollmundiger Versprechungen kommt kein Anbieter auf dem
>> deutschen Markt auch nur annähernd in die Nähe einer 100%-Abdeckung, und
>> Telekom mit langsam dahin bröckelndem UMTS ist in der Fläche immer noch
>> x-mal besser als z.B. O2.
>
> Vorhandenes abzubauen ist etwas anderes als Lücken nicht schließen.
Nein, ist es nicht. Dein Vertrag garantiert dir weder einen bestimmten
Grad an Netzabdeckung, noch die Existenz eines bestimmten
Antennenstandortes. Es werden alle naselang Standorte modernisiert
und/oder verlagert, ohne dabei exakt den selben Ausbauzustand wieder
herzustellen.
Solltest du beweisen(!) können, das dir der Vertreter bei
Vertragsabschluss UMTS-Versorgung an einem bestimmten Standort
zugesichert hat, kannst du evtl. ein Sonderkündigungsrecht erstreiten,
aber das ist dann auch schon das Ende deiner Fahnenstange.
Größere Hebel bestehen evtl. auf staatlicher Ebene (die Lizenzen zur
Frequenznutzung enthielten oft Klauseln, die einen bestimmten Ausbaugrad
vorschreiben), aber die kannst nicht *DU* einklagen.
>>> Korrektur, sie könnten sie sehr wohl erbringen (das D1 Netz, auf
>>> dem sie aufsetzen, kann das rein technisch), sie wollen aber nicht...
>>
>> Wenn der Vorleister nicht liefern will, *können* sie nicht.
>
> Nur kann man das kaum als rechtlich befreiende "Naturgewalt" oder
> "Göttliche Fügung" umdeuten.
Da es keine rechtlich bindende Vereinbarung gibt (Congstar hat dir mit
Sicherheit keine LTE-Versorgung verprochen), besteht auch keine
Notwendigkeit dazu.
Es wird das geliefert, was vertraglich vereinbart wurde, nämlich UMTS
ohne zwar Zusicherung der Verfügbarkeit an einem bestimmten Ort.
Hergen