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DSL+LTE gebündelt bei Magenta - Erfahrungen?

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Wilhelm Ernst

unread,
Aug 17, 2015, 1:26:45 PM8/17/15
to
Moin, moin,
meinem Nachbarn wurde Magenta S aufgeschwatzt, neuer Router Hybrid mit
DSL & LTE (laut Datenblatt nicht getrennt nutzbar) steht rum. Wir warten
auf die LTE-SIM.
Bei der örtlichen Empfangsqualität von G3 zweifle ich am Sinn von
Bündelung DSL mit LTE.
Gibt es schon Erfahrungen mit dem Hybrid-Router und den realen
Bandbreiten?

Dank im Voraus!
mfg
Willi

"Pressefreiheit ist die Freiheit von 200 reichen Leuten, ihre
Meinung zu verbreiten", Paul Sethe, "Spiegel" vom 5. Mai 1965

Marc Haber

unread,
Aug 17, 2015, 1:57:58 PM8/17/15
to
Wilhelm Ernst <news...@t-online.de> wrote:
>Gibt es schon Erfahrungen mit dem Hybrid-Router und den realen
>Bandbreiten?

Fürs reine Surfen scheint das wohl zu taugen, für Dinge wie VPN, ssh,
RDP und andere professionelle Anwendungen habe ich schon ganz böse
Geschichten gehört über dieses Produkt.

Grüße
Marc
--
-------------------------------------- !! No courtesy copies, please !! -----
Marc Haber | " Questions are the | Mailadresse im Header
Mannheim, Germany | Beginning of Wisdom " | http://www.zugschlus.de/
Nordisch by Nature | Lt. Worf, TNG "Rightful Heir" | Fon: *49 621 72739834

Andreas Bockelmann

unread,
Aug 17, 2015, 3:32:02 PM8/17/15
to
Marc Haber schrieb:
> Wilhelm Ernst <news...@t-online.de> wrote:
>> Gibt es schon Erfahrungen mit dem Hybrid-Router und den realen
>> Bandbreiten?
>
> Fürs reine Surfen scheint das wohl zu taugen, für Dinge wie VPN, ssh,
> RDP und andere professionelle Anwendungen habe ich schon ganz böse
> Geschichten gehört über dieses Produkt.

Kann ich nicht bestätigen. Die Telekom hatte mir etwas zu viel
Bandbreite versprochen, aber wenn man knappe 5Mbit DSL hat, sind
zusätzliche 10 MBit über LTE schon ganz nett.
Ich habe eine Außenantenne setzen müssen um etwas Empfang zu haben, aber
von Problemen mit VPN habe ich nichts bemerkt. Weder von zu Hause per
VPN irgendwohin zu kommen noch per Open VPN von außen zu mir ins Haus zu
kommen stellt ein Problem dar. Lediglich der Speedport ISDN-Adaptger ist
'verbesserungswürdig'


Wilhelm Ernst schrieb:
> Moin, moin,
> meinem Nachbarn wurde Magenta S aufgeschwatzt, neuer Router Hybrid mit
> DSL & LTE (laut Datenblatt nicht getrennt nutzbar) steht rum. Wir
> warten auf die LTE-SIM.

Das wundert mich. Bei meinem Speedport Hybrid lag diese direkt mit dabei.

--
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Bockelmann
F/V +49-3221-1143516

Andeas Wenzel

unread,
Aug 17, 2015, 5:08:58 PM8/17/15
to
Am 17.08.2015 um 19:26 schrieb Wilhelm Ernst:
> [...]
> Bei der örtlichen Empfangsqualität von G3 zweifle ich am Sinn von
> Bündelung DSL mit LTE.
> [...]

Was hat die Empfangsqualität von G3 (ich nehme an Du meinst "3G") mit
der von LTE zu tun?

Markus Luft

unread,
Aug 17, 2015, 6:11:31 PM8/17/15
to
Wilhelm meint vermutlich, wenn 3G schon beschissen ist, daß dann
4G wahrscheinlich noch beschissener ausfällt.
Das mag vielleicht oft so sein, muß es aber nicht, vor allem dann nicht,
wenn es um völlig unterschiedliche Geräte geht. Ich habe hier schon in
unterschiedlichen Ecken in der Wohnung sehr unterschiedliche Ergebnisse,
ohne das sich da obiger Zusammenhang herstellen ließe. An anderen Orten
in der Gegend geht Wilhelms Rechnung hingegen auf.

Jörg Tewes

unread,
Aug 17, 2015, 9:09:10 PM8/17/15
to
Markus Luft schrieb:
> On Mon, 17 Aug 2015 23:08:56 +0200, Andeas Wenzel wrote:
>
>> Am 17.08.2015 um 19:26 schrieb Wilhelm Ernst:
>>> [...]
>>> Bei der örtlichen Empfangsqualität von G3 zweifle ich am Sinn von
>>> Bündelung DSL mit LTE.
>>> [...]
>>
>> Was hat die Empfangsqualität von G3 (ich nehme an Du meinst "3G") mit
>> der von LTE zu tun?
>
> Wilhelm meint vermutlich, wenn 3G schon beschissen ist, daß dann
> 4G wahrscheinlich noch beschissener ausfällt.
> Das mag vielleicht oft so sein, muß es aber nicht, vor allem dann nicht,
> wenn es um völlig unterschiedliche Geräte geht.

Momentan ists eher so das wo man mit 3G nur mäßigen Empfang hat, es mit
LTE nur so fluppt. Es ist inzwischen so das vielerorts nur noch LTE
ausgebaut wird, während 3G eher zurückgebaut iwrd.


Bye Jörg

--
Zwei Dinge sind unendlich: Das Universum und die menschliche
Dummheit. Aber beim Universum bin ich nicht ganz sicher.
(Albert Einstein)

Detlef Bosau

unread,
Aug 18, 2015, 5:29:04 AM8/18/15
to
Am 17.08.2015 um 19:26 schrieb Wilhelm Ernst:
> Moin, moin,
> meinem Nachbarn wurde Magenta S aufgeschwatzt, neuer Router Hybrid mit
> DSL & LTE (laut Datenblatt nicht getrennt nutzbar) steht rum. Wir warten
> auf die LTE-SIM.
> Bei der örtlichen Empfangsqualität von G3 zweifle ich am Sinn von
> Bündelung DSL mit LTE.
> Gibt es schon Erfahrungen mit dem Hybrid-Router und den realen
> Bandbreiten?
>

Mir hat sich noch nie erschlossen, warum man Zugänge mit um
Größenordnungen unterschiedlichen Latenzen wie DSL und LTE "bündelt".
Mit "Bündeln" hat das eh nichts zu tun. Das sind zwei verschiedene
Internetzugänge, mehr nicht.

Markus Luft

unread,
Aug 18, 2015, 9:04:37 AM8/18/15
to
On Tue, 18 Aug 2015 03:09:10 +0200, Jörg Tewes wrote:

> Markus Luft schrieb:
>> On Mon, 17 Aug 2015 23:08:56 +0200, Andeas Wenzel wrote:
>>
>>> Am 17.08.2015 um 19:26 schrieb Wilhelm Ernst:
>>>> [...]
>>>> Bei der örtlichen Empfangsqualität von G3 zweifle ich am Sinn von
>>>> Bündelung DSL mit LTE.
>>>> [...]
>>>
>>> Was hat die Empfangsqualität von G3 (ich nehme an Du meinst "3G") mit
>>> der von LTE zu tun?
>>
>> Wilhelm meint vermutlich, wenn 3G schon beschissen ist, daß dann
>> 4G wahrscheinlich noch beschissener ausfällt.
>> Das mag vielleicht oft so sein, muß es aber nicht, vor allem dann nicht,
>> wenn es um völlig unterschiedliche Geräte geht.
>
> Momentan ists eher so das wo man mit 3G nur mäßigen Empfang hat, es mit
> LTE nur so fluppt. Es ist inzwischen so das vielerorts nur noch LTE
> ausgebaut wird, während 3G eher zurückgebaut iwrd.
>
Mir scheint, daß der eine oder andere Netzbetreiber UMTS in manchen
Gebieten schlicht ausgesessen hat, jetzt aber bemerkt hat, daß die
Leute auch daheim schnelles mobiles Internet wollen und man mit der
bisherigen Taktik Kunden für's Leben verliert.
Wenn ich mir die WLAN SSID in der Gegend ansehe, scheint das auch
für Kabelanbindung zu gelten. KD hat hier mächtig an Boden gewonnen.
Wundert mich nicht, ich kriege hier in der Wohngegend auch nur maximal
6 Mbit/s über wackeligen Klingeldraht. Da werden meine Nachbarn wohl
mittlerweile auch bemerkt haben, daß ihre Bis-zu-16-Mbit-Anbieter
auch nur maximal 6,5 Mbit durch den Klingeldraht kriegen und auch
nur zu glücklichen Stunden.
Dabei wohne ich nicht mal in der Pampa, sondern lediglich in einem
dünner besiedelten Teil des größten Stadtteils dieses 240.000
Seelendorfes. Ich hab ja meine physikalische DSL-Leitung auch nur
deshalb noch bei der Telekom, weil ich anscheinend nur so neutrales
und voll funktionales Internet bekomme, bei nur 1 bis 10 Tag(en)
Kündigungsfrist.

Thomas Einzel

unread,
Aug 18, 2015, 12:15:33 PM8/18/15
to
Am 18.08.2015 um 00:11 schrieb Markus Luft:
> On Mon, 17 Aug 2015 23:08:56 +0200, Andeas Wenzel wrote:
>
>> Am 17.08.2015 um 19:26 schrieb Wilhelm Ernst:
>>> [...]
>>> Bei der örtlichen Empfangsqualität von G3 zweifle ich am Sinn von
>>> Bündelung DSL mit LTE.
>>> [...]
>>
>> Was hat die Empfangsqualität von G3 (ich nehme an Du meinst "3G") mit
>> der von LTE zu tun?
>
> Wilhelm meint vermutlich, wenn 3G schon beschissen ist, daß dann
> 4G wahrscheinlich noch beschissener ausfällt.

Das muss nicht sein. Im Gegenteil, gerade im 8xx Mhz Bereich auf dem
Land, wenn ein fast beänstigend guter LTE/4G Pegel vorhanden ist, ist
oft 3G schlecht oder gar nicht da.

Da hilft nur vor Ort ansehen (oder nur ersatzweise vorher in den
Provider Verfügbarkeitskarten nachsehen)

--
Thomas

Markus Luft

unread,
Aug 18, 2015, 1:35:47 PM8/18/15
to
On Tue, 18 Aug 2015 18:15:31 +0200, Thomas Einzel wrote:

> Am 18.08.2015 um 00:11 schrieb Markus Luft:
>> On Mon, 17 Aug 2015 23:08:56 +0200, Andeas Wenzel wrote:
>>
>>> Am 17.08.2015 um 19:26 schrieb Wilhelm Ernst:
>>>> [...]
>>>> Bei der örtlichen Empfangsqualität von G3 zweifle ich am Sinn von
>>>> Bündelung DSL mit LTE.
>>>> [...]
>>>
>>> Was hat die Empfangsqualität von G3 (ich nehme an Du meinst "3G") mit
>>> der von LTE zu tun?
>>
>> Wilhelm meint vermutlich, wenn 3G schon beschissen ist, daß dann
>> 4G wahrscheinlich noch beschissener ausfällt.
>
> Das muss nicht sein. Im Gegenteil, gerade im 8xx Mhz Bereich auf dem
> Land, wenn ein fast beänstigend guter LTE/4G Pegel vorhanden ist, ist
> oft 3G schlecht oder gar nicht da.
>
Ich sag doch, diese Logik ist nicht zwingend.
Da freut man sich doch, wenn Funklöcher über viele Jahre bestehen.
Ich bin neulich von Kalifornien nach Brasilien gelaufen ;-) und immer noch,
weder 3G noch 4G.

> Da hilft nur vor Ort ansehen (oder nur ersatzweise vorher in den
> Provider Verfügbarkeitskarten nachsehen)
In der Stadt kommt man mit den Netzabdeckungskarten m.E.n nicht weit.
Wo ich laut O2 angeblich sogar Inhouse LTE hätte, stellt sich an etlichen
Orten heraus, daß ich da nicht mal im Freien Empfang habe, ja sogar auf
GPRS zurück gefallen wird...




Wilhelm Ernst

unread,
Aug 19, 2015, 11:17:08 AM8/19/15
to
Am 17 Aug 2015 22:11:29 GMThat Markus Luft
<01-...@news.marquee-moon.de> geäußert:
>>
>> Was hat die Empfangsqualität von G3 (ich nehme an Du meinst "3G") mit
>> der von LTE zu tun?
>
>Wilhelm meint vermutlich, wenn 3G schon beschissen ist, daß dann
>4G wahrscheinlich noch beschissener ausfällt.
>Das mag vielleicht oft so sein, muß es aber nicht, vor allem dann nicht,
>wenn es um völlig unterschiedliche Geräte geht. Ich habe hier schon in
>unterschiedlichen Ecken in der Wohnung sehr unterschiedliche Ergebnisse,
>ohne das sich da obiger Zusammenhang herstellen ließe. An anderen Orten
>in der Gegend geht Wilhelms Rechnung hingegen auf.

Danke für die Korrektur.
"Exactemente" - Da bei uns im nahen Umfeld keine neuen Mobilfunkmasten
gesetzt werden (können/dürfen/sollen/was weiß ich...) erwarte ich ein
schwächeres 4G- als 3G-Signal.
Morgen Abend weiß ich mehr, denn heute ist die SIM-Karte gekommen.
Apropos externe Antenne:
Wer trägt die Kosten, ist Eigentümer, wo bekommt man sie her? Der Router
ist gemietet...
Den Telekom-Service danach zu fragen, möchte ich mir erstmal ersparen.
Die haben ja meinem Nachbarn eindringlich erklärt, dass er in dem
vorhandenen DSL-Router eine SIM-Karte hätte...sodass er mich um Hilfe
bat.

Grüßle
Willi

--
Wohltätigkeit ist das Ersäufen des Rechts im Mistloch
der Gnade.
Johann Heinrich Pestalozzi (1746-1827)

Andeas Wenzel

unread,
Aug 19, 2015, 5:50:38 PM8/19/15
to
Am 19.08.2015 um 17:17 schrieb Wilhelm Ernst:
> [...] erwarte ich ein
> schwächeres 4G- als 3G-Signal.
> Morgen Abend weiß ich mehr, denn heute ist die SIM-Karte gekommen.

Wie gesagt, kann so kommen, muss aber nicht. Berichte doch mal wenn die
Karte da ist.

> Apropos externe Antenne:
> Wer trägt die Kosten, ist Eigentümer, wo bekommt man sie her? Der Router
> ist gemietet...

Kaufen wirst Du die selbst müssen. Dafür bist Du dann auch Eigentümer
mit allen Rechten und Pflichten (Blitzschutz!)

Anschließen kannst Du jede Antenne die in dem Frequenzband funktioniert
auf dem die Zelle arbeitet auf der sich der Router einbucht. Zur Auswahl
stehen 800Mhz (Band 20), 1800MHz (Band 3) und 2600MHz (Band 20). Du
brauchst zwei Antennen wegen MIMO, der Router hat dafür zwei SMA-Buchsen.

Am einfachsten wird die Installation mit rundstrahlenden
Multibandantennen. Die funktionieren auf allen drei Bändern und Du musst
sie nicht auf die Basisstation ausrichten. Allerdings ist auch der
Zugewinn an Signalstärke nicht gerade berauschend wenn der Router nicht
gerade im Stahlbetonkeller steht. Beispiel:

http://www.reichelt.de/DELOCK-88749/3/index.html?LA=446&ARTICLE=137243&artnr=DELOCK+88749

Das andere Extrem sind Monoband Richtantennen wie diese hier:

http://www.amazon.de/Richtfunk-Speedport-Vodafone-Turbobox-B593U-12/dp/B004SGHK7I/ref=sr_1_1?ie=UTF8&qid=1440020685&sr=8-1&keywords=lte+yagi

Da musst Du aber wissen wo die Basisstation steht und in welchem Band
sie arbeitet. Dann musst Du die Antenne für das passende Band besorgen
und sie genau auf den Funkmast ausrichten. Als Lohn gibt es dann aber
auch gut 10dB Gewinn, also grob die zehnfache Signalstärke gegenüber der
Einfachantenne im Router.

> Den Telekom-Service danach zu fragen, möchte ich mir erstmal ersparen.
> Die haben ja meinem Nachbarn eindringlich erklärt, dass er in dem
> vorhandenen DSL-Router eine SIM-Karte hätte...sodass er mich um Hilfe
> bat.

DIE Geschichte würde ich gern mal im Detail hören...

Jörg Tewes

unread,
Aug 19, 2015, 6:12:59 PM8/19/15
to
Wilhelm Ernst schrieb:
> Am 17 Aug 2015 22:11:29 GMThat Markus Luft
> <01-...@news.marquee-moon.de> geäußert:
>>>
>>> Was hat die Empfangsqualität von G3 (ich nehme an Du meinst "3G") mit
>>> der von LTE zu tun?
>>
>>Wilhelm meint vermutlich, wenn 3G schon beschissen ist, daß dann
>>4G wahrscheinlich noch beschissener ausfällt.
>>Das mag vielleicht oft so sein, muß es aber nicht, vor allem dann nicht,
>>wenn es um völlig unterschiedliche Geräte geht. Ich habe hier schon in
>>unterschiedlichen Ecken in der Wohnung sehr unterschiedliche Ergebnisse,
>>ohne das sich da obiger Zusammenhang herstellen ließe. An anderen Orten
>>in der Gegend geht Wilhelms Rechnung hingegen auf.
>
> Danke für die Korrektur.
> "Exactemente" - Da bei uns im nahen Umfeld keine neuen Mobilfunkmasten
> gesetzt werden (können/dürfen/sollen/was weiß ich...) erwarte ich ein
> schwächeres 4G- als 3G-Signal.

Für LTE wird kein neuer Mast aufgebaut. Da wird einfach ein weiterer
Sender hingebaut. oder ein 3G gegen einen 4G getauscht.


Bye Jörg

--
"You got a plan?"
"Let's try not to get killed."
"Brilliant."
(Ivanova and Sheridan, "The Long Dark")

Andeas Wenzel

unread,
Aug 19, 2015, 6:32:20 PM8/19/15
to
Am 20.08.2015 um 00:12 schrieb Jörg Tewes:
> [...]
> Für LTE wird kein neuer Mast aufgebaut. Da wird einfach ein weiterer
> Sender hingebaut. oder ein 3G gegen einen 4G getauscht.

Es wurden aber durchaus Standorte die bis dahin nur 2G trugen dann auch
mit LTE 800MHz ausgerüstet. Stichwort "Versorgungsauflage".

Markus R. Kessler

unread,
Aug 20, 2015, 3:18:01 AM8/20/15
to
Am Thu, 20 Aug 2015 00:12:58 +0200 schrieb Jörg Tewes:

[...]

> Für LTE wird kein neuer Mast aufgebaut. Da wird einfach ein weiterer
> Sender hingebaut. oder ein 3G gegen einen 4G getauscht.

Oder, nochmal weitere Möglichkeit:

Es gibt auch Basisstationen, die gleich mehrere Standards können. LTE
plus 3 oder 3,5G, etc. "Single RAN" ist da einer der Begriffe.

Gruss,

Markus


--
Please reply to group only.
For private email please use http://www.dipl-ing-kessler.de/email.htm

Marc Haber

unread,
Aug 20, 2015, 4:14:50 AM8/20/15
to
Jörg Tewes <jogi...@gmx.net> wrote:
>Für LTE wird kein neuer Mast aufgebaut. Da wird einfach ein weiterer
>Sender hingebaut. oder ein 3G gegen einen 4G getauscht.

Oder einfach das Software Defined Radio umkonfiguriert.

Andreas Bockelmann

unread,
Aug 20, 2015, 4:26:01 AM8/20/15
to
Jörg Tewes schrieb:

> Für LTE wird kein neuer Mast aufgebaut. Da wird einfach ein weiterer
> Sender hingebaut. oder ein 3G gegen einen 4G getauscht.

In ländlichen Gebieten werden sehr wohl neue Masten für LTE gebaut. Es
kann sein, dass UMTS mit drangebaut wird, bei uns allerdings nicht.
Hier(tm) gibt es GPRS/Edge und LTE.

man digitale_Dividende

Jörg Tewes

unread,
Aug 20, 2015, 7:41:27 AM8/20/15
to
Andreas Bockelmann schrieb:
> Jörg Tewes schrieb:
>
>> Für LTE wird kein neuer Mast aufgebaut. Da wird einfach ein weiterer
>> Sender hingebaut. oder ein 3G gegen einen 4G getauscht.
>
> In ländlichen Gebieten werden sehr wohl neue Masten für LTE gebaut.

Wenn es keine Masten gibt. Wenn es aber Masten gibt dann eher nicht. Ist
ja auch nicht notwendig.


Bye Jörg

--
"I'll say a prayer for him tonight."
"He's agnostic."
"Then I'll say half a prayer."
(Ivanova, Dr. Franklin und Garibaldi, "Points of Departure")

Juergen Kah

unread,
Aug 20, 2015, 8:43:50 AM8/20/15
to
Andeas Wenzel schrieb:
> Kaufen wirst Du die selbst müssen. Dafür bist Du dann auch Eigentümer
> mit allen Rechten und Pflichten (Blitzschutz!)

Hier mal eingehakt:
ein Mieter (nicht meiner) in einer ET-Wohnanlage hat aussen an mehreren
Fenstern Frei-Funk-Antennen angebaut, 3 Seiten Aussenwände, Südseite
quasi nur halbe Seite Aussenwand. Es ist das oberste Geschoss. Die
Antennen selber sehen eher "profimässig" aus, weisses Gehäuse jeweils
ca. 30x10 cm hochkant, mit Digikam gut lesbar "Freifunk.net" beschriftet.

An Westseite (und zur Hälfte Südseite) ist ein grosser Balkon, mit
Pfeiler als Dachstütze. An diesem Pfeiler (!) hat er 3 Antennen
übereinander an einem Mast angebaut, eine nach Westen, eine Nordwest,
eine eher Süd. Am Pfeiler (_aussen_) beträgt der Dachüberstand ca. 40-50
cm, Dachrinne am Dachüberstand ca. 50 cm von OK oberster Antenne (kann
man an den Klinkern "abzählen").

An der "halben" Südseite direkt unter dem Dachüberstand unterhalb der
Regenrinne eine weitere Antenne.

Nach Norden und Osten jeweils 1 Antenne _aussen_ vor dem Fenster
seitlich an die Mauer.

Frage: Gibt es "Regeln" (aka Vorschriften), die ich selber irgendwo
nachlesen kann, wie/wann/wo Blitzschutz zu beachten ist? ich gehe davon
aus, dass diese Antennen nicht mit dem Verwalter abgesprochen sind und
möchte das mal "etwas" zur Sprache bringen, mir aber vorher erstmal
selber ein wenig "mehr" Wissen verschaffen.

Jürgen

Andeas Wenzel

unread,
Aug 20, 2015, 10:45:25 AM8/20/15
to
Am 20.08.2015 um 14:43 schrieb Juergen Kah:
> [...]
> Frage: Gibt es "Regeln" (aka Vorschriften), die ich selber irgendwo
> nachlesen kann, wie/wann/wo Blitzschutz zu beachten ist? [...]

Schau mal hier, Seite 296 unter "Antennen im Gebäude oder unterhalb des
Daches":

https://www.dehn.de/sites/default/files/uploads/dehn/pdf/Kataloge/Deutsch/blitzplaner.pdf

Gruß,
Andreas


Michael Unger

unread,
Aug 20, 2015, 11:13:54 AM8/20/15
to
On 2015-08-20 14:43, "Juergen Kah" wrote:

> [...]
>
> Frage: Gibt es "Regeln" (aka Vorschriften), die ich selber irgendwo
> nachlesen kann, wie/wann/wo Blitzschutz zu beachten ist? ich gehe davon
> aus, dass diese Antennen nicht mit dem Verwalter abgesprochen sind und
> möchte das mal "etwas" zur Sprache bringen, mir aber vorher erstmal
> selber ein wenig "mehr" Wissen verschaffen.

DIN EN 62305-x/VDE 0185-305-x. Geschenkt gibt es die allerdings nicht.

Der "BLITZPLANER" ist zwar eine Firmenschrift, aber meines Erachtens
durchaus brauchbar und sehr umfangreich (knapp 500 Seiten); im Abschnitt
1.1 ist dort eine Normenübersicht.

Michael


[1] <http://www.dehn.de/de/blitzplaner-0>
[2]
<http://www.dehn.de/sites/default/files/uploads/dehn/pdf/Kataloge/Deutsch/blitzplaner.pdf>

--
Real names enhance the probability of getting real answers.
My e-mail account at DECUS Munich is no longer valid.

Juergen Kah

unread,
Aug 20, 2015, 1:47:21 PM8/20/15
to
Andeas Wenzel schrieb:
>
> Schau mal hier, Seite 296 unter "Antennen im Gebäude oder unterhalb des
> Daches":

Danke, das hatte ich noch nicht gefunden, werd mich mal einlesen.

Jürgen

Juergen Kah

unread,
Aug 20, 2015, 2:37:55 PM8/20/15
to
Michael Unger schrieb:
> DIN EN 62305-x/VDE 0185-305-x. Geschenkt gibt es die allerdings nicht.

Danke und ja, leider. Ich hatte früher gedacht, die DIN-"Normen" wären
allgemeingültige "Regeln" und von "oben" erlassen, bis ich verstand,
dass das einfach nur ein privatwirtschaftlicher Verein ist, dessen
Ausarbeitungen von unseren Gerichten als "Stand der Technik" umdefiniert
wurden, egal ob "sinnvoll" oder manchmal auch nicht.

Zu "geschenkt": wir Verbraucher müssen uns zwar sagen lassen, welche DIN
gültig und zutreffend ist. Wir können das fast nie nachprüfen, weil
teils mehrere "Normen" gleichzeitig zutreffen und auch D- und EU-Normen
"konkurrieren". Klar, dass dadurch bei offiziellen Aufträgen der
Auftragnehmer auch mehr Kosten hat als wenn Unsereiner privat irgendwas
im/am eigenen Haus macht.

Blöd ist, wenn man Miteigentümer einer ET-Anlage ist, ein Mieter (eines
anderen ET) irgenwas angebaut hat, was ich zufällig gesehen hab. Der
Verwalter betont bei "technischen" Dingen immer, dass er "nur" Kaufmann
ist. Wenn man ihn auf einen Fachmann bzw. Gutachter anspricht, "droht"
er mit Kosten (die aus seiner Sicht nicht notwendig sind...) und hält
sich ansonsten raus. Egal, das soll hier nicht Thema sein. Ich vermute
auch ganz stark, dass sich derselbe Mieter mal Internet via "unserem"
TV-Kabel hat legen lassen und sich danach erhebliche TV-Probleme
eingestellt hatten, weil keine Sternverkabelung (umfangreiches Thema).
Jetzt holt er sich evtl. (schnelles?) Internet via Kabel und verteilt es
via Frei-Funk :-(

Jürgen


Wilhelm Ernst

unread,
Aug 20, 2015, 3:17:34 PM8/20/15
to
Am Wed, 19 Aug 2015 23:50:35 +0200hat Andeas Wenzel
<awspam...@gmx.de> geäußert:

>Kaufen wirst Du die selbst müssen. Dafür bist Du dann auch Eigentümer
>mit allen Rechten und Pflichten (Blitzschutz!)
>
>Anschließen kannst Du jede Antenne die in dem Frequenzband funktioniert
>auf dem die Zelle arbeitet auf der sich der Router einbucht. Zur Auswahl
>stehen 800Mhz (Band 20), 1800MHz (Band 3) und 2600MHz (Band 20). Du
>brauchst zwei Antennen wegen MIMO, der Router hat dafür zwei SMA-Buchsen.
>
>Am einfachsten wird die Installation mit rundstrahlenden
>Multibandantennen. Die funktionieren auf allen drei Bändern und Du musst
>sie nicht auf die Basisstation ausrichten. Allerdings ist auch der
>Zugewinn an Signalstärke nicht gerade berauschend wenn der Router nicht
>gerade im Stahlbetonkeller steht. Beispiel:
>
>http://www.reichelt.de/DELOCK-88749/3/index.html?LA=446&ARTICLE=137243&artnr=DELOCK+88749
>
>Das andere Extrem sind Monoband Richtantennen wie diese hier:
>
>http://www.amazon.de/Richtfunk-Speedport-Vodafone-Turbobox-B593U-12/dp/B004SGHK7I/ref=sr_1_1?ie=UTF8&qid=1440020685&sr=8-1&keywords=lte+yagi
>
>Da musst Du aber wissen wo die Basisstation steht und in welchem Band
>sie arbeitet. Dann musst Du die Antenne für das passende Band besorgen
>und sie genau auf den Funkmast ausrichten. Als Lohn gibt es dann aber
>auch gut 10dB Gewinn, also grob die zehnfache Signalstärke gegenüber der
>Einfachantenne im Router.

Danke für die Details.
Die Installation funktionierte problemlos. Im Gebäude ggenüber vom
Fenster - zeigt die Feldstärkeanzeige für LTE noch zwei...drei Balken,
obwohl der Sendemast auf der abgewandten Seite in 1km Entfernung und 50m
höher steht. Ich vermute reflektiertes Signal vom Nachbargebäude. Also
subjektiv deutlich besser als 3G. Eine externe Antenne wird also
vermutlich nicht nötig.

Noch ein Hinweis:
Der Router kam mit irgendwelchen DSL-Zugangsdaten, so dass sofort eine
Internetverbindung aufgebaut wurde, aber natürlich kein Telefonzugang
möglich war. Es dauerte ein bißchen, bis ich das erkannt und die
DSL-Zugangsdaten korrigiert habe. Damit stand auch die Telefonie.

Grüßle

Marc Haber

unread,
Aug 21, 2015, 4:41:23 AM8/21/15
to
Juergen Kah <mach...@arcor.de> wrote:
>Blöd ist, wenn man Miteigentümer einer ET-Anlage ist, ein Mieter (eines
>anderen ET) irgenwas angebaut hat, was ich zufällig gesehen hab. Der
>Verwalter betont bei "technischen" Dingen immer, dass er "nur" Kaufmann
>ist. Wenn man ihn auf einen Fachmann bzw. Gutachter anspricht, "droht"
>er mit Kosten (die aus seiner Sicht nicht notwendig sind...) und hält
>sich ansonsten raus. Egal, das soll hier nicht Thema sein. Ich vermute
>auch ganz stark, dass sich derselbe Mieter mal Internet via "unserem"
>TV-Kabel hat legen lassen und sich danach erhebliche TV-Probleme
>eingestellt hatten, weil keine Sternverkabelung (umfangreiches Thema).
>Jetzt holt er sich evtl. (schnelles?) Internet via Kabel und verteilt es
>via Frei-Funk :-(

Und Du möchtest ihm, weil er einen kostenlosen und hilfreichen Dienst
für die Allgemeinheit erbringt, mal so richtig an den Karren fahren.

Du bist einer der Gründe, warum ich niemalsnie eine Eigentumswohnung
kaufen werde. Solche Nachbarn und Miteigentümer wünscht man ja seinem
ärgsten Feind nicht.

Helmut Hullen

unread,
Aug 21, 2015, 4:54:04 AM8/21/15
to
Hallo, Marc,

Du meintest am 21.08.15:

>> Blöd ist, wenn man Miteigentümer einer ET-Anlage ist, ein Mieter
>> (eines anderen ET) irgenwas angebaut hat, was ich zufällig gesehen
>> hab.

[...]

> Und Du möchtest ihm, weil er einen kostenlosen und hilfreichen Dienst
> für die Allgemeinheit erbringt, mal so richtig an den Karren fahren.

Welchen Dienst erbringt der Mieter für die Allgemeinheit? Hat er das
Recht dazu?

Viele Gruesse!
Helmut

Juergen Kah

unread,
Aug 21, 2015, 5:22:13 AM8/21/15
to
Marc Haber schrieb:
> Juergen Kah <mach...@arcor.de> wrote:
>> Jetzt holt er sich evtl. (schnelles?) Internet via Kabel und verteilt es
>> via Frei-Funk :-(
>
> Und Du möchtest ihm, weil er einen kostenlosen und hilfreichen Dienst
> für die Allgemeinheit erbringt, mal so richtig an den Karren fahren.

Welchen "kostenlosen Dienst" erbringt ein Mieter _auf_Kosten_ der
Eigentümer für die Allgemeinheit? Bleib bitte auf dem Teppich.

> Du bist einer der Gründe, warum ich niemalsnie eine Eigentumswohnung
> kaufen werde. Solche Nachbarn und Miteigentümer wünscht man ja seinem
> ärgsten Feind nicht.

Wenn ich dich kennen würde, würdest du auch nie mein Mieter werden und
ich würde es in der Anlage "kundtun" ;-)

Wen ein Mieter machen will, was er sich vorstellt, soll er sich
gefälligst "richtiges" Eigentum kaufen, dann kann daran basteln, was er
will und solange _sein_ Geld reicht. Reicht sein Geld nicht, muss er mit
dem Vorlieb nehmen, was sein Vermieter oder eine Gemeinschaft ihm "erlaubt".

Wir hatten in der Anlage letztes Jahr und dieses Jahr bei der
Versammlung reichlich Zoff, weil immer wieder "jemand" am
Kabelverteiler-Kasten irgendwie am Verstärker rumschraubte
(Baumstruktur!). Mieter hatten auch mehrfach _ohne_Rücksprache_ mit
Verwalter einfach bei Kabel-D Verträge für Internet unterschrieben und
dann kam Techniker und hat wohl für jeweils eine Wohnung irgendwas
hinbekommen, ohne Rücksicht auf die anderen Wohnungen am Strang... die
hatten z.T. kein TV mehr. Jetzt ist der Kasten abgeschlossen, was
wiederum den nachfolgenden Technikern auf den "Senkel" ging. Jetzt geht
nur Internet via Telefon-Kabel, da hat jede Wohnung ihr eigenes Kabel,
aber das hatten wir schonmal in anderem Thread.

Wenn jemand Frei-Funk machen will, soll er... aber auf komplett eigene
Kosten und ohne in einer Kabel-_TV_-Baumstruktur etliche andere
Kabel-_TV_-Nutzer zu stören.

Neue Verkabelung kostet reichlich. Sollen die ET neue Verkabelung
einziehen lassen und _bezahlen_, nur damit ein(ige) Mieter (!) für
irgendeine "Allgemeinheit" kostenlosen Frei-Funk (Internet) zur
Verfügung stellen "dürfen"? Ist doch ein wenig weltfremd, ich würde es
"schmarotzen" nennen ;-)

Jürgen

Jörg Tewes

unread,
Aug 21, 2015, 8:18:57 AM8/21/15
to
Juergen Kah schrieb:

> Wir hatten in der Anlage letztes Jahr und dieses Jahr bei der
> Versammlung reichlich Zoff, weil immer wieder "jemand" am
> Kabelverteiler-Kasten irgendwie am Verstärker rumschraubte
> (Baumstruktur!). Mieter hatten auch mehrfach _ohne_Rücksprache_ mit
> Verwalter einfach bei Kabel-D Verträge für Internet unterschrieben

Natürlich darf ein Mieter ohne Rücksprache Verträgter für Internet
abschließen, woher soll er denn wissen das der Techniker Mist baut und
die Anlage kaputt macht? Auch ein Internetanschluß via Telefonkabbel
beeinflußt den Internetanschluß der anderen Mieter, soll er da auch
nachfragen?

> Wenn jemand Frei-Funk machen will, soll er... aber auf komplett eigene
> Kosten und ohne in einer Kabel-_TV_-Baumstruktur etliche andere
> Kabel-_TV_-Nutzer zu stören.

Wenn jemand Freifunk zur Verfügung stellt, macht er das auf seine
Kosten, nämlich auf Kosten seines Internetanschlusses, wie auch immer
der gerade bereitgestellt wird. Er stellt nämlich einfach nur ein
kostenloses offenes WLAN zur Verfügung. Mache ich mit meiner Fritzbox
von Kabel Deutschland auch, und andere wie z.B. Telekomkunden machen das
auch. Imho arbeitet die Telekom sogar mit Freifunk zusammen, könnte also
auch von dort kommen.


Bye Jörg

--
"Mollari, the grievances between my people and yours will never be
resolved except with Centauri blood. Accept that as a given."
"Well, its good to know we're appreciated."
(G'Kar and Londo, "Revelations")

Marc Haber

unread,
Aug 21, 2015, 12:08:39 PM8/21/15
to
Er stellt kostenlosen Internetzugang zur Verfügung und hat hierfür
nicht unerheblich Geld ausgegeben.

Marc Haber

unread,
Aug 21, 2015, 12:09:52 PM8/21/15
to
Juergen Kah <mach...@arcor.de> wrote:
>Marc Haber schrieb:
>> Juergen Kah <mach...@arcor.de> wrote:
>>> Jetzt holt er sich evtl. (schnelles?) Internet via Kabel und verteilt es
>>> via Frei-Funk :-(
>>
>> Und Du möchtest ihm, weil er einen kostenlosen und hilfreichen Dienst
>> für die Allgemeinheit erbringt, mal so richtig an den Karren fahren.
>
>Welchen "kostenlosen Dienst" erbringt ein Mieter _auf_Kosten_ der
>Eigentümer für die Allgemeinheit? Bleib bitte auf dem Teppich.

Welche Kosten sind den Eigentümern hier entstanden, außer durch die
bis heute nicht eindeutig einer Partei zugeordneten Schwierigkeiten
mit der Kabelfernsehanlage?

Helmut Hullen

unread,
Aug 21, 2015, 3:42:01 PM8/21/15
to
Hallo, Marc,

Du meintest am 21.08.15:

[...]

>>> Und Du möchtest ihm, weil er einen kostenlosen und hilfreichen
>>> Dienst für die Allgemeinheit erbringt, mal so richtig an den Karren
>>> fahren.

>> Welchen Dienst erbringt der Mieter für die Allgemeinheit? Hat er das
>> Recht dazu?

> Er stellt kostenlosen Internetzugang zur Verfügung und hat hierfür
> nicht unerheblich Geld ausgegeben.

Und woher bekommt er den Internet-Zugang? Etwa aus dem Gemeinschafts-
Topf?

Viele Gruesse!
Helmut

Helmut Hullen

unread,
Aug 21, 2015, 3:42:01 PM8/21/15
to
Hallo, Marc,

Du meintest am 21.08.15:

>> Welchen "kostenlosen Dienst" erbringt ein Mieter _auf_Kosten_ der
>> Eigentümer für die Allgemeinheit? Bleib bitte auf dem Teppich.

> Welche Kosten sind den Eigentümern hier entstanden, außer durch die
> bis heute nicht eindeutig einer Partei zugeordneten Schwierigkeiten
> mit der Kabelfernsehanlage?

Die bisherigen Informationen lassen erahnen, dass aus dem
Gemeinschaftstopf (vielleicht) das Privatvergnügen eines Mieters
mitfinanziert wird. Ich mag mich da nicht in die Details einarbeiten,
schon weil das ein Rechtsproblem ist oder werden kann, kein technisches
Problem.

Auch Du solltest berücksichtigen, dass Du vermutlich längst nicht alle
rechtlich relevanten Details kennst.

Viele Gruesse!
Helmut

Juergen Kah

unread,
Aug 21, 2015, 4:30:28 PM8/21/15
to
Marc Haber schrieb:
> Welche Kosten sind den Eigentümern hier entstanden, außer durch die
> bis heute nicht eindeutig einer Partei zugeordneten Schwierigkeiten
> mit der Kabelfernsehanlage?

richtig, es ist eine Kabel-_TV_-Anlage bzw. -Verkabelung. TV lief
jahrelang immer problemlos. Zuletzt hatte sich der TV-Empfang bei
einigen bis zum Blackout verschlechtert, je nachdem an welchem Strang
_und_ in welcher Wohnung "gebastelt" wurde.

Irgendwie hat es einer geschafft, mal einen rückkanalfähigen Verstärker
einzubauen bzw. einbauen zu lassen... wann und wie das passiert ist,
weiss ich noch nicht. Kabel-D mauert wegen angeblich "Datenschutz" (und
mangels Unterlagen von übernommener KMG), der Verwalter hat angeblich
"keine Zeit" :-(

Kabel-D liess zuletzt sogar einen ET einen Internet-Vertrag
unterschreiben, da hats auf der letzten Versammlung dann richtig
gekracht, weil ein Techniker halt nicht an den Verteilerkasten kam :-)
Danach "durfte" dieser ET vom Vertrag zurücktreten, hat dann
Internet-via-Telefonkabel genommen, er hatte dem Schloss vorher sogar
selber zugestimmt... aber scheinbar nix verstanden.

Letztes Jahr gabs ne Rechnung um 800 €, die vom Verwalter auf die
Gemeinschaft umgelegt wurde. Im Verteilerkasten wurde ein neuer
(starker) Verstärker eingebaut, angeblich war der vorherige "so
verstellt, dass er nicht mehr einstellbar war", sagte ein dort wohnender
ET auf der Versammlung. Dieser ET ist auch im Beirat...

Der Hersteller des vorherigen Verstärkers (Delta) sagte mir, dass der
Verstärker immer wieder auf Werkszustand zurückgestellt werden kann. Da
wollte jemand mMn TV-_Baum_-Verkabelung mit nem dicken Verstärker
"speedfähiger" machen :-( Laut Antennen-Techniker-Leistungszettel hat
aber "Verkabelung starke Verluste", die sich auch mit nem dicken
Verstärker nicht übertünchen lassen (laut richtigen Fachleuten).

Antennen-Firma hat über 6 Arbeitsstunden berechnet (plus 2mal
Fahrtkosten). Ausser neuem Verstärker aind restliche Posten der Rechnung
_nicht_ im Verteilerkasten. Laut Teilungserklärung gehören alle Teile
(wie TV-Anschlussdosen und -Erweiterungen) innerhalb einer Wohnung zum
Sondereigentum und "müssen" somit auch vom jeweiligen ET bezahlt werden,
bzw. vom Mieter (_das_ hat sich dieser Mieter sparen wollen, wohl auch
ein ET). Da waren Dinge dabei wie z.B. ein 2-fach-Verteiler (EBC-10) und
2-fach-Steckdose dabei, die _eindeutig_ darauf schliessen lassen, dass
_mehr_ (digitale) Geräte angeschlossen wurden, obwohl die Verkabelung
eigentlich nur TV akzeptabel abkann.

Und du meinst, der Mieter sei gönnerhaft gegenüber der "Allgemeinheit"?
Über Frei-Funk können auch Dinge ablaufen, die nichts mit "kostenlos" zu
tun haben ;-/

Leider kümmert sich der Verwalter bislang nicht um Rechnungsprüfung als
solche und gegen unsere Teilungserklärung (im Besonderen). Wenn eine
Rechnung kommt, gilt ein Auftrag als erledigt, keine Kontrolle, keine
Abnahme, nix.

Ne Rechnung aus 2014 kommt erst auf Versammlung 2015 über die
Nebenkostenabrechnung zur Sprache, daher schon ein wenig schwierig, sich
nachträglich "schlau" zu machen.

Jürgen

Michael Ströder

unread,
Aug 21, 2015, 4:33:43 PM8/21/15
to
Jörg Tewes wrote:
> Juergen Kah schrieb:
>
>> Wir hatten in der Anlage letztes Jahr und dieses Jahr bei der
>> Versammlung reichlich Zoff, weil immer wieder "jemand" am
>> Kabelverteiler-Kasten irgendwie am Verstärker rumschraubte
>> (Baumstruktur!). Mieter hatten auch mehrfach _ohne_Rücksprache_ mit
>> Verwalter einfach bei Kabel-D Verträge für Internet unterschrieben
>
> Natürlich darf ein Mieter ohne Rücksprache Verträgter für Internet
> abschließen, woher soll er denn wissen das der Techniker Mist baut und
> die Anlage kaputt macht?

Er darf den Vertrag abschließen aber er darf nicht notwendigerweise
eigenmächtig etwas an der Kabel-TV-Installation ändern (lassen).

Es gibt WEGs wo z.B. der Hausverwalter einen Rahmenvertrag fürs Kabel-TV hat
und diesen an die WEG in der Nebenkostenabrechnung weiterberechnet. Da kann
ein Mieter nicht einfach ohne Absprache Sonderlocken machen.
Das ignorieren aber die penetranten Kabel-TV-Türdrücker oft geflissentlich. Da
muss der Hausverwalter dann mit dem Kabelanbieter ein ernstes Wort bzgl. der
Vertriebsmethoden reden.

> Auch ein Internetanschluß via Telefonkabbel
> beeinflußt den Internetanschluß der anderen Mieter, soll er da auch
> nachfragen?

Das Telefonkabel gehört da aber IMHO nicht der WEG.
Die Kabel-TV-Installation meist schon.

>> Wenn jemand Frei-Funk machen will, soll er... aber auf komplett eigene
>> Kosten und ohne in einer Kabel-_TV_-Baumstruktur etliche andere
>> Kabel-_TV_-Nutzer zu stören.
>
> Wenn jemand Freifunk zur Verfügung stellt, macht er das auf seine
> Kosten, nämlich auf Kosten seines Internetanschlusses, wie auch immer
> der gerade bereitgestellt wird. Er stellt nämlich einfach nur ein
> kostenloses offenes WLAN zur Verfügung. Mache ich mit meiner Fritzbox
> von Kabel Deutschland auch, und andere wie z.B. Telekomkunden machen das
> auch.

Bei aller persönlichen Sympathie muss ein Freifunker sich aber schon lokal mit
dem Vermieter und/oder Hausverwaltung abstimmen. Es gibt ggf. auch einige
Dinge zu beachten wie Denkmalschutz/Gestaltsatzung von Fassaden,
Kabel-TV-Verkabelung, ggf. korrekte Elektroinstallation im Aussenbereich etc.

> Imho arbeitet die Telekom sogar mit Freifunk zusammen,

Quelle?

Ciao, Michael.


Michael Ströder

unread,
Aug 21, 2015, 4:35:05 PM8/21/15
to
Hel...@Hullen.de (Helmut Hullen) wrote:
> Die bisherigen Informationen lassen erahnen, dass aus dem
> Gemeinschaftstopf (vielleicht) das Privatvergnügen eines Mieters
> mitfinanziert wird.

Im Original-Posting konnte ich nix derartiges rauslesen.

Ciao, Michael.


Michael Ströder

unread,
Aug 21, 2015, 4:39:46 PM8/21/15
to
Juergen Kah wrote:
> Leider kümmert sich der Verwalter bislang nicht um Rechnungsprüfung als solche
> und gegen unsere Teilungserklärung (im Besonderen). Wenn eine Rechnung kommt,
> gilt ein Auftrag als erledigt, keine Kontrolle, keine Abnahme, nix.
>
> Ne Rechnung aus 2014 kommt erst auf Versammlung 2015 über die
> Nebenkostenabrechnung zur Sprache, daher schon ein wenig schwierig, sich
> nachträglich "schlau" zu machen.

Hmm, klingt schon eher wie ein Fall für de.soc.recht.wohnen

Ciao, Michael.


Juergen Kah

unread,
Aug 21, 2015, 4:41:26 PM8/21/15
to
Helmut Hullen schrieb:
> Ich mag mich da nicht in die Details einarbeiten,
> schon weil das ein Rechtsproblem ist oder werden kann, kein technisches
> Problem.

Ich wollte auch nicht die rechtliche Seite beleuchten, bringt die
erweiterte Beschreibung nur so mit sich.

Der Kabel-TV-Verteilerkasten im Keller ist die eine Seite, die durch das
Schloss zuletzt reichlich Zoff verursacht hat.
Aber erst vor kurzem hab ich bemerkt, dass an einer Wohnung so
"eigentümliche" Antennen aussen angebaut sind... die letztlich mit
Internet-via-Kabel(TV) zusammenhängen. Vom nem Foto der Teile im
Internet zu suchen, ist schon nicht so einfach (ohne Vorwissen) und dann
über Blitzschutz stolpern ein weiteres Gebiet.

Ist letztlich zwar "auch" ne rechtliche Sache, aber Blitzschutz kann
ganz erheblich _alle_ ET treffen, wenn ein Mieter "nur mal eben
_kostenlosen_ Frei-Funk" anbietet.

Lesestoff zu diesem Thema hab ich jetzt, damit ich nicht "ganz dumme"
Fragen beim Verwalter stelle ;-)

Jürgen

Juergen Kah

unread,
Aug 21, 2015, 4:54:00 PM8/21/15
to
Michael Ströder schrieb:
> Jörg Tewes wrote:
>> Natürlich darf ein Mieter ohne Rücksprache Verträgter für Internet
>> abschließen, woher soll er denn wissen das der Techniker Mist baut und
>> die Anlage kaputt macht?
>
> Er darf den Vertrag abschließen aber er darf nicht notwendigerweise
> eigenmächtig etwas an der Kabel-TV-Installation ändern (lassen).

so seh ich das auch

> Es gibt WEGs wo z.B. der Hausverwalter einen Rahmenvertrag fürs Kabel-TV hat
> und diesen an die WEG in der Nebenkostenabrechnung weiterberechnet.

Genau das ist der Fall, urprünglich KMG, die von Kabel-D übernommen
wurden und er Vertrag weiterlief. Verkabelung ist Baumstruktur,
eigentlich nicht für Digital geeignet.

> Das ignorieren aber die penetranten Kabel-TV-Türdrücker oft geflissentlich. Da
> muss der Hausverwalter dann mit dem Kabelanbieter ein ernstes Wort bzgl. der
> Vertriebsmethoden reden.

Letzteres "sollte" so sein, aber Verwalter "hat keine Zeit" ;-/

> Das Telefonkabel gehört da aber IMHO nicht der WEG.

richtig, hatte ich so beschrieben, da ist Sternverkabelung. Vom T-Kasten
im Keller geht je eine Leitung zu jeder Wohnung. Da kann in der Wohnung
gebastelt werden, was Mieter/ET sich vorstellen, trifft die anderen
nicht. Bei (unserer) Sternverkabelung ist im T-Kasten m.W. kein
besonderer Verstärker, an dem rumgeschraubt werden muss, wenn in der
Wohnung ein zweites Telefon gesetzt wird.

Bei unserer Kabel-TV-_Baum_struktur wirkt sich eine zusätziche
Verteilerdose in einer Wohnung meist sofort auf den TV-Emfang anderer
Parteien aus, wegen der "starken Verluste". Man hat mir gesagt, dass das
schon passieren könnte, wenn eine alte (vergammelte) normale TV-Dose
gegen eine neue ausgetauscht würde.

>> Imho arbeitet die Telekom sogar mit Freifunk zusammen,
>
> Quelle?

Huch... interessiert mich auch ;-)
Arbeitet evtl. Kabel-D auch mit Frei-Funk zusammen?

Jürgen

Juergen Kah

unread,
Aug 21, 2015, 4:58:39 PM8/21/15
to
Michael Ströder schrieb:
> Hmm, klingt schon eher wie ein Fall für de.soc.recht.wohnen

Hast ja recht, aber erstmal muss ich die technischen Zusammenhänge
kapieren und da hab ich mich "veranlasst" gefühlt, das Umfeld etwas zu
beschreiben. Zur puren Technik-Beschreibung fehlte mir einiges an
Wissen, beim Umfeld kommen doch einige mehr Hinweise, wie man "denken"
kann und was z.B. bei Frei-Funk dahintersteckt / stecken kann.
Inzwischen weiss ich ein wenig mehr ;-)

Jürgen

Juergen Kah

unread,
Aug 21, 2015, 5:04:57 PM8/21/15
to
Michael Ströder schrieb:
>> Ne Rechnung aus 2014 kommt erst auf Versammlung 2015 über die
>> >Nebenkostenabrechnung zur Sprache, daher schon ein wenig schwierig, sich
>> >nachträglich "schlau" zu machen.
> Hmm, klingt schon eher wie ein Fall für de.soc.recht.wohnen

ich nochmal:
ich war über das Subject dieses Threads "gestolpert", Bündelung von DSL
und LTE.

Ich hatte beim Anblick der rel kleinen Antennen erst gedacht, _der_
Mieter hätte "auch" Mobilfunk-Antennen aussen an den Fenstern wegen
besserem Empfang oder mehr Speed. Und die Antennen musste ich erstmal im
Internet suchen, um zu verstehen, wozu sie dienen.

Jürgen

Jörg Tewes

unread,
Aug 21, 2015, 5:13:45 PM8/21/15
to
Michael Ströder schrieb:
> Jörg Tewes wrote:
>> Juergen Kah schrieb:
>>
>>> Wir hatten in der Anlage letztes Jahr und dieses Jahr bei der
>>> Versammlung reichlich Zoff, weil immer wieder "jemand" am
>>> Kabelverteiler-Kasten irgendwie am Verstärker rumschraubte
>>> (Baumstruktur!). Mieter hatten auch mehrfach _ohne_Rücksprache_ mit
>>> Verwalter einfach bei Kabel-D Verträge für Internet unterschrieben
>>
>> Natürlich darf ein Mieter ohne Rücksprache Verträgter für Internet
>> abschließen, woher soll er denn wissen das der Techniker Mist baut und
>> die Anlage kaputt macht?
>
> Er darf den Vertrag abschließen aber er darf nicht notwendigerweise
> eigenmächtig etwas an der Kabel-TV-Installation ändern (lassen).

Ich schrieb ja schon vorher, daß er das nicht wissen mußte, ja
eigentlich nicht mal ahnen konnte. Jürgen ist da ja auch nur dahinter
gekommen nachdem es passiert war, und nachdem er nachgeforscht hat.

> Es gibt WEGs wo z.B. der Hausverwalter einen Rahmenvertrag fürs Kabel-TV hat
> und diesen an die WEG in der Nebenkostenabrechnung weiterberechnet. Da kann
> ein Mieter nicht einfach ohne Absprache Sonderlocken machen.

Welche Sonderlocken? Wenn ich auf der KD Seite nachgucke ob Kabel
Internet bei mir verfügbar ist, und dort steht "jawoll du kannst das
doppelte haben wie per DSL", dann bestelle ich das. Bei einer
Gemeinschaftsanlage geht man doch nicht notwendigerweise davon aus das
die total veraltet ist, und kaum digitale Sender empfangen kann. Und das
im Jahre 20 nach Einführung des digitalen Empfangs.

Niemand würde auf die Idee kommen bei der WEG nachzufragen ob man sich
Telefon bestellen darf. Breitbandinternet hat inzwischen einen ähnlichen
Stellenwert. Man bekommt sogar Schadensersatz vom Provider, ohne daß man
einen Schaden nachweisen muß, wenn das Internet ausfällt.

<http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/bgh-urteil-schadensersatz-bei-internet-ausfall-vom-provider-a-879481.html>

Natürlich nicht wenn das Internet nur für wenige Tage ausfällt. Und
natürlich nicht wenn er es nicht zu verantworten hat.

>> Auch ein Internetanschluß via Telefonkabbel
>> beeinflußt den Internetanschluß der anderen Mieter, soll er da auch
>> nachfragen?
>
> Das Telefonkabel gehört da aber IMHO nicht der WEG.
> Die Kabel-TV-Installation meist schon.

Das Telefonkabel im Haus gehört dem Eigentümer. Der Telekom gehört nur
das Kabel bis zum Hausübergabepunkt. Zumindest im Regelfall.

>>> Wenn jemand Frei-Funk machen will, soll er... aber auf komplett eigene
>>> Kosten und ohne in einer Kabel-_TV_-Baumstruktur etliche andere
>>> Kabel-_TV_-Nutzer zu stören.
>>
>> Wenn jemand Freifunk zur Verfügung stellt, macht er das auf seine
>> Kosten, nämlich auf Kosten seines Internetanschlusses, wie auch immer
>> der gerade bereitgestellt wird. Er stellt nämlich einfach nur ein
>> kostenloses offenes WLAN zur Verfügung. Mache ich mit meiner Fritzbox
>> von Kabel Deutschland auch, und andere wie z.B. Telekomkunden machen das
>> auch.

> Bei aller persönlichen Sympathie muss ein Freifunker sich aber schon lokal mit
> dem Vermieter und/oder Hausverwaltung abstimmen.

Wenn er Veränderungen am Gebäude vornimmt sicherlich. Wenn er allerdings
nur eine Antenne aufs Fensterbrett stellt sicher nicht.

>> Imho arbeitet die Telekom sogar mit Freifunk zusammen,
>
> Quelle?

Finde ich gerade nicht, aber imho ist deren WLANtogo eine Kooperation.


Bye Jörg

--
"The secret of our marriage's success, Londo, is our lack of
communication."
(Timov, "Soul Mates")

Georg Schwarz

unread,
Aug 21, 2015, 6:31:13 PM8/21/15
to
Markus Luft <01-...@news.marquee-moon.de> wrote:

> Da freut man sich doch, wenn Funklöcher über viele Jahre bestehen.
> Ich bin neulich von Kalifornien nach Brasilien gelaufen ;-) und immer noch,
> weder 3G noch 4G.

laut Telekom Netzabdeckungskarte sollte beides dort verfügbar sein.


--
Georg Schwarz http://home.pages.de/~schwarz/
georg....@freenet.de +49 176 91313874

Jörg Tewes

unread,
Aug 21, 2015, 7:45:34 PM8/21/15
to
Juergen Kah schrieb:
> Michael Ströder schrieb:
>> Das Telefonkabel gehört da aber IMHO nicht der WEG.
>
> richtig,

Falsch.

Bye Jörg

--
Nichts auf der Welt ist so gerecht verteilt wie der Verstand.
Denn jedermann ist überzeugt, daß er genug davon habe.
(René Descartes)

Marc Haber

unread,
Aug 22, 2015, 2:36:40 AM8/22/15
to
Hel...@Hullen.de (Helmut Hullen) wrote:
>Du meintest am 21.08.15:
>>>> Und Du möchtest ihm, weil er einen kostenlosen und hilfreichen
>>>> Dienst für die Allgemeinheit erbringt, mal so richtig an den Karren
>>>> fahren.
>
>>> Welchen Dienst erbringt der Mieter für die Allgemeinheit? Hat er das
>>> Recht dazu?
>
>> Er stellt kostenlosen Internetzugang zur Verfügung und hat hierfür
>> nicht unerheblich Geld ausgegeben.
>
>Und woher bekommt er den Internet-Zugang? Etwa aus dem Gemeinschafts-
>Topf?

Erklär mal was Du meinst.

Marc Haber

unread,
Aug 22, 2015, 2:37:44 AM8/22/15
to
Juergen Kah <mach...@arcor.de> wrote:
>Bei unserer Kabel-TV-_Baum_struktur wirkt sich eine zusätziche
>Verteilerdose in einer Wohnung meist sofort auf den TV-Emfang anderer
>Parteien aus, wegen der "starken Verluste". Man hat mir gesagt, dass das
>schon passieren könnte, wenn eine alte (vergammelte) normale TV-Dose
>gegen eine neue ausgetauscht würde.

Die Kabelanlage ist also mangelhaft und somit vom Eigentümer
instandzusetzen.

Michael Ströder

unread,
Aug 22, 2015, 3:14:20 AM8/22/15
to
Marc Haber wrote:
> Juergen Kah <mach...@arcor.de> wrote:
>> Bei unserer Kabel-TV-_Baum_struktur wirkt sich eine zusätziche
>> Verteilerdose in einer Wohnung meist sofort auf den TV-Emfang anderer
>> Parteien aus, wegen der "starken Verluste". Man hat mir gesagt, dass das
>> schon passieren könnte, wenn eine alte (vergammelte) normale TV-Dose
>> gegen eine neue ausgetauscht würde.
>
> Die Kabelanlage ist also mangelhaft und somit vom Eigentümer
> instandzusetzen.

Eine WEG kann sich durchaus dagegen entscheiden, die Kabel-TV-Verkabelung im
Haus für Internet-Nutzung zu ertüchtigen. Das haben die Mieter zu respektieren.

Ciao, Michael.


Michael Ströder

unread,
Aug 22, 2015, 3:27:48 AM8/22/15
to
Jörg Tewes wrote:
> Michael Ströder schrieb:
>> Jörg Tewes wrote:
>>> Juergen Kah schrieb:
>>>
>>>> Wir hatten in der Anlage letztes Jahr und dieses Jahr bei der
>>>> Versammlung reichlich Zoff, weil immer wieder "jemand" am
>>>> Kabelverteiler-Kasten irgendwie am Verstärker rumschraubte
>>>> (Baumstruktur!). Mieter hatten auch mehrfach _ohne_Rücksprache_ mit
>>>> Verwalter einfach bei Kabel-D Verträge für Internet unterschrieben
>>>
>>> Natürlich darf ein Mieter ohne Rücksprache Verträgter für Internet
>>> abschließen, woher soll er denn wissen das der Techniker Mist baut und
>>> die Anlage kaputt macht?
>>
>> Er darf den Vertrag abschließen aber er darf nicht notwendigerweise
>> eigenmächtig etwas an der Kabel-TV-Installation ändern (lassen).
>
> Ich schrieb ja schon vorher, daß er das nicht wissen mußte, ja
> eigentlich nicht mal ahnen konnte. Jürgen ist da ja auch nur dahinter
> gekommen nachdem es passiert war, und nachdem er nachgeforscht hat.

Sorry, aber es ist vorher abzuklären, ob die Verkabelung dafür geeignet ist.

In manchen Häusern liegt z.B. nur eine Leitung hoch und runter, an welcher
alle TVs dran hängen. Da geht so was nicht. Und wenn sich die WEG beschließt,
dass sie das Geld für eine geeignete Verkabelung nicht in Hand nehmen will, da
Internet via Telefonkabel ja geht, so hat der Mieter das einfach zu
respektieren. Punkt.

>> Es gibt WEGs wo z.B. der Hausverwalter einen Rahmenvertrag fürs Kabel-TV hat
>> und diesen an die WEG in der Nebenkostenabrechnung weiterberechnet. Da kann
>> ein Mieter nicht einfach ohne Absprache Sonderlocken machen.
>
> Welche Sonderlocken? Wenn ich auf der KD Seite nachgucke ob Kabel
> Internet bei mir verfügbar ist, und dort steht "jawoll du kannst das
> doppelte haben wie per DSL", dann bestelle ich das.

Wenn Du das einfach ignorant ohne Abstimmung bestellst und im Haus von der WEG
keine geeignete Verkabelung bereitgestellt respektive bezahlt wird, so ist das
Dein Verlust.

> Bei einer Gemeinschaftsanlage geht man doch nicht notwendigerweise davon
> aus das die total veraltet ist, und kaum digitale Sender empfangen kann.
> Und das im Jahre 20 nach Einführung des digitalen Empfangs.

Von was Du persönlich ohne Vorabstimmung mit Deinem Vermieter so ausgehst, ist
letztlich irrelevant. Versuche was Du willst, aber weine nachher nicht.

> Niemand würde auf die Idee kommen bei der WEG nachzufragen ob man sich
> Telefon bestellen darf. Breitbandinternet hat inzwischen einen ähnlichen
> Stellenwert. Man bekommt sogar Schadensersatz vom Provider, ohne daß man
> einen Schaden nachweisen muß, wenn das Internet ausfällt.
>
> <http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/bgh-urteil-schadensersatz-bei-internet-ausfall-vom-provider-a-879481.html>

Völlig irrelevant hier.

>>> Auch ein Internetanschluß via Telefonkabbel
>>> beeinflußt den Internetanschluß der anderen Mieter, soll er da auch
>>> nachfragen?
>>
>> Das Telefonkabel gehört da aber IMHO nicht der WEG.
>> Die Kabel-TV-Installation meist schon.
>
> Das Telefonkabel im Haus gehört dem Eigentümer. Der Telekom gehört nur
> das Kabel bis zum Hausübergabepunkt. Zumindest im Regelfall.

Nun ja, man müsste sich die Einzelfälle anschauen, insbesondere auch die
Teilungserklärung.

Und ich habe schon mal als Mieter ein Telefonkabel auf meine Kosten die
Hauswand hochziehen lassen, halt mit Erlaubnis des Vermieters. Das Kabel
gehörte so gesehen mir.

>>>> Wenn jemand Frei-Funk machen will, soll er... aber auf komplett eigene
>>>> Kosten und ohne in einer Kabel-_TV_-Baumstruktur etliche andere
>>>> Kabel-_TV_-Nutzer zu stören.
>>>
>>> Wenn jemand Freifunk zur Verfügung stellt, macht er das auf seine
>>> Kosten, nämlich auf Kosten seines Internetanschlusses, wie auch immer
>>> der gerade bereitgestellt wird. Er stellt nämlich einfach nur ein
>>> kostenloses offenes WLAN zur Verfügung. Mache ich mit meiner Fritzbox
>>> von Kabel Deutschland auch, und andere wie z.B. Telekomkunden machen das
>>> auch.
>
>> Bei aller persönlichen Sympathie muss ein Freifunker sich aber schon lokal mit
>> dem Vermieter und/oder Hausverwaltung abstimmen.
>
> Wenn er Veränderungen am Gebäude vornimmt sicherlich. Wenn er allerdings
> nur eine Antenne aufs Fensterbrett stellt sicher nicht.

Im konkreten Fall sind die Antennen fest mit der Hauswand verbunden.
Zumindestens habe ich das Original-Posting so verstanden.

Letztlich sollten da alle immer den gesunden Menschenverstand wirken lassen
und das konstruktive Gespräch suchen.

>>> Imho arbeitet die Telekom sogar mit Freifunk zusammen,
>>
>> Quelle?
>
> Finde ich gerade nicht, aber imho ist deren WLANtogo eine Kooperation.

Verwechselt Du dabei evtl. Freifunk mit FON?

Ciao, Michael.





Marc Haber

unread,
Aug 22, 2015, 4:01:28 AM8/22/15
to
Dass die Anlage umfällt wenn man sie nur anpustet ist zweifelsfrei ein
Mangel. Bezüglich der Nachrüstung für Internet stimme ich Dir zu. Ein
weiterer Grund, warum ich Kabel-Internet nicht mag.

Helmut Hullen

unread,
Aug 22, 2015, 4:06:05 AM8/22/15
to
Hallo, Marc,

Du meintest am 22.08.15:

>>> Er stellt kostenlosen Internetzugang zur Verfügung und hat hierfür
>>> nicht unerheblich Geld ausgegeben.

>> Und woher bekommt er den Internet-Zugang? Etwa aus dem
>> Gemeinschafts- Topf?

> Erklär mal was Du meinst.

Im konkreten Fall müssten etliche Punkte geklärt werden, die wenig mit
Technik zu tun haben, aber viel mit Finanzen sowie mit Einhalten von
Verträgen. Du kennst die Vertragslage und die Auswirkungen auf die
Gemeinschaft nicht, ich auch nicht. Also halt einfach mal die Finger
ruhig.

Viele Gruesse!
Helmut

Helmut Hullen

unread,
Aug 22, 2015, 4:06:05 AM8/22/15
to
Hallo, Marc,

Du meintest am 22.08.15:

>> Bei unserer Kabel-TV-_Baum_struktur wirkt sich eine zusätziche
>> Verteilerdose in einer Wohnung meist sofort auf den TV-Emfang
>> anderer Parteien aus, wegen der "starken Verluste". Man hat mir
>> gesagt, dass das schon passieren könnte, wenn eine alte
>> (vergammelte) normale TV-Dose gegen eine neue ausgetauscht würde.

> Die Kabelanlage ist also mangelhaft und somit vom Eigentümer
> instandzusetzen.

Vielleicht. Du kennst die Vertragslage nicht.

Wobei "der Eigentümer" nicht "die Gemeinschaft" sein muss.
Und wenn der Mieter die Anlage beschädigt hat, dann kann/muss/sollte der
Vermieter/Eigentümer sich am Mieter schadlos halten.

Hat alles nichts mit DSL-Technik zu tun.

Viele Gruesse!
Helmut

Marc Haber

unread,
Aug 22, 2015, 4:09:42 AM8/22/15
to
Michael Ströder <mic...@stroeder.com> wrote:
>Sorry, aber es ist vorher abzuklären, ob die Verkabelung dafür geeignet ist.
>
>In manchen Häusern liegt z.B. nur eine Leitung hoch und runter, an welcher
>alle TVs dran hängen. Da geht so was nicht. Und wenn sich die WEG beschließt,
>dass sie das Geld für eine geeignete Verkabelung nicht in Hand nehmen will, da
>Internet via Telefonkabel ja geht, so hat der Mieter das einfach zu
>respektieren. Punkt.

Richtig. Ich würde das aber im Verantwortungsbereich des
Kabelanbieters sehen. Wenn ein Mieter in einem Haus mit
Strangverkabelung Kabel-Internet beauftragt, hat der Kabelanbieter das
entweder vorab zu wissen und den Auftrag direkt abzulehnen, oder sich
spätestens beim Installationstermin höflich zu verabschieden. An der
Anlage herumschrauben geht gar nicht.

Ich sehe hier allerhöchstens einen Haftungsfall des Kabelanbieters.
Das müsste man echt mal ausprozessieren.

>>> Es gibt WEGs wo z.B. der Hausverwalter einen Rahmenvertrag fürs Kabel-TV hat
>>> und diesen an die WEG in der Nebenkostenabrechnung weiterberechnet. Da kann
>>> ein Mieter nicht einfach ohne Absprache Sonderlocken machen.
>>
>> Welche Sonderlocken? Wenn ich auf der KD Seite nachgucke ob Kabel
>> Internet bei mir verfügbar ist, und dort steht "jawoll du kannst das
>> doppelte haben wie per DSL", dann bestelle ich das.
>
>Wenn Du das einfach ignorant ohne Abstimmung bestellst und im Haus von der WEG
>keine geeignete Verkabelung bereitgestellt respektive bezahlt wird, so ist das
>Dein Verlust.

Eigentlich ist es der Verlust des Kabelanbieters, der sich den Aufwand
macht ohne dann liefern zu können.

>> Bei einer Gemeinschaftsanlage geht man doch nicht notwendigerweise davon
>> aus das die total veraltet ist, und kaum digitale Sender empfangen kann.
>> Und das im Jahre 20 nach Einführung des digitalen Empfangs.
>
>Von was Du persönlich ohne Vorabstimmung mit Deinem Vermieter so ausgehst, ist
>letztlich irrelevant. Versuche was Du willst, aber weine nachher nicht.

Ich würde den Vermieter auch nicht informieren, am Ende sagt der Nein,
ohne es technisch abgeklärt zu haben. Ich sehe hier den Kabelanbieter
in der Verantwortung, entweder zu liefern und die anderen Kunden im
Haus dabei nicht zu beeinträchtigen, oder halt zu sagen "tut uns leid
geht nicht".

>>>> Auch ein Internetanschluß via Telefonkabbel
>>>> beeinflußt den Internetanschluß der anderen Mieter, soll er da auch
>>>> nachfragen?
>>>
>>> Das Telefonkabel gehört da aber IMHO nicht der WEG.
>>> Die Kabel-TV-Installation meist schon.
>>
>> Das Telefonkabel im Haus gehört dem Eigentümer. Der Telekom gehört nur
>> das Kabel bis zum Hausübergabepunkt. Zumindest im Regelfall.
>
>Nun ja, man müsste sich die Einzelfälle anschauen, insbesondere auch die
>Teilungserklärung.

Telefonkabel im Haus sind eine echt lustige Geschichte. Insbesondere
weil die Telekom sich regelmäßig anmaßt, die Enden im Keller so
abzulängen dass sie gerade bei zum eigenen Abschlußpunkt reichen und
diese Enden dann auch noch wegzuschließen. Es gab sogar mal eine Zeit,
in der im Hausanschlußvertrag stand, dass die Leitungen im Haus vom
Kunden zu stellen sind und mit dem Anschluß am APL und der "ersten"
TAE in diesem Abschnitt in das Eigentum der Telekom übergehen. Im
aktuellen Vertrag steht das nicht mehr drin, "meine" "erste" TAE ist
dennoch direkt neben dem APL.

>Und ich habe schon mal als Mieter ein Telefonkabel auf meine Kosten die
>Hauswand hochziehen lassen, halt mit Erlaubnis des Vermieters. Das Kabel
>gehörte so gesehen mir.

... obwohl es fest mit dem Haus verbunden war?

Helmut Hullen

unread,
Aug 22, 2015, 4:15:07 AM8/22/15
to
Hallo, Marc,

Du meintest am 22.08.15:

>> In manchen Häusern liegt z.B. nur eine Leitung hoch und runter, an
>> welcher alle TVs dran hängen. Da geht so was nicht. Und wenn sich
>> die WEG beschließt, dass sie das Geld für eine geeignete Verkabelung
>> nicht in Hand nehmen will, da Internet via Telefonkabel ja geht, so
>> hat der Mieter das einfach zu respektieren. Punkt.

> Richtig. Ich würde das aber im Verantwortungsbereich des
> Kabelanbieters sehen. Wenn ein Mieter in einem Haus mit
> Strangverkabelung Kabel-Internet beauftragt, hat der Kabelanbieter
> das entweder vorab zu wissen und den Auftrag direkt abzulehnen, oder
> sich spätestens beim Installationstermin höflich zu verabschieden. An
> der Anlage herumschrauben geht gar nicht.

> Ich sehe hier allerhöchstens einen Haftungsfall des Kabelanbieters.
> Das müsste man echt mal ausprozessieren.

"de.soc.recht" ist woanders.

Viele Gruesse!
Helmut

Michael Ströder

unread,
Aug 22, 2015, 4:49:14 AM8/22/15
to
Marc Haber wrote:
> Michael Ströder <mic...@stroeder.com> wrote:
>> Sorry, aber es ist vorher abzuklären, ob die Verkabelung dafür geeignet ist.
>>
>> In manchen Häusern liegt z.B. nur eine Leitung hoch und runter, an welcher
>> alle TVs dran hängen. Da geht so was nicht. Und wenn sich die WEG beschließt,
>> dass sie das Geld für eine geeignete Verkabelung nicht in Hand nehmen will, da
>> Internet via Telefonkabel ja geht, so hat der Mieter das einfach zu
>> respektieren. Punkt.
>
> Richtig. Ich würde das aber im Verantwortungsbereich des
> Kabelanbieters sehen. Wenn ein Mieter in einem Haus mit
> Strangverkabelung Kabel-Internet beauftragt, hat der Kabelanbieter das
> entweder vorab zu wissen und den Auftrag direkt abzulehnen, oder sich
> spätestens beim Installationstermin höflich zu verabschieden.

Kabelanbieter führen Datenbanken über alle Hausverkabelungen?
Wie sollen sie das tun? Wie soll der Kabelanbieter wissen was z.B. ein
Elektriker innerhalb eines Hauses verlegt hat? Da herrscht ja AFAIK keine
Anzeigepflicht.

>> Und ich habe schon mal als Mieter ein Telefonkabel auf meine Kosten die
>> Hauswand hochziehen lassen, halt mit Erlaubnis des Vermieters. Das Kabel
>> gehörte so gesehen mir.
>
> ... obwohl es fest mit dem Haus verbunden war?

Nun ja, "fest mit dem Haus" verbunden ist relativ. Der Telekom-Techniker hat
einfach zwei, drei Kabelklemmen an die Hauswand genagelt. Es wurde ja kein
Gerüst gestellt, um ins 3. OG zu kommen. ;-)

Natürlich habe ich den Anschluss einfach meinem Nachmieter überlassen.

Ciao, Michael.


Michael Ströder

unread,
Aug 22, 2015, 4:50:18 AM8/22/15
to
Marc Haber wrote:
> Michael Ströder <mic...@stroeder.com> wrote:
>> Marc Haber wrote:
>>> Juergen Kah <mach...@arcor.de> wrote:
>>>> Bei unserer Kabel-TV-_Baum_struktur wirkt sich eine zusätziche
>>>> Verteilerdose in einer Wohnung meist sofort auf den TV-Emfang anderer
>>>> Parteien aus, wegen der "starken Verluste". Man hat mir gesagt, dass das
>>>> schon passieren könnte, wenn eine alte (vergammelte) normale TV-Dose
>>>> gegen eine neue ausgetauscht würde.
>>>
>>> Die Kabelanlage ist also mangelhaft und somit vom Eigentümer
>>> instandzusetzen.
>>
>> Eine WEG kann sich durchaus dagegen entscheiden, die Kabel-TV-Verkabelung im
>> Haus für Internet-Nutzung zu ertüchtigen. Das haben die Mieter zu respektieren.
>
> Dass die Anlage umfällt wenn man sie nur anpustet ist zweifelsfrei ein
> Mangel.

Ja.

> Bezüglich der Nachrüstung für Internet stimme ich Dir zu. Ein
> weiterer Grund, warum ich Kabel-Internet nicht mag.

Dann sind wir uns ja einig.

Ciao, Michael.


Michael Ströder

unread,
Aug 22, 2015, 4:53:46 AM8/22/15
to
Hel...@Hullen.de (Helmut Hullen) wrote:
> Du meintest am 22.08.15:
>>> Bei unserer Kabel-TV-_Baum_struktur wirkt sich eine zusätziche
>>> Verteilerdose in einer Wohnung meist sofort auf den TV-Emfang
>>> anderer Parteien aus, wegen der "starken Verluste". Man hat mir
>>> gesagt, dass das schon passieren könnte, wenn eine alte
>>> (vergammelte) normale TV-Dose gegen eine neue ausgetauscht würde.
>
>> Die Kabelanlage ist also mangelhaft und somit vom Eigentümer
>> instandzusetzen.
>
> Vielleicht. Du kennst die Vertragslage nicht.
>
> Wobei "der Eigentümer" nicht "die Gemeinschaft" sein muss.

Und Sondereigentum!=Gemeinschaftseigentum

Z.B. Dach und Fassade sind meistens nicht Sondereigentum eines
Wohnungseigentümers, sondern Gemeinschaftseigentum der WEG. Sämtliche
gemeinsam genutzten Steigleitungen (IMHO auch Verkabelung) sind meist
ebenfalls Gemeinschaftseigentum. Ein Blick in die Teilungserklärung hilft beim
Verständnis ungemein.

Ciao, Michael.


Rupert Haselbeck

unread,
Aug 22, 2015, 5:40:11 AM8/22/15
to
Marc Haber schrieb:

> Ich sehe hier allerhöchstens einen Haftungsfall des Kabelanbieters.
> Das müsste man echt mal ausprozessieren.

Wofür sollte der Kabelanbieter denn haften?
Auf den ersten Blick wird man hier von einem Fall der Unmöglichkeit
auszugehen haben.

> Eigentlich ist es der Verlust des Kabelanbieters, der sich den Aufwand
> macht ohne dann liefern zu können.

Es liegt möglicherweise eher in der Sphäre des Bestellers, wenn "seine"
Installation, die er ja so wie sie ist, gemietet hat, nicht für das von ihm
bestellte Produkt geeignet ist, und wenn die vertragliche Situation auf
seiner Seite verhindert, dass der Anbieter geeignete Leitungen etc. legen
kann

> Ich würde den Vermieter auch nicht informieren, am Ende sagt der Nein,
> ohne es technisch abgeklärt zu haben. Ich sehe hier den Kabelanbieter
> in der Verantwortung, entweder zu liefern und die anderen Kunden im
> Haus dabei nicht zu beeinträchtigen, oder halt zu sagen "tut uns leid
> geht nicht".

Woher soll der Anbieter die notwendige Kenntnis haben? Sofern der
Auftraggeber nicht Eigentümer des Hauses ist, wird er, ggfls. nach einem
Blick in seinen Mietvertrag, an den Vermieter heratreten müssen. Auch dann,
wenn der nein sagen könnte. Es gibt bisher kein Grundrecht auf
internettauglichen Kabelanschluss...

> Telefonkabel im Haus sind eine echt lustige Geschichte. Insbesondere
> weil die Telekom sich regelmäßig anmaßt, die Enden im Keller so
> abzulängen dass sie gerade bei zum eigenen Abschlußpunkt reichen und
> diese Enden dann auch noch wegzuschließen.

Das ist garnicht so selten eine Frage der vertraglichen Vereibarungen. Man
muss sich halt gelegentlich auch mal die Mühe machen, zu lesen, was man denn
so unterschreibt - am Besten vorher...

> Es gab sogar mal eine Zeit,
> in der im Hausanschlußvertrag stand, dass die Leitungen im Haus vom
> Kunden zu stellen sind und mit dem Anschluß am APL und der "ersten"
> TAE in diesem Abschnitt in das Eigentum der Telekom übergehen.

Oh ja. Solche Verträge gibt es noch immer und das hat auch gute Gründe für
den Kunden. Da steht dann vernünftigerweise auch noch drin, dass die
Leitungen, ggfls. nebst Anschlusskasten etc., bei Vertragsende in das
Eigentum des Kunden übergehen. Es ist schon aus SLA-Gründen recht praktisch,
wenn die Leitung bis zum vereinbarten Übergabepunkt in der vollen
Verantwortung des Anbieters liegt, auch wenn sie auf dem Grundstück bzw. im
Haus des Kunden verläuft.
Es kann natürlich auch anders vereinbart werden.

>>Und ich habe schon mal als Mieter ein Telefonkabel auf meine Kosten die
>>Hauswand hochziehen lassen, halt mit Erlaubnis des Vermieters. Das Kabel
>>gehörte so gesehen mir.
>
> ... obwohl es fest mit dem Haus verbunden war?

Natürlich. Das ist auch nicht wirklich selten. In Mietskasernen und WEG-
Anlagen ist es ja schliesslich häufig so, dass der Übergabepunkt in der
Wohnung des Kunden liegt. Ach ja: § 95 BGB

MfG
Rupert

Marc Haber

unread,
Aug 22, 2015, 7:30:37 AM8/22/15
to
Michael Ströder <mic...@stroeder.com> wrote:
>Marc Haber wrote:
>> Michael Ströder <mic...@stroeder.com> wrote:
>>> Sorry, aber es ist vorher abzuklären, ob die Verkabelung dafür geeignet ist.
>>>
>>> In manchen Häusern liegt z.B. nur eine Leitung hoch und runter, an welcher
>>> alle TVs dran hängen. Da geht so was nicht. Und wenn sich die WEG beschließt,
>>> dass sie das Geld für eine geeignete Verkabelung nicht in Hand nehmen will, da
>>> Internet via Telefonkabel ja geht, so hat der Mieter das einfach zu
>>> respektieren. Punkt.
>>
>> Richtig. Ich würde das aber im Verantwortungsbereich des
>> Kabelanbieters sehen. Wenn ein Mieter in einem Haus mit
>> Strangverkabelung Kabel-Internet beauftragt, hat der Kabelanbieter das
>> entweder vorab zu wissen und den Auftrag direkt abzulehnen, oder sich
>> spätestens beim Installationstermin höflich zu verabschieden.
>
>Kabelanbieter führen Datenbanken über alle Hausverkabelungen?

Ich würde erwarten, dass sie das wenigstens versuchen. Erleichtert
beispielsweise die Abrechnung ungemein, das interessiert selbst die
Controller. Dass es auch der Technik die Arbeit erleichtert ist da
eher ein Nebeneffekt.

Marc Haber

unread,
Aug 22, 2015, 7:35:10 AM8/22/15
to
Rupert Haselbeck <mein-re...@gmx.de> wrote:
>Marc Haber schrieb:
>> Ich sehe hier allerhöchstens einen Haftungsfall des Kabelanbieters.
>> Das müsste man echt mal ausprozessieren.
>
>Wofür sollte der Kabelanbieter denn haften?

Dafür dass er, bzw sein Subunternehmer, an der für das gebuchte
Produkt klar ungeeigneten Hausanlage herumgefummelt hat, um den Umsatz
doch noch mitnehmen zu können, und dabei dummerweise anderen zahlenden
Kunden eine Störung verursacht hat und dem Eigentümer des Hauses für
die Behebung dieser Störung Kosten entstanden sind.

>Auf den ersten Blick wird man hier von einem Fall der Unmöglichkeit
>auszugehen haben.

Unmöglich: Anlage nicht anfassen, Entschuldigung sagen, einpacken,
Vertrag rückabwickeln.

Haftungsfall: An der Anlage herumfummeln, Proudkt halbwegs lauffähig
liefern, dabei andere an derselben Anlage gelieferten Produkte
beschädigen und sich weitgehend unbemerkt unauffällig verpfeifen.

>> Eigentlich ist es der Verlust des Kabelanbieters, der sich den Aufwand
>> macht ohne dann liefern zu können.
>
>Es liegt möglicherweise eher in der Sphäre des Bestellers, wenn "seine"
>Installation, die er ja so wie sie ist, gemietet hat, nicht für das von ihm
>bestellte Produkt geeignet ist, und wenn die vertragliche Situation auf
>seiner Seite verhindert, dass der Anbieter geeignete Leitungen etc. legen
>kann

Der Besteller, also der Mieter, kann und muss nicht wissen, wie die
Hausanlage gebaut ist. Dem Kabelanbieter ist freigestellt, für
Installationen in Mehrfamilienhäusern aufgrund der zu erwartenden
schwierigen Installation eine höhere Einrichungspauschale zu nehmen
als im nagelneuen Einfamilienhaus mit dem gerade erst vor drei Monaten
gesetzten, bisher unbeschaltetem HÜP.

>> Telefonkabel im Haus sind eine echt lustige Geschichte. Insbesondere
>> weil die Telekom sich regelmäßig anmaßt, die Enden im Keller so
>> abzulängen dass sie gerade bei zum eigenen Abschlußpunkt reichen und
>> diese Enden dann auch noch wegzuschließen.
>
>Das ist garnicht so selten eine Frage der vertraglichen Vereibarungen. Man
>muss sich halt gelegentlich auch mal die Mühe machen, zu lesen, was man denn
>so unterschreibt - am Besten vorher...

In allen meinen Mietverträgen stand der Breitbandkabelanschluss
_allerhöchstens_ in der Liste der Betriebskosten und nirgendwo anders.

Juergen Kah

unread,
Aug 22, 2015, 10:54:22 AM8/22/15
to
Michael Ströder schrieb:
> Eine WEG kann sich durchaus dagegen entscheiden, die Kabel-TV-Verkabelung im
> Haus für Internet-Nutzung zu ertüchtigen. Das haben die Mieter zu respektieren.

Ein ET (der im Beirat...) hatte mal Umstellung auf SAT-TV mit Unicable
vorgeschlagen (digital), wurde gegen seine Stimme abgelehnt wegen der
Kosten. Das müssen _auch_ Mieter akzeptieren. Jeder Mieter kann sowohl
digital TV als auch Internet via Telefonkabel beziehen.

Der Beschluss gegen Internet ist 2015 etwas eigentümlich gefallen... es
darf nix mehr am "internet-tauglichen" Verstärker im TV-Verteilerkasten
gemacht werden, also keine _weiteren_ Internet-Anschlüsse bzw. _weitere_
(?) Multimedia-via-Kabel mehr geschaltet werden. Wer Internet bereits
hat, wurde verschwiegen, kaum einer der anwesenden ET interessierte sich
dafür, wer Internet hat... (solange TV für die meisten funzt). Dabei
gabs aber den Krach, weil ein ET ein paar Tage vorher einen Vertrag für
Internet-via-Kabel unterschrieben hatte ;-/ Obwohl (!) er selber 2014
dem Schloss am Verteilerkasten zugestimmt hatte.

Im Nachhinhein bin ich dieses Jahr noch drüber gestolpert, dass der
SAT-TV-Vorschlagende verschwiegen hatte, dass die gesamte Verkabelung
hätte erneuert werden müssen, war aber in seinem Vorschlag kostenmässig
nicht enthalten, dafür der Hinweis "das Koax-Leitungsnetz kann dafür
weiterverwendet werden", was nach meinem jetzigen Kenntnisstand
eindeutig gelogen ist.

Jürgen

Michael Ströder

unread,
Aug 22, 2015, 10:57:25 AM8/22/15
to
Marc Haber wrote:
> Rupert Haselbeck <mein-re...@gmx.de> wrote:
>> Es liegt möglicherweise eher in der Sphäre des Bestellers, wenn "seine"
>> Installation, die er ja so wie sie ist, gemietet hat, nicht für das von ihm
>> bestellte Produkt geeignet ist, und wenn die vertragliche Situation auf
>> seiner Seite verhindert, dass der Anbieter geeignete Leitungen etc. legen
>> kann
>
> Der Besteller, also der Mieter, kann und muss nicht wissen, wie die
> Hausanlage gebaut ist.

Sorry, es ist dem Mieter durchaus zuzumuten, sich vorher mit seinem Vermieter
abzustimmen genau wie bei anderen Sachverhalten auch.

Mannomann, einfach mal den gesunden Menschenverstand wirken lassen...

Ciao, Michael.


Michael Ströder

unread,
Aug 22, 2015, 11:01:15 AM8/22/15
to
Nun ja, eine Eigentumswohnung als Teil einer WEG vereint vortrefflich die
Nachteile einer Mietwohnung mit den Nachteilen von Wohneigenum. :-/

Ciao, Michael.


Juergen Kah

unread,
Aug 22, 2015, 11:03:12 AM8/22/15
to
Marc Haber schrieb:
> Die Kabelanlage ist also mangelhaft und somit vom Eigentümer
> instandzusetzen.

hast du zufällig ein Urteil, mindestens OLG, lieber BGH.

Die Kabelanlage ist _für_TV_ ausgelegt und TV hat immer funktioniert.
Der Eigentümer _muss_ garnichts, schon garnicht Verkabelung
Internet-fähig machen, wenn Internet und auch Digital-TV mit allem
Schicki-Micki anders bezogen werden kann.

Sinngemässe Urteile gibts z.B. zu SAT-Schüsseln am Haus, was einem
Mieter verwehrt werden kann, wenn er von seinem Heimatland zumindest 2
Sender via Kabel empfangen kann. Das Thema haben wir durch, die aussen
angebaute SAT-Schüssel musste wieder abgebaut werden... da waren sich
alle bis auf den Mieter einig ;-)

Ein Mieter kann Internet und/oder Multimedia via Telefonkabel schalten
lassen, hat also die Wahl. Da hat er ein "ganz eigenes" Kabel vom
T-Kasten im Keller zu seiner Wohnung, wo er in seiner Wohnung anstöpseln
kann, was immer er möchte, stört niemanden (höchstens die Telekom im
Problemfalle).

Jürgen

Juergen Kah

unread,
Aug 22, 2015, 11:05:28 AM8/22/15
to
Marc Haber schrieb:
> Dass die Anlage umfällt wenn man sie nur anpustet ist zweifelsfrei ein
> Mangel.

Wie häufig von mir geschrieben, ist es nur deswegen zum "Mangel"
geworden, weil sich einer (vielleicht auch 2 oder 3) klammheimlich
Internet-via-Kabel haben "aufschalten" lassen, auf eine Baumstruktur mit
"alten" Kabeln, die das nicht vertragen.

Jürgen

Juergen Kah

unread,
Aug 22, 2015, 11:20:38 AM8/22/15
to
Hans-Juergen Lukaschik schrieb:
> Genau so ist es auch, wenn jemand aus einer Eigentümergesellschaft
> seine Bandbreite(*) teilt. Er nutzt genau das, was er auch bezahlt.
> Und wenn es dabei zu Störungen innerhalb einer Gemeinschaftsanlage
> kommt, dann gibt es diese Störungen unabhängig davon, wieviel einzelne
> Geräte über sein WLAN ins Netz gehen.

Du hast leider nicht alles gelesen.
Es ist eine Baumverkabelung, nicht jede Wohnung hat ein eigenes Kabel
vom Kabel-TV-Verteilerkasten im Keller zur Wohnung.
15 bzw. Wohnungen werden TV-mässig über 5 Stränge versorgt! Und
angeblich weiss "niemand" welche Wohnung über welchen Strang versorgt wird.

Daher... (d)ein einzelner Bewohner (egal ob Mieter oder ET) kann _seine_
Bandbreite nicht teilen, weil sie bereits durch mehrere Wohnungen
geteilt wird und vor allem TV sicherstellen soll! Er will mehr nutzen
(und tut es noch krasser) als ihm zusteht. Die Verkabelung ist für
Kabel-TV vorgesehen, Internet hat mal jemand irgendwie trickreich
eingebaut / einbauen lassen.
Er könnte ja Internet via Telefonkabel machen, dann kann er von mir aus
ganze Ortsteile mit DSL versorgen, dann teilt er _nur_ seine via
Telefonleitung (mit "eigenem" Telefonkabel) bezahlte Bandbreite, bis die
Telekom kommt, weil selbst im Haus kein Mitbewohner mehr die
Mindestbandbreite kriegen würde ;-)

TV für sich hatte immer funktioniert!

Jürgen

Juergen Kah

unread,
Aug 22, 2015, 11:25:17 AM8/22/15
to
Michael Ströder schrieb:
> Im konkreten Fall sind die Antennen fest mit der Hauswand verbunden.
> Zumindestens habe ich das Original-Posting so verstanden.
>
> Letztlich sollten da alle immer den gesunden Menschenverstand wirken lassen
> und das konstruktive Gespräch suchen.

Danke für die verständliche Erläuterung.
Für ein "konstruktives" Gespräch sollten "beide" Seiten ähnliche
Wissensbasis haben (baue ich gerade für mich auf), zumal mindestens eine
andere Seite viel klammheimlich gewirkt und gebastelt hat.

Jürgen

Juergen Kah

unread,
Aug 22, 2015, 11:31:34 AM8/22/15
to
Marc Haber schrieb:
> Richtig. Ich würde das aber im Verantwortungsbereich des
> Kabelanbieters sehen. Wenn ein Mieter in einem Haus mit
> Strangverkabelung Kabel-Internet beauftragt, hat der Kabelanbieter das
> entweder vorab zu wissen und den Auftrag direkt abzulehnen, oder sich
> spätestens beim Installationstermin höflich zu verabschieden. An der
> Anlage herumschrauben geht gar nicht.
>
> Ich sehe hier allerhöchstens einen Haftungsfall des Kabelanbieters.
> Das müsste man echt mal ausprozessieren.

Der Kabelanbieter gab mir als Mit-ET keine Auskunft, _wer_ Internet hat
(Datenschutz), der Verwalter hat bislang "keine Zeit". Ich hab schon so
einiges geschrieben an den Verwalter.

Kabel-D hat vor nicht langer Zeit KMG übernommen, "angeblich" aber keine
Unterlagen aus KMG-Zeiten, also "weiss" nichts über Internet ;-)
In den existierenden Unterlagen steht bei denen nichts über Stern- oder
Baum-Verkabelung, "man geht von Sternn aus", somit lässt man jeden
unterschreiben. "Angeblich" weist man die Interessenten auf den
Verwalter hin...

Es gibt keinen Haftungsfall, aber keine weiteren
Internet-via-Kabel-Anschlüsse mehr, egal wieviel Verträge Kabel-D noch
unterzeichnen lässt. Die müssen den "Kunden" wieder aus dem Vertrag
rauslassen.

Jürgen

Juergen Kah

unread,
Aug 22, 2015, 11:37:44 AM8/22/15
to
Michael Ströder schrieb:
> Kabelanbieter führen Datenbanken über alle Hausverkabelungen?
> Wie sollen sie das tun? Wie soll der Kabelanbieter wissen was z.B. ein
> Elektriker innerhalb eines Hauses verlegt hat? Da herrscht ja AFAIK keine
> Anzeigepflicht.

Das scheint wirklich so zu sein. Im ursprünglichen Vertrag stehen nur 16
Wohneinheiten, nix über Verkabelung. Heute schüttelt jeder den Kopf über
die Baumverkabelung, ausgedacht hat sich das entweder der Architekt oder
der Bauherr damals, der dann die ET-Wohnungen auch verkauft hat. TV lief
ja immer zufriedenstellend.

Ich habe Kabel-D gebeten, den Hinweis "Baumstruktur, keine neuen
Internet-/Multimedia-Verträge mehr" in den Unterlagen zu notieren. Den
Verwalter hab ich gebeten, genauso Kabel-D zu informieren und _alle_ ET
und Bewohner in diesem Sinne anzuschreiben. Bislang scheint er "keine
Zeit zu haben", ich bin nur einer der ET...

Beim nächsten Mieterwechsel wird wie gehabt dasselbe Problem auftreten,
gehe ich von aus ;-)

Mir geht's hier nicht um die rechtliche Seite, sondern im Verlaufe der
Diskussion versuche ich die technischen Abhängigkeiten so gut es geht zu
verstehen.

Jürgen

Juergen Kah

unread,
Aug 22, 2015, 11:43:34 AM8/22/15
to
Marc Haber schrieb:
> Ich würde erwarten, dass sie das wenigstens versuchen.

Ich hatte mehrere Telefonate... Kabel-D hat über ganz (!) D die
Zuständigkeiten verteilt ;-)
Es gibt kein extra-Eintrag für Verkabelungsart Baum / Stern.
Schöner wäre aus meiner jetzigen Sicht auch, ob überhaupt weiteres
Internet/Multimedia von der ETG "erlaubt" oder "verboten" ist.

> Erleichtert
> beispielsweise die Abrechnung ungemein, das interessiert selbst die
> Controller. Dass es auch der Technik die Arbeit erleichtert ist da
> eher ein Nebeneffekt.

Nicht nur das... bislang ist mehrfach ein Techniker vor Ort erschienen,
der natürlich an den Verteilerkasten ranwollte (einige haben auch
gebastelt mit diversen Folgen), der letzte stand vor dem Schloss und hat
dann "Krach" gemacht.
Kabel-D hätte sich den Techniker sparen können und vorab schon den Vertrag.

Jürgen

Juergen Kah

unread,
Aug 22, 2015, 11:56:39 AM8/22/15
to
Marc Haber schrieb:
> In allen meinen Mietverträgen stand der Breitbandkabelanschluss
> _allerhöchstens_ in der Liste der Betriebskosten und nirgendwo anders.

Unser Mieter hat im Mietvertrag nichts über Breitbandkabel udn fürs
Telefonkabel ist er selber zuständig (bzw. welche Dienste er darüber
laufen lässt). Andere Mietverträge im Haus kenn ich nicht wegen
"Datenschutz".
bei uns steht nur "Gebühren Kabel-Fernsehen" ;-)
Und für diese "Gebühren" gibt es einen Gesamt-Vertrag mit ner Pauschale
je Wohneinheit, die umgelegt wird.

Jürgen


Rupert Haselbeck

unread,
Aug 22, 2015, 12:00:08 PM8/22/15
to
Marc Haber schrieb:

> Der Besteller, also der Mieter, kann und muss nicht wissen, wie die
> Hausanlage gebaut ist.

Allein der Mieter ist in diesem Vertragsverhältnis derjenige, welchem die
Kenntnis(erlangung) bezüglich der Hausanlage leicht möglich ist. Soweit im
Mietvertrag (und allen seinen Anlagen) dazu nichts zu finden ist, kann und
muss er eben seinen Vermieter nach den Möglichkeiten der vorhandenen Technik
befragen. Nur er, der Mieter, kann das rechtlich abgesichert tun. Der
Anbieter wird sich ggfls. mit "Geht dich nichts an!" abspeisen lassen
müssen.
Und natürlich ist es dann auch dem Mieter zuzurechnen, wenn er das
unterlässt

MfG
Rupert

Florian Weimer

unread,
Aug 22, 2015, 3:37:30 PM8/22/15
to
* Rupert Haselbeck:

> Marc Haber schrieb:
>
>> Der Besteller, also der Mieter, kann und muss nicht wissen, wie die
>> Hausanlage gebaut ist.
>
> Allein der Mieter ist in diesem Vertragsverhältnis derjenige, welchem die
> Kenntnis(erlangung) bezüglich der Hausanlage leicht möglich ist.

Wie denn das? Er wird nicht das notwendige technische Wissen haben.

> Soweit im Mietvertrag (und allen seinen Anlagen) dazu nichts zu
> finden ist, kann und muss er eben seinen Vermieter nach den
> Möglichkeiten der vorhandenen Technik befragen.

Der wird das auch nicht wissen. Die Hausanlage dürfte im Regelfall
nicht mal sein Eigentum sein.

> Nur er, der Mieter, kann das rechtlich abgesichert tun. Der Anbieter
> wird sich ggfls. mit "Geht dich nichts an!" abspeisen lassen müssen.

Der Anbieter sollte eigentlich in seinen Unterlagen stehen haben,
welche Anlage verbaut ist. Das ist aber in der Praxis nicht immer der
Fall, insbesondere bei Altanlagen.

Grundsätzlich sehe ich auch nicht, warum Wartungsarbeiten an der
Hausanlage durch den Kabelnetzbetreiber einer Zustimmung durch den
Vermieter erfordern, wenn sich die Arbeiten auf die Anlage selbst
beschränken (d.h. keine Mauerdurchbrüche o.ä.).

Jörg Tewes

unread,
Aug 22, 2015, 4:09:35 PM8/22/15
to
Michael Ströder schrieb:
> Jörg Tewes wrote:
>> Michael Ströder schrieb:
>>> Jörg Tewes wrote:
>>>> Juergen Kah schrieb:
>>>>
>>>>> Wir hatten in der Anlage letztes Jahr und dieses Jahr bei der
>>>>> Versammlung reichlich Zoff, weil immer wieder "jemand" am
>>>>> Kabelverteiler-Kasten irgendwie am Verstärker rumschraubte
>>>>> (Baumstruktur!). Mieter hatten auch mehrfach _ohne_Rücksprache_ mit
>>>>> Verwalter einfach bei Kabel-D Verträge für Internet unterschrieben
>>>>
>>>> Natürlich darf ein Mieter ohne Rücksprache Verträgter für Internet
>>>> abschließen, woher soll er denn wissen das der Techniker Mist baut und
>>>> die Anlage kaputt macht?
>>>
>>> Er darf den Vertrag abschließen aber er darf nicht notwendigerweise
>>> eigenmächtig etwas an der Kabel-TV-Installation ändern (lassen).
>>
>> Ich schrieb ja schon vorher, daß er das nicht wissen mußte, ja
>> eigentlich nicht mal ahnen konnte. Jürgen ist da ja auch nur dahinter
>> gekommen nachdem es passiert war, und nachdem er nachgeforscht hat.
>
> Sorry, aber es ist vorher abzuklären, ob die Verkabelung dafür geeignet ist.

Wieso das denn? Wer fragt denn beim Vermieter nach ob er sich DSL
schalten lassen darf/kann? Für Otto Normal ist Kabel Internet auch
nichts anderes.

> In manchen Häusern liegt z.B. nur eine Leitung hoch und runter, an welcher
> alle TVs dran hängen. Da geht so was nicht.

Doch es geht, muß nur sorgfältiger gemacht werden als bei
Sternverkabelung. Das war bei Jürgens HAus wohl nicht machbar. Aber das
kann ein Mieter nicht wissen.

>>> Es gibt WEGs wo z.B. der Hausverwalter einen Rahmenvertrag fürs Kabel-TV hat
>>> und diesen an die WEG in der Nebenkostenabrechnung weiterberechnet. Da kann
>>> ein Mieter nicht einfach ohne Absprache Sonderlocken machen.
>>
>> Welche Sonderlocken? Wenn ich auf der KD Seite nachgucke ob Kabel
>> Internet bei mir verfügbar ist, und dort steht "jawoll du kannst das
>> doppelte haben wie per DSL", dann bestelle ich das.
>
> Wenn Du das einfach ignorant ohne Abstimmung bestellst und im Haus von der WEG
> keine geeignete Verkabelung bereitgestellt respektive bezahlt wird, so ist das
> Dein Verlust.

Nein. Seit wann muß ich beim Vermieter nachfragen ob es da Probleme
gibt? Das kann ein Mieter ohne Technisches Verständnis überhaupt nicht
wissen. Wenn schon, dann muß ein Vermieter sowas bekannt geben.

>> Bei einer Gemeinschaftsanlage geht man doch nicht notwendigerweise davon
>> aus das die total veraltet ist, und kaum digitale Sender empfangen kann.
>> Und das im Jahre 20 nach Einführung des digitalen Empfangs.
>
> Von was Du persönlich ohne Vorabstimmung mit Deinem Vermieter so ausgehst, ist
> letztlich irrelevant. Versuche was Du willst, aber weine nachher nicht.

Das heißt ich muß beim Vermieter anrufen ob ich mir DSL schalten lassen
darf? Ich glaube nicht. Und ich denke mehr als keinen Vertrag hat ein
Mieter da auch nicht zu befürchten.

>> Niemand würde auf die Idee kommen bei der WEG nachzufragen ob man sich
>> Telefon bestellen darf. Breitbandinternet hat inzwischen einen ähnlichen
>> Stellenwert. Man bekommt sogar Schadensersatz vom Provider, ohne daß man
>> einen Schaden nachweisen muß, wenn das Internet ausfällt.
>>
>> <http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/bgh-urteil-schadensersatz-bei-internet-ausfall-vom-provider-a-879481.html>
>
> Völlig irrelevant hier.

Nicht völlig. Breitband hat einen Stellenwert wie ein Auto. Darum gings,
nicht um den Schadensersatz. Und ein Otto Normal muß nicht wissen, das
seine Bestellung von Breitband irgendwelche Schäden verursachen könnte.

>>>> Auch ein Internetanschluß via Telefonkabbel
>>>> beeinflußt den Internetanschluß der anderen Mieter, soll er da auch
>>>> nachfragen?
>>>
>>> Das Telefonkabel gehört da aber IMHO nicht der WEG.
>>> Die Kabel-TV-Installation meist schon.
>>
>> Das Telefonkabel im Haus gehört dem Eigentümer. Der Telekom gehört nur
>> das Kabel bis zum Hausübergabepunkt. Zumindest im Regelfall.
>
> Nun ja, man müsste sich die Einzelfälle anschauen, insbesondere auch die
> Teilungserklärung.
>
> Und ich habe schon mal als Mieter ein Telefonkabel auf meine Kosten die
> Hauswand hochziehen lassen, halt mit Erlaubnis des Vermieters. Das Kabel
> gehörte so gesehen mir.

Jak klar, wenn du das bezahlt hast, darfst du es bei Auszug abbauen.
Hier hat das die Telekom gemacht, ich vermute es gab da eine
Vereinbarung mit der Telekom, deswegen werden die Kabel hier wohl der
Telekom gehören. Aber hier gehören die Koaxkabel auch der Firma die sie
für die Gesellschaft verlegt hat. Zumindest ist bei Störung des TVs
diese Firma für die Entstörung verantwortlich, es sei denn man hat einen
Vertrag mit Kabel Deutschland.

>>>>> Wenn jemand Frei-Funk machen will, soll er... aber auf komplett eigene
>>>>> Kosten und ohne in einer Kabel-_TV_-Baumstruktur etliche andere
>>>>> Kabel-_TV_-Nutzer zu stören.
>>>>
>>>> Wenn jemand Freifunk zur Verfügung stellt, macht er das auf seine
>>>> Kosten, nämlich auf Kosten seines Internetanschlusses, wie auch immer
>>>> der gerade bereitgestellt wird. Er stellt nämlich einfach nur ein
>>>> kostenloses offenes WLAN zur Verfügung. Mache ich mit meiner Fritzbox
>>>> von Kabel Deutschland auch, und andere wie z.B. Telekomkunden machen das
>>>> auch.
>>
>>> Bei aller persönlichen Sympathie muss ein Freifunker sich aber schon lokal mit
>>> dem Vermieter und/oder Hausverwaltung abstimmen.
>>
>> Wenn er Veränderungen am Gebäude vornimmt sicherlich. Wenn er allerdings
>> nur eine Antenne aufs Fensterbrett stellt sicher nicht.
>
> Im konkreten Fall sind die Antennen fest mit der Hauswand verbunden.
> Zumindestens habe ich das Original-Posting so verstanden.

Bei Jürgen ist das mit den Infos immer so eine Sache. Manche Info kommt
da erst im nachhinein. Und ob man "hat aussen an mehreren
Fenstern Frei-Funk-Antennen angebaut" nun so verstehen kann, daß sie an
der Hauswand sind?

> Letztlich sollten da alle immer den gesunden Menschenverstand wirken lassen
> und das konstruktive Gespräch suchen.

Naja wie man aus vorigen Postings von Jürgen weiß, ist das Gespräch
suchen etwas schwierig, weil sich niemand zuständig fühlt.

>>>> Imho arbeitet die Telekom sogar mit Freifunk zusammen,
>>>
>>> Quelle?
>>
>> Finde ich gerade nicht, aber imho ist deren WLANtogo eine Kooperation.
>
> Verwechselt Du dabei evtl. Freifunk mit FON?

Ahja da war ich wohl im Irrtum. FON wars wohl.

Hier stehts.

<https://www.hotspot.de/content/news_wlan2go.html>


Bye Jörg

--
"The universe doesn't give you any points for doing things that
are easy."
(Sheridan to Garibaldi, "The Geometry of Shadows")

Juergen Kah

unread,
Aug 22, 2015, 4:50:19 PM8/22/15
to
Florian Weimer schrieb:
> Grundsätzlich sehe ich auch nicht, warum Wartungsarbeiten an der
> Hausanlage durch den Kabelnetzbetreiber einer Zustimmung durch den
> Vermieter erfordern, wenn sich die Arbeiten auf die Anlage selbst
> beschränken (d.h. keine Mauerdurchbrüche o.ä.).

Ob durch Kabelnetzbetreiber oder z.B. Antennenfirma, ist zwar
gleichgelagert, aber die Kabel-_TV_-Hausanlage ist _Eigentum_ der ETG,
somit ist zumindest der Verwalter zu fragen. Eigentlich sollte das
_jeder_ ET wissen, steht einiges davon in der Teilungserklärung, damals
war noch nichts von Internet-via-TV-Kabel (bzw. Digital) bekannt. Und TV
funktionierte immer, abgesehen von Sender- und Kanaländerungen durch den
Kabelanbieter.

Du hast sicher übersehen, dass es um eine Kabel-_TV_-Verkabelung in
Baumstruktur geht, 5 Kabelstränge vom Keller verteilt auf 16
Wohneinheiten. Wurde hier mehrfach übersehen. Wenn je Wohneinheit 1
Kabel wäre, bräuchte kein Techniker in den Keller...

Jürgen

Juergen Kah

unread,
Aug 22, 2015, 4:57:48 PM8/22/15
to
Jörg Tewes schrieb:
> Wieso das denn? Wer fragt denn beim Vermieter nach ob er sich DSL
> schalten lassen darf/kann? Für Otto Normal ist Kabel Internet auch
> nichts anderes.

Die Anlage ist _nicht_ Kabel-Internet, sondern Kabel-TV, steht auch so
in jeder Nebenkosten-Abrechnung, wie oft soll ich das schreiben?

Mir ist Otto Normal egal. Ob andere ET (oder sogar der Verwalter?) neuen
Mietern erzählen, dass im Hause Internet-via-Kabel "vorhanden" ist,
weiss ich bisher nicht. _Ich_ würde erstmal meinen Vermieter fragen,
bevor ich irgendwo Verträge unterschreibe, die ja direkt mit der
Mietwohnung verknüpft sind.
Ich weiss, dass einige ET ihre Wohnung nur als Geldanlage haben und auch
nie zu einer ET-Versammlung kommen.

Wenn du mich als Vermieter nicht fragen würdest, wärest du nicht lange
mein Mieter ;-)

Jürgen

Marc Haber

unread,
Aug 22, 2015, 5:11:10 PM8/22/15
to
Das würde ich als "anpusten" bezeichnen wollen, ja.

Marc Haber

unread,
Aug 22, 2015, 5:13:27 PM8/22/15
to
Michael Ströder <mic...@stroeder.com> wrote:
>Marc Haber wrote:
>> Rupert Haselbeck <mein-re...@gmx.de> wrote:
>>> Es liegt möglicherweise eher in der Sphäre des Bestellers, wenn "seine"
>>> Installation, die er ja so wie sie ist, gemietet hat, nicht für das von ihm
>>> bestellte Produkt geeignet ist, und wenn die vertragliche Situation auf
>>> seiner Seite verhindert, dass der Anbieter geeignete Leitungen etc. legen
>>> kann
>>
>> Der Besteller, also der Mieter, kann und muss nicht wissen, wie die
>> Hausanlage gebaut ist.
>
>Sorry, es ist dem Mieter durchaus zuzumuten, sich vorher mit seinem Vermieter
>abzustimmen genau wie bei anderen Sachverhalten auch.

Ein normaler Vermieter weiß das auch nicht und wird im Zweifel auch
dann, wenn die Technik exakt dafür vorbereitet ist, erstmal
reflexartig nein sagen.

Michael Ströder

unread,
Aug 22, 2015, 5:52:28 PM8/22/15
to
Jörg Tewes wrote:
> Michael Ströder schrieb:
>> Sorry, aber es ist vorher abzuklären, ob die Verkabelung dafür geeignet ist.
>
> Wieso das denn? Wer fragt denn beim Vermieter nach ob er sich DSL
> schalten lassen darf/kann? Für Otto Normal ist Kabel Internet auch
> nichts anderes.

Was Du als Otto Normal so _glaubst_ ist völlig irrelevant. Und das Vermengen
mit dem Thema DSL macht Dein persönliches Unverständnis der Sachlage nicht besser.

Es ist aus meiner Sicht in dem Thread alles Fachliche gesagt.
Es steht jedem Menschen, also auch Dir, aber frei, Anderes zu glauben.

Ciao, Michael.


Michael Ströder

unread,
Aug 22, 2015, 5:53:57 PM8/22/15
to
Marc Haber wrote:
> Michael Ströder <mic...@stroeder.com> wrote:
>> Marc Haber wrote:
>>> Rupert Haselbeck <mein-re...@gmx.de> wrote:
>>>> Es liegt möglicherweise eher in der Sphäre des Bestellers, wenn "seine"
>>>> Installation, die er ja so wie sie ist, gemietet hat, nicht für das von ihm
>>>> bestellte Produkt geeignet ist, und wenn die vertragliche Situation auf
>>>> seiner Seite verhindert, dass der Anbieter geeignete Leitungen etc. legen
>>>> kann
>>>
>>> Der Besteller, also der Mieter, kann und muss nicht wissen, wie die
>>> Hausanlage gebaut ist.
>>
>> Sorry, es ist dem Mieter durchaus zuzumuten, sich vorher mit seinem Vermieter
>> abzustimmen genau wie bei anderen Sachverhalten auch.
>
> Ein normaler Vermieter weiß das auch nicht und wird im Zweifel auch
> dann, wenn die Technik exakt dafür vorbereitet ist, erstmal
> reflexartig nein sagen.

Pauschalisierungen helfen da nicht weiter. Es ist durchaus üblich, dass ein
Wohnungseigentümer in seiner Rolle als Vermieter die Anfrage im Zweifelsfall
an die Hausverwaltung weitergibt.

Ciao, Michael.


Michael Ströder

unread,
Aug 22, 2015, 5:59:42 PM8/22/15
to
Florian Weimer wrote:
> * Rupert Haselbeck:
>> Marc Haber schrieb:
>>
>>> Der Besteller, also der Mieter, kann und muss nicht wissen, wie die
>>> Hausanlage gebaut ist.
>>
>> Allein der Mieter ist in diesem Vertragsverhältnis derjenige, welchem die
>> Kenntnis(erlangung) bezüglich der Hausanlage leicht möglich ist.
>
> Wie denn das? Er wird nicht das notwendige technische Wissen haben.

Manchmal frage ich mich ja schon wo wir hier sind. Letztlich geht's in dieser
Newsgroup ja um eine spezielle Form der Datentechnik. Da sollte es doch bei
den Lesern hier hinsichtlich Vorstellungskraft über Kommunikationswege
Mieter->Vermieter->Hausverwaltung nicht mangeln. Oder?

>> Nur er, der Mieter, kann das rechtlich abgesichert tun. Der Anbieter
>> wird sich ggfls. mit "Geht dich nichts an!" abspeisen lassen müssen.
>
> Der Anbieter sollte eigentlich in seinen Unterlagen stehen haben,
> welche Anlage verbaut ist.

Das halte ich im Detail für ziemlich illusorisch.

> Grundsätzlich sehe ich auch nicht, warum Wartungsarbeiten an der
> Hausanlage durch den Kabelnetzbetreiber einer Zustimmung durch den
> Vermieter erfordern, wenn sich die Arbeiten auf die Anlage selbst
> beschränken (d.h. keine Mauerdurchbrüche o.ä.).

Die Verkabelung gehört der WEG, klassisch/historisch Netzebene 4.

Ciao, Michael.


Jörg Tewes

unread,
Aug 22, 2015, 7:12:24 PM8/22/15
to
Juergen Kah schrieb:
> Jörg Tewes schrieb:
>> Wieso das denn? Wer fragt denn beim Vermieter nach ob er sich DSL
>> schalten lassen darf/kann? Für Otto Normal ist Kabel Internet auch
>> nichts anderes.
>
> Die Anlage ist _nicht_ Kabel-Internet, sondern Kabel-TV, steht auch so
> in jeder Nebenkosten-Abrechnung, wie oft soll ich das schreiben?

Das ist Unerheblich. Bei Telefon steht auch nicht DSL dabei.

> Mir ist Otto Normal egal. Ob andere ET (oder sogar der Verwalter?) neuen
> Mietern erzählen, dass im Hause Internet-via-Kabel "vorhanden" ist,
> weiss ich bisher nicht. _Ich_ würde erstmal meinen Vermieter fragen,
> bevor ich irgendwo Verträge unterschreibe, die ja direkt mit der
> Mietwohnung verknüpft sind.

Du würdest also deinen Vermieter fragen ob du dir ein Telefon
anschließen lassen darfst? Ok kann man machen, aber üblich ist das nicht.

> Wenn du mich als Vermieter nicht fragen würdest, wärest du nicht lange
> mein Mieter ;-)

Ich bezweifel stark, daß das ein Kündigungsgrund ist. Wie gesagt
Internet ist inzwischen kein Luxus mehr. BGH Urteil.


Bye Jörg

--
A theologian is like a blind man in a dark room searching for a
black cat which isn't there - and finding it!

Jörg Tewes

unread,
Aug 22, 2015, 7:14:50 PM8/22/15
to
Michael Ströder schrieb:
> Jörg Tewes wrote:
>> Michael Ströder schrieb:
>>> Sorry, aber es ist vorher abzuklären, ob die Verkabelung dafür geeignet ist.
>>
>> Wieso das denn? Wer fragt denn beim Vermieter nach ob er sich DSL
>> schalten lassen darf/kann? Für Otto Normal ist Kabel Internet auch
>> nichts anderes.
>
> Was Du als Otto Normal so _glaubst_ ist völlig irrelevant. Und das Vermengen
> mit dem Thema DSL macht Dein persönliches Unverständnis der Sachlage nicht besser.

Ich habe kein Unverständnis, eher fehlt dir der Blick fürs Wesentliche.

> Es ist aus meiner Sicht in dem Thread alles Fachliche gesagt.
> Es steht jedem Menschen, also auch Dir, aber frei, Anderes zu glauben.

Glauben ist in so einem Fall nicht besonders sinnvoll, Gerichte
entscheiden eher zu Gunsten von Mietern. Un in so einem Fall sowieso.


Bye Jörg

--
Religionskriege sind Konflikte zwischen erwachsenen Menschen, bei
denen es darum geht, wer den cooleren, imaginären Freund hat.
Wenn Jesus gevierteilt worden wäre, hätten wir heute dann Mobiles
über der Tür hängen?

Florian Weimer

unread,
Aug 23, 2015, 2:43:01 AM8/23/15
to
* Juergen Kah:

> Florian Weimer schrieb:
>> Grundsätzlich sehe ich auch nicht, warum Wartungsarbeiten an der
>> Hausanlage durch den Kabelnetzbetreiber einer Zustimmung durch den
>> Vermieter erfordern, wenn sich die Arbeiten auf die Anlage selbst
>> beschränken (d.h. keine Mauerdurchbrüche o.ä.).
>
> Ob durch Kabelnetzbetreiber oder z.B. Antennenfirma, ist zwar
> gleichgelagert, aber die Kabel-_TV_-Hausanlage ist _Eigentum_ der ETG,

Warum glaubst Du das?

> somit ist zumindest der Verwalter zu fragen. Eigentlich sollte das
> _jeder_ ET wissen, steht einiges davon in der Teilungserklärung,
> damals war noch nichts von Internet-via-TV-Kabel (bzw. Digital)
> bekannt. Und TV funktionierte immer, abgesehen von Sender- und
> Kanaländerungen durch den Kabelanbieter.

Es funktioniert nicht immer, es gibt durchaus Ausfälle (die nichts mit
der Hausanlage zu tun haben).

> Du hast sicher übersehen, dass es um eine Kabel-_TV_-Verkabelung in
> Baumstruktur geht, 5 Kabelstränge vom Keller verteilt auf 16
> Wohneinheiten. Wurde hier mehrfach übersehen.

Ich glaube nicht, daß die Richtlinien der Kabelnetzbetreiber
*zwingend* eine Sternstruktur vorschreiben. D.h. es wird ignoriert,
weil es keine Rolle spielt.

Florian Weimer

unread,
Aug 23, 2015, 2:44:33 AM8/23/15
to
* Michael Ströder:

> Sorry, es ist dem Mieter durchaus zuzumuten, sich vorher mit seinem
> Vermieter abzustimmen genau wie bei anderen Sachverhalten auch.

Der Mieter weiß bei der Beauftragung des Neuanschlusses gar nicht,
welche Veränderungen erforderlich sind. Er sieht nur, daß Internet
über Kabel angeboten wird, beauftragt die Schaltung, und hat über den
Rest eher wenig Kontrolle. Wie denn auch? Er kann erwarten, daß der
Kabelanbieter alles mit dem bestehenden Vertragspartner klärt, bevor
er Veränderungen durchführt, soweit er das für erforderlich hält.

Wenn die (Kabel-)Bandbreite überbucht ist, kann ein Neukunde auch per
technisch korrekter Ausführung der Hausanlage die anderen
Internet-Kunden beeinträchtigen. Das kann auch bei LTE und DSL
geschehen.

Marc Haber

unread,
Aug 23, 2015, 2:45:15 AM8/23/15
to
Wiederhole meinen Satz von oben und ersetze Vermiter durch
Hausverwaltung.

Grße

Rupert Haselbeck

unread,
Aug 23, 2015, 4:00:15 AM8/23/15
to
Florian Weimer schrieb:

> * Juergen Kah:
>> Florian Weimer schrieb:
>>> Grundsätzlich sehe ich auch nicht, warum Wartungsarbeiten an der
>>> Hausanlage durch den Kabelnetzbetreiber einer Zustimmung durch den
>>> Vermieter erfordern, wenn sich die Arbeiten auf die Anlage selbst
>>> beschränken (d.h. keine Mauerdurchbrüche o.ä.).

Das ist (natürlich!) falsch. Den Kabelnetzbetreiber geht die Hausverkabelung
zumeist nichts an, da sie üblicherweise Eigentum der WEG ist.

>> Ob durch Kabelnetzbetreiber oder z.B. Antennenfirma, ist zwar
>> gleichgelagert, aber die Kabel-_TV_-Hausanlage ist _Eigentum_ der ETG,
>
> Warum glaubst Du das?

Vermutlich glaubt er das deshalb, weil es der Realität entspricht

MfG
Rupert

Michael Ströder

unread,
Aug 23, 2015, 4:46:13 AM8/23/15
to
Jörg Tewes wrote:
> Michael Ströder schrieb:
>> Es ist aus meiner Sicht in dem Thread alles Fachliche gesagt.
>> Es steht jedem Menschen, also auch Dir, aber frei, Anderes zu glauben.
>
> Glauben ist in so einem Fall nicht besonders sinnvoll, Gerichte
> entscheiden eher zu Gunsten von Mietern. Un in so einem Fall sowieso.

Sei Dir da mal Deiner nicht sicher.

Der alte Anwaltsspruch lautet:
Vor Gericht und auf See sind wir alle in Gottes Hand.

Ciao, Michael.


Juergen Kah

unread,
Aug 23, 2015, 5:13:00 AM8/23/15
to
Florian Weimer schrieb:
> Ich glaube nicht, daß die Richtlinien der Kabelnetzbetreiber
> *zwingend* eine Sternstruktur vorschreiben. D.h. es wird ignoriert,
> weil es keine Rolle spielt.

Es _spielt_ eine gravierende Rolle, aber Kabel-D hat(te) keinen Hinweis
in den Unterlagen und _nimmt_ grundsätzlich Sternstruktur an (mir gesagt
worden), weil dann eigentlich keine gegenseitigen Beeinträchtigungen
auftreten können, 1 Kabel = 1 Wohneinheit.

Vor dem Vorschlag zu Digital-SAT-TV (unicable) hatte sich der
Vorschlagende in einem Forum erkundigt und wie ich gelesen hab, hatte er
dabei auch Befürchtungen geäussert, dass sich jemand am gleichen Strang
in "sein" SAT einklinken könnte. Bei Digital-SAT soll vom Keller zur
Wohneinheit irgendwas mit einer IP laufen, und wenn dann mehrerer
Wohnungen über 1 Strang versorgt werden, ist Manipulation innerhalb des
Hauses möglich. Scheint ähnlich, als wäre im Keller ein DSL-Router, der
mehrere Wohnungen über 1 Ethernet-Kabel versorgt und je Wohnung "nur" 1
AP steht, aber das Ethernet-Kabel von Wohnung zu Wohnung weiterläuft.

Aber egal, das meiste der technischen Zusammenhänge hab ich jetzt
verstanden, Rest muss der Verwalter erklären bzw. mit anderen klären.

Jürgen

Daniel Weber

unread,
Aug 23, 2015, 5:18:15 AM8/23/15
to
Am 22.08.2015 um 11:40 schrieb Rupert Haselbeck:
> Marc Haber schrieb:
>> Eigentlich ist es der Verlust des Kabelanbieters, der sich den Aufwand
>> macht ohne dann liefern zu können.
>
> Es liegt möglicherweise eher in der Sphäre des Bestellers, wenn "seine"
> Installation, die er ja so wie sie ist, gemietet hat, nicht für das von ihm
> bestellte Produkt geeignet ist, und wenn die vertragliche Situation auf
> seiner Seite verhindert, dass der Anbieter geeignete Leitungen etc. legen
> kann

Zumindest Kabel Deutschland (KDG) bietet Internetanschlüsse in MFH nur
an, wenn es mit dem Eigentümer oder Verwalter eine Vereinbarung hat (und
daher entweder selbst die nötige Infrastruktur stellt oder sich auf
deren vorhandensein verlassen kann). Liegt diese nicht vor, dann werden
die Produkte an der fraglichen Adresse nicht angeboten.

In Jürgens Fall scheint dort also entweder bei KDG etwas falsch
dokumentiert zu sein (wenn es eine solche Vereinbarung mit dem Verwalter
garnicht gibt) oder aber der Verwalter hat eine Vereinbarung
unterschrieben (ohne sie oder die Auswirkungen zu verstehen). In beiden
Fällen ist es nicht der Fehler des Endkunden, wenn er sich auf die
Aussage von KDG "können wir liefern" verläßt.

Ciao,
Daniel

Florian Weimer

unread,
Aug 23, 2015, 5:41:50 AM8/23/15
to
* Juergen Kah:

> Florian Weimer schrieb:
>> Ich glaube nicht, daß die Richtlinien der Kabelnetzbetreiber
>> *zwingend* eine Sternstruktur vorschreiben. D.h. es wird ignoriert,
>> weil es keine Rolle spielt.
>
> Es _spielt_ eine gravierende Rolle, aber Kabel-D hat(te) keinen
> Hinweis in den Unterlagen und _nimmt_ grundsätzlich Sternstruktur an
> (mir gesagt worden), weil dann eigentlich keine gegenseitigen
> Beeinträchtigungen auftreten können, 1 Kabel = 1 Wohneinheit.

Das mit den fehlenden Beeinträchtigungen ist nicht garantiert. Es
bleibt ein geteiltes Medium, unabhängig von der Verkabelung.

Ich hänge hier auch mit Kabel-Internet an einem Baum (als einziger
Nutzer), und ich wüßte nicht, daß bei den anderen Bewohnern deswegen
Fernsehprobleme auftreten. Es wurde aber beim Einbau des
Rückkanal-fähigen Verstärkers allerdings auch neue Filter für die
anderen Wohnungen eingebaut.

> Vor dem Vorschlag zu Digital-SAT-TV (unicable) hatte sich der
> Vorschlagende in einem Forum erkundigt und wie ich gelesen hab, hatte
> er dabei auch Befürchtungen geäussert, dass sich jemand am gleichen
> Strang in "sein" SAT einklinken könnte. Bei Digital-SAT soll vom
> Keller zur Wohneinheit irgendwas mit einer IP laufen, und wenn dann
> mehrerer Wohnungen über 1 Strang versorgt werden, ist Manipulation
> innerhalb des Hauses möglich.

Internet über Satellit ist i.d.R. unverschlüsselt, d.h. da kann nicht
bloß der Nachbar mithören.

Bei Kabel-Internet kann das ähnlich sein, nur daß sich die
Abhörmöglichkeit über einen viel kleineren Bereich erstreckt. Dafür
sieht der Nachbar vermutlich auch, was man sendet (und nicht nur die
Empfangsrichtrung). Angeblich machen die Netzbetreiber aber
Verschlüsselung (anders als die Satellitenanbieter), aber ob die
Schlüsselverwaltung taugt, weiß ich nicht.

Juergen Kah

unread,
Aug 23, 2015, 5:45:19 AM8/23/15
to
Hans-Juergen Lukaschik schrieb:
> Würde mich als Mieter überhaupt nicht interessieren. Es gibt 'nen
> Provider, über den dieses Kabel-TV bezogen wird. Und wenn genau dieser
> Provider mir anbietet, über den Kabelanschluss auch Internet und
> Telefon zu liefern, ist das für mich in Ordnung.
> Ich verstehe auch nicht, wie das heimlich gemacht werden könnte. Meine
> Schwägerin hatte eine Wohnung gemietet, bei der Kabel-TV über die
> Nebenkosten abgerechnet wurde. Als sie auf das Angebot des Providers
> auch Telefon und Internet buchte, wurde der Hausbesitzer darüber
> informiert.

Du hast nicht alles und zu schnell gelesen, du gehst "einfach" nur von
Sternverkabelung aus, vom Keller je 1 Kabel zu jeder Wohnung. DAS LIEGT
HIER NICHT VOR. Ein Kabel "mal eben" vom Keller zu einer Wohnung ziehen,
MUSS über Verwalter gehen, weils keine passenden Leerrohre gibt.

Was der Kabel-Anbieter "anbietet", ist uns "der Eigentümergemeinschaft"
völlig egal, du als Mieter hast deinen Vermieter anzusprechen, der
wiederum den Verwalter. Und der sagt jetzt jedem "geht nicht", PUNKT.

Die (TV-) Verkabelung ist:
- im Keller kommt Kabel-TV an (in ganz kleine Box)
- von kleiner Box gehts in einen grossen Verteilerkasten mit Verstärker,
- von grosser Box gehen 5 (FÜNF !!!) Kabel zu insgesamt 16 Wohneinheiten
(also 5 Stränge), ES LIEGT BAUMVERKABELUNG VOR
- in mind. den ersten Wohnungen je Strang sitzt ne Durchgangsdose
- in der letzten je Strang MUSS ne Enddose sein

Wenn in einer Wohnung z.B. aus einer Durchgangsdose eine Enddose gemacht
wird ("aus Versehen" Widerstand rausziehen/vergessen), wirds in den
Folgewohnungen TV-mässig dunkel.
Wenn also jemand irgendwie im Keller an einem Strang "basteln" würde
oder in _einer_ Wohnung, sind rechnerisch gleichzeitig immer 3 Wohnungen
betroffen (16 geteilt durch 5).

Jürgen

Juergen Kah

unread,
Aug 23, 2015, 5:58:53 AM8/23/15
to
Daniel Weber schrieb:

> Zumindest Kabel Deutschland (KDG) bietet Internetanschlüsse in MFH nur
> an, wenn es mit dem Eigentümer oder Verwalter eine Vereinbarung hat (und
> daher entweder selbst die nötige Infrastruktur stellt oder sich auf
> deren vorhandensein verlassen kann). Liegt diese nicht vor, dann werden
> die Produkte an der fraglichen Adresse nicht angeboten.

Falsch. KDG lässt Verträge unterschreiben für Internet-via-Kabel, auch
wenn keine Vereinbarung vorliegt, wie in unserem Falle mehrfach!
Man hat mir gesagt, dass man "annimmt", dass immer Sternverkabelung
vorliegt. Angeblich würde man den Unterschreibenden darauf hinweisen,
mit dem Verwalter zu sprechen... ob vor oder nach der Unterschrift?
(letzteres fällt unter "Datenschutz". KDG ist aus meiner Sicht nicht
sonderlich empfehlenswert, sind nur an neuen Verträgen interessiert,
aber nicht daran, Interessenten aus einer Wohnanlage auf den Verwalter
zu verweisen.

> In Jürgens Fall scheint dort also entweder bei KDG etwas falsch
> dokumentiert zu sein (wenn es eine solche Vereinbarung mit dem Verwalter
> garnicht gibt)

falsch ist nicht der richtige Ausdruck, es ist garnichts dokumentiert
und ich hab die Auskunft, dass bei Erfassung von Daten einer Wohnanlage
garkeine Abfrage nach Verkabelungsart vorhanden ist.

> oder aber der Verwalter hat eine Vereinbarung
> unterschrieben (ohne sie oder die Auswirkungen zu verstehen).

Es gibt keine Vereinbarungen. Der uralte Vertrag von KMG 1992 zeigt nur,
dass 16 Wohneinheiten vorhanden sind. Diesen Vertrag hat KDG übernommen
und "bestätigt" ohne Rückfrage nach Art der Verkabelung.

> In beiden
> Fällen ist es nicht der Fehler des Endkunden, wenn er sich auf die
> Aussage von KDG "können wir liefern" verläßt.

Doch, er hat sich an den Vermieter bzw an den Verwalter zu wenden. Der
letzte Vertragsunterzeichner war sogar ein ET, der in 2014 dem Schloss
vor dem Verteilerkasten zugestimmt hat, weil im Kasten "zu häufig
gebastelt" wurde und in der Folge immer mehrere Wohneinheiten kein TV
mehr hatten.

Grösstes Manko ist dabei, dass der Verwalter halt keine genauen (!)
"Anweisungen" rausgibt und Beschlüsse der Versammlung von manchen ET
nicht an deren Mieter weitergegeben werden. Beim Mieterwechsel
unterschreibt dann auch der nächste Mieter usw. :-(

Jürgen

Juergen Kah

unread,
Aug 23, 2015, 6:02:25 AM8/23/15
to
Jörg Tewes schrieb:
>> Die Anlage ist_nicht_ Kabel-Internet, sondern Kabel-TV, steht auch so
>> >in jeder Nebenkosten-Abrechnung, wie oft soll ich das schreiben?
> Das ist Unerheblich. Bei Telefon steht auch nicht DSL dabei.

Warum willst du nicht verstehen?
Bei Telefon ist jede Leitung 1:1 und deswegen z.B. steht Telefon _nicht_
auf der Nebenkosten-Abrechnung.

Bei Kabel-_TV_ gibts einen Generalvertrag mit Grundgebühr je
Wohneinheit, aber nicht jede Wohnung hat ihr eigenes Kabel.

Aber lassen wir es gut sein, scheinbar bringt die B6 als Trennlinie auch
andere "Auslegung von Begriffen" mit sich ;-)

Jürgen

Juergen Kah

unread,
Aug 23, 2015, 6:09:25 AM8/23/15
to
Jörg Tewes schrieb:
> Glauben ist in so einem Fall nicht besonders sinnvoll, Gerichte
> entscheiden eher zu Gunsten von Mietern. Un in so einem Fall sowieso.

Hmmm, jetzt verstehe ich langsam, warum du per Email nicht weiter auf
technische Dingen eingehen wolltest ;-/
("Zurück zur Telekom")

Jürgen

Florian Weimer

unread,
Aug 23, 2015, 6:37:39 AM8/23/15
to
* Marc Haber:

> Michael Ströder <mic...@stroeder.com> wrote:
>>Kabelanbieter führen Datenbanken über alle Hausverkabelungen?
>
> Ich würde erwarten, dass sie das wenigstens versuchen. Erleichtert
> beispielsweise die Abrechnung ungemein, das interessiert selbst die
> Controller. Dass es auch der Technik die Arbeit erleichtert ist da
> eher ein Nebeneffekt.

Diese Altinstallationen haben doch meist Aufkleber mit vierstelligen
Postleitzahlen. Der Betreiber hat seitdem x-mal gewechselt. Sicherlich
gibt es irgendwo unterlagen, aber sie werden nicht in den aktuellen
EDV-Systemen abgelegt sein.

Daniel Weber

unread,
Aug 23, 2015, 12:07:51 PM8/23/15
to
Am 23.08.2015 um 11:58 schrieb Juergen Kah:
> Daniel Weber schrieb:
>> In Jürgens Fall scheint dort also entweder bei KDG etwas falsch
>> dokumentiert zu sein (wenn es eine solche Vereinbarung mit dem Verwalter
>> garnicht gibt)
>
> falsch ist nicht der richtige Ausdruck, es ist garnichts dokumentiert
> und ich hab die Auskunft, dass bei Erfassung von Daten einer Wohnanlage
> garkeine Abfrage nach Verkabelungsart vorhanden ist.

Von einer Prüfung der Verkabelungsart habe ich auch nichts geschrieben,
es wird (automatisch) geprüft ob KDG entweder der Eigentümer der
Verkabelung ist oder aber ob mit dem Eigentümer oder Verwalter eine
Nutzungsvereinbarung abgeschlossen wurde.

Wenn KDG in eurem Fall "können wir liefern" zurückmeldet, dann ist in
den KDG-Datenbanken für eure Adresse etwas falsch hinterlegt.

>> In beiden Fällen ist es nicht der Fehler des Endkunden, wenn er
>> sich auf die Aussage von KDG "können wir liefern" verläßt.
>
> Doch, er hat sich an den Vermieter bzw an den Verwalter zu wenden.

Wieso?

Als ich noch Mieter war musste ich weder für den Stromvertrag noch für
Telefon, *Kabel*-TV, Wasser oder Müllabfuhr die Einwilligung des
Eigentümers oder Verwalters einholen. Wie soll man als Mieter ahnen,
dass das bei *Kabel*-Internet plötzlich anders ist? Besonders, wenn KDG
es sonst typischerweise auf die Reihe bekommt "Nein" zu sagen, wenn die
technischen Vorraussetzungen oder die Genehmigung des Eigentümers oder
Verwalters nicht gegeben sind?

Wie gesagt: Entweder hat bei Euch KDG Mist gebaut, weil sie "Ja" gesagt
haben, obwohl die Vorraussetzungen nicht gegeben sind oder aber der
Verwalter hat Mist gebaut, weil er eine Vereinbarung mit KDG
unterzeichnet hat, die KDG mehr zusagt, als gegeben ist.

Ciao,
Daniel

Jörg Tewes

unread,
Aug 23, 2015, 4:27:11 PM8/23/15
to
Juergen Kah schrieb:

> Aber lassen wir es gut sein, scheinbar bringt die B6 als Trennlinie auch
> andere "Auslegung von Begriffen" mit sich ;-)

Nein, das liegt eher an dem Unterschied, das du Vermieter und ich Mieter
bin mit sich. Und das ich andere die nicht soviel Ahnung von der Materie
haben, besser verstehen kann als du. Du stehst halt auf dem Standpunkt
"Was ich nicht brauche brauchen andere auch nicht", mein Standpunkt ist
eher "Leben und Leben lassen". Wobei ich eher dazu neige, die Schwachen
in deinem Fall die Mieter, zu unterstützen.


Bye Jörg

--
"Der große Feind der Wahrheit ist sehr häufig nicht die Lüge - wohl
bedacht, erfunden und unehrlich - sondern der Mythos - hartnäckig,
überzeugend und unrealistisch."
(John F. Kennedy)

markus philippi

unread,
Aug 23, 2015, 4:28:44 PM8/23/15
to
Juergen Kah <mach...@arcor.de> wrote:

> Warum willst du nicht verstehen?

Er versteht es deswegen nicht weil er ein gut gewähltes Beispiel eines
gemeinsam genutzten Medium genannt hat (Telefon und Internet sowie TV und
Internet, letzteres zur Not auch mit Telefon).
Inhaltlich gibt es aus Sicht des Mieters keine Unterschiede, der Provider
stellt das an der Anschlussdose in der Wohnung zur Verfügung, fertig.

Um um mal das Argument mit der " eigenen Leitung" zu entkräften.
Mieter will "Internet über Telefonleitung"bestellen. Die Wahrscheinlichkeit
das dies nicht geht ist in einem Haus wie Eurem relativ hoch - zu viele
schon angeschlossene Parteien, trennungsbedingungen nicht erfüllt. Und nun?

Eine WEG die sich derart Kommunikationsfeindlich verhält hat aus meiner
Sicht mindestens 2 Probleme.
Wertverlust der Wohnungen.
Kein Geld in der Instandhaltungsrücklage - sonst hätte man das bei einer
der Sanierungen mal in Ordnung gebracht...

Jörg Tewes

unread,
Aug 23, 2015, 4:28:57 PM8/23/15
to
Juergen Kah schrieb:
In deiner Mail gings eher weniger um technische Dinge. Wenn du mich
fragst ob ich beruflich was mit Kabel zu tun habe, dann ist "Nein" die
wahre Antwort, auch wenn ich dir vielleicht hätte helfen können. Aber du
wolltest weder Hilfe, noch Wissen. Du wolltest nur deinen Standpunkt
bestätigt haben. Dazu hatte ich keine Lust.


Bye Jörg

--
"You're so cute when you're worried about investigating someone
close to you."
(Ivanova (to Garibaldi), "A Race Through Dark Places")

Juergen Kah

unread,
Aug 23, 2015, 5:08:53 PM8/23/15
to
Daniel Weber schrieb:

> Von einer Prüfung der Verkabelungsart habe ich auch nichts geschrieben,
> es wird (automatisch) geprüft ob KDG entweder der Eigentümer der
> Verkabelung ist oder aber ob mit dem Eigentümer oder Verwalter eine
> Nutzungsvereinbarung abgeschlossen wurde.

KDG hat KMG irgendwann 2008 übernommen. Ich habe versucht, bei denen und
über unseren Verwalter (und in einer Newsgruppe) rauszukriegen, wer der
"Eigentümer" der Verkabelung ist/sein könnte. Eher ergebnislos.
Der jetzige Schlüsselbesitzer des Verteilerkastens hat in den
Versammlungen immer wieder betont, dass die Verkabelung und der
Verteilerkasten "Eigentum der ETG" ist und hat das so auch auf den
Kasten als Notiz geklebt. Um vom Verwalter eine Info zu bekommen, muss
ich erstmal wissen, nach ich fragen muss bzw. könnte. Daher bin ich von
technischen Gedanken her in diesen Thread eingestiegen.

KDG wimmelt alle Fragen ab, angeblich hat man keine Unterlagen von vor
der KMG-Übernahme ;-/ Ich hatte denen ne ganze Menge Unterlagen und
Fotos gemailt :-(

Aus den geführten Diskussionen hab ich letztlich mitgenommen, dass der
Verteilerkasten und die dahinter liegende Verkabelung wohl der ETG
gehören dürfte. Nur der sehr kleine Kasten "Übergabepunkt fürs Kabel-TV"
(BK-HÜP genannt), gehörte wohl KMG, jetzt KDG, steht aber nix dran. An
diesen BK-HÜP (aber eigentlich nur Kabel-TV-HÜP) soll "keiner" ausser
Kabelanbieter ran. Von dort geht ein Kabel plus Erde zu "unserem"
Hausverteilerkasten, der mal _nur_ für Kabel-TV war.

> Wenn KDG in eurem Fall "können wir liefern" zurückmeldet, dann ist in
> den KDG-Datenbanken für eure Adresse etwas falsch hinterlegt.

Halte ich für unrealistisch, denn... deren oder deren beauftragte
Techniker müssen mehrfach im Haus gewesen sein, weil mehrfach
TV-Probleme auftraten (in Beschluss-Protokollen festgehalten).

Und diese TV-Probleme beim Kabel-TV hätten eigentlich "von selbst" bei
KDG zu Einträgen führen müssen, die Techniker waren wohl auch häufiger
in _mehreren_ Wohnungen, um die TV-Probleme zu erkunden und beseitigen.
Was die Techniker in den Wohnungen dabei "gesehen" haben, entzieht sich
meiner Kenntnis. Als Mit-ET bekomm ich von KDG auf die Frage "seit wann
überhaupt Internet über unser Kabel läuft" die Antwort "Datenschutz" :-(

Im nachhinein liegen die "Ursachen" nach meinem jetzigen Wissensstand
bei Internet-via-TV-Kabel. Und wenn bei einer Verkabelung wie bei uns
u.a. ne Internet-Erweiterung (bzw. Multimedia) gemacht wird oder in
einer Wohnung an Kabel-TV-Dosen gebastelt wird, dann gibts bei anderen
halt TV-Probleme. Ich habe erst vor kurzem gesehen, dass in einer
Wohnung Frei-Funk-Antennen "rundum" angebracht sind, da wird sicher mehr
Bandbreite übers Kabel nötig gewesen sein und dafür dann an "unserem"
Verstärker geschraubt worden sein, bis bei anderen das TV nicht mehr ging.

Ob beim Verwalter noch andere Unterlagen existieren, weiss ich nicht.
Ich muss erstmal von der Technik her wissen, nach was ich fragen kann
bzw. muss.

>> Doch, er hat sich an den Vermieter bzw an den Verwalter zu wenden.
> Wieso?

Nicht der Kabelanbieter mit seiner "lautstarken" Werbung ist sein
Vertragspartner, sondern sein Vermieter. Leider sehen es einige
Vermieter/ET auch nicht als ihre Aufgabe an, Mieter zu informieren.

> Als ich noch Mieter war musste ich weder für den Stromvertrag noch für
> Telefon, *Kabel*-TV, Wasser oder Müllabfuhr die Einwilligung des
> Eigentümers oder Verwalters einholen.

- Strom
der Vermieter müsste dir z.B. schon sagen, wo dein Wohnungszähler sitzt,
bei uns zentral in einem Kellerraum. Und er müsste dir auch sagen, wie
deine Waschmaschine strommässig abgerechnet wird. Wenn die evtl. zur
Wohnung gehörende Garage keinen Strom hat, darfst du nicht einfach ein
Kabel dorthin legen. Meinjanur ;-)

- Telefon
sollte der Vermieter das DG ausgebaut haben, aber es liegt kein Telefon
dort... dann wirst du um Rückfrage beim Vermieter nicht rumkommen, nicht
nur Telekom beauftragen... die machen das schon ;-)

- Kabel-TV
dein Mietvertragspartner ist der Vermieter, nicht KDG, auch wenn die das
gerne so verkaufen wollen. Der Vermieter sollte seinen Mieter auch
informieren, machen leider nicht alle.

- Wasser
in einem Zweifamilienhaus ist z.B. nicht sicher, dass jede Wohnung einen
eigenen Wasserzähler hat, also Vermieter zu befragen (hätte der aber
auch sagen müssen). Ausserdem kannst du selbst in deiner Wohnung nicht
nach Belieben die Wasserleitung ändern, und siehe oben den Hinweis auf
Waschmaschine im Gemeinschaftskeller.

- Müllabfuhr
das ist das "schlechteste" Beispiel ;-) Gerade in Region Hannover gibts
seit einiger Zeit auch Zoff via Gerichtsurteile. Wir haben noch
Sackabfuhr. Die Säcke werden vom Abfuhrbetrieb wohnungsweise für ein (1)
Kalenderjahr via Gutscheine für Anzahl Personen zugeteilt ;-) Da muss
der Vermieter sich bei Mieterwechsel einiges einfallen lassen. Wenns
dich interessiert, recherchier mal zu AHA Region Hannover ;-)
Wenn du dann eine Tonne bestellen (und kriegen) solltest, wirds eng für
dich. Aber bei AHA sind die Unterlagen hausbezogen wesentlich genauer
als bei KDG!

> Wie soll man als Mieter ahnen,
> dass das bei *Kabel*-Internet plötzlich anders ist? Besonders, wenn KDG
> es sonst typischerweise auf die Reihe bekommt "Nein" zu sagen, wenn die
> technischen Vorraussetzungen oder die Genehmigung des Eigentümers oder
> Verwalters nicht gegeben sind?

Gerade KDG hat es bei uns seit einiger Zeit _NICHT_ auf die Reihe
bekommen, Nein zu sagen. Hat bei der letzten Versammlung richtig Krach
gegeben (endlich)... wie bereits von mir geschrieben.

> Wie gesagt: Entweder hat bei Euch KDG Mist gebaut, weil sie "Ja" gesagt
> haben, obwohl die Vorraussetzungen nicht gegeben sind

so ist es (und haben mehrfach Ja gesagt) und sie mauern mit Erklärungen.

> oder aber der
> Verwalter hat Mist gebaut, weil er eine Vereinbarung mit KDG
> unterzeichnet hat, die KDG mehr zusagt, als gegeben ist.

Da jetzt nix mehr zu... eh schon weit OT ;-)

Jürgen

Juergen Kah

unread,
Aug 23, 2015, 5:22:10 PM8/23/15
to
markus philippi schrieb:
> Juergen Kah <mach...@arcor.de> wrote:
>> Warum willst du nicht verstehen?
>
> Er versteht es deswegen nicht weil er ein gut gewähltes Beispiel eines
> gemeinsam genutzten Medium genannt hat (Telefon und Internet sowie TV und
> Internet, letzteres zur Not auch mit Telefon).

Jörg will nicht verstehen (er will nur alles haben, was iregndwie
geht...), dass eine Baumverkabelung bei Kabel-TV nicht vergleichbar ist
mit Sternverkabelung bei Telefon, jeweils innerhalb eines Hauses.

Bei Telefon achtet die Telekom schon darauf, dass im Haus ein Kabel
nicht von 2 Parteien genutzt wird ;-) Und das hast du auch nicht
verstanden? Gemeinsame Nutzung bei Sternverkabelung gibts nicht.

Bei Baumverkabelung teilen sich mehrere Wohnungen ein Kabel und wenn der
erste aus seiner Durchgangsdose ne Enddose macht, haben die
Nachfolgenden nix mehr, weder TV noch was anderes übers TV-Kabel.

> Inhaltlich gibt es aus Sicht des Mieters keine Unterschiede, der Provider
> stellt das an der Anschlussdose in der Wohnung zur Verfügung, fertig.

Kriegt er bei ner Baumverkabelung so einfach nicht hin, haben wir schon
lange drüber diskutiert.

> Um um mal das Argument mit der " eigenen Leitung" zu entkräften.
> Mieter will "Internet über Telefonleitung"bestellen. Die Wahrscheinlichkeit
> das dies nicht geht ist in einem Haus wie Eurem relativ hoch - zu viele
> schon angeschlossene Parteien, trennungsbedingungen nicht erfüllt. Und nun?

Siehe meine anderen Beiträge... bei der letzten Versammlung hats endlich
Krach gegeben und der Unterschreibende "durfte" grosszügig bei KDG seine
Unterschrift zurückziehen.

> Eine WEG die sich derart Kommunikationsfeindlich verhält hat aus meiner
> Sicht mindestens 2 Probleme.

Das ist nun absoluter Quatsch. Warum soll die WEG/ETG mit viel Aufwand
komplette neue Verkabelung installieren lassen, wenn für die Bewohner
eine Alternative vorhanden ist? Internet via Telefon-Leitung.
Wir haben es hinter uns, das ein Mieter meinte, er dürfe ohne Rückfrage
eine SAT-Schüssel ans Haus bauen, er musste rückbauen, weil er mind. 2
Sender seines Heimatlandes via Kabel beziehen kann, weitere darf er beim
Kabelanbieter auf seine Kosten bestellen. Nur zur Klarstellung = über
die Schüssel hatten sich etliche ET beschwert, sogar dem Verwalter hatte
die Schüssel missfallen (aus anderen Gründen) ;-)

> Wertverlust der Wohnungen.
> Kein Geld in der Instandhaltungsrücklage - sonst hätte man das bei einer
> der Sanierungen mal in Ordnung gebracht...

Neue Verkabelung nur für Technik-Verliebte erfordert keine Sanierung. Es
gibt Alternativen, via Festnetz oder auch Mobilfunk.

Jürgen
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