ich halte aus den nachfolgenden Gründen die Abschalte-Praxis von
Callya-Karten durch D2Vodafone für unrechtens, insbesondere den
Verfall des Guthabens. D2Vodafone schaltet Prepaid-Karten nach 15 (?)
Monaten ab, falls kein Geldbetrag dem Kartenguthaben hinzugefügt wird.
8<----- Zitat D2Vodafone:
v> Vodafone D2 berechnet bei CallYa keinen Mindestumsatz und
v> keinen Basispreis.
v>
v> CallYa-Karten besitzen eine Gültigkeitsdauer.
v>
v> Die Gültigkeitsdauer berechnet sich:
v>
v> Aufbuchungsbetrag in Euro x 18,2 Tage
v>
v> Wie zuvor mitgeteilt und in den AGB vermerkt, wird
v> anschließend Ihre CallYa-Karte deaktiviert.
8<------
Trotz gegenteiliger Beteuerung von D2 handelt es sich bei dieser
Forderung offensichtlich um einen Mindestumsatz. D2Vodafone bewarb
diese Karten jedoch lautstark mit dem Slogan "kein Mindestumsatz,
keine Grundgebühr". Falls die AGB diesem Werbeversprechen
zuwiderliefen, wären die AGB in diesem Punkt ungültig.
Die Forderung von einem (1) Euro pro 18,2 Tage beliefe sich auf
umgerechnet 20 Euro pro Jahr.
Gibt's hierzu schon Urteile?
Ferner wird das Guthaben vernichtet. Auch dies läuft dem
Werbeversprechen zuwider, denn D2Vodafon bewirbt die Eigenschaft
"Guthaben-Karte". Dadurch wird der Eindruck erweckt, das Geld würde
ähnlich zuverlässig verwaltet wie von einer Bank.
Zum Thema 'Befristung von Telefonkarten' hatte ich das folgende
BGH-Urteil gefunden, welches die Vernichtung des Guthabens (von
Telefon-Karten für Öffentliche Fernsprecher) verneint:
http://www.jurpc.de/rechtspr/20020004.htm
Mit freundlichem Grunzen,
Knud