Danke,
Carsten
> habe gerade meinen Splitter erhalten und will ihn installieren. Laut
> Anleitung soll er an die 1. TAE-Dose angeschlossen werden. In unserer
> Wohnung sind insgesamt fünf TAE-Dosen installiert.
> Wie finde ich denn heraus, welche davon die 1. TAE ist?
Das ist die, die direkt an dem Kabel sitzt, das von draußen ins Haus
reinkommt.
> Muss denn der Splitter tatsächlich zwingend an diese 1. TAE
> angeschlossen werden?
Ja!
http://www.sauff.com/dsl-faq/dsl-faq.html#verkabelung
Gruß,
Harry
Kann ich nicht irgendeine Dose zur 1. TAE "erklären", und alle übrigen
Dosen einfach unbenutzt lassen? So weit ich durch Öffnen der Dosen
feststellen konnte, sind alle fünf parallel geschaltet. Einen
Widerstand (PPA) habe ich in keiner gefunden...
Carsten
"Carsten Schoening" <cscho...@gmx.net> schrieb im Newsbeitrag
news:drbqsu89f4pmqbjh5...@4ax.com...
Das Parallelschalten von Telefonen ist eigentlich nicht zulässig und führt
in den meisten Fällen nur zu Störungen. Wenn du den BBAE nun irgendwo
einsteckst wird dein DSL Anschluß funktionieren - bis zu dem Moment wo
jemand an einer der parallelen Dose den Hörer abnimmt. Der Installateur hat
sich durch das Parallelschalten Kosten und Arbeit erspart, die du jetzt
ausbaden mußt.
Suche den Apl (Abschlußpunkt Liniennetz - Hausübergabepunkt der Telekom im
Keller, HAR oder Draußen am Haus) und verfolge die Leitungen zur ersten TAE
und trenne hier die Leitung zu den weiterführenden TAE-Dosen ab. Montiere
hier den Splitter und klemme die weiterführende Leitung an den POTS-Ausgang
des Splitters. Normalerweise solltest du in den Telefonkabeln noch ein
Adernpaar frei haben mit dem du vom ADSL-Ausgang des BBAE zum NTBBA gehen
kannst.
Carsten Odendahl
falsch
du musst den Splitter in deinem Fall VOR die erste (analoge) TAE-Dose
setzen. Direkt an das Kabel von der Vermittlungsstelle der Telekom. Die
weiteren (analogen) TAE-Dosen kannst du dann an die TAE-Buchsen des
Splitters anschliessen.
hth
Anton
> >>Muss denn der Splitter tatsächlich zwingend an diese 1. TAE
> >>angeschlossen werden?
> >Ja!
> >http://www.sauff.com/dsl-faq/dsl-faq.html#verkabelung
> Kann ich nicht irgendeine Dose zur 1. TAE "erklären", und alle übrigen
> Dosen einfach unbenutzt lassen? So weit ich durch Öffnen der Dosen
> feststellen konnte, sind alle fünf parallel geschaltet. Einen
> Widerstand (PPA) habe ich in keiner gefunden...
Ja, wenn Du 107% sicher sein kannst, daß niemals an eine der unbenutzten
Dosen ein Gerät angeschlossen wird, dann ja. Aber wenn dann doch eine
der Dosen benötigt wird, dann darfst Du doch alles "richtig" verkabeln.
Gruß,
Harry
> Wie finde ich denn heraus, welche davon die 1. TAE ist?
Es steht drauf, wenn es denn eine echte "1." TAE ist ;-)
> Muss denn der Splitter tatsächlich zwingend an diese 1. TAE
> angeschlossen werden?
So pauschal kann man das wohl nicht sagen. Auf alle Fälle muß der
Splitter _vor_ allen anderen Geräten in die Telefonleitung
eingeschleift werden. Du mußt dir also die Stelle suchen, wo das Kabel
von der Vermittlungsstelle aus der Wand kommt (Keller?) oder diejenige
TAE, von der die Anschlüsse der anderen Dosen abzweigen.
MfG
Rupert
Das ist grundfalsch, denn an diesem Kabel kommt erst mal der APL und daran
hat der Kunde nichts verloren.
Rupert Haselbeck <mein-re...@gmx.de> wrote:
> Carsten Schoening schrieb:
>
>> Wie finde ich denn heraus, welche davon die 1. TAE ist?
>
> Es steht drauf, wenn es denn eine echte "1." TAE ist ;-)
Denkste ;) Bei mir habe ich 2 parallel geschaltete TAE mit dem Aufdruck
"1."... Welche davon nun wirklich die erste ist, hat nur ein Blick auf die
Kabel verraten, die unter der einen aus dem Boden kommen und von da zu der
anderen gehen.
cya
Thomas
> Das ist grundfalsch, denn an diesem Kabel kommt erst mal der APL und
> daran hat der Kunde nichts verloren.
So? Mein APL hat sich noch nicht darüber beklagt. Ausserdem sind die
Zeiten vorbei, als die "Deutsche Bundespost" bei Strafe untersagen
konnte, im eigenen Haus an irgendwelchen Installationen zu schrauben.
Ja, ich weiss schon, wenn ich was kaputt mache, dann muß ich die
Reparatur bezahlen. Ich mach aber nichts kaputt...
MfG
Rupert
> Da hat der Kunde überhaupt nix dran zu suchen!
> Der Splitter gehört an die erste TAE! DAvor ist Telekomhoheit!
LOL
Aufwachen! Diese Zeiten sind längst vorbei, es gibt keine
"Telekomhoheit" mehr (außerdem wars allenfalls die "Posthoheit").
Die Telekom ist ein privatrechtliches Unternehmen wie jedes andere auch.
Und wenn ich an meiner Telefoninstallation schrauben will, so geht das
keinen was an, solange ich nichts kaputtmache, was nicht mir gehört.
MfG
Rupert
>> Es steht drauf, wenn es denn eine echte "1." TAE ist ;-)
>
> Denkste ;) Bei mir habe ich 2 parallel geschaltete TAE mit dem
> Aufdruck "1."... Welche davon nun wirklich die erste ist, hat nur ein
> Blick auf die Kabel verraten, die unter der einen aus dem Boden kommen
> und von da zu der anderen gehen.
Du erkennst die Bedeutung von Smileys, wenn du sie siehst?
BTW: Meine 1. TAE ist seit Jahren ohne Funktion, da kein Kabel
angeschlossen ist; allerdings wäre das in der Schublade auch ziemlich
sinnfrei ;-)
Der T-Knallkopf hatte das Ding doch tatsächlich in den Hausgang
montiert, meine komplette Kommunikationstechnikzentrale aber hat im
Keller ihren Unterschlupf gefunden, so daß ich auch den Telefonanschluß
auf kurzem Weg dorthin verlegt habe.
MfG
Rupert
>Zeiten vorbei, als die "Deutsche Bundespost" bei Strafe untersagen=20
>konnte, im eigenen Haus an irgendwelchen Installationen zu schrauben.=20=
Klar, die gibt es ja auch nicht mehr. Aber die Telekom verbietet dir
als Eigentuemer definitiv vor der "ersten TAE" bzw. dem NTBA "zu
schrauben".
Oder schmeisst du jetzt auch schon Fensterscheiben der "Post-Filialen"
ein, wohl wissend, dass wenn man dich erwischt, du die Reparatur
bezahlen musst?
gruss manfred
--
Manfred Poland Home Tel +49 9192 997603
Eichenweg 18 Work Tel +49 911 526 2059
91322 Graefenberg Fax +49 911 526 4120
Germany email mpo...@lucent.com
>So pauschal kann man das wohl nicht sagen. Auf alle Fälle muß der
>Splitter _vor_ allen anderen Geräten in die Telefonleitung
>eingeschleift werden.
Ja "Heiko", da hast du recht.
>Du mußt dir also die Stelle suchen, wo das Kabel
>von der Vermittlungsstelle aus der Wand kommt (Keller?)
Nein "Heiko", das solltest du besser wissen. *Das* Kabel geht an den
APL.
>Das ist grundfalsch, denn an diesem Kabel kommt erst mal der APL und daran
>hat der Kunde nichts verloren.
Na also Heiko, du weisst es doch. Wenn du jetzt auch noch quoten
lernst, dann wird das schon noch was.
Das Wort "Eigentum" sagt dir nichts? Nimm doch endlich mal zur Kennt-
nis, dass dein Telefonanschluss der Telekom gehoert. Dein Rechtsemp-
finden ist etwas seltsam.
Falsch. Das Netz bis zum APL und auch der APL gehört nicht dir und daher
hast du da auch nichts zu suchen. Nicht umsonst übernimmt die Telekom
für Störungen in diesem Bereich und in aller Regel bis zur ersten Dose
die Kosten.
--
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Nelling
Erstens ist das nicht dein APL und zweitens hast du an dem schonmal gar
nichts verloren. Die Stiftbelegung im APL ist im ORKA genau dokumentiert
und jede Änderung *muss* eingetragen werden. Mal abgesehn davon, dass da
auch Ausgleichsadern durch den APL geschaltet sein könnten, von denen du
gar nichts weisst.
Der hatte damals wahrscheinlich seine Kristalkugel vergessen und daher
den Standort irrtümlicherweise dort hin gelegt, wo er normalerweise auch
immer sitzt.
> Das Wort "Eigentum" sagt dir nichts? Nimm doch endlich mal zur Kennt-
> nis, dass dein Telefonanschluss der Telekom gehoert. Dein Rechtsemp-
> finden ist etwas seltsam.
Was genau hat es mit eigentumsrechtlichen Fragen und gar noch meinem
Rechtsempfinden zu tun, wenn ich ein Kabel abklemme und ein anderes
Kabel an demselben Anschluß auflege?
Weder das "hoheitliche" Kabel noch der "hoheitliche" APL erleiden
dadurch irgendeine Art von Schaden.
MfG
Rupert
>Manfred Poland schrieb:
>
>> Das Wort "Eigentum" sagt dir nichts? Nimm doch endlich mal zur Kennt-=
>
>> nis, dass dein Telefonanschluss der Telekom gehoert. Dein Rechtsemp-
>> finden ist etwas seltsam.
>
>Was genau hat es mit eigentumsrechtlichen Fragen und gar noch meinem
>Rechtsempfinden zu tun, wenn ich ein Kabel abklemme und ein anderes
>Kabel an demselben Anschlu=DF auflege?
>Weder das "hoheitliche" Kabel noch der "hoheitliche" APL erleiden=20
>dadurch irgendeine Art von Schaden.
Soll ich mal bei dir vorbei kommen und deine Moebel aus einem Zimmer
heraus und in ein anderes einraeumen, oder die Waende nach meinem
Gusto neu Tapezieren oder streichen? Ich mache da sicher auch nichts
kaputt.
>Manfred Poland wrote:
>> Oder schmeisst du jetzt auch schon Fensterscheiben der "Post-Filialen"
>> ein, wohl wissend, dass wenn man dich erwischt, du die Reparatur
>> bezahlen musst?
>
>Es wird schwer fallen aus dem Entfernen der 1. TAE und dem Rumschrauben
>an den Drähten die vom Amt kommen einen Straftatbestand zu formulieren.
Hier geht es um Eigentumsrechte, die durch die Privatisierung der
"Post" nicht einfach weggefallen sind. Aber wenn du unbedingt einen
Straftatbestand formuliert haben moechtest, bitte. Entfernen der 1.TAE
ist Diebstahl, denn das Dingens gehoert dir nicht. "Rumschrauben an
den Draehten" ist Sachbeschaedigung, da du dabei "das Netz" deines
Netzbetreibers veraenderst und damit beschaedigst. Und jetzt komme
nicht mit Spruechen "Kein Richter wird ...".
>Insofern: Nicht alles was hinkt, ist ein Vergleich.
Ach...
> Klar, die gibt es ja auch nicht mehr. Aber die Telekom verbietet dir
> als Eigentuemer definitiv vor der "ersten TAE" bzw. dem NTBA "zu
> schrauben".
Es ist mir verboten, vor dem NTBA zu schrauben? Und wie ist das dann mit
der Selbstmontage des NTBA zu vereinbaren? Während der Montage könnte
ich doch auch schon einen "Kurzen" zwischen den beiden Adern verursachen...
Gruß,
Harry
Schwachsinn. Allerhöchstens wäre es Unterschlagung, aber solange wie ich
die Dose weiterhin aufbewahre, ist es weder das eine noch das andere.
> "Rumschrauben an den Draehten" ist Sachbeschaedigung, da du dabei
> "das Netz" deines Netzbetreibers veraenderst und damit beschaedigst.
Schwachsinn. Ich habe nichts beschädigt, da der Ursprungszustand wieder
durch mich herbeiführbar ist.
--
Ans Frontoffice gehört ne 14" Lampe und ein Uraltrechner auf Biertischen,
damit die Kunden sehen, daß man ihr gutes Geld nicht für Imagekram
rausschleudert.
Alexander Stielau im IRC
> Lach' du nur. Das zeigt, daß du keine Ahnung hast.
> Dummlal gelöscht.
Aha! Argumente ausgegangen!?
MfG
Rupert
> Soll ich mal bei dir vorbei kommen und deine Moebel aus einem Zimmer
> heraus und in ein anderes einraeumen, oder die Waende nach meinem
> Gusto neu Tapezieren oder streichen? Ich mache da sicher auch nichts
> kaputt.
Aber Manfred, was soll denn das? Nicht alles, was hinkt, ist ein
Vergleich :->
Wie kann man sich denn nur an einer derartigen Kleinigkeit so arg
hochziehen?
Es geht hier lediglich darum, daß ein Mensch, der nicht mit einem
Rosa-Auto herumfährt, ein Kabel von seinem Anschluß entfernt und ein
anderes Kabel an diesen Anschluß anklemmt. Zumindest das Kabel selbst
wird ohnehin in den meisten Fällen Eigentum des _Kunden_ sein (§ 946
BGB). Aber auch der APL unterliegt keinem besonderen Schutz (z.B. aus
dem Strafrecht), da es sich bei den Beziehungen der beiden Beteiligten,
Telekom und Kunde, in der Regel um privatrechtliche Vereinbarungen nach
dem BGB handeln wird. Die Rechte des Einen enden somit immer da, wo sie
die Rechte des Anderen gesetzwidrig beeinträchtigen würden. Nun wird
aber kein vernünftiger Mensch (ja, dazu gehören auch Richter ;-)) im
Abklemmen eines Kabels und dem Anklemmen eines anderen einen Eingriff
in das Eigentum am APL erblicken, es sei denn, er beschädigte dabei den
APL oder die dahinterliegende Installation. Dann bliebe es aber dennoch
nur bei der (zivilrechtlichen) Schadenersatzpflicht. Das Strafrecht ist
immer noch nicht anwendbar, wenn es sich nicht um eine vorsätzliche
Beschädigung handelt.
Natürlich beschädige ich auch kein Telekomeigentum, wenn ich mein
eigenes Kabel in fachgerechter Weise anschliesse. Das Netz der Telekom
erleidet allein durch die veränderte Kabelführung in meinem Haus keinen
Schaden, wie hier jemand anders schon fabulierte.
Auch der Ausbau der 1.TAE ist selbstverständlich kein Diebstahl, da es
an sämtlichen Tatbestandsmerkmalen des § 242 StGB fehlt. Es liegt schon
keine "Wegnahme" vor, da ich auch vor der "Tat" bereits rechtmäßiger
Besitzer der TAE war. Die Telekom hatte allenfalls mittelbaren Besitz.
Genauso ist es auch jetzt noch. Geändert hat sich lediglich der Ort, an
dem sich die TAE befindet.
Wenn die Telekom sie wieder zurückhaben möchte, so bekommt sie die TAE
in völlig unversehrtem Zustand wieder zurück. Dasselbe gilt natürlich
auch für den APL.
BTW: Allmählich sollten wir wohl diese Diskussion beenden. Es wirkt für
mich schon etwas bizarr, wenn allzu krampfhaft versucht wird, mit
untauglichen Mitteln und allzuweit hergeholten Vergleichen die "Macht"
der Post (und ihrer Mitarbeiter) vergangener Tage wieder aufleben
lassen zu wollen.
MfG
Rupert
Genau das ist es aber. Und das wollen wir doch möglichst vermeiden.
> Und wer wie die Telekom in der Anleitung zum Splitter sogar ausdrücklich
> auf die Klemmenmontage hinweist - und auch für den UK0 sind schließlich
> Klemmen vorgesehen die auch in der Anleitung benannt werden - muß sich
> den Vorwurf gefallen lassen, doch geradewegs dazu eingeladen zu haben.
Die "1.TAE" darf selbstverständlich gegen einen Splitter ausgewechselt
werden. Der Splitter stellt dann in diesem Fall die Übergabeeinrichtung dar.
> Ich habe bei mir die 1. TAE zwar gelassen, aber bin auf 5+6 mit ner
Leitung
> abgegangen um den Splitter anzuschließen. Nein, die Verwendung eines
> TAE-Steckers wäre keine Alternative gewesen. Und ich habe kein schlechtes
> Gewissen dabei.
Kein Problem, sofern du dabei an der "1.TAE" die Klemmen 6+5 benutzt hast
und die weiterführende Leitung nicht einfach an 1+2 parallel angeschlossen
hast.
Cu, Heiko
Es geht nicht um einen Straftatbestand, sonden um einen möglichen
Schadenersatz bzw. die Begleichung anfallender Kosten durch den Einsatz von
Personal, hervorgerufen durch einen vom Netzbetreiber nicht genehmigten
Eingriff in dessen Anlagen. Gerade am APL sind unter Umständen noch andere
Leitungen geschaltet.
Cu, Heiko
>>Aha! Argumente ausgegangen!?
>
> Nö, aber mit so einem Dummlaller unterhalte ich mich nicht!
Nun ja, wenn Beleidigungen alles sind, was du zustande bringst, so ist
es wohl besser, du unterlässt Unterhaltungen generell
MfG
Rupert
PS: OT --> Fup2p
>Schwachsinn. Allerhöchstens wäre es Unterschlagung, aber solange wie ich
>die Dose weiterhin aufbewahre, ist es weder das eine noch das andere.
>Schwachsinn. Ich habe nichts beschädigt, da der Ursprungszustand wieder
>durch mich herbeiführbar ist.
So? Und wo bewahrst du die Autoradios auf, die du aus den von dir
benutzten Mietwagen ausgebaut hast.
gruss manfred
Selbstverfreilicht. Steht so a) in den AGB unter 3f und ist auch
in der Leistungsbeschreibung nachzulesen (Stichwort, "Abschluss des
Netzes"
>Und wie ist das dann mit der Selbstmontage des NTBA zu vereinbaren?
Da hast du ja nix zu Schrauben, sondern nur den Stecker in die 1.TAE
zu stecken.
>Während der Montage könnte
>ich doch auch schon einen "Kurzen" zwischen den beiden Adern verursachen...
Ja, und? Da passiert nichts. Der NTBA und die Einrichtungen davor
bleiben nach wie vor Eigentum der DTAG. Damit koennen sie dir erlauben
die 1. TAE selber zu installieren oder dir verbieten irgend etwas an
der Verkabelung bis zum Netzabschluss zu aendern. Letzteres ist nunmal
der Standard, auch wenn es Leute wie z.B. mich gibt, die gar nicht
wissen wie eine "erste TAE" aussieht ;-)
Ich ziehe mich nirgends hoch, ich rede von Eigentum an dem jemand
herumspielt.
>Es geht hier lediglich darum, da=DF ein Mensch, der nicht mit einem
>Rosa-Auto herumf=E4hrt, ein Kabel von seinem Anschlu=DF entfernt und ein
>anderes Kabel an diesen Anschlu=DF anklemmt. Zumindest das Kabel selbst
>wird ohnehin in den meisten F=E4llen Eigentum des _Kunden_ sein.
Das Kabel zum APL, der APL selbst, das Kabel vom APL zur ersten TAE
und die TAE selbst sind Eigentum der Telekom. In die Buchsen der TAE
darfst du natuerlich reinstecken was du willst.
>Aber auch der APL unterliegt keinem besonderen Schutz (z.B. aus
>dem Strafrecht),
Ach, sind da nicht alle Teile die geklaut werden koennten, einzeln
aufgefuehrt? Oder im Klartext, wozu auch.
>Nun wird
>aber kein vern=FCnftiger Mensch (ja, dazu geh=F6ren auch Richter ;-)) im
>Abklemmen eines Kabels und dem Anklemmen eines anderen einen Eingriff
>in das Eigentum am APL erblicken, es sei denn, er besch=E4digte dabei
>den APL oder die dahinterliegende Installation. Dann bliebe es aber dennoch
>nur bei der (zivilrechtlichen) Schadenersatzpflicht.
Und? Habe ich je etwas anderes behauptet? Der Begriff "Straftatbe-
stand" wurde nicht von mir eingefuehrt.
>Genauso ist es auch jetzt noch. Ge=E4ndert hat sich lediglich der Ort,
>an dem sich die TAE befindet.
>Wenn die Telekom sie wieder zur=FCckhaben m=F6chte, so bekommt sie die
>TAE=20 in v=F6llig unversehrtem Zustand wieder zur=FCck. Dasselbe gilt
>nat=FCr=lich auch f=FCr den APL.
Und an der Stelle lesen wir einfach mal "das Autoradio" anstatt "die
TAE" und tauschen das Wort "Telekom" gegen "Mietwagenfirma" aus.
>BTW: Allm=E4hlich sollten wir wohl diese Diskussion beenden. Es wirkt
>für mich schon etwas bizarr, wenn allzu krampfhaft versucht wird, mit
>untauglichen Mitteln und allzuweit hergeholten Vergleichen die "Macht"
>der Post (und ihrer Mitarbeiter) vergangener Tage wieder aufleben
>lassen zu wollen.
Wie ich bereits geschrieben habe, es geht nicht um die "Macht der
POST", es geht um das Eigentum einer Firma, das durch die Priva-
tisierung nicht zur Spielwiese bastelwuetiger Laien geworden ist.
gruss manfred
Hallo? Wenn du deine Moebel in meiner Garage lagerst und ich die zur Seite
schiebe (etwa weil sie mir im Weg stehen) dann willst du mir genau was?
FaUl
end
This article does not support incompatible and broken newsreaders.
--
Java ist der Schimmelpilz der IT-Branche. Mag sein, daß es eine
Funktion erfüllt, aber sie ist noch nicht gefunden worden.
Felix von Leitner
> Ich ziehe mich nirgends hoch, ich rede von Eigentum an dem jemand
> herumspielt.
Es wirkt aber schon sehr aufgeregt, was du schreibst ;-)
> Das Kabel zum APL, der APL selbst, das Kabel vom APL zur ersten TAE
> und die TAE selbst sind Eigentum der Telekom.
Hättest du nicht gar so kreativ gequotet, so wäre auch noch
stehengeblieben, warum die Kabel _nicht_ Eigentum der Telekom sein
können :-(
>>Aber auch der APL unterliegt keinem besonderen Schutz (z.B. aus
>>dem Strafrecht),
> Ach, sind da nicht alle Teile die geklaut werden koennten, einzeln
> aufgefuehrt? Oder im Klartext, wozu auch.
Warum eigentlich soll jedermann, der eine Telefoninstallation an seine
individuellen Bedürfnisse anpassen möchte, immer nur "klauen" wollen?
> Und? Habe ich je etwas anderes behauptet? Der Begriff "Straftatbe-
> stand" wurde nicht von mir eingefuehrt.
Stimmt schon, aber da du ständig vom "klauen" und von
"Eigentumsverletzung" redest, ist logischerweise eine Prüfung auf
strafrechtlich Relevantes angesagt.
> Und an der Stelle lesen wir einfach mal "das Autoradio" anstatt "die
> TAE" und tauschen das Wort "Telekom" gegen "Mietwagenfirma" aus.
Und? Wenn ich in meinem Keller einen Mietwagen installiert haben sollte
und dessen Radio dann ausbaue und in einer Schublade ablege, um bei
Mietende beides zusammen wieder zurückzugeben, so sehe ich auch da
keinerlei Problem.
> Wie ich bereits geschrieben habe, es geht nicht um die "Macht der
> POST",
So hören sich deine bisherigen Ausführungen aber IMO nicht unbedingt an;
du postulierst Sonderrechte für die Telekom, welche es ganz einfach
nicht (mehr) gibt. Da helfen auch keine noch so abwegigen Vergleiche.
> es geht um das Eigentum einer Firma, das durch die Priva-
> tisierung nicht zur Spielwiese bastelwuetiger Laien geworden ist.
Natürlich ist es das nicht. Das Eigentum der Telekom ist durch die
allgemeinen Gesetze ebenso geschützt, wie es auch das Eigentum jeder
anderen Person ist. Wo ist denn eigentlich das Problem?
Nochmal: _Niemand_ klaut der Telekom ihre Kabel, _niemand_ klaut ihre
TAE, _niemand_ klaut ihren APL oder sonstwas! Es ist lediglich jemand
mit der (ungefragt am falschesten Platz vorgenommenen) Installation der
1. TAE nicht glücklich und klemmt daher am APL anstelle des Kabels zur
1. TAE (welches in vielen Fällen, z.B. auch meinem, _kraft_ _Gesetzes_
sein _Eigentum_ ist!) ein anderes Kabel an, um seine Telefonanlage auf
kurzem Weg anzuschliessen und damit ist der Fall bereits erledigt. Es
wird weder das Eigentum noch sonstige Rechte der Telekom an ihren
Installationen beeinträchtigt.
MfG
Rupert
> >Schwachsinn. Ich habe nichts beschädigt, da der Ursprungszustand wieder
> >durch mich herbeiführbar ist.
>
>
> So? Und wo bewahrst du die Autoradios auf, die du aus den von dir
> benutzten Mietwagen ausgebaut hast.
Muss ein Aussenstehender diesen Satz verstehen oder ist das ein Insiderwitz?
Thomas
--
this signature was written by a sick nature
Doch, im Falle des Splitter ist das zulässig. Der Splitter verbleibt dann
als Abschlusseinrichtung an Stelle der bisherigen TAE.
Gruss, Heiko
Langsam wird es mir zu bloed. Ich stelle einfach mal fest, dass du der
Meinung bist mit fremdem Eigentum machen zu koennen was du willst, so-
lange der Eigentuemer das nicht merkt. Du gehst weiterhin davon aus,
dass du z.B. im Falle einer Autopanne mal eben noch schnell das Auto-
radio wieder einbauen kannst, und der Vermieter damit nicht auf die
fuer ihn guenstige Idee kommen koennte, der Ausbau des Radios waere
die primaere Ursache fuer den Ausfall der Elektrik. Du hast schoene
blaue Augen.
>Denk doch vorm Posten mal nach.
Nachdem du in diesem Thread schon nachweislich Schwachsinn geschrieben
hast, juckt mich dieser muede Versuch einer Verunglimpfung auch nicht
mehr. Mach doch mal eine Telekom-Hasser-Page fuer Betriebsblinde auf.
Da kommst du besser an.
>> Das Kabel zum APL, der APL selbst, das Kabel vom APL zur ersten TAE
>> und die TAE selbst sind Eigentum der Telekom.
>
>H=E4ttest du nicht gar so kreativ gequotet, so w=E4re auch noch=20
>stehengeblieben, warum die Kabel _nicht_ Eigentum der Telekom sein=20
>k=F6nnen :-(
Welche Kabel meinst du mit "die Kabel"? Die ich aufgefuehrt habe sind
Eigentum der Telekom.
>>>Aber auch der APL unterliegt keinem besonderen Schutz (z.B. aus
>>>dem Strafrecht),
>> Ach, sind da nicht alle Teile die geklaut werden koennten, einzeln
>> aufgefuehrt? Oder im Klartext, wozu auch.
>
>Warum eigentlich soll jedermann, der eine Telefoninstallation an seine=20=
>individuellen Bed=FCrfnisse anpassen m=F6chte, immer nur "klauen" wollen?
Na, wenn ich die Argumentationen hier ansehe, fehlt da nicht viel.
Aber ernsthaft, das Strafrecht passend zum APL hast du eingefuehrt.
Steht ja noch da oben. Diebstahl gehoert ja wohl noch zum Strafrecht
dazu, oder? Ausserdem, wie man theoretisch auch ganz leicht dem obigen
Text entnehmen koennte, ging es um das "Auflisten" von "Einzelpro-
dukten" "z.B. im Strafrecht".
>
>> Und? Habe ich je etwas anderes behauptet? Der Begriff "Straftatbe-
>> stand" wurde nicht von mir eingefuehrt.
>
>Stimmt schon, aber da du st=E4ndig vom "klauen" und von=20
>"Eigentumsverletzung" redest, ist logischerweise eine Pr=FCfung auf=20
>strafrechtlich Relevantes angesagt.
Das ist Dummschwatz und das weisst du auch. S.o.
>> Und an der Stelle lesen wir einfach mal "das Autoradio" anstatt "die
>> TAE" und tauschen das Wort "Telekom" gegen "Mietwagenfirma" aus.
>
>Und? Wenn ich in meinem Keller einen Mietwagen installiert haben sollte=
>und dessen Radio dann ausbaue und in einer Schublade ablege, um bei=20
>Mietende beides zusammen wieder zur=FCckzugeben, so sehe ich auch da
>keinerlei Problem.=20
Da lesen sich aber deine Postings ganz anders. Du hattest geschrieben:
"Wenn die Telekom sie wieder zur=FCckhaben m=F6chte, so bekommt sie
die TAE=20 in v=F6llig unversehrtem Zustand wieder zur=FCck."
Also erst wenn es der Mietwagenfirma rechtzeitig auffaellt, dass das
Radio fehlt, bekommen sie es wieder zurueck?
>> Wie ich bereits geschrieben habe, es geht nicht um die "Macht der
>> POST",
>
>So h=F6ren sich deine bisherigen Ausf=FChrungen aber IMO nicht unbedingt
>an, du postulierst Sonderrechte f=FCr die Telekom, welche es ganz einfach=20=
>nicht (mehr) gibt. Da helfen auch keine noch so abwegigen Vergleiche.
*Das* belegst du jetzt aber bitte mit einem Zitat. Nur Behauptungen
aufzustellen ist oede.
>Hallo? Wenn du deine Moebel in meiner Garage lagerst und ich die zur Seite
>schiebe (etwa weil sie mir im Weg stehen) dann willst du mir genau was?
Tss, tss. Du brauchst Platz um den Rollstuhl fuer den Vergleich aus
der Garage zu holen? Stell dir einfach mal vor, ich stelle in einem
oeffentlichen Park Baenke, Muelleimer und Laternen zur Verfuegung. Das
tue ich deswegen, damit die Leute sich hinsetzen koennen, ihren Abfall
loswerden koennen und das ganze auch naechtens. Ich will definitiv
nicht das "Du" oder jemand anderes, sie ab- oder ummontiert.
gruss manfred
Wenn du deine Parkbaenke in _meine Wohnung_ montierst (du willst jetzt nicht
abstreiten, das die TAE/{die Zuleitung zur TAE} in meiner Wohnung ist, oder?),
kannst du damit Rechnen das ich sie ab oder ummontieren werde. Wenn dir das
nicht passt, dann stell sie halt nicht da hin oder einige dich vorher mit mir.
Natuerlich kann ich nicht ankommen, und irgendwelche Verteilerkaesten, die am
Strassenrand stehen, auseinander nehmen.
FaUl
end
This article does not support incompatible and broken newsreaders.
--
If you are using a Macintosh e-mail program that is not from Microsoft,
we recommend checking with that particular company. But most likely
other e-mail programs like Eudora are not designed to enable virus rep-
lication. - www.microsoft.com/mac/products/office/2001/virus_alert.asp
Bsp. 1: Klassisches Mietshaus mit, sagen wir mal 10 Parteien, zentraler
Anschluß im Keller (APL?), hört das Eigentum der Telekom im Keller auf
oder an den individuellen TAE der einzelnen Mieter?
Bsp. 2: Eigenheim, Anschluß auch im Keller, TAE im Haus verteilt, wo hört
hier das Eigentum der Telekom auf.
Bsp.: Machen wir es noch ein bisschen komplizierter! Hausherr vermietet
das Dachgeschoß (nachträglich) weiter, der Mieter bekommt seinen eigenen
Telefonanschluß, benutzt aber die vorhandene Verkabelung, kann ich - als
Hauseigentümer - nun Leitungsmiete von der Telekom verlangen??
Gruß
Martin
>>H=E4ttest du nicht gar so kreativ gequotet, so w=E4re auch noch=20
>>stehengeblieben, warum die Kabel _nicht_ Eigentum der Telekom sein=20
>>k=F6nnen :-(
>
> Welche Kabel meinst du mit "die Kabel"? Die ich aufgefuehrt habe sind
> Eigentum der Telekom.
Nochmals: Nein! Wenn das Kabel vom APL zur 1.TAE fest verlegt ist und
vielleicht gar noch unter Putz gelegt wird, so wird es ohne jeden
Zweifel Eigentum des Grundstückseigentümers, § 946 BGB.
>>Warum eigentlich soll jedermann, der eine Telefoninstallation an
>>seine=20= individuellen Bed=FCrfnisse anpassen m=F6chte, immer nur
>>"klauen" wollen?
> Na, wenn ich die Argumentationen hier ansehe, fehlt da nicht viel.
So? Du solltest - ernsthaft - mal deine magentafarbene Brille abnehmen
und zur Kenntnis nehmen, mit welchen Argumenten und um was hier
eigentlich so energisch dabattiert wird. Es ist nunmal weder ein
Diebstahl (Sachen, die man selber in Besitz hat, kann man nicht
stehlen) noch eine Unterschlagung (Zueignungsabsicht und -handlung
fehlen) oder auch nur eine sonst irgendwie geartete Beeinträchtigung
des Eigentums, wenn jemand lediglich ein Kabel abklemmt oder eine 1.TAE
ausbaut und für den Fall der Abholung beiseite legt.
>>Stimmt schon, aber da du st=E4ndig vom "klauen" und von=20
>>"Eigentumsverletzung" redest, ist logischerweise eine Pr=FCfung auf=20
>>strafrechtlich Relevantes angesagt.
>
> Das ist Dummschwatz und das weisst du auch. S.o.
Und wie hätte ich dann deiner Meinung darauf antworten sollen, wenn du
im Zusammenhang mit "klauen" jetzt schon selber von "Dummschwatz"
ausgehst? Ja, du hast den Mietwagenvergleich etc. damit treffend
charakterisiert :->
> Da lesen sich aber deine Postings ganz anders. Du hattest geschrieben:
> "Wenn die Telekom sie wieder zur=FCckhaben m=F6chte, so bekommt sie
> die TAE=20 in v=F6llig unversehrtem Zustand wieder zur=FCck."
>
> Also erst wenn es der Mietwagenfirma rechtzeitig auffaellt, dass das
> Radio fehlt, bekommen sie es wieder zurueck?
Schlimmer noch :->>
Der Telekom-Monteur erspart sich sogar die Mühe, die TAE eigenhändig
auszubauen, da er sie in bereits ausgebautem Zustand in die Hand
gedrückt bekommt. Oder solltest du der Ansicht sein, ich müsste die TAE
unmittelbar, nachdem ich sie ausgebaut habe, an die Telekom
zurückgeben? Dann lies mal in den AGB nach, ob sich derartiges dort
findet ;-)
>>> Wie ich bereits geschrieben habe, es geht nicht um die "Macht der
>>> POST",
>>So h=F6ren sich deine bisherigen Ausf=FChrungen aber IMO nicht
>>unbedingt an, du postulierst Sonderrechte f=FCr die Telekom, welche es
>>ganz einfach=20= nicht (mehr) gibt. Da helfen auch keine noch so
>>abwegigen Vergleiche.
> *Das* belegst du jetzt aber bitte mit einem Zitat. Nur Behauptungen
> aufzustellen ist oede.
Umgekehrt wird ein Schuh draus. Du betontest bereits einige Male, daß
durch das Abklemmen eines Kabel oder gar den Ausbau einer TAE das
Eigentum der Telekom beeinträchtigt werde. Sogar zur Behauptung, das
Netz der Telekom sei dadurch beschädigt, hast du dich verstiegen (in
<3dce4e91...@news.online.de>). Gleichwohl bist du für all diese
Behauptungen die Belege schuldig geblieben und hast ausser völlig neben
der Sache liegenden Vergleichen nichts anzubieten gewusst. Zu Zeiten
der POST als Behörde war es ja auch wirklich noch strafbar, an den
"Fernmeldeanlagen" im eigenen Keller zu hantieren, auf das Eigentum kam
es insoweit nicht an, heute dagegen gelten auch für das Verhältnis
Telekom zu Kunde nur noch die Vorschriften, welche auch für alle
anderen privatrechtlichen Verhältnisse gelten. Das zu akzeptieren,
sollte doch nun wirklich nicht so schwer sein, auch wenn sich manches
"Problem" mit Kunden leichter handhaben ließe, wenn man noch immer die
große Keule in der Hinterhand hätte ;-)
Wenn also jemand davon reden sollte, es sei öde, lediglich Behauptungen
aufzustellen, so bist das in diesem Fall sicher nicht zuvörderst du ;-)
Aber seis drum, dein Wunsch nach nach einem Zitat sei erfüllt:
Sogar in dem Artikel, auf den ich gerade antworte, gehst du noch von
Sonderrechten der Telekom aus, wenn du postulierst, das festverlegte
Kabel vom APL zur 1.TAE sei Eigentum der Telekom, obwohl das BGB
gegenteiliger Ansicht ist, wie ich schon zum wiederholten Male
erwähnte.
BTW: Dein Newsreader zitiert meine Artikel etwas arg unschön. Könntest
du das bitte abstellen?
MfG
Rupert
"Martin Kusch" <mar...@mckusch.com> schrieb im Newsbeitrag
news:3DD02BDF...@mckusch.com...
> Mal eine ganz bescheidene Frage:
> Hat schon jemand mal geklärt, wo tatsächlich das Eigentum der Telekom
> aufhört und wo das eigne (meine?) anfängt? Ich habe das Gefühl, dass das
> nicht immer so einfach und vor allem pauschal zu beantworten ist!
Doch, das eigentlich ganz Einfach. Das Netz der Telekom endet immer an einer
genau definierten Schnittstelle: NT, NTBA, BBAE, VDo, ADo, PTre und ähnliche
Trennleisten. Die Leitung vom Apl zum NT gehört immer zum Telekom Netz, auch
wenn die Telekom die Leitung vom Hausbesitzer gestellt bekommt.
> Bsp. 1: Klassisches Mietshaus mit, sagen wir mal 10 Parteien, zentraler
> Anschluß im Keller (APL?), hört das Eigentum der Telekom im Keller auf
> oder an den individuellen TAE der einzelnen Mieter?
Eindeutig am NT.
> Bsp. 2: Eigenheim, Anschluß auch im Keller, TAE im Haus verteilt, wo hört
> hier das Eigentum der Telekom auf.
Es kann keine verteilten TAE's im Haus geben. Es MUSS immer erst ein NT
eingebaut werden. Was hinter dem NT an Privaten Kreuknobel Schaltungen gibt
spielt keine Rolle.
> Bsp.: Machen wir es noch ein bisschen komplizierter! Hausherr vermietet
> das Dachgeschoß (nachträglich) weiter, der Mieter bekommt seinen eigenen
> Telefonanschluß, benutzt aber die vorhandene Verkabelung, kann ich - als
> Hauseigentümer - nun Leitungsmiete von der Telekom verlangen??
Wieso die schon vorhandene Asl (Anschlußleitung) gehört dir ja gar nicht,
auch wenn du sie bezahlt und selbst verlegt hast. Auch darfst du keine
freien Adern in solch einer Leitung nicht mehr Privat nutzen.
Carsten Odendahl
>Manfred Poland wrote:
>> Nachdem du in diesem Thread schon nachweislich Schwachsinn geschrieben
>> hast, juckt mich dieser muede Versuch einer Verunglimpfung auch nicht
>> mehr.
>Du führst Selbstgespräche.
Nein, aber ich formuliere offensichtlich nicht simpel genug fuer dich.
Message-ID: <slrnassls...@zeus.keleos.net>
gruss manfred
>Wenn du deine Parkbaenke in _meine Wohnung_ montierst (du willst jetzt nicht
>abstreiten, das die TAE/{die Zuleitung zur TAE} in meiner Wohnung ist, oder?),
>kannst du damit Rechnen das ich sie ab oder ummontieren werde. Wenn dir das
>nicht passt, dann stell sie halt nicht da hin oder einige dich vorher mit mir.
Genau letzteres hast du bereits getan:
http://www.dtag.de/dtag/agb/dokument/pdf/0,1384,64,00.pdf
>> Welche Kabel meinst du mit "die Kabel"? Die ich aufgefuehrt habe sind
>> Eigentum der Telekom.
>
>Nochmals: Nein! Wenn das Kabel vom APL zur 1.TAE fest verlegt ist und=20=
>vielleicht gar noch unter Putz gelegt wird, so wird es ohne jeden=20
>Zweifel Eigentum des Grundst=FCckseigent=FCmers, =A7 946 BGB.
Boah, mit der Begruendung waere es jedem gstattet, Telefon-, Gas-,
Wasser- und Stromleitungen auf seinem Grundstueck zu kappen. Ist es
ja doch sein Eigentum. BGB 946 ziehlt aber mehr auf Werterhaltung,
denn auf Zestoerung und aendert nichts daran, dass diese Teile immer
noch Bestandteil des jeweiligen Netzes sind.
>>>Warum eigentlich soll jedermann, der eine Telefoninstallation an
>>>seine=3D20=3D individuellen Bed=3DFCrfnisse anpassen m=3DF6chte, imme=
>r nur
>>>"klauen" wollen?
>> Na, wenn ich die Argumentationen hier ansehe, fehlt da nicht viel.
>
>So? Du solltest - ernsthaft - mal deine magentafarbene Brille abnehmen=20=
Schoen gequotet. Dahinter stand dann "Aber ernsthaft, das Strafrecht
passend zum APL hast du eingefuehrt. [...]"
Dummerle, meinst du sowas merkt man nicht?
>>>> Wie ich bereits geschrieben habe, es geht nicht um die "Macht der
>>>> POST",
>>>So h=3DF6ren sich deine bisherigen Ausf=3DFChrungen aber IMO nicht
>>>unbedingt an, du postulierst Sonderrechte f=3DFCr die Telekom, welche=
> es
>>>ganz einfach=3D20=3D nicht (mehr) gibt. Da helfen auch keine noch so
>>>abwegigen Vergleiche.
>> *Das* belegst du jetzt aber bitte mit einem Zitat. Nur Behauptungen
>> aufzustellen ist oede.
>
>Umgekehrt wird ein Schuh draus. Du betontest bereits einige Male, da=DF=
>durch das Abklemmen eines Kabel oder gar den Ausbau einer TAE das=20
>Eigentum der Telekom beeintr=E4chtigt werde. Sogar zur Behauptung, das=20=
>Netz der Telekom sei dadurch besch=E4digt, hast du dich verstiegen (in=20=
Wo steht hier etwas von Sonderrechten der Telekom? Das gilt natuerlich
auch fuer alle anderen Netzbetreiber.
> Zu Zeiten=20=
>der POST als Beh=F6rde war es ja auch wirklich noch strafbar, an den=20=
Hier schreibst du schon wieder von strafbar. Darum geht es nicht und
ging es nie. Sieh das doch endlich mal ein.
>BTW: Dein Newsreader zitiert meine Artikel etwas arg unsch=F6n. K=F6nnt=
>est=20
>du das bitte abstellen?
Hmm. Wie du schon schreibst, "deine". Ansonsten verwende ich wie der
"Rest der Welt" "8-Bit", du "quoted-printable". Wer sollte also was
abstellen?
| f) alle Instandhaltungs- und aenderungsarbeiten am Anschluss nur von der
| Deutschen Telekom ausfuehren zu lassen
ACK, you won.
FaUl
end
This article does not support incompatible and broken newsreaders.
--
>Wann ist denn dein Raumschiff auf der Erde angekommen ???
Wohl garnicht. Die muessen ihn beim Abbiegen hinterm Mond durchs
Klo gespuelt haben. Zu dumm, das er gerade hier aufschlagen musste.
[Juergen P. Meier in dcsf]
Das hat Manfred doch mehrmals geschrieben, dass das nicht Strafrechtlich
von belang ist, solange man nichts kaputt macht.
Oder hab ich das jetzt alles falsch verstanden?
FaUl
end
This article does not support incompatible and broken newsreaders.
--
Heute schon deine Lizenzgebühren für deine gesprochenen Worte bezahlt? Heute
noch nicht. Wie siehts mit mit deinen Genen aus, schon deine monatliche
Leihgebühr bezahlt? Diese Worte mehr als einmal gelesen, das kostet extra.
Darüber hast Du doch jetzt nicht gelacht? [KJ in einer Privaten E-Mail]
| From: usenet-s...@mageo.de (Manfred Poland)
| Message-ID: <3dce4e91...@news.online.de>
[...]
| Aber wenn du unbedingt einen Straftatbestand formuliert haben moechtest,
| bitte. Entfernen der 1.TAE ist Diebstahl, denn das Dingens gehoert dir
| nicht. "Rumschrauben an den Draehten" ist Sachbeschaedigung, da du dabei
| "das Netz" deines Netzbetreibers veraenderst und damit beschaedigst.
[...]
Allerdings versucht er jetzt in der Tat zurückzurudern und behauptet,
daß es nie um Strafrechtliches gegangen sei. Wahrscheinlich ist ihm
die Einsicht gekommen, was für einen Unsinn er da oben geschrieben
hatte.
Es ärgert mich, daß er nicht einfach eingestehen kann, daß er sich
da in etwas verschossen hatte. Jeder macht Fehler. Aber stattdessen
findet er es jetzt ja besser, mich zu beleidigen.
Egal, das führt zu nix, f'up2p.
> [...] Begruendung waere [...]
> [...] Schoen [...] eingefuehrt [...]
> [...] natuerlich [...] fuer [...]
Du Schummelst!
> >BTW: Dein Newsreader zitiert meine Artikel etwas arg unsch=F6n. K=F6nnt=
> >est=20
> >du das bitte abstellen?
> Hmm. Wie du schon schreibst, "deine". Ansonsten verwende ich wie der
> "Rest der Welt" "8-Bit", du "quoted-printable". Wer sollte also was
> abstellen?
Ich muss Rupert leider recht geben, sofern Du nämlich nicht künstlich
durch das Vermeiden von Umlauten Dein Post leserlich machst, kommst Du
auch ohne das Du andere zitierst so unleserlich hier an...
... im Gegensatz zu allen anderen :-)
Gruß,
Nicolas
>begin followup to the posting of Manfred Poland
>> Immo 'FaUl' Wehrenberg <im...@faul.dyndns.org> wrote:
>> Genau letzteres hast du bereits getan:
>> http://www.dtag.de/dtag/agb/dokument/pdf/0,1384,64,00.pdf
>
>| f) alle Instandhaltungs- und aenderungsarbeiten am Anschluss nur von der
>| Deutschen Telekom ausfuehren zu lassen
>
>ACK, you won.
Mensch Menno, darum geht es doch nicht. Es sind ja nicht meine AGB.
Und wie ich die "sehe", hab' ich doch ausreichend oft genug beschrie-
ben.
Natuerlich nicht in diesem Thread ;-)
Nein Kerle, das poste ich definitiv nicht als email.
>Immo 'FaUl' Wehrenberg wrote:
>> Das hat Manfred doch mehrmals geschrieben, dass das nicht Strafrechtlich
>> von belang ist, solange man nichts kaputt macht.
>
>| From: usenet-s...@mageo.de (Manfred Poland)
>| Aber wenn du unbedingt einen Straftatbestand formuliert haben moechtest,
>| bitte. Entfernen der 1.TAE ist Diebstahl, denn das Dingens gehoert dir
>| nicht. "Rumschrauben an den Draehten" ist Sachbeschaedigung, da du dabei
>| "das Netz" deines Netzbetreibers veraenderst und damit beschaedigst.
>[...]
>
>Allerdings versucht er jetzt in der Tat zurückzurudern und behauptet,
>daß es nie um Strafrechtliches gegangen sei. Wahrscheinlich ist ihm
>die Einsicht gekommen, was für einen Unsinn er da oben geschrieben
>hatte.
Ach ja, Dummerle. Glaubst du tatsaechlich an das was du von dir gibst?
Das richtige "Orginalzitat" (voellig ungefiltert) sieht doch in Wahr-
heit so aus:
-----------------------------------------------------------------------
<Holzt>
>Es wird schwer fallen aus dem Entfernen der 1. TAE und dem Rumschrauben
>an den Drähten die vom Amt kommen einen Straftatbestand zu formulieren.
<Ich>
Hier geht es um Eigentumsrechte, die durch die Privatisierung der
"Post" nicht einfach weggefallen sind. Aber wenn du unbedingt einen
Straftatbestand formuliert haben moechtest, bitte. ...
------------------------------------------------------------------------
>Es ärgert mich, daß er nicht einfach eingestehen kann, daß er sich
>da in etwas verschossen hatte. Jeder macht Fehler.
Genau. Ich beneide dich um deine uneingeschraenkte Objektivitaet.
>Aber stattdessen findet er es jetzt ja besser, mich zu beleidigen.
Tss ...
Ich habe dir sogar die Message-Id des Postings genannt, in denen du
zweimal das Wort "Schwachsinn" gebraucht hast. Darueber hinaus habe
ich dein *verkuerztes* Quoting ergaenzt, um dir noch eine kleine
Moeglichkeitkeit einzuraeumen, zu erkennen was ich dir eigentlich
mitgeteilt habe.
>Manfred Poland wrote:
>> Nein, aber ich formuliere offensichtlich nicht simpel genug fuer dich.
>
>Weil ich Deinen offenkundigen Rechtsschwachsinn nicht akzeptiere?
Welchen "Rechtsschwachsinn"? Ich rede von einfachen, fuer den Dummie
konzipierten Saetzen. Bei Leuten, die noch nicht einmal ein Zitat
ihrer eigenen Aussage dem Sinn nach verstehen, scheine ich wohl nicht
so recht anzukommen. In sofern hast du natuerlich voellig recht. Da
bin ich bei dir.
>Du es nicht vertragen, wenn jemand nicht Deiner Meinung ist?
Wir sind hier zwar in einer deutschsprachigen Newsgroup, insofern bist
du voellig Off-topic, aber ich glaube schon zu wissen was du meinst.
Ich liebe es, wenn jemand nicht meine Meinung nachsuelzt. Das gibt mir
immmer die Moeglichkeit nochmal von vorne anzusetzen und einfach mal
ganz anders zu denken. Aber eine fundierte Meinung sollte mein "Gegen-
ueber" schon haben.
>Es hat niemand bestritten, daß vertragsrechtlich die Telekom uns einschränken
>kann. Es ging mehr um den Schwachsinn, daß man sich strafbar macht, wenn man
>selber bastelt. Was einige hier ja weiterhin behaupten, wider besseres Wissen.
Stimmt, aber mit solchen Leuten muss man leben. Leider.
--------------------------------------------------------------------------
Michael Holzt <k...@oeo.expires-usenet.fqdn.org> wrote:
>Es wird schwer fallen aus dem Entfernen der 1. TAE und dem Rumschrauben
>an den Drähten die vom Amt kommen einen Straftatbestand zu formulieren.
---------------------------------------------------------------------------
Vorher hat tatsaechlich niemand so eine Schwachsinn von sich gegeben.
Meinen Glueckwunsch Michael, du bist ein Siegertyp, du warst mal wie-
der der Erste.
Carsten Odendahl wrote:
>
[Einleitung & Bsp. 1]
> Eindeutig am NT.
OK, ich hatte das Problem, dass mal ein NT versetzt werden mußte, dazu
rief ich die Telekom an und fragte, wie ich das am geschicktesten machen
könnte, darauf die Antwort: "Bauen Sie die TAE aus und setzten Sie sie
an geeigneter Stelle wieder ein." Ich meine, das ist doch eindeutig eine
Erlaubnis dann, Veränderungen vornehmen zu können, oder?
>
[Bsp. 2]
>
> Es kann keine verteilten TAE's im Haus geben. Es MUSS immer erst ein NT
> eingebaut werden. Was hinter dem NT an Privaten Kreuknobel Schaltungen gibt
> spielt keine Rolle.
Verstanden, die Leitung "aus dem Keller" bis zum NT Telekom-Eigentum,
Rest meins, richtig?
>
[Bsp. 3]
>
> Wieso die schon vorhandene Asl (Anschlußleitung) gehört dir ja gar nicht,
> auch wenn du sie bezahlt und selbst verlegt hast. Auch darfst du keine
> freien Adern in solch einer Leitung nicht mehr Privat nutzen.
Auch verstanden, nur noch eine abschließende Frage: Welche Gesetzesbruch
regelt das ganze?
> Carsten Odendahl
Gruß
Martin
>> >BTW: Dein Newsreader zitiert meine Artikel etwas arg unsch=F6n. K=F6nnt=
>> >est=20
>> >du das bitte abstellen?
>> Hmm. Wie du schon schreibst, "deine". Ansonsten verwende ich wie der
>> "Rest der Welt" "8-Bit", du "quoted-printable". Wer sollte also was
>> abstellen?
>Ich muss Rupert leider recht geben, sofern Du nämlich nicht künstlich
>durch das Vermeiden von Umlauten Dein Post leserlich machst, kommst Du
>auch ohne das Du andere zitierst so unleserlich hier an...
>... im Gegensatz zu allen anderen :-)
Na dann schau dir einfach mal dieses Posting an. Deine Umlaute sind
einwandfrei zu lesen. "Meine" Umlaute auch: ü ä ö
gruss manfred
Ja, als NT wird üblicherweise eine sogenannte "1.TAE", also eine NFN-TAE mit
integriertem PPA (Passiver Prüfabschluss) installiert. Diese "1.TAE" ist im
Kontes registriert und darf nicht verändert werden. Ein Stück Versetzen, bei
Beibehaltung der Funktion der TAE und des PPA würde ich nicht als illegalen
Eingriff ansehen. Alles, was danach installiert wird, ist das netz des
Kunden und geht dem Netzbetreiber nichts an, soweit von diesem keine
Störungen ausgehen.
Gruss, Heiko
sehr aufschlußreiche postings (über die Menschen). Danke
für die Vorführung, anbei der Abspann (ohne Zählung der
Auftritte:
> Manfred Poland wrote:
> Rupert Haselbeck <mein-re...@gmx.de> wrote:
> Immo 'FaUl' Wehrenberg wrote:
> Harald Sauff <s...@gmx.de> wrote:
> Wolfgang Gerber schrieb:
> Heiko Maliers wrote:
> Michael Holzt <k...@oeo.expires-usenet.fqdn.org> wrote:
> Daniel Nelling
Vielleicht könnt Ihr das ja wirklich woanders fortsetzen?
Gruß, Holger
[...]
> Ja, als NT wird üblicherweise eine sogenannte "1.TAE", also eine NFN-TAE mit
> integriertem PPA (Passiver Prüfabschluss) installiert. Diese "1.TAE" ist im
> Kontes registriert und darf nicht verändert werden. Ein Stück Versetzen, bei
> Beibehaltung der Funktion der TAE und des PPA würde ich nicht als illegalen
> Eingriff ansehen. Alles, was danach installiert wird, ist das netz des
> Kunden und geht dem Netzbetreiber nichts an, soweit von diesem keine
> Störungen ausgehen.
>
> Gruss, Heiko
Ok, weißt aber noch zusätzlich, welcher Gesetzestext das regelt? Nicht
das ich jetzt die Telekom verklagen möchte, nur rein interesse halber.
Gruß
Martin
> Ok, weißt aber noch zusätzlich, welcher Gesetzestext das regelt? Nicht
> das ich jetzt die Telekom verklagen möchte, nur rein interesse halber.
Das maßgebliche Gesetzeswerk ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB).
Und zum Leidwesen mancher Leute des Telekomkonzerns steht dort zum Teil
völlig anderes als sie wahrhaben wollen :->
Genaueres kannst du bei Bedarf beim Rechtsanwalt deines Vertrauens (oder
des geringsten Mißtrauens ;-)) in Erfahrung bringen.
MfG
Rupert
[...]
> Das maßgebliche Gesetzeswerk ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB).
> Und zum Leidwesen mancher Leute des Telekomkonzerns steht dort zum Teil
> völlig anderes als sie wahrhaben wollen :->
> Genaueres kannst du bei Bedarf beim Rechtsanwalt deines Vertrauens (oder
> des geringsten Mißtrauens ;-)) in Erfahrung bringen.
Schade, das BGB ist - leider - meine Bibel... Schade jetzt dachte ich,
dass sich hier ein paar Leute (Beamte?) was schlaueres einfallen lassen
haben, aber was willst du von Beamten erwarten...
> MfG
> Rupert
Das wir hier langsam OffTopic werden:
F'up2 de.soc.recht.misc
Gruß
Martin
Warum Gesetzestext?
Wahrscheinlich ist in Deutschland alles irgendwie gesetzlich geregelt und
das man für "Schlimme" Fälle auch Strafrechtliche Mittel benötigt, aber die
Telekom hat Allgemeine Geschäftsbedingungen die jeder Teilnehmer mit
eingehen des Vertrages akzeptiert hat.
Ich denke auch nicht, dass die Telekom ein Interesse daran hat ihre Kunden
zu verklagen, weil sie eine TAE-Dose versetzt haben. Diese Regelungen, dass
bis zum NT die Telekom das Leitungsmonopol hat und niemand sonst dort
"rumzubasteln" hat, soll doch das "Leitungsnetz" als ganzes vor "Mutwilliger
Zerstörung" schützen.
Wir hatten hier vor kurzem ein Fall, wo ein Teilnehmer der Meinung war, dass
er auf die Telekom nicht angewiesen ist und alle Arbeiten selbst durchführen
darf. Dieser Teilnehmer zog in einem Hochhaus von einer Wohnung in eine
andere. Die notwendige Verlegung des Telefonanschlusses "erledigte" er
selbst, in dem er den verschlossenen Quante Kasten im Keller mit dem Kuhfuß
aufbrach (dabei noch 5 andere Teilnehmer tot legte) und seinen Anschluß
umklemmte. In diesem Fall wurde dann tatsächlich Strafrechtlich vorgegangen
(Aufnahme durch die Polizei).
Wenn du deinen Telfonanschluß in deinen Privaten Räumen veränderst kann dies
der Telekom egal sein, auch wenn dabei das "Monopolnetz" leicht verändert
wird. Entsteht dadurch eine Störung, die den Einsatz eine Technikers
vonnöten macht, so mußt du dieses bezahlen. Ich denke diese Kosten sind
schon Strafe genug.
Carsten Odendahl
> Na dann schau dir einfach mal dieses Posting an. Deine Umlaute sind
> einwandfrei zu lesen. "Meine" Umlaute auch: ü ä ö
Ja O.K. stimmt!
Dann kommt anscheinend dein Forte Free Agent nicht mit Ruperts Postings
klar.
Zumindest mit Outlook und Netscape kann ich seine Posts problemlos lesen
und zitieren...
Gruß,
Nicolas