Jetzt gab es die Telefonabrechnung der Deutsche Telekom.
Unter "Beträge anderer Netzbetreiber", "Inkasso im Namen und für
Rechnung Dritter" gibt es "DeTeOnline Service GmbH": 1. für Nutzung
und Verbindung xx,xx DM, 2. für Zugangsberechtigung 6,90 DM, 3.
Einwahlentgelt xx Aufb. (a´6 Pfg.).
Es gibt keinen Einzelverbindungsnachweis. Muß dieser noch zusätzlich
beantragt werden? Wo bekomme ich ihn her? Gibt es hierfür auch
Gesetzlich einen kostenlosen Anspruch?
Danke
Günter
Hi Günter,
genau diesbezüglich (soweit Leitungsentgelt, für den Providerteil ist
wohl nichts zu machen) habe ich mich an die RegTP gewandt und ein
Schreiben der Beschlußkammer 3 erhalten, daß meine diesbezüglichen
Einwände im Rahmen des gegen TOL laufenden Verfahrens berücksichtigt
und geprüft werden.
Ebenso ärgert es mich, daß bei Vorwahl + 191011 das Leitungsentgelt
(z.B. bei Störung des lokalen Knotens nicht zu vermeiden) doppelt
kassiert wird (die 3 Pf. Leitung bei "eco" von TOL und zusätzlich
volle 12 Pf./Takt von der DTAG) => ungerechtfertigte Bereicherung?
Evtl., da ja nicht 2 x eine Gegenleistung "Leitung" erbracht wird und
dies vorsätzlich geschieht, sogar ein strafrechtlich relevanter
Vorgang? Auch dies ging an die RegTP.
Schau' mer mal ... was rauskommt.
Gruß Bertram
PS: Zum XPost: de.comm.service+tarife gibt es seit ca. 1 Monat nicht
mehr. F'Up2 d.c.t.s
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Das sind die Entgelte für Deinen T-Online-Zugang. (T-Online wird nicht von
der Deutschen Telekom AG selbst, sondern eben von der DeTeOnline Service
GmbH betrieben.)
> Es gibt keinen Einzelverbindungsnachweis. Muß dieser noch zusätzlich
> beantragt werden? Wo bekomme ich ihn her? Gibt es hierfür auch
> Gesetzlich einen kostenlosen Anspruch?
Zum einen kannst Du die Einzelverbindungsübersicht der Telekom beantragen
(unter 0800 33 01000); da steht dann eben drauf, wann Du wie lange die
0191011 angwählt hat. Außerdem kann man - wenn ich mich nicht irre - im
T-Online-CEPT-Modus die Nutzungsentgelte einsehen, auch rückwirkend.
Jan
NEIN, da kostenfreie Nummern NICHT im EVN erscheinen. Wozu auch, der
EVN ist kein Telefonierreport, sondern soll die Kosten nachweisen !
> Außerdem kann man - wenn ich mich nicht irre - im
>T-Online-CEPT-Modus die Nutzungsentgelte einsehen,
>auch rückwirkend.
ja, unter *92#
Dieter
Stimmt, da ich nicht mehr bei T-Online bin, hatte ich diese Änderung
übersehen. Im "alten" Verfahren war das noch so.
Jan.