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DL: HamRadio 2day 180-2005

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Hermann F. Schulze

unread,
Apr 24, 2005, 3:39:55 AM4/24/05
to
DL: HamRadio 2day 180-2005
Copyright@DL1EEC 2001-2005
24. April 2005


LIEBE XYLS, YLS, SWLS UND OMS !

Sie hoeren HamRadio 2day, heute mit der 180. Folge.

Redaktion:
Hermann, DL1EEC

Autoren:
Hermann, DL1EEC (hfs)
Ralph, DC5JQ (rps)

Sprecher:
DC5JQ


REGTP REGULIERT DEN AMATEURFUNK IM AMTSBLATT

(rps) Am vergangenen Mittwoch erschien das Amtsblatt Nr. 7/2005
der Regulierungsbehoerde fuer Telekommunikation und Post mit
gleich zehn Verfuegungen und Mitteilungen zum Amateurfunkdienst.
Es geht dabei um die Ausgestaltung von in der
Amateurfunkverordnung bereits angerissenen Themen. Sie finden die
ausfuehrlichen Texte auf der Homepage der RegTP und auch bei der
AGZ unter der Navigation "Recht / Gesetze und Vorschriften". Teils
handelt es sich dabei um rein deklaratorische Wiederholungen von
bereits in Gesetz und Rechtsverordnung geregelten und eigentlich
klaren Inhalten, teils aber auch um vollstaendig neue
Regelungstatbestaende, deren Ermaechtigung man im uebergeordneten
Gesetz vergeblich sucht.

Doch fangen wir vorne an. Erinnern wir uns:

Es ist Fruehjahr des Jahres 2002 und in Koeln beraet die 25.
Kammer des Verwaltungsgerichts in oeffentlicher Sitzung ueber die
Klage von Boyke Dettmers gegen die damalige Verfuegung 306/1997.
Die Klage ging verloren, die Verfuegung galt ueberhaupt nicht fuer
die Funkamateure und konnte deshalb gar nicht beklagt werden - und
dennoch war der verlorene Prozess ein Sieg. Die Kammer kam
naemlich zu dem Ergebnis, dass eine Amtsblattverfuegung nur dann
die Wirkung eines verbindlichen Verwaltungsakts haben kann, wenn
sie den Buerger beguenstigt - die Allgemeinzuteilung von CB-
Funkfrequenzen ist hier ein gutes Beispiel. Auf keinen Fall kann
ein Amtsblatt einen Buerger aber verbindlich belasten, ihm Rechte
beschneiden. Das koenne, so der Kammervorsitzende damals, nur in
einer Rechtsverordnung geschehen. Ansonsten enthalte ein Amtsblatt
behoerdeninterne Regelungen und Verfahrensvorschriften, mehr
nicht. Diese Position wurde spaeter vom Oberverwaltungsgericht
Muenster bestaetigt.

Und belasten koennen z.B. die neuen Amtsblattregelungen zur
Zuteilung von Rufzeichen fuer fernbediente und automatische
Amateurfunkstellen ganz schoen: Wird der Antrag abgelehnt, ist der
Funkamateur im klassischen Sinne verwaltungsrechtlich belastet.
Auch eine nicht bestandene Pruefung ist eine solche Belastung,
denn die Kriterien zu deren Bestehen finden sich nur im Amtsblatt
und nicht etwa - wie eigentlich notwendig - im Bundesgesetzblatt.
Es bestehen also handfeste verwaltungsjuristische Zweifel, ob man
diese Dinge ueberhaupt auf Verfuegungsebene regeln darf. Justizia
wird zeigen, ob dieses bequeme beamtische Ansinnen von
langfristigem Bestand gekroent ist.

Doch schauen wir uns das Amtsblatt in der Sache an. Hier die
wichtigsten Punkte: Die Koordinierung von automatischen und
fernbedienten Amateurfunkstellen wird allein von der
Regulierungsbehoerde durchgefuehrt. Die Beteiligung von Verbaenden
- gleich in welcher Form - ist in Einklang mit uebergeordnetem
Recht nicht vorgesehen. Der Antrag auf Rufzeichenzuteilung ist
grundsaetzlich bei der Aussenstelle Muelheim/Ruhr zu stellen. Der
Antragsteller hat eine Voruntersuchung selbsttaetig
durchzufuehren, ob eine gewuenschte Frequenz verfuegbar ist.

Die Behoerde wendet danach internationale Vereinbarungen an, etwa
die VO-Funk, und beruecksichtigt bestehende Genehmigungen im In-
und Ausland. Die Absicht, Empfehlungen der IARU hier ebenfalls
anzuwenden, betrachtet die AGZ als unzulaessige Beschneidung von
Rechten aus dem Amateurfunkgesetz, zumal 40 Prozent der deutschen
Funkamateure gar kein Mitglied eines privatrechtlichen IARU-
Verbandes sind und somit keinen Einfluss nehmen koennen. Konkret
handhabbare Kriterien, wann eine Frequenz denn nun verfuegbar ist,
die findet man im Amtsblatt genauso wenig wie die Antwort auf die
Frage, ob es freie verfuegbare Frequenzen im reinen Wortsinne
ueberhaupt geben kann.

Die RegTP will in der Genehmigungsurkunde jede Menge Details
festschreiben: die genaue Einzelfrequenz, Leistung, Betriebsart,
Bandbreite, Antennendiagramm, Hoehe ueber Grund, usw. Ausserdem
will sie ein so genanntes "Versorgungsprofil" erstellen. All das
ist nichts weniger als ein glatter Verstoss gegen die gesetzliche
Definition eines Experimentalfunkdienstes: Fuer das
Experimentieren bleibt hier naemlich gar kein Platz mehr - es
handelt sich stattdessen um ein starr geplantes und festgezurrtes
Netz mit reinem Betriebscharakter und Versorgungsanspruechen. Fuer
jede kleine Aenderung besteht eine Antragsnotwendigkeit: Das
Korsett ist einfach viel zu eng. Diese Art von Koordinierung ist
durch das Amateurfunkgesetz nicht gedeckt.

Der neue Rufzeichenplan sieht nun fuer die Praefixe DC0, DD0, DG0,
DH0, DJ0 und DO0 wieder wie frueher personenbezogene Zuteilungen
vor. Hier angesiedelte Clubrufzeichen haben Bestand; es werden
lediglich keine neuen zugeteilt. Clubstationen der
Einsteigerklasse E sollen nun - man hoere und staune - den
ausbildungsnahen Praefix DN0 bekommen und werden - im Gegensatz
zur "zeitlosen" Klasse A - grundsaetzlich auf maximal fuenf Jahre
befristet: Ist das eine gezielte Benachteiligung oder
Geldschneiderei - oder beides? Automatische und fernbediente
Amateurfunkstellen sollen kuenftig nur noch unter DB0 und DM0
laufen - und nicht mehr unter DF0, DK0 und DL0. Klasse-A-Clubcalls
gibt es auch mit DA0-Praefix - und zwar bis zu fuenf Jahre
befristet.

Die begehrten Rufzeichen mit nur einem Buchstaben im Suffix sind
nun endlich verfuegbar, wegen der geringen Anzahl allerdings nur
fuer Clubstationen, wobei hier auch die exotischen Praefixe DQ und
DR moeglich sind. Es gilt ebenfalls eine Befristung auf laengstens
fuenf Jahre. Interessant ist die neue Moeglichkeit der Zuteilung
von Rufzeichen mit vier bis sieben Zeichen im Suffix, also z.B.
DR10AGZ, und zwar zu "besonderen allgemeinen Anlaessen", was immer
das bedeuten mag. Am 1. Juni soll die Vergabe dieser Special-Event-
Calls beginnen. Fuer Verwirrung sorgte allerdings die Station
DQ80IARU, die man am letzten Wochenende, also bereits vor In-Kraft-
Treten des neuen Rufzeichenplans, ziemlich lautstark aus Ilmenau
vernehmen konnte.

Amateurfunkanlagen zur Lichtkommunikation oberhalb von 444 GHz
muessen nun den Laserklassen 1, 1M, 2, 2M, 3R oder 3B entsprechen.
Auch die Einsteigerklasse darf hier mitmachen, allerdings ohne
Lasersysteme der Klasse 3. Bei Verwendung eines Lasers der Klasse
3B muessen vor Inbetriebnahme die erforderlichen
Sicherheitsabstaende fuer eine Einwirkdauer von mindestens 100
Sekunden normgerecht berechnet werden. Der Personenschutz ist
sicherzustellen. Das trifft auch fuer den so genannten erweiterten
Sicherheitsabstand zu, falls die Betrachtung durch optische
Hilfsmittel oder Instrumente (z.B. ein Fernglas) moeglich ist.
Auch das ist eine verwaltungsrechtliche Belastung des
Funkamateurs, die eigentlich ins Bundesgesetzblatt gehoert.

Zu den Themen "Koordinierung von Relaisfunkstellen" und
"Einzelheiten zur Durchfuehrung von Amateurfunkpruefungen" haben
die betroffenen Kreise - also die Amateurfunkverbaende - Zeit zur
Stellungnahme bis zum 31. Mai. Hier kann sich also noch etwas
aendern, jedenfalls theoretisch und mit geringer
Eintrittswahrscheinlichkeit. Naechste Woche geht's weiter mit
Details aus dem neuen Amtsblatt.

Ralph, DC5JQ


ZWISCHENRUF: DER MAINZER MATRIX

(hfs) muss der Stecker gezogen werden, denn sie verwaltet sich
offensichtlich nur noch um ihrer selbst willen. Ein
Hoffnungsschimmer ist die Handlungsweise des britischen
Regulierers Ofcom, der den Amateurfunkdienst dort am liebsten gar
nicht mehr verwalten und vollstaendig deregulieren will - der
zweite die ersatzlose Streichung einer durch Pensionierung frei
gewordenen leitenden Position im Mainzer Fachreferat fuer den
Amateurfunkdienst. Das laesst hoffen, dass es zukuenftig ausser
der eigentlichen Zulassung, der Senderleistung und der Bandgrenzen
nichts mehr zu verwalten und zu regulieren geben wird.

Hermann, DL1EEC


BOECKE ZU GAERTNERN

(hfs) machen momentan die Moderatoren des Usenet. Anlaesslich
der bevorstehenden Loeschung der Internetnewsgroup
"de.comm.ham" gerieten die Promoter der Loeschwilligen und die
Wahlleiter sich derart in die Wolle, dass der Glaube sowohl an
die Neutralitaet der Veranstalter als auch an die
Aufrichtigkeit der Waehler auf der Strecke blieb. Jeder warf
jedem potenziellen Wahlbetrug vor.

HamRadio 2day ist kein Organ zur Vereinsmitteilung, sondern ein
Magazin, das sich sachkritisch mit dem Amateurfunkdienst
insgesamt und seinem Umfeld auseinander setzt. Wie und wo wir
HamRadio 2day streuen, das entscheidet die Redaktion.


DIE BUNDESWEHR GIBT FREQUENZEN AUF

(red) und laesst die Regulierungsbehoerde fuer
Telekommunikation und Post den deutschen Mobilfunkbetreibern
zusaetzliche Frequenzen bei 900 MHz zur Verfuegung stellen.
Damit antwort die Behoerde auf die Beduerfnisse der Branche und
der Kunden, erklaerte der Regulierungschef Matthias Kurth am
Freitag letzter Woche in Bonn. Zusaetzlich koennten immerhin
zehn Megahertz fuer den Mobilfunkstandard GSM mobilisiert
werden. Die frei gewordenen Frequenzen wurden bislang
militaerisch genutzt.

Quelle: Informationszentrum Mobilfunk - IZMF

Frage der Redaktion: Ist das die Antwort auf die Frage, warum
die Bundeswehr das 23-cm-Amateurfunkband vom Amateurfunkdienst
gesaeubert haben will?


Vy 73,
Hermann, DL1EEC


Das war die heutige Folge von HamRadio 2day, die Sie in Packet-
Radio unter den Rubriken

AGZ, ALLE und MEINUNG

sowie auf unserer Internet-Website

www.agz-ev.de

nachlesen und auch in Digital Audio im MP3-Format hoeren
koennen. Machen Sie's gut. Bis zur naechsten Woche.

Günther Schlupp

unread,
Apr 24, 2005, 4:38:06 AM4/24/05
to
Naaaaaaa....

Wo bleiben die REaktionen der:

Dümmsten AFU ind DL ...........

uuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuuund Action.........


Volker Tonn

unread,
Apr 24, 2005, 5:10:25 AM4/24/05
to
Günther Schlupp schrieb:

Die hast *du* doch gerade abgelassen... Ganz auf dem nicht vorhandenen
Niveau des Rundspruchs.
Das reicht doch.

Günther Schlupp

unread,
Apr 24, 2005, 5:53:27 AM4/24/05
to

"Volker Tonn" <o...@despammed.com> schrieb im Newsbeitrag
news:d4fnob$34a$1...@news01.versatel.de...


Na warte doch mal ab...........

Das Niveau fällt noch weiter...........

Gleich, wenn die ganzen Familienlosen, vor Langeweile, sterbenden Frührenter
und Invaliden Ihren Senf ablassen.


Helmut Heiken

unread,
Apr 24, 2005, 6:32:25 AM4/24/05
to
"Günther Schlupp" <Sch...@Sofort-mail.de> schrieb:

Ist doch damit erfolgt, dümmer als eine RE von
Dir geht doch nicht.


Ulrich Hilsinger

unread,
Apr 24, 2005, 6:36:21 AM4/24/05
to
Hermann F. Schulze schrieb:

> Die Behoerde wendet danach internationale Vereinbarungen an, etwa
> die VO-Funk, und beruecksichtigt bestehende Genehmigungen im In-
> und Ausland. Die Absicht, Empfehlungen der IARU hier ebenfalls
> anzuwenden, betrachtet die AGZ als unzulaessige Beschneidung von
> Rechten aus dem Amateurfunkgesetz, zumal 40 Prozent der deutschen

Gott sei Dank ist es ziemlich unwichtig, was für eine Meinung die AGZ
vertritt.
Es sind die Frequenzen der Funkamateure, also bestimmen die Funkamateure
a priori, wie diese benutzt werden.
Und dass es zur Benutzung von Frequenzen ein gewisses Maß an Regeln
bedarf, müßte man sogar schon bei der AGZ kapiert haben. Sonst habt ihr
nämlich ganz schnell ganz viel Chaos.
Ich schreibe dabei ganz bewußt in der dritten Person plural, denn Chaos
entsteht zuerst in Ballungszentren.

> Die begehrten Rufzeichen mit nur einem Buchstaben im Suffix sind
> nun endlich verfuegbar, wegen der geringen Anzahl allerdings nur
> fuer Clubstationen, wobei hier auch die exotischen Praefixe DQ und
> DR moeglich sind. Es gilt ebenfalls eine Befristung auf laengstens
> fuenf Jahre. Interessant ist die neue Moeglichkeit der Zuteilung
> von Rufzeichen mit vier bis sieben Zeichen im Suffix, also z.B.
> DR10AGZ, und zwar zu "besonderen allgemeinen Anlaessen", was immer
> das bedeuten mag. Am 1. Juni soll die Vergabe dieser Special-Event-
> Calls beginnen. Fuer Verwirrung sorgte allerdings die Station
> DQ80IARU, die man am letzten Wochenende, also bereits vor In-Kraft-
> Treten des neuen Rufzeichenplans, ziemlich lautstark aus Ilmenau
> vernehmen konnte.

Mich hats gefreut, nicht verwirrt. Bisher stehen 8 QSOs mit DQ80IARU um
Log, herzlichen Dank und Glückwunsch an die OPs in Ilmenau für diese
Aktion.
Ich bin gespannt, wann DA4711AGZ ähnliche QSO-Zahlen aufweisen wird,
dank des Einsatzes der Top-Operateure der AGZ am Top-Standort im
bergischen Land.. *rotfl*


Zur Sicherheit von Personen in elektromagnetischen Feldern oberhalb 300
GHz schreibst Du:


> Auch das ist eine verwaltungsrechtliche Belastung des
> Funkamateurs, die eigentlich ins Bundesgesetzblatt gehoert.

Wenn diese Belastung unterhalb 300 GHz möglich ist, warum nicht oberhalb
300 GHz ?

> ZWISCHENRUF: DER MAINZER MATRIX


>
> Amateurfunkdienst. Das laesst hoffen, dass es zukuenftig ausser
> der eigentlichen Zulassung, der Senderleistung und der Bandgrenzen
> nichts mehr zu verwalten und zu regulieren geben wird.

Jaja klar. Das bedeutete zB. dann auch: Kein Schutz bei Störungen,
weiterhin keine Maßnahmen gegen Störer, usw. Der Versuch, noch mehr
Arbeit an sich zu ziehen, zeigt außerdem, dass es nicht in Richtung
totaler Deregulierung geht, sondern immer mehr in Richtung
Überregulierung, was genauso schlecht ist. Und leider auch noch auf eine
Art und Weise gehandhabt wird, die dem Kunden nicht wirklich sooo viele
Verbesserungen bringt.
Der AGZ mags ja gefallen...

Wirklich wichtig wäre, dass bei Behörden in DL eine kundenorientierte
Denkweise Einzug erhält. Die Behörde muss zuallererst dazu da sein, den
Kunden (also den Bürger) in seinen Zielen, die gesetzlich untermauert
sind, zu unterstützen, und nicht, ihn zu behindern. Das ist aber eine
Frage des Selbstverständnisses und des Bewußtseins des Einzelnen, sowohl
auf Behörden- wie auch auf Kunden-Seite.
Wohlgemerkt: Hier geht es weniger darum, wie viel irgendwie reguliert
wird, sondern WIE es reguliert wird, und an wen es ggf. delegiert wird.

> insgesamt und seinem Umfeld auseinander setzt. Wie und wo wir
> HamRadio 2day streuen, das entscheidet die Redaktion.

Nö. Das entscheiden auch jene, die das Medium dazu zur Verfügung stellen.

> DIE BUNDESWEHR GIBT FREQUENZEN AUF

> Frage der Redaktion: Ist das die Antwort auf die Frage, warum
> die Bundeswehr das 23-cm-Amateurfunkband vom Amateurfunkdienst
> gesaeubert haben will?

Wohl kaum. Erstens ist es meines Wissens keinesfalls die Bundeswehr, die
momentan die meisten Kopfschmerzen im Sekundärband 23cm bereitet.
Zweitens soll dort, so hört man, angeblich insbesondere ein
ex-Distriktsvorsitzender und Nichtmehr-DARC-Mitglied aus
Nordrhein-Westfalen zu einem verschlechterten Meinungsbild über die
Funkamateure bei Primärnutzern beigetragen haben.
Drittens gibt es auf 23cm noch andere Primärnutzer, die dort weitaus
mehr Probleme bereiten, allerdings teils auch wiederum dank der Dummheit
einzelner Sekundärbenutzer, die dort mit ihren Alleingängen für ein
nachhaltig schlechtes Image der Funkamateure gesorgt haben (Stichwort:
Störung des Radars Lüdenscheid der DFS durch illegalen ATV-Sendebetrieb)
Viertens könnte das neue europäische Satelliten-Navigationssystem (ich
nenne es jetzt mal nicht GALILEO, das wurde einer der daran beteiligten
Firmen schon mal gerichtlich untersagt.... ) eine Gefahr werden, und
dort kann man die Bundeswehr wohl eher als Hilfe denn als Gegner
betrachten, denn die Bundeswehr wird wohl kaum ein Interesse daran
haben, auf 23cm mit einem Nav-System zu kollidieren.


73
Ulrich dh0ghu

Günther Schlupp

unread,
Apr 24, 2005, 6:41:23 AM4/24/05
to

"Helmut Heiken" <Helmut...@t-online.de> schrieb im Newsbeitrag
news:e7tm611gprq4ama2i...@4ax.com...

Doch geht es !!!

Ein RE von DIR !!! Mal sehen wer noch RE´t

Hahahahahahaha ich lehn mich derweil mal zurück.


Wolfgang Broeker

unread,
Apr 25, 2005, 2:58:44 AM4/25/05
to
Hermann F. Schulze schrub[tm]:

> Auch eine nicht bestandene Pruefung ist eine solche Belastung,
> denn die Kriterien zu deren Bestehen finden sich nur im Amtsblatt
> und nicht etwa - wie eigentlich notwendig - im Bundesgesetzblatt.

In anderen Bereichen ist eine solche Vorgehensweise allerdings seit
langen Zeiten üblich. So sind z.B. Seefunkzeugnisse und Sportboot-
führerscheine/Sportschifferscheine zwar per Verordnung definiert,
aber alle Details der Prüfungen incl. der Fragenkataloge und der
Festlegung, bei welcher Punktzahl eine Prüfung als nicht bestanden
gewertet wird, erscheinen nicht im Bundesgesetzblatt, sondern im
Verkehrsblatt, der Plattform für "Amtliche Veröffentlichungen für
das gesamte Verkehrswesen der Bundesrepublik Deutschland". Fest-
gelegt werden diese Regelungen allein vom Ministerium nach der
Konsultation dafür eingerichteter Fachkommissionen.

Das Verkehrsblatt, das alle zwei Wochen erscheint, ist gefüllt mit
solchen Regelungen, aus denen man "Belastungen" herauslesen könnte.
Es würde zu nachgerade absurden Konsequenzen führen, würde man all
diese Detailregelungen als Rechtsverordnungen erlassen müssen.


Eure Auslegung des Kölner Urteils dürfte viel zu weitgehend sein.

Gruß - Wolfgang

Crosspost und Followup-To nach de.comm.funk.vereine gesetzt

--
*** a sig isn't spam, but an accepted way of blah blah ***
*** - aus uk.rec.sailing - ***
*** Mon, 25 Apr 2005 08:32 +0200 ***

George Orwell

unread,
Apr 25, 2005, 5:25:12 AM4/25/05
to
Na meine Herren Clownfunker und Dummschreiber:

Kind, Gerstendorf, Schmid, Heiken, Bromann, Ebeling,
Lemken, Ldermann, Winzler, Trnker, Buschner, Landberg, Huebel........u.a.

WO bleiben Eure geistigen Ergsse die zum erheitern in den NG beitragen ?

DL und die NG warten auf die "dmmsten Komentare" der "dmmsten AFU" in DL .

Die Zirkuszeit hat begonnen und Roncalli sucht noch Pausenclowns. (aber nchtern).

Strengt euch mal an. !!! Alez Hopp......

Stefan Linden

unread,
Apr 25, 2005, 10:54:22 PM4/25/05
to

Kommentar:
> BOECKE ZU GAERTNERN

> (hfs) machen momentan die Moderatoren des Usenet.

Es gibt keine Moderatoren des Usenet.

Es gibt eine Moderation für die Gruppe de.admin.news.announce. (dana)
Es gibt Verfahrensweisen für Änderungen an der Struktur des
deutschsprachigen Usenet.
Nachzulesen in: "Einrichtung von Usenet-Gruppen in de.*"

Die Betreiber der Server können das Ergebnis umsetzen oder auch nicht
ganz wie sie wollen.

> Anlaesslich der bevorstehenden Loeschung der Internetnewsgroup
> "de.comm.ham" gerieten die Promoter der Loeschwilligen und die
> Wahlleiter sich derart in die Wolle,

welche Message ID war das? ich muss da wohl etwas übersehen haben.

> dass der Glaube sowohl an die Neutralitaet der Veranstalter

Der Initiator (=Veranstalter der Wahl) einer Änderung ist per definition
nicht neutral. Sonst würde er ja nichts ändern wollen.

> als auch an die Aufrichtigkeit der Waehler auf der Strecke blieb.

Allen Usern die gewählt haben pauschal unaufrichtigkeit vorzuwerfen ist
beleidigend und ungerechtfertigt.

> Jeder warf jedem potenziellen Wahlbetrug vor.

Wahlbetrug hast, meines Wissens, nur du einem User vorgeworfen. Message
ID: d3q910$63n$00$1...@news.t-online.com

Und das konntest du eigentlich nur weil du deine Hausaufgaben nicht
gemacht hast:

Aus den Einrichtungsregeln:
<zitat>
Mehrfache Stimmen: Treffen mehrere Stimmen der gleichen Person beim
Wahlleiter ein, so gilt die zuletzt abgesandte. Damit ist es
möglich, seine zuvor abgegebene Stimme mit einer Enthaltung
rückgängig zu machen oder zu korrigieren.
</zitat>

Fazit:
Bevor man "Lästereien" über gewachsene Strukturen in einem Rundspruch
auch ausserhalb des Usenet verbreitet und die Teilnehmer der Wahl (auch
mich) somit _sehr_ öffentlich der Unaufrichtigkeit bezichtigt,
sollte man sich mal mit den Regularien des Mediums vertraut machen.
Ich gehe mal davon aus das das auch über Funk gesendet wurde und bin
überhaupt nicht begeistert.

> HamRadio 2day ist kein Organ zur Vereinsmitteilung,

^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^


> sondern ein Magazin, das sich sachkritisch mit dem Amateurfunkdienst
> insgesamt und seinem Umfeld auseinander setzt. Wie und wo wir
> HamRadio 2day streuen, das entscheidet die Redaktion.

Wo wir gerade bei Aufrichtigkeit sind:
In MID:<d3tac5$ag0$04$2...@news.t-online.com>:

>> Sie hoeren HamRadio 2day, den Rundspruch der AGZ e.V.,
^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^
>> heute mit der 179. Folge.


--
Toleranz ist fuer Jutesack und Birkenstock tragende, politisch
korrekte, herumgreinende, vegetarische, gewaltfreie, feministische,
pazifistische, rueckgratlose Schwaechlinge. Harald Blahovec in d.r.s.m

Ulrich Onken

unread,
Apr 27, 2005, 4:39:27 PM4/27/05
to
Hallo,

im Vereinsblättchen der AGZ ist u.a. zu lesen:

> REGTP REGULIERT DEN AMATEURFUNK IM AMTSBLATT

[...]


> Und belasten koennen z.B. die neuen Amtsblattregelungen zur
> Zuteilung von Rufzeichen fuer fernbediente und automatische
> Amateurfunkstellen ganz schoen: Wird der Antrag abgelehnt, ist der
> Funkamateur im klassischen Sinne verwaltungsrechtlich belastet.

Mal abgesehen von den juristischen Spitzfindigkeiten des DC5JQ: Wenn der
Funkamateur seine "Hausaufgaben" nicht gemacht hat und die
Wunschfrequenz für seine automatische Station technisch nicht mit
anderen Nutzungen kompatibel ist, dann wird solch ein Antrag zu Recht
kostenpflichtig abgelehnt. Es wäre ja noch schöner, wenn andere
Funkamateure oder die Steuerzahler für die Kosten schlecht
vorbereiteter Anträge zur Kasse gebeten würden.

> Doch schauen wir uns das Amtsblatt in der Sache an. Hier die
> wichtigsten Punkte: Die Koordinierung von automatischen und
> fernbedienten Amateurfunkstellen wird allein von der
> Regulierungsbehoerde durchgefuehrt. Die Beteiligung von Verbaenden
> - gleich in welcher Form - ist in Einklang mit uebergeordnetem
> Recht nicht vorgesehen.

Falsch. Bei der Zuteilung von Frequenzen soll u.a. die Empfehlungen der
IARU berücksichtigt werden. Das ist immerhin eine indirekte Beteiligung.
Zu Recht, denn die Empfehlungen spiegeln tatsächliche Nutzungen durch
eine Mehrheit der Funkamateure wieder.

> Die Behoerde wendet danach internationale Vereinbarungen an, etwa
> die VO-Funk, und beruecksichtigt bestehende Genehmigungen im In-
> und Ausland. Die Absicht, Empfehlungen der IARU hier ebenfalls
> anzuwenden, betrachtet die AGZ als unzulaessige Beschneidung von
> Rechten aus dem Amateurfunkgesetz, zumal 40 Prozent der deutschen
> Funkamateure gar kein Mitglied eines privatrechtlichen IARU-
> Verbandes sind und somit keinen Einfluss nehmen koennen.

Nach der Interpretation von DC5JQ (die anscheinend automatisch mit der
der gesamten AGZ identisch ist?) wären also jegliche staatlicher Bezug
auf die Vorstellungen privatrechtlicher Verbände nicht zulässig. Da bin
ich aber froh, dass das zum Beispiel bei technischen Normen in der
Industrie anders aussieht, die z.T. durch private Vereine festgelegt
werden und die auch der Staat berücksichtigt.

Anders als "die AGZ" begrüsse ich es, dass die RegTP auf die
tatsächlichen Nutzungen (die nun einmal in den IARU-Empfehlungen stehen)
Rücksicht nimmt und nicht völlig neue Frequenzbereiche
für automatische Stationen definiert oder für diese Stationen alle
Amateurfunkfrequenzen zulässt.

Wohin es führt, wenn tatsächliche Nutzungen und Bandpläne nicht
berücksichtigt werden, das sieht man ja bei der AGZ-Echolink-Station auf
145.450 MHz. Diese Station müsste nach den neuen Regelungen eventuell
umziehen...

> Verbandes sind und somit keinen Einfluss nehmen koennen. Konkret
> handhabbare Kriterien, wann eine Frequenz denn nun verfuegbar ist,
> die findet man im Amtsblatt genauso wenig wie die Antwort auf die
> Frage, ob es freie verfuegbare Frequenzen im reinen Wortsinne
> ueberhaupt geben kann.

Die Kriterien hat die RegTP ja zum Teil genannt. Es fehlen
noch erlaubte Störabstände oder Feldstärken und die Frequenzvereiche, in
denen solche Stationen untergebracht werden sollen.

> Die RegTP will in der Genehmigungsurkunde jede Menge Details
> festschreiben: die genaue Einzelfrequenz, Leistung, Betriebsart,
> Bandbreite, Antennendiagramm, Hoehe ueber Grund, usw.

Wenn man die Kompatibilität zu anderen Anwendungen objektiv feststellen
will, dann sind solche Angaben offensichtlich notwendig.

Ausserdem
> will sie ein so genanntes "Versorgungsprofil" erstellen. All das
> ist nichts weniger als ein glatter Verstoss gegen die gesetzliche
> Definition eines Experimentalfunkdienstes: Fuer das
> Experimentieren bleibt hier naemlich gar kein Platz mehr - es
> handelt sich stattdessen um ein starr geplantes und festgezurrtes
> Netz mit reinem Betriebscharakter und Versorgungsanspruechen.

Das ist schlichtweg Blödsinn. Man kann doch auch mit Relais etc.
experimentieren, Platz genug für Ideen bleibt auch. Die Alternative wäre
eine Selbstregulierung der Funkamateure (das lehnt die AGZ offenbar auch
ab) oder ein Chaos, d.h. eine Beeinträchtigung individueller
Afu-Aussendungen durch die automatischen Stationen.

Es werden nirgends Versorgungsansprüche festgeschrieben, sondern es wird
nach Kriterien gesucht, um praktisch dauernd sendende Anwendungen
untereinander und mit indivuellen Aussendungen zu koordinieren.

Fuer
> jede kleine Aenderung besteht eine Antragsnotwendigkeit: Das
> Korsett ist einfach viel zu eng. Diese Art von Koordinierung ist
> durch das Amateurfunkgesetz nicht gedeckt.

Es ist rechtlich gedeckt, nämlich in der AFuV. Dort wird über die Art
der Koordinierung keine Aussage getroffen, also hat die Behörde bei der
Auslegung gewisse Freiheiten.

Ich finde den Papierkram auch übertrieben. Aber wer hat es denn am
lautesten beklatscht, dass die technische Koordination nun durch die
RegTP (eine staatliche Bürokratie) und nicht mehr durch den DARC (einen
privaten Verein) vorgenommen werden wird? Es war die AGZ selbst! Hat die
AGZ allen Ernstes geglaubt, dies würde ohne eine solchen Papierkrieg
gehen? Dann ist sie ziemlich naiv.

> Zu den Themen "Koordinierung von Relaisfunkstellen" und
> "Einzelheiten zur Durchfuehrung von Amateurfunkpruefungen" haben
> die betroffenen Kreise - also die Amateurfunkverbaende - Zeit zur
> Stellungnahme bis zum 31. Mai.

Komische Interpretation. Betroffene Kreise sind nicht die
Amateurfunkverbände, sondern es ist jeder einzelne Funkamateur, der eine
solche Funkstelle aufbauen oder auch nur nutzen will. Und hoffentlich
nutzen möglichst viele Funkamateure diese Möglichkeit, damit nicht der
falsche Eindruck entsteht, dass die seltsamen Auffassungen der AGZ denen
der Mehrheit der Betroffenen entsprechen.

73 de Uli, DK2GO

-> dcfv

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