On 10. Jan 2021 at 22:10:19 CET, "Heinz-Mario Frühbeis"
Hallo Mario,
Nun, was Du erwarten darfst, dürfte wohl im Vertrag irgendwo vermerkt sein,
und wenn nicht, dann in den AGB von Vodafone. Ich schätze, im Vertrag heißt es
"bis zu 100 MBit/s und bis zu 10MBit/s", richtig?Das kann dann eine
Geschwindigkeit zwischen 0,1 MBit/s und 100 MBit/s sein. Steht in den AGB
allerdings, dass mind. 2 MBNit/s zur Verfügung stehen, egal, welchen Tarif du
hast, musst Du Dich ggf. Mit 2 MBit/s zufrieden geben.
Ich hatte mal einen Vertrag via Satellit, in dem mir bis zu 32 MBit/s im
Download verkauft wurde. Leider wurde aber konstant nur zwischen 0,5 und 2
MBNit/s geliefert. Der Provider ist damit seiner vertraglichen Verpflichtung
nachgekommen.
Danach hatte ich mal kurze Zeit einen Tarif bei Vodafone, in dem mir 20 MBit/s
verkauft wurden. Hier hatte ich mehr oder weniger konstant eine
Geschwindigkeit von max. 3 Mbit/s im Download. Der Upload belief sich auf 0,8
bis 1 Mbit/s. In meinem Vertrag stand lediglich, dass ich eine Leitung mit bis
zu 20 MBit/s erhalte, die zeitweise auf bis zu 1 MBit/s gesenkt werden kann.
Auch Vodafone hat damit seinen Vertrag erfüllt.
Seit Oktober 2019 habe ich einen Vertrag bei Telefonie, in dem mir via LTE
(G4) bis zu 32 MBit/s im Download und 16 MBit/s im Upload verkauft wurde. Hier
erhalte ich in der Regel eine Geschwindigkeit von 12 Mbit/s im Download und
ca. 6 MNBit/s im Upload. Telefonie garantiert mir mit meiner realen Flatrate
eine Geschwindigkeit von mind. 10 Mbit/s im Download, welche auch konsequent
eingehalten wird.
Grundsätzlich gilt es, bei Abschluss eines Telekommunikationsvertrages auch
das Kleingedruckte zu lesen, denn im Kleingedruckten stehen meistens die nicht
unerheblichen Einschränkungen.
Natürlich klingt es gut, wenn der Verkäufer bei Vodafone eine 100 Mbit/s
Leitung anbietet. Was aber in der Regel beim Beratungsgespräch nicht erwähnt
wird, ist der Zusatz "bis zu". Der Steht dann erst im Vertrag und wer liest
sich schon den mehrseitigen Vertrag und das Kleingedruckte durch, bevor er
unterschreibt? Die Überraschung kommt dann zu Hause, wenn statt der erworbenen
100 MBit/s nur 2 oder 6 MBit/s ankommen. Dann liest man sich den Vertrag durch
und ärgert sich, soviel Geld ausgegeben zu haben.
Irgendwelche gesetzlichen vorgaben, dass der Provider mind. 10 oder 15 % der
versprochenen Geschwindigkeit liefern muss, sind mir nicht bekannt. Und falls
es sowas gibt, gilt das entsprechende Urteil wohl nur für den einzelnen
Provider oder für den einzelnen Kunden.
Gruß
Heiko