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Kündigung EPlus

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Nicole Janssen

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Jan 24, 2003, 4:55:50 PM1/24/03
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Hallo,

ich hab` da mal ne Frage zur Kündigung bei EPlus. Mein Vertrag läuft
zum 08. Feb. aus, die Kündigung wurde von mir per Einschreiben am
04.01. versandt und nun behaupten die bei Eplus, die Kündigung erst am
08.01. erhalten zu haben. Da die Kündigung 1 Monat vorher erfolgen
muss, sehen die das nun so, als hätte ich nicht fristgerecht
gekündigt. In den AGB steht aber nirgends, dass der Eingangsstempel
gilt. Daher gehe ich davon aus, dass der Poststempel massgeblich ist
(es soll ja auch schon Briefe gegeben haben, die 10 Jahre und länger
unterwegs waren!) Was ist denn in so einem Fall massgeblich -
Poststempel oder Eingangsstempel? Und wenn die Kündigung einem Monat
vorher erfolgen muss, heisst das dann bis max. zum 07.01. oder ist der
Stichtag dann der 08.01.??? Danke schon mal

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