Thorsten
wird in den nächsten Tagen ins Netz gestellt. Kommt aus der
Lokalredaktion Bild Zeitung Bremen.
mfg
Michael
DL9HAM
Hier isses:
Aus der Bremer Bild, Rubrik "Bremen und Umzu" vom 31. Januar 2003, Seite 5
Wie ein Bremer Anwalt mit einem kleinen Prozess groß Kasse machte
Ein ganz schönes Schlitzohr, dieser Bremer Anwalt. Lesen Sie mal, wie er
durch einen kleinen Prozess große Kasse machte.
Es ging um Deutschlands Amateurfunker. Die ärgerten sich über eine neue
Verordnung der Behörde. Der Bremer Anwalt, selbst Funker, wollte dagegen
klagen. Über 500 Funker aus ganz Deutschland wollten sich der Klage
anschließen. Doppelt genäht hält besser. Dachten sie.
Einer von Ihnen, Horst Wissmann (65) aus Delmenhorst. Der frühere
Siemens-Manager:"Wir unterschrieben Prozessvollmachten, zahlten 10 Mark
Gebühr, schickten alles an den Anwalt. Hinterher wollten wir uns die
Prozesskosten teilen".
Der geschäftstüchtige Anwalt marschierte mit dem Stapel Vollmachten zum
Kölner Verwaltungsgericht, reichte über 500 einzelne Klagen ein. Er verlor
den Prozess. Wieder zu hause, verschickte der Advokat fleißig Rechnungen.
Horst Wissmann erbost: "Jeder von uns 500 Funkamateuren soll 306,27 Euro
bezahlen. Macht zusammen rund 150 000 Euro. Und das bei einem
Gesamtstreitwert von 4 000 Euro. So was nenne ich Geldschneiderei". Der
Anwalt zu BILD: "Ich habe ganz korrekt nach Gebührenordnung abgerechnet. Und
500 Rechnungen waren es auch nicht. Einige Mandanten sind inzwischen
verstorben".
Hosrt Wissmann legte bei der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Beschwerde
ein.
Das wars!
73 de DL9HAM
> den Prozess. Wieder zu hause, verschickte der Advokat fleißig Rechnungen.
> Horst Wissmann erbost: "Jeder von uns 500 Funkamateuren soll 306,27 Euro
> bezahlen. Macht zusammen rund 150 000 Euro. Und das bei einem
> Gesamtstreitwert von 4 000 Euro. So was nenne ich Geldschneiderei". Der
> Anwalt zu BILD: "Ich habe ganz korrekt nach Gebührenordnung abgerechnet. Und
> 500 Rechnungen waren es auch nicht. Einige Mandanten sind inzwischen
> verstorben".
> Hosrt Wissmann legte bei der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Beschwerde
> ein.
>
> Das wars!
> 73 de DL9HAM
War das nicht eine sammelklage? Werden bei sammelklagen die kosten nicht
aufgeteilt?
Diese methode laßt bloß nicht handwerker höhren. Aber da haben
gerichte ja anders entschieden.
Das erinnert mich an einen bekannte, ehemaligen SPD-Minister.
Der bezog sein OB-Gehalt parallel zu seinem ministergehalt.
Er solls, so seine einlassung, nicht bemerkt haben. Auch frei
nach "Politikergebührenordnung"
Wenn doch mein brötchengeber auch so eine gebührenordnung besäße.
--
schüss, horst-dieter
> War das nicht eine sammelklage? Werden bei sammelklagen die kosten nicht
> aufgeteilt?
Es gibt in Deutschland gar keine "Sammelklage".
Hier schon beginnt das Missverständnis auf grundsätzlicher
Ebene: Vor dem Verwaltungsgericht kann immer nur eine
Einzelperson oder auch eine juristische Einzelperson in
einem ganz konkreten Fall klagen, der einen _direkt_ (!)
betrifft.
> Diese methode laßt bloß nicht handwerker höhren. Aber da haben
> gerichte ja anders entschieden.
>
> Das erinnert mich an einen bekannte, ehemaligen SPD-Minister.
> Der bezog sein OB-Gehalt parallel zu seinem ministergehalt.
> Er solls, so seine einlassung, nicht bemerkt haben. Auch frei
> nach "Politikergebührenordnung"
>
> Wenn doch mein brötchengeber auch so eine gebührenordnung besäße.
Tja, so ist das. Wer lesen kann, und wer sich auskennt,
ist halt im Vorteil.
Vy 73,
Ralph, DC5JQ
Es bewahrheitet sich mal wieder, das eine gute beratung vor
erteilung eines auftrags nie verkehrt ist ;-)
--
schüss, horst-dieter
> Es gibt in Deutschland gar keine "Sammelklage".
>
> Hier schon beginnt das Missverständnis auf grundsätzlicher
> Ebene: Vor dem Verwaltungsgericht kann immer nur eine
> Einzelperson oder auch eine juristische Einzelperson in
> einem ganz konkreten Fall klagen, der einen _direkt_ (!)
> betrifft.
[...]
> Tja, so ist das. Wer lesen kann, und wer sich auskennt,
> ist halt im Vorteil.
Dann hat es Dettmers (bewußt?) versäumt bzw. unterlassen, seine Mandanten
diesbezüglich aufzuklären bzw. zu beraten. Auch nicht gerade ein
leuchtendes Vorbild für seine Gilde...
cu, Ralf
--
"Die Wahrheit ist unser kostbarstes Gut. Laßt uns sparsam damit umgehen!"
Mark Twain
Boyke hat jeden Kläger darüber informiert dass es sich um eine
Einzelklage
handelt und wie hoch der Streitwert ist.
Im übrigen, wer die Musik bestellt muss sie bezahlen.
Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Anwälte,
werden die Rechnungen nicht danach gestellt gibt es Ärger
mit der Anwaltskammer.
Allerdings besteht durchaus die Möglichkeit des Forderungverzichts.
Im übrigen neigen Funkamateure dazu etwas geschenkt bekommen zu
wollen, wenn der Geschäftspartner auch Funkamateur ist.
73
Peter, DF3KV
hihi
DL9HAM
> Boyke hat jeden Kläger darüber informiert dass es sich um eine
> Einzelklage
> handelt und wie hoch der Streitwert ist.
> Im übrigen, wer die Musik bestellt muss sie bezahlen.
> Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Anwälte,
> werden die Rechnungen nicht danach gestellt gibt es Ärger
> mit der Anwaltskammer.
> Allerdings besteht durchaus die Möglichkeit des Forderungverzichts.
> Im übrigen neigen Funkamateure dazu etwas geschenkt bekommen zu
> wollen, wenn der Geschäftspartner auch Funkamateur ist.
Das ist auch unsere Information.
Was letztlich übrig bleibt nach dem ganzen Beschwerde-
Rummel, das ist ein Image-Schaden für den Amateurfunk
insgesamt. Ich möchte lieber nicht wissen, was die
Hanseatische Anwaltskammer nun von "Funkern" hält ...
Vy 73,
Ralph, DC5JQ
>Was letztlich übrig bleibt nach dem ganzen Beschwerde-
>Rummel, das ist ein Image-Schaden für den Amateurfunk
>insgesamt. Ich möchte lieber nicht wissen, was die
>Hanseatische Anwaltskammer nun von "Funkern" hält ...
>Vy 73,
> Ralph, DC5JQ
Was letztlich übrig bleibt nach dem ganzen Beschwerde-
Rummel, das ist ein Image-Schaden für die Rechtsanwaltsgilde
insgesamt. Ich möchte lieber nicht wissen, was die deutschen
Funkamateure nun von "Advokaten" halten ...
Wem schadet was wohl mehr ?
Vy 73,
Ralph, DC5JQ
> Boyke hat jeden Kläger darüber informiert dass es sich um eine
> Einzelklage
> handelt und wie hoch der Streitwert ist.
Was dem Einzelnen ja noch nicht unbedingt was sagen muß. Sinnvoll wäre es
gewesen, den Leuten zu sagen, welche Kosten auf sie zukommen.
> Im übrigen, wer die Musik bestellt muss sie bezahlen.
> Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Anwälte,
> werden die Rechnungen nicht danach gestellt gibt es Ärger
> mit der Anwaltskammer.
Und da Otto Normalverbraucher nun nicht unbedingt mit dieser Gebührenordnung
im Schrank ausgestattet ist...
> Allerdings besteht durchaus die Möglichkeit des Forderungverzichts.
> Im übrigen neigen Funkamateure dazu etwas geschenkt bekommen zu
> wollen, wenn der Geschäftspartner auch Funkamateur ist.
Das ist allerdings wahr.
Der Einzelne, der es nicht weiss, könnte vielleicht fragen
bevor er eine Prozessvollmacht unterschreibt
>
> > Im übrigen, wer die Musik bestellt muss sie bezahlen.
> > Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Anwälte,
> > werden die Rechnungen nicht danach gestellt gibt es Ärger
> > mit der Anwaltskammer.
>
> Und da Otto Normalverbraucher nun nicht unbedingt mit dieser Gebührenordnung
> im Schrank ausgestattet ist...
siehe oben
>
> > Allerdings besteht durchaus die Möglichkeit des Forderungverzichts.
> > Im übrigen neigen Funkamateure dazu etwas geschenkt bekommen zu
> > wollen, wenn der Geschäftspartner auch Funkamateur ist.
>
> Das ist allerdings wahr.
>
73
Peter, DF3KV
Rein juristisch gesehen dürfte die Angelegenheit sauber abgelaufen sein mit
entsprechender Vollmacht.
Fragt sich nur ob danach auch noch Schriftverkehr und Informationsaustausch
wie üblich zwischen den
Parteien stattgefunden hat. Dann wäre das wohl für die Betroffenen
"ersichtlicher" gewesen.
Ein gewisses "Geschmäckle" bleibt auf jeden Fall.
War damals nicht Dettmers sogar DARC-Justitiar ?
73 Rainer
Und was hat das jetzt wieder damit zu tun?
73 Dirk
> War damals nicht Dettmers sogar DARC-Justitiar ?
Dochdoch...
73 Rainer