Abschließend eine Frage: Die Nachbarin Marianne B. will ein "Ingenieurbüro
Dr. Gralla, 83093 Bad Endorf" eingeschaltet haben, das für sie ein Gutachten
erstellt haben soll. In den elektronischen Medien (Telefonbuch T-Online)
habe ich keinen Eintrag "Dr. Gralla" gefunden! Gibt es dieses Ingenieurbüro
wirklich? Wer kann mir weiterhelfen?
Norbert Kühn, DL8 NAD, Geißäckerweg 5, 97456 Dittelbrunn
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> Abschließend eine Frage: Die Nachbarin Marianne B. will ein "Ingenieurbüro
> Dr. Gralla, 83093 Bad Endorf" eingeschaltet haben, das für sie ein Gutachten
> erstellt haben soll. In den elektronischen Medien (Telefonbuch T-Online)
> habe ich keinen Eintrag "Dr. Gralla" gefunden! Gibt es dieses Ingenieurbüro
> wirklich? Wer kann mir weiterhelfen?
> Norbert Kühn, DL8 NAD, Geißäckerweg 5, 97456 Dittelbrunn
> --
>
Weiterhin viel Erfolg!
Michael, DL1JHR
--
informier uns weiter! Ich denke das interessiert viele!
Wieder ein schönes Beispiel, wie Desinformation und Panikmache die
Nichtfunkamateure gegen die Funkamatuere aufbringen kann. Das Schlimme
ist, daß man dabei den Leuten keinen Vorwurf machen kann, ausser
vielleicht, daß sie ihre "wissenschaftlich belegten" Informationen
bezüglich Elektrosmog (wer, zum Geier, hat eigentlich dieses Wort
erfunden?) ausschließlich aus der Bildzeitung beziehen.
73 de Steffen
--
______________________________________ Greetings to NSA ____________
Steffen Luzemann (DL4ALB)
Institute of microelectronics and mechatronic systems (IMMS) Ilmenau
e-mail: luze...@imms.de | http://www.imms.de
ax25 : dl4alb@db0erf.#thr.deu.eu | http://www.tu-ilmenau.de/~df0hq
> ...
> Verwaltungsrichter brachten es in der Urteilsbegründung mit dem
> Satz auf den Punkt: "Wenn die Klägerin aufgrund einer
> weitverbreiteten Elektrosmoghysterie Gesundheitsgefahren ...
> befürchtet, mag sie durch eine Unterlassungsklage vor den
> Zivilgerichten selbst das Beweislast- und Kostenrisiko tragen".
> Es könne nicht Sinn des öffentlichen Baurechts sein,
> den Behörden das Prozessrisiko in derartigen Fällen zuzuschieben.
> ...
Nun, bisherige Entscheidungen von Zivilgerichten haben sich
auf die in Deutschland geltenden Grenzwerte abgestuetzt
und nicht auf blanke unbewiesene Spekulationen wie etwa
a-thermische Effekte. Massgeblich sind hier die in der Vfg
306/1997 verfuegten Maximal-Feldstaerken.
Gegen diese Verfuegung ist im Dezember Anfechtungsklage seitens
mehrerer Funkamateure erhoben worden. Konkret werden die sog.
Herzschrittmacher-Grenzwerte sowohl prozedural als auch inhalt-
lich in Frage gestellt. Geklagt wird auf Teilaufhebung der
Vfg 306/1997, und zwar vor dem Verwaltungsgericht.
Wenn Frau Nachbarin zivilrechtlich auf Unterlassung klagt (hier
kommt Par 1004 BGB in Frage), dann traegt sie das VOLLE Beweis-
und Kostenrisiko: Sie muss dem Funkamateur beweisen, dass er
verbindlich geltende Grenzwerte ueberschreitet, oder alternativ,
dass die von der Bundesregierung verfuegten Grenzwerte nicht
"sicher" genug sind und daher der Modifikation beduerfen.
Ich wuerde dem als Funkamateur gelassen entgegen sehen, wenn ich
die Vorgaben der Vfg 306 einhalten kann, wobei das Schicksal
der HSM-Grenzwerte in den Haenden von Justitia liegt ...
Vy 73,
Ralph, DC5JQ
Moin Norbert,
das stimmt mich hoffnungsvoll! Ich habe schon befuerchtet, dass es
Probleme geben koennte, wenn ich mir auf meinem Grundstueck eine KW-
Langdraht-EMPFANGSantenne errichten will und mir superschlaue Nachbarn
auf den Wecker fallen von wegen KW-Antenne und durchgerosteter Dachrinne
und so, unwissend der tatsaechlichen Zusammenhaenge aber fix dabei,
jemanden anzuzeigen. Informiere uns bitte weiter!
MFG. Meikel.
Ende des Urteils.
Im übrigen hat die Wohnungsbaugesellschaft Berufung eingelegt,
diese aber dann wieder zurückgezogen.
Naja, vielleicht hilft einem dieses Urteil, auch in Zeiten der EMV.
73 de Heiko
Heiko Mann - DL1RTL
Packet Radio DL1RTL@DB0BLO
EMail hkm...@mann.tf.uunet.de
Homepage: http://pweb.uunet.de/mann.tf
* DIE Seiten des OV Blankenfelde-Dabendorf Y34 *
## CrossPoint v3.11 R ##
Vielen Dank lieber Heiko!
Mit großem Interesse verfolge ich diese Diskussion. Vielen Dank für die
Ausführungen. Mein Vater hat momentan genau dieselben Probleme in Berlin -
Prenzlauer Berg. allerdings wurde hier noch keine klage erhoben. doch scheint
auch hier die klägerin (in spe) unbelehrbar zu sein und zieht schon jetzt von
tür zu tür und von amt zu amt.
meine frage: gibt es noch mehr eindeutige gerichtsentscheidungen in diese
richtung???? ("...Dem Mieter muß es gestattet sein, im Rahmen des
Verhälnismäßigkeitsgrundsatzes zum Vermieter und anderen Mietern, in seiner
Wohnung als dem räumlich-gegenständlichen Lebensmittelpunkt seinen Hobbies
und Freizeitgestaltungsmöglichkeiten nachzukommen....")
wie kann ich die frau davon abbringen, sich in ihr eigenes unglück zu
stürzen? ich möchte meinem vater gerne helfen in dieser hinsicht, da ich ja
erstens auch dort funken will und zweitens er viel zu viel zu tun hat, um
sich auch noch um keifende nachbarn zu kümmern... also einige rückschläge hat
sie schon einstecken müüsen, aber sie interessiert nicht, was ihr anwalt
sagt, die behörden oder sonstwer. die will partout die antenne von einem dach
runterhaben, für das es seit 1976 eine durchgehende (noch gültige)
antennengenehmigung gibt.
kann mir jemand einen tip geben, wie ich sie freundlich davon abbringen kann?
vielen dank für Eure Hilfe
Robert - DL7VOA
RBD> > =
RBD>
RBD> > Naja, vielleicht hilft einem dieses Urteil, auch in Zeiten der EMV.
RBD> > 73 de Heiko
RBD> > Heiko Mann - DL1RTL
Hallo Heike, hallo Robert.
Das ist schon eine tolle Sache!
Prima, endlich mal ein Gericht das pro Funk entscheidet.
Die Begründung muß man sich ja richtig auf der Zunge zergehen lassen...
RBD> Mein Vater hat momentan genau dieselben Probleme in Berlin -
RBD> Prenzlauer Berg. allerdings wurde hier noch keine klage erhoben.
RBD> auch hier die klägerin (in spe) unbelehrbar zu sein und zieht schon jet=
RBD> zt von tür zu tür und von amt zu amt.
RBD>
RBD> meine frage: gibt es noch mehr eindeutige gerichtsentscheidungen in
RBD> diese richtung????
Frage doch mal beim DARC in Baunatal nach. Dort kann man Dir sicher
Auskunft darüber geben, ob solche Urteile bekannt sind.
DARC, Deutscher-Amateur-Radio-Club, Lindenallee 6, 34225 Baunatal
DARC Telefon 0561 949880, E-Mail dar...@T-Online.de,
URL http://www.darc.de
73 und viel Erfolg!
de dl6fbe
-- mfG
-- Joachim --
HM> Hallo OMs,
Hallo Heiko, grüß Dich.
HM> schon seit längerer Zeit trage ich mich mit dem Gedanken,
HM> meinen Prozeßausgang zu veröffentlichen, nun soll es sein.
Das war eine gute Idee..
Laß das doch auch mal dem DARC in Baunatal zukommen, dort werden für
Funkamateure solche Beispiele gesammelt.
Herzlichen Glückwunsch zu diesem Erfolg.
de dl6fbe
-- mfG
-- Joachim --
## CrossPoint v3.11 R ##
ich bin echt platt, zwei Fragen stellen sich da doch wirklich:
a) wieso läßt sich der Gemeinderat zu so einem anscheinend
rechtswidrigen Mist hinreißen, ohne solche Beschlüsse vorher auf
juristische Haltbarkeit überprüfen zu lassen. Vor allem impliziert
eine solche dehnbare Formulierung "...nach außen erkennbare technische
Anlagen, insbesondere Funkantennen -und masten" nicht automatisch auch
die Unzulässigkeit von Satellitenschüsseln jeglicher Art?
b) Wenn die Klägerin nicht das Kostenrisiko trägt und der Richter ein
Zivilverfahren empfiehlt, handelte es sich dann Strafverfahren mit
Staatsanwalt? Wenn ja, dann frage ich mich wie konnte diese Frau den
Staatsanwalt überzeugen, wenn die Sache doch so offensichtlich
aussichtslos ist?
Wäre schön, wenn Du uns auf dem laufenden hältst. Weiterhin viel
Erfolg.
Gruss
Michael Adam
> ...
> b) Wenn die Klägerin nicht das Kostenrisiko trägt und der Richter ein
> Zivilverfahren empfiehlt, handelte es sich dann Strafverfahren mit
> Staatsanwalt? Wenn ja, dann frage ich mich wie konnte diese Frau den
> Staatsanwalt überzeugen, wenn die Sache doch so offensichtlich
> aussichtslos ist?
> ...
Nein, es waere nur dann ein Strafverfahren, wenn die Klägerin
auf Körperverletzung oder versuchte Körperverletzung durch
Einwirken von Hochfrequenzenergie klagen würde. Das ist jedoch
beliebig aussichtslos, weil sie eine tatsächliche Schädigung
ihrer Gesundheit medizinisch hieb- und stichfest BEWEISEN müßte.
Es waere wohl eine nicht enden wollende Schlacht von Gutachtern
und Gegen-Gutachtern.
Diese Prozesse begründen sich vielmehr meist auf Paragraph 1004
des Bürgerlichen Gesetzbuches, den sog. "Unterlassungs-Paragraph".
Dieser Paragraph aus dem Nachbarschaftsrecht gibt dem Kläger die
Möglichkeit, ihm nicht genehme Einwirkungen auf sein Grundstück
gerichtlich prüfen zu lassen. Geklagt wird dann auf Unterlassung
der Beeinträchtigung. Meistens geht es hier um Laub von Bäumen,
das auf Nachbars Grundstück fällt, um Lärm, um Rauchentwicklung
oder auch um den Entzug von Sonnenlicht durch Neubauten und um
"unschoene" Antennengebilde, deren nicht zu verhindernder Anblick
der Nachbar als Beeinträchtigung seines schönen Grundstückes ansieht.
Ganz allgemein erlaubt P 1004 jedoch, JEDE ART von Immission oder
Einwirkung auf ein Grundstück juristisch zu attackieren: Hier ist
es das Eindringen unerwuenschter Hochfrequenzenergie. Der Kläger
muss hierbei allerdings eine Beeinträchtigung der Nutzung seines
Eigentums nachweisen. Das kann er und bekommt recht, wenn die
Grenzwerte der Vfg 306/1997 nachweislich ueberschritten sind.
Vy 73,
Ralph, DC5JQ
>a) wieso läßt sich der Gemeinderat zu so einem anscheinend
>rechtswidrigen Mist hinreißen, ohne solche Beschlüsse vorher auf
>juristische Haltbarkeit überprüfen zu lassen. [...]
Es gibt keine Qualifikationsvoraussetzungen, um in den Gemeinderat
gew"ahlt zu werden. Offensichtlich haben die W"ahler da nicht die
richtigen Leute gew"ahlt. Das ist halt Demokratie.
>b) Wenn die Klägerin nicht das Kostenrisiko trägt und der Richter ein
>Zivilverfahren empfiehlt, handelte es sich dann Strafverfahren mit
>Staatsanwalt?
Es handelt sich um ein Verwaltungsgerichtsverfahren, bei dem ein B"urger
gegen die Verwaltung klagt.
F^2: de.soc.recht.misc
Vy 73
Julian
So verkehrt finde ich diese Diskussion in dieser NG nicht. Ausserdem
möchte ich nicht, nur um diese Diskussion weiterverfolgen zu können weil
es mich als Funkamateur interessiert, de.soc.recht.misc abonnieren.
Was denkt ihr darüber?