Daniel Weber schrieb:
> Von einer Prüfung der Verkabelungsart habe ich auch nichts geschrieben,
> es wird (automatisch) geprüft ob KDG entweder der Eigentümer der
> Verkabelung ist oder aber ob mit dem Eigentümer oder Verwalter eine
> Nutzungsvereinbarung abgeschlossen wurde.
KDG hat KMG irgendwann 2008 übernommen. Ich habe versucht, bei denen und 
über unseren Verwalter (und in einer Newsgruppe) rauszukriegen, wer der 
"Eigentümer" der Verkabelung ist/sein könnte. Eher ergebnislos.
Der jetzige Schlüsselbesitzer des Verteilerkastens hat in den 
Versammlungen immer wieder betont, dass die Verkabelung und der 
Verteilerkasten "Eigentum der ETG" ist und hat das so auch auf den 
Kasten als Notiz geklebt. Um vom Verwalter eine Info zu bekommen, muss 
ich erstmal wissen, nach ich fragen muss bzw. könnte. Daher bin ich von 
technischen Gedanken her in diesen Thread eingestiegen.
KDG wimmelt alle Fragen ab, angeblich hat man keine Unterlagen von vor 
der KMG-Übernahme ;-/ Ich hatte denen ne ganze Menge Unterlagen und 
Fotos gemailt :-(
Aus den geführten Diskussionen hab ich letztlich mitgenommen, dass der 
Verteilerkasten und die dahinter liegende Verkabelung wohl der ETG 
gehören dürfte. Nur der sehr kleine Kasten "Übergabepunkt fürs Kabel-TV" 
(BK-HÜP genannt), gehörte wohl KMG, jetzt KDG, steht aber nix dran. An 
diesen BK-HÜP (aber eigentlich nur Kabel-TV-HÜP) soll "keiner" ausser 
Kabelanbieter ran. Von dort geht ein Kabel plus Erde zu "unserem" 
Hausverteilerkasten, der mal _nur_ für Kabel-TV war.
> Wenn KDG in eurem Fall "können wir liefern" zurückmeldet, dann ist in
> den KDG-Datenbanken für eure Adresse etwas falsch hinterlegt.
Halte ich für unrealistisch, denn... deren oder deren beauftragte 
Techniker müssen mehrfach im Haus gewesen sein, weil mehrfach 
TV-Probleme auftraten (in Beschluss-Protokollen festgehalten).
Und diese TV-Probleme beim Kabel-TV hätten eigentlich "von selbst" bei 
KDG zu Einträgen führen müssen, die Techniker waren wohl auch häufiger 
in _mehreren_ Wohnungen, um die TV-Probleme zu erkunden und beseitigen. 
Was die Techniker in den Wohnungen dabei "gesehen" haben, entzieht sich 
meiner Kenntnis. Als Mit-ET bekomm ich von KDG auf die Frage "seit wann 
überhaupt Internet über unser Kabel läuft" die Antwort "Datenschutz" :-(
Im nachhinein liegen die "Ursachen" nach meinem jetzigen Wissensstand 
bei Internet-via-TV-Kabel. Und wenn bei einer Verkabelung wie bei uns 
u.a. ne Internet-Erweiterung (bzw. Multimedia) gemacht wird oder in 
einer Wohnung an Kabel-TV-Dosen gebastelt wird, dann gibts bei anderen 
halt TV-Probleme. Ich habe erst vor kurzem gesehen, dass in einer 
Wohnung Frei-Funk-Antennen "rundum" angebracht sind, da wird sicher mehr 
Bandbreite übers Kabel nötig gewesen sein und dafür dann an "unserem" 
Verstärker geschraubt worden sein, bis bei anderen das TV nicht mehr ging.
Ob beim Verwalter noch andere Unterlagen existieren, weiss ich nicht. 
Ich muss erstmal von der Technik her wissen, nach was ich fragen kann 
bzw. muss.
>> Doch, er hat sich an den Vermieter bzw an den Verwalter zu wenden.
> Wieso?
Nicht der Kabelanbieter mit seiner "lautstarken" Werbung ist sein 
Vertragspartner, sondern sein Vermieter. Leider sehen es einige 
Vermieter/ET auch nicht als ihre Aufgabe an, Mieter zu informieren.
> Als ich noch Mieter war musste ich weder für den Stromvertrag noch für
> Telefon, *Kabel*-TV, Wasser oder Müllabfuhr die Einwilligung des
> Eigentümers oder Verwalters einholen.
- Strom
der Vermieter müsste dir z.B. schon sagen, wo dein Wohnungszähler sitzt, 
bei uns zentral in einem Kellerraum. Und er müsste dir auch sagen, wie 
deine Waschmaschine strommässig abgerechnet wird. Wenn die evtl. zur 
Wohnung gehörende Garage keinen Strom hat, darfst du nicht einfach ein 
Kabel dorthin legen. Meinjanur ;-)
- Telefon
sollte der Vermieter das DG ausgebaut haben, aber es liegt kein Telefon 
dort... dann wirst du um Rückfrage beim Vermieter nicht rumkommen, nicht 
nur Telekom beauftragen... die machen das schon ;-)
- Kabel-TV
dein Mietvertragspartner ist der Vermieter, nicht KDG, auch wenn die das 
gerne so verkaufen wollen. Der Vermieter sollte seinen Mieter auch 
informieren, machen leider nicht alle.
- Wasser
in einem Zweifamilienhaus ist z.B. nicht sicher, dass jede Wohnung einen 
eigenen Wasserzähler hat, also Vermieter zu befragen (hätte der aber 
auch sagen müssen). Ausserdem kannst du selbst in deiner Wohnung nicht 
nach Belieben die Wasserleitung ändern, und siehe oben den Hinweis auf 
Waschmaschine im Gemeinschaftskeller.
- Müllabfuhr
das ist das "schlechteste" Beispiel ;-) Gerade in Region Hannover gibts 
seit einiger Zeit auch Zoff via Gerichtsurteile. Wir haben noch 
Sackabfuhr. Die Säcke werden vom Abfuhrbetrieb wohnungsweise für ein (1) 
Kalenderjahr via Gutscheine für Anzahl Personen zugeteilt ;-) Da muss 
der Vermieter sich bei Mieterwechsel einiges einfallen lassen. Wenns 
dich interessiert, recherchier mal zu AHA Region Hannover ;-)
Wenn du dann eine Tonne bestellen (und kriegen) solltest, wirds eng für 
dich. Aber bei AHA sind die Unterlagen hausbezogen wesentlich genauer 
als bei KDG!
> Wie soll man als Mieter ahnen,
> dass das bei *Kabel*-Internet plötzlich anders ist? Besonders, wenn KDG
> es sonst typischerweise auf die Reihe bekommt "Nein" zu sagen,  wenn die
> technischen Vorraussetzungen oder die Genehmigung des Eigentümers oder
> Verwalters nicht gegeben sind?
Gerade KDG hat es bei uns seit einiger Zeit _NICHT_ auf die Reihe 
bekommen, Nein zu sagen. Hat bei der letzten Versammlung richtig Krach 
gegeben (endlich)... wie bereits von mir geschrieben.
> Wie gesagt: Entweder hat bei Euch KDG Mist gebaut, weil sie "Ja" gesagt
> haben, obwohl die Vorraussetzungen nicht gegeben sind
so ist es (und haben mehrfach Ja gesagt) und sie mauern mit Erklärungen.
> oder aber der
> Verwalter hat Mist gebaut, weil er eine Vereinbarung mit KDG
> unterzeichnet hat, die KDG mehr zusagt, als gegeben ist.
Da jetzt nix mehr zu... eh schon weit OT ;-)
Jürgen