Am 19.11.2022 um 19:47 schrieb Martin Gerdes:
> Arno Welzel <
use...@arnowelzel.de> schrieb:
>
>>>> Der ÖRR ist nicht staatlich.
>
>>> Definitionssache. Der ÖRR ist "öffentlich-rechtlich" und solche
>>> Körperschaften gelten gemeinhin rechtlich als staatlich (im Gegensatz zu
>>> privat).
>
>> Derlei Körperschaften übernehmen in der Regel *für* den Staat Aufgaben,
>> aber sie sind nicht staatlich.
>
> Das ist -- wie oben schon erwähnt -- (juristische) Definitionssache.
>
> Wenn in irgendwelchen Gesetzen, Verordnungen etc. steht: "Das und das
> gilt für den Staat", dann beziehen öffentlich-rechtliche Körperschaften
> die entsprechenden Regulationen auf sich, sofern es um hoheitliche
> Aufgaben handelt (und das Einziehen der Rundfunksteuer ist eine solche).
> Also sind sie in meinen Augen Staat.
>
>>>> Genau deshalb wird er auch nicht über Steuern finanziert, auch wenn die
>>>> Haushaltsabgabe als Steuer wahrgenommen wird.
>
>>> Das ist allgemein bekannt. Ich halte die Finanzierung über einen
>>> "Beitrag" für ziemlich unsozial und auch ineffizient.
>
>> Nein, ich glaube nicht, dass das allgemein bekannt ist. Sonst würden
>> sich nicht so viele Leute über das "Staatsfernsehen" aufregen, was von
>> "Steuern, die nur nicht so genannt werden" bezahlt werden muss.
>
> Auch das ist Definitionssache. Ich halte den "Rundfunkbeitrag" für eine
> Steuer, und zwar eine ziemlich ungerechte solche, weil der Arme
> gleichviel zahlt wie die "starken Schultern" des "Reichen".
>
> Ich bin sehr verblüfft darüber, daß gerade Du diesbezüglich die
> Gegenposition beziehst.
>
>>> Ich habe erlebt, mit welcher Unerbittlichkeit die "GEZ" eine Bufdi aus
>>> dem Ausland verfolgt hat, die deutlich weniger Geld als Hartz-IV hatte,
>>> aber eben drum (weil sie ihren Lebensunterhalt eben nicht aus Hartz-IV
>>> bestritt) den Ausnahmetatbestand nicht erfüllte.
>
>> Wer im Ausland lebt, kann gar nicht wegen Haushaltsabgaben verfolgt
>> werden, da es dort sowas nicht gibt.
>
> Die obige Formulierung ist an sich klar, ich formuliere sie aber nochmal
> um, damit auch Du verstehst, was oben geschrieben steht.
>
> Beschrieben ist der Fall einer ausländischen Person, die im Inland
> Bundesfreiwilligendienst leistet. Sie bekommt dafür weniger Geld als
> Hartz-IV (obwohl Hartz-IV ja an sich das Existenzminimum sei) und muß
> deswegen auch noch Rundfunksteuer bezahlen. Ich halte das für ungerecht
> und nenne es "Ausbeutung".
>
>>> Und ja: Wenn man von 450 Euro für alles lebt, sind knapp 20 Flocken für
>>> den ÖRR eine Menge Geld (zumal die "GEZ" mit Verzögerung ankam und dann
>>> gleich Geld für ein halbes Jahr auf einmal wollte).
>
>> In diesem Fall des geringen Einkommens entfällt aber die
>> Zahlungspflicht.
>
> Man sollte das eigentlich erwarten, es ist aber rechtlich nicht so.
>
> Es gibt bezüglich der Rundfunksteuerpflicht klar definierte
> Ausnahmetatbestände (beispielsweise Bezug von Hartz-IV oder Bezug von
> BaFöG). Der Bezug von Bufdi-Entgelt zählt nicht unter die
> Ausnahmetatbestände, also mußte die betreffende Person Rundfunksteuer
> bezahlen, obwohl sie für ihre Arbeit sogar weniger bekam als Hartz-IV.
>
> Und dazu kam eine satte Mahngebühr, die - weil die GEZ Staat ist - nicht
> den Regulationen der Privatwirtschaft unterliegt, sondern höher sein
> darf. Wenn ein Privatunternehmen von jemandem Geld haben will, und diese
> Person zahlt nicht, muß der Gläubiger erst einen Titel erwirken, bevor
> er vollstrecken darf. Der Staat muß das nicht, und die GEZ ist Staat.
> Die kann gleich vollstrecken, ihr "Gebührenbescheid" gilt als
> qualifizierender Titel.
>
>>> Sind wir noch beim Thema Firefox?
>
>> Nein, deswegen habe ich das Subject auch angepasst.
>
> Wunderbar!
>
> Noch sehr viel besser wäre es allerdings, Du würdest das verifizieren,
> was ich oben schreibe und es damit auch zur Kenntnis nehmen. Dann wäre
> dieser Subthread nämlich zu Ende. Daß ich mir korrekt dargestellte
> Sachverhalte nicht wegdiskutieren lasse, solltest Du bereits wissen.
Ich hole jetzt mal Popcorn.