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KK-Antrag

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Alex Ladowsky

unread,
Aug 12, 1999, 3:00:00 AM8/12/99
to
Hallo,

weiß jemand, wann ein Provider einen Domain beim Providerwechsel
zurückhalten darf und wann nicht? Spielen da auch die AGBs ne Rolle?

ciao
Alex

Daniel Rink

unread,
Aug 12, 1999, 3:00:00 AM8/12/99
to

> weiß jemand, wann ein Provider einen Domain beim Providerwechsel
> zurückhalten darf und wann nicht? Spielen da auch die AGBs ne Rolle?

Hallo Alex,

nein, diese spielen _überhaupt_ keine Rolle. Es sind lediglich die
allgemeinen Vergaberrichtlienien für de Domains der denic gültig
(http://www.denic.de).
Allerdings mußt Du wenn Du zu einem anderen Anbieter wechseln willst, zwei
Dinge beachten.:
1.) Du musst Deinen Speicherplatz bei Deinem jetzigem Provider küdigen
2.) Du musst einen KK Antrag stellen. Dein neuer Provider sollte solche
Anträge zur Hand haben, fehlen Sie Dir, sende ich Dir gerne einen also
Attachment zu.

Wenn der Provider ablehnt gehst Du wie folgt vor:
Du rufst bei der Denic an und beschwerst Dich, alternativ tut es auch Dein
Provider, wir machen es i.d.R..
Die geben vorerst den Namen des "echten" Denic Mitgliedes.
Dann wendest Du Dich an dieses und breitest denen Dein "Leid" aus :o)
Diese, denke ich werden Dir schon weiterhelfen. Dann sendest Du
normalerweise direkt an das Denic Mitglied Deinen KK Antrag und startest
Diesen erneut oder es wird ein lakeACK geben. D.h. die stimmen dem KK noch,
obwohl die Frist abgelaufen ist, zu.
So, tun diese es nicht, oder sonstirgendwas, wendest Du Dich SCHRIFTLICH an
die Denic mit der Bitte, eine Zwangsumkonnektierung.
Du schilderst Deine "Probleme" und i.d.R.. helfen diese schnell und
unbürokratisch.

So, viel Spaß mit deiner Internetpräsentation und vor allem viel Glück!
Wenn Du fragen hast, kannst Du diese gerne an mich stellen.

MFG

Daniel Rink

--
stylix Internet Services 10 MB Speicherplatz, de Domain
http://www.stylix.de 1000 MB Traffic, eigenes CGI-BIN
in...@stylix.de deutscher Server => nur 15,- DM / Monat

Marten Lehmann

unread,
Aug 12, 1999, 3:00:00 AM8/12/99
to
Der Provider ist berechtigt eine Domain zurückzuhalten falls noch
Rechnungen offenstehen. Die AGB's spielen da nur bedingt eine Rolle, der
Provider hat eigentlich immer das Recht eingehende Zahlungen zuerst mit
älteren Schulden zu verrechnen. Sollten alle Rechnungen beglichen sein,
und der Provider weigert sich dennoch zur Freigabe, so kann das Anliegen
dem DENIC vorgetragen und eine Zwangsumkonnektierung eingeleitet werden.

--
de-Domain inkl. Weiterleitung
nur 33 DM/Jahr: http://cnm.de


Daniel Rink

unread,
Aug 12, 1999, 3:00:00 AM8/12/99
to
Hi Marten :)

> Der Provider ist berechtigt eine Domain zurückzuhalten falls noch
> Rechnungen offenstehen.

Sorry, bitte lese die Vergaberichtlinien, er darf diese Domain NICHT
zurückhalten und kann es auch nicht, da sich die Brüder vom Stammtisch :)
ääähhh die Mitglieder der Denic Genossenschaft sich "eigentlich" dranhalten
sollten....

Thomas Ritz

unread,
Aug 12, 1999, 3:00:00 AM8/12/99
to
Hallo,

hatten wir das nicht schon mal hier?

Marten Lehmann schrieb in Nachricht <37B324A2...@cnm.de>...


>Der Provider ist berechtigt eine Domain zurückzuhalten falls noch

>Rechnungen offenstehen. Die AGB's spielen da nur bedingt eine Rolle,
der

So absolut stimmt das nicht.

>Provider hat eigentlich immer das Recht eingehende Zahlungen zuerst mit
>älteren Schulden zu verrechnen. Sollten alle Rechnungen beglichen sein,

Das ist nun aber völlig falsch. Der Schuldner sagt, auf welchen Teil
seiner Verpflichtung er was leisten will. Nur wenn er keine Bestimmung
trifft, kann der Gläubiger loslegen. Was Du meinst, ist die gesetzliche
Regelung, die aber durch Erklärung des Schuldners aufgehoben wird. Auch
das ist im BGB so geregelt.

gruss
ritze

Jens Hoffmann

unread,
Aug 13, 1999, 3:00:00 AM8/13/99
to
Hi,

Marten Lehmann <leh...@cnm.de> wrote:
>Der Provider ist berechtigt eine Domain zurückzuhalten falls noch
>Rechnungen offenstehen.

Wo steht das?
Ernsthafte Frage...

>Die AGB's spielen da nur bedingt eine Rolle, der

>Provider hat eigentlich immer das Recht eingehende Zahlungen zuerst mit
>älteren Schulden zu verrechnen. Sollten alle Rechnungen beglichen sein,

>und der Provider weigert sich dennoch zur Freigabe, so kann das Anliegen
>dem DENIC vorgetragen und eine Zwangsumkonnektierung eingeleitet werden.

Man kann schon vorher umtragen lassen.
Schulden (und insbesondere Schulden, die nicht aus der Verwaltung exakt
der zurueckbehaltenen Domain resultieren) sind kein Grund eine Domain
zurueckzuhalten.

Gruss,
Jens

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