1. CfV (Abstimmungsaufruf)
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zur Löschung von de.comm.internet.infrastruktur
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Die unmoderierte Gruppe
| de.comm.internet.infrastruktur Router, Topologie und Administrativa.
Diese Gruppe dient dem Austausch über die Infrastruktur von
IP-basierenden Netzen. Schwerpunkt bilden dabei Router und
andere aktive Netzkomponenten, aber keine Hosts. Außerdem
kommen Themen wie Topologie, Routing-Protokolle, Übergänge
zwischen Providern/Carriern, Politik der IP-Adressvergabe und
MAN/WAN-Leitungen zur Sprache. Ausdrücklich nicht erwünscht ist
die Diskussion über Netzkomponenten für den Einsatz in small
office/home-Umgebungen wie zum Beispiel nicht vom Netzbetreiber
administrierte DSL-Router, andere Endkundenszenarien oder
Routersoftware, die nur zur Internetanbindung kleinerer Netze
verwendet wird. Für diese Themen gibt es in de.* andere, besser
geeignete Gruppen.
möge mangels Bedarfs gelöscht werden.
Begründung:
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Die Gruppe wurde im letzten Jahrzehnt kaum mehr genutzt und steht sei
Mai 2017 komplett leer. Sie ist tot.
Als - in diesem Fall rein theoretische Auffanggrupe - kommt in erster
Linie de.comm.internet.misc in Betracht; on-topic wären Teilthemen
auch in de.comm.protocols.*.
Für die Einzelheiten der Begründung wird auf den 1. RfD verwiesen, der
als <
RfD-1-de.comm.internet.in...@dana.de>
gepostet wurde.
Abstimmungsmodalitäten:
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Votetaker : Thomas Hochstein <
t...@votetaker.de>
Abstimmadresse :
dcii...@thh.votetaker.de
Abstimmungsende: Mit Ablauf des 2. März 2022 (GMT +0100)
Wahlschein : Untenstehendes Formular ist zu verwenden. Möglich sind
bei jedem Abstimmungspunkt JA, NEIN und ENTHALTUNG.
Es gelten die "Regeln für die Einrichtung, Änderung und Entfernung von
Usenet-Gruppen in de.*" in der bei Beginn der Abstimmung gültigen
Fassung, veröffentlicht in de.admin.infos und auch im WWW unter
<
https://www.kirchwitz.de/~amk/dai/einrichtung>. Sie erläutern das
Abstimmungsverfahren detailliert und sollten vor der ersten Teilnahme
an einer Abstimmung gelesen werden.
Auf die weiteren Hinweise auf <
https://votetakers.de/hinweise.php> sei
verwiesen.
Hinweise zur Abstimmung und
Informationen zur Datenverarbeitung (Art. 13 DSGVO)
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Gezählt werden nur per E-Mail bei der Abstimmadresse eingegangene
Stimmen. Diese werden einzeln per E-Mail bestätigt; die komplette
Abstimmungs-E-Mail und die Stimmdaten - Name, E-Mail-Adresse und Inhalt
der Stimmabgabe - werden bis vier Wochen nach endgültigem Abschluss des
Verfahrens (Umsetzung nach Ablauf der Einspruchsfrist) beim Votetaker
gespeichert und zur Erstellung des Ergebnisses verarbeitet.
Üblicherweise erfolgt eine Sammelbestätigung der bis dahin abgegebenen
Stimmen durch Veröffentlichung von Namen und E-Mail-Adressen aller
Abstimmungsteilnehmer in einem 2. CfV. Auch im nach Ende der Abstimmung
veröffentlichten Ergebnis werden Namen, E-Mail-Adresse und Inhalt der
Stimmabgabe für alle Abstimmenden genannt.
Auf Anfrage können die gespeicherten Daten an die Moderation von
de.admin.news.announce übermittelt werden.
Speicherung, Verarbeitung und Veröffentlichung sowie ggf. Übermittlung
erfolgen aufgrund Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO), die für
eine Wertung und Veröffentlichung der Stimmabgabe entsprechend des
Hinweises im Wahlschein notwendig ist. Die Einwilligung kann jederzeit
durch Mitteilung per E-Mail an den Votetaker mit Wirkung für die Zukunft
widerrufen werden. Die Wertung und Veröffentlichung der Stimmdaten
kann auch durch die erneute Einreichung eines Wahlscheins mit
"ANNULLIERUNG" (statt "JA" oder "NEIN") als Stimmabgabe beim ersten
Abstimmungspunkt verhindert werden. Ohne Erteilung der Einwilligung oder
nach deren Widerruf kann die Stimmabgabe nicht gewertet werden.
Auch ohne Erteilung einer Einwilligung oder nach derem Widerruf erfolgt
die Speicherung der E-Mail(s) beim Votetaker im einleitend genannten
Umfang, um ggf. die ordnungsgemäße Auswertung der Abstimmung nachweisen
zu können (Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO).
Jeder Abstimmungsteilnehmer hat das Recht auf
- Auskunft über die Datenverarbeitung nach Art. 15 DSGVO
- Berichtigung unrichtiger Daten nach Art. 16 DSGVO
- Löschung von Daten unter den Voraussetzungen des Art. 17 DSGVO
- Einschränkung der Datenverarbeitung gemäß Art. 18 DSGVO
- Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DSGVO
- Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde nach Art. 77 DSGVO
Diese Rechte können durch E-Mail an den Votetaker geltend gemacht werden.
Zuständige Aufsichtsbehörde ist vorliegend der Landesbeauftragte für den
Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz.
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WAHLSCHEIN fuer Loeschung von de.comm.internet.infrastruktur
Dein Realname, falls nicht im FROM-Header:
Wenn du keinen Real-Namen angibst, wird deine Stimme fuer
ungueltig erklaert werden.
Nr [Deine Stimme] Gruppe/Abstimmungsgegenstand
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#1 [ ] Loeschung von de.comm.internet.infrastruktur
Zur Verarbeitung des Wahlscheines und insbesondere der
Veroeffentlichung des Ergebnisses ist Deine Einwilligung zur
Speicherung, Auswertung und Veroeffentlichung deiner Stimmdaten (Name
und E-Mail-Adresse in Verbindung mit dem Stimmverhalten) im Rahmen
dieses Verfahrens erforderlich. Wenn du im Feld unterhalb dieses
Absatzes "JA" eintraegst, erklaerst du dich damit einverstanden. In
allen anderen Faellen wird der Wahlschein mit Ruecksicht auf die DSGVO
verworfen und nicht gewertet. Die Einwilligung kann jederzeit mit
Wirkung fuer die Zukunft widerrufen werden. Dafuer genuegt eine E-Mail
an den Votetaker. Die Wertung und Veroeffentlichung der Stimmdaten kann
auch durch die erneute Einreichung eines Wahlscheins mit "ANNULLIERUNG"
(statt "JA" oder "NEIN") als Stimmabgabe beim ersten Abstimmungspunkt
verhindert werden.
#a [ ] Datenschutzklausel - Zustimmung: Ich bin mit der
Verarbeitung meiner Daten wie oben beschrieben
einverstanden
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