On 04.05.2013 23:16, Tobias Crefeld wrote:
> Paul Muster meinte:
>> On 03.05.2013 23:15, Tobias Crefeld wrote:
>>> Nein, die meisten VoIP-Provider haben längst die Möglichkeit
>>> implementiert, eine Adresse zu hinterlegen und routen nach dieser
>>> Information den Anruf auf die lokalen Notrufadressen.
>
>> Das Notrufrouting anhand vom Kunden hinterlegter Daten ist zukünftig
>> nicht mehr zulässig. Die Informationen müssen _aus dem Netz des
>> Anbieters (oder seiner Vorleister)_ kommen.
>> TR Notruf 8.1.3:
> [..]
>
> Manche Rechtsgrundlagen sind mangels Realisierbarkeit das Papier nicht
> wert, dass wegen ihnen verbraucht wurde.
Hm, man kann die aktuelle TR Notruf ja kritisieren, aber technisch
realisierbar ist sie durchaus. Vielleicht ist der Lösungsansatz nicht
elegant und schön, aber ein Ansatz ist er. Alternativen dürfen gerne
vorgeschlagen werden, die informativen Anhänge sind ja nicht normativ.
Du kannst also nachlesen, was das Ziel ist, und Vorschläge machen.
> Es ist nunmal ein Feature von VoIP, dass es Zugang und Dienst voneinander
> entkoppelt. Die Schnittstellen, um die Daten aus Buchhaltungen, IP-Netz
> und Telefonnetz zumindest minutengenau zusammenzuführen (im Zeitalter von
> Zwangsunterbrechung ist alles andere obsolet), sind nicht geschaffen,
Naja, 1,75 Jahre sind 4-5 IT-Releases. Man hatte die Zeit. Wer sie nicht
genutzt hat - Pech.
> die
> dahinter liegenden Daten personenbezogen, also erhöht schutzbedürftig
Ja. Macht die Vorleisterschnittstelle noch kritischer als sie sowieso
schon ist. Alternativvorschläge?
> und
> die Genauigkeit von Geo-IP-Diensten sind für die Zwecke der Hilfeleistung
> völlig unzureichend.
Ja. Und wahrscheinlich will auch kein Carrier einen so kritischen Dienst
zu einem Geo-IP-Dienstleister auslagern, zumindest für mich haben diese
Läden einen etwas schalen Beigeschmack. So wie die Wahrsagerin auf dem
Jahrmarkt.
> Ganz zu Schweigen von den Fällen, in denen der VoIP-Anbieter nur einen
> ausländisches IP-Zugang "sieht",
Diese Konstellation (Kunde nimmt seinen Telefondienst mit dt. Rufnummer
mit in den Urlaub nach z.B. Spanien) wirft in der Tat interessante
Fragen auf. Aber eigentlich steht klar geschrieben:
| 8.2.2 Anforderungen an Transitnetze
|
| Verbindungsversuche zu Notrufanschlüssen mit Ursprung im Ausland sind
| am ersten kommend betriebenen Netzknoten für internationale
| Verbindungen abzuweisen.
(Hört sich etwas komisch an, weil man nicht mit im Ausland befindlichen
Teilnehmern direkt an einer Teilnehmer-VSt (sigh) rechnet, sondern davon
ausgeht, dass Traffic aus dem Ausland auf einem Transitswitch ankommt.)
> weil der Anrufer im Büro der deutschen
> Niederlassung eines Konzerns sitzt, der aus welchen Gründen auch immer,
> den Zugang ins public Internet über ein zentrales Gateway, z.B. in
> Luxemburg organisiert - nur mal als Beispiel. Wobei man nicht mal ein
> ausländisches Gateway braucht: Mein Mobiltelefon wird immer über einen
> Münchner Festnetzanschluss ins Internet gehen und zwar egal, wo es gerade
> ist. Den Zugangsprovider des Telefons zu verhaften, würde selbst dann
> nichts bringen, wenn man ihn kennen würde, weil der nicht mal davon weiß,
> dass mein VPN-Zugang in die Firmenzentrale für VoIP verwendet wird.
Beide Situationen können nicht durch die Carrier alleine gelöst werden.
Hier ist die Mitwirkung der Firmenkunden (Kunde der Carrier) notwendig.
> Andererseits liegt es in der Regel im Interesse des Anschlussinhabers,
> dass diese Daten im Notfall zielgerichtet gepflegt zur Verfügung stehen.
Genau.
Vielleicht wird die Firmenanschluss-Konstellation aber vom Regulierer
weniger kritisch gesehen. Möglicherweise geht man davon aus, dass in
Firmen Ersthelfer oder zumindest /irgendwelche/ Kollegen verfügbar sind.
Der ganze Standortdaten-Kram dreht sich ja ausschließlich um Röchelanrufe.
> Also ist der derzeitige Usus durchaus sachgerecht.
Das sieht der Regulierer anders.
> Eine Ermittlung des
> Standorts über den Zugangsanbieter würde ich da höchstens als Vorbelegung
> des Standort-Felds im Register des VoIP-Providers akzeptieren wollen.
> Besser als der Kunde wird kaum jemand wissen, wo der tatsächliche Standort
> des Endgeräts ist.
Auf der mehrfach verlinkten Themenseite der BNetzA siehst du, wann du
dich mit deinen Beiträgen an der Diskussion hättest beteiligen können.
Jetzt ist es zu spät. Wenn du betroffen bist, kannst du ja den Klageweg
versuchen. Das halte ich aber für relativ spät, denn die TR Notruf wird
ja demnächst zwei Jahre alt.
mfG Paul