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Telekom Rechnung über DM 22000!

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Bertram Kayser

unread,
Apr 21, 2001, 11:21:21 AM4/21/01
to
Hallo,
einem Bekannten ist jetzt das passiert, wovon man sonst immer nur in der
Zeitung liest: Telekom Rechnung über DM 22000!
Sein ISDN Anschluss ist so konfiguriert, dass die einzelnen Rufnummern
den verschiedenen Endgeräten fest zugeordnet sind. Für eine
Telefonrufnummer lief nun der Gebührenzähler durchgehend in der
Vermittlungsstelle vom 11.4.-20.4. Rief man genau diese Rufnummer an,
ertönte jedoch das normale Anrufzeichen, als ob diese Ltg. nicht belegt
sei. Am 20.4. erst rief die Telekom in ihm Urlaub an und beendete die
Verbindung.
1) Weiß jemand dafür ein einleuchtende technische Erklärung?
2) Ist die Telekom nicht auch verflichtet, solche Langzeitverbindungen
von sich aus zu beenden (ähnlich wie beim Mobilfunk 2h ?)
3) Wie ist nun das geschickteste Vorgehen gegenüber der Telekom?
4) Kennt jemand Interessensverbände oder URLs betreff dieser
Problematik?

Für Hinweise danke.
Gruss, Bertram


Heiko Maliers

unread,
Apr 21, 2001, 12:06:07 PM4/21/01
to
> 1) Weiß jemand dafür ein einleuchtende technische Erklärung?

Es ist möglich, dass die Verbindung wirklich die ganze Zeit lief. Was war
das denn, dass 22.000,- DM angefallen sind.
Die Zuordnung von Nummern auf die Endgeräte spielt dabei bei ISDN keine
Rolle, die B-Kanäle sind entscheident und solange noch einer frei ist, kann
man auch angerufen werden und hört kein "Besetzt", es sei denn, kein anderes
Gerät kann auf die MSN oder Dienstekennung reagieren und das Merkmal
"Anklopfen" ist deaktiviert.

> 2) Ist die Telekom nicht auch verflichtet, solche Langzeitverbindungen
> von sich aus zu beenden (ähnlich wie beim Mobilfunk 2h ?)

Nein.

> 3) Wie ist nun das geschickteste Vorgehen gegenüber der Telekom?

Um Kulanz bitten, es sei denn, der Fehler liegt auf Seiten der Telekom. So
wie es sich aussieht, aber nicht. Wie ist die Verbindung zustand gekommen?

Andy Glaser

unread,
Apr 21, 2001, 2:01:27 PM4/21/01
to
Bertram Kayser schrieb:

>
> Hallo,
> einem Bekannten ist jetzt das passiert, wovon man sonst immer nur in der
> Zeitung liest: Telekom Rechnung über DM 22000!
> Sein ISDN Anschluss ist so konfiguriert, dass die einzelnen Rufnummern
> den verschiedenen Endgeräten fest zugeordnet sind. Für eine
> Telefonrufnummer lief nun der Gebührenzähler durchgehend in der
> Vermittlungsstelle vom 11.4.-20.4.

9 Tage für 22.000 DM? Beim Rechnen komme ich da auf einen Minutenpreis
von etwa 1,70 DM. Erklär mir doch bitte mal, was das für ein "Gespräch"
gewesen sein soll, die Telekom wird Euch ja wohl auch eine Zielrufnummer
gegeben haben, oder?

Andy

Kurt Günter

unread,
Apr 21, 2001, 2:15:29 PM4/21/01
to
"Bertram Kayser" <bertram...@t-online.de> schrieb im Newsbeitrag
news:3AE1A571...@t-online.de...

> Sein ISDN Anschluss ist so konfiguriert, dass die
> einzelnen Rufnummern den verschiedenen
> Endgeräten fest zugeordnet sind.

uninteressant.

> Rief man genau diese Rufnummer an,
> ertönte jedoch das normale Anrufzeichen,
> als ob diese Ltg. nicht belegt sei.

Solange der 2.B-Kanal frei ist und ein Endgerät drauf reagiert (auch
Capi-Monitore), kommt das Rufzeichen.

Ist ne TK-Anlage mit im Spiel? Welche Endgeräte? Welche Nr. wurde
angewählt.

> 2) Ist die Telekom nicht auch verflichtet, solche
> Langzeitverbindungen von sich aus zu beenden
> (ähnlich wie beim Mobilfunk 2h ?)

Nein.


Bertram Kayser

unread,
Apr 21, 2001, 3:20:06 PM4/21/01
to Andy....@glaser-ruder.de

Andy Glaser schrieb:

Hallo,
Genaueres weiss ich leider auch nicht viel mehr, weil der Bekannte bis Montag
immer noch im Urlaub verweilt. Die Summe von angefallenen 22000 nannte ihm die
Telekom am Telefon, Zielrufnummer kenne ich auch noch nicht, man ist auf den
EVN gespannt, aber natürlich geht die Vermutung in Richtung Sondertarife. Kann
den so eine Dauerverbindung weiter aufrecht gehalten werden, wenn z:B. der
A-Tln. auflegt, der B-Tln. aber nicht. Da löst die Vermittlungstelle doch nach
einer gewissen Zeit aus, oder nicht?
Genaue Konfiguration der TK-Anlage kenne ich nicht. Auch wenn Rufnummer A dem
Endgerät B fest zu geordnet ist, und ein Tln. wählt Rufnummer A, Endgerät B
ist gerade belegt, wird der andere B-Kanal belegt und der Anruf geht z.B. auf
Endgerät C ?
Bertram


Georg Schwarz

unread,
Apr 22, 2001, 5:51:33 AM4/22/01
to
Bertram Kayser <bertram...@t-online.de> wrote:

> Sein ISDN Anschluss ist so konfiguriert, dass die einzelnen Rufnummern
> den verschiedenen Endgeräten fest zugeordnet sind. Für eine
> Telefonrufnummer lief nun der Gebührenzähler durchgehend in der
> Vermittlungsstelle vom 11.4.-20.4. Rief man genau diese Rufnummer an,
> ertönte jedoch das normale Anrufzeichen, als ob diese Ltg. nicht belegt

das hat ja nichts zu sagen. Bei ISDN gibt es keine Zuordnung Leitung ->
MSN. Abgehende und eingehende MSN haben nicht wirklich etwas miteinander
zu tun.

> sei. Am 20.4. erst rief die Telekom in ihm Urlaub an und beendete die
> Verbindung.

ach, und woher hat die Telekom seine Nummer? Hatte er eine
Anrufweiterleitung gesetzt gehabt?

> 1) Weiß jemand dafür ein einleuchtende technische Erklärung?

Endgerät hat Blödsinn gebaut? Zu welcher Zielnummer bestand denn die
Verbindung?

> 2) Ist die Telekom nicht auch verflichtet, solche Langzeitverbindungen
> von sich aus zu beenden (ähnlich wie beim Mobilfunk 2h ?)

ich denke nicht.
Werden im Mobilfunk Verbindungen nach 2h gekappt???

> 3) Wie ist nun das geschickteste Vorgehen gegenüber der Telekom?

erstmal selbst versuchen zu klären, wieso der Fehler aufgetreten ist,
und dann kann man entscheiden, wer/was daran schuld ist.


--
Georg Schwarz http://home.pages.de/~schwarz/
georg....@iname.com +49 177 2437545

Thomas Rachel

unread,
Apr 22, 2001, 10:05:55 AM4/22/01
to
Bertram Kayser <bertram...@t-online.de>:

> Genaueres weiss ich leider auch nicht viel mehr, weil der Bekannte
> bis Montag immer noch im Urlaub verweilt.

Ist dort irgendjemand zu Hause bzw. hat jemand einen Schlüssel?

War der Bekannte zum Zeitpunkt des Begins der Verbindung (11.4.) schon
weg?

Ich denke da grade, daß ihm vielleicht jemand einen "Streich" gespielt
haben könnte: Einbruch/Eindringen mit Zweitschlüssel -> Nummer wählen
-> Hörer nebendran legen.

> Genaue Konfiguration der TK-Anlage kenne ich nicht. Auch wenn
> Rufnummer A dem Endgerät B fest zu geordnet ist, und ein Tln. wählt
> Rufnummer A, Endgerät B ist gerade belegt, wird der andere B-Kanal
> belegt und der Anruf geht z.B. auf Endgerät C ?

Wenn Endgerät C auf Bummer A reagiert, dann ja.

Thoma$


Xpost, Fup2 bitte selbst setzen.
--
Blödsinnige Liedtexte, Teil 4:
"Needles And Pins"
"Anqrya haq Trurvzahzzrea"

Oliver Warzecha

unread,
Apr 22, 2001, 10:44:36 AM4/22/01
to
hi,

> Genaue Konfiguration der TK-Anlage kenne ich nicht. Auch wenn Rufnummer A
dem
> Endgerät B fest zu geordnet ist, und ein Tln. wählt Rufnummer A, Endgerät
B
> ist gerade belegt, wird der andere B-Kanal belegt und der Anruf geht z.B.
auf
> Endgerät C ?

lös' dich einfach von diesem gedanken. die kanäle haben recht wenig mit der
nummer zu tun. ist ein kanal belegt, wird der nächste verwendet (unabhängig
von der zielrufnummer(msn)).


Florian Mueller

unread,
Apr 22, 2001, 4:27:00 PM4/22/01
to
On Sat, 21 Apr 2001 21:20:06 +0200, Bertram Kayser
<bertram...@t-online.de> wrote:

>[...]

Ich weiß nicht, ob Gesprtäche in Mobilnetze maximal 2 Stunden dauern
dürfen, so etwas habe ich mal für die Vorwahl 0190/0900 gehört, dört
müssen - wenn ich mich recht entsinne - die Verbindungen nach 2
Stunden getrennt werden.

Gruß Florian

Uwe Mettmann

unread,
Apr 22, 2001, 4:37:27 PM4/22/01
to

"Bertram Kayser" <bertram...@t-online.de> schrieb im Newsbeitrag
news:3AE1A571...@t-online.de...
> Hallo,
> einem Bekannten ist jetzt das passiert, wovon man sonst immer nur in der
> Zeitung liest: Telekom Rechnung über DM 22000!
> Sein ISDN Anschluss ist so konfiguriert, dass die einzelnen Rufnummern
> den verschiedenen Endgeräten fest zugeordnet sind. Für eine
> Telefonrufnummer lief nun der Gebührenzähler durchgehend in der
> Vermittlungsstelle vom 11.4.-20.4. Rief man genau diese Rufnummer an,
> ertönte jedoch das normale Anrufzeichen, als ob diese Ltg. nicht belegt
> sei. Am 20.4. erst rief die Telekom in ihm Urlaub an und beendete die
> Verbindung.
> 1) Weiß jemand dafür ein einleuchtende technische Erklärung?
> 2) Ist die Telekom nicht auch verflichtet, solche Langzeitverbindungen
> von sich aus zu beenden (ähnlich wie beim Mobilfunk 2h ?)

Hallo Bertram,

ob Langzeitverbindung erlaubt sind, müßte die Regulierungsbehörde
beantworten können. Frag doch dort nach (die Rufnummer, zu der die
Verbindung bestand, sollte allerdings bekannt sein, eventuell bei der
Telekom nachfragen). Die Telefonnummer der Tegulierungsbehörde müßte sich
wohl auf deren Hompage (www. RegTp.de) finden lassen. Vielleicht finden sich
auch dort Infos über die maximale Verbindungsdauer.

> 3) Wie ist nun das geschickteste Vorgehen gegenüber der Telekom?

Laß Dir die Infos der RegTp schriftlich geben, dann hat Dein bekannter
bessere Karten gegenüber der Telekom


Gruß Uwe

Markus Schwarz

unread,
Apr 23, 2001, 6:37:34 AM4/23/01
to
news2001...@nexgo.de (Florian Mueller) schrieb:

>Ich weiß nicht, ob Gesprtäche in Mobilnetze maximal 2 Stunden dauern
>dürfen,

Ist nicht der Fall, ich habe schon knapp 4,5 Std am Stücl mobil
telefoniert.

>so etwas habe ich mal für die Vorwahl 0190/0900 gehört, dört
>müssen - wenn ich mich recht entsinne - die Verbindungen nach 2
>Stunden getrennt werden.

Keine Erfahrungen :-)

Markus Schwarz

unread,
Apr 23, 2001, 6:37:34 AM4/23/01
to
georg....@iname.com (Georg Schwarz) schrieb:

>Werden im Mobilfunk Verbindungen nach 2h gekappt???

Nein.

Christof Ochmer

unread,
Apr 23, 2001, 11:57:32 AM4/23/01
to
Hallo,

ich habe schon einiges gesammelt, da ich mich schon länger um das Thema
kümmere.

Das WICHTIGSTE ist die sofortige Rücknahme der Einzugsermächtigung.
Weil einmal abgebuchte Beträge quasi anerkannt sind.
Hierzu ein Einschreiben per Rückschein an die Rechnungsstelle.

Gruß


"Bertram Kayser" <bertram...@t-online.de> schrieb im Newsbeitrag
news:3AE1A571...@t-online.de...

Ulrich Lauther

unread,
Apr 23, 2001, 12:36:27 PM4/23/01
to
In de.comm.misc Christof Ochmer <Och...@gmx.de> wrote:
: Hallo,

: ich habe schon einiges gesammelt, da ich mich schon länger um das Thema
: kümmere.

: Das WICHTIGSTE ist die sofortige Rücknahme der Einzugsermächtigung.
: Weil einmal abgebuchte Beträge quasi anerkannt sind.
: Hierzu ein Einschreiben per Rückschein an die Rechnungsstelle.

soviel ich weiss kann man jede Abbuchung innerhalb einer gewissen Frist ohne Angabe
von Gruenden bei seiner Bank stornieren.
Andererseits nuetzt Ruecknahme der Einzugsermaechigung nichts, da das von der Bank
nicht kontrolliert wird.


--
-lauther

Christof Ochmer

unread,
Apr 24, 2001, 3:17:57 AM4/24/01
to
Leider ist da vieles falsch, da man rein rechtlich von der Telekom einmal
gezahltes Geld für 0190-Gespräche nicht zurückverlangen kann (lt.
Gerichtsurteil).
Natürlich nützt die Rücknahme der Einzugsermächtigung etwas, weil dann die
Telekom höchsten irrtümlich abbuchen kann.
Bei der dann folgenden Rückbuchung muß man sich dann nicht über die Rechnung
unterhalten sondern nur über die fehlende Einugsermächtigung, und das sind
wirklich zwei Paar Schuhe. Zumindest wenn man vor Gericht steht, und darum
gehts ja im Zweifelsfall hier.

"Ulrich Lauther" <lau...@mchp.siemens.de> schrieb im Newsbeitrag
news:9c1lmb$97i$1...@news.mch.sbs.de...

Peter Neumann

unread,
Apr 24, 2001, 11:19:27 AM4/24/01
to
Am 23 Apr 2001 16:36:27 GMT, Schrieb:

>Andererseits nuetzt Ruecknahme der Einzugsermaechigung nichts, da das von der Bank
>nicht kontrolliert wird.

Stimmt soweit, aber da die Bank _zu kontrollieren hat_, haftet sie im Zweifelsfall
für ungerechtfertigte Abbuchungen.


Carsten Fiebeck

unread,
Apr 25, 2001, 4:38:04 PM4/25/01
to
On 23 Apr 2001 16:36:27 GMT, Ulrich Lauther <lau...@mchp.siemens.de>
wrote:


>soviel ich weiss kann man jede Abbuchung innerhalb einer gewissen Frist ohne Angabe
>von Gruenden bei seiner Bank stornieren.

Stornierung der Abbuchung auf Grund einer Einzugsermächtigung
innerhalb von 6 Wochen möglich.

Anders sieht das bei einem Abuchungsauftrag aus

Gruss
der Carsten
Gruss
der Carsten

Wolfgang Lennertz

unread,
Apr 26, 2001, 2:16:05 AM4/26/01
to
"Carsten Fiebeck" <fie...@gmx.net> schrieb...

> Stornierung der Abbuchung auf Grund einer Einzugsermächtigung
> innerhalb von 6 Wochen möglich.
>
> Anders sieht das bei einem Abuchungsauftrag aus

??? Was ist der Unterschied zwischen einer Einzugsermächtigung und einem
Abbuchungsauftrag?

MfG,
Wolfgang.


Benno Ötzl

unread,
Apr 26, 2001, 10:19:33 AM4/26/01
to
"Wolfgang Lennertz" <l...@topmail.de> wrote:

>"Carsten Fiebeck" <fie...@gmx.net> schrieb...


>??? Was ist der Unterschied zwischen einer Einzugsermächtigung und einem
>Abbuchungsauftrag?

Die Bank Deines Vertrauens hält dafür Informationsmaterial bereit.
Der Unterschied ist garnicht so einfach zu erklären.

Gruß, Benno

Andreas Schael

unread,
Apr 26, 2001, 9:25:19 PM4/26/01
to

Benno Ötzl <benno....@gmx.net>

> "Wolfgang Lennertz" <l...@topmail.de> wrote:
> >??? Was ist der Unterschied zwischen einer Einzugsermächtigung und
> >einem Abbuchungsauftrag?

> Der Unterschied ist garnicht so einfach zu erklären.

So? Finde ich gar nicht:

- Bei einer Einzugsermächtigung (EA) erteilst Du der _FIRMA_ einmalig
oder bis auf Widerruf die Erlaubnis, Beträge (auch unterschiedlicher
Höhe) von Deinem Konto einziehen zu lassen (eine Art 'umgedrehte,
negative' Überweisung). Die Firma versichert hier nur der Bank, daß eine
EA vorliegt - ohne dies belegen zu müssen (d.h. die Bank bekommt Deine
EA nie zu sehen). Als Sicherheit vor unberechtigten Lastschriften kann
der Betrag (durchaus auch mehr als) 6 Wochen lang rückgebucht werden.
= billiger, einfacher, schneller - aber unsicherer für die Firma

- Ein Abbuchungsauftrag ist nichts weiter als eine Überweisung, die Du
Deiner _BANK_ erteilst. Hier werden von der Firma Deine Kontodaten in
ein überweisungs-ähnliches Formular eingetragen und Du erteilst mit
Deiner Unterschrift der Bank den Auftrag den angegebenen Betrag auf das
Firmen-Konto zu überweisen; diese Überweisung wird dann von der Firma an
die Bank weitergeleitet. Eine Rückbuchung ist hier (wie auch bei einer
normalen Überweisung) später nicht mehr möglich.
= umständlicher, langwieriger - aber sicherer für die Firma

Ich hoffe dies war korrekt und verständlich.
--
Gruß: Andreas >> 'TeleFAQ': http://www.asberlin.de << (werbe-frei)


Carsten Fiebeck

unread,
Apr 26, 2001, 1:59:35 PM4/26/01
to
On Thu, 26 Apr 2001 08:16:05 +0200, "Wolfgang Lennertz"
<l...@topmail.de> wrote:


>
>??? Was ist der Unterschied zwischen einer Einzugsermächtigung und einem
>Abbuchungsauftrag?
>

Vereinfacht dargestellt.

Einzugsermächtigung erteilst du deiner Versicherung, Provider, etc.
Du brauchst hierüber deine Bank nicht informieren. Sie wird die
angeforderte Summe überweisen und du hast ein sechswöchiges
Widerrufsrecht, ohne eine Begründung für den Widerruf angeben zu
müssen. Die zusätzlichen Kosten stellt die Bank, dem Abbucher in
Rechnung.

Abbuchungsauftrag wird bei deiner Bank hinterlegt. Hier ist der
Kunde, der abbuchen darf, angegeben. Ist so ne Art flexibler
Dauerauftrag. Dein Widerrufsrecht ist eingeschränkt, weil du deine
Bank ja anweist die Abbuchungen der Person X zu akzeptieren.

Gruss
der Carsten

Stefan Heße

unread,
Apr 27, 2001, 6:54:06 AM4/27/01
to
"Markus Schwarz" <nurfu...@redseven.de> schrieb im Newsbeitrag
news:9c10nl$bmmeq$1...@ID-29199.news.dfncis.de...

> news2001...@nexgo.de (Florian Mueller) schrieb:
>
> >so etwas habe ich mal für die Vorwahl 0190/0900 gehört, dört
> >müssen - wenn ich mich recht entsinne - die Verbindungen nach 2
> >Stunden getrennt werden.
>
> Keine Erfahrungen :-)

Gespräche zu "Telefonmehrwertdiensten" (so heissen die 0190er) werden
automatisch nach 60 Minuten zwangsgetrennt.
Wir sind selber ein 0190-Anbieter und unsere Kunden müssen uns dann nach 60
Minuten noch mal anrufen, wenn die Verbindung getrennt wurde.

Gruß,
Stefan


Jörg Schwarz

unread,
Apr 29, 2001, 2:07:42 PM4/29/01
to
Hallo

ein Bekannter hat das selbe Problem mit 1300DM Rechnung wegen einer 0190er
Einwahlnummer über DFÜ-Netzwerk.

Kann man da garnix machen???

Jörg


Thorsten Koslowski

unread,
Apr 29, 2001, 8:12:46 PM4/29/01
to
Heidihei,

"Jörg Schwarz" <joesc...@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
news:9chl87$j7d$1...@news.rhein-zeitung.DE...

> ein Bekannter hat das selbe Problem mit 1300DM Rechnung wegen einer 0190er
> Einwahlnummer über DFÜ-Netzwerk.
>
> Kann man da garnix machen???

Das beste ist, nicht alles aus dem Internet/CD Beilagen installieren zu
lassen, wenn man auf
bestimmten Seiten/Programme dazu aufgefordert wird. Leider gibt es dafür
ausser Obacht
und Kontrolle keinen adäquaten Schutz.
Allerdings möchte ich hier erwähnen, dass ich bis jetzt noch keinen Menschen
kennen-
gelernt habe, dem so etwas wiederfahren ist. Also, aufpassen und den PC
pflegen und
vor allem kontrollieren !

Gruß
Thorsten


Wilfried Kramer

unread,
Apr 30, 2001, 4:39:27 AM4/30/01
to
"Jörg Schwarz" wrote:

AFAI gehört habe (IANAL):

Wenn er den Service genutzt hat, also die Seiten besucht hat, für die
diese Nummer notwendig war, dann hat er natürlich keine Chance. Und er
muß zahlen.

Sollte aber die Installations-Software ohne explizite Angabe die
Standardverbindung des DFÜ-Netzwerks geändert haben, dann sieht es
vielleicht besser aus. Dein "Bekannter" hat dann ohne Wissen ganz
normales Surfen über diese Nummer betrieben.
Wenn das möglich war, und eben diese Änderung vorgenommen wurde, dann
könnte das einen Straftatbestand (Computersabotage?) erfüllen. Er hätte
also Regress-Ansprüche, gegen den Betreiber. Allerdings bezweifele ich,
daß er an die Telekom nicht bezahlen muß. Es sei denn er könnte
nachweisen, daß die T fahrlässig(?) den Betreiber nicht kontrolliert
hat. Das dürfte ihm schwerfallen.

Allerdings solltest Du oder er es einmal in dsrd
(news:de.soc.recht.datennetze) versuchen, da gibt es garantiert bessere
Auskünfte. Das Thema ist dort bestimmt auch schon diskutiert worden.

Ein Followup-to: setze ich jetzt mal nicht, Du solltest dort noch einmal
komplett einsteigen.


--
Wilfried Kramer

Kurt Günter

unread,
Apr 30, 2001, 5:08:58 AM4/30/01
to
"Jörg Schwarz" <joesc...@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
news:9chl87$j7d$1...@news.rhein-zeitung.DE...

> ein Bekannter hat das selbe Problem mit 1300DM

er soll das DFÜ-Netzwerk rausschmeissen oder aufpassen, dass es keine
'unerlaubten' Verbindungen aufbaut.

Tipp: Nix am Rechner verändern und einen Termin bei der Kripo machen.
Es ist Betrug, wenn *immer* die 0190-Nummer benutzt wird, z.B. wenn
man KEINE Porno-Seiten anwählt.

Kurt Günter

unread,
Apr 30, 2001, 5:10:22 AM4/30/01
to
"Thorsten Koslowski" <King...@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
news:9ciapg$159$05$1...@news.t-online.com...

> Allerdings möchte ich hier erwähnen, dass ich bis jetzt noch

> keinen Menschen kennengelernt habe, dem so etwas
> wiederfahren ist.

Bei einem Kunden hatte ich schon mal ne 0190-Verbindung gefunden...
nachdem Sohnemann am PC war.
Dem Normalnutzer fällt es gar nicht auf, was gewählt wird.


Markus Gohl

unread,
Apr 30, 2001, 10:30:43 AM4/30/01
to
Hallo,

> Ich weiß nicht, ob Gesprtäche in Mobilnetze maximal 2 Stunden dauern
> dürfen, so etwas habe ich mal für die Vorwahl 0190/0900 gehört, dört
> müssen - wenn ich mich recht entsinne - die Verbindungen nach 2
> Stunden getrennt werden.

Im D1-Netz werden Verbindungen wohl nach 2 Stunden getrennt.

So denn
Markus

F'up de.comm.misc


Markus Gohl

unread,
Apr 30, 2001, 10:41:14 AM4/30/01
to
Hallo,

> >Werden im Mobilfunk Verbindungen nach 2h gekappt???
>
> Nein.

Bei D1 werden die Verbindungen nach 2 Stunden getrennt.
Aus Kundenschutzgründen wohl. Wie das genau abläuft, werd'
ich mal testen und dann hier davon berichten.

So denn
Markus


Markus Gohl

unread,
Apr 30, 2001, 10:38:48 AM4/30/01
to
Hallo,

> Das WICHTIGSTE ist die sofortige Rücknahme der Einzugsermächtigung.
> Weil einmal abgebuchte Beträge quasi anerkannt sind.
> Hierzu ein Einschreiben per Rückschein an die Rechnungsstelle.

Was versprichst Du dir von einer Rücknahme der Einzugser-
mächtigung? Das bringt nichts. Was man sofort tun sollte:
Per Einschreiben Widerspruch gegen die Rechnung einlegen.
Dies sollte man sachlich und ohne Beleidigungen tun.
Geht der Widerspruch ein, wird die Rechnung eingefroren und
nichts abgebucht. So war es bei mir, als es um 41.000 DM ging.

Ausserdem sollte man prinzipiell keine Einzugsermächtigung
erteilen, wenn ein so komplexes System wie ein Telefonnetz
dahinter steckt. Da kann so viel schiefgehen. Ich tipp' die
Überweisung halt jeden Monat ein und das war's. Dieser
geringste Mehraufwand ist mir die Sicherheit wert.

So denn
Markus


Moritz Kürten

unread,
May 2, 2001, 12:56:53 AM5/2/01
to
>Das WICHTIGSTE ist die sofortige Rücknahme der Einzugsermächtigung.
>Weil einmal abgebuchte Beträge quasi anerkannt sind.

Falsch, bei der Berliner Sparkasse können per Einzugsermächtigung
abgebuchte Beträge innerhalb 6 Wochen nach Abbuchung problemlos
zurückgebucht werden. Also keinerlei Risiko für mich.

Moritz

Moritz Kürten

unread,
May 2, 2001, 12:56:53 AM5/2/01
to
>Ausserdem sollte man prinzipiell keine Einzugsermächtigung
>erteilen, wenn ein so komplexes System wie ein Telefonnetz
>dahinter steckt. Da kann so viel schiefgehen. Ich tipp' die
>Überweisung halt jeden Monat ein und das war's. Dieser
>geringste Mehraufwand ist mir die Sicherheit wert.

Wieso denn, Beträge die durch Einzugsermächtigung abgebucht wurden,
können innerhalb von 6 Wochen nach Abbuchung auf vVerlangen des
Kontoinhabers zurückgebucht werden. Zumindest bei der Berliner
Sparkasse.

Moritz

Christof Ochmer

unread,
May 2, 2001, 8:45:14 AM5/2/01
to
Natürlich, man kann genug machen, nur halt geschickt.

Ich bin dran !!

Gruß

P.S.: Vielleicht sollte ich dann dazu mal ne Webseite aufmachen!

"Jörg Schwarz" <joesc...@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
news:9chl87$j7d$1...@news.rhein-zeitung.DE...

Christof Ochmer

unread,
May 2, 2001, 8:48:13 AM5/2/01
to
AUCH FALSCH, die 6 Wochen gehen immer, aber rein rechtlich gibts da halt
feine Unterschiede.

Gruß

"Moritz Kürten" <moritz....@web.de> schrieb im Newsbeitrag
news:3aedc335....@news.btx.dtag.de...

Christof Ochmer

unread,
May 2, 2001, 8:47:28 AM5/2/01
to
Das ist überall so, aber es gibts halt ein Gerichtsurteil, das besagt, das
einmal gezahlte Beträge nicht zurückgefordert werdem können. Es war in
diesem Fall aber bereits nach dcer 6 Wochenfrist.


"Moritz Kürten" <moritz....@web.de> schrieb im Newsbeitrag

news:3aedc392....@news.btx.dtag.de...

Moritz Kürten

unread,
May 2, 2001, 10:46:09 AM5/2/01
to
>Das ist überall so, aber es gibts halt ein Gerichtsurteil, das besagt, das
>einmal gezahlte Beträge nicht zurückgefordert werdem können. Es war in
>diesem Fall aber bereits nach dcer 6 Wochenfrist.

Das verstehe ich nicht. Die Sparkasse bucht den Betrag zurück, sofern
die 6-Wochenfrist eingehalten wird. Was soll das Gerichtsurteil in
diesem Fall. Wie soll die Telekom an mein Geld kommen, wenn es
zurückgebucht wurde?

Moritz

Tilman Schmidt

unread,
May 2, 2001, 2:48:26 PM5/2/01
to
moritz....@web.de (Moritz Kürten) wrote:

>>Ausserdem sollte man prinzipiell keine Einzugsermächtigung
>>erteilen, wenn ein so komplexes System wie ein Telefonnetz

>>dahinter steckt. [...]


>
>Wieso denn, Beträge die durch Einzugsermächtigung abgebucht wurden,
>können innerhalb von 6 Wochen nach Abbuchung auf vVerlangen des
>Kontoinhabers zurückgebucht werden.

Ach unterschreibt man bei Einzugsermächtigungen an die Telekom jetzt
nicht mehr, dass man auf die Widerrufsmöglichkeit bei der Bank
verzichtet und Einwendungen nur bei der Telekom erhebt - bei Strafe
sofortiger Anschlusssperrung? Als ich das letzte Mal über die
Möglichkeit einer Einzugsermächtigung für meine Telefonrechnung
nachgedacht habe, war das noch so. (Ist aber zugegebenermaßen schon
einige Jahre her.)

--
Tilman Schmidt E-Mail: til...@schmidt.bn.uunet.de (private)
Bonn, Germany
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Alv-...@gmx.de

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May 3, 2001, 5:02:44 PM5/3/01
to

Klar, nur überprüfst du deine monatlichen 50 Abbuchungen immer genau
auf Summe und Berechtigung?

Ich entscheide lieber vorher scon, ob eine Rechnung berechtigt ist,
oder nicht.


wlu. Alv

Tilman Schmidt

unread,
May 4, 2001, 7:05:20 PM5/4/01
to
Alv-...@GMX.de wrote:

>On Wed, 02 May 2001 04:56:53 GMT, moritz....@web.de (Moritz
>Kürten) wrote:
>>
>>Wieso denn, Beträge die durch Einzugsermächtigung abgebucht wurden,
>>können innerhalb von 6 Wochen nach Abbuchung auf vVerlangen des
>>Kontoinhabers zurückgebucht werden. Zumindest bei der Berliner
>>Sparkasse.
>
>Klar, nur überprüfst du deine monatlichen 50 Abbuchungen immer genau
>auf Summe und Berechtigung?

Selbstverständlich muss man gerade Bankeinzugsbuchungen immer genau
auf Summe und Berechtigung prüfen. Wenn man das nicht kann oder will,
sollte man auch keine Einzugsermächtigungen erteilen.

--
Tilman Schmidt E-Mail: til...@schmidt.bn.uunet.de (private)
Bonn, Germany

- Undetected errors are handled as if no error occurred. (IBM) -

Fred

unread,
May 5, 2001, 3:53:03 AM5/5/01
to

"Thorsten Koslowski" <King...@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
news:9ciapg$159$05$1...@news.t-online.com...
> Heidihei,
>
> "Jörg Schwarz" <joesc...@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
> news:9chl87$j7d$1...@news.rhein-zeitung.DE...
>
> > ein Bekannter hat das selbe Problem mit 1300DM Rechnung wegen einer
0190er
> > Einwahlnummer über DFÜ-Netzwerk.
> >
> > Kann man da garnix machen???
>
>Doch kann man. Es gibt das kostenlose Programm ConWatch bei www.sterntv.de
oder so ähnlich. Dieses Programm überwacht ständig, ob 0190er Nummer
geroutet werden. Sonst mein Tip, Hände weg von sexistischen Links oder
ähnlich gearteter Scheiße. Diese Methode, das DFÜ unwissentlich
umzuschreiben ist zwar illegal, aber absolut möglich und Du hast auf jeden
Fall erst mal den Ärger.
Falls das Tool nicht mehr da ist, ich hab's auch, es ist wie gesagt Freeware
im Privatbereich.
Fred b-schm...@t-online.de

Christof Ochmer

unread,
May 6, 2001, 6:34:54 AM5/6/01
to
Hinweis: Die aktuelle C'T Nr. 10/2001 vom 07.05.2001 auf Seite 212+213
lesen.

Gruß

Christof Ochmer

unread,
May 6, 2001, 6:33:12 AM5/6/01
to
ACHTUNG: ES WRID MASSIV VOR DEM TOOL GEWARNT, DA ES SICH SELBST ÜBER NE
0190-NUMMER REGISTRIERT.

Das einfachste, kostengünstigste und sicherste ist die Sperrung der
0190-Nummern durch die Telekom.

"Fred" <b-schm...@t-online.de> schrieb im Newsbeitrag
news:9d0l8j$qoi$00$1...@news.t-online.com...

Kurt Günter

unread,
May 6, 2001, 10:44:22 AM5/6/01
to
"Christof Ochmer" <Och...@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
news:9d39dp$g92qh$2...@ID-15845.news.dfncis.de...

> Hinweis: Die aktuelle C'T Nr. 10/2001 vom
> 07.05.2001 auf Seite 212+213
> lesen.

Wenn Du gerne Roulette spielst.


Christof Ochmer

unread,
May 6, 2001, 12:27:09 PM5/6/01
to
> > Hinweis: Die aktuelle C'T Nr. 10/2001 vom
> > 07.05.2001 auf Seite 212+213
> > lesen.
>
> Wenn Du gerne Roulette spielst.
>

Hääääää ????????????


Kurt Günter

unread,
May 7, 2001, 2:27:09 PM5/7/01
to
"Christof Ochmer" <Och...@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
news:9d3u2j$gam5a$1...@ID-15845.news.dfncis.de...

> > Wenn Du gerne Roulette spielst.

es gibt mehr Pro- als Kontra-Telekom-Urteile bei Nutzung von 0190.


Jürgen Zante

unread,
May 7, 2001, 4:07:22 PM5/7/01
to
On Sat, 21 Apr 2001 19:15:29 +0100, "Kurt Günter"
<KeineW...@epost.de> wrote:


>
>Solange der 2.B-Kanal frei ist und ein Endgerät drauf reagiert (auch
>Capi-Monitore), kommt das Rufzeichen.
>
Das gilt zwar für diesen Capi-Monitor von AVM und einige andere,
aber nicht für CapiDog von www.shamrock.de, weshalb ich auch
nur noch diesen verwende.

Ein Capi-Monitor, der mir mein busy-on-
busy hinterhältig austrickst, führt nämlich meine Mitmenschen in die
Irre ("da hat es keiner nötig sich während der Sprechzeiten zu
melden", dabei hat meine Mitarbeiterin nur ein anderes Gespräch, und
der Capi-Monitor vereitelt das Besetztzeichen).

Gruß
Jürgen

Moritz Kürten

unread,
May 8, 2001, 1:57:55 AM5/8/01
to
>Klar, nur überprüfst du deine monatlichen 50 Abbuchungen immer genau
>auf Summe und Berechtigung?

Ja, mal abgesehen davon, daß es weniger als 50 pro Monat sind.

Zudem überprüfe ich die Rechnungen, die ich bekomme. Und die Telekom
bucht ca. 7-14 Tage nach Rechnungsstellung ab. Da bleibt genügend
Zeit, um
1. Die Abbuchung bei der Rechnungsstelle stoppen zu lassen (schon
erfolgreich praktiziert!)
2. Die Einzugsermächtigung bei der Sparkasse zu wiederrufen.
3. Im Falle eines Falles als letzte Rettung den Rechnungsbetrag
zurückbuchen zu lassen.

>Ich entscheide lieber vorher scon, ob eine Rechnung berechtigt ist,
>oder nicht.

Mache ich auch, ohna aber auf den Komfort einer Einzugsermächtigung zu
verzichten.

Moritz

Florian Mueller

unread,
May 8, 2001, 1:40:27 PM5/8/01
to
On Mon, 07 May 2001 20:07:22 GMT, Jue...@Zante.de (Jürgen Zante)
wrote:

>[...]


>>Solange der 2.B-Kanal frei ist und ein Endgerät drauf reagiert (auch
>>Capi-Monitore), kommt das Rufzeichen.
>>
>Das gilt zwar für diesen Capi-Monitor von AVM und einige andere,
>aber nicht für CapiDog von www.shamrock.de, weshalb ich auch
>nur noch diesen verwende.

Nein, dies gilt nicht für den AVM Capi-Monitor IWatch. Dies gilt aber
dafür für den PowerISDN-Monitor V. 3.01, welcher die Rufnummer eines
Anrufers anzeigt.

Gruß Florian

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